Weitere staatliche Repressionen
gegen den VgT:
Bundesgericht besttigt
Zensur eines VgT-Fernsewerbespots - Fall jetzt beim Europischen
Gerichtshof
Im Januar 1994 weigerte sich das Schweizer Fernsehen, einen Werbespot des VgT auszustrahlen, da dieser "politischen" Charakter habe. Der Spot zeigte Bilder von Schweinen in artgerechter Umgebung sowie in der blichen tierqulerischen Intensivhaltung.
Der gesprochene Text lautete:
Haben Sie gewusst, dass ein Hausschwein im Freien instinktiv
ein Nest baut?
Unser Hausschwein ist intelligent, bewegungsfreudig, und hat
einen ausgeprgten Familiensinn.
In der Schweiz leben die meisten Schweine unter KZ-hnlichen
Bedingungen in Intensivhaltung.
Eingesperrt auf engstem Raum und zur Bewegungslosigkeit
gezwungen, verbringen die Tiere ihr ganzes Leben vollgestopft mit
Medikamenten und chemischen Futterzustzen.
Gegen diese Zensur erhob der VgT beim Eidgenssischen
Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement (EVED) Beschwerde
wegen diskriminierender Einschrnkung der
Meinungsusserungsfreiheit im konzessionierten, monopolartigen
Schweizer Nationalfernsehen. Werbespots der Fleischwirtschaft,
welche fr den Konsum von "Schweizer Fleisch" werben,
werden regelmssig ausgestrahlt.
Das EVED verschleppte den Fall ein Jahr lang. Erst auf eine
Verschleppungsbeschwerde beim Bundesgericht hin fllte es seinen
Entscheid: Bundesrat Leuenberger besttigte die Zensur und wies
die Beschwerde ab. Hiergegen erhob der VgT, vertreten durch den
bekannten Anwalt und Menschenrechtsspezialisten Ludwig A Minelli
beim Bundesgericht Beschwerde. In diesen Tagen hat nun auch das
Bundesgericht die Beschwerde abgewiesen, im wesentlichen mit der
Begrndung, der VgT htte seine Botschaft anderswo als im
Fernsehen verbreiten knnen. Mit diesem fadenscheinigen
Argument, das dieser erneuten staatlichen Repression gegen den
VgT den Schein des Rechts verleihen soll, wird sich nun die
Europische Menschenrechtskommission in Strassburg, wo der Fall
bereits hngig ist, befassen, anschliessen dann noch der
Europische Gerichtshof.
Gutgeheissen hat das Bundesgericht die Beschwerde hinsichtlich des Bundesamtes fr Kommunikation (BAKOM), welches sich zu Unrecht geweigert hatte, ber die Beschwerde des VgT zu entscheiden, so dass der VgT gezwungen war, den Fall mit Beschwerde wegen Rechtsverweigerung weiterzuziehen.
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