7. März 2007, aktualisiert am 7. März 2008                                                                     
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Schweizer Fernsehen:
Irreführung der Konsumenten

Die arrogante 10vor10-Puppe des Schweizer Fernsehens, Susanne Wille, am 21. Februar 2007: "In der Schweiz gibt es keine Tierfabriken." Am 3. Januar 2007 trat sie in einer Reportage-Sendung mit einer Pelzkragenjacke auf. Grausam-egoistische Eitelkeit und Ignoranz - "politisch korrektes" Staatsfernsehen.


 

Das Schweizer Fernsehen, insbesondere auch 10vor10, unterdrückt seit Jahren alle Missstände in Tierfabriken, welche der VgT laufen aufdeckt und die schon seit langem im Buch "Tierfabriken in der Schweiz - Fakten und Hintergründe eines Dramas" von Erwin Kessler (erschienen im Orell Füssli Verlag) dokumentiert sind. Die unwahre Behauptung, in der Schweiz gebe es keine Tierfabriken, war ein gezieltes Manöver gegen den "Verein gegen Tierfabriken Schweiz" und sollte den Eindruck erwecken, dieser Verein beschäftige sich mit einem nichtexistierenden, vorgetäuschten oder bloss eingebildeten Problem.

Achille Casanova, Ombudsmann des Schweizer Fernsehens, wies eine Beschwerde des VgT gegen diese Falschinformation der Zuschauer ab mit der fadenscheinigen  Begründung, der Begriff "Tierfabrik" sei nicht definiert und der Geschäftsführer des Schweizer Tierschutzes STS, Hans-Ulrich Huber, habe sich im Interview auch dahingehend geäussert, in der Schweiz gebe es noch keine Tierfabriken. Tatsächlich sagte er in der Sendung zur Aufhebung der Höchstbestandslimite durch den Bundesrat: "Das ist das allerfalscheste Signal und das Dümmste, das den Bauern passieren kann, dass man in der Schweiz nun Tierfabriken einführen will."

Wir haben Herrn Huber mit dieser Aussage konfrontiert und ihn gefragt, ob er tatsächlich der Auffassung sei, bis jetzt gebe es in der Schweiz noch gar keine Tierfabriken. Sein ambivalente Antwort:

Wie es in der CH aussieht, weiss ich wohl. Tierfabriken, Massentierhaltung verwende ich bewusst, um einen Kontrapunkt zu einer bäuerlichen und tierfreundlichen Haltung zu setzen.
Beste Grüsse, H.U. Huber-STS

Nachfrage:

Sehr geehrter Herr Huber,
Sie haben meine Frage nicht beantwortet. Das wäre doch kurz und klar möglich.
Gibt es in der Schweiz keine Tierfabriken?
MfG
Erwin Kessler

Darauf antwortete Herr Huber nicht mehr. Im Bestreben zu vermeiden, dass aus dem Beschwerdeverfarhen gegen das Schweizer Fernsehen ein öffentlicher Streit unter Tierschutzorganisationen entsteht und sich die notorisch tierschutzfeindliche Redaktion von "10vor10" genüsslich hinter diesem Streit unter Tierschutzorganisationen verstecken kann, hat der VgT hierauf STS-Präsident Heinz Lienhard gebeten, Stellung zu nehmen zu folgenden Beispielen aus der Schweiz:

 

Tierfabriken in der Schweiz

Typische Beispiele (auf www.vgt.ch finden sich massenhaft weitere) vorwiegend bodenunabhängig, dh ohne eigenen Futteranbau, wirtschaftender Massen-Intensivtierhaltungen in der Schweiz

 

Hühnerfabrik in Höri (www.vgt.ch/vn/0401/zaugg-hoeri.htm):

Dreistöckige Hühnerfabrik Eugster in Balterswil (www.vgt.ch/news2005/051021-eugster.htm):

 

Zweistöckige Hühnerfabrik in Naters (www.vgt.ch/vn/0302/wallis_2.htm):

 

Dreistöckige Hühnerfabrik in Hunzenschwil (www.vgt.ch/vn/0002/tierfabriken.htm):

 

Fensterlose Pouletmastfabrik in Sion (www.vgt.ch/vn/0302/wallis.htm):

 

Schweinefabrik in Sâles/FR (www.vgt.ch/vn/0603/VN06-3.pdf):

 

Schweinefabrik in Schleitheim (www.vgt.ch/news2005/050329.htm):

 

Schweinefabrik in Gretzenbach (www.vgt.ch//vn/9904/gretzenbach.htm):

 

Schweinefabrik in Niederbuchsiten (www.vgt.ch/vn/0501/taennler-niederbuchsiten.htm):

 

Schweinefabrik in Wigoltingen (www.vgt.ch/vn/0303/thurweg.htm):

 

Schweinefabrik in Bonau (www.vgt.ch/vn/0303/thurweg.htm):

 

Von solchen Betrieben zu behaupten, das seien keine Tierfabriken, Tierfabriken gäbe es nur im Ausland, ist jenseits vernünftiger Ansichten über mögliche Definitionen des Begriffs "Tierfabrik". Das ist schlicht Desinformation.

Im 24-bändigen Meyers enzyklopädischem Lexikon wird der Begriff "Fabrik" wie folgt umschrieben: "Vorherrschende Form des Industriebetriebes, die durch die Be- und Verarbeitung von Werkstoffen unter Einsatz mechanischer und maschineller Hilfsmittel bei räumlicher Zentralisation der Arbeitsplätze innerhalb einer Fertigungsstätte (im Gegensatz etwa zur Heimarbeit) gekennzeichnet ist. Weitere Merkmale der Fabrik sind der Einsatz spezialisierter, aber auch an- und ungelernter Arbeitskräfte, die Produktion grosser Stückzahlen, der relativ hohe Kapitaleinsatz und die nichthandwerksmässige Erzeugungstechnik."

Dementsprechend ist unter einer "Tierfabrik" ein Betrieb zu verstehen, der "unter relativ hohem Kapitaleinsatz" und unter "Einsatz mechanischer und maschineller Hilfsmittel bei räumlicher Zentralisation" tierische Produktion (Fleisch, Eier) betreibt, zu verstehen - im Gegensatz zur bäuerlichen Landbewirtschaftung mit Weidetieren.

 

1991 erschien im Orell-Füssli-Verlag das Buch "Tierfabriken in der Schweiz" von VgT-Präsident Dr Erwin Kessler. 1992 erschien es in zweiter Auflage. Seither hat sich inhaltlich nichts Wesentliches geändert. Das Buch ist in Bibliotheken und auch online zu finden unter www.vgt.ch/buecher/kessler. Ein Sachbuch im Orell-Füssli-Verlag über etwas, das es nach der Botschaft des STS und des Schweizer Fernsehens gar nicht gibt!

In der offiziellen schweizerischen Landwirtschaftspolitik werden Tierfabriken über das Merkmal der bodenunabhängigen Produktion definiert. Auch nach dieser engen Definition gibt es unzweifelhaft Tierfabriken in der Schweiz. Siehe dazu auch die treffenden Darstellungen von Avenir Suisse in "Agrarpolitische Mythen".

Dennoch weigerte sich STS-Präsident Lienhard, die vom STS in der 10vor10-Sendung öffentlich aufgestellte Behauptung, es gebe in der Schweiz bis jetzt keine Tierfabriken, zurückzunehmen oder auch nur zu relativieren oder zu präzsieren. Statt dessen ist seine Antwort ein Ansammlung von Widersprüchen, offensichtlich mit dem Ziel, das Gesicht von Herrn Huber zu wahren, aber sich dennoch um die Verantwortung für die ungeschickte und irreführende Äusserung von Herrn Huber zu drücken. Solange aber diese unsägliche Behauptung des STS in der 10vor10-Sendung nicht zurückgenommen wird und sich die 10vor10 Redaktion weiterhin darauf berufen kann, ist der STS für diese skandalöse Irreführung der Konsumenten verantwortlich und der VgT zur Information der Öffentlich verpflichtet. Wieder einmal eine öffentliche auszutragende Konfrontation unter Tierschützorganisationen, die mit ein bisschen gutem Willen seitens des STS vermeidbar gewesen ist. Aber wenn Verantwortliche denken, sie könnten es mit Herumlavieren und Taktieren allen recht machen und eine dringend nötig klare Stellungnahme, die nicht allen passt, vermeiden, kommt es erfahrungsgemäss nicht gut heraus. Nur ja nicht die 10vor10-Redaktion mit einer Klarstellung verärgern, man möchte ja gerne wieder einmal vor die Kamera eingeladen werden! Das ist Verrat am Tierschutz und an den Konsumenten nach STS-Art, um sich beim Establishment beliebt zu machen. Wie soll da eine friedliche Koexistenz möglich, wenn der VgT, der "Verein gegen 'Tierfabriken' Schweiz", mit der Behauptung frontal angegriffen wird, in der Schweiz gebe es überhaupt keine Tierfabriken? Eine ungeschickte Äusserung kann jedem passieren. Aber dieses verantwortungslose Darauf-Beharren mit läppischen Phrasen, ist nicht akzeptierbar.

 Die abschlägige, widersprüchliche Antwort des STS:

Warum behaupten der STS-Geschäftsführer und das Schweizer Fernsehen öffentlich, es gebe keine Tierfabriken in der Schweiz, wenn dieser Begriff angeblich so unklar und undefiniert ist, dass sich nicht sagen lässt, was eine Tierfabrik ist??? Warum wird dann dieser Begriff von diesen Leuten verwendet, wenn nicht dazu, die Öffentlichkeit über die auch in der Schweiz existierende, sich kaum vom Ausland unterscheidende Intensivtierhaltung - insbesondere von Schweinen und Hühnern - zu täuschen?

Für den STS eine klare Sache: Man möchte ja gerne wieder mal im Fernsehen kommen. Diese Rechnung ist bereits aufgegangen (siehe Verwahrloste Zirkus-Affen in "Schweiz Aktuell")

 

Der VgT hat am 17. Mai 2007 Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen gegen die Irreführung der Zuschauer in der 10vor10-Sendung vom 21. Februar 2007 erhoben. Dass bei dieser Desioformation der Öffentlichkeit der Schweizer Tierschutz STS massgeblich mitgewirkt hat und auch nachträglich nicht zu einer Richtigstellung bereit war, macht die Sache zum eigentlichen Skandal.

Beschwerde an die UBI

Gleichzeitig als SF-Chefredaktor Haldimann die Diskriminierung des VgT durch das Schweizer Fernsehen öffentlich zugab, behauptete die SRG in der Vernehmlassung gegenüber der UBI zu obiger Beschwerde: "Die SRG SSR bzw SF ist durchaus offen für die Aktivitäten des VgT. Diese Organisation wird nicht anders als andere Gruppen mit einer politischen Mission oder oppositionelle Kräfte im Lande behandelt."

die UBI kritiserte die Sendung, lehnte aber die Beschwerde trotzdem ab, weil die Mängel zu wenig gravierend seien:

Entscheid der UBI    

Gemäss Rechtsmittelbelehrung in diesem Entscheid der UBI können Entscheide der UBI mit Beschwerde beim Bundesgericht angefochten werden.

Beschwerde an das Bundesgericht

Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde ein mit der Begründung, der VgT könne den UBI-Entscheid nicht beim Bundesgericht anfechten, weil er davon nicht besonders berührt sein. Das Bundesgericht veröffentlichte dieses Willkürurteil nicht in seiner offiziellen Sammlung der Bundesgerichtsurteile. Darum macht der VgT dies jetzt: Bundesgerichtsentscheid 2C_4/2008 vom 21. Februar 2008.

Die Behauptung des Schweizer Staatsfernsehen, in der Schweiz gebe es keine Tierfabriken, spricht dem "Verein gegen Tierfabriken Schweiz" die Existenzberechtigung ab. Dies impliziert die Behauptung, der Verein gegen Tierfabriken sammle Spendengelder für etwas das es gar nicht geben. Trotzdem ist nach willkürlicher Behauptung des Bundesgerichts "Verein gegen Tierfabriken Schweiz" dadurch nicht besonders, das heisst mehr als sonst jemand, betroffen. Mit dieser Unrechtsprechung ist die Justiz wieder einmal mehr (siehe www.vgt.ch/justizwillkuer) als Mittel der Politik zur Bekämpfung unbequemer Regime-Kritiker missbraucht worden.

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Frühere Beschwerden des VgT gegen das Schweizer Fernsehen

Beschwerde gegen die Schweiz-Aktuell-Sendung vom 20. Dezember 1999 von der UBI gutgeheisssen.

Beschwerde gegen DOK-Sendung vom 8. Januar 2001 von UBI gutgeheissen.

Beschwerde gegen die Kassensturz-Sendung vom 23. Januar 2001: Information war falsch, Beschwerde von der UBI trotzdem abgewiesen.

VgT-Beschwerde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Werbespot-Zensur am 28. Juni 2001 gutgeheissen

Beschwerde gegen Téléjournal-Sendung des Westschweizer Fernsehens vom 17. Dezember 2001 von der UBI gutgeheissen.

Beschwerde gegen Kassensturz-Sendung vom 26. April 2005. UBI stellte Mängel der Sendung fest, wies aber die Beschwerde ab.

Beschwerde gegen die CH-Aktuell Sendung vom 30. Oktober 2006 wegen einseitiger Wahlkampfbeeinflussung, von der UBI gutgeheissen

 


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