14. April 2005

Die seltsam-einseitige Informationsauswahl der Schweizerischen Depeschenagentur

Das folgende aktuelle Beispiel zeigt exemplarisch die oftmals tendenziös-einseitige Informationsauswahl durch die Schweizerische Depeschenagentur sda:

Nachdem der VgT seit Jahren vergeblich versucht hatte, die Solothurner Behörden zum Einschreiten gegen die katastrophale Haltung von 50 bis 100 Kaninchen beim Ehrenpräsidenten der Solothurner Kleintierzüchter, Peter Zäch, zu bewegen, veröffentlichte der VgT am 11. Februar 2004 einen Bericht über diese himmeltraurigen Zustände, das pflichtwidrige Verhalten der Solothurner Behörden und eine eidgenössische Aufsichtsbeschwerde, welche der VgT jetzt eingereicht hatte (www.vgt.ch/news2004/040211.htm). Der Bericht ging auch die sda, wurde aber dort als unwichtig nicht beachtet.

Die Missstände hielten weiter an. Im Februar 2005 veröffentlichtet der VgT einen umfassenden Bild-Bericht über die Sache in den VgT-Nachrichten (www.vgt.ch/vn/0501/kaninchen-zaech.htm), welche im  ganzen Kanton Solothurn in alle Haushaltungen verteilt wurden. Jetzt handelten die Solothurner Behörden plötzlich. Am 5. April 2005 beschlagnahmte die Polizei sämtliche Kaninchen Zächs und brachte diese in ein Tierheim. Der VgT berichtete am 6. April über diese Polizeiaktion (www.vgt.ch/news2005/050406.htm). Die sda unterdrückte auch diesen Bericht. Hingegen berichteten die regionalen Meiden über den Fall:

- Offenbar gabs handfeste Gründe, Solothurner Zeitung 7.4.05
- Polizei beschlagnahmte 50 Kaninchen, Solothurner Tagblatt 7.4.05
- Polizei beschlagnahmte 50 Kaninchen, Bieler Tagblatt 7.4.05
- Polizei befreite 50 Kaninchen, 20 Minuten Ausgabe Bern, 7.4.05

Wie die alte Fasnacht griff dann am 12. April auch der BLICK, der sonst immer der erste sein will, den Fall auf: Skandal bei den Chüngeli-Züchtern

Weil für die sda offenbar massgeblich ist, was im BLCIK kommt, erschien hierauf  - als noch ältere Fasnacht - auch noch eine sda-Meldung dazu, wobei das Wesentlichste unterdrückt wurde, dass nämlich die Solothurner Behörden mit Wissen des Bundesamtes für Veterinärwesen (das die Oberaufsicht über den Tierschutzvollzug ausüben sollt) jahrelang nichts dagegen unternahmen und erst aktiv wurden, als mit den VgT-Nachrichten die gesamte Kantonsbevölkerung informierte. Diese Untätigkeit der Behörden ist klar von grösserem öffentlichen Interesse, als der Umstand, dass ein älterer Alkoholiker nicht mehr richtig zu seinen Tieren schaut. Es stellt sich ernstlich die Frage nach der Qualität der Informationen der sda, auf die sich fast alle Schweizer Medien verlassen.


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