25. Juni 2007, ergänzt am 16.
März 2009 web-code: 200-019 Eine VgT-Dokumentation zur Medienzensur in der Schweiz Der tierquälerische Kasten-Kanichenhaltung des Aargauer CVP-Nationalrats Markus Zemp
Hier in seinem Haus hält Zemp ca 20 Kaninchen im Kuhstall - in tierquälerischer Kastenhaltung und besonders grausamer Einzelhaltung. Der Sinn bzw Unsinn dieser Tierquälerei: Ausstellung von Kaninchen an Züchterveranstaltungen. Aber Kaninchen sind Lebewesen, keine Ausstellungsobjekte! Solche Leute wie Zemp sollten besser Briefmarken sammeln statt lebende Tiere. Zemp mit einem von der lebenslänglichen Einzelhaltung im Kasten apathisch gewordenen Zuchtkaninchen, das sich nicht mehr bewegt und wie ein Plüschtierchen präsentiert werden kann (wird oft fälschlicherweise mit Zahmheit verwechselt) :
Dass Kastenkaninchenhaltung eine Tierquälerei ist, weiss heute mittlerweile jeder, der hie und da mal eine gute Zeitung liest und nicht ein verschlossenes Herz aus Stein hat. Infos über tiergerechte Kaninchenhaltung: www.vgt.ch/doc/kaninchen
Die CVP tritt als "Familenpartei" auf, dh als eine Partei, welcher die Familie ein besonderes Anliegen ist. Familie hat wesentlich etwas mit Kindererziehung zu tun. Eine tierquälerische Heimtierhaltung, wie sie CVP-Nationalra Zemp betreibt, ist das Allerletzte, das man sich in einer gesunden Familie wünschen kann. Das zeigt wieder einmal die in der Politik üblich Doppelzüngigkeit. Aufruf an die Wähler im Kanton Aargau: Wählen Sie Zemp nicht mehr! Laut "Tierwelt" betreibt Zemp seine Kaninchenzucht zusammen mit Hilfe seiner Frau Neisina und seinem Nachbarn Kurt Riner. Dieser hält seine Kaninchen so: Unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen besteht ein Konsens darüber, dass Kastenhaltung von Kaninchen eine Tierquälerei ist, die dringend verboten werden sollte. Mit Rücksicht auf die Interessen der Tierversuchsindustrie, die ihre Versuchskaninchen möglichst billig auf engstem Raum halten will, erlaubt der Bundesrat die Käfig- bzw Kastenhaltung weiterhin. Auch beim Bundesamt für Veterinärwesen ist man sich bewusst, dass die (erlaubte) Käfig- und Kastenhaltung von Kaninchen nicht artgerecht ist; in den Richtlinien und Empfehlungen wird deshalb zur Gruppenhaltung (anstelle von Kastenhaltung, welche praktisch Einzelhaltung bedeutet) geraten. Das alles interessiert Zemp ebensowenig wie die Informationen des VgT über artgerechte Kaninchenhaltung. Stur und kaltherzig rechtfertigt er seine tierquälerische Kastenhaltung damit, diese sei erlaubt. Am 30. Mai 2007 stellte der VgT Zemp den Entwurf einer Veröffentlichung über seine tierquälerische Kastenkaninchenhaltung zur Stellungnahme zu. Anstatt dazu Stellung zu nehmen, beauftragte Zemp sofort einen Anwalt, eine Gerichtsverfahren gegen den VgT einzuleiten mit dem Ziel, dem VgT jegliche Kritik an seiner Kaninchenhaltung zu verbieten (siehe untenstehende Berichterstattung über dieses Verfahren). Gleichzeitig forderte Zemp vom kantonalen Veterinäramt einen Persilschein betreffend seiner Kaninchenhaltung an. Am 4. Juni 2007 führte das Veterinäramt die erbetene und angemeldete(!) Kontrolle durch und stellte fest, dass Zemp nicht einmal alle (ohnehin schon ungenügenden) Mindestanforderungen eingehalten hatte. Gemäss einer Nachkontrolle vom 6. Juni 2007 hat Zemp die nötigen Verbesserungen ausgeführt. Er hält aber stur an der Kastenhaltung fest, obwohl er vom VgT informiert wurde, dass dies tierquälerisch ist. Ein offener Brief an Kaninchenquäler Die Tatsache, dass Nationalrat Zemp die Schwächen der bundesrätlichen Tierschutzverordnung ausnützt, um seine Kaninchen in tierquälerischer Kastenhaltung zu halten, zeigt klar, dass dieser Parlamentarier nicht nur charakterlich problematisch ist, sondern auch ganz klar ein Bremsklotz gegen Fortschritte im Tierschutz, zumindest in der Kaninchenhaltung darstellt und deshalb nicht wiedergewählt werden sollte. Adressen: Markus und Neisina Zemp, Seeberg 1, 5502 Schafisheim,
Kurt Riner, Gütertransporte, Binzenweg 20, 5503 Schafisheim,
Willkürlich-poltische Medien-Zensur zu Gunsten von Zemp Der VgT hat diesen Kastenkaninchenhalter den obigen Text samt Abbildungen zur Stellungnahme vorgelegt. Anstatt dazu Stellung zu nehmen, hat Zemp sofort einen Anwalt eingeschaltet und beim Bezirksgericht Lenzburg folgende superprovisorische Zensurverfügung ohne Anhörung und ohne Beweisverfahren erwirkt - wie das halt so üblich ist im Kanton Aargau, als ob es keine Medien- und Meinungsäusserungsfreiheit gebe:
Superprovisorische Zensurverfügung
Unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen besteht ein Konsens darüber, dass die Kasten- und Käfighaltung von Kaninchen eine Tierquälerei ist, die mit dem Tierschutzgesetz unvereinbar ist und in der Tierschutzverordnung dringend verboten werden muss. Doch der Bundesrat erlaubt diese Tierquälerei weiterhin - als Entgegenkommen gegenüber der Tierversuchsindustrie, welche ihre Opfer billig und rationell halten will. Manche Hobby-Kaninchenzüchter - so auch Zemp und Riner - nützen diese Verordnungslücke schamlos und kaltherzig aus. Zemp investiert lieber viel Geld in ein Gerichtsverfahren gegen den VgT, als seinen "Lieblingen" ein artgerechtes Leben zu gönnen. Der VgT akzeptiert diese krass menschenrechtswidrige Medien-Zensur nicht und veröffentlich diesen Fall trotzdem und wird auch über den Verlauf des Prozesses stets aktuell informieren, obwohl dem VgT auch die Berichterstattung superprovisorisch verboten wurde. Andere Medien sind frei, darüber zu berichten. Da das Bundesgericht im parallelen Zensurfall des Reitlehrers Racine entschied, superprovisorische Zensurverfügung könnten mit keinem Rechtsmittel angefochten werden, erhob der VgT Menschenrechtsbeschwerde in Strassburg: Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 19. Oktober 2007 Vom EGMR nicht zugelassen - wegen chronischer, extremer Überlastung infolge ungenügender Infrastruktur (siehe EGMR-Zulassungen). * Parallel zum Verfahren betreffend die superprovisorisch erlassene Zensur ging das Verfahren betreffend vorsorglicher Massnahme, welche die superprovisorische Zensurverfügung abzulösen hat, vor dem Bezirksgericht Lenzburg weiter. Trotz der angeblich Super-Dringlichkeit stellte Gerichtspräsident Suter Zemps Klage vom 7. Juni 2007 dem beklagten VgT erst am 20. Juni zur Stellungnahme zu. Damit wurde dem VgT das rechtliche Gehör unnötigerweise und damit menschenrechtswidrig lange nicht gewährt, während am 7. Juni bei Eingang der Klage Zemps noch am gleichen Tag obige Zensurverfügung erlassen wurde. Aus der Stellungnahme des VgT vom 22. Juni 2007 zum vorsorglichen Zensurbegehren Zemps und zum Begehren eines geheimen Gerichtsverfahrens:
* Superprovisorische Verfügungen dürfen nur für ganz kurze Zeit erlassen werden und müssen schnellstmöglich, nach Anhörung des Beklagten, durch so genannte vorsorgliche Massnahmen ersetzt werden. (Diese wiederum werden dann später durch das definitive Urteil im Hauptverfahren ersetzt). Der Lenzburger Gerichtspräsident A Suter liess seine superprovisorische Zensurverfügung rechtsmissbräuchlich extrem lange bestehen, offensichtlich aus politischen Gründen mit Blick auf die Nationalratswahlen vom 21. Oktober 2007. Erst am 16. Oktober 2007 (zugestellt am 19. Oktober), löste er die superprovisorische Zensur durch "vorsorgliche Massnahmen" ab. In diesem Massnahmenentscheid wurde die superprovisorische erlassene Zensur vollumfänglich übernommen und in eine vorsorgliche Massnahme umgewandelt. Dagegen hat der VgT beim Obergericht Beschwerde erhoben: Beschwerde des VgT vom 24. Oktober 2007 an das Obergericht des Kantons Aargau
Bei den Nationalratswahlen vom 21. Oktober 2007 schaffte Zemp die Wiederwahl nur äusserst knapp, auf dem letzten Platz der 15 gewählten Aargauer Nationalräte. Als Zweitplatzierter auf der CVP-Liste lag er mit seinen Wählerstimmen deutlich hinter der drittplatzierten Esther Egger zurück. Dies ist offensichtlich auf die Anti-Wahlkampagne des VgT (die VgT-Nachrichten wurde unter anderem im ganzen Kanton Aargau verteilt) zurückzuführen. Dass Zemp die Wiederwahl überhaupt noch schaffte, verdankt er der Diskriminierung des VgT durch die Schweizerische Post (siehe www.vgt.ch/justizwillkuer/postzensur07) Zemp zog seine Klage gegen den VgT nach dieser Wahlschlappe zurück! Damit hat Zemp das Gerichtsverfahren verloren und muss die Kosten tragen. Die seit dem 7. Juni 2007 bestehende Zensurverfügung des Bezirksgerichts Lenzburg, an die sich der VgT nicht gehalten hat, fällt dahin. Zemp hat offensichtlich die Chancenlosigkeit seiner Klage eingesehen - vorliegender Bericht entspricht der Wahrheit - und ist zufrieden damit, dass er sich mit Hilfe der Aargauer Justizwillkür (missbräuchliche, menschenrechtswidrige superprovisorische Medienzensur) über die Wahlen retten konnte. Offizielle begründete er den Klagerückzug fadenscheinig-unlogisch:
Nach diesem Klagerückzug fiel die bis dahin aufrechterhaltene superprovisorische Zensur dahin und das Verfahren wurde als gegenstandslos abgeschrieben, wobei der Präsiden des Bezirksgerichts Lenzburg, A. Suter, dem VgT sämtliche Verfahrenskosten sowie eine Parteientschädigung an Zemp von über 6000 Franken auferlegte - willkürlich gegen Recht und Gesetz, wonach derjenige kostenpflichtig wird, der eine Klage zurückzieht. Das Obergericht deckte dieses politische Willkürurteil gegen den VgT (Oberrichterin Herzog, Oberrichter Hunziker, Oberrichter Roth). In einem Gutachten beurteilt der renommierte Rechtsprofessor Franz Riklin diese Kostenauferlegung als "starkes Stück", als rechtswidrig und als Verletzung der Medienfreiheit (Gutachten Riklin). Am 10. Oktober 2008 erhob der VgT Beschwerde beim Bundesgericht. Das Bundesgericht wies die Beschwerde mit gewohnter Willkür und haarsträubenden Begründungen ab (BGE 5A_702/2008): Kommentar zu diesem Bundesgerichtsurteil in einer juristischen Zeitschrift. Es
ist unglaublich ungerecht, dass einer beklagten Partei Kosten überbunden
werden können bloss aufgrund einer oberflächlichen Prüfung der Kage,
auch wenn sich diese oberflächliche Prüfung nachher bei genauerer
Prüfung als falsch erweist. Diese Praxis ist unvereinbar mit der
Medienfreiheit, Im 9. März 2009 erhob der VgT Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der VgT hat eine Zusammenlegung mit der Beschwerde gegen die superprovisorische Zensur beantragt. Beide Beschwerden sind vom EGMR ohne Begründung nicht zugelassen worden - gemäss der berüchtigten Praxis, zur Arbeitserleicherung 97 % aller Beschwerden einfach nicht zuzulassen. * Am 8. Juni 2007 erstattete Zemp Strafanzeige gegen VgT-Präsident Erwin Kessler, weil er der richterlichen Zensurverfügung keine Folge leistete. Am13. März 2009 erliess das Bezirksamt Münchwilen eine Nichtanhandnahmeverfügung, womit das Verfahren ohne Verurteilung erledigt ist: *
Pressespiegel: |
|||||