25. Juni 2009 web-code: 100-016 Fassungslos lese ich die Pressemeldung zum Bundesgerichtsurteil:
Teuflische Inquisition statt Rechtsprechung von Erwin Kessler, Präsident VgT In dieser heuchlerischen Gesellschaft gilt es als völlig ok, wenn täglich tausende von gesunden, lebenswilligen Tieren am Fliessband abgeschlachtet werden, nur damit sich rücksichtslose, fleischgierige Konsumenten daran noch fetter und kranker fressen können. Mit verleumderischen Hetzkampagnen, Verwaltungswillkür und Justizterror wird dagegen verfolgt, wer leidenden Menschen hilft, ihr Leben nach reiflicher Überlegung vorzeitig zu beenden. Der Staat rechtfertigt sein Eingreifen mit seiner Fürsorgepflicht. Der Jurist Frank Th Petermann, einer der besten Kenner des Sterbehilferechts, meint dazu: "Fürsorge gegen den Willen des 'Befürsorgten' ist eine der perfidesten Formen der Gewalt." (NZZ 26. Juni 2009). Peter Baumann vertritt die Auffassung, dass die persönliche Freiheit jedes Menschen auch dann zu respektieren sei, wenn dieser sein Leben beenden möchte, und dass es weder Ärzten noch Richtern zustehe zu beurteilen, ob der Sterbewunsch eines Suizidwilligen nach ihren eigenen Wertmassstäben "vernünftig" sei. Er hat deshalb Menschen, die nicht todkrank waren, sondern ihr Leben nach reiflicher Überlegung aus anderen Gründen beenden wollten, geholfen Suizid zu begehen. Das ist nach geltendem Recht ausdrücklich erlaubt und daran hat sich Peter Baumann gutgläubig orientiert. Weil dies aber gewissen heuchlerisch-religiös-weltanschaulichen Fleischfresserkreisen nicht passt, wurde gegen Baumann die Justizwillkür als Mittel der Politik eingesetzt, wie das in Russland, China und in der Schweiz so üblich ist. Um einen Anschein von Rechtmässigkeit zu bewahren, ist es in Russland, China und in der Schweiz in solchen Fällen üblich, eine rechtliche Begründung für die Verurteilung zu konstruieren, welche die politischen Motive verschleiern sollen. Im Fall Baumann hat das Bundesgericht einfach festgelegt, dass Menschen, die sterben wollen, obwohl sie nicht todkrank sind, als psychisch krank und nicht urteilsfähig zu definieren. Unheilbar an den Rollstuhl gefesselt zu sein oder seit jahrzehnten unheilbar unter schweren Depressionen zu leiden, ist nach der Auffassung dieser Inquisitoren kein vernünftiger Grund, das Leben zu beenden. Peter Baumann jedoch, ein erfahrener Psychiater, war völlig überzeugt von der Urteilsfähigkeite der Menschen, denen er Beihilfe zum Suizid geleistet hat. Und nach seiner Weltanschauung lag es in deren persönlicher Freiheit, über ihr eigenes Leben zu bestimmen. Wegen dieser Weltanschauung muss der 74-Jährige nun wie ein Verbrecher wegen angeblich "vorsätzlicher Tötung" ins Gefängnis. Peter Baumann hat niemanden getötet. Aber in politischen Prozessen in Russland, China und in der Schweiz kommt es nicht auf die Fakten an. Das habe ich selber in unzähligen Verfahren vor dem Bundesgericht erlebt (www.vgt.ch/justizwillkuer). Was Berthold Brecht über die Nazi-Richter schrieb, trifft genauso auf unsere Bundesrichter zu: " ... ihre Urteile sind unfehlbar, sie glauben nicht den Fakten, sie glauben nur sich. Im Notfall müssen die Fakten dran glauben." Die Verurteilung von Peter Baumann wegen angeblicher vorsätzlicher Tötung, obwohl er niemanden getötet hat, verletzt das durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantierte strafrechtliche Bestimmtheitsgebot. Dieses besagt, dass das Strafrecht genügend klar und bestimmt sein muss, so dass jedermann sein Verhalten danach richten kann und genau weiss, was erlaubt und was nicht erlaubt ist. Dieses Bestimmtheitsgebot wird verletzt, wenn jemand verurteilt wird wegen einer Handlung, von der er nicht wissen konnte, dass er sich damit strafbar mache. Peter Baumann beging nach geltendem Recht erlaubte Suizidbeihilfe. Dass er sich damit der vorsätzlichen Tötung schuldig mache, konnte er nicht wissen, weil dies eine neue, erst nachträglich konstruierte Gesetzeslegung - besser gesagt: Rechtsverdrehung - darstellt. Es ist zu hoffen, dass Baumann seine Verurteilung an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) weiterzieht. Allerdings kann ihn das nicht davor retten, als politisch Verfolgter ins Gefängnis geworfen zu werden. Die Infrastruktur des Menschenrechtsgerichtshofes wird von den Mitgliedstaaten bewusst völlig ungenügend gehalten, so dass seit Jahren nur 3 Prozent aller Beschwerden behandelt werden können. Und die Beurteilung der zugelassenen Beschwerden dauert mindestens fünf Jahre (siehe EGMR-Zulassungsverfahren). Die für diese politische Justizwillkür verantwortlichen Bundesrichter - Altbekannte aus den Willkürverfahren gegen den VgT:
Ihre mafiosen Urteile fällen sie immer einstimmig. In den unzähligen Verfahren des VgT vor Bundesgericht (www.vgt.ch/justizwillkuer) erfolgten immer alle Urteile einstimmig. Der ausführliche Bericht zur ersinstanzlichen Verurteilung mit ausführlichen Zitaten von Peter Baumann: Die neue Inquisition
Das lesenswerte Buch von Peter Baumann:
"Suizid
und Suizidhilfe" Leserreaktionen zum Buch von Peter Baumann: „Eine
wunderbare, perfekte Synthese von gründlichem Sachbuch und persönlicher
Geschichte.“ „Ich habe es in einem Zug verschlungen.“Dr Heinrich Leu, Bremgarten „Eins
ist sicher: Das Buch musste geschrieben und der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden. Die Art und der Zeitpunkt der Publikation
sind meines Erachtens auch richtig.“ „Es
ist ein einmaliges Dokument, ein authentischer Bericht aus
Lebensweisheit zwischen
A
und W,
ein philanthropisches und demokratisches Axiom. Ein Buch, das ohne
Anleihen und Abstützungen, Wendungen und Windungen, ja ohne
Zitatenschatz und Literaturverzeichnis auskommt, weil es nur um den
Menschen, seine Realität, eigene Wahrnehmung und eigenes Schicksal geht,
wie es in der Casuistik veranschaulicht wird. Ihrem Buch ist eine breite
Distribution bei allen zu wünschen: auch bei den jungen Menschen, die
leben wollen und Kinderwunsch haben – wie bei den anderen, die in der
Turbulenz zwischen Durchhaltewillen und Erlösungswunsch eine ausgewogene
Darstellung ihrer Situation finden möchten, die bei aller Auflösung doch
die nötige Identität schaffen hilft.“ „Wenn
es einen Beitrag dazu leisten kann, dass die Diskussion in Zukunft
weniger moralgetränkt, dafür etwas näher bei der Realität der
Betroffenen verläuft, dann hast Du viel erreicht.“ |
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