Solothurn:

Kantonale Landwirtschaftsschule «Wallierhof»: Tierquälerische Schweinehaltung

von Erwin Kessler

Die Mutterschweine der Solothurner Landwirtschaftsschule «Wallierhof» verbringen die ganze Säugezeit mit Brustgurten am Boden angebunden in Kastenständen, ohne Stroheinstreu, höchstens mit ein paar einzelnen Alibi-Strohhalmen. Eine artgemässe Bewegung und Beschäftigung wird ihnen dadurch ebenso verunmöglicht, wie das Ausleben des starken Nestbautriebes und das angeborene Sozialverhalten mit den Ferkeln. Da ihnen die Daueranbindung nur gerade knapp Aufstehen und Abliegen ermöglicht, sind sie ferner gezwungen im eigenen Kot und Urin zu liegen, was das angeborene Verhalten krass verletzt. Insgesamt stehen die Tiere während der Geburts- und Säugezeit mehrere Woche unter starkem Stress. Ihr Anpassungsvermögen ist überfordert.

Im April 1992 hatte ich mit dem damaligen Schuldirektor Büttiker eine Besprechung, wobei ich die oben beschriebenen Verhältnisse kritisierte. Direktor Büttiker stellte Verbesserungen in Aussicht und ich sandte ihm zu diesem Zweck fachtechnische Unterlagen, insbesondere über die sog "Schmidbucht", ein tierfreundliches Abferkelbucht-System ohne Fixierung der Muttersau, das sich in der Praxis bewährt hat. Es zeigt sich wieder einmal deutlich, dass freundliche Gespräche zu nichts führen und höchstens schonungsloses öffentliches Aufdecken von Missständen die Verantwortlichen zum Handeln zu bewegen vermag.

Die Gesetzwidrigkeit einer solchen Schweinehaltung ist bereits geklärt, da ein rechtskräftiges, veröffentlichtes Gerichtsurteil bereits vor Jahren festgehalten hat, dass solche Haltungsbedingungen für gebärende und säugende Mutterschweine tierquälerisch und gesetzwidrig sind. (Urteil der Gerichtskommission Werdenberg /SG in der Strafsache Kloster Notkersegg gegen Erwin Kessler, vom 10. Juni 1997, im Wortlaut wiedergegeben in VN93-3).

Nachdem wir im vergangenen Sommer diese skandalösen Zustände in der Solothurner Presse aufgedeckt hatten, erklärte das als tierschutzfeindlich berüchtigte Solothurner Veterinäramt wie auch der neue Schuldirektor sofort, alles sei «gesetzeskonform». Trotzdem wurden Verbesserungen angekündigt, aus finanziellen Gründen jedoch nicht sofort. In Presseinterviews wies ich darauf hin, dass von den Angestellten des Gutsbetriebes ohne Baukredit die nötigen Anpassungen der Abferkelbuchten vorgenommen werden könnten. Hierauf stellte der neue Schuldirektor, der gegenüber der Presse erklärte, er verstehe halt nichts von Schweinezucht, baldige behelfsmässige Verbesserungen in Aussicht. Bei Redaktionsschluss war noch unklar, wie und bis wann im Schweinestall der kantonalen Landwirtschaftsschule Wallierhof endlich tiergerechte Zustände hergestellt werden. Rechtzeitige Informationen wurden verweigert. In einem Schreiben an den VgT bezeichnete Schuldirektor Robert Flückiger den VgT-Präsidenten Erwin Kessler als «zwielichtige Person» mit einem «unanständigen Charakter» und vorliegende Kritik an seinem Schweinestall als «unanständige, beleidigende und ehrverletzende Äusserungen».


VN98-1 Inhaltverzeichnis

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