21.Juni 2008
Neues vom grossen Lauschangriff der
Schweizer Regierung auf ihre Bürger
Von dieser
von Bundesrat
Blocher in die Wege geleiteten heimlichen staatlichen Abhörung von Bürgern, die keines Deliktes
angeschuldigt sind, ist auch der VgT betroffen. Im
Staatsschutzbericht
2000 des Bundesamtes für Justiz wird der VgT in die Nähe der "Terror
und Extremisten"-Szene gestellt. Wer glaubt, in einem Rechtsstaat
könnten solche Schnüffel-Gesetze nicht missbraucht werden, der
sollte mal lesen, wie dies genau so kürzlich in Österreich passiert
ist (Gestapo-Aktion gegen österreichische
Tierschutzorganisationen). Und wer glaubt, in der Schweiz
funktioniere der Rechtsstaat besser, der muss gleich nochmals
enttäuscht werden. Einen Monat lang wurde der Email-Verkehr von
VgT-Präsident Dr Erwin Kessler heimlich und
illegal abgehört - und alle richterlichen Instanzen bis zum
Bundesgericht lehnten es mit fadenscheinigen Argumenten ab, auf die
Beschwerde einzutreten. Der Politifilz deckt sich gegenseitig. Darum
sind solche Gesetze, welche dem Staat derartige Abhörmöglichkeiten
in die Hand geben, gefährlich. Die Bürger werden mit Versprechen
beruhigt, solche Abhörungen seien nur unter strengen Auflagen
möglich, aber die Praxis funktioniert ganz anders. Davon erzählt
auch die lange Liste der
Justizwillkür gegen den VgT.
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