13. Juni 2006

EU verbietet Suppenfütterung an Schweine:
In der offiziellen Schweiz als bürokratischer Unsinn verstanden - doch tier- und umweltschützerisch zu begrüssen

Das Bundesamt für Veterinärwesen bedauert, dass sich die Schweiz dem EU-Verbot der Abfallsuppenfütterung an Schweine anschliessen muss. Sterilisiert würden diese Abfälle kaum ein hygienisches Risiko darstellten, heisst es. Aber ein anderes, sehr reales Problem ist diese Abfallsuppe: Sie stinkt fürchterlich zum Himmel und belästigt in vielen Gegenden die Wohnbevölkerung. Fauliger Leichengestank im Schlafzimmer fördert weder den Schlaf noch die Erotik.

In diese Abfallsuppe werden neben Restaurantabfällen auch Schlachtabfälle gemixt. Die Schweine werden so zu Kannibalen gemacht, deren Jauche auf Wiesen gesprüht und das Gras dann den Kühen verfüttert. Wenig gelernt aus dem Rinderwahnsinn.

Die Abfälle sind oft bereits am Faulen, bis sie eingesammelt und verarbeitet sind. Das Sterilisieren macht sie zwar momentan steril, das Faulen geht danach aber rasch wieder weiter. Und dementsprechend stinkt diese Suppe. Und die Schweine bekommen Durchfall, weil meistens zuviel von dieser billigen Suppe gefüttert wird und es die Mäster reut, das nötige, aber teurere Ergänzungsfutter aus Getreide zuzufüttern. Und so sehen die Tiere, die dauernd auf engstem Raum eingesperrt in ihrem Durchfall leben müssen, dann aus:


www.vgt.ch/vn/0303/iseli.htm
 


www.vgt.ch/vn/0401/ZH.htm


www.vgt.ch/vn/0001/appenzeller.htm
 


 www.vgt.ch/vn/0201/schwyz.htm#Schuler


Siehe dazu www.vgt.ch/vn/0201/schwyz.htm#kaelin


Siehe dazu www.vgt.ch/vn/0101/tuttwil.htm

Und hier ein ganz aktueller Fall, Aufnahmen vom Mai 2006
(www.vgt.ch/vn/0602/seon-fahrwangen.htm):


www.vgt.ch/vn/0602/seon-fahrwangen.htm


www.vgt.ch/vn/0602/seon-fahrwangen.htm


www.vgt.ch/vn/0602/seon-fahrwangen.htm

Fressen, liegen, schlafen, alles auf dem gleichen halben Quadratmeter, welcher der Bundesrat den Schweinen in der Tierschutzverordnung zugesteht. Das ist so wenig, dass weniger gar nicht geht. Und so leben die Schweine in der Schweiz mit einem angeblich fortschrittlichen Tierschutzgesetz unter den gleichen KZ-artigen Bedingungen wie in Ländern ohne Tierschutzgesetz.

Die starke Verkotung der Tiere stellt eine starke Vernachlässigung der Tiere im Sinne des Tierschutzgesetzes (Artikel 27) dar und müsste eigentlich zu einem Tierhalteverbot führen. Doch die Behörden dulden das wie alle anderen gewerbsmässigen Tierquälereien und üblichen Missachtungen der Tierschutzvorschriften.

Anstatt Verfütterung an Schweine, können Speise- und Schlachtabfälle zu Biogas verarbeitet werden (siehe www.vgt.ch/news2002/021110.htm).

Die Suppenfütterung verletzt auch Artikel 2, Absatz 2, der Tierschutzverordnung, der vorschreibt: "Das Futter muss so beschaffen und zusammengesetzt sein, dass die Tiere ihr arteigenes, mit dem Fressen verbundenes Beschäftigungsbedürfnis befriedigen können." Dies würde zumindest Ergänzungsfutter in Form von Heu, Gras oder Silage erfordern. Davon kann der Grossteil der Schweine nur Träumen, ebenso von der Möglichkeit, sich über längere Zeit mit Stroh oder ähnlichem beschäftigen zu können, was in Artikel 20 der Tierschutzverordnung verlangt wird. Der VgT dokumentiert seit 20 Jahren, wie diese Vorschriften landesweit missachtet werden, von den Behörden toleriert. Das Suppenverbot wird dazu beitragen, dass es den armen Schweine ein ganz klein bisschen weniger schlecht geht, als bisher. Für einmal haben die Bürokraten in Brüssel - bewusst oder unbewusst - richtig entschieden.

Im übrigen gilt nach wie vor unsere dringende Empfehlung an die Konsumenten: Essen Sie heute vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe! (Anmerkung: es ist immer heute).


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