20. Juli 2015
von Erwin Kessler, Präsident VgT
Dieser Bericht wurde von sämtlichen Medien unterdrückt. Das Massen-Elend der Nutztiere ist faktisch ein
Staatsgeheimnis. Solche Tatsachen könnten ja dem Fleischkonsum schaden
.....
www.vgt.ch - was andere Medien totschweigen.
1. Schweinefabrik von Rolf Weber bei Münchwilen im Kanton Thurgau:
Vor 4 Jahren hat der VgT diese Schweinefabrik angezeigt. Heute sind die fürchterlichen Zustände immer noch gleich, werden offenbar als "tierschutzkonform" angesehen, weil es keine ausdrückliche Vorschrift gibt, dass Schweine nicht gezwungen werden dürfen, in ihrem eigenen Kot zu leben, zu fressen, zu liegen und zu schlafen. Solche Zustände sind in der Schweiz keine Ausnahme - der ganz normale Wahnsinn. Das bemerkenswerte an diesem Beispiel ist, dass das Thurgauer Veterinäramt seit mindestens 5 Jahren - als der VgT eine Anzeige machte - Kenntnis von diesen Missständen hat, diese aber nicht beseitigte, weil das angeblich strenge Schweizer Tierschutzgesetz dafür keine Handhabe bietet. Der VgT ist zwar klar anderer Meinung; man müsste das Tierschutzgesetz nur sinngemäss und sachgerecht auslegen. Aber bei dem vom Bund koordinierten Vollzug durch die Kantone gilt so was - wie wir immer wieder feststellen müssen - als erlaubt.
So sah es vor 5 Jahren aus, als der VgT eine Anzeige machte (ausführlicher Bericht):
Und heute ist alles noch genau gleich (Aufnahmen Juni 2015):
Am 1. Juli 2015 eine neue Anzeige.
Danach, offenbar nach einer Kontrolle durch das Veterinäramt, sah es dann am 12. Juli so aus - die Schweine wurden abgespritzt, liegen aber immer noch in ihrem Kot:
Eine Woche später, am 17. Juli: So müssen die Tiere leben, tagein-tagaus, fressen, koten, liegen, schlafen - alles in diesem engen, dreckigen Verliess. Schweine, die besser riechen können als Hunde, werden gezwungen, mit dem Rüssel im Kot zu schlafen. Vom angeblich strengen Schweizer Tierschutzgesetz erlaubte Tierquälerei.
2. Appenzeller-Käserei von Hans Näf in Niederbüren, Kanton St Gallen:
1999:
2015:
3. Schweinestall im Saum bei Herisau, Kanton Appenzell AR
- kurz vor der Kontrolle durch das Veterinäramt:
- Wochen nach der Kontrolle durch das Veterinäramt: erlaubte Tierquälerei
Erlaubte Tierquälerei
Ausführlicher Bericht (ganz nach unten scrollen)
4. Schweinefabrik der Weichkäserei Züger in Niederbüren,
Kanton St Gallen:
Riesige Tierfabrik mit 250 Mutterschweinen und 1800 Mastschweinen, zur Verwertung der Nebenprodukte auch aus der Bio-Mozzarella-Herstellung.
In diesen Käfigen in der Schweinefabrik der Bio-Mozzarella-Fabrik Züger müssen die Mutterschweine gebären und die Jungen säugen. Seit dem Jahr 2007 deckt der VgT immer wieder Missachtungen der Tierschutzvorschriften auf. Anzeigen des VgT verliefen immer wieder im Sand. Das Tierschutzgesetz bleibt toter Buchstabe bzw wird so ausgelegt, dass immer alles erlaubt ist. Erlaubte Tierquälerei.
Neue Aufnahmen vom Juli 2015:
Die vorgeschriebene Stroheinstreu fehlt auch heute noch (nur ein bisschen Strohmehl am Boden) - trotz mehreren Anzeigen seit 2007. Alles immer erlaubt. Mit dem angeblich strengen Tierschutzgesetz macht die Fleischlobby Werbung für "Schweizer Fleisch". Aber im Vollzug bleiben die Tierschutzvorschriften toter Buchstabe.
Merke:
Das angeblich strenge Tierschutzgesetz dient nicht dem Schutz der Tiere, sondern nur der Konsumententäuschung!
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Und so stellt die NZZ die typische Schweinehaltung in der Schweiz dar:
Und ganz ähnlich die NZZ am Sonntag:
In beiden Fällen lehnte der Schweizerische Presserat Beschwerden des VgT wegen Verletzung des Wahrheitsgebotes ab.
So wird dem Publikum die Schweinehaltung an Landwirtschaftsausstellungen (OLMA, LUGA) präsentiert. Diese Muttersau lebt sonst in einem Schweine-KZ. Woran der Fachmann das erkennt? Am Dekubitus (Druck-Geschwür) auf dem Rücken, vom ständigen Stossen gegen Käfigstangen. Was für eine ungeheuer verlogene Heuchelei an solchen Ausstellungen!
Vom Bund mit Steuergeldern subventioniertes ganzseitiges Inserat der Fleischlobby - auch in der Konsumentenschutzzeitschrift KTIpp erschienen!