VN2003-2

Das Nutztier-Elend im Kanton Schaffhausen

Was sich seit der letzten Ausgabe der VgT-Nachrichten getan bzw nicht getan hat


Wie leicht und gerne sich gewisse Fleisch-Konsumenten täuschen lassen

Pouletfabrik Reinhard Schwaninger, Guntmadingen
Der “Auslauf” ist nichts anderes als eine kleine Stallvergrösserung, in der nicht einmal alle Tiere Platz haben Intensivhaltung sogar im (Alibi-)Auslauf! Die massive Überzüchtung hat Skelettdeformationen zur Folge. Die Tiere können nur noch unter Schmerzen gehen und liegen deshalb fast die ganze Zeit herum, und zwar artwidrig auf dem Bauch, denn Sitzstangen können diese qualgezüchteten Geschöpfen wegen ihrer körperlichen Gebrechen nicht angeflogen werden.
Diese tierquälerische Pouletfabrik wird nicht nur gegen das Tierschutzgesetz geduldet, sondern erhält sogar noch Direktzahlungen für besonders tierfreundliche Tierhaltung!

In der letzten Ausgabe der VgT-Nachrichten (www.vgt.ch/vn/0301/schaffhausen.htm) haben wir auch über diese Pouletmastfabrik Schwaninger in Löhningen berichtet. Darauf erschien in den Schaffhauser Nachrichten folgender Leserbrief:

Zusammenarbeit zum Nutzen der Tiere.
Die Reaktionen auf meinen Leserbrief über Nutztierhaltung im Kanton Schaffhausen waren durchwegs positiv. Viele Tierschützer wie auch Vertreter von Tierschutzorganisationen haben mich angerufen und mir gratuliert, dass ich ein so heikles Thema aufgegriffen habe. Am meisten war ich jedoch über den Anruf von Reinhard Schwaninger, Pouletmästerei, in Guntmadingen, erfreut. Er hat mich eingeladen, seinen Betrieb zu besichtigen, was ich natürlich gerne angenommen habe. Am vergangenen Samstag haben wir uns in seinem Mastbetrieb in Guntmadingen getroffen. Meinen Eindruck kann ich wie folgt wiedergeben: ein sehr schöner, sauberer, hoch moderner und vollautomatisch gesteuerter Mastbetrieb mit 8900 jungen Küken, die alle quicklebendig auf dem mit frischen Hobelspänen ausgelegten Boden «umherhühnerten». Die sehr genauen Ausführungen von Reinhard Schwaninger haben mich überzeugt, und ich weiss jetzt einiges mehr über Hühnermast und über artgerechte Haltung von Masthühnern. Vor allem aber weiss ich, dass dieser Betrieb ökologisch und tierfreundlich geführt wird und absolut nicht tierquälerisch, wie Erwin Kessler in den «VgT-Nachrichten» (Ausgabe März 2003) behauptet. Trotz dieses Musterbetriebes von Reinhard Schwaninger bin ich überzeugt, dass noch nicht alle Mastbetriebe im Kanton Schaffhausen tiergerecht eingerichtet sind und es nach wie vor schwarze Schafe gibt. Es besteht sicher noch Handlungsbedarf, um den Tieren ein für sie würdiges Dasein zu ermöglichen. Ich konnte aber feststellen, dass alle, ob Tierschützer oder Tierzüchter, das Gleiche wollen und sich trotzdem gegenseitig beschuldigen. Erwin Kessler hat nie das Gespräch mit Reinhard Schwaninger gesucht, und ich weiss jetzt, dass ich nicht alles glauben kann, was in den «VgT-Nachrichten» schwarz auf weiss geschrieben steht. Es wäre zu wünschen, dass miteinander gesprochen wird, bevor solche unwahren Berichte wie der über Reinhard Schwaninger veröffentlicht werden. Nur das Zusammenarbeiten aller Beteiligten wird uns wie auch unseren Tieren Nutzen bringen. Peter Schmid, Löhningen

Peter Schmid hat also diese Pouletmästerei besichtigt, als die Halle gerade frisch mit Hobelspähnen und kleinen Küken belegt worden war. Aufgrund dieser Besichtigung weiss er als Laie nun angeblich sicher, dass diese Pouletmast tierfreundlich ist. Hätte er sich selber an seine Empfehlung, die er anderen predigt, gehalten und mit mir gesprochen, bevor er meinen Bericht in den VgT-Nachrichten öffentlich als unwahr kritisierte, hätte ich ihm sagen können, dass
- eine Halle mit kleinen, frisch eingestallten Küken zwar herzig aussieht (Schmid hat nach eigenen Angaben nur Küken gesehen!), dass aber schon dieser Einddruck täuscht: tausende in der unendlichen Masse verlorener kleiner Geschöpfe, die vergeblich nach ihrer Mutter rufen;
- diese Halle nach ein paar Wochen ganz anders aussieht, nämlich total überfüllt;
- die Tiere derart überzüchtet sind und mit wachstumsbeschleunigendem Industriefutter gemästet werden, dass sie in nur 7 Wochen zu schlachtreifen Riesenbabies heranwachsen;
- das krankhaft schnelle Wachstum zu Skelettdeformationen, Beinschwächen und Herz- und Kreislaufbeschwerden führt, so dass die Tiere nur noch unter Schmerzen gehen können und deshalb fast die ganze Zeit herumliegen;
- Sitzstangen von den qualgezüchteten Masthühnern wegen ihrer körperlichen Gebrechen in der zweiten Hälfte der Mastzeit nicht mehr angeflogen werden können, weshalb sie die ganze Zeit artwidrig auf dem Bauch herumliegen müssen.

Grössenvergleich im Alter von 37 Tagen: links “normales” junges Hühnchen, rechts das gleichaltrige Riesenbaby einer üblichen Mastzuchtlinie.
[Foto Gloor, Schweizerische Geflügelzuchtschule, aus dem ‘Buch vom Tierschutz’, von Sambraus/Steiger et al]
In der Schweiz werden jedes Jahr 38 Millionen Poulets gemästet und natürlich auch konsumiert, sonst würden sie nicht gemästet. Das bedeutet 38 Millionen tragische, leidvolle Einzelschicksale - und das immer wieder, jedes Jahr, damit sich die Massenmenschen an zuviel Fleisch und Fett krankessen können.

Mit diesen Fakten konfrontiert meinte Peter Schmid, das mit dem schnellen Wachstum sei unwahr, Schwaninger habe ihm gesagt, er verwende keine “Wachstumsförderer”. Hat auch niemand behauptet! Etwas als unwahr hinzustellen, das der Gegner gar nicht behauptet hat, gehört zu den klassischen Intriganten-Methoden. Das übermässig schnelle Wachstum ist angezüchtet und wird mit industriellem Hochleistungsfutter unterstützt. Von Wachstumsförderen (das sind verbotene, wachstumsbeschleunigende Antibiotika) haben wir nie etwas gesagt. Entscheidende Tatsache ist, dass eigentlich Missgeburten gemästet werden, die unter ihren genetischen Defekten leiden. Diese einfache Tatsache vermag Schmid offenbar nicht aufzunehmen, und gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens.

Die Schaffhauser Nachrichten, deren Machenschaften im Dienste der Polit-Mafia wir schon in der letzten Ausgabe dokumentiert haben, verweigerte unsere Gegendarstellung zu diesem Leserbrief von Peter Schmid und druckte statt dessen einen weiteren verlogenen Leserbrief zugunsten eines anderen gewerbsmässigen Tierquälers ab:

Dreiste Behauptungen widerlegt
Lieber Herr Schmid, mir erging es ähnlich wie Ihnen. Beim Durchblättern der «VgT-Nachrichten» kamen mir die Wuttränen, und ich war drauf und dran, einen Leserbrief zu schreiben, wie Sie das am 28. März getan haben. Irgendwo läuteten bei mir dann aber doch die Alarmglocken: Papier ist bekanntlich geduldig! So rief ich erst mal bei Herrn Haas (Eier Haas, Löhningen) an und bat um eine Stellungnahme. Auch er hat mich spontan zu einer Betriebsbesichtigung eingeladen. Mein Mann und ich gingen gleich am nächsten Morgen hin. Ein Leserbrief an die SN oder andere Aktivitäten haben sich dann erübrigt - wir haben bei Eier Haas einen sauberen Stall mit Auslauf angetroffen und eine Hühnerschar, die durchaus gesund und munter wirkte! Ganz besonders haben wir uns gefreut, dass Sie offen zu Ihrem Irrtum gestanden sind und am 9. April sozusagen eine Gegendarstellung zu Ihrem eigenen Leserbrief gemacht haben. Die undifferenzierten Behauptungen von Herr Kessler in der gleichen Ausgabe der SN, er könne «die Missstände jederzeit beweisen, seine Bilder und Texte entsprächen den Tatsachen», ist mehr als dreist, und ich hoffe, dass sich die zu Unrecht angeprangerten Landwirte zu wehren wissen!
Ursula Thüler, Löhningen

Unsere Entgegnung darauf veröffentlichten die Schaffhauser Nachrichten ebensowenig wie die vorhergehende. Sie hatte folgenden Wortlaut:

Die Fotos aus den Tierquälerbetrieben sagen alles
Leserbriefschreiberin Ursula Thüler sagt nicht, welche unserer Behauptungen angeblich widerlegt worden seien. Ob sie wohl die in den VgT-Nachrichten gezeigten Fotoausnahmen aus der Hühnerfabrik der Eier Haas AG meint? Nicht einmal Herr Haas selber zu behaupten wagt, sie seien nicht in seinem Betrieb gemacht worden, denn wir könnten deren Echtheit vor Gericht jederzeit beweisen. Besuchern zeigt Herr Haas jeweils frisch eingestallte Junghennen, die ihre Federn noch haben. Es ist lächerlich zu behaupten, mit einem solchen angemeldeten, täuschenden Betriebsführung seien unsere Dokumentaraufnahmen widerlegt. Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken VgT

Kurz nach dem verlogenen Leserbrief dieser Ursula Thüler wurde bekannt, dass der Besitzer der Eier Haas AG, Jakob Haas, aufgrund der Anzeige des VgT gebüsst worden war wegen Missachtung der Vorschriften über die Tierhaltung (Überbelegung der Ställe und ungenügendes Tageslicht). Die Schaffhauser Nachrichten (Redaktor Wolfgang Schreiber) brachten diese vom VgT im Internet veröffentlichte Nachricht nur anonymisiert, so dass der Leser den Bezug zum Leserbrief Thüler und dessen Unwahrheit nicht erkennen konnte. Dieser verlogene, einseitige Journalismus ist nicht überraschend: Der gleiche Schreiberling der Schaffhauser Nachrichten hatte schon am 4. September 2002 einen Bericht veröffentlicht, er habe die Eier Haas AG besucht und alles bestens vorgefunden, der Bericht des VgT sei unwahr. Klar, dass es ihm nun peinlich war, seine Leser wissen zu lassen, dass diese angeblich so einwandfreie Betrieb wegen Nichteinhaltung der Tierschutzvorschriften gebüsst wurde. Um dies zu verschleiern, unterdrückte er kurzerhand, dass es sich um die Hühnerfabrik “Eier Haas” handelte.

Oben: Eine der in der letzten Ausgabe der VN veröffentlichten Aufnahmen aus der Hühnerfabrik Eier Haas AG: Nach wenigen Monaten verlieren die Hühner ihre Federn.
Mehrere Faktoren tragen zu diesem krankhaften Gefiederzustand bei: Überzüchtung (Qualzucht), einseitiges Leistungsfutter, Stallklima, fehlende Sandbadgelegenheit zur Gefiederpflege und besonders auch das Federfressen - eine massive Verhaltensstörung als Folge unnatürlicher Haltungsbediungen. Die Hennen picken einander die Federn aus und fressen diese. VgT-Präsident Erwin Kessler hat einmal solche bedauernswerte Hühner gekauft und bei sich im Garten unter artgerechten Bedingungen gehalten, worauf sie sich innert weniger Monaten erholten und schöne Hennen wurden (ausführlicher Bericht zu diesem Experiment im Internet unter www.vgt.ch/9903/nackthuehner.htm

Wenige Tage nach dem Erscheinen des Leserbriefes Thüler besuchten zwei Schaffhauser Mitglieder des VgT die Eier Haas AG - und stellten fest, dass es genau so aussah, wie der VgT in der letzten Ausgabe der VN berichtete und mit Fotoaufnahmen zeigt! Der folgende Leserbrief vom 16. April über diese Betriebsbesichtigung wurde von den Schaffhauser Nachrichten ebenfalls nicht veröffentlicht (jedenfalls nicht bis zum Redaktionsschluss der vorliegenden VN am 5. Mai):

Ich besuchte die Eierfabrik Haas in Löhningen vor ein paar Tagen ebenfalls: Auf mich wirkte die Anlage mit ihren rund 10 000 Hühnern aber keineswegs so erfreulich wie auf Frau Thüler. Die Hühner leben dicht gedrängt in drei langen Ställen auf Metallgestellen. Keine Spur von munter wirkenden Hühnern, sondern eher von solchen, die im Gedränge dauernd ihren Platz behaupten müssen. Das Federkleid von vielen Hühnern sieht aus wie in den VgT-Nachrichten gezeigt. Die Ställe wirkten auf mich sogar noch überfüllter als auf den Bildern.       M P

Beim Einstallen junger Hennen überfüllt Haas den Stall, vermutlich weil bald viele Hennen sterben und Haas denkt, mit der Zeit hätten die Tiere dann ja schon den vorgeschriebenen Platz. Dabei stellt schon die gemäss Tierschutzvorschriften erlaubte dichte Belegung der Ställe eine Tierquälerei dar. Eine Überbelegung darüber hinaus führt zu KZ-artigen Zuständen. Ähnlich ist es mit der vorgeschriebenen Beleuchtung von 5 Lux. Das ist ein Dämmerlicht, in dem man sich nur noch gerade knapp orientieren kann (düstere Keller-Atmospähre). Im Stall von Haas hat die amtliche Messung nur gerade 1 Lux ergeben - auf deutsch: praktisch stock-dunkel.

Wie im Kanton SH üblich wurden jedoch die gravierendsten Mängel - der Verlust des Gefieders (siehe Abbildung) und die völlige Verkotung des Scharrraumes, welche diesen unbenützbar macht, nicht beanstandet. Diese schlimmen Missstände werden weiter geduldet, weil sonst alle Hühnerfabriken gebüsst oder geschlossen werden müssten. Diese Duldung massiv tierquälerischer Zustände verstösst klar gegen Artikel 2 des Tierschutzgesetzes und Artikel 1 der Tierschutzverordnung und ist tier- und demokratieverachatend, weil damit auch der Volkswille - das Tierschutzgesetz wurde vom Volk mit überwältigender Mehrheit gutgeheissen - missachtet wird. Darum haben wir in der Schweiz derart viele staatlich geduldete KZ-artige Tierfabriken.
Ausführlicher Bericht mit vielen Fotos über diese Hühnerfabrik der Eier Haas AG unter www.vgt.ch/vn/0301/schaffhausen.htm und ein Bericht über die Tragödie der angeblich glücklichen Schweizer Hühner unter www.vgt.ch/vn/0002/huehner.htm.

Die Schaffhauser Nachrichten unterdrückten auch die folgende Stellungnahme einer Gruppe von Schaffhauser Mitgliedern des VgT:

In letzter Zeit waren in verschiedenen Schaffhauser Medien massive, wiewohl unwahre und rufschädigende Angriffe auf den Verein gegen Tierfabriken VgT und dessen Präsidenten, Dr. Erwin Kessler, zu lesen und zu hören. Die harte Kritik, die der Verein am mangelhaften Vollzug des Tierschutzgesetzes auch in unserm Kanton üben musste, ist hingegen leider, gut begründet. Als Mitglieder des VgT nehmen wir heute dazu Stellung. Wir wissen und anerkennen, dass viele Schaffhauser Landwirte sich erfolgreich um eine tiergerechte Haltung bemühen. Und wir wissen, dass dies erreicht werden muss gegen den Druck einer Landwirtschaftspolitik, die seit langem eine wenig tiergerechte Art der Rationalisierung verfolgt. Auf der anderen Seite ist es inakzeptabel, die nachweisbar bestehenden Probleme als angeblich unvermeidlichen Sachzwang hinzunehmen, zu verdrängen und zu beschönigen.
Bezeichnend für die heutige Lage ist, wie die Diskussion zum Thema am 22.3.03 im Radio Munot verlief : Erwin Kessler belegt konkret, mit vielen Fotos, Fälle von besonders schlimmer, vorschriftswidriger Haltung. Nicht nachvollziehbar bleibt, warum bei derart zweifelsfrei dokumentierten Zuständen die Ermittlungen eingestellt bzw nur geringe Bussen ausgesprochen wurden. Vom Zoologen I. Rieger mehrfach unterstützt, machte Kessler zudem deutlich: Es gibt auch in unserem Kanton viel problematische Schweine-, Rinder- und Kaninchenhaltung, weil die geltende Tierschutzverordnung dem übergeordneten Tierschutzgesetz mehrfach und offenkundig in skandalöser, rechtswidriger Weise widerspricht, denn das Gesetz verlangt möglichst artgerechte Haltung, aber die Verordnung erlaubt zum Beispiel immer noch Spaltenböden und Haltung in engen Kästen; oder eine Pouletmast, die fraglos weit entfernt ist von artgerechter Haltung. Trotzdem läuft sie unter dem subventionierten Label "besonders tierfreundlich". Auf diese Weise entsteht eine schwer durchschaubare, unheilvolle Grauzone.
Von der Gegenseite, Regierungsrat Meister und Bauernsekretär Landolt, kamen zu all dem nahezu keine konkreten Antworten, sondern meist nur allgemeine Beteuerungen, zum Beispiel, man tue den bäuerlichen Kontrolleuren Unrecht. Landolt verstieg sich zu absurden Behauptungen: Die Fotos könnten ja unecht sein..., Kessler sei grundsätzlich gegen die Haltung von Nutztieren, er wolle den ganzen Bauernstand böswillig in Misskredit bringen. D.h. sie weigerten sich stets von neuem, auf die konkreten, dokumentierten Probleme einzugehen, wie jeder Zühörer unschwer feststellen konnte.
Weder der Volkswirtschaftsdirektor (im Kantonsrat) noch der Kantonsveterinär (in der AZ) konnten in Abrede stellen, dass die behördlichen Kontrollen der angezeigten Betriebe erst stattfanden, nachdem der VgT aktiv geworden war. D.h. das Kontrollwesen weist ernsthafte Mängel auf. Dazu steht die Aussage in Widerspruch: "Unser Kontrollkonzept läuft seit Jahren sehr gut". Deshalb sind vorerst einige Zweifel daran erlaubt, ob zum Beispiel die Überprüfung des vorgeschriebenen (Winter-)Auslaufes für Rindvieh in Anbindehaitung genügend wirksam ist und überall vorschriftsgeinäss gegeben wird. Auslauf, der über die zugelassenen, dennoch oft minimalen Laufställe hinaus auf manchen Höfen relativ leicht zusätzlich gegeben werden könnte, scheint für die Verantwortlichen kein Thema.
Wir fassen zusammen: Nach jahrzehntelanger problematischer Landwirtschaftspolitik, insbesondere bezüglich der Tierhaltung, glauben sich die Vollzugsorgane gezwungen, die verfahrene Situation stets von neuem zu verschweigen und zu beschönigen. Sie wird mit Hilfe einer formal-rechtlichen Aushebelung des Tierschutzgesetzes "bewältigt".
In dieser Situation. greift der Bauernsekretär zu einem letzten Mittel, welches aus der Weltgeschichte unheilvoll bekannt ist: Man muss möglichst unverfroren den Spiess umdrehen, verleumden ("Sektierer") und unablässig und massiv das Gegenteil dessen behaupten, was nachweisbar oder gar offenkundig ist (sofern man es sehen will). Weil solche Angriffe derart massiv daherkommen, würden viele Leute glauben: Da muss ja wohl etwas dran sein. Besonders bedenklich berührt das klassische Ausweichmanöver: Landolt spielt das kurze, unerlaubte Betreten eines Terrains und Fotografieren der Missstände als kriminell hoch - anscheinend in Unkenntnis, dass es hier darum geht, dieses Vergehen abzuwägen gegen einen Notstand, nämlich die anders nicht zu realisierende Notwendigkeit, jahrelange gesetzwidrige Zustände aufzudecken. Das Wirken Erwin Kesslers an der Spitze der aktiven Mitglieder des Vereins gegen Tierfabriken, die 400 Mitglieder im Kanton Schaffhausen und 25'000 in der Schweiz, machen das herumgebotene Wort vom "selbsternannten Tierschützer Kessler" zur leeren, billigen Floskel.
Aber auch von solchen massiven, wahrheitswidrigen und rufschädigenden Attacken werden wir uns nicht einschüchtern lassen, im Gegenteil. Wir werden uns weiter für den gesetzeskonformen Vollzug des eidgenössischen Tierschutzgesetzes einsetzen, denn wir sind überzeugt, dass dies letztlich nicht nur den leidenden Tieren, sondern allen beteiligten Menschen dient.
Dr. Jakob Müller, Beringen; Manuela Pinza, Schaffhausen; Walter Bolli, Beringen; Arlette Ngurah, Schaffhausen; Lydia Reichle, Schaffhausen; Silvia Reichle, Schaffhaüsen; Robert Ullmann, Schaffhausen/Schleitheim


Rudolf Steiner, der Begründer der Anthroposophie, hätte die heutige Intensivhaltung von Masttieren und der ungesund hohe Fleischkonsum sicher nie befürwortet. Es ist deshalb sehr befremdlich, dass Max Rapold, Anthroposoph und Herausgeber der Schaffhauser Nachrichten - das verlogene Treiben der Redaktion bei der Unterdrückung der tierquälerischen Missstände in der Nutztierhaltung offensichtlich und seit langem duldet. Als Zweck seines tendenziösen Blattes hat Rapold im Handelsregister heuchlerisch folgendes eintragen lassen: “eine von Sonderinteressen unabhängige... Tageszeitung mit freiheitlicher Grundhaltung, sozialer Verantwortung ...”

Coop-Naturaplan-Mästerei Külling in Wilchingen: Das am Hinterfuss blutende, vor Schmerzen zitternde Schwein. Es erhielt keine Schmerzmittel, damit sein Fleisch später verwertet werden konnte.

In der letzen Ausgabe der VN wurde berichtet, wie in dieser Coop-Naturaplan-Schweinemästerei von Heinz-Peter Külling in Wilchingen ein verletztes, leidendes Tier, das nicht mehr aufstehen konnte, mit Wissen des zuständigen Tierarztes, Dr Schneider aus Neunkirch, nicht behandelt und mehrere Tage, bis zur Schlachtung, einfach seinen Qualen überlassen wurde. Obwohl gemäss
Tierschutzgesetz verletzte Tiere tierärztlich behandelt oder euthanasiert werden müssen, wurde das vom VgT veranlasste Strafverfahren gegen den Mäster und den Tierarzt vom Schaffhauser Untersuchungsrichter W Zürcher mit unwahrer Begründung eingestellt ....

 

Oben: Katastrophal überfüllter, krass gesetzwidriger Kaninchenkasten beim Restaurant Durstgraben in Neuhausen (mehr dazu). Die Anzeige des VgT verlief im Sand. Der Schaffhauser Untersuchungsrichter W Zürcher stellte das Verfahren ein mit der Begründung, die polizeiliche Nachmessung des Kastens habe ergeben, dass genügend Fläche zur Verfügung stehe - ein Behauptung, welche durch dies Aufnahme klar widerlegt war. Gemäss Tierschutzverordnung muss eine Zibbe (Mutterkaninchen) sich vor den Jungen auf eine erhöhte Fläche oder in ein Nachbarabteil zurückziehen können. Bei artgerechter Haltung verbringt das Muttertier jeweils nur kurze Zeit bei den Jungen, um diese zu säugen. Dann verlässt sie das Nest wieder. Hier war sie gesetzwidrig ohne Rückzugsmöglichkeit ständig den sie bedrängenden Jungen ausgesetzt - eine grobe Tierquälerei. Wie korrupt müssen Beamte sein, welche so klare Beweise unterschlagen und derartige Tierquälerei decken.

Unten: Schweinefabrik von Richard Meier in Siblingen. Da die gesetzlich vorgeschriebene Stroheinstreu fehlt, hat der VgT eine Strafanzeige eingereicht (wir haben schon in der letzten Ausgabe der VN darüber berichtet).

Typische Schürfstelle an der Schulter, verursacht durch den einstreulosen, rauhen Zementboden:

Der Schaffhauser Untersuchungsrichter W Zürcher stellte die Strafuntersuchung gegen Landwirt Meier trotz den vorhandenen Beweisaufnahmen ein mit der unwahren Behauptung, es hätten sich keine Verstösse gegen das Tierschutzgesetz ergeben. Der VgT hat wegen diesem und den anderen, analogen Fällen eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gegen die verantwortlichen Beamten eingereicht, welche bei Redaktionsschluss noch hängig war. Wir werden in der nächsten Ausgabe der VgT-Nachrichten darüber berichten.

Darum halten die Missstände weiter an, wie dies neue Aufnahme vom April 2003 zeigt.

Der VgT hat wegen diesem und den anderen, analogen Fällen (Kaninchen beim Restaurant Durstgaben und verletztes Schwein bei Landwirt Külling in Wilchingen) eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gegen die verantwortlichen Beamten eingereicht, welche bei Redaktionsschluss noch hängig war. Wir werden in der nächsten Ausgabe der VgT-Nachrichten darüber berichten. Abonnieren Sie die VgT-Nachrichten! In den Schaffhauser Nachrichen lesen sie nichts oder Unwahres über den Schaffhauser Politfilz und das Drama der Nutztiere.

Unten: Tierquälerische Kastenstandhaltung von Galtschweinen von Hans Schelling auf dem “Gruberhof” in Siblingen.

Eine Strafanzeige gegen Landwirt Hans Schelling war bei Redaktionsschluss noch hängig. Wir werden in einer der nächsten Ausgaben der VgT-Nachrichten darüber berichten.

Gegen Landwirt Werner Müller an der Herrengasse in Löhningen reichte der VgT letztes Jahr eine Strafanzeige wegen Missachtung der Winterauslaufvorschrift für angebundene Kühe ein (mehr dazu). Trotz klaren Beweisen stellte der Schaffhauser Verhörrichter Zürcher das Verfahren mit fadenscheiniger Begründung ein. Immerhin erhalten Müllers Kühe seither regelmässigeren Auslauf. Leider aber gibt es noch massenhaft solche “Müllers”, deren tierquälerische Daueranbindung noch nicht aufgeflogen ist, weil die Nachbarn feige schweigen.


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