VN2002-3, aktualisiert am 9. M�rz 2005

Tierschutzfeindlich-tendenzi�se Thurgauer Zeitung

von Erwin Kessler

Ein typisches Beispiel der tierschutzfeindlich-tendenti�sen Berichterstattung der Thurgauer Zeitung:

Hans Hunziker widmet sich mit seiner Organisation "Pericles Pferdeschutz" (www.pericles-pferdeschutz.ch) mit grossem Einsatz dem Pferdeschutz und ist mir seit langem als seri�ser Tiersch�tzer bekannt. Er hat im Internet Bilder von Missst�nden auf dem Hof von Madame Chantal Schick in Ropraz, Kanton Waadt, ver�ffentlicht, worauf er von dieser wegen Ehrverletzung eingeklagt wurde. Am 13.3.02 brachte die Thurgauer Zeitung einen Bericht �ber die Gerichtsverhandlung, die noch zu keinem Urteil gef�hrt hat. Wer von den beiden Parteien Recht hat, war deshalb noch v�llig offen. In dieser Situation - man glaubt es kaum - gibt der Bericht in der Thurgauer Zeitung ausschliesslich die Darstellung des Anwaltes der Kl�gerin wider. Kein Wort aus dem Pl�doyer des beklagten Tiersch�tzers. Der Journalist der Thurgauer Zeitung, Sacha Lenz, nimmt in seinem Bericht in nicht mehr zu �berbietender Einseitigkeit das Urteil vorweg - schon in dem gegen den Tiersch�tzer negativ formulierten Titel: "�berst�rztes Engagememt". Im Lead ist dann von Verleumdungen die Rede, gerade so, als wenn schon ein entsprechendes Urteil ergangen w�re. Dann folgen ausschliesslich die Darstellungen des Anwaltes der Kl�gerin. Bei den fotografierten Missst�nden handle es sich um "Momentaufnahmen". Dass damit immerhin die Echtheit der von Hans Hunziker ver�ffentlchten Fotos zugegeben wurde, belegt bereits die Unwahrheit des tendenzi�sen Titels: Wo solche Missst�nde herrschen, ist ein tiersch�tzerisches Engagement sicher nicht "�berst�rzt". Der Chefredaktor der Thurgauer Zeitung hat sp�ter erkl�rt, dies sei korrekter Journalismus.

Der Schweizerische Presserat hat mit Stellungnahme vom 15. August 2002 die Beschwerde gegen diesen diffamierend-einseitigen Bericht der Thurgauer Zeitung, welche einer Vorverurteilung von Hans Hunziker gleich kam, abgewiesen, da es "keine journalistische Pflicht zu objektiver, ausgewogener Berichterstattung" gebe. Die Zeitungsleser - insbesondere diejenigen der Thurgauer-Zeitung - werden gut daran tun, sich das zu merken!

Hans Hunziker konnte sich das Risiko eines aufwendigen Gerichtsverfahrens nicht leisten. Angesichts unserer meistens unberechenbaren Justiz k�nnen sich nur Verm�gende Gerichtsverfahren leisten, wie diese Pferdebesitzern, die offenbar genug Geld hat, um Anw�lte zu besch�ftigen. Darum musste Hans Hunziker noch vor einem Urteil die entsprechende Seite im Internet l�schen. Nun ver�ffentlicht der VgT die Sache und wird sich weder von Anw�lten noch von Gerichtsverfahren einsch�chtern lassen:

Unter solchen �blen Verh�ltnissen wurden die Pferde von Chantal Schick in Ropraz/VD gehalten:

oben:
verbotene Anbindehaltung

unten:
weil es nicht genug Stallpl�tze hatte, mussten einige Pferde auch bei nasskaltem Winterwetter Tag und Nacht im matschigen Auslauf ohne Unterstand verbringen.

Mme Schick hat zugegeben, dass diese Fotos aus ihrem Stall sind: Sie hat Hans Hunziker eingeklagt, weil damit ihre "Privatsph�re" verletzt werde (was rechtlich allerdings haltlos ist, da ein Stall, in dem sich keine Menschen aufhalten, nicht zur gesch�tzten Privatsp�hre, die nicht fotografiert werden darf, geh�rt).

Der einseitige, tendenzi�se Bericht in der Thurgauer Zeitung:

�berst�rztes Engagement

Seine Mandantin leide unter starken Depressionen als Folge der Verleumdungen des Beklagten. Dies sagte der Anwalt der Kl�gerin in einem Ehrverletzungsprozess vor dem Bezirksgericht Frauenfeld.

Sacha Lenz

Frauenfeld - Die Kl�gerin ist Besitzerin eines Hofes in der Romandie, wo sie auch Pferde h�lt. Seit ihrer Kindheit sei die Kl�gerin eine Pferden�rrin und k�mmere sich deshalb liebevoll um die Tiere auf ihrem Hof, legte ihr Anwalt dem Gericht dar. Zudem k�mmere sich auch ihr Schwiegersohn um die Pferde, welcher ausgebildeter Pferdebetreuer und -z�chter sei.
Sie sei aus allen Wolken gefallen, als sie von der Publikation auf der vom Beklagten betreuten Internetseite erfahren hatte. Unter dem Titel: �F�lle von tierqu�lerischer Pferdehaltung in der Schweiz� hatte dieser dort einen Artikel platziert mit Zitaten aus einem Brief, den er von einer Mieterin der Kl�gerin zugeschickt bekommen hatte. Es gebe auf dem Hof der Kl�gerin nicht genug Pferdest�lle, weshalb einige Tiere Tage und N�chte im Freien zubringen m�ssten; wenn das Wetter schlecht sei, blieben sie knietief im Morast stecken; die St�lle w�rden nicht regelm�ssig gereinigt, und die Pferde w�ren gezwungen, in ihrem eigenen - mehrere Tage alten - Mist zu schlafen; sie h�tten zu wenig Licht und zu wenig Luft im Stall; es sei nicht genug Stroh vorhanden; die Pferde bef�nden sich in bedenklichem Zustand und h�tten Ekzeme und geschwollene Beine, hiess es etwa im Artikel. Daneben publizierte er Dutzende Fotos, auf denen Pferde und Hof der Kl�gerin abgebildet waren.

Aus Rache gehandelt?
Die Kl�gerin empfinde grunds�tzlich Respekt vor engagierten Menschen, die sich f�r die Rechte der Tiere einsetzten, sagte ihr Anwalt dem Gericht. Doch der Beklagte habe in diesem Fall �berst�rzt gehandelt und �berhaupt nicht abgekl�rt, ob die Anschuldigungen, die er aus dem Brief einer ihm v�llig unbekannten Person zitiert und publiziert hatte, auch zutr�fen. Die Verfasserin des Briefes sei n�mlich bei der Kl�gerin eingemietet gewesen. Als die Kl�gerin den Mietvertrag gek�ndigt habe, weil sich Nachbarn �ber die Mieterin beschwert hatten, sei die Mieterin gegen�ber der Kl�gerin negativ gestimmt gewesen und habe sich �r�chen� wollen, so der Anwalt weiter. Die Fotos seien in Abwesenheit der Kl�gerin und deren Schwiegersohn geschossen worden, also unter Begehung von Hausfriedensbruch. Sie seien nur eine Momentaufnahme und gewisse Umst�nde k�nnten f�r Fotos auch vorget�uscht werden, meinte der Rechtsvertreter weiter und reichte dem Gericht einen Stapel Fotos verschiedenen Datums als Beweismaterial ein. �Wenn ich diese Fotos sehe, muss ich sagen, dass ich gerne ein Pferd auf dem Hof der Kl�gerin w�re�, so der Anwalt.
Das zust�ndige Veterin�ramt hat auf die Anzeige des Beklagten hin mehrere Kontrollen auf dem Hof der Kl�gerin durchgef�hrt. Die auf der Internetseite publizierten Vorw�rfe seien dabei nicht best�tigt worden, sagte der Rechtsvertreter der Kl�gerin weiter und belegte dies mit einem entsprechenden amtlichen Gutachten. Der Ruf der Kl�gerin und deren Gesch�ft sei durch die Verleumdungen des Beklagten schwer gesch�digt worden, und die Kl�gerin leide seit den Vorf�llen an starken Depressionen, was ein �rztliches Gutachten best�tige. Der Beklagte sei wegen Verleumdung oder �bler Nachrede zu verurteilen, forderte der Anwalt der Kl�gerin.
Inzwischen hat der Beklagte den Artikel aus dem Internet entfernt. Dies aber erst auf Grund einer gerichtlichen Verf�gung und unter Strafandrohung. F�r ihn seien die Fotos Beweis genug gewesen, um den Artikel zu publizieren, zeigte der Beklagte anfangs keine Reue. Er habe es sich zur Aufgabe gemacht, sich f�r das Wohl der Pferde einzusetzen und k�nne Verst�sse gegen das Tierschutzgesetz nicht dulden. Er warf der Kl�gerin vor, sie wolle Kapital schlagen aus der Angelegenheit.

Erneutes Gespr�ch
Die Gerichtspr�sidentin meinte, der Fall laufe wohl auf ein langwieriges Beweisverfahren hinaus, worin der Beklagte beweisen m�sse, dass die auf seiner Internetseite publizierten Anschuldigungen der Wahrheit entspr�chen, ansonsten werde er der Verleumdung schuldig gesprochen.
Am Ende zeigte sich der Beklagte dann doch bereit, eine von ihm verfasste Gegendarstellung auf seiner Internetseite zu publizieren. Der Anwalt der Kl�gerin meinte, dass - wenn man sich �ber deren Inhalt einig werde - die Sache damit bereinigt werden k�nnte.
Das Gericht r�umte den Parteien eine rund einmonatige Frist ein, um sich zu einigen, nachdem beim letzten Gespr�ch des Beklagten mit dem Anwalt der Kl�gerin nur Missverst�ndnisse entstanden waren. Kommt es zu keiner Einigung, treffen sich die Parteien erneut vor Gericht.

... und was Hans Hunziker dazu meint (von der Thurgauer Zeitung unterdr�ckt):

Dass man als aktiver Tiersch�tzer oft auch vor Gericht f�r das Wohl und das Recht der Tiere k�mpfen muss, ist hinl�nglich bekannt. So wurde ich k�rzlich von der Pferdebesitzerin Chantal Schick aus Ropraz VD wegen Ehrverletzung
eingeklagt, da ich im Internet �ber die unhaltbaren Zust�nde auf ihrem Hof in der Westschweiz berichtet hatte. Mit drei Fotos und einem entsprechenden Hinweis machte ich damals die Internetbesucher darauf aufmerksam, unter welchen Umst�nden die Pferde von Frau Schick ihr Dasein fristen m�ssen. Den Hinweis auf Haltungsm�ngel hatte ich zusammen mit 38 Fotos von einer Pferdefreundin erhalten, die �fters auf dem Hof Pferde ritt. Wegen der gravierenden Missst�nde reichte ich am 15. Januar 2001 Klage beim kantonalen
Veterin�ramt in Lausanne ein. Frau Schick f�hlte sich dadurch in ihrer Ehre als Pferdebesitzerin gekr�nkt und klagte mich ihrerseits wegen Ehrverletzung ein. Deshalb trafen wir uns am 11. M�rz 2002 vor dem Bezirksgericht in Frauenfeld. Frau Schick liess sich zwar durch einen Anwalt vertreten, wohnte
dem Prozess aber trotzdem pers�nlich bei. Ich hatte sehr stark den Eindruck, dass es Frau Schick gar nicht darum ging, ihre Ehre als Pferdehalterin zu verteidigen, sondern dass sie sich vielmehr finanziell bereichern wollte. So verlangte sie von mir und der ebenfalls angeklagten, bereits erw�hnten Augenzeugin sage und schreibe 25'000 Franken als Genugtuung. Den Hinweis auf die Missst�nde auf dem Hof von Chantal Schick hatte ich �brigens am 5. Februar 2002 von meiner Internetsite gel�scht. Dies allerdings nur, weil die Anw�ltin der Kl�gerin beim Gericht in Vevey eine gerichtliche Verf�gung beantragt hatte.

Anhand von zahlreichen Fotos und einem Gutachten des Kantonstierarztes aus Lausanne konnte ich vor Gericht belegen, dass die Pferdehaltung von Chantal Schick den Anforderungen des Tierschutzgesetzes eindeutig nicht entspricht. Die Gerichtspr�sidentin machte daraufhin den Vorschlag, dass sich die beiden Parteien aussergerichtlich einigen sollten, und zwar innerhalb eines Monates. Andernfalls m�sste in einem langwierigen Beweisverfahren gekl�rt werden, wer nun Recht hat. Es wurde also kein Urteil gesprochen. Dies
hinderte den Journalisten der "Thurgauer Zeitung", Sacha Lenz, aber nicht, mich in seinem Bericht vom 13. M�rz 2002 als Schuldigen darzustellen. Mit den beiden Titeln "Im Internet verleumdet" und "�berst�rztes Engagement" versuchte er die Leserschaft davon zu �berzeugen, dass ich der Schuldige
sei. Im weiteren wurde ausschliesslich die Darstellung des Anwaltes der Kl�gerin wiedergeben, mein Pl�doyer wurde mit keinem Wort erw�hnt. Beispielsweise erkl�rte der Anwalt der Kl�gerin, dass es sich bei den Fotos um "Momentaufnahmen" handle. Dies best�tigt meiner Meinung nach, dass die von mir ver�ffentlichten Bilder der Wahrheit entsprachen. Dies und noch viel mehr konnte man in der einseitigen Berichterstattung von Sacha Lenz in der "Thurgauer Zeitung" lesen. Unter anderem behauptet Lenz in seinem Artikel, dass ich mich letztendlich dazu bereit erkl�rt h�tte, auf meiner Internetseite eine Gegendarstellung zu publizieren. Richtig ist, dass ich
die Kl�gerin aufforderte, mir ihre Stellungnahme zur Ver�ffentlichung im Internet zukommen zu lassen, was sie aber ablehnte.

Mit diesem Bericht hat Sacha Lenz ganz sicher den Beweis erbracht, dass er schlechten Journalismus betreibt oder dass die "Thurgauer Zeitung" tierschutzfeindlich ist. Aus diesem Grund habe ich am 15. M�rz 2002 beim Schweizer Presserat eine Beschwerde eingereicht.

Hans Hunziker
Pericles Pferdeschutz

Im Juni 2002 reichte Mme Schick wegen dieser Ver�ffentlichung eine Ehrverletzungsklage gegen VgT-Pr�sident Dr Erwin Kessler ein und verlangte ein gerichtliches Verbot der vorliegenden Ver�ffentlichung. Dieses Begehren liess sie dann fallen. An der Ehrverletzungsklage hielt sie fest. Das Verfahren ist zur Zeit vor dem Bezirksgericht B�lach h�ngig und wird von Einzelrichter Fischer gef�hrt, von dem - wie fr�here Erfahrungen mit ihm zeigen - keine Rechtsprechung zu erwarten ist, welche diese Bezeichnung verdient. Seine Voreingenommenheit gegen den VgT ist offensichtlich, trotzdem hat die Verwaltungskommission des Obergerichts ein Ausstandsbegehren abgelehn. In einem fr�hreren Verfahren hat das Obergericht ein Ausstandsbegehren gegen Fischer wegen Voreingenommenheit gutgeheissen (Beschluss vom 28. November 2002). Warum Fischer jetzt nicht mehr voreingenommen sein soll, ist schleierhaft. Es ist geradezu eine Zumutung, einem solchen Richter weiter ausgeliefert zu sein. Bei einem gerichtlichen Augenschein verweigerte Fischer ohne vern�nftige Begr�ndung die Protokollierung einer angetroffenen Tatsache (Existenz der vom Zeugen T�nnler abgeleugnete Kastenst�nde f�r Mutterschweine, siehe www.vgt.ch/vn/9904/gretzenbach.htm) verweigerte, obwohl diese Feststellung den Zeugen der falschen Zeugenaussage �berf�hrt h�tte. Statt dessen baute Fischer einen Formfehler ein, indem er das Einvernahmeprotokoll nicht vom Zeugen unterschreiben liess, was sp�ter zur Ung�ltigerkl�rung der Zeugeneinvernahme f�hrte und verhinderte, dass der Zeuge f�r seine Falschaussage strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden konnte. Im gleichen Verfahren unterliess es Fische, einen anderen Zeugen (Tierarzt Casura) vor der Einvernahme auf die rechtlichen Folgen falscher Zeugenaussagen hinzuweisen, weshalb Casura sp�ter nicht wegen seiner falschen Zeugenaussagezu Lasten von VgT-Pr�sident Erwin Kessler zur Verantwortung gezogen werden konnte. Ein anderes Verfahren (Sch�chtprozess Nr 2) gegen Erwin Kessler f�hrte Fischer derart menschenrechtswidrig, dass sein Urteil vom Obergericht aufgehoben und zur Neuverhandlung an das Bezirksgericht B�lach zur�ckgewiesen wurde. Es kann offen bleiben, wieweit dies alles auf politische Vorurteile oder Antipathie gegen�ber dem VgT und dessen Pr�sidenten oder auf Unf�higkeit zur�ckzuf�hren ist; so oder so ist es unzumutbar, dass der Abgelehnte nun wieder als urteilender Einzelrichter eine Anklage gegen VgT-Pr�sident Erwin Kessler beurteilt.. Nach den geschilderten Vorf�llen kann in diesen Richter kein Vertrauen erwartet werden, er f�hre dieses Verfahren nun korrekt und fair.

Im Winter 2003/2004 beobachtete eine Zeugin, dass es auf dem Hof von Mme Schick immer noch zuviele Pferde hatte, so dass einige Tag und Nacht im Freien im nassen Matsch verbringen mussten (durch zahlreiche Fotoaufnahmen dokumentiert).

Im Juli 2004 liess Mme Schick durch ihren Anwalt mitteilen, die Pferde w�rden nicht mehr ihr, sondern ihrem Schwiegersohn geh�ren.

Weitere Beispiele der tierschutzfeindlichen Haltung der konservativ-angepassten Thurgauer Zeitung:

Die Leser der Thurgauer Zeitung waren die letzten in der Schweiz, welche erfuhren, dass der Bundesrat beabsichtigt, das Sch�chtverbot aufzuheben. Als endlich auch in der Thurgauer Zeitung etwas dar�ber gemeldet wurde, war bereits eine landesweite heftige Diskussion im Gange. Und dann kam die Thurgauer Zeitung noch mit einer gravierenden Falschinformation: Die Fragestellung einer Meinungsumfrage implizierte die Falschinformation, in der Schweiz sei das Sch�chten auch mit Bet�ubung verboten - ein fertiger Unsinn! Sch�chten mit vorheriger Bet�ubung praktizieren Moslems in der Schweiz schon lange v�llig legal und niemand hat etwas dagegen. Das stand nie zur Diskussion. Gegenstand der Diskussion um das Sch�chten war immer nur die fehlende Bet�ubung. Das geltende Recht verbietet nicht das Sch�chten ansich - das Wort Sch�chten kommt im schweizerischen Recht �berhaupt nicht vor -, sondern schreibt nur das Bet�uben vor jedem Schlachten vor. Die Sch�chtjuden betrachten dies als Sch�chtverbot, denn f�r sie ist das Schlachten ohne Bet�ubung die Definition des Sch�chtens �berhaupt.  

Einen solchen Unsinn zu verbreiten ist typisch f�r die Thurgauer Zeitung und ihre Verachtung f�r Tierschutzfragen. Schweizerische Tierschutzthemen werden meistens systematisch unterdr�ckt oder nur marginal behandelt. Der Redaktor des Inland-Ressorts begr�ndete dies damit, Tierschutz habe "geringe Priorit�t". Die Falschinformation betr Sch�chten mit Bet�ubung und die Weigerung, die von mir eingesandte Berichtigung als Leserbrief zu ver�ffentlichen sind Ausdruck dieser Geringsch�tzung des Tierschutzes.

Von der Lancierung der eidgen�ssichen Volksinitiative gegen das bet�ubungslose Sch�chten erfuhren die Leser der Thurgauer Zeitung rein gar nichts!

Auch vom Wellhauser Tierskandal erfuhren die Leser der Thurgauer Zeitung erst, nachdem dieser ein nationales Thema geworden war.

Der Chefredaktor erkl�rt, der Vorwurf der Einseitigkeit und Tierschutzfeindlichkeit sei - mit Blick auf das Online-Archiv der Thurgauer Zeitung - "absurd". Wir dagegen meinen, dass dies keine Frage ist, wie oft �ber entlaufene B�sis und harmlose Tierschutzthemen berichtete wurde, sondern was alles an Brisantem unterdr�ckt oder verzerrt einseitig dargestellt wurde.

Die Einseitigkeit und Tierschutzfeindlichkeit der Thurgauer Zeitung erlebe ich seit dem ersten Tag meiner Tierschutzarbeit. In meiner ersten Aktion deckte ich einen Skandal um die Thurgauer Landwirtschaftsschule Arenenberg auf. W�hrend die ausserkantonale Presse objektiv dar�ber berichtete, spielte die Thurgauer Zeitung die Rolle des Feigenblattes der Regierung und verbreitet einseitig deren Dementis: Kessler f�hre einen grundlosen Privatkrieg gegen die Regierung und wolle jeder Sau ein Sofa unterschieben etc (mehr dar�ber in meinem Buch "Tierfabriken in der Schweiz - Fakten und Hintergr�nde eines Dramas", Orell F�ssli Verlag; siehe auch die Online-Ausgabe).

Als ich j�ngst einen Tierskandal in Steinebrunn (Kanton Thurgau!) aufdeckte - der Tierhalter ist inzwischen verurteilt worden -, war es einmal mehr die ausserkantonale Presse, welche dar�ber berichtete, w�hrend sich die Thurgauer Zeitung mit einer nichtssagenden Minimeldung begn�gte.

�ber den Gerichtserfolg von Erwin Kessler vor dem Bezirksgericht M�nchwilen gegen j�dische Beschimpfungen kein Wort in der Thurgauer Zeitung.

Gegen sachlich gerechtfertigte, der ungeheuren Tierqu�lerei angemessene Kritik am Sch�chten hetzt der Chefredaktor der Thurgauer Zeitung mit verantwortungslosem Missbrauch des Wortes "rassistisch": Endlich Klarheit, was rassendiskriminierend ist!

An einer Tierschutzaktion gegen die tierqu�lerische Kastenhaltung von Kaninchen in Frauenfeld fand die Thurgauer Zeitung keinen guten Faden und brachte einen v�llig einseitigen Bericht gegen den VgT

So geht das bis heute; die Beispiele k�nnten ein ganzes Buch f�llen. Um von ihrer tierschutzfeindlichen Haltung abzulenken, berichtet die Thurgauer Zeitung regelm�ssig �ber lokale, unpoltische Tierschutzbagatellen.

Die an der Thurgauer Zeitung massgeblich beteiligte Druckerei Thurgauer Tagblatt AG behauptete in Inseraten, alles zu drucken ausser "Bl�ten". In Tat und Wahrheit hat sie sich am Druckboykott der VgT-Nachrichten beteiligt - was dazu gef�hrt hat, dass die VN im Ausland gedruckt werden, �brigens wesentlich preisg�nstiger.

Die Thurgauer Zeitung hat zwar fast ein Monopol im Thurgau, aber es gibt Alternativen, die bald einmal an Bedeutung gewinnen k�nnten, wenn die Prawda - pardon - die Thurgauer Zeitung mit ihrer konservativ-einseitigen Angepasstheit einmal definitiv verleidet.


Verhandlung vor Bezirksgericht B�lach vom 9. M�rz 2005

in Sachen

Chantal Schick gegen Dr Erwin Kessler

Chantal Schick hatte VgT-Pr�sident wegen Verleumdung und �bler Nachrede angeklagt. Am 9. M�rz 2005 fand die Hauptverhandlung vor Bezirksgericht B�lach statt. Das Gericht (Vizepr�sident A Fischer und die Bezirksirchter P Begni und H Schneeberger) sprachen Erwin Kessler frei. Das Urteil lautet:

Der Angeklagte ist einer strafbaren Handlung nicht schuldig und wird freigesprochen.

Die Gerichtsgeb�hr von Fr 2500.- werden der Ankl�gerin auferlegt.

Die Ankl�gerin hat Erwin Kessler eine Umtriebsentsch�digung von Fr 1500.- zu bezahlen.

Die Kl�gerin liess ihren Anwalt vor Gericht alle Missst�nde bestreiten und erkl�ren:

"Sie, der ihr Pferde alles bedeuten, sie und ihr Ehemann lehnten es sogar ab, ihre Pferde zu reiten, da sie es als tierqu�lerisch empfanden."

Darauf erwiderte Erwin Kessler: "Diese geheuchelte Selbstdarstellung der Dame ist zum Lachen. Sie vermietet ja Ihre Pferde zum Reiten!

Auf das anklagende Pl�doyer des Antwalts von Chantal Schick folgte das Verteidigungspl�doyer von Erwin Kessler. Darin f�hrte er aus (leicht gek�rzt):

Pl�doyer von Erwin Kessler

Herr Pr�sident, meine Damen und Herren,

Der Pferde-Experte Hans Hunziker von der Pferdeschutzorganisation "Pericles Pferdeschutz" ver�ffentlichte auf seiner Website einen Bericht mit Fotos �ber Missst�nde in der Pferdehaltung von Mme Chantal Schick aus Ropraz im Kanton Waadt. Mme Schick klagte ihn wegen Ehrverletzung ein. Die Thurgauer Zeitung brachte einen v�llig einseitigen Bericht  �ber die Gerichtsverhandlung, in dem Hans Hunziker schon in der �berschrift vorverurteilt wurde, obwohl noch gar kein Urteil vorlag. Die Thurgauer Zeitung berichtete nur �ber die Anschuldigungen des Anwalts von Mme Schick. Was Hans Hunziker zu seiner Verteidigung vorbrachte, wurde unterdr�ckt. Die Thurgauer Zeitung unterdr�ckte dann auch noch die Gegendarstellung von Hans Hunziker.

Ich bin vollberuflicher Gesch�ftsf�hrer des VgT und Redaktor der VgT-Medien, dh der Zeitschriften "VgT-Nachrichten" und "ACUSA-News" sowie der VgT-Website www.vgt.ch, auf der laufend Tages-News zu aktuellen Themen und Ereignissen ver�ffentlicht werden. In dieser Eigenschaft war es meine berufliche Pflicht, die einseitige Gerichtsberichterstattung der Thurgauer Zeitung zu diesem Tierschutzfall zu kritisieren und zu korrigieren. In einem umgekehrten Fall, wo der VgT in einer Medienver�ffentlichung v�llig unwahr einer deliktischen Handlung beschuldigt wurde, entschied das Bundesgericht, dass selbst unwahre Ver�ffentlichungen durch die Berufspflicht gesch�tzt seien und die Berufspflicht dem Wahrheitsbeweis vorgehe (BGE 6S.768/1996/rei, Erw. 2 c). Das heisst, wer in Aus�bung einer Berufspflicht handelt, muss keinen Wahrheitsbeweis erbringen, da seine Ver�ffentlichung allein schon durch die Berufspflicht gerechtfertigt ist. Man mag sich zu dieser Praxis des Bundesgerichtes stellen, wie man will, sie gilt jedenfalls mit Blick auf das Gleichheitsgebot auch zu meinen Gunsten. Im revidierten StGB wurde die Rechtfertigung durch Amts- oder Berufspflicht abgeschafft. Es er�brigt sich deshalb, die in der Tat befremdliche Bundesgerichtspraxis umstossen zu wollen. Das vorliegende Verfahren ist jedoch noch nach altem Recht zu behandeln. W�rde ich dennoch schuldig gesprochen, w�re das gem�ss st�ndiger Praxis des Europ�ischen Gerichtshofes f�r Menschenrechte eine ganz klar unzul�ssige, diskriminierende Verletzung der Medien- und Meinungs�usserungsfreiheit (Art 10 iVm Art 14 EMRK).

Im Gegensatz zu jenem Pr�judizfall ist der inkriminierte Bericht im vorliegenden Fall nicht unwahr und der Wahrheitsbeweis f�r die darin aufgestellten Behauptungen ohne weiteres m�glich.

Die Zeugin Miryam Blassnigg hat 34 Aufnahmen zu den Akten gegeben, die sie im Winter 2000 gemacht hat. Ein paar typische lasse ich zirkulieren und nachher zu den Akten geben. Die Missst�nde sind un�bersehbar (siehe die oben wiedergegebenen Aufnahmen).

Im Verfahren gegen Hans Hunziker hat die Kl�gerin behauptet, dies seien bloss "Momentaufnahmen". Damit hat sie jedenfalls zugegeben, dass die Aufnahme authentisch sind.

Als ehrverletzend wird mir in der Klageschrift die Legende zu einer dieser Aufnahme, welche ein Pferd in Anbindehaltung und ohne Einstreu zeigt, als ehrverletzend vorgehalten. Die inkriminierte Bildlegende lautet:

Unter solchen �blen Verh�ltnissen wurden die Pferde in Ropraz gehalten und waren laut Bericht einer Zeugin den ganzen Tag so angebunden.

Miryam Blassnigg, welche diese Aufnahmen gemacht hat, ritt ab Fr�hjahr 2000 eines der Pferde von Mme Schick. Als Zeugin im vorliegenden Verfahren machte sie folgende Aussagen:

Im Winter 2000 h�tten sich die Zust�nde auf dem Hof rapide verschlechtert. Niemand habe mehr richtig zu den Pferden geschaut. Die Zust�nde seien unzumutbar gewesen, es habe im Stall zu wenig Platz, zu wenig Licht, zu wenig Einstreu und zu viele Pferde gehabt. Sie habe sich beim Schwiegersohn von Mme Schick, der die Pferde betreute, dar�ber erfolglos beklagt.

Auf die Frage, ob Pferde den ganzen Tag angebunden gewesen seien, sagte sie aus, sie sei jeweils nicht den ganzen Tag dort gewesen, aufgrund des Zustandes der Pferde und des Stalles (sie meinte offensichtlich die engen Platzverh�ltnisse) m�sse sie annehmen, dass dies vorgekommen sei, jedenfalls im Herbst und Winter. Es habe f�r die angebundenen Pferde keine anderen, freien Stallpl�tze ohne Anbindehaltung gehabt. Zu den Aufnahmen von Pferden im matschigen Winterauslauf sagte sie aus, es habe keinen trockenen Unterstand gehabt. Auf die Frage, ob diese Pferde Tag und Nacht in diesem Auslauf gewesen seien, sagte sie, im Stall habe es keine freien Pl�tze f�r diese Pferde gehabt.

Auch Miryam Blassnigg wurde von Mme Schick wegen Ehrverletzung eingeklagt, jedoch freigesprochen. In der Begr�ndung des Freispruchs (Urteil vom 2. Juni 2003) heisst es, aufgrund der Anzeige der Zeugin Miryam Blassnigg h�tten im Januar und Februar 2001 drei Kontrollen durch das Veterin�ramt stattgefunden. Dabei seien verschiedene Missst�nde festgestellt und kritisiert worden, insbesondere die zu grosse Tieranzahl und der dreckige Auslauf. Dadurch seien die erhobenen Vorw�rfe mindestens teilweise best�tigt worden.

Hans Hunziker, der sich keinen Anwalt leisten konnte und v�llig prozessunerfahren war, wurde leider vom Bezirksgericht Frauenfeld wegen angeblicher Ehrverletzung mit 300 Franken geb�sst. Da in der inkriminierten Ver�ffentlichung, die Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist, nur wenige der von Hans Hunziker gegen die Pferdehaltung Mme Schick erhobenen Vorw�rfe wiedergegeben sind, gehe ich auf das Verfahren Schick gegen Hunziker nicht weiter ein.

In der Untersuchung hat die Kl�gerin Chantal Schick geltend gemacht, nicht sie selber, sondern ihr Schwiergersohn betreue die Pferde. Dies ist jedoch irrelevant, denn im inkriminierten Bericht wird nicht behauptet, Mme Schick betreue die Pferde pers�nlich; es wird lediglich gesagt, es handle sich um ihre Pferde, was unbestritten ist. Mme Schick wohnt auf dem Hof, wo sie ihre Pferde h�lt, und die jahrelangen Missst�nde k�nnen ihr nicht entgangen sein. Die Missst�nde gingen - wie durch die Zeugin Gila Muller und deren Fotoaufnahmen belegt ist - noch jahrelang weiter, nachdem Mme Schick bereits am Prozessieren gegen Hans Hunziker war und somit sp�testens zu jenem Zeitpunkt von den Missst�nden wusste. Mme Schick als Eigent�merin der Pferde ist f�r die Missst�nde zumindest mitverantwortlich, da sie nichts dagegen unternahm.

Damit ist belegt, dass die Kl�gerin durch meinen Bericht im Internet jedenfalls nicht in falsches Licht gestellt wurde. Gem�ss Bundesgerichtspraxis muss allein schon dies die Abweisung der Klage nach sich ziehen, soweit wegen der Unbestimmtheit der Anklage �berhaupt darauf eingetreten kann..

Wie ein anst�ndiger Winterauslauf f�r Pferde aussehen kann, zeige ich anhand einiger Aufnahmen:

Beispiele anst�ndiger Pferdehaltung im Winter (Aufnahmen aus dem Kanton Z�rich):

Alle Zeugen, welche die Kl�gerin zu ihrer Entlastung anrief, sind Zufallszeugen, die nicht bewusst und gezielt beobachteten. In der Kriminalistik ist bekannt, dass solche Zeugen wenig taugen. Die Zeugen der Kl�gerin kamen nur sporadisch auf dem Hof vorbei, ohne bewusst auf die Haltung der Pferde zu achten, und konnten deshalb nur allgemeine Aussagen machen. Da sie allesamt mehr oder weniger mit Mme Schick befreundet sind, stellten sie diese wohlgef�llig als tierliebend dar; bei der Pferdehaltung sei nichts aufgefallen etc. Zu den von der Zeugin Miryam Blassnigg fotografierten Missst�nde konnten sich alle diese Zeugen nicht konkret �ussern.

Demgegen�ber werden die Beobachtungen der Entlastungszeugin Miryam Blassnigg von der Zeugin Gila Muller, die �ber einen l�ngeren Zeitraum gezielte Beobachtungen und Fotoaufnahmen machte, genau best�tigt.

Die Zeugin Gila Muller ist selber Reiterin, h�lt seit 30 Jahren Pferde, war Mitglied der Eidgen�ssischen Stallbaukommission, arbeitete lange Zeit in einem Tierheim und kennt sich mit Tieren, insbesondere Pferden, bestens aus. Sie beobachtete die Pferdehaltung der Kl�gerin im Winter 03/04 systematisch und machte Fotoaufnahmen, die sich mit denjenigen decken, welche die Zeugin Miryam Blassnigg drei Jahre zuvor gemacht hatte. Der einzige Unterschied ist der, dass inzwischen ein kleiner, offener Alibi-Unterstand erstellt wurde. Die Zeugin Gila Muller hat zudem gezielt beobachtet, ob die Pferde und Fohlen tats�chlich Tag und Nacht in diesem Matsch verbringen m�ssen und konnte dies einwandfrei best�tigen.

Die Zeugin Gila Muller hat zahlreiche Aufnahmen gemacht, 9 typische davon hat sie bei ihrer Zeugeneinvernahme zu den Akten gegeben:

Die Aufnahmen belegen den total matschigen Auslauf, in dem die Tiere im Winterhalbjahr Tag und Nacht im nass-kalten Morast verbringen m�ssen. Sie haben keinen trockenen Platz zum liegen und m�ssen entweder Tag und Nacht im Morast stehen bleiben oder darin abliegen - eine grobe Tierqu�lerei. Man beachte auf Aufnahme 1 die Wasserlache unter dem neuen Alibi-Unterstand hinten links, den es zur Zeit als die Zeugin Miryam Blassnigg ihre Aufnahmen machte, noch nicht gab - die einzige Ver�nderung seither. Es regnet und windet von allen Seiten unter den allseitig offenen und viel zu kleinen Unterstand, der v�llig untauglich und unn�tz ist und lediglich eine Tierschutzkonformit�t vort�uschen soll. Offensichtlich ist das kantonale Veterin�ramt, welches die Kl�gerin schon vorher gedeckt hat, zufrieden damit. Das zeigt, wie wenig die Beurteilung durch dieses korrupte Veterin�ramt, mit dem wir seit Jahren solche Erfahrungen machen, wert ist.

Die Aufnahmen zeigen die gleichen Missst�nde, welche schon die Zeugin Miryam Blassnigg drei Jahre vorher fotografiert hat und von Hans Hunziker und mir zu Recht kritisiert wurden. Und angesichts dieser mehrfach dokumentierten und bezeugten Missst�nde hat die Kl�gerin Chantal Schick statt Einsicht die arrogante Kaltbl�tigkeit, Gerichtsverfahren zu f�hren und zu behaupten, es habe nie Missst�nde gegeben und unsere Kritik sei unwahr; sie sei tierliebend und Opfer von Verleumdungen.

Die Kl�gerin spekuliert darauf, dass Geld Macht bedeutet. Bei der Zeugin Miryam Blassnigg und Hans Hunziker ist ihre Rechnung aufgegangen. Diese konnten sich keine Anw�lte leisten wie Madame Schick. Hans Hunziker verlor deshalb das Verfahren und Miryam Blassnigg wurde zu einem aussergerichtlichen Vergleich gen�tigt. Massgebend f�r das vorliegende Verfahren ist jedoch nicht, was in jenem Vergleich steht, sondern was sie als Zeugin unter Androhung von Gef�ngnis bei Falschaussagen zu Protokoll gab und durch Fotos belegte.

Es ist bekannt, dass Pferde unter solchen �blen Bedingungen ohne trockenen Liegeplatz tagelang nicht abliegen und vom langen Stehen geschwollene Beine bekommen. Geschwollene Beine sind denn auch von der Zeugin Miryam Blassnigg fotografiert worden!

Es ist unter Fachleuten unbestritten, dass Pferde, die im Winter im Freien gehalten werden, einen zugfreien, trockenen und eingestreuten Unterstand haben m�ssen. Das von mir beantragte Gutachten, unter anderem zu diesem Aspekt, hat der Herr Vorsitzende schon im vornherein abgelehnt. Das verletzt das durch die Menschenrechtskonvention garantierte Recht auf den Beweis. Ich erneuere hiermit diesen Beweisantrag ausdr�cklich.

Die Pferdehaltung der Kl�gerin verletzt zumindest im Winter ganz offensichtlich den Artikel 2 des Tierschutzgesetzes, der vorschreibt:

Tiere sind so zu behandeln, dass ihren Bed�rfnissen in bestm�glicher Weise Rechnung getragen wird.

Wer mit Tieren umgeht, hat, soweit es der Verwendungszweck zul�sst, f�r deren Wohlbefinden zu sorgen.

Von Wohlbefinden kann bei einer solchen Pferdehaltung nicht die Rede sein. Dem elementaren Bed�rfnis nach einem trockenen, windgesch�tzten Schlafplatz wird im elektrisch eingez�unten, morastigen Winterauslauf von Mme Schick nicht Rechnung getragen - eine grobe Missachtung des Tierschutzgesetzes. Das beantragte Fachgutachten k�nnte auch dies best�tigten.

Als Zeugin sagte Gila Muller aus, sie komme auf ihrem Arbeitsweg drei mal in der Woche am Hof Schick vorbei und sei vom September 2003 bis April 2004 mehrmals gezielt vorbeigegangen, um Aufnahmen zu machen. Die Tiere seien Tag und Nacht im nassen Auslauf gestanden, ohne trockenen Liegeplatz, und h�tten auch am gleichen Platz Koten und Urinieren m�ssen. Die Pferde h�tten nachts nicht in den Stall gekonnt. Im Stall habe es zuwenig Platz gehabt f�r alle Pferde, Ponys und Esel. Weiter sagte die Zeugin, der praktisch gleich bleibende Misthaufen zeige, dass nicht ordentlich eingestreut und gemistet werde, was die Stallaufnahmen der Zeugin Blassnigg best�tigt.

Warum das Veterin�ramtes die Missst�nde nicht st�rker kritisierte, insbesondere die verbotene Anbindehaltung, die fehlende Einstreu und der fehlende trockene Liegeplatz im Auslauf, ist nicht bekannt, weil die Veterin�rbeamten, welche den Hof Schick auf die Anzeige von Hans Hunziker hin besichtigten, nicht angeh�rt wurden und ihnen keine Fragen gestellt werden konnten. Es ist auch nicht bekannt, ob darauf nicht geachtet wurde, oder ob die vorgewarnte Kl�gerin - zwei der drei kurz aufeinanderfolgenden Kontrollen, insbesondere die erste, wurden vorangemeldet! - vor�bergehend Ordnung gemacht hat. Bekannt ist hingegen, dass viele Amtstier�rzte bei Tierschutzmissst�nden beide Augen zudr�cken, weshalb im Kanton Waadt ein allgemeiner Tierschutzvollzugsnotstand herrscht; die Westschweizer Sektion des VgT berichtet regelm�ssig in der franz�sischsprachigen Zeitschrift ACUSA-News (www.acusa.ch) �ber die mittelalterliche R�ckst�ndigkeit dieses Kantons in Sachen Tierschutz.

Der von der Zeugin Gila Muller festgestellte neue Unterstand deutet darauf hin, dass das Veterin�ramt den fehlenden trockenen Liegeplatz beanstandet ht. Im Veterin�r-Rapport ist jedenfalls vermerkt, der "dreckige Auslauf" sei beanstandet worden, auch wenn dies nicht n�her erl�utert ist. Das Veterin�ramt wollte die Kl�gerin offenbar nicht kompromittieren und protokollierte nur rudiment�r. So geht das immer im Kanton Waadt: auf Tierqu�ler wird R�cksicht genommen, auf die Tiere nicht.

Die Kontrollen des Veterin�ramtes waren nicht Teil des vorliegenden Verfahrens, es ist nicht ersichtlich, was genau kontrolliert wurde und welche Zust�nde bez�glich Auslauf, Anbindehaltung und Einstreu wirklich angetroffen wurden und ob �berhaupt darauf geachtet wurde, und ich hatte als Angeklagter keine Gelegenheit, Fragen zu stellen.

Die inkriminierte Ver�ffentlichung l�sst die Kl�gerin Chantal Schick bez�glich ihrem Umgang mit ihren Pferden nicht in einem falschen Licht erscheinen. Soweit ihre Ehre ber�hrt wird, hat sie sich dies selber zuzuschreiben. Es sind die Fakten, f�r die sich zu sch�men hat. Nicht einmal eine Gutheissung ihrer Klage w�rde daran viel �ndern. Die Fotoaufnahmen sprechen f�r sich und werden im Rahmen der Gerichtsberichterstattung im Internet ver�ffentlicht werden und ver�ffentlicht bleiben. Was auch immer man mir in der inkriminierten Ver�ffentlichung als rechtswidrig vorwerfen will: die authentischen Aufnahmen von der miesen Pferdehaltung der Kl�gerin zu ver�ffentlichen, kann man weder mir noch Dritten verbieten.

Nachtrag: Freispruch f�r Erwin Kessler! Mehr dazu hier.


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