VN 03-2 / Juni 2003, VN
07-2 / Juli 2007, VN 09-2 / Juli 2009 web-code: 100-014 ERFOLG!
Tierquälerische Käfig-Kaninchenhaltung im
Behindertenheim Ein typischer Fall, wie Informationen und Gespräche bei solchen Menschen rein gar nichts nützen. Gewirkt hat einmal mehr die hartnäckige, "aggressive" Anprangerung durch den VgT, mit welcher öffentliches Aufsehen erreicht wurden, was wiederum immer wieder Reklamationen auslöste. Dies hat nun zur Aufhebung der Kaninchenhaltung geführt - nicht aus Einsicht, sondern weil die Verantwortlichen die jahrelangen Negativberichte und Reklamationen satt haben. Egal. Hauptsache das KZ ist befreit. Die heuchlerische Website dieses Institutes: www.plankis.ch
Diese katastrophale Kastenhaltung von Kaninchen der Hosang’schen Stiftung für Behindert Plankis in Chur traf der VgT im Sommer 2001 Jahren an.
Sogar die völlig ungenügenden Mindestabmessungen gemäss Tierschutzverordnungen wurden verletzt. Das Bündner Veterinäramt deckte diese gesetzwidrige Tierquälerei und schützte die Verantwortlichen der Hosang’schen Stiftung vor einem Strafverfahren. Hierauf reichte der VgT gegen diese Veterinärbeamte eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch ein. Doch das Strafverfahren wurde - wie üblich im Kanton Graubünden, wenn es um Tierquälerei geht - eingestellt (Untersuchungsrichter Largiadèr, Staatsanwalt Dr A Zindel). Auch eine Aufsichtsbeschwerde an den Regierungsrat wurde einfach mit unwahrem Bla-Bla abgewiesen.
Unter dem Druck der hartnäckigen öffentlichen Kritik des VgT entschloss sich dann die Hosang’sche Stiftung doch zu einer “Sanierung”, angeblich nicht wegen der Kritik des VgT, man habe das schon lange geplant und nur noch eine Stellungnahme des Veterinäramtes abwarten wollen. Dazu nahm der VgT wie folgt Stellung: Die bestehenden Kaninchenstallungen stellen eine üble Tierquälerei dar und hätten schon lange saniert werden müssen. Es ist erfreulich, dass das nun wenigstens bald geschehen soll. Eine Beurteilung durch das Veterinäramt ist hingegen völlig überflüssig, weil dieses in Sachen Tierschutz nicht Ernst genommen werden kann; diese Tierschutzbeamten finden immer einen Weg, eine üble Tierhaltung zu rechtfertigen, denn nicht zu Unrecht fühlen sie sich an den Missständen in ihrem Kanton mitverantwortlich und haben deshalb gemeinsam mit fehlbaren Tierhaltern ein Interesse daran, Missstände zu verschleiern und herunterzuspielen. Wie dem Bündner Tagblatt sowie einem entsprechenden Brief des Veterinäramtes entnommen werden kann, sind diese Tierschutzbeamten (Thoma und Degonda) nicht einmal in der Lage, die haltungsbedingte Apathie von Kastenkaninchen von "Zutraulichkeit" zu unterscheiden. In gesetzwidriger, kompetenzanmassender Weise schrieben diese beiden Herren der Hosang'schen Stiftung, auf eine Anpassung der vorschriftswidrig zu kleinen Kaninchenställe werde verzichtet! Dass die Hosang'sche Stiftung zu dieser üblen Kaninchenhaltung noch einen Persilschein des Veterinäramtes einholte, zeugt nicht von grosser Einsicht. Wir hoffen, dass die Sanierung der Kaninchenstallungen trotzdem den Ansprüchen an eine zeitgemässe, artgerechte Kaninchenhaltung genügen wird und werden dies zu gegebener Zeit überprüfen. Anstelle einer artgerechten Kaninchenhaltung wurden in Plankis eine neue Käfighaltung erstellt, obwohl bekannt und allgemein anerkannt ist, dass Käfighaltung von Kaninchen tierquälerisch ist (www.vgt.ch/doc/kaninchen). Offener Brief vom 13. Oktober 2001 an die Hosang'sche Stiftung:
Die heutige, "sanierte" Situation:
Die Kaninchen leben jetzt einfach in etwas grösseren und "schöner" aussehenden Kästen, aber nach wie vor alles andere als artgerecht, obwohl die Stiftung auf ihrer Website Tierliebe heuchelt: “Der Landwirt arbeitet im Einklang mit der Natur. Möglichst artgerechte Tierhaltung ist für uns eine Selbstverständlichkeit.” Im Stiftungsrat war bis November 2003 ein Tierarzt vertreten, Dr Viktor Walser aus Zizers. Aber leider verstehen viele Tierärzte wenig von Tieren, nur von deren Krankheiten. Verhaltensbiologie gehört nicht obligatorisch zur ihrer Ausbildung. Und diejenigen Tierärzte, die es eigentlich wüssten, müssen mit Rücksicht auf ihren Klientel so oft beide Augen zudrücken, dass sie das Tier-Elend schon gar nicht mehr sehen. Gegenüber dem Bündner Tagblatt rechtfertigte ein Sprecher der Stiftung diese Kaninchen-Intensivhaltung damit, es handle sich um eine Masthaltung, die "etwas abwerfen" müsse, denn man habe auch eine Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler. Der VgT meint dazu: Diese Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit, welche diesen Betrieb subventioniert, wird mit Tierquälerei eben gerade NICHT wahrgenommen. Tierschutz ist ein öffentliches Anliegen und sogar in der Bundesverfassung verankert. Jungkaninchen werden teilweise in einer Scheune in Gruppenhaltung ausgemästet:
Der Maststall ist nicht sachgerecht strukturiert. Die Kaninchen haben bei Rangkämpfen kaum Flucht- und Versteckmöglichkeiten. (Rückzugsbereiche sind Standart bei einer tiergerechten Kaninchenhaltung.) Beispiele von artgerechten Kaninchenhaltungen - leider NICHT in Plankis:
Auch das NICHT in Plankis:
Informationen über artgerechte Kaninchenhaltung.
Seit langem leiden die Kaninchen in Plankis an schweren Augenentzündungen. Sie erhalten offensichtlich nicht die nötige Behandlung - eine grobe Tierquälerei:
Am 21. Juli 2009 behauptete Christian Durisch, Präsident des Stiftungsrates der Hosang'schen Stiftung, gegenüber einer Journalistin, das seien keine Augenentzündungen, sondern ein Rassemerkmal dieser rot-äugigen Rasse - so schamlos verlogen wie die Behauptung von Stiftungsratsmitglied Reinhart, die Kaninchen hätten Auslauf und würden nach Bio-Richtlinien gehalten. ( > Dorothe Reinhart-Steinbeck lügt). Auf dem Betrieb Plankis der Hosang'schen Stiftung werden an zwei Orten Hühner gehalten. Sie befinden sich teilweise in einem katastrophalen Zustand:
Hühner mit schweren Gefiederschäden. Aufnahmen vom 12. Juli 2009.
Dieses Plakat an der Scheunenwand neben dem Kaninchengefängnis ist zynisch angesichts des rücksichtslos-egoistischen Umgang mit diesen wehrlosen Tieren:
Dass in Plankis die Kühe enthornt werden (www.vgt.ch/doc/enthornen), passt zu der hier herrschenden tierverachtenden Einstellung, über welche die zoo-artige Zur-Schau-Stellung von verschiedenem Kleinvieh in Gehegen nicht hinwegzutäuschen vermag:
Bündner Regierung deckt Tierschutz-Nichtvollzug Gegen die Sabotierung des Tierschutzgesetzes durch das Veterinäramt und die Staatsanwaltschaft reichte der VgT beim Regierungsrat eine Aufsichtsbeschwerde ein: Konkrete Gesetzesverletzungen im Schweinestall der Klinik Waldhaus, im Kloster Disentis und in der Kaninchenhaltung Plankis wurden amtspflichtwidrig gedeckt, und allgemein wird die Winterauslaufvorschrift für Ketten-Kühe nicht durchgesetzt. Der Regierungsrat wies die Beschwerde mit unwahrem formalistischem Bla-Bla ab.
Die Verantwortlichen der Hosang'schen Stiftung Hosangsche Stiftung Plankis Emserstrasse 44, 7000 Chur, Tel. 081/255 13
00 / Fax 081/255 13 05 - Christian Durisch,
Präsident des Stiftungsrates, Rebhaldenweg 4, 7000 Chur, Geschäftsführer: Erhard Danuser, Monalinstr 18, 7012 Felsberg, Tel 081 252 42 72, info@plankis.ch Die Verantwortlichen der Hosang'schen Stiftung Plankis rechtfertigen sich damit, die Kastenhaltung von Kaninchen sei in der Tierschutzverordnung des Bundesrates erlaubt. Tatsächlich erlaubt der Bundesrat die tierquälerische Kaninchenhaltung in engen Kästen und Käfigen mit Rücksicht auf die Interessen der Tierversuchsindustrie, obwohl dies klar Sinn und Zweck des vom Volk mit grossem Mehr gutgeheissenen Tierschutzgesetz widerspricht, welches in Artikel 2 vorschreibt:
Dass in diesem Heim für Behinderte eine solche Gesetzeslücke skrupellos ausgenützt wird, ist erschreckend. Wird in Plankis mit den behinderten Menschen auch alles gemacht, was nicht ausdrücklich verboten ist? Wahre Ethik ist unteilbar. Ein Verhalten, das
gegenüber gewissen Gruppen “ethisch” ist, gegenüber Mit der ethischen Verantworung stimmt offenbar in Plankis etwas nicht. Dorothe Reinhart-Steinbeck lügt! Um das ethische Defizit der Hosang’schen
Stiftung zu verschleiern, lügt Stiftungsratsmitglied Dorothe
Reinhart-Steinbeck skrupellos, die Kaninchen hätten Auslauf und würden
gemäss den Bio-Vorschriften gehalten, VgT-Präsident Dr Erwin Kessler sei
noch nie in Plankis gewesen und die Es entspricht einer ständigen Erfahrung, dass
Menschen, die herzlos sind gegenüber Tieren, oft auch verlogen sind. Ethik
ist eben unteilbar. Solche Menschen stellen auch eine potentielle Gefahr für Ein verlogener Bündner Polit-Filz deckt das unethische, tierquälerische Verhalten im Behindertenheim Plankis, Chur, der Hosang'schen Stiftung: Am 15. Juli 2009 behauptete Kantonstierarzt Rolf Hanimann in einer Sendung von Tele-Südostschweiz verlogen, die Käfighaltung von Kaninchen gemäss den Mindestanforderungen der Tierschutzverordnung garantiere eine artgerechte Haltung nach neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Der VgT hat der Bündner Regierung umgehend eine Beschwerde eingereicht und die Entlassung von Hannimann wegen schwerwiegender fachlicher Unfähigkeit und Irreführung der Öffentlichkeit beantrag: Beschwerde gegen Kantonstierarzt Hannimann Dazu: Interview auf Radio Grischa am 16. Juli 2009. Die skandalöse Antwort des für den Tierschutz-Nichtvollzug verantwortlichen Regierungsrates Hansjörg Trachsel, BDP (Abspaltungpartei der SVP):
Der Bündner Kantonstierarzt Hanimann: unfähig und verlogen Mit dem Bündner Filz haben auch schon andere Erfahrungen gemacht, wie aus verschiedenen Zuschriften hervorgeht, welche uns aus der Bevölkerung erreichten. Beispiel (Auszug aus einer Zuschrift:
Dieser Leserbrief, von dem wir eine Kopie erhalten haben, wurde vom Bündner Tagblatt nicht veröffentlich. Am 24. Juli 2009 erklärte die Redaktion des Bündner Tagblatts, keinerlei Informationen und Medienmitteilungen des VgT mehr entgegen zu nehmen. Die Desinformationen des einheimischen Politifilzes genügen diesem Blatt offensichtlich, um die Leser zu manipulieren. Lesermanipulation erfolgt bekanntlich weniger durch das was geschrieben wird, als vielmehr durch das was verschwiegen wird. |