4 . Februar 2007

Postzensur-Verhandlung vor dem Handelsgericht Bern

Zur Zeit wird im Kanton Thurgau die neue Ausgabe der VgT-Nachrichten in alle Haushaltungen verteilt. Nein, nicht in alle, nur in 60 %, weil die VgT-Nachrichten von der Schweizerischen Staatspost gegenüber anderen Parteien und sogar gegenüber rein kommerziellen Gratiszeitungen diskriminiert wird.

Diese Diskriminierung verunmöglichte es dem VgT - der Schweizer Tier- und Konsumentenschutzpartei - mit vernünftiger Chance mit eigenen Kandidaten an den eidgenössischen Parlamentswahlen teilzunehmen; der VgT musste sich auf Wahlempfehlungen beschränken. Bei den aktuellen Wahlen im Thurgau ebenso. Hier kann der VgT nicht einmal unfähgie udn korrupte und Richter und Statthalter zur Abwahl empfehlen, weil der Wähler gar keine Auswahl hat. Der Thurgauer Politfilz legt dem Wähler auf weiten Strecken nur die Bestätigung konkurrenzlos vorbestimmter Kandidaten vor. Mittlerweile hat der Wähler sogar in Russland mehr demokratische Auswahl.

Bei der postalischen Diskriminierung des VgT geht es offensichtlich um politische Zensur. Die Post hat dies schon einmal versucht, ist dann aber vor dem Bundesgericht unterlegen (erster Postzensur-Pprozess).

Gegen die erneute Postzensur führt der VgT zur Zeit ein Gerichtsverfahren wegen Verletzung der Presse- Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit. Am kommenden Mittwoch, den 6. Februar 2008, 09.00 Uhr findet die öffentliche Verhandlung im vor dem Handelsgericht Bern statt (Obergerichtsgebäude, Hochschulstrasse 17, Gerichtssaal Nr 17, Bern). VgT-Präsident Erwin Kessler hält ein Plädoyer.

Dass die Post es jetzt wieder mit einem neuen Trick versucht, kam überraschend, denn die vorgeschobene formalistische Rechtfertigung ist derart offensichtlich haltlos. Aus der von der Post an den Tag gelegten überheblichen Selbstsicherheit und Siegesgewissheit muss geschlossen werden, dass ihr dieser Schritt von gewissen Kreisen mit mehr oder weniger Druck nahegelegt worden ist und ihr politisch vorgespurter Erfolg vor Gericht garantiert wurde. Es ist unvorstellbar, dass die Post von sich aus und ohne politisch garantierten Erfolg nochmals die Blamage einer Niederlage wegen Zensur einginge. Der VgT sieht deshalb erst vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Chance. Die Schweiz hat vor dem EGMR bereits drei mal gegen die menschenrechtswidrige Justizwillkür des Bundesgerichts obsiegt; zahlreiche weitere Menschenrechtsbeschwerden sind hängig.


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