10. April 2006,
aktualisiert am 18.12.07 Strafverfahren gegen den Frauenfelder Ex-SVP-Bezirksrichter und Schweinemäster Ulrich Iseli Am 12. November 2002 veröffentlichte der VgT Aufnahmen der KZ-ähnlichen Zustände in der Schweinefabrik von Bezirksrichter Iseli: www.vgt.ch/vn/0203/bethelhausen.htm. Das kantonale Veterinäramt hat mit seinen
Massnahmen gegen diesen gewerbsmässigen Tierquäler im
Verwaltungsverfahren vor Bundesgericht
Recht bekommen (www.vgt.ch/news2005/050808.htm
). Der Frauenfelder Statthalter Ernst Müller (SVP) deckte seinen Parteikollegen Iseli, indem er das durch eine Anzeige des VgT ausgelöste Strafverfahren einstellte, obwohl das Veterinäramt die Missstände bestätigt hatte (www.vgt.ch/vn/0303/iseli.htm). Für die Bezirksrichterwahlen vom Februar 2004 gab der VgT eine Wahlempfehlung zur Nichtwiederwahl Iselis heraus: www.vgt.ch/news2004/040120.htm. Hierauf wurde Iseli abgewählt (www.vgt.ch/news2004/040208.htm). Nachdem die mafiosen Machenschaften Müllers publik geworden waren und die Missstände in der Schweinefabrik Iselis anhielten, reichte der VgT am 31. August 2003 eine neue Anzeige ein, worauf eine Kontrolle des Veterinäramtes die Missstände erneut bestätigte. Wegen des publik gewordenen parteipolitischen Amtsmissbrauchs durch Müller, wurde die Strafuntersuchung an das Beirksamt Steckborn überwiesen. Der Steckborner Bezirksstatthalter Roger Forrer verschleppte den Fall zweieinhalb Jahre lang mit haltlosen Rechtfertigungen: es müsse der Bundesgerichtsentscheid im parallelen Verwaltungsgerichtsverfahren sowie ein neu hinzugekommenes Strafverfahren abgewartet werden. Diese Ausreden sind deshalb haltlos, weil ein solches Abwarten unzulässig ist, wenn Verjährung droht. Im Oktober dieses Jahres tritt hinsichtlich Iselis Tierschutzübertretungen die absolute Verjährung ein! Nur für Tierquälerei (ein Vergehen, das mit Gefängnis oder Busse geahndet wird) dauert die Verjährung länger. Während der Hängigkeit dieses Verfahrens führte das Veterinäramt im Januar 2005 in einer zweiten Schweinefabrik Iselis unter Polizeischutz eine weitere Razzia durch. Einzelne Tiere mussten auf der Stelle notfallmässig euthanasiert werden: www.vgt.ch/news2005/050128.htm Die Hauptverhandlung vor Bezirksgericht Weinfelden fand erst am 15. September 2006 - viereinhalb Jahre(!) nach der Strafanzeige des VgT statt. Iseli hat gute Chancen, sich noch in die Verjährung retten zu können, bevor ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Neben einem Teilfreispruch verurteilte das Bezirksgericht Iseli zu Gefängnis. Iseli erhob dagegen Berufung. Am 17. Dezember 2007 - fünfeinhalb Jahre nach der Anzeige! - veröffentlichte das Obergericht sein Urteil:
Medienspiegel dazu:
|