11. Januar 1999
Nun hat das Bezirksgericht Winterthur die Bussenverfgung aufgehoben. VgT-Prsident Erwin Kessler, der die Verteidigung der Aktivistin bernommen hat, drang mit smtlichen rechtlichen Einwnden durch, wie dem soeben zugestellten 13-seitigen Urteil entnommen werden kann (wird Journalisten auf Anfrage per Fax zugestellt). Siehe dazu auch das Pldoyer von Erwin Kessler vor Bezirksgericht (im Internet unter http://www.vgt.ch/news/980514.htm). Das Gericht beurteilte smtliche Anschuldigungen der Stapo als rechtlich haltlos und folgte durchwegs den rechtlichen Ausfhrungen von Erwin Kessler. Nicht erstaunlich: wie eingangs erwhnt, hat die Winterthurer (Ge-)Stapo nur nach einem Vorwand gesucht, um den VgT rechtsmissbruchlich zu schikanieren. Fr solche Zwecke ist in Winterthur offenbar jedes Mittel recht: willkrliche Gesetzesanwendung und berspitzter Formalismus, wie jetzt gerichtlich festgestellt worden ist. Auch andere Vorkommnisse der letzten Jahre sind von Polizeiwillkr geprgt. Einige Flle sind noch hngig. (Siehe unter http://www.vgt.ch/news/981117.htm, http://www.vgt.ch/news/990111A.htm, http://www.vgt.ch/vn/9703/recht.htm).
(c) Verein
gegen Tierfabriken Schweiz
Technische Mngel (nichtfunktionierende Links, Text-Fehler etc) bitte an den Webmaster
URL: file:///D:/www/vgt.ch/news_bis2001/990111B.htm