Weitere staatliche Repressionen gegen den VgT:
Bundesgericht besttigt Zensur eines VgT-Fernsewerbespots - Fall jetzt beim Europischen Gerichtshof


Im Januar 1994 weigerte sich das Schweizer Fernsehen, einen Werbespot des VgT auszustrahlen, da dieser "politischen" Charakter habe. Der Spot zeigte Bilder von Schweinen in artgerechter Umgebung sowie in der blichen tierqulerischen Intensivhaltung.

Der gesprochene Text lautete:
Haben Sie gewusst, dass ein Hausschwein im Freien instinktiv ein Nest baut?
Unser Hausschwein ist intelligent, bewegungsfreudig, und hat einen ausgeprgten Familiensinn.
In der Schweiz leben die meisten Schweine unter KZ-hnlichen Bedingungen in Intensivhaltung.
Eingesperrt auf engstem Raum und zur Bewegungslosigkeit gezwungen, verbringen die Tiere ihr ganzes Leben vollgestopft mit Medikamenten und chemischen Futterzustzen.

Gegen diese Zensur erhob der VgT beim Eidgenssischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement (EVED) Beschwerde wegen diskriminierender Einschrnkung der Meinungsusserungsfreiheit im konzessionierten, monopolartigen Schweizer Nationalfernsehen. Werbespots der Fleischwirtschaft, welche fr den Konsum von "Schweizer Fleisch" werben, werden regelmssig ausgestrahlt.
Das EVED verschleppte den Fall ein Jahr lang. Erst auf eine Verschleppungsbeschwerde beim Bundesgericht hin fllte es seinen Entscheid: Bundesrat Leuenberger besttigte die Zensur und wies die Beschwerde ab. Hiergegen erhob der VgT, vertreten durch den bekannten Anwalt und Menschenrechtsspezialisten Ludwig A Minelli beim Bundesgericht Beschwerde. In diesen Tagen hat nun auch das Bundesgericht die Beschwerde abgewiesen, im wesentlichen mit der Begrndung, der VgT htte seine Botschaft anderswo als im Fernsehen verbreiten knnen. Mit diesem fadenscheinigen Argument, das dieser erneuten staatlichen Repression gegen den VgT den Schein des Rechts verleihen soll, wird sich nun die Europische Menschenrechtskommission in Strassburg, wo der Fall bereits hngig ist, befassen, anschliessen dann noch der Europische Gerichtshof.

Gutgeheissen hat das Bundesgericht die Beschwerde hinsichtlich des Bundesamtes fr Kommunikation (BAKOM), welches sich zu Unrecht geweigert hatte, ber die Beschwerde des VgT zu entscheiden, so dass der VgT gezwungen war, den Fall mit Beschwerde wegen Rechtsverweigerung weiterzuziehen.


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Diese Seite wurde erstellt am 18.Dezember 1997, Mail an den
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