15. Oktober 2001 / 12. November 2001 Kaninchenstall Plankis, Chur: Der VgT hat heute der Staatsanwaltschaft des Kantons Graub�nden folgende Strafanzeige eingereicht: Strafanzeige gegen
Begr�ndung: Auf dem Schaubauernhof der Hosang'schen Stiftung Plankis werden die Kaninchen unter katastrophalen Verh�ltnissen gehalten (www.vgt.ch/vn/0302/kaninchen.htm). Nachdem der von mir pr�sidierte VgT diese Zust�nde scharf kritisiert hat, beschafften sich die Verantwortlichen der Hosang'schen Stiftung von den angezeigten Tierschutzbeamten einen Persilschein, den Tieren gehe es gut, die Kritik des VgT sei �berzogen. Immerhin geht aus dem Bericht der Veterin�ramtes hervor, dass die Kaninchenst�lle teilweise den gesetzlichen Mindestanforderungen nicht gen�gten. F�r diese jahrelange, herzlose Nachl�ssigkeit sind die Verantwortlichen zu bestrafen, dies um so mehr als die Tierschutzverordnung nur Mindesvorschriften festlegt, die noch lange keine artgerechte Tierhaltung gew�hrleisten: So schreibt Prof Andreas Steiger, Universit�t Bern, ehemaliger Abteilungsleiter Tierschutz im Bundesamt f�r Veterin�rwesen, im Vorwort zum Kaninchen-Buch von Ruht Morgenegg: "Die schweizerische Tierschutzgesetzgebung regelt zwar die Haltung von Kaninchen. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um Mindestanforderungen, die keine optimalen Lebensbedingungen f�r Tiere gew�hrleisten." Die angezeigten Tierschutzbeamten haben, obwohl sie tierschutzgesetzwidrige M�ngel festgestellt haben, die Verantwortlichen nicht angezeigt und diesen sogar schriftlich erlaubt, die tierqu�lerische Kaninchenhaltung vorl�ufig weiterzuf�hren (Brief des Veterin�ramtes vom 2. Oktober 2001): "Als verantwortliche Stelle f�r den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung im Kanton Graub�nden verzichten wir auf die Forderung zur fl�chenm�ssigen Anpassung der Kaninchenk�fige." Damit sind die Verantwortlichen der Hosang'schen Stiftung in rechtswidriger Weise unter Missbrauch des Amtes beg�nstigt und vor Strafe gesch�tzt worden. Es liegt nicht in der Kompetenz der Verwaltung, Ausnahmen von den gesetzlichen Mindestvorschriften zu gew�hren und/oder Verletzungen von Tierschutzvorschriften nach Ermessen zu dulden und von Verzeigungen abzusehen. Dies hat die Bezirksanwaltschaft Z�rich gest�tzt auf ein Rechtsgutachten festgehalten, ebenso dass die Erteilung rechtswidriger Ausnahmebewilligungen den Tatbestand des Amtsmissbrauches erf�llt (www.vgt.ch/vn/9606/amtsmissbrauch.htm). Die Tierschutzbeamten haben sich gleich beides zu Schulden kommen lassen: Nichtverzeigung und rechtswidrige Erteilung einer Sonderbewilligung. Das Verh�ltnism�ssigkeitsprinzip bietet f�r ein solches Verhalten keine Grundlage, denn dieses bezieht sich bloss auf die Mittel der Rechtsdurchsetzung, ohne diese selbst in Frage zu stellen; es stellt insbesondere keine Grundlage dar, um von Bestrafungen abzusehen oder um rechtswidrige Zust�nde zu dulden. Das Schreiben des Veterin�ramtes vom 2.10.01an die Hosang'sche Stiftung tr�gt alle Merkmale des Versuchs, die Sache herunterzuspielen und damit die f�r die Kaninchenhaltung Verantwortlichen in amtsmissbr�uchlicher Weise in Schutz zu nehmen. So wird die Tatsache, dass ein grosser Teil der Kaninchenk�sten den Mindestabmessungen nicht gen�gen, ohne sachlichen Anlass in die verharmlosende Formulierung verklausuliert, diese gen�gten "nicht vollumf�nglich". Um weiter abzulenken wird der angeblich "gute Pflegezustand" der Tiere hervorgeshoben, der sich in "ruhigem Verhalten der Tiere mit grosser Zutraulichkeit gegen�ber Besuchern" �ussere. Unter Fachleuten ist bekannt, dass Kastenkaninchen, denen lebensl�nglich jedes Bewegungs- und Spielverhalten genommen wird - die meisten Kaninchen in Plankis k�nnen lebensl�nglich keinen einzigen Hoppelsprung vollf�hren! -, apathisch werden. Apathie stellt ein schweres seelisches Leiden dar. Solche Tiere k�nnen wie Pl�sch-Tierchen gehandhabt werden, was Laien oft mit Zutraulichkeit verwechseln. Dass im Kanton Graub�nden Tierschutzbeamte diese irrige Laienvorstellung dazu missbrauchen, um Tierqu�ler zu decken, ist ein Skandal, der nach Sanktionen ruft! Wir ersuchen Sie, gegen die Angezeigten eine Strafuntersuchung zu er�ffnen und eine exemplarische Strafe mit Signalwirkung zu beantragen. * Am 8. November 2001 hat Untersuchungsrichter A Largiad�r mit Zustimmung von Staatsanwalt Dr A Zindel die Strafuntersuchung eingestellt mit einer zum Himmel stinkenden Begr�ndung: Die Kaninchenk�sten seien nur wenig zu klein und bereits am 1. Oktober 2001 nicht mehr belegt gewesen und bis Ende 2001 sowieso aufgel�st. F�r unsere Zeugen, welche die Kaninchenk�sten fotografiert haben und bezeugen k�nnen, dass bis vor kurzem auch die zu kleinen Kaninchenk�sten belegt waren, interessierte sich Untersuchungsrichter Largiad�r nicht. Damit hat der Politfilz einmal mehr Missst�nde in willk�rlicher Weise gedeckt und daf�r gesorgt, dass der Tierschutzvollzugsschlendrian wie bisher weitergehen kann. Es geht ja "nur" um Tiere.
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