22. April 2008, VN 09-1

Trinkgeldbussen für Tierschutzvergehen:

Lebend im Kadaver-Container: 150 Franken Busse

Einen neuen Rekord in Sachen lächerlicher Trinkgeldbussen bei Tierquälerei hat der Weinfelder Bezirksstatthalter Peter Jünger (FDP) aufgestellt. Der Fall, der erst jetzt bekannt wurde, ereignete sich vor einem Jahr: Hans Müller, Rassegeflügelzüchter in Bussnang, entsorgte Hühner lebend in der Kadaversammelstelle. Ein Werkhofarbeiter fand bei der Kadaversammelstelle einen Sack, in dem sich etwas bewegte: Vier Hühner, drei davon waren bereits tot, ein Hahn lebte noch, unverletzt.

Dass der überlebende Hahn unverletzt war, beweist, dass Müller nicht unsorgfältig getötet hatte, sondern gar nicht.

Für diese Tierquälerei erhielt Müller wegen "Entsorgung lebender Hühner" und qualvollem Töten eine Busse von 150 Franken. Siehe den Strafbefehl.

Auch sonst werden für Tierschutzvergehen nur Trinkgeldbussen ausgesprochen:
Im Kanton Luzern nagelte ein Bio-Landwirt lebende Krähen an einen Pfahl
- Tierschutz-Verhinderung mit Trinkgeldbussen

- Tierschutz mit Trinkgeldbussen verhindert


News-Verzeichnis

Startseite VgT