VN2001-2

Strafanstalt Lenzburg - rücksichtslos gegenüber Wehrlosen

von Erwin Kessler

Bis der VgT diesen Skandal aufdeckte, durften die Schweine auf dem Landwirtschaftsbetrieb der Strafanstalt Lenzburg das Strohbett meistens nur durch die Gitterstäbe hindurch anschauen. Angemeldetem Besuch wurden dann - bei geöffnetem Gitter - fröhliche Schweine in frischem Stroh vorgeführt. Der VgT war nicht angemeldet, als im Sommer 1999 diese Aufnahme gemacht wurde:

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Nun hat es keine (unglücklichen) Schweine mehr auf diesem Staatsbetrieb. Der Schweinestall wurde stillgelegt. Zum Glück gibt es den VgT! Nachdem der VgT feststellte, dass der Stall still und leise stillegelegt worden war, behauptete der Verwalter der Strafanstalt, Bernhard Täschler, gegenüber einem Journalisten, es habe schon seit zehn Jahren keine Schweine mehr auf dem Landwirtschaftsbetrieb der Strafanstalt!

Im Sommer 1999 kritisierte der VgT die tierquälerische Schweinehaltung der Strafanstalt Lenzburg und berichtete in den VgT-Nachrichten (VN) darüber (www.vgt.ch/vn/9905/lenzburg.htm). Bei einem Gespräch auf dem Betrieb in Anwesenheit eines Reporters von Radio Tele M1 wurde Besserung versprochen. Anfangs dieses Jahres meldete ich mich beim landwirtschaftlichen Betriebsleiter der Strafanstalt, Rüfenach, mit dem Wunsch, mich über den Stand der Dinge informieren zu lassen. Dazu kam es nicht. Rüfenach empfing mich äusserst aggressiv, schnitt mir schon das erste Wort ab und wies mich drohend an, sofort wegzugehen, wobei ich gleich noch rasch seine tierquälerische Kastenhaltung von Kaninchen fotografierte:

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Tierquälerische Kastenhaltung von Kaninchen. Dieses Kaninchen wird einzeln, in Isolationshaft in einem viel zu kleinen Abteil gehalten. Isolationshaft stellt für von Natur aus sozial lebende Lebewesen bekanntlich eine grausame Folter dar. Die Strafanstalt Lenzburg. Ein Fall für Amnesty International!

Von einem öffentlichen Betrieb mit Erziehungsfunktion erwarten eine artgerechte Tierhaltung mit Auslauf. Platz genug ist vohanden. Ein Skandal ist es aber, wie Rüfenach die Schweine von dem mit Stroh eingestreuten Liege- und Wühlbereich aussperrte, um sich Arbeit zu sparen. Das offenbart die erschreckende Gefühlskälte, wie die tierquälerische Kaninchen-Kastenhaltung, mit welcher Rüfenach seine Kinder an einen rücksichtslosen Umgang mit Tieren gewöhnt. Besonders grausam an dieser Kaninchenhaltung ist die Isolationshaft einzelner Tiere und die extreme Enge, so dass sie nicht einmal einen einzigen Hoppelsprung vollführen können. Qualvolle Isolationshaft - und das ausgerechnet in einer Institution, welche Menschen, die in den Augen der Machthabenden dieses Staates vom richtigen Weg abgekommen sind und "gebessert" werden sollen. Eine Schande für den Kanton Aargau.

Die üble Tierhaltung der Strafanstalt Lenzburg war der Aargauer Zeitung wie üblich nur eine kleine Notiz wert. Erst als die Aargauer Zeitung glaubte, den Spiess gegen den VgT umdrehen zu können, folgte ein grosser Bericht. Das macht die Aargauer Zeitung seit Jahren so. Auch diesmal wieder führte nicht die Tatsache der tierquälerischen Haltung von Schweinen und Kaninchen zu einem grossen Bericht in der Aargauer Zeitung, sondern die angebliche Feststellung des als unfähig bekannten Aargauer Tierschutzbeamten, diese Kaninchenhaltung sei "tadellos" und die Kritik des VgT sei haltlos.

Während die Aargauer Zeitung mir vorwirft, mein Bericht "strotze vor Unwahrheiten", trifft dies nicht auf meinen Bericht, sondern auf denjenigen der Aargauer Zeitung zu. Zum Beispiel schreibt sie folgenden Mist: "Den Kaninchen steht mit 6000 Quadratzentimetern pro Tier dreimal mehr Lebensraum zur Verfügung, als dies von Gesetzes wegen verlangt wird." Wahr ist, dass 6000 Quadratzentimeter das absolute gesetzliche Minimum darstellen.

Tiere sind gemäss Tierschutzgesetz so zu halten, dass ihre Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestört werden und ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass es bei Kaninchen, die zufolge Platzmangel immer nur herumsitzen müssen, zu Skelett-Deformationen und Verhaltensstörungen kommt. Auch die Einzelhaltung führt zu einer Überforderung der Anpassungsfähigkeit.

Der schwarz gefärbte Teil des Hoppelsprunges eines Kaninchens befindet sich bereits ausserhalb eines zu kleinen Kastenabteils wie auf dem Landwirtschaftsbetrieb der Strafanstalt Lenzburg:

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Ein empfehlenswertes Buch über artgerechte Kaninchenhaltung:
"(Zwerg)Kaninchen", von Ruth Morgenegg, Nagerstation Obfelden, www.nagerstation.ch


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