12. Oktober 2013, letztmals ergänzt bezüglich Gerichtsverfahren am 14. Juli 2014
Koller ist Pöstler in Busswil. Er geht mit seiner Familie regelmässig in die katholische Kirche Sirnach - heilig, heilig. Aber mit anderen Geschöpfen Gottes, mit Kaninchen, geht diese Familie herzlos um - scheinheilig!
Abraham Lincoln (1809-1865), 16. Präsident der USA sagte:
"Ich gebe nicht viel auf die Religion eines Mannes, für dessen Hund oder Katze sie nichts Gutes bedeutet."
Gilt wohl auch für geschächtete Schafe, Rinder, Kälber, Hühner und Kaninchen.
So elend mussten Kollers Kaninchen bis vor kurzem ihr trauriges Leben in engen Käfigen in düsteren Ställen verbringen, bis der VgT intervenierte:
Im dunklen Schopf:
Einsam und allein: Unschuldig in qualvoller Isolationshaft:
Kaninchen sind sozial lebende, neugiere und bewegungsfreudige Tiere, die auch gerne Höhlen graben. Wer sie in solche kleine Kästen sperrt ist gefühllos und hat kein Herz - auch wenn diese Tierquälerei in der Tierschutzverordnung des Bundesrates leider immer noch erlaubt ist - im Interesse der Tierversuchsindustrie, welche ihre Versuchskaninchen zur Profitmaximierung möglichst billig auf engstem Raum halten will.
"Hinaus, hinaus zum Spielen und Springen" - aber es geht nicht. Dieser Wunsch wird im ganzen Leben dieser unschuldigen, wehrlosen Geschöpfe nie erfüllt. Lebenslänglich in einer winzigen Gefängniszelle:
Unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen besteht ein Konsens darüber, dass die Käfig- und Kastenhaltung von Kaninchen eine Tierquälerei ist, die dringend verboten werden sollte.
Auch im Kuhstall ein Kaninchengefängnis - die Gier nach Fleisch rechtfertigt alles. Dafür geht man dann sonntags in die Kirche - heilig, heilig, scheinheilig:
Kollers selber wohnen etwas luxuriöser:
Familie Othmar und Verena Koller, Pöstler,
Unter Hueb 12,
8371 Busswil/TG,
Tel 071 923 84 59
Privilegiertes, staatlich subventioniertes Wohnen in der Landschaft - so werden Tierquäler in der Schweiz vom Staat behandelt. Large Tierschutzvorschriften, die fast jede Tierquälerei erlauben, machen es möglich. Die Agromafia ist im Parlament raffiniert massiv übervertreten.
Am 27. August 2013 intervenierte der VgT und kündigte an, diese Tierquälerei zu veröffentlichen. Hierauf erhielt der VgT von Kollers folgendes Schreiben, das sich dann im weiteren Verlauf dieses Falles als scheinheilig geheuchelt erwies: Schreiben Kollers an VgT vom 2. September 2013
Am 14. September 2013 besuchte VgT-Präsident den Betrieb, besichtigte das neue Kaninchengehege und besprach die Sache mit der Familie Koller. Von der im geheuchelten Brief ausgedrückten Freude, dass es die Kaninchen jetzt dank Gruppenhaltung und Freigehege besser haben, war nicht mehr viel zu spüren. Das Wichtigste war Frau Koller, Sprecherin der Familie, sich an den Informanten des VgT zu rächen - ach wie christlich, heilig, heilig, scheinheilig. Sie führte das Gespräch ständig darauf zurück und versuchte immer wieder, zu erfahren, wer den VgT informiert habe. Man wolle nur die Familie kaputt machen, behauptete sie immer wieder. Für VgT-Präsident Erwin Kessler kommt es nicht in Frage, Informanten preiszugeben. Die Information habe sich als zutreffend erwiesen und es sei gut, dass jemand den Mut gefunden habe, den VgT zu informieren, sagte Erwin Kessler, heute wisse jeder, dass Kastenhaltung von Kaninchen tierquälerisch sei, Kollers hätten das aber trotzdem gemacht, die Kaninchen einfach gut versteckt und die Ställe abgeschlossen, in der Hoffnung der VgT erfahre so nichts davon. Nun müssten sie sich über gar nichts beklagen, sondern dankbar sein, dass jemand den VgT informiert habe. Dass sie aber nur nach Rache dürsteten sei nicht nur unchristlich - heilig, heilig, scheinheilig -, sondern zeige auch, dass der Brief, indem sie sich erfreut zeigen über die nun verbesserte Kaninchenhaltung, reine Heuchelei sei. Erwin Kessler zeigte sich im übrigen erstaunt, dass nun einfach alle Kaninchen, Weibchen und Böcke, zusammen in einer Gruppe gehalten werden, was bekanntlich zu heftigen Rangkämpfen führen könne und zu einer unkontrollierten Vermehrung. Frau Koller lachte und sagte, das gehe gut, führe halt aber zu Inzucht, sie würden jedoch bei ihrer Kaninchenhaltung vom Tierarzt beraten.
Nach diesem Gespräch hielt der VgT in einem Brief an Kollers folgendes fest:
Guten Tag Herr und Frau Koller.
im Nachgang zu unserem Gespräch vom 14.
September auf Ihrem Hof möchte ich folgendes festhalten und ergänzen:
Das Gehege ist ja jetzt schon zu
klein und in wenigen Monaten wird es von Jungen wimmeln. Dann ist ein
Tierschutzdrama absehbar.
Ebenfalls inakzeptabel wäre für uns die erneute
Einzelhaltung der Böcke.
Ich bin sehr erstaunt, dass Sie von Ihrem
Tierarzt (wir nehmen an, es handelt sich hierbei um Dr. Frei, Ihr
Nachbar), der Sie nach Ihren Aussagen bei der Kaninchenhaltung berät,
offenbar nicht auf die zu erwartenden ernsten Probleme hingewiesen hat.
2. Wenn Sie Kaninchen halten wollen, wozu Sie ja
nicht gezwungen sind, müssen Sie sich gründlich informieren. Gut
fundierte Informationen über artgerechte Kaninchenhaltung und Vorschläge
zur Lösung der momentan unbefriedigenden Situation Ihrer Tiere kann
Ihnen Ruth Morgenegg (Beratungs- und Informationstelefon: 0900 57 52 31,
http://www.nagerstation.ch)
geben. Sie hat auch das im Buchhandel erhältliche, sehr
informative Buch „Artgerechte Haltung – ein Grundrecht auch für
Kaninchen“ veröffentlicht, das ich Ihnen sehr empfehle.
3. Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, welche
Massnahmen Sie treffen werden, um zu einer befriedigenden und
tierfreundlichen Lösung Ihrer Kaninchenhaltung zu kommen. Ihre
Stellungnahme erwarten wir bis zum 1. Oktober 2013 bei uns eintreffend.
4.
Sehr befremdet hat mich – besonders mit Blick auf Ihre christliche
Gesinnung -, dass für Sie Rache an unseren Informanten offenbar das
Wichtigste ist, wichtiger als ernsthaftes Bemühen um eine
funktionierende artgerechte Tierhaltung, und erst noch nur aufgrund von
falschen Verdächtigungen.. Sollte es dazu kommen, dass ich diesen Fall
veröffentlichen muss, weil weiterhin bzw wieder tierquälerische Zustände
herrschen, würde ich auch Ihre Rachsucht thematisieren, weil es die
Leser immer interessiert, was das für Leute sind, welche ihre Tiere
nicht gut halten.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Erwin Kessler
Beilage:Freiland-Kaninchenhaltung im Winter
Kopie geht an: Tierarzt Dr. med. vet. Frei
Patrick, Scheuerweid, 8371 Busswil/TG
Der Tierarzt, der Kollers bei ihrer Kaninchenhaltung berät, nahm gegenüber dem VgT nicht Stellung. Hingegen antwortete die Familie Koller auf obiges Schreiben des VgT mit einer brieflichen Stellungnahme - wiederum geheuchelt, dass sich die Balken biegen. Aus tierschützerischer Sicht erschreckend ist die Dummheit und Gleichgültigkeit, welcher dieser Brief manifestiert. Anstatt sich zu informieren - oder erzählt ihnen der auf Grossvieh spezialiserte Tierarzt einen solchen Quatsch über Kaninchen? - behaupten Kollers irgend etwas. Bei soviel Dummheit steuert diese völlig unsachgemässe Kaninchenhaltung auf ein tierschützerisches Drama zu. Mangels Klagerecht der Tierschutzorganisationen kann der VgT nichts anderes tun, als die Sache zu veröffentlichen und zu hoffen, dass Kollers die Kaninchenhaltung aufgeben, um sich nicht absolut unbeliebt zu machen im Dorf und in der weiteren Öffentlichkeit.
Der VgT antwortete darauf folgendes:
Guten Tag Herr und Frau Koller.
Ihr Brief vom 19. September
zeigt erneut, dass Sie keine Ahnung haben von Freiland-Kaninchenhaltung
und dass Sie auch nicht bereit sind, sich zu informieren, wie ich Ihnen
das in meinem letzten Schreiben empfohlen habe. Zudem lassen Sie sich
von Ihrem Grossvieh-Tierarzt beraten, der offenbar auch keine Ahnung von
Kaninchen hat.
Meine Geduld ist jetzt zu Ende.
In einer richtigen Freilandhaltung gehen keine
Kaninchen ein wegen nassem Gras! Und Sie wollen also mit unkastrierten
Böcken und einer unkontrollierten, wilden Vermehrung weiterfahren mit
der lächerlichen Behauptung,
Kaninchen würden selber eine ausreichende Geburtenkontrolle betreiben.
Und Sie erwarten, dass ich Sie einfach mal so
Ihre Erfahrungen machen lasse – auf Kosten der Tiere!
Nein, das werde ich nicht tun. Meine Geduld ist
wie gesagt am Ende.
Dr Erwin Kessler, Präsident VgT
Da diese Alibi-Auslaufhaltung so gar nicht funktionieren kann und die Familie Koller offenbar nicht anderes im Sinn hat als zu beweisen, dass die vom VgT propagierte Gruppen- und Auslaufhaltung in Wirklichkeit eine Tierquälerei sei, werden diese Kaninchen wahrscheinlich, so ist zu befürchten, bald wieder in ihren düsteren, engen Käfigen landen, sobald Gras über die Sache gewachsen ist. Der VgT wird alles daran setzen, dass es nicht so weit kommt. Notfalls wird es noch öfters Kundgebungen vor der Kirche dieser Heuchler und Tierquäler geben.
Kundgebung gegen christliche Heuchelei am Sonntag, den 3. November 2013 im Zentrum von Sirnach, Umgebung der katholischen Kirche, 13.00 bis 13.30 Uhr.
Siehe Bericht über die Demo in VN 13-4 und 14-1
Die Kundgebung richtet sich nicht gegen die katholische Kirche, sondern soll die Bevölkerung und insbesondere die Kirchgänger zum Nachdenken anregen, was gewisse Leute aus dem Gottesdienst mitnehmen, dass sie zuhause so gefühlskalt und rücksichtslos mit Tieren umgehen können.
Ein Gesuch um Bewilligung der Kundgebung ist bei der Gemeinde Sirnach hängig und hat folgenden Wortlaut:
Gesuch um
Bewilligung einer Kundgebung
Zeit:
12.30 - 14.00 Uhr
Ort:
Zentrum Sirnach.
Anzahl Teilnehmer: ca 8 bis 10 Personen, aufgeteilt in Zweiergruppen.
Leitung der Kundgebung: Dr Erwin Kessler,
Präsident VgT
Der Verkehr wird nicht behindert, keine Blockierung oder Benutzung von
Fahrbahnen, dh Benutzung nur der Trottoirs. Es wird kein Lärm gemacht.
Die Gemeineverwaltung verlangte zusätzliche Auskünfte, welche der VgT verweigert:
Guten Tag Herr Kessler
Ich bestätige, Ihr Gesuch um Bewilligung einer Kundgebung erhalten zu
haben. Damit wir Ihr Gesuch korrekt behandeln können, bitte ich Sie, die
Angaben zu konkretisieren.
Können Sie mir den genaueren Rayon Ihrer Kundgebung bekannt geben? Dabei
interessiert vor allem aus Sicherheitsgründen, welche Strassen, Plätze
und Kreuzungen Sie für ihre Kundgebung vorgesehen haben. Ebenso wäre uns
dienlich zu wissen, was der Anlass dieser Kundgebung ist.
Sobald Sie uns diese ergänzenden Angaben freundlicherweise übermittelt
haben, werde ich mich bemühen, beim Gemeinderat die Bewilligung auf dem
Korrespondenzweg zu beantragen. Dieses Vorgehen ist nötig, weil die
Zuständigkeit beim Gemeinderat liegt und die nächste ordentliche
Gemeinderatssitzung erst am 4. November 2013, also einen Tag nach dem
von Ihnen gewünschten Kundgebungstermin stattfinden wird.
Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen ab Montag, 28. Oktober 2013, 08:00
Uhr, gerne zur Verfügung.
Freundlich grüsst
POLITISCHE GEMEINDE SIRNACH
Peter Rüesch
Gemeindeschreiber/Verwaltungsleiter
Antwort des VgT:
Sehr geehrter Herr Rüesch,
der Inhalt und Anlass der Demo geht Sie nichts an.
Strassen, Plätze und Kreuzungen werden nicht benützt - das geht aus dem
Gesuch deutlich genug hervor.
Sicherheitsprobleme ergeben sich nicht - das geht aus dem Gesuch
ebenfalls deutlich hervor.
Ich verstehe, dass Demogesuche in Sirnach wohl etwas völlig Ungewohntes
sind und es Ihnen und Ihrer Verwaltung deshalb etwas schwer fällt, damit
korrekt umzugehen. Ich meinerseits kenne mich damit um so besser aus.
Da ich mich nach der
rechtswidrigen Ablehnung meines Gesuches letzes Jahr
einer feindseligen Haltung Ihrerseits gegenüber sehe und Sie mit Ihrer
Rückfrage wohl nach einem Vorwand forschen, das Gesuch auch diesmal
abzulehnen, beschränke ich meine Kooperation und meine Informationen auf
das formell notwendige.
Fraglich ist einzig, ob es diese Kleinkundgebung überhaupt
bewilligunspflichtig ist. Ich stelle das Gesuch lediglich, um Ihnen
keinen Vorwand zu liefern, gegen uns vorzugehen. Klar ist, dass das
Gesuch ohne weiteres gutzuheissen ist - ob Ihnen und Ihren Gemeinderäten
der VgT und seine Anliegen sympathisch sind oder nicht.
Mit freundlichen Grüssen
Erwin Kessler, VgT.ch
Der
Entscheid des Gemeinderates Sirnach vom 29. Oktober 2013 stellt
praktisch eine Demoverbot dar: in einer verfügten weiträumigen Sperrzone
um die katholische Kirche Sirnach dürfen keine Kundgebungsaktivitäten
stattfinden. Damit will der Gemeinderat ausdrücklich verhindern, dass
der VgT das Zielpublikum erreicht, da sich einzelne Kirchgänger die
Kundgebung als pietätlos empfinden könnten. Diese Begründung stellt ganz
klar keine genügende Rechtfertigung zur Einschränkung eines
fundamentalen Grundrechts (Meinungsäusserungs- und Kundgebungsfreiheit)
aus und stellt eine unzulässige inhaltliche Zensur dar, dh das
Kundgebungsverbot richtet sich direkt gegen den Inhalt der Appells an
die Öffentlichkeit. Die Kundgebung wäre offensichtlich bewilligt worden,
wenn der Appel an die Kirchgänger zum Beispiel lauten würde: "Gepreiset
sei Gott unser Herr." Einschränkungen der Kundgebungsfreiheit sind
nur zulässig, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung dies zwingen
erfordert. Gemäss langjähriger Praxis des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte sind auch störende, provozierende und schockierende
Äusserungen durch die Meinungsäusserungsfreiheit geschützt.
Rechtsmittelverfahren gegen die Nichtbewilligung der Kundgebung:
Am 30. Oktober 2013 erhob der VgT Rekurs gegen die Nichtbewilligung der Kundgebung. Mit Entscheid vom 6. Januar 2014 trat Regierungsrat Dr Kaspar Schläpfer, Chef des Departementes für Inneres und Volkswirtschaft, nicht auf den Entscheid ein mit der Begründung, es bestehe kein öffentliches Interesse an einer Beurteilung des Rekurses. Das ist ähnlich willkürlich wie der frühere Entscheid betreffend Demo in Sirnach, der dann vom Bundesgericht aufgehoben wurde. Am 9. Januar 2014 hat der VgT Beschwerde beim Thurgauer Verwaltungsgericht erhoben.( Ergänzung der Beschwerde mit Replik.)
Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau
Beschwerde an das Bundesgericht
Bundesgerichts-Urteil
Mit diesem Urteil hat das Bundesgericht die
Durchsetzung der Menschenrechtsgarantien mit sinnlosem, überspitztem
Formalismus verhindert. Siehe die
Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
(mit nichtssagendem Standardschreiben nicht zugelassen - siehe Zur menschenverachtenden Zulassungspraxis des EGMR)Das von der Gemeinde Sirnach missachtete frühere Präjudiz-Urteil des Bundesgerichts zu einem vollständig analogen Demo-Verbot der Gemeinde Sirnach, worin das Bundesgericht die Verfassungswidrigkeit des thurgauischen Sonntagsruhegesetzes und des früheren Demoverbotes der Gemeinde Sirnach festgestellt hat: Entscheid des Bundesgerichts vom 19. Dezember 2012.
*
Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen Gemeinde Sirnach
Am 6. Februar 2014 bewilligte die Gemeinde Sirnach ein neues Gesuch für eine genau gleiche Kundgebung am Ostersonntag 2014 ohne jede Einschränkung! Eine Begründung, weshalb dieses Gesuch jetzt bewilligt wurde, das genau gleiche letztes Jahr aber nicht, verweigert der Gemeinderat. Einmal so - einmal anders ohne ersichtlichen Grund - damit verletzt die Gemeinde Sirnach das Willkürverbot und schafft Rechtsunsicherheit. Die Rechtssicherheit ist aber gerade im Bereich der menschenrechtlich garantierten Grundrechte (dazu gehört die Meinungsäusserungs- und Kundgebungsfreiheit) von öffentlichem Interesse, machte Erwin Kessler am 20. Februar 2014 in einer Noven-Eingabe an das Verwaltungsgericht geltend.
Die Gemeinde Sirnach lehnte ein Ersuchen von Erwin Kessler um Begründung der widersprüchlichen Entscheide ausdrücklich ab.
Am 21. Februar 2014 begründete die Gemeinde Sirnach gegenüber der Thurgauer Zeitung die jetzige Bewilligung der Demo, die letztes Jahr noch verboten worden war, damit, Erwin Kessler habe damals mit der unbewilligten Demo den Tatbeweis erbracht, "dass er sein Anliegen ruhig und störungsfrei kundtue". In der Schweiz muss man sich also zuerst über ein willkürliches Verbot hinwegsetzen und damit ein Strafverfahren inkauf nehmen, um die Willkür zu beweisen. Es gibt immer noch naive Bürger, die einen solchen Staat als Rechtsstaat bezeichnen.
Am 28. Februar 2014 reichte Erwin Kessler bei der Staatsanwaltschaft Frauenfeld eine Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen den Verwaltungsleiter Peter Rüesch und allenfalls weitere Verantwortliche der Gemeinde Sirnach ein. Am 14. März erliess die Staatsanwaltschaft eine Nichteintretensverfügung. Erwin Kessler akzeptiert den Entscheid. Das willkürliche, schikanöse Verhalten der Gemeinde Sirnach scheint noch keine Verletzung des Amtsgeheimnisses zu sein, aber es ist stossend, dass sich der Bürger solches Fehlverhalten der Verwaltung gefallen lassen muss.
Strafverfahren wegem angeblich verbotener Kundgebung
Der VgT hat die Kundgebung zur vorgesehenen Zeit
(innerhalb der von der Gemeinde Sirnach rechtswidrig verfügten Sperrzeit
und Sperrzone) durchgeführt, aber in derart reduziertem Umfang,
dass eindeutig keine Bewilligungspflicht besteht. Die Polizei ist zwar
nicht eingeschritten, da keinerlei Störung der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung gegeben war, hat jedoch Erwin Kessler als
Kundgebungsverantwortlichen bei der Staatsanwaltschaft verzeigt.
Der Frauenfelder Staatsanwalt Dr Thomas Merz erliess einen
Strafbefehl, ohne ein von Erwin Kessler eingereichtes wichtiges
Präjudizurteil zu beachten, obwohl es darin um eine völlig analoge
Situation ging:
Am Sonntag den 1. Juni 1997 plante der VgT in der Nähe des Zürcher Zoos
beim Restaurant «Klösterli» eine Kundgebung gegen die tierquälerische
Forellenhälterung in diesem Restaurant. Weil die Stadt die Kundgebung
verbot, führte ich ersatzweise eine nicht bewilligungspflichtige
Kleinkundgebung durch, indem ich zusammen mit einem zweiten Aktivisten
Kleinplakate aufhielt (ganz ähnlich wie jetzt vor der Kirche in
Sirnach). Mit Urteil vom 5. Februar 1998 gab mir das Bezirksgericht
Zürich recht und hob den gegen mich erlassenen Strafbefehl auf mit
folgender Begründung: «In casu liegt kein gesteigerter
Gemeingebrauch vor, da die in ihrem Ausmass sehr klein angelegte Aktion
des Einsprechers sowohl bestimmungsgemäss als auch gemeinverträglich
war. Bestimmungsgemäss war sie, weil es mit der Widmung und der
natürlichen Beschaffenheit eines Gehsteiges durchaus vereinbar ist,
seine Meinung mittels nur gerade 3 kleinen Plakaten kundzutun.
Gemeinverträglich war die Kundgebung, da keine erhebliche
Beeinträchtigung der Nutzung durch andere zum Gebrauch berechtigte
Personen eingetreten ist. Die Passanten vor dem Zoo wurden von den 3
Aktivisten nicht behindert, weder als Besucher des Zoos oder des
Restaurants "Klösterli’ noch als Spaziergänger. Sie wurden nicht einmal
angesprochen, sondern nur via die 3 Plakate über das Anliegen des VgT
informiert. Diese rein visuelle Immission vermag keinen gesteigerten
Gemeingebrauch zu begründen, ebenso wenig wie die sehr kleine Gruppe,
die sich während knapp 2 Stunden auf dem Gehsteig aufgestellt hatte. Da
die Kundgebung des Einsprechers in ihrer Art und Grösse noch nicht unter
den gesteigerten Gemeingebrauch zu subsumieren ist, kommt Art. 1 i.V.m.
Art. 5 VBÖGP nicht zur Anwendung. Die Benutzung des öffentlichen Grundes
zu politischen Zwecken im Rahmen des schlichten Gemeingebrauchs ist
nicht bewilligungspflichtig und auch an Sonntagen erlaubt.»
Damit ist juristisch kristallklar: Der Strafbefehl muss aufgehoben und
durch einen Freispruch ersetzt werden.
Mit Entscheid vom 24. Februar 2014 folgte die Staatsanwaltschaft der rechtlichen Argumentation in der Einsprache von Erwin Kessler gegen den Strafbefehl, hob diesen auf und stellte das Verfahren ein (Einstellungsverfügung).
ERFOLG: Kollers Kaninchen leben inzwischen in einem Freigehege - endlich!
Medienspiegel:
Totensonntag wird zum Demotag, Thurgauer Zeitung 31. Oktober 2013
Erwin Kessler hält an Kundgebung vor Kirche fest, Thurgauer Zeitung, 2. November 2013
Glosse zur Demo in
Sirnach, Thurgauer Zeitung, 2. November 2013
Antwort-Leserbrief von Renato Werndli,
Thurgauer Zeitung 8. November 2013
Kundgebung
vor der Kirche in Sirnach, TeleTop, 3.
November 2013 (Video)
Der Typ, der in der Sendung die tierquälerische Käfighaltung von Kaninchen
derart idiotisch in Schutz nahm, ist: Hans-Peter Gerber, Mitglied der
katholischen Synode Sirnach, wohnhaft Erlimattstrasse
5, 8370 Sirnach/TG, Tel 071 966 60 83
Eine stille Demonstration, Thurgauer Zeitung 4. November 2013
Demo in Sirnach: "zehn Halleluja", St Galler Tagblatt 12. November 2013
Leserbriefe zur Demo vor der Kirche in Sirnach, Thurgauer Zeitung 22. November 2013
Bundesgerichtsentscheid zur Demonstrationsfreiheit des VgT in Sirnach, ZJBV Zeitschrift des Bernischen Juristenvereins Band 148
"Erwin Kessler akzeptiert den
Entscheid nicht",
Wiler Zeitung 10. Januar 2014
"Erwin Kessler pocht auf sein
Recht",
Thurgauer Zeitung 10. Januar 2014
Kaninchendemo in Sirnach vor der Kirche: Demo war nicht "kriegerisch", Leserbrief von Renato Werndli, Thurgauer Zeitung 18. Januar 2014
Busse wegen Demo vor der Kirche Sirnach, St Galler Tagblatt und Thurgauer Zeitung, 11. Februar 2014
"Tierschutz wird untergraben",
Leserbrief von Claudia Zeier zu
"Busse wegen Deml", Thurgauer Zeitung 20. Februar 2014
Busse wegen Demo vor der Kirche Sirnach, St Galler Tagblatt und
Thurgauer Zeitung, 11. Februar 2014
"Ist das etwa Willkür, Herr Bürokrat?", St Galler Zeitung u Thurgauer Z, 21. Feb 2014
Demo in Sirnach: Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung, St Galler Tagbl /Thurg Z, 4. März 2014
Forum
Den Winter verbringen sie im Stall kurz angebunden. Selten dürfen sie ein paar Minuten hinter dem Stall im Dreck herumstehen. Das ist ein Alibi-Auslauf, der das Veterinäramt zufriedenstellt, aber sicher nicht die Kühe. Christlich-heuchlerische Kaltherzigkeit gegenüber Wehrlosen.