10. Oktober 2007

Wahlkampagnen des VgT in den Kantonen Zürich, Aargau und St Gallen

Seit einer Statutenänderung im vergangenn Frühjahr betätigt sich der VgT offiziell als Schweizerische Tier- und Konsumentenschutzpartei. I

Infolge der Diskriminierung der VgT-Zeitschriften durch die Post (Gerichtsverfahren vor dem Handelsgericht Bern hängig, siehe www.vgt.ch/justizwillkuer/postzensur07) nimmt der VgT bei den jetzigen Wahlen noch nicht mit eigenen Kandidaten teil. Hingegen enthält die in einer Auflage von 640 000 erschiene aktuelle Ausgabe des Magazins VgT-Nachrichten Wahlempfehlungen in Form von Balck-Lists von zur Abwahl empfohlenen Nationalräten.

Diese Ausgabe zu den Wahlen wird zur Zeit in den Kantonen Zürich, Aargau und St Gallen in alle Haushaltungen verteilt.

In ZH wird die grün-liberale Ständerats-Kandidatin Verena Diener zur Nicht-Wahl empfohlen; sie hatte als Regierungsrätin in Ihrer Vernehmlassung zur Revision des Tierschutzgesetzes die Zulassung des furchtbaren betäubungslosen Schächtens befürwortet, ebenso wie der St Galler CVP-Ständeratskandidat Eugen David. "Diese Unmenschen haben das grausame Schächten ohne Betäubung befürwortet. Geben Sie der Menschlichkeit ein Chance, wählen Sie Verena Diener und Eugen David nicht in den Ständerat!", titelt der VgT.

Die Black-Lists der Tierschutzverhinderer unter den Nationalrats-Kandidaten kam aufgrund einer Auswertung des Abstimmungsverhaltens bei der Revision des Tierschutzgesetzes zustande.

Zudem gibt es eine Black-List linker Nationalräte, welche dem Bundesrat in einer Interpellation ein Verbot der VgT-Zeitschriften nahelegten. Grund: die Verwendung des Begriffs "Tier-KZ" in den ACUSA-News, was angeblich rassistisch sei. Ein Genfer Untersuchungsrichter führte deswegen eine Strafuntersuchung gegen VgT-Präsident Erwin Kessler, mit Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung der restlichen Zeitschriften-Exemplare. Gleichzeitig forderte die Genfer Hebamme und SP-Nationalrätin Maury-Pasquier in einer Interpellation ein Verbot der VgT-Zeitschriften. Der Bundesrat lehnte diese Interpellation ab mit der korrekten Begründung, für allfällige rassistische Äusserungen sei die Justiz zuständig. Ein halbes Jahr später wurde das Untersuchungsverfahren zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Winterthur überwiesen, welche das Verfahren am gleichen Tag einstellte (sieh www.vgt.ch/justizwillkuer/tier-kz-prozess).

Black-List dieser linken Nationalräte, für die Medien-Zensur ein Mittel der Politik ist.

Eine spezielle Nicht-Wahl-Kampagne gilt dem Aargauer CVP-Nationalrat Markus Zemp, der wegen der VgT-Kritis an seiner tierquälerischen Kaninchen-Kastenhaltung ein Gerichtsverfahren gegen den VgT führt und sage und schreibe eine superprovisorische Zensurverfügung gegen den VgT erwirken konnte. In einem Akt der Notwehr gegen Staatswillkür hat der VgT diesen zensurierten Beitrag trotz richterlichem Verbot im Internet (www.vgt.justizwillkuer/zensur-zemp) und in den VgT-Nachrichten (www.vgt.ch/vn/0703/VN07-3.pdf) veröffentlicht. Eine Beschwerde gegen diese Medien-Zensur ist bereits vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hängig.


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