letztmals aktualisiert am 20. Dezember 2011 (Abschluss Gerichtsverfahren) web-code 100-007 Eine VgT-Dokumentation zur Medienzensur in der Schweiz
Gerichtsverfahren des Reitlehrers Francis Racine gegen den VgT Bericht über Pferdedressur durch Blutigschlagen zensuriert In der Ausgabe vom November 1994 wurde im Magazin des VgT über ein Gerichtsverfahren von VgT-Präsident Dr Erwin Kessler gegen den damaligen Solothurner Kantonstierarzt wegen Ehrverletzung berichtet. (Erwin Kessler gewann das Verfahren. Der damalige Kantonstierarzt wurde wegen Ehrverletzung verurteilt). In seinem im VgT-Magazin (Seite 21-24) abgedruckten Plädoyer (www.vgt.ch/id/200-017) erwähnte Erwin Kessler auch den Fall des Reitlehrers Francis Racine, der von einer anderen Tierschutzorganisation wegen seinem groben Umgang mit den Pferden angezeigt wurde. Der Kantonstierarzt deckt diesen Reitlehrer, so dass schliesslich die Anzeige in skandalöser Weise keinen Erfolg hatte. Racine betrieb damals den Reit- und Pensionsstall St Jakob in Bättwil/SO. Heute führt er das Reisportzentrum "Challeren" in Kaiseraugst/AG. Der VgT sieht sich auch in diesem Verfahren, wie schon so oft, mit einer unglaublichen, typisch aargauischen Gerichtswillkür konfrontiert. Ähnlich wie es im Fall des Klosters Fahr lief, wo die Aargauer Justiz ebenfalls ohne Rücksicht auf die menschenrechtlich garantierten Grundrechte Zensur am Laufmeter verfügte. Später stellte der neue Abt des Klosters Einsiedeln, der auch für das Kloster Fahr zuständig ist, fest, die Kritik des VgT an der klösterlichen Tierhaltung sei berechtigt gewesen (www.vgt.ch/doc/fahr). Superprovisorische Medienzensur Im Juli 2006 verlangte Racine via seinen Anwalt die Löschung dieses Berichtes im Onlin-Archiv. Der VgT kam diesem Begehren nicht nach, da Medien-Archive eine zeitgeschichtliche Bedeutung haben und grundsätzlich erhalten bleiben sollen, und weil im vorliegenden Fall die damaligen Vorwürfe gegen diesen Reitlehrer auch heute noch beweisbar sind. Das Online-Archiv der VgT-Nachrichten stellt eine historisch bedeutsame Dokumentation des unmenschlichen Umgangs mit sogenannten Nutzt-Tieren und des Nichtvollzugs des Tierschutzgesetzes - nicht zuletzt mit Hilfe politisch willfähriger, regimehöriger Gerichte - dar. Diese Dokumentation muss ungekürzt und unverfälscht für die Geschichtsschreibung und für Historikerkommissionen künftiger Generationen, welche die Beteiligung der Schweiz am Holocaust an den Nutztieren im 20. und 21. Jahrhundert zu untersuchen haben werden, erhalten bleiben.. Am 28. Februar 2007 erliess die Präsidentin des Bezirksgerichtes Rheinfelden, R. Lützelschwab, auf Begehren Racins (vertreten durch Rechtsanwalt Dr iur Ulf Walz, Basel) eine superprovisorische Medien-Zensur-Verfügung, worin Erwin Kessler und dem VgT unter Strafandrohung befohlen wird, im Online-Archiv den folgenden Text in VN 94-11 sofort zu löschen:
Ferner wird Erwin Kessler und dem VgT unter Strafandrohung verboten, über dieses Zensur-Verfahren zu berichten - eine Verletzung der in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierten Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren. Der Staat verbietet, über seine Machenschaften zu berichten, und kann nötigenfalls die Polizei, den Geheimdienst und die Armee einsetzen. (Zu welche anderem Zweck brauchen wir heute diese aufwändigen Institutionen noch? Dürrenmatt hat die Frage, warum die Armee dann Kampfflugzeuge habe, geantwortet: Damit der innenpolitische Zweck der Armee weniger auffällt). Obergericht und Bundesgericht legten die Aargauische Zivilprozessordnung verfassungs- und menschenrechtswidrig so aus, eine Beschwerde gegen superprovisorische Zensurverfügungen sei grundsätzlich ausgeschlossen - eine krasse Verletzung der Medienfreiheit und der Rechtsweggarantie. Am 24. August 2007 erhob der VgT Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der EGMR trat nicht auf die Beschwerde ein, entsprechend seiner Praxis, zur Arbeitsentlastung 97 Prozent aller Beschwerden mit einer verlogenen Standardphrase als "unzulässig" zu erklären. Mehr dazu. Die Problematik superprovisorischer Zensurverfügungen ohne Rechtsmittelmöglichkeit hat der VgT erfolglos auch der Rechtskommission des Nationalrates unterbreitet. Dem VgT wurde unter Strafandrohung superprovisorisch verboten, nicht-anonymisiert über dieses Gerichtsverfahren zu berichten. Der VgT tat es trotzdem, er befand sich in einer Notwehrsituation gegen krass menschenrechtswidrige Staatswillkür.
Summarisches Verfahren betreffend vorsorglicher Zensur-Massnahmen Nach schweizerischem Recht werden zwei Arten von provisorischen Zensurmassnahmen unterschieden:
Superprovisorische Zensur bleibt solange in Kraft, bis sie vom Gericht aufgehoben oder durch vorsorgliche Zensur-Massnahmen rechtskräftig abgelöst wird, was in kürzester Zeit (wenige Wochen) erfolgen sollte. Geheimjustiz wie im Mittelalter: Der VgT hat am 15. November 2007 gegen den von Gerichtspräsidentin Lützelschwab verfügten Ausschluss der Öffentlichkeit Beschwerde beim Obergericht erhoben. Obwohl diese Beschwerde aufschiebende Wirkung hatte, führte die Gerichtspräsidentin die mündliche Verhandlung im Summarischen Verfahren betreffend vorsorgliche Zensur-Massnahmen am 20. November 2007 rechtswidrig unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch - mit schwerwiegenden Nachteilen für den VgT, weil er mangels Zuschauer keine Zeugen für folgende Manipulation des Gerichtsprotokolls zu Gunsten des Klägers Francis Racine hatte: Reitlehrer Francis Racine gab in der Befragung durch die Gerichtspräsidentin zu erkennen, dass er das Blutigschlagen von Pferden als normal betrachtet. "Das kann passieren, je nachdem welche Stelle man trifft." Diese Schlüsse.-Aussage Racins, die von uns mitgeschrieben wurde, wurde im Gerichtsprotokoll unterschlagen. Ein Protokollergänzungsantrag wurde abgelehnt. Justizmafia! Eine zweite Zeugin - Claudine R -, beschrieb Ihre Erfahrungen mit Racine wie folgt:
Im vorliegenden Verfahren verschleppte die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden, R. Lützelschwab, das Verfahren in unglaublicher Weise. Superprovisorische Verfügungen ohne Anhörungen sollten innert höchstens drei Wochen(nach Durchführung eines summarischen Verfahrens (ohne Beweisverfahren, aber mit Anhörung der Partiene), durch einen sogenannten vorsorglichen Massnahmen-Entscheid abgelöst werden (siehe dazu das Gutachen von Prof Dr iur Karl Spühler , ehemaliger Bundesrichter, auf Seite 5: Gutachten Spühler Lützelschwab verschleppte dieses Summarverfahren ein volles Jahr und erliess erst dann endlich das Summarurteil (Urteil vom 20. Februar 2008). Dieses Urteil beruht auf willkürlichen Tatsachenverdrehungen und Rechtsbeugungen und einer mafiosen Protokollfälschung zu Gunsten von Racine, indem sein Geständnis zu dem ihm vorgeworfenen Pferdequälerin nicht bzw nur verkürzt protokolliert wurde. Wegen dem menschenrechtswidrigen Ausschluss der Öffentlichkeit von der mündlichen Verhandlung hatte der VgT für diese Protokollmanipulation keine Zeugen. Geheimjustiz wie früher in Russland und China - heute immer noch in der Schweiz. Mit Urteil vom 11. August 2008 hiess das Obergericht die Beschwerde des VgT vom 15. November 2007 gut und wies die Sache wegen schweren Verfahrensfehlern (schwerwiegende Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör), begangen durch die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden, R. Lützelschwab, zur Neubeurteilung an diese zurück. Damit wurde das summarische Verfahren für vorsorgliche Massnahmen auf den Stand vom 1. November 2007 zurückgeworfen und die am 28. Februar 2007 erlassene superprovisorische Medien-Zensur blieb weiterhin in Kraft - eine krasse Menschenrechtsverletzung, gegen welche es im Schweizerischen Unrechtsstaat kein Rechtsmittel gibt. Daraufhin schubladisierte Gerichtspräsidentin Lützelschwab das Verfahren und tat bis im November 2011 nichts mehr, liess einfach die superprovisorische Zensur in Kraft. Mehrere Verschleppungsbescherden wurden vom Obergericht und vom Bundesgericht willkürlich abgewiesen, mit Kostenauflagen für den VgT. Deshalb machte der VgT keine weiteren Verschleppungsbeschwerden und hielt sich einfach nicht an die Zensurverfügung, löschte gar nichts in seinen Online-Veröffentlichungen zum Fall und berichtete im Gegenteil auch seiner Zeitschrift "VgT-Nachrichten" darüber. Im Dezember 2011 zog Racine die Klage ohne Begründung zurück bevor es zu einem Urteil kam. Racine musste die Verfahrenskosten übernehmen, nebst den Kosten für seinen Anwalt. Damit war diese missbräuchliche superprovisorische Zensurverfügung fast 4 Jahre in Kraft! Vermutlich gab es einen derart ungeheuerlich schlampigen Umgang mit superprovisorischer Zensur in der Schweizer Rechtsgeschichte noch nie. Einmal mehr hat sich gezeigt, wie die Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) toter Buchstabe bleiben - genauso wie das Tierschutzgesetz. Und sowas nennt man "Rechtsstaat".
Hauptverfahren Wie schon die Hauptverhandlung im summarischen Verfarhen, will Bezirksgerichtspräsidentin Lützelschwab auch das Hauptverfahren menschenrechtswidrig unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchführen. Dagegen hat der VgT Beschwerde beim Obergericht erhoben. Gerichtspräsidentin Lützelschwab musste hierauf, aufgrund einer Verfügung des Obergerichts die von ihr trotz hängiger Beschwerde angesetzteHauptverhandlung bis zum Urteil über diese Beschwerde verschieben.
Urteil des
Obergerichts vom 25. Februar 2008: Rüffel für Gerichtspräsidentin
Lützelschwab.
Ungerecht und rechtswidrig ist dagegen der Kostenentscheid des Obergerichts. Im Zivilprozessrecht gilt der Grundsatz, dass die Parteien und nicht der Staat die Kosten zu tragen haben. So muss eine unterliegende Partei auch dann die Kosten tragen, wenn ein schludriger Entscheid einer Vorinstanz zu beurteilen ist. Im vorliegenden Beschwerdeverfahren wegen Ausschluss der Öffentlichkeit hat Racin vorbehaltlos die Abweisung der Beschwerde des VgT beantragt und ist damit klar unterlegen. Gemäss Kostenentscheid des Obergerichts muss nun aber nicht er, sondern der Steuerzahler die Gerichtskosten tragen. Ferner erhält er auf Staatskosten noch eine Entschädigung von 2700 Franken (der VgT nur 100 Franken). Das ist eine willkürliche, rechtswidrige Begünstigung von Racine. Der Steuerzahler hat für sein haltlos vom Zaun gerissenes Gerichtsverfahren und für die Schludrigkeit der Gerichtspräsidentin von Rheinfelden aufzukommen. Durch die Unfähgigkeit und Schludrigkeit der Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden, R Lützelschwa, wird das Verfahren in menschenrechtswidriger Weise verschleppt. Seit mehr als einem Jahr besteh t nun eine provisorische Medienzensur gegen den VgT. Dieser widersetzt sich der VgT trotz Strafandrohung bis heute. Notwehr gegen Staatswillkür. Im Dezember 2011 zog Racine die Klage ohne Begründung zurück bevor es zu einem Urteil kam. Racine musste die Verfahrenskosten übernehmen, nebst den Kosten für seinen Anwalt.
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