11. Januar 1999

VgT-Erfolg vor Bezirksgericht Winterthur gegen (Ge-)Stapo Winterthur:
VgT-Aktivistin freigesprochen

Die Stadtpolizei Winterthur hat eine alte, bedeutungslose Sache im Zusammenhang mit einem Tierschutzstand als Vorwand fr eine Busse aus der Schublade geholt, um sich am VgT zu rchen fr eine Auseinandersetzung zwischen dem VgT und der Stapo anlsslich einer Anti-Pelzkundgebung vor dem Modehaus Vgele im vergangenen Dezember, wobei es zu Ausschreitungen durch Polizeibeamte gekommen ist. (siehe dazu unter http:/www.vgt.ch/news/971220.htm)

Nun hat das Bezirksgericht Winterthur die Bussenverfgung aufgehoben. VgT-Prsident Erwin Kessler, der die Verteidigung der Aktivistin bernommen hat, drang mit smtlichen rechtlichen Einwnden durch, wie dem soeben zugestellten 13-seitigen Urteil entnommen werden kann (wird Journalisten auf Anfrage per Fax zugestellt). Siehe dazu auch das Pldoyer von Erwin Kessler vor Bezirksgericht (im Internet unter http://www.vgt.ch/news/980514.htm). Das Gericht beurteilte smtliche Anschuldigungen der Stapo als rechtlich haltlos und folgte durchwegs den rechtlichen Ausfhrungen von Erwin Kessler. Nicht erstaunlich: wie eingangs erwhnt, hat die Winterthurer (Ge-)Stapo nur nach einem Vorwand gesucht, um den VgT rechtsmissbruchlich zu schikanieren. Fr solche Zwecke ist in Winterthur offenbar jedes Mittel recht: willkrliche Gesetzesanwendung und berspitzter Formalismus, wie jetzt gerichtlich festgestellt worden ist. Auch andere Vorkommnisse der letzten Jahre sind von Polizeiwillkr geprgt. Einige Flle sind noch hngig. (Siehe unter http://www.vgt.ch/news/981117.htm, http://www.vgt.ch/news/990111A.htm,   http://www.vgt.ch/vn/9703/recht.htm).


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