12. Oktober 2005

Schächtprozess Nr 2:

Verurteilung von Erwin Kessler zu 5 Monaten Gefängnis aufgehoben - ganzes Verfahren muss wiederholt werden

In einem heute zugestellten Entscheid hat das Zürcher Kassationsgericht die Verurteilung von Erwin Kessler zu 5 Monaten Gefängnis durch das Zürcher Obergericht  im sogenannten Zweiten Schächtprozess wegen schwerwiegenden menschenrechtswidrigen Verfahrensmängeln aufgehoben und angeordnet, dass das ganze Verfahren von der ersten Instanz (Bezirksgericht Bülach) an wiederholt werden muss.

Der bekannte Rechtsprofessor Franz Riklin von der Universität Freiburg hatte das Obergerichts-Urteil in einem Gutachten als "Wündertüte" voller Widersprüche bezeichnet.

- Die nun gutgeheissene Beschwerde von Erwin Kessler
- Ergänzung des amtlichen Verteidigers

Entscheid des Kassationsgerichtes des Kantons Zürich:


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