25. November 1999

Nichtvollzug des eidgen�ssischen Tierschutzgesetzes im Kanton Solothurn - unf�higer Kantonstierarzt:
Kaninchen in Biberist haben "nicht genug gelitten"

Seit Jahren f�hrt sich der Solothurner Kantonstierarzt so auf, als sei das Tierschutzgesetz nur eine unverbindliche Empfehlung. Die Auseinandersetzung zwischen dem VgT und Kantonstierarzt W�ffler begann 1991, als der VgT herausfand, dass das Solothurner Veterin�ramt in amtsmissbr�uchlicher Weise Landwirte deckte, die ihr Vieh gesetzwidrig das ganze Jahr an der Kette hielten. Seither wurden in den VgT-Nachrichten immer wieder neue F�lle aufgedeckt, welche den Tierschutznichtvollzug belegen:

VN93-2: Kanton Solothurn: Kantonstierarzt deckt Tierqu�lerei

VN94-11: Solothurner Kantonstierarzt verurteilt

VN97-2: Kanton Solothurn: Lebensl�nglich an der Kette - mit amtlicher Bewilligung

VN98-6:

VN99-4:

News 5.7.99:

Immer wieder setzen er und seine Beamten die Tierschutzvorschriften nicht durch, wenn der VgT ihm Missst�nde anzeigt. Seit einigen Jahren schiebt W�ffler die Verantwortung f�r den Tierschutz(nicht)vollzug auf seinen Adjunkten Kummli. Gegen diesen ist ein Strafverfahren wegen Amtsmissbrauch h�ngig, weil dem VgT die Geduld ausging und Anzeige erstattete. Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat gegen einen Polit-Filz-Freispruch Rekurs erhoben, so dass die Sache jetzt vom Obergericht neu beurteilt werden muss. Indessen gehen die Schlampereien des Solothurner Veterin�ramtes weiter. Neuestes Beispiel: Am 20. September 1999 zeigte der VgT Missst�nde in der Kaninchenhaltung von Josef Schwaller in Biberist an. Der Fall wurde ausnahmsweise von Kantonstierarzt W�ffler pers�nlich behandelt - und wie. Amtspflichtwidrig verweigert er die vom VgT beantragte Weiterleitung der Anzeige an die zust�ndige Strafberh�rde. Gegen�ber der VgT-Vizepr�sidentin begr�ndete er dies damit, die Tiere h�tten "zu wenig gelitten".

Tierschutzgesetz und Tierschutzverordnung stellen verbindliches Recht dar, das von Amtes wegen anzuwenden ist. F�r die Missachtung von Tierschutzvorschriften sind ausdr�cklich strafrechtliche Sanktionen vorgesehen. Aber das interessiert Kantonstierarzt W�ffler offensichtlich nicht. Dieser selbsternannte Richter entscheidet nach Gutd�nken, wann und wie das Tierschutzgesetz anzuwenden ist - und das geschieht fast immer zugunsten der Tierqu�ler, auf Kosten der Tiere.

Kaninchen, die wie bei Schwaller in Biberist in gesetzwidrig �berf�llten K�sten gehalten werden, leiden nach Auffassung dieses feinen Beamten nicht genug, um eine Ahndung dieser Gesetzwidrigkeit zu rechtfertigen.

Dass im Kanton Solothurn ein solcher Kantonstierarzt jahrelang schalten und walten kann wie er will, ist nicht �berrascht. Die Solothurner Regierung hat ihre Tierschutzfeindlichkeit bei der Vernehmlassung zur Revision der Tierschutzverordnung deutlich kund getan und s�mtliche Verbesserungen als f�r die Tierhalter unzumutbar abgelehnt. Verantwortlich f�r das Veterin�ramt ist seit 1997 der CVP-Regierungsrat Thomas Wallner.


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