19. Juli 2005, aktualisiert am 8. Februar 2008                                                                  web-code: 100-005

Missstände in Stall und Staat:

Tiertragödie in Steinebrunn

Der Fall war den Behörden seit Juni 2001 bekannt -
die Missstände dauerten bis 2007.

Seit mindestens 20 Jahren hielt Kurt Sager, Mausacker 833, 9314 Steinebrunn TG, seine Kühe dauernd angebunden, ohne Auslauf - eine massive Tierquälerei und ein krasser Verstoss gegen das Tierschutzgesetz.

Im Juni 2001 erhielt der VgT Kenntis von dieser Tierquälerei und erstattete beim Veterinäramt und beim Bezirksamt Arbon Anzeige. Damit begann parallel zur weitergehenden Tiertradgödie auch ein Behördendrama, die typisch dafür ist, wie im Thurgau Tierquälerei als Kavaliersdelikt behandelt wird, wenn überhaupt (mehr dazu hier).

Auf diese Anzeige hin geschah gar nichts.

Am 17. Oktober 2001 intervenierte der VgT deshalb erneut und verlangte vom kantonalen Tierschutzbeauftragten Sofortmassnahmen. Das Veterinäramt führte eine Kontrolle durch, fand die Vorwürfe bestätigt und drohte Sager ein Tierhalteverbot an, falls diese krasse Missachtung der Auslaufvorschrift weiter andauern sollte. Zudem wurde der Tierhalter beim Bezirksamt (Strafbehörde) verzeigt. Am 9. April 2002 erhielt Sager vom Arboner Bezirksstatthalter A. Hombergerger eine lächerliche Trinkgeldbusse von 500.- Fr, was Sager dazu ermunterte, mit dieser Tierquälerei unverändert weiterzufahren.

Der VgT berichtete in den VgT-Nachrichten über diesen Fall: VN02-3. Diese Ausgabe wurde im Herbst 2002 in alle Haushaltungen im Kanton Thurgau verteilt.

Um die skandalöse Schonung eines völlig rücksichtslosen und uneinsichtigen gewerbsmässigen Tierquälers geheim zu halten, verweigerte Bezirksstatthalter Homberger dem VgT das Recht jedes Anzeigeerstatters, den Schlussentscheid zur Kenntnis zu erhalten (Öffentlichkeitsgebot für Strafverfahren). Die notorisch tierschutzfeindliche Thurgauer Staatsanwaltschaft deckte diese Rechtsverweigerung. Der VgT musste zwei Jahre lang gegen diese Verwaltungswillkür prozessieren, bis er schliesslich vor dem Thurgauer Obergericht endlich Recht erhielt (mehr dazu hier). So erfuhr der VgT erst im Oktober 2004 von der Trinkgeldbusse, womit klar wurde, warum die Tiertragödie bei Sager unvermindert weiter ging.

Der VgT liess nicht locker und reichte am 24. Dezember 2004 erneut eine Strafanzeige gegen Sager ein und beantragte gleichzeitig beim Veterinäramt ein Tierhalteverbot. Der Wortlaut der Anzeige:

 

Hiermit erstatte ich namens des VgT erneut

Strafanzeige

gegen

Kurt Sager, Mausacker 833, 9314 Steinebrunn

wegen

vorsätzlicher, fortgesetzter Tierquälerei

und beantrage eine Gefängnisstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung.

Begründung:

Der Angezeigte hält seine Kühe seit Jahren ständig angebunden und gewährt ihnen nicht einmal den in Artikel 18 der Tierschutzverordnung vorgeschriebenen minimalen Auslauf. Er lässt sie dauernd, Sommer und Winter, im Stall angebunden. Das stellt eine grobe Vernachlässigung seiner Tiere dar im Sinne von Art 27, Abs 1, lit a, dar.

Der Angezeigte handelt vorsätzlich. Mit Strafverfügung des Bezirksamtes Arbon vom 9. April 2002 ist der Anzeigte wegen der gleichen Tierquälerei bereits gebüsst worden. Er vernachlässigt seine Tiere mutwillig, ohne jeden vernünftigen Grund, offensichtlich aus reiner Faulheit, denn es wäre für ihn von der Struktur seines Hofes her leicht möglich, die Kühe zu weiden, mindestens im gesetzlich vorgeschriebenen minimalen Umfang. Wo diese Minimalvorschrift (Art 18 TSchV) missachtet wird, beginnt Tierquälerei. Der Angezeigte gewährt seinen Kühen nicht nur zu wenig, sondern überhaupt keinen Auslauf. Lediglich das Jungvieh erhält selten einmal kurzen Auslauf (aber nie auf die Weide)..

Das Bezirksamt Arbon hat dem Angezeigten unter Nichtbeachtung des Antrages des VgT in der früheren Anzeige vom 31. Oktober 2001 bloss eine lächerliche Trinkgeldbusse auferlegt, welche diesem renitenten Täter wie voraussehbar war, keinerlei Eindruck machte und ihn nicht im geringsten dazu anhielt, sich zu bessern. Sollte der Herr Bezirksstatthalter auch diesmal wieder nicht in angemessener Weise die gesetzlich vorgeschriebenen Sanktionen gegen den Angezeigten verhängen, macht er sich nach unserer Auffassung der Begünstigung und des Amtsmissbrauches schuldig.

Mit freundlichen Grüssen
Dr Erwin Kessler, Präsident VgT

Auch diese Anzeige bewirkte nichts, wurde vom Bezirksamt Arbon einfach verschleppt.
Eine Medienmitteilung des VgT im Januar 2005 fand keine Beachtung
. Die Thurgauer Zeitung ist das Sprachrohr des herrschenden Politfilzes und berichtet nicht über staatliche Missstände, hätte dazu auch keine qualifizierte Journalisten. Die Behörden des Kantons Thurgau, am Rande der Schweiz, fernab vom Interese anderer Medien sind darum bei Amtspflichtverletzungen und Willkür relativ sicher vor Konsequenzen - wenn da der VgT nicht wäre.

www.vgt.ch

- was andere Medien einfach totschweigen!

Dieser gewerbsmässige Tierquäler wurde nicht nur von den Behörden jahrelang geschützt, er erhält auch noch IP-Subventionen! Die IP-Kontrolleure drückten offensichtlich über Jahre beide Augen zu. Damit wissen nun die Konsumenten, was IP bedeutet - nämlich gar nichts, nur dass der Bauer für nichts aus Steuergeldern subventioniert wird.

In einer Broschüer "Alles über die Milch" schreibt der "Landwirtschaftliche Informationsdienst" (LID) verlogen:

"Frühmorgens macht sich der Bauer auf den Weg zur Weide, wo die Kühe die Nacht verbracht haben. Nur bei schlechtem Wetter übernachten die Kühe im Stall."

So wird nicht ein bestimmter Einzelfall, sondern der typische Schweizer Bauer beschrieben. Die Wahrheit sieht anders aus: In weiten Gebieten des Mittellandes erhalten die Kühe höchstens das gesetzliche Minimum an Auslauf, dh ein- bis zweimaliger Auslauf von ca 1 Stunde pro Woche. Laufhof genügt, Weide ist für diese "Weidetiere" nicht vorgeschrieben.

Oft wird nicht einmal dieses Minimum eingehalten. Kontrolliert wird nur, ob genügend Kreuzchen im Auslaufjournal stehen. Sager hatte soviele Kreuzchen gemacht, dass der vorgeschriebene Mindestauslauf erfüllt scheint.

 

Um diese Missstände in Stall und Staat objektiv, hieb und stichfest belegen zu können, begann der VgT Anfang März mit einer Dauerbeobachtung von Sagers Auslauf mit einem versteckten Aufnahmegerät. Die Aufnahmen belegen genau das, was der Nachbar seit Jahren glaubwürdig berichtet hatte und das auch vom Veterinäramt festgestellt wurde: Die Küher erhalten nie Auslauf, die Jungrinder nur selten.

Am 6. Mai 2005 reichte der VgT die vierte Strafanzeige in der gleichen Sache ein. Die Polizei informierte Sager unter Verletzung des Amtsgeheimnisses sofort über die Existenz dieser Beweisaufnahmen, was Sager ermöglichte, das Aufnahmegerät zu suchen und zu entwenden. (Dass Sager die Kamera gestohlen hat, ist offensichtlich, konnte ihm aber nicht rechtsgenügend nachgewiesen werden.)

Diese Beweisaufnahmen machten Sager so starken Eindruck, dass er den Kühen nun Auslauf gewährte.  Dabei mussten die auslaufungewohnten, unter Bewegungsstau leidenden und sich entsprechend hysterisch verhaltenden Kühe einzeln und mit Stecken aus dem Stall geführt werden, wobei die ganze Familie helfen musste. Nach kurzer Zeit merkte Sager, dass er trotz diesen Beweisaufnahmen von den Behörden nichts Ernstes zu befürchten hatte; die Kühe blieben wieder ständig angebunden. Mit Rücksicht auf seine Familie wurde er geschont - alles auf Kosten der wehrlosen Tiere. Seither bis heute blieben die Kühe wieder ständig im Stall angebunden.

Sager machte im Auslaufjournal jeweils einfach soviele Kreutzchen wie nötig. Durch die Aufnahmen wurde er der Urkundenfälschung überführt. Das Bezirksamt Arbon ignorierte aber dieses Delikt einfach, und weil Tierschutzorganisationen kein Klagerecht haben, kann gegen solch korruptes, rechtswidriges Verhalten der Strafbehörden nieman etwas unternehmen. So funktioniert dieser Unrechtsstaat.

Am 4. Januar 2006 - acht Monate nach der vierten Strafanzeige - endlich erliess das Bezirksamt Arbon eine zweite Strafverfügung, aber bloss wegen Übertretung der Auslaufvorschrift, nicht wegen Tierquälerei, Urkundenfälschung und Drohung gegen Beamte (Sager hatte den Kantonstierarzt massiv bedroht). Sager wurde mit 1 Monat Haft bestraft. Trotz seiner Uneinsichtigkeit und Rückfälligkeit wurde ihm der bedingte Strafaufschub gewährt mit einer lächerlichen Probezeit von nur 1 Jahr. Das machte auf Sager wie erwartet überhaupt keinen Eindruck. Für die Kühe ging die Tragödie weiter. Für diese erneute, geradezu amtsmissbräuchliche Schonung eines uneinsichtigen gewerbsmässigen Tierquälers ist der Arboner Vizestatthalter Kurt Brunner verantwortlich. Erneut wurde versucht, diesen skandalösen Entscheid  in gesetzwidriger Weise geheim zu halten (Verletzung des Öffentlichkeitsgebotes, siehe oben). Erst nachdem der VgT zweimal die Zustellung der Strafverfügung angemahnt und Brunner mit einer erneuten Klage beim Obergericht rechnen musste, erhielt der VgT Ende August 2006 endlich eine Kopie.

Wie willkürlich und amtsmissbräuchlich Vizestatthalter Brunner sein Amt auch in anderen Verfahren ausübt, gedeckt von der notorisch tierschutzfeindlichen Thurgauer Staatsanwaltschafthier.

Am 16. September 2006 reichte der VgT die fünfte Strafanzeige ein. Bei einer anschliessenden Kontrolle fand das Veterinäramt den Sachverhalt erneut bestätigt. Die Kühe reagierten panisch, als sie versuchsweise aus dem Stall gelassen wurden, da ihnen das völlig unbekannt war. Eine Kuh musste notgeschlachtet werden. Regierungsrat Schläpfer verweigerte die Information über die jetzt getroffenen Massnahmen, unter Missachtung der Informations- und Pressefreiheit, welche die Behörden verpflichtet, die Öffentlichkeit bzw die Medien über besondere Vorkommnisse zu informieren, zuminest auf Anfrage hin.

Der VgT beantragte der Staatsanwaltschaft, das erneute Strafverfahren dem Bezirksamt Arbon wegen Befangenheit und Parteilichkeit zu entziehen, was die tierschutzfeindliche Thurgauer Staatsanwaltschaft stillschweigend verweigerte

Der Hof von Kurt Sager:

Kurt Sager

Sagers Kühe: Lebenslänglich im Halsrahmen fixiert, auf zu kurzen und schmalern Lägern.

 

Am 30. Januar 2008 wurde Sager vom Bezirksgericht Arbon zu 80 Tagessätzen zu je 30 Franken bedingt verurteilt . Auch vor Gericht zeigte sich Sager uneinsichtig. Trotzdem wurde dieser rückfällige Tierquäler nur bedingt, auf Bewährung verurteilt, dh er muss die 80x30 Fr gar nicht bezahlen. Unverständlicherweise unbeachtet liess das Gericht Zeugenaussagen aus der Nachbarschaft, wonach Sager den Kühen seit vielen Jahren - nicht nur während Monaten.

Das Urteil

Soche tierverachtend milde Verurteilungen von gewerbsmässigen Tierquälern sind üblich, im Agrar-Kanton Thurgau sowieso (Tierschutzverhinderung mit Trinkgeldbussen).
 


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