Glückliche Kühe im Winterauslauf


Nicht nur Laien, auch viele Landwirte glauben, Auslauf für Kühe im Winter sei überflüssig: "Die Tiere stehen sowieso meistens nur herum und wollen bei unfreundlichem Wetter bald wieder in den Stall." Diese oberflächliche Sicht täuscht. Die Bedeutung des Auslaufs liegt nicht darin, dass die Tiere herum-joggen können. Bei sorgfältiger Beobachtung kann man eine andere wichtige Beschäftigung feststellen: Körperpflege.

Um sich am hinteren Körperteil zu lecken, wenn es beisst, brauchen Kühe einen guten Stand und freien Platz. An beidem mangelt es in der Anbindehaltung meistens. Naturboden bietet optimal Halt. Die Kuh stellt sich in leichter Grätsch-Stellung wie ein stabiler Bock hin und schwingt dann ihren schweren Kopf mit ausgestreckter Zunge nach hinten, um hintere Körperbereiche zu erreichen. Dieser Schwung des massigen Kopfs würde das Tier auf glattem Boden umwerfen. Die Hornklauen haben auf nassem, hartem Boden wenig Halt. Es ist deshalb gut, dass seit dem 1. Juli 1997 Einstreu in Kuhställen vorgeschrieben ist (Artikel 17 Tierschutzverordnung). Eine Strohdecke auf dem Stallboden verbessert die Rutschfestigkeit und ermöglicht den schweren Tieren weiches Liegen. Von einem Vollzug dieser Vorschrift haben wir allerdings noch nichts gesehen. Es wird wohl wieder massenhafter Strafanzeigen des VgT bedürfen, bis diese Vorschrift ernst genommen wird.

Aber nicht nur glitschiger Boden behindert die Tiere bei der Körperpflege: Die verbreiteten, unverständlicherweise weiterhin erlaubten elektrischen Kuhtrainer bestrafen die Tiere bei jedem Versuch, sich zu lecken. Sie müssen die ständigen Juckreize sozusagen in Achtungstellung ertragen.

Für solche Tiere wäre es eine grosse Erleichterung, wenn sie täglich wenigstens eine Stunde in den Auslauf könnten. Doch das ist auch in der kürzlich revidierten Tierschutzverordnung nicht vorgeschrieben. Der Bundesrat hat die Tierschutzvorschriften lediglich der EU angepasst. Das Resultat sind mehr Verschlechterungen als Verbesserungen. [Tierschutz-Revision - ein Volksbetrug in der VN 97-06]

Ganzjähriger Auslauf ist lediglich für Bio- und Freiland-Betriebe vorgeschrieben. Die Schweizer Kühe verbringen darum mehrheitlich den grössten Teil des Lebens an der Kette. Vorgeschrieben ist Auslauf nur an 90 von 365 Tagen. Und für alle diese Tierquäler zahlen wir Steuerzahler jährlich rund eine Milliarde Franken an Subventionen. Es gibt nicht nur einen Rinderwahnsinn, sondern einen totalen Agro-Wahnsinn. Der VgT empfiehlt deshalb: «Pflanzenmargarine statt Butter» und sparsamen Milch- und Käseverbrauch. Das ist auch der Gesundheit förderlich, denn der übliche übermässige Konsum von tierischem Fett und Eiweiss ist ungesund und eine bedeutende Ursache der ständig zunehmenden tödlichen Zivilisationskrankheiten.