19. Juni 2010, aktualisiert am 13. August 2012                                      webcode: 200-036

Kundgebung gegen die Botox-Tierquälerei gegen die Eröffnung einer Botox-Walk-in-Praxis im Bahnhof Luzern

ERFOLG: Die SBB haben die geplante Botox-Praxis definitiv nicht bewilligt.

Zweiter Erfolg: Der VgT gewinnt vor Bundesverwaltungsgericht gegen die SBB.

Die Herstellung des Schönheitsmittels Botox ist mit grausamen Tierversuchen (Vergiftungsversuche) verbunden. Siehe die ausführlichen Informationen über Botox. Tierquälerei aus blosser Eitelkeit ist verwerflich. Der VgT führt am Samstag, den 3. Juli 2010 im Bahnhof-Shopping und auf dem Bahnhofplatz Luzern eine Kundgebung gegen die Eröffnung einer Walk-in-Botox-Praxis im Bahnhof Luzern durch.

Beim Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic zeigt man sich kritisch: «Die Behandlung in Botox-Walk-in-Praxen, wo Personen im Schnellverfahren behandelt werden, lehnen wir ganz klar ab», sagt Mediensprecher Joachim Gross. «Denn Botox ist eines der gefährlichsten Nervengifte überhaupt und kann zu schwerwiegenden Erkrankungen führen.»

Der Arzt Vladimir Camenzind, welcher in Luzern diese Botox-Praxis eröffnet, ist schlecht informiert über Botox, das er eitlen Damen im Schnellzugstempo zwischen zwei Zügen spritzen will: Wie aus dem Bericht in der Luzerner Zeitung vom 21. Juni hervorgeht, weiss er offenbar nicht, dass nicht nur für die Entwicklung dieses Schönheitsmittels Tierversuche durchgeführt worden sind, sondern
dass auch für jede Produktions-Charge immer wieder neue grausame Vergiftungsversuche an Versuchstieren durchgeführt werden, um die Schwankung der Giftigkeit zu testen.

Eine Leserin aus Luzern schreibt dem Inhaber des "Permanence Medical Center", in dem die Botoxpraxis eröffnet werden soll, also sozusagen dem Gastgeber und Gewinnbeteiligten an diesem unmoralischen, tierquälerischen Schönheitsgewerbe:

Guten Tag Herr Dr. Daniel Matter
Ich habe gerade gelesen, dass einer Ihrer Permanence-Ärzte bei Ihnen eine Botox-Praxis eröffnet. Dass sich die Permanence in solch seichte Niederungen herunter lässt, das
ist wirklich beschämend! Haben Sie das schon nötig? Ich dachte in Ihrer Notfallpraxis wird Wert auf Qualität der ärztlichen Leistungen gelegt. Botox-Spritzen in die Gesichter
eitler Menschen gehört m.E. nicht zur Heilkunst seriöser Arzte.  Das ist eine Schicki-Micki-Modeerscheinung gelangweilter Nullen auf öden Zürichsee-Parties. Und Sie springen da auf? Schade!  Für mich jedenfalls haben Sie mit dieser unmoralischen, billigen Haltung an
Wertschätzung verloren.

Die Blabla-Antwort des Herrn Doktors

Danke für die Mitteilung. Wir behandeln mit diesem Medikament nicht zuletzt auch Patienten, die darauf angewiesen sind. Abgesehen von diesen Fällen ist die Schönheitsbehandlung ein Phänomen dieser Zeit, die noch viele andere verrückte Dinge hervorgebracht hat. Meine Haltung: ich selber würde niemals eine solche Praxis eröffnen, da ich damit nichts am Hut habe. Aber trotzdem möchte ich diese Zeiterscheinung nicht a priori verteufeln, weshalb ich
meinem Kollegen nichts in den Weg gelegt habe. Billig sind wir deswegen nicht, und auch nicht unmoralisch. Viel eher sind wir Menschen alle miteinander unmoralisch…
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Daniel Matter, info@permanence-luzern.ch 

Antwort darauf:

Grüezi Herr Matter
Soeben habe ich Ihre Antwort an die Leserin aus Luzern gelesen, die nun für
alle Interessierte öffentlich auf der VgT-Website zugänglich ist. Ihre Antwort ist derart daneben, dass auch ich Ihnen schreiben muss. Sie betrachten Botox-Behandlungen als "ein Phänomen unserer Zeit", das Sie nicht "a priori verteufeln" wollen. Mit dieser Aussage bringen Sie die Botschaft rüber, dass Zeiterscheinungen völlig legitim sind - egal was für
Leid dahinter steckt. Der moderne Bürger muss halt mit der Zeit mitgehen
und nicht stehen bleiben...
Angenommen man würde z.B. die Mädchenbeschneidung in der Schweiz einführen
- würden Sie das dann auch einfach als eine "Zeiterscheinung" hinnehmen und
akzeptieren? Mag ein krasser Vergleich für Sie sein, aber Tiere in Tierversuchen zu Tode
zu foltern, nur damit eitle Menschen ihre Falten wegspritzen lassen können, ist nicht weniger krass.
Die Leserin aus Luzern hat recht: Ihr Verhalten ist billig und unmoralisch und mit Ihrer Bemerkung "viel eher sind wir Menschen alle miteinander unmoralisch" zeugt von Charakterlosigkeit. Anstatt vorbildlich Botox-Schönheitsbehandlungen aus Ihrer Praxis zu
verbannen, weil dahinter grassliche, abscheuliche Tierversuche stecken, ziehen Sie es vor gemeinsam mit anderen unmoralischen Menschen auch unmoralisch zu sein. Wichtig ist, dass die Kasse klingelt und man "Zeiterscheinungen" nicht ablehnt, egal wie verwerflich und unmoralisch sie sind.
Einem Arzt, der derart gedankenlos "Zeiterscheiningung" akzeptiert und gutheisst, ohne sie wenigstens kritisch zu hinterfragen, würde ich mich niemals als Patientin anvertrauen wollen.
Claudia Zeier Kopp. Vizepräsidentin Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT.ch)

Telefonanruf von Dr Camenzind, dem Botox-Arzt, beim VgT am 28. Juni 2010:

Es sei keine Walk-In-Praxis und es werde nicht nur Botox eingesetzt. Der Bericht in der Zeitung sei einseitig gewesen. Und die Praxiseröffnung werde verschoben, weil Bewilligung durch SBB noch ausstehe.
Antwort von VgT-Präsident Erwin Kessler: Ist alles für uns nicht von Bedeutung.

Gesuche um Bewilligung der Kundgebung sind bei der Stadtverwaltung und bei den SBB eingereicht worden.

Die SBB haben das Gesuch am 21. Juni 2010 abgelehnt mit der Begründung, Aktionen Kundgebungen, Demonstrationen, etc mit politischen Inhalten/Botschaften würden nicht bewilligt. Der VgT hat am 22. Juni beim Departement von Bundesrat Leuenberger (UVEK)  eine Beschwerde eingereicht. Eine juristische Abhandlung belegt, dass Betriebe wie die SBB die Grundrechte, und damit auch die Demonstrationsfreiheit, zu gewähren haben. Am 12. Juli 2010 hat das UVEK die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht weitergeleitet, das es für zuständig erachtet. Vor dem Bundesverwaltungsgericht haben die SBB beantragt, das Verfahren zu sistieren, weil ein anderes, bereits hängiges Verfahrren die gleiche Rechtsfrage betreffe. Der VgT nahm dazu ablehnend Stellung (Stellungnahme des VgT), worauf das Bundesverwaltungsgericht die von den SBB beantragte Sistierung in einer Zwischenverfügung ablehnte.

Der VgT gewinnt das Verfahren gegen die SBB vor dem Bundesverwaltungsgericht

Im hängigen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht anerkannten die SBB am 10. August 2012 die Klage des VgT und erteilten nachträglich die Kundgebungsbewilligung (Schreiben der SBB mit nachträglicher Bewilligung). Diese ist allerdings nicht mehr aktuell, weil die Botox-Praxis aufgrund der Proteste des VgT nicht erteilt wurde. Der Sieg des VgT vor dem Bundesverwaltungsgericht stellt aber ein wichtiges Präjudiz für künftige Kundgebungen dar. Wiedereinmal war VgT-Präsident Dr Erwin Kessler rechtskundiger als der staatlich bezahlte Rechtsdienst einer staatlichen Institution!

Am 17. August 2012 stellte das Bundesverwaltungsgericht gestützt auf die nachträglich erfolgte Bewilligung ein.

Die SBB haben schon früher Zensur gegen den VgT ausgeübt: Diskriminierende Plakat-Zensur

Die Zensur-Begründung, die SBB seien politisch neutral und würden deshalb keine politische Werbung dulden, ist ein verlogen: Vor der Volksabstimmung über die "Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe" haben die SBB in Bahnhöfen und an Zügen massiv politische Werbung gemacht: SBB-Werbung für die LSVA

Während die SBB Tierschutz-Werbung zensurieren, stellen sie allenthalben SBB-Areale für tierquälerische Käfig-Kaninchenhaltung zur Verfügung, zum Beispiele: Zürich-Seebach, Gossaus SG.

 

Das Gesuch bei der Stadt Luzern soll dort angeblich nicht angekommen sein, obwohl das Gegenteil bewiesen ist. In der Stadtverwaltung herrscht ein unglaubliches Puff und Winterschlaf - gedeckt von Stadträtin Ursula Stämmer-Horst.
Chronologie:

19. Juni 2010: VgT reicht via Online-Kontaktformular das Gesuch um Bewilligung der Kundgebung vom 3. Juli ein und wünscht umgehend Bestätigung, dass das Gesuch an die richtige Stelle der Stadtverwaltung gerichtet wurde. Keine Antwort.

22. Juni 2010: VgT beschwert sich beim Stadtrat über die Nichtbeantwortung des Gesuches. Die Stadtkanzlei fängt die Beschwerde ab und leitet sie an die zuständige schlafende Stelle "zur direkten Erledigung" weiter - als ob die Beamten dort ihre Arbeit im Schlaf erledigen könnten. Von solchen Beamtenfähigkeiten war bisher nichts bekannt. Email der Stadtkanzlei vom 22. Juni 2010. Man beachte unten angehängt das Email des VgT

25. Juni 2010: Beim VgT trifft ein Schreiben der zuständigen städtischen Bewilligungsstelle ein, man habe aus den Medien von einer geplanten Demo gehört, aber noch kein Gesuch erhalten. Schreiben der Stadt, datiert vom 23. Juni 2010 mit Poststempel vom 24. Juni. Daraus lässt sich entnehmen: Am 22. Juni ist ein Beamter des Bewilligungsamtes kurz erwacht und hat ein bisschen die Zeitung gelesen und dabei zufällig von der geplanten Botox-Demo erfahren, worauf er obiges Schreiben an den VgT verfasste. Um einen Burn-Out zu vermeiden, wurde dieses Schreiben erst am nächsten Tag, im Rahmen eines erneuten kurzen Aufwachens, der Post übergeben (Poststempel). Auch noch die Email-Nachrichten der letzten Tage abzurufen wäre zuviel verlangt gewesen, schliesslich will man die Pensionierung gesund, rüstig und ausgeruht erreichen. Am 25. Juni wurde das Bewilligungsamt dann jäh durch Medienanrufe aus dem Schlaf gerissen, als der VgT einen Verschleppungsprotest bekannt machte:

25. Juni 2010: Erneuter Verschleppungsprotest des VgT an den Stadtrat:

10.34 Uhr Versand einer entsprechenden Medienmitteilung

11.29 Uhr Anruf des städtischen "Amtes für Stadtraum und Bewilligungen" mit der Mitteilung, dass das Gesuch auf Umwegen heute um 10.51 eingegangen sei und nun bearbeitet werde. Telefonmitschnitt - eine wahrhaftige Emil-Nummer!

26. Juni 2010: Laut Bericht in der Neuen Luzerner Zeitung behauptet der für Kundgebungsbewilligungen zuständige Leiter der Dienstabteilung "Stadtraum und Veranstaltungen", Rico De Bona, der VgT habe sein Gesuch an eine nicht existierende Email-Adresse geschickt. Das ist faustdick gelogen, offensichtlich mit dem Zweck, die Schlamperei auf diesem Amt zu vertuschen.

27. Juni 2010: Disziplinarbeschwerde des VgT wegen verlogener Irreführung der Öffentlichkeit und Amtsmissbrauch.

7. Juli 2010: Fauler Entscheid über die Disziplinarbeschwerde durch Stadträtin Ursula Stämmer-Horst. Sie deckt ihre schlafenden und - wenn sie zwischendurch mal aufwachen - verlogenen Beamten mit ebenso verlogenen Tatsachenverdrehungen und Widersprüchen:.
Laut NLZ vom 26. Juni 2010 sagte der für die Bewilligung von Veranstaltungen zuständige Beamte Rico De Bona: "Die Mail-Adresse, die Herr Kessler benutzt hat, gibt es gar nicht." (Beweis: Bericht in der Neuen Luzerner Zeitung). Diese eindeutig und unbestritten verlogene Behauptung steht im Zentrum der Beschwerde, wurde aber von Stadträtin Ursula Stämmer-Horst zielstrebig unterschlagen. Wortreich redet sie statt dessen um den heissen Brei herum mit dem offenkundigen Zweck den Eindruck zu erwecken, in ihrer Verwaltung stehe alles zum besten.
Erwiesene und unbestrittene Tatsache ist, dass der VgT das Gesuch um Bewilligung der Demo am 22. Juni der Stadtkanzlei zugestellt und dort angekommen und an den zuständigen Beamten Rico De Bona weitergeleitet worden ist. Angeblich, so behauptet der fehlbare Beamte, habe die Stadtkanzlei - nicht Erwin Kessler! - das Gesuch an eine Email-Adresse weitergeleitet, die "nicht freigeschaltet" gewesen sei. Deshalb habe er das Mail erst drei Tage später erhalten. Sehr merkwürdig, denn ein Mail an eine "nicht freigeschaltete" Adresse erhält man auch nicht drei Tage später. Stadträtin Ursula Stämmer-Horst ist dieser seltsamen Schutzbehauptung nicht nachgegangen. Stattdessen behauptet sie, der VgT habe das erste "E-Mail", mit dem das Gesuch am 19. Juni per Kontaktformular eingereicht worden sei, nicht belegt. Nun ist es aber bekanntlich so, dass Mitteilungen via Kontaktformular eben gerade keine E-Mails sind und der Absender davon keine Kopie hat.

Zusammengefasst herrscht in der Stadtverwaltung offensichtlich eine deraratige Desorganisation, dass sowohl der amtsinterne Verkehr wie auch die Kommunikation mit gesuchstellenden Bürgern nicht mehr gewährleistet ist: Nachrichten via Kontaktformular kommen nicht an und die Stadtkanzlei benutzt zur Weiterleitung von Nachrichten inaktive interne Email-Adressen, die dann aber seltsamerweise mit 3-tägiger Verspätung die Beamten im Winterschlaf dennoch erreichen. Und in amtlicher Funktion verbreitete öffentliche Verleumdungen zur Verschleierung des amtsinternen Chaos werden von der politisch verantwortlichen Stadträtin mit willkürlichen, verlogenen Verfügungen unter den Teppich gekehrt.


Stadträtin Ursula Stämmer-Horst, Sozialdemokratische Paratei SP: deckt Missstände in der Verwaltung

Wie sagte doch Niklaus Meienberg so treffend: "In der Schweiz, das hat sich bewährt, muss man immer zuerst die Obrigkeit fragen, ob man gegen sie demonstrieren darf."
Auch wo es konkret nicht direkt gegen die Obrigkeit geht, so meistens indirekt schon, zB dass die Obrigkeit den Import von Botox erlaubt, obwohl es gegen das Schweizer Tierschutzgesetz verstösst. Und die SBB als Staatsbetrieb verdienen mit an dieser Botox-Praxis in ihren Räumen.
Tierschutz betrachtet die Obrigkeit immer als etwas Negatives, als Sand im Getriebe des herrschenden Filzes aus Politik und Wirtschaft, und darum wird zuerst einmal verboten, denn da könnte ja jeder kommen.... Insofern hat es sich - wie Meienberg treffend bemerkt - bewährt, dass man die Obrigkeit fragen muss, ob man gegen den Filz demonstrieren darf.
Die Stadt Luzern hat dem VgT im Jahr 1999 eine Buswerbung "Im Kanton Luzern gibt es mehr Schweine als Menschen. Warum sieht man sie nicht." verboten, weil dies den Schweinemästern nicht passen täte. Typisch.

In diesem Zusammenhang ein Hinweis auf einen bemerkenswerten > Diskussionsbeitrag zur Demonstrationsfreiheit.

Am 29. Juni 2010 appellierte der VgT an die SBB, die geplante Botox-Praxis im Bahnhof Luzern nicht zu bewilligen, mit folgender Begründung:

Die Herstellung von Botox ist mit massenhafter, schwerer Tierquälerei verbunden, welche nach dem schweizerischen Tierschutzgesetz nicht erlaubt ist. Mehr dazu: www.vgt.ch/doc/botox

Botox-Praxen umgehen das Schweizer Tierschutzgesetz, indem sie Botox aus dem Ausland importieren.

Botox ist ein Mittel zur Beseitigung von Gesichtsfalten, dient also der blossen Eitelkeit gewisser Menschen. Tierquälerei aus Eitelkeit ist eindeutig verwerflich und verstösst klar gegen das in der Bundesverfassung verankerte öffentliche Interesse am Tierschutz.
Die SBB als staatliche Institution hat die öffentlichen Interessen zu wahren.

Eine Kundgebung im Bahnhof Luzern gegen diese geplante Botox-Klinik wurde uns von den SBB mit der Begründung verweigert, es würden grundsätzlich keine politischen Aktionen geduldet. Bahnhöfe sind öffentliches Gebiet. Die Bewilligungspraxis der SBB stellt eine verfassungswidrige Verletzung der Meinungsäusserungs- und Demonstrationsfreiheit dar. Eine entsprechende Beschwerde ist beim UVEK hängig.

Indem die SBB damit so tun, als seien sie politisch neutral, gleichzeitig aber politisch umstrittene, verwerfliche Gewerbe bewilligen, verhalten sich die SBB widersprüchlich.

Wir appellieren an Sie, in Ihren Räumen keine Botox-Klinik zu bewilligen.

Mit freundlichen Grüssen
Erwin Kessler, VgT


Am 30. Juni 2010, 14.15 Uhr, erhielt der VgT von der Stadt die Kundgebungsbewilligung.

Am Samstag, 3. Juli 2010, führte der VgT die Kundgebung auf dem Bahnhofplatz Luzern durch.

Zum Einsatz kamen Plakate und Flugblätter.

Was tut Erwin Kessler hier mit dem Handy vor der Kamera von Tele1? Er ruft gerade das botox-freudige "Permanence Medical Center" an, das rund um die Uhr einen medizinischen Notfalldienst anbietet: "Hallo. Ich bin in ein Notfall. Kann ich jetzt sofort vorbeikommen. Habe soeben im Spiegel eine Falte im Gesicht entdeckt, die sofort weggespritzt werden muss." Die Antwort ging im Bahnhofplatzlärm unter....

Zur Unterstützung der VgT-Aktion hatte die Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner (AGSTG) für diesen Tag zu einer Telefonprotestaktion aufgerufen:

!!! Telefon-Protestaktion !!! Sag deine Meinung !!! Gegen die Eröffnung des ersten Botox-Walk-in in der Zentralschweiz
Beginn: Samstag, 3. Juli 2010 um 00:00, Ende: Samstag, 3. Juli 2010 um 23:59
Wichtig! Ruft nicht vor dem 3. Juli an. Alle Telefonate sollen konzentriert an diesem Tag die Leitung zum Glühen bringen. Es ist auf jeden Fall 24 Stunden lang jemand erreichbar! Der Botox-Arzt heisst Dr. Vladimir Camenzind. Er ist einer der Ärzte in dieser «Gemeinschaftspraxis».
Tel: 041 211 14 44  (Email: info@permanence-luzern.ch)

Etwas später rief Erwin Kessler nochmals an und sagte hastig, da schnelle Hilfe dringend war: "Jetzt bin ich wirklich ein Notfall - ich habe noch eine zweite Falte entdeckt!" Antwort: "Finden Sie das lustig!" Ja, wir fanden es lustig, haben überhaupt viel gelacht während und nach dieser gelungenen Kundgebung, auch noch beim Mittagessen im Restaurant Helvetia mit feinen vegetarischen Gerichten:

Die Reaktionen aus dem Publikum zum Anliegen der Kundgebung waren ausnahmslos positiv. Ein einziger Provokateur, dem es gar nicht um Botox ging, tauchte auf und versuchte, VgT-Präsident Erwin Kessler mit Beschimpfungen zu provozieren. Aufgrund der Umstände vermutlich ein Schweinemäster, von denen es in der Region massenhaft hat. (Im Kanton Luzern leben mehr Schweine als Menschen - aber man sieht sie nicht. Sie vegetieren hinter den Mauern zahlreicher Schweinefabriken.) Der Provokateur stellte sich - ständig leise beschimpfend - in den Weg, liess sich nicht abschütteln und meinte stattdessen schadenfreudig grinsend, er habe das Recht hier zu stehen - was übrigens juristisch nicht zutreffend ist: Es ist rechtswidrig, eine bewilligte Kundgebung zu stören. Nun machte Erwin Kessler, der regelmässig Ju Jitsu und Karate trainiert (Schwarzgurt), folgendes: Er rief laut: "Kommt alle mal her, da will mich einer provozieren!". Zu einer Karate-Vorstellung kam es dann aber nicht. Von Zeugen für das folgende Geschehen umringt zog es der Provokateur vor, seine Provokationen aufzugeben und sich sofort kleinlaut aus dem Staub zu machen.

Ansonsten verlief die Kundgebung wie geplant friedlich und störungsfrei. Die Polizei liess sich nicht blicken und mit dem Publikum gab es weiter auch keine Schwierigkeiten.

An der Kundgebung beteiligte sich auch der Tierschutzbund Innerschweiz mit dem "Grunzmobil".

Der VgT hat erreicht, dass die auf Anfang Juli geplante Eröffnung der Botox-Praxis vorderhand nicht stattfand. Die SBB prüft, ob sie dies bewilligen soll oder nicht. Deshalb hat der VgT an diesem Tag darauf verzichtet, die SBB mit einer unbewilligten Kundgebung im Bereich des Bahnhof-Shoppings zu provozieren. Sollte aber die Botox-Praxis bewilligt werden, wird der VgT wiederkommen, mit einer Kundgebung im Bahnhof-Shopping - mit oder ohne Bewilligung! (Eine Beschwerde gegen das Kundgebungsverbot der SBB ist zur Zeit beim Departement Leuenberger hängig; siehe oben.)

22. Juli 2010:
Die AGSTG schliesst sich dem Appell an die SBB, die Botoxpraxis im Bahnhof nicht zu bewilligen, an:

Hiermit appellieren wir an die SBB, die Bewilligung für den im Bahnhof Luzern geplanten Botox-Walk-in nicht zu erteilen.
Für «Botox-Produkte» müssen weltweit (nach aktuellen Berichten) mehr als 600 000 Mäuse einen grausamen Tod erleiden. Dass diese Produkte solch ein grausames Massaker an Tieren verursachen, wissen die meisten Konsumentinnen und Konsumenten nicht. «Botox-Produkte» werden hauptsächlich im kosmetischen Bereich eingesetzt. Dass dafür Tierversuche gemacht werden verstösst unseres Erachtens gegen das Tierschutzgesetz (das auch gelten sollte, wenn die Tierversuche im Ausland gemacht werden)! Zudem werden «Botox-Anwendungen» meistens illegal, also ohne behördliche Zulassung (off-label-use) durchgeführt wie auch öfters illegal beworben. Und die Swissmedic warnt schon lange vor den massiven Risiken und Nebenwirkungen. Überhaupt werden immer mehr gravierende Nebenwirkungen bekannt, die jedoch von den Botox-Ärzten gegenüber den Konsumenten praktisch verschwiegen werden. Von einer Sicherheit durch Tierversuche kann absolut nicht gesprochen werden. Die Arzneimittelbücher haben bereits drei tierversuchsfreie Testmethoden anerkannt. Die Behörden überlassen es jedoch leider den Firmen, diese zu validieren (anzuerkennen und einzusetzen).
Die SBB als staatliche Institution sollte solche grausamen und praktisch illegalen Geschäfte nicht unterstützen – das schadet nur dem guten Ruf der SBB.
Wir hoffen sehr, dass wir uns nicht dazu gezwungen sehen, eine grossangelegte Kampagne gegen diese Botox-Klinik zu initieren. Dies würde zwangsläufig auch keine gute Werbung für die SBB werden.
Freundliche Grüsse
Andreas Item
AG STG - Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner

 

ERFOLG: Keine Botox-Praxis im Bahnhof Luzern!
In einer Stellungnahme an das Bundesverwaltungsgericht vom 30. September 2010 im Rahmen des hängigen Beschwerdeverfahrens VgT gegen SBB, hat die SBB bekannt gegeben, dass die geplante Botox-Praxis im Bahnhof Luzern definitiv nicht bewilligt worden ist.

 

Medien-Echo:
- Widerstand gegen Eröffnung einer Botox-Praxis in Luzern, zisch (NLZ online) 20.6.10
- Der Verein gegen Tierfabriken VgT will gegen die Eröffnung einer Botox- Walk- In Praxis im Bahnhof Luzern demonstrieren, Abiginfo Radio Central 20.6.10
- Demo gegen Botox-Praxis, Neue Luzerner Zeitung 21.6.10
 - Demo gegen Botox, 20minuten Luzern, 21.6.10
- Ab Juli kann man sich im Bahnhof Luzern seine Falten in wenigen Minuten wegspritzen lassen. Dagegen will der VgT demonstrieren - ob mit oder ohne Bewilligung, Tele 1, 22.6.10
- Leserbrief, Neue Luzerner Zeitung 22.6.10
- Botoxgegner erhalten keine Bewilligung, Neue Luzerner Zeitung 22.6.10
- SBB erteilen VgT Demo-Verbot. VgT-Beschwerde beim UVEK. Tele1 23.6.10
- Man kann nicht ewig 20 sein, Neue Luzerner Zeitung 24.6.10
- Leserbrief, Neue Luzerner Zeitung 25.6.10
- Wirbel um Demogesuch, Neue Luzerner Zeitung 26.6.10
- Leserbrief, Neue Luzerner Zeitung 28.6.10
- Botox-Praxis-Eröffnung verschoben, Tele1, 28.6.10
- Bericht auf Radio Central, 28.6.10
- Demo gegen Botox bewilligt, Tele1, 30.6.10
- Botox-Demo darf stattfinden, Neue Luzerner Zeitung, 1.7.10
- Passantenbefragung zur Botox-Klinik, Tele1, 2.7.10
- Botox-Gegner: Neue Demo angekündtig, Zentralschweiz am Sonntag, 4.7.10
- Wo führt diese Eitelkeit hint? Leserbrief Neue Luzerner Zeitung, 6.7.10
-
Keine Botox-Praxis im Bahnhof, Neue Luzerner Zeitung 14. Oktober 2010


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