17. März 2007

Kommentar zur
Seminararbeit über das Schächten, Uni FR

von Erwin Kessler

Vorbemerkungen:

Ich greife einige Punkte heraus, deren Richtigstellung mir besonders wichtig scheinen. Das Schweigen zu anderem bedeutet nicht, dass ich damit einverstanden bin.

Insbesondere auf die ewig gleichen Behauptungen und Verharmlosungen der Schächtbefürworter gehe ich nicht ein. Dies sind:
- Alfred Donath  (Präsident des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes)
- Thomas Fleiner (Beziehung zum Judentum nicht offen gelegt)
- Antoine Goetschels (ehemaliges Mitglied der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich)
- Pascal Krauthammer (jüdischer Autor einer Hetzschrift gegen die Schächtgegner)
- Israel Meir Levinger (Rabbiner in Genf, Verbreitet folgende jüdische Lehre: "Wo ein Bedürfnis für den Menschen besteht, existier kein Verbot von Tierquälerei.")

Bedeutsamer ist, was die Autoren der Seminararbeit festhalten, da dies den Anspruch auf Objektivität erhebt. Es geht hier nicht um eine Qualfizierung dieser Arbeit, sondern um Richtigstellungen zu einzelnen Punkten.

Die falsche These des angeblich antisemitisch motivierten Schächtverbotes

Zu 1.1 und 1.2  "Tierschützerische und antisemitische Komponente des Schächtverbotes":
Die Autoren der Seminararbeit plappern kurzerhand und unkritisch Krauthammers These der antisemitischen Motive des Schächtverbotes nach. Diese These ist falsch. Krauthammers Beweisführung für die angeblichen antisemitischen Motive beruht darauf auf der systematischen Bezeichnung von Schächtgegner als Antisemiten. In einem Zirkelschluss beweist er dann damit, dass die Opposition gegen das Schächten von Antisemiten ausgehe. Diese Methode zieht sich wie ein roter Faden durch seine ganze als Dissertation getarnte jüdische Hetzschrift gegen die Schächtgegner hindurch. Um einen wissenschaftlichen Eindruck zu erwecken, gibt Krauthammer viele Literaturzitate an. Ausser mir ist diesen offenbar nie jemand nachgegangen, insbesondere nicht die für die Dissertation verantwortlichen Professoren und Referenten. Eine kritische Prüfung der Arbeit Krauthammers war offensichtlich nicht gewollt und die wissenschaftliche Absegnung dieser jüdischen Propagandaschrift im vornherein eingefädelt. Die Quellenhinweise, auf welche Krauthammer seine These stützt, erweisen sich bei genauer Prüfung gerade an den Schlüsselstellen als untauglich, indem sie das Gegenteil dessen beinhalten, was ihnen Krauthammer unterstellt, oder sich ihrerseits nur auf weitere Verweise stützen, die sich schliesslich im Nichts verlieren.

Die Schächtjuden haben nach dieser Methode systematisch eine Literatur aufgebaut, auf die jeweils gegenseitig verwiesen wird. Krauthammers Arbeit ist ein weiteres Mosaiksteinchen in diesem Netzwerk, das Wissenschaftlichkeit vortäuscht und durch die komplizierte Vernetzung mit endlosen Verweisen eine Überprüfung so schwer macht, dass sich kaum jemand die Mühe nimmt, die Wahrheit zu ergründen. Wegen meiner Kritik an dieser grauenhaften Tierquälerei zu Gefängnis verurteilt und als Rassist und Neonazi-Sympathisant verleumdet, bin ich in einem Ausmass herausgefordert worden, dass ich den steinigen Weg, Licht in dieses Lügengestrüpp zu bringen, auf mich genommen habe. Das Resultat wird demnächst in Buchform erscheinen (www.vgt.ch/doc/krauthammer).

Diese als wissenschaftliche Arbeit getarnte Desinformation Krauthammers hat konsvervative Schweizer Tierschutzorganisationen derart beeindruckt, dass sie sich - so sie sich überhaupt getrauen, sich zum Schächten zu äussern - beeilen zu versichern, dass das Schächtverbot heute tierschützerisch begründet sei, nicht mehr wie früher antisemitisch.

In Tat und Wahrheit war es nie antisemitisch motiviert. Es gibt überhaupt kein Schächtverbot; auch das ist eine verlogene Desinformation der Schächtjuden. In Wirklichkeit gibt es nur die für alle Bürger dieses Landes geltende Pflicht, Tiere vor dem Schlachten zu betäuben. Moslemische Metzgereien in der Schweiz halten sich - mit Ausnahmen - daran. Sie schächten die Tiere mit vorheriger Betäubung. Niemand denkt daran und hat je gefordert, irgendwelche Schächtrituale zu verbieten. Einzige Forderung: die Schmerzlosigkeit durch vorgängige Betäubung.

Die schächtjüdische Desinformation wird derart intensiv und systematisch betrieben, dass mittlerweile sogar Juden daran glauben. Der bekannte ehemalige Vizepräsident der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich, Sigi Feigel, schlug nach der heftigen Diskussion um die Abschaffung des "Schächtverbotes" in den Jahren 2001/02 als "Kompromiss" vor, das Schächten mit Betäubung zu erlauben. In Wirklichkeit war Schächten mit Betäubung nie verboten und nie hat jemand ein solches Verbot gefordert.

Mir ist noch nie jemand begegnet, der aus antisemitischen Gründen gegen das Schächten auf die Barrikaden gegangen wäre, aber sehr viele Menschen, die aus Mitleid mit den grausam gequälten Tieren seelische Qualen erleiden und nicht verstehen können, wie zivilisierte Menschen in der Schweiz so etwas befürworten können.

Die Lüge der angeblichen Schmerzlosigkeit des betäubungslosen Schächtens

Ebenfalls nachgeplappert haben die Autoren der Seminararbeit der schächjüdischen Lüge von der angeblichen Schmerzlosigkeit des Schächtens, indem sie solche Lügen als "nachvollziehbar" bezeichnen (Seite 2): "Es gab zahlreiche, zum Teil nachvollziehbare Meinungen, die dem Schächten keine tierquälerische Komponente bescheinigen."

Die Tierärzte und die Tierschutzorganisationen in der Schweiz, weitgehend auch im Ausland, sind sich einig, dass das betäubungslose Schächten eine grausame Tierquälerei darstellt. Aber nicht nur diese Kreise wehrten sich vehement gegen das Ansinnen des Bundesrates, die Betäubungspflicht für Juden aufzuheben, auch die Bauern und die Metzger und breiteste Kreise der Bevölkerung waren klar dagegen, so dass der Bundesrat dieses Vorhaben aufgeben musste. Dafür ermöglicht er es jetzt den Schweizer Schächtjuden, die Betäubungspflicht komfortabel mit Einfuhrbegünstigung die Tiere einfach  jenseits der Grenze auf diese bestialische Weise schlachten zu lassen.

Kein seelisch gesunder Mensch kann im Ernst behaupten, das betäubungslose Schächten sei keine Tierquälerei der übelsten Art, wenn er sich dazu überwinden kann, sich mal ein Videoaufnahme dieser Folterung anzusehen.

Importverbot für Schächtfleisch

Die Autoren behaupten, ein Importverbot für Schächtfleisch (gemeint ist Fleisch aus Schlachtung ohne Betäubung) sei nicht mit dem internationalen Handelsabkommen WTO vereinbar. Das ist ebenfalls eine der von den Schächtjuden gestreuten Desinformationen. Die Schweiz hat aus tierschützerischen Gründen den Import von Katzen- und Hundefellen aus tierquälerischen chinesischen Zuchten verboten. Die WTO lässt Importbeschränkungen aus Tier- und Umweltschutzgründen durchaus zu. Umstritten war jedoch in WTO-Streitigkeiten schon wiederholt (die Schweiz war nicht beteiligt), ob solche Gründe lediglich vorgeschoben waren zur Rechtfertigung von handelspolitischen Massnahmen.  Wie kommen die Autoren zu einer anderen Behauptung? Ganz einfach: bei Krauthammer abgeschrieben.

Mehr zum Schächten: www.vgt.ch/doc/schaechten


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