19. Juni 2010, aktualisiert am
13. August 2012 webcode: 200-036
Kundgebung gegen die
Botox-Tierquälerei gegen die Eröffnung einer Botox-Walk-in-Praxis im
Bahnhof Luzern
ERFOLG: Die SBB haben die geplante Botox-Praxis definitiv
nicht bewilligt.
Zweiter Erfolg: Der VgT gewinnt
vor Bundesverwaltungsgericht gegen die SBB.
Die Herstellung des Schönheitsmittels Botox
ist mit grausamen Tierversuchen (Vergiftungsversuche) verbunden. Siehe
die ausführlichen Informationen über
Botox. Tierquälerei aus blosser Eitelkeit ist verwerflich. Der VgT
führt am Samstag, den 3. Juli 2010 im Bahnhof-Shopping und auf dem
Bahnhofplatz Luzern eine Kundgebung gegen die
Eröffnung einer
Walk-in-Botox-Praxis im Bahnhof Luzern durch.
Beim
Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic zeigt man sich kritisch:
«Die Behandlung in Botox-Walk-in-Praxen, wo Personen im Schnellverfahren
behandelt werden, lehnen wir ganz klar ab», sagt Mediensprecher Joachim
Gross. «Denn Botox ist eines der gefährlichsten Nervengifte überhaupt
und kann zu schwerwiegenden Erkrankungen führen.»
Der Arzt Vladimir Camenzind, welcher
in Luzern diese Botox-Praxis eröffnet, ist schlecht informiert über
Botox, das er eitlen Damen im Schnellzugstempo zwischen zwei Zügen
spritzen will: Wie aus dem Bericht in der Luzerner Zeitung vom 21. Juni
hervorgeht, weiss er offenbar nicht, dass nicht nur für die Entwicklung
dieses Schönheitsmittels Tierversuche durchgeführt worden sind, sondern
dass auch für jede Produktions-Charge immer wieder neue grausame
Vergiftungsversuche an Versuchstieren durchgeführt werden, um die
Schwankung der Giftigkeit zu testen.
Eine Leserin aus
Luzern schreibt dem Inhaber des "Permanence Medical Center",
in dem die Botoxpraxis eröffnet werden soll, also sozusagen dem Gastgeber und Gewinnbeteiligten an diesem
unmoralischen, tierquälerischen Schönheitsgewerbe:
Guten Tag Herr Dr. Daniel Matter
Ich habe gerade gelesen, dass einer Ihrer Permanence-Ärzte bei Ihnen
eine Botox-Praxis eröffnet. Dass sich die Permanence in solch
seichte Niederungen herunter lässt, das
ist wirklich beschämend! Haben Sie das schon nötig? Ich dachte in
Ihrer Notfallpraxis wird Wert auf Qualität der ärztlichen Leistungen
gelegt. Botox-Spritzen in die Gesichter
eitler Menschen gehört m.E. nicht zur Heilkunst seriöser Arzte.
Das ist eine Schicki-Micki-Modeerscheinung gelangweilter Nullen auf
öden Zürichsee-Parties. Und Sie springen da auf? Schade! Für
mich jedenfalls haben Sie mit dieser unmoralischen, billigen Haltung
an
Wertschätzung verloren.
Die Blabla-Antwort des Herrn Doktors
Danke für die Mitteilung. Wir behandeln mit diesem
Medikament nicht zuletzt auch Patienten, die darauf angewiesen sind.
Abgesehen von diesen Fällen ist die Schönheitsbehandlung ein
Phänomen dieser Zeit, die noch viele andere verrückte Dinge
hervorgebracht hat. Meine Haltung: ich selber würde niemals eine
solche Praxis eröffnen, da ich damit nichts am Hut habe. Aber
trotzdem möchte ich diese Zeiterscheinung nicht a priori verteufeln,
weshalb ich
meinem Kollegen nichts in den Weg gelegt habe. Billig sind wir
deswegen nicht, und auch nicht unmoralisch. Viel eher sind wir
Menschen alle miteinander unmoralisch…
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Daniel Matter,
info@permanence-luzern.ch
Antwort darauf:
Grüezi Herr Matter
Soeben habe ich Ihre Antwort an die Leserin aus Luzern gelesen, die
nun für
alle Interessierte öffentlich auf der VgT-Website zugänglich ist.
Ihre Antwort ist derart daneben, dass auch ich Ihnen schreiben muss.
Sie betrachten Botox-Behandlungen als "ein Phänomen unserer Zeit",
das Sie nicht "a priori verteufeln" wollen. Mit dieser Aussage
bringen Sie die Botschaft rüber, dass Zeiterscheinungen völlig
legitim sind - egal was für
Leid dahinter steckt. Der moderne Bürger muss halt mit der Zeit
mitgehen
und nicht stehen bleiben...
Angenommen man würde z.B. die Mädchenbeschneidung in der Schweiz
einführen
- würden Sie das dann auch einfach als eine "Zeiterscheinung"
hinnehmen und
akzeptieren? Mag ein krasser Vergleich für Sie sein, aber Tiere in
Tierversuchen zu Tode
zu foltern, nur damit eitle Menschen ihre Falten wegspritzen lassen
können, ist nicht weniger krass.
Die Leserin aus Luzern hat recht: Ihr Verhalten ist billig und
unmoralisch und mit Ihrer Bemerkung "viel eher sind wir Menschen
alle miteinander unmoralisch" zeugt von Charakterlosigkeit. Anstatt
vorbildlich Botox-Schönheitsbehandlungen aus Ihrer Praxis zu
verbannen, weil dahinter grassliche, abscheuliche Tierversuche
stecken, ziehen Sie es vor gemeinsam mit anderen unmoralischen
Menschen auch unmoralisch zu sein. Wichtig ist, dass die Kasse
klingelt und man "Zeiterscheinungen" nicht ablehnt, egal wie
verwerflich und unmoralisch sie sind.
Einem Arzt, der derart gedankenlos "Zeiterscheiningung" akzeptiert
und gutheisst, ohne sie wenigstens kritisch zu hinterfragen, würde
ich mich niemals als Patientin anvertrauen wollen.
Claudia Zeier Kopp. Vizepräsidentin Verein gegen Tierfabriken
Schweiz (VgT.ch)
Telefonanruf von Dr
Camenzind, dem Botox-Arzt, beim VgT am 28. Juni 2010:
Es sei keine Walk-In-Praxis und es werde nicht nur
Botox eingesetzt. Der Bericht in der Zeitung sei einseitig gewesen.
Und die Praxiseröffnung werde verschoben, weil Bewilligung durch SBB
noch ausstehe.
Antwort von VgT-Präsident Erwin Kessler: Ist alles
für uns nicht von Bedeutung.
Gesuche um Bewilligung der Kundgebung
sind bei der Stadtverwaltung und bei den SBB eingereicht worden.
Die SBB haben das Gesuch am 21. Juni 2010
abgelehnt mit der Begründung, Aktionen Kundgebungen, Demonstrationen,
etc mit politischen Inhalten/Botschaften würden nicht bewilligt. Der VgT
hat am 22. Juni beim Departement von Bundesrat Leuenberger (UVEK)
eine
Beschwerde eingereicht. Eine
juristische Abhandlung belegt, dass Betriebe wie die SBB die
Grundrechte, und damit auch die Demonstrationsfreiheit, zu gewähren
haben. Am 12. Juli 2010 hat das UVEK die Beschwerde an das
Bundesverwaltungsgericht
weitergeleitet, das es für zuständig erachtet. Vor dem
Bundesverwaltungsgericht haben die SBB beantragt, das Verfahren zu
sistieren, weil ein anderes, bereits hängiges Verfahrren die gleiche
Rechtsfrage betreffe. Der VgT nahm dazu ablehnend Stellung (Stellungnahme des VgT), worauf das Bundesverwaltungsgericht die von
den SBB beantragte Sistierung in einer
Zwischenverfügung ablehnte.
Der VgT gewinnt das Verfahren gegen
die SBB vor dem Bundesverwaltungsgericht
Im hängigen Verfahren vor dem
Bundesverwaltungsgericht anerkannten die SBB am 10. August 2012 die
Klage des VgT und erteilten nachträglich die Kundgebungsbewilligung (Schreiben
der SBB mit nachträglicher Bewilligung). Diese ist allerdings nicht
mehr aktuell, weil die Botox-Praxis aufgrund der Proteste des VgT nicht
erteilt wurde. Der Sieg des VgT vor dem Bundesverwaltungsgericht stellt
aber ein wichtiges Präjudiz für künftige Kundgebungen dar. Wiedereinmal
war VgT-Präsident Dr Erwin Kessler rechtskundiger als der staatlich
bezahlte Rechtsdienst einer staatlichen Institution!
Am 17. August 2012 stellte das
Bundesverwaltungsgericht gestützt auf die nachträglich erfolgte
Bewilligung ein.
Die SBB haben schon früher Zensur gegen den
VgT ausgeübt: Diskriminierende
Plakat-Zensur
Die Zensur-Begründung, die SBB seien
politisch neutral und würden deshalb keine politische Werbung dulden,
ist ein verlogen: Vor der Volksabstimmung über die "Leistungsabhängige
Schwerverkehrsabgabe" haben die SBB in Bahnhöfen und an Zügen massiv
politische Werbung gemacht:
SBB-Werbung für die
LSVA
Während die SBB Tierschutz-Werbung
zensurieren, stellen sie allenthalben SBB-Areale für tierquälerische
Käfig-Kaninchenhaltung zur Verfügung, zum Beispiele:
Zürich-Seebach,
Gossaus SG.
Das Gesuch bei der
Stadt Luzern soll
dort angeblich nicht angekommen sein, obwohl das Gegenteil bewiesen ist.
In der Stadtverwaltung herrscht ein unglaubliches Puff und Winterschlaf
- gedeckt von Stadträtin Ursula Stämmer-Horst.
Chronologie:
19. Juni 2010: VgT reicht via
Online-Kontaktformular das Gesuch um Bewilligung der Kundgebung vom
3. Juli ein und wünscht umgehend Bestätigung,
dass das Gesuch an die richtige Stelle der Stadtverwaltung gerichtet
wurde. Keine Antwort.
22. Juni 2010: VgT beschwert sich beim Stadtrat
über die Nichtbeantwortung des Gesuches. Die Stadtkanzlei fängt die
Beschwerde ab und leitet sie an die zuständige schlafende Stelle "zur direkten
Erledigung" weiter - als ob die Beamten dort ihre Arbeit im Schlaf
erledigen könnten. Von solchen Beamtenfähigkeiten war bisher nichts
bekannt. Email der Stadtkanzlei
vom 22. Juni 2010. Man beachte unten angehängt das Email des VgT
25. Juni 2010: Beim VgT trifft ein
Schreiben der zuständigen städtischen Bewilligungsstelle ein, man habe
aus den Medien von einer geplanten Demo gehört, aber noch kein Gesuch
erhalten. Schreiben der Stadt,
datiert vom 23. Juni 2010 mit Poststempel vom 24. Juni. Daraus lässt
sich entnehmen: Am 22. Juni ist ein Beamter des Bewilligungsamtes
kurz erwacht und hat ein bisschen die Zeitung gelesen und dabei zufällig
von der geplanten Botox-Demo erfahren, worauf er obiges Schreiben an
den VgT verfasste. Um einen Burn-Out zu vermeiden, wurde dieses
Schreiben erst am nächsten Tag, im Rahmen eines erneuten kurzen
Aufwachens, der Post übergeben (Poststempel). Auch noch die
Email-Nachrichten der letzten Tage abzurufen wäre zuviel verlangt
gewesen, schliesslich will man die Pensionierung gesund, rüstig und
ausgeruht erreichen. Am 25. Juni wurde das Bewilligungsamt dann jäh
durch Medienanrufe aus dem Schlaf gerissen, als der VgT einen
Verschleppungsprotest bekannt machte:
25. Juni 2010: Erneuter
Verschleppungsprotest des VgT an
den Stadtrat:
10.34 Uhr Versand einer
entsprechenden Medienmitteilung
11.29 Uhr Anruf des städtischen
"Amtes für Stadtraum und Bewilligungen" mit der Mitteilung, dass
das Gesuch auf Umwegen heute um 10.51 eingegangen sei und nun
bearbeitet werde.
Telefonmitschnitt - eine wahrhaftige Emil-Nummer!
26. Juni 2010: Laut
Bericht in der
Neuen Luzerner Zeitung behauptet der für
Kundgebungsbewilligungen zuständige Leiter der Dienstabteilung
"Stadtraum und Veranstaltungen", Rico De Bona, der VgT habe sein
Gesuch an eine nicht existierende Email-Adresse geschickt. Das ist
faustdick gelogen, offensichtlich mit dem Zweck, die Schlamperei auf
diesem Amt zu vertuschen.
27. Juni 2010:
Disziplinarbeschwerde des
VgT wegen verlogener Irreführung der Öffentlichkeit und
Amtsmissbrauch.
7. Juli 2010: Fauler
Entscheid über die
Disziplinarbeschwerde durch Stadträtin Ursula Stämmer-Horst. Sie
deckt ihre schlafenden und - wenn sie zwischendurch mal aufwachen -
verlogenen Beamten mit ebenso verlogenen Tatsachenverdrehungen und
Widersprüchen:.
Laut NLZ vom 26. Juni 2010 sagte der für die Bewilligung von
Veranstaltungen zuständige Beamte Rico De Bona: "Die Mail-Adresse,
die Herr Kessler benutzt hat, gibt es gar nicht." (Beweis:
Bericht in der
Neuen Luzerner Zeitung). Diese eindeutig und unbestritten
verlogene Behauptung steht im Zentrum der Beschwerde, wurde aber von
Stadträtin Ursula Stämmer-Horst zielstrebig unterschlagen. Wortreich
redet sie statt dessen um den heissen Brei herum mit dem
offenkundigen Zweck den Eindruck zu erwecken, in ihrer Verwaltung
stehe alles zum besten.
Erwiesene und unbestrittene Tatsache ist, dass der VgT das Gesuch um
Bewilligung der Demo am 22. Juni der Stadtkanzlei zugestellt und
dort angekommen und an den zuständigen Beamten Rico De Bona
weitergeleitet worden ist. Angeblich, so behauptet der fehlbare
Beamte, habe die Stadtkanzlei - nicht Erwin Kessler! - das Gesuch an
eine Email-Adresse weitergeleitet, die "nicht freigeschaltet"
gewesen sei. Deshalb habe er das Mail erst drei Tage später
erhalten. Sehr merkwürdig, denn ein Mail an eine "nicht
freigeschaltete" Adresse erhält man auch nicht drei Tage später.
Stadträtin Ursula Stämmer-Horst ist dieser seltsamen
Schutzbehauptung nicht nachgegangen. Stattdessen behauptet sie, der
VgT habe das erste "E-Mail", mit dem das Gesuch am 19. Juni per
Kontaktformular eingereicht worden sei, nicht belegt. Nun ist es
aber bekanntlich so, dass Mitteilungen via Kontaktformular eben
gerade keine E-Mails sind und der Absender davon keine Kopie hat.
Zusammengefasst herrscht in der Stadtverwaltung
offensichtlich eine deraratige Desorganisation, dass sowohl der
amtsinterne Verkehr wie auch die Kommunikation mit gesuchstellenden
Bürgern nicht mehr gewährleistet ist: Nachrichten via
Kontaktformular kommen nicht an und die Stadtkanzlei benutzt zur
Weiterleitung von Nachrichten inaktive interne Email-Adressen, die
dann aber seltsamerweise mit 3-tägiger Verspätung die Beamten im
Winterschlaf dennoch erreichen. Und in amtlicher Funktion
verbreitete öffentliche Verleumdungen zur Verschleierung des
amtsinternen Chaos werden von der politisch verantwortlichen
Stadträtin mit willkürlichen, verlogenen Verfügungen unter den
Teppich gekehrt.
Stadträtin Ursula Stämmer-Horst, Sozialdemokratische Paratei SP:
deckt Missstände in der Verwaltung
Wie sagte doch Niklaus Meienberg so
treffend: "In der Schweiz, das hat sich bewährt, muss man immer zuerst
die Obrigkeit fragen, ob man gegen sie demonstrieren darf."
Auch wo es konkret nicht direkt gegen die Obrigkeit geht, so meistens
indirekt schon, zB dass die Obrigkeit den Import von Botox erlaubt,
obwohl es gegen das Schweizer Tierschutzgesetz verstösst. Und die SBB
als Staatsbetrieb verdienen mit an dieser Botox-Praxis in ihren Räumen.
Tierschutz betrachtet die Obrigkeit immer als etwas Negatives, als Sand
im Getriebe des herrschenden Filzes aus Politik und Wirtschaft, und
darum wird zuerst einmal verboten, denn da könnte ja jeder kommen....
Insofern hat es sich - wie Meienberg treffend bemerkt - bewährt, dass
man die Obrigkeit fragen muss, ob man gegen den Filz demonstrieren darf.
Die Stadt Luzern hat dem VgT im Jahr 1999 eine Buswerbung "Im Kanton Luzern
gibt es mehr Schweine als Menschen. Warum sieht man sie nicht."
verboten, weil dies den Schweinemästern nicht passen täte. Typisch.
In diesem Zusammenhang ein Hinweis auf
einen bemerkenswerten >
Diskussionsbeitrag zur Demonstrationsfreiheit.
Am 29. Juni 2010
appellierte der VgT an die SBB, die geplante Botox-Praxis im Bahnhof
Luzern nicht zu bewilligen, mit folgender Begründung:
Die Herstellung von Botox ist mit massenhafter,
schwerer Tierquälerei verbunden, welche nach dem schweizerischen
Tierschutzgesetz nicht erlaubt ist. Mehr dazu:
www.vgt.ch/doc/botox
Botox-Praxen umgehen das Schweizer Tierschutzgesetz, indem sie Botox
aus dem Ausland importieren.
Botox ist ein Mittel zur Beseitigung von Gesichtsfalten, dient also
der blossen Eitelkeit gewisser Menschen. Tierquälerei aus Eitelkeit
ist eindeutig verwerflich und verstösst klar gegen das in der
Bundesverfassung verankerte öffentliche Interesse am Tierschutz.
Die SBB als staatliche Institution hat die öffentlichen Interessen
zu wahren.
Eine Kundgebung im Bahnhof Luzern gegen diese geplante Botox-Klinik
wurde uns von den SBB mit der Begründung verweigert, es würden
grundsätzlich keine politischen Aktionen geduldet. Bahnhöfe sind
öffentliches Gebiet. Die Bewilligungspraxis der SBB stellt eine
verfassungswidrige Verletzung der Meinungsäusserungs- und
Demonstrationsfreiheit dar. Eine entsprechende Beschwerde ist beim
UVEK hängig.
Indem die SBB damit so tun, als seien sie politisch neutral,
gleichzeitig aber politisch umstrittene, verwerfliche Gewerbe
bewilligen, verhalten sich die SBB widersprüchlich.
Wir appellieren an Sie, in Ihren Räumen keine Botox-Klinik zu
bewilligen.
Mit freundlichen Grüssen
Erwin Kessler, VgT
Am 30. Juni 2010, 14.15 Uhr, erhielt der VgT von der Stadt die
Kundgebungsbewilligung.
Am Samstag, 3. Juli 2010, führte der VgT
die Kundgebung auf dem Bahnhofplatz Luzern durch.
Zum Einsatz kamen Plakate und Flugblätter.
Was tut Erwin Kessler hier mit dem Handy vor der
Kamera von Tele1? Er ruft gerade das botox-freudige "Permanence
Medical Center" an, das rund um die Uhr einen medizinischen
Notfalldienst anbietet: "Hallo. Ich bin in ein Notfall. Kann ich
jetzt sofort vorbeikommen. Habe soeben im Spiegel eine Falte im
Gesicht entdeckt, die sofort weggespritzt werden muss." Die Antwort
ging im Bahnhofplatzlärm unter....
Zur Unterstützung der VgT-Aktion hatte die Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner (AGSTG)
für diesen Tag zu einer Telefonprotestaktion aufgerufen:
!!! Telefon-Protestaktion !!! Sag deine Meinung !!! Gegen
die Eröffnung des ersten Botox-Walk-in in der Zentralschweiz Beginn: Samstag, 3. Juli 2010 um 00:00, Ende: Samstag, 3.
Juli 2010 um 23:59 Wichtig! Ruft nicht vor dem 3. Juli an. Alle Telefonate
sollen konzentriert an diesem Tag die Leitung zum Glühen
bringen. Es ist auf jeden Fall 24 Stunden lang jemand
erreichbar! Der Botox-Arzt heisst Dr. Vladimir Camenzind. Er
ist einer der Ärzte in dieser «Gemeinschaftspraxis». Tel: 041 211 14 44 (Email:
info@permanence-luzern.ch)
Etwas später rief Erwin Kessler nochmals an und
sagte hastig, da schnelle Hilfe dringend war: "Jetzt bin ich
wirklich ein Notfall - ich habe noch eine zweite Falte entdeckt!"
Antwort: "Finden Sie das lustig!" Ja, wir fanden es lustig, haben
überhaupt viel gelacht während und nach dieser gelungenen Kundgebung,
auch noch beim Mittagessen im Restaurant Helvetia mit feinen
vegetarischen Gerichten:
Die Reaktionen aus dem Publikum zum Anliegen der
Kundgebung waren ausnahmslos positiv. Ein einziger Provokateur, dem
es gar nicht um Botox ging, tauchte auf und versuchte, VgT-Präsident
Erwin Kessler mit Beschimpfungen zu provozieren. Aufgrund der
Umstände vermutlich ein Schweinemäster, von denen es in der Region
massenhaft hat. (Im Kanton Luzern leben mehr Schweine als Menschen -
aber man sieht sie nicht. Sie vegetieren hinter den Mauern
zahlreicher Schweinefabriken.) Der Provokateur stellte sich -
ständig leise beschimpfend - in den Weg, liess sich nicht
abschütteln und meinte stattdessen schadenfreudig grinsend, er habe
das Recht hier zu stehen - was übrigens juristisch nicht
zutreffend ist: Es ist rechtswidrig, eine bewilligte Kundgebung zu
stören. Nun machte Erwin Kessler, der regelmässig Ju Jitsu und
Karate trainiert (Schwarzgurt), folgendes: Er rief laut: "Kommt alle mal her, da
will mich einer provozieren!". Zu einer Karate-Vorstellung kam es
dann aber nicht. Von Zeugen für das folgende Geschehen umringt zog
es der Provokateur vor, seine Provokationen aufzugeben und sich
sofort kleinlaut aus dem Staub zu machen.
Ansonsten verlief die Kundgebung wie geplant
friedlich und störungsfrei. Die Polizei liess sich nicht blicken und
mit dem Publikum gab es weiter auch keine Schwierigkeiten.
An der Kundgebung beteiligte
sich auch der Tierschutzbund Innerschweiz mit dem "Grunzmobil".
Der VgT hat erreicht, dass die auf Anfang
Juli geplante Eröffnung der Botox-Praxis vorderhand nicht stattfand. Die
SBB prüft, ob sie dies bewilligen soll oder nicht. Deshalb hat der VgT
an diesem Tag darauf verzichtet, die SBB mit einer unbewilligten
Kundgebung im Bereich des Bahnhof-Shoppings zu provozieren. Sollte aber
die Botox-Praxis bewilligt werden, wird der VgT wiederkommen, mit einer
Kundgebung im Bahnhof-Shopping - mit oder ohne Bewilligung! (Eine
Beschwerde gegen das Kundgebungsverbot der SBB ist zur Zeit beim
Departement Leuenberger hängig; siehe oben.)
22. Juli 2010:
Die AGSTG schliesst sich dem Appell an die SBB, die Botoxpraxis im
Bahnhof nicht zu bewilligen, an:
Hiermit appellieren wir an die SBB, die
Bewilligung für den im Bahnhof Luzern geplanten Botox-Walk-in nicht
zu erteilen. Für «Botox-Produkte» müssen weltweit (nach aktuellen Berichten) mehr
als 600 000 Mäuse einen grausamen Tod erleiden. Dass diese Produkte
solch ein grausames Massaker an Tieren verursachen, wissen die
meisten Konsumentinnen und Konsumenten nicht. «Botox-Produkte»
werden hauptsächlich im kosmetischen Bereich eingesetzt. Dass dafür
Tierversuche gemacht werden verstösst unseres Erachtens gegen das
Tierschutzgesetz (das auch gelten sollte, wenn die Tierversuche im
Ausland gemacht werden)! Zudem werden «Botox-Anwendungen» meistens
illegal, also ohne behördliche Zulassung (off-label-use)
durchgeführt wie auch öfters illegal beworben. Und die Swissmedic
warnt schon lange vor den massiven Risiken und Nebenwirkungen.
Überhaupt werden immer mehr gravierende Nebenwirkungen bekannt, die
jedoch von den Botox-Ärzten gegenüber den Konsumenten praktisch
verschwiegen werden. Von einer Sicherheit durch Tierversuche kann
absolut nicht gesprochen werden. Die Arzneimittelbücher haben
bereits drei tierversuchsfreie Testmethoden anerkannt. Die Behörden
überlassen es jedoch leider den Firmen, diese zu validieren
(anzuerkennen und einzusetzen). Die SBB als staatliche Institution sollte solche grausamen und
praktisch illegalen Geschäfte nicht unterstützen – das schadet nur
dem guten Ruf der SBB. Wir hoffen sehr, dass wir uns nicht dazu gezwungen sehen, eine
grossangelegte Kampagne gegen diese Botox-Klinik zu initieren. Dies
würde zwangsläufig auch keine gute Werbung für die SBB werden. Freundliche Grüsse Andreas Item AG STG - Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner
ERFOLG:
Keine Botox-Praxis im Bahnhof Luzern!
In einer Stellungnahme an das Bundesverwaltungsgericht vom
30. September 2010 im Rahmen des hängigen Beschwerdeverfahrens VgT gegen
SBB, hat die SBB bekannt gegeben, dass die geplante Botox-Praxis im
Bahnhof Luzern definitiv nicht bewilligt worden ist.
Medien-Echo:
-
Widerstand gegen
Eröffnung einer Botox-Praxis in Luzern, zisch (NLZ online) 20.6.10
- Der Verein gegen Tierfabriken VgT will gegen die Eröffnung einer
Botox- Walk- In Praxis im Bahnhof Luzern demonstrieren, Abiginfo Radio
Central 20.6.10
-
Demo gegen Botox-Praxis,
Neue Luzerner Zeitung 21.6.10
-
Demo gegen Botox, 20minuten
Luzern, 21.6.10
-
Ab Juli kann man sich im Bahnhof Luzern seine Falten in wenigen Minuten wegspritzen
lassen. Dagegen will der VgT demonstrieren - ob mit oder ohne Bewilligung, Tele
1, 22.6.10
- Leserbrief,
Neue Luzerner Zeitung 22.6.10
-
Botoxgegner erhalten keine
Bewilligung, Neue Luzerner Zeitung 22.6.10
- SBB erteilen VgT Demo-Verbot. VgT-Beschwerde beim UVEK. Tele1 23.6.10
- Man kann nicht
ewig 20 sein, Neue Luzerner Zeitung 24.6.10
- Leserbrief, Neue Luzerner Zeitung 25.6.10
-
Wirbel um Demogesuch, Neue
Luzerner Zeitung 26.6.10
- Leserbrief,
Neue Luzerner Zeitung 28.6.10
-
Botox-Praxis-Eröffnung verschoben, Tele1, 28.6.10
- Bericht auf
Radio Central, 28.6.10
- Demo gegen Botox
bewilligt, Tele1, 30.6.10
- Botox-Demo darf
stattfinden, Neue Luzerner Zeitung, 1.7.10
- Passantenbefragung zur Botox-Klinik,
Tele1, 2.7.10Keine
Botox-Praxis im Bahnhof, Neue Luzerner Zeitung 14. Oktober 2010
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