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Schweinerei der Säntis-Schaukäserei in Stein/AR


Schweine im Kastenstand im Zuchtbetrieb "Kochegg" der Säntis-Schaukäserei

 

Die armen Schweine der Säntis-Schaukäserei, gefüttert mit Abfällen der Bio-Butter- und Käseproduktion: So unterstützen Konsumenten von Bio-Käse unwissentlich Massentierquälerei. Unsere Empfehlung: Weichkäse “Lido” auf pflanzlicher Basis, erhältlich bei Migros, und Pflanzenmargarine statt Butter!

(EK) In Stein/AR betreibt die Säntis AG eine Schaukäserei, die Bio-Käse herstellt. Mit Plakaten in der ganzen Schweiz wird die Öffentlichkeit zum Besuch dieser Schaukäserei eingeladen. Zu dieser Käserei gehört auch eine üble Schweinefabrik, welche dem Publikum nicht offensteht: Verkotete Tiere auf dem nackten Betonboden. Als Alibi-Beschäftigung eine untaugliche Kette mit einem Hartholzrugel - offiziell nicht genügend zur Erfüllung der gesetzlichen Beschäftigungsvorschrift, denn es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Ketten und Hartholzstücke keine geeignete Beschäftigung für Schweine darstellen. Sie brauchen täglich frisches Stroh oder weiches Holz, das abgenagt werden kann. In dieser üblen Intensivhaltung gibt es keinen einzigen Strohhalm. Die Strohraufen sind sämtliche leer und offensichtlich nicht benützt. Nicht einmal Stroh gönnt die Säntis AG ihren unter KZ-artigen Verhältnissen gehaltenen Tieren! Die intelligenten, spielfreudigen jungen Tiere vegetieren in extremer Enge und Eintönigkeit dahin - als ob es kein Tierschutzgesetz gäbe. So werden Schweine in unterentwickelten Ländern gehalten, die kein Tierschutzgesetz haben. Die Tiere der Säntis-Schaukäserei merken absolut nichts vom Tierschutzgesetz - toleriert wie üblich von den Tierschutz-Vollzugsbehörden.

Schon vor 5 Jahren haben wir die Säntis Schaukäserei wegen Missachtung von Tierschutzvorschriften im Schweinemaststall angezeigt. Damals wurde eine kleine Trinkgeldbusse verfügt. Seither hat sich kaum etwas gebessert - nicht verwunderlich: die Verantwortlichen waren völlig uneinsichtig und rechtfertigten sich so: ähnlich könnte jeder zweite Betrieb im Kanton eingeklagt werden. Damit wurde einmal aus Tierhalterkreisen zugegeben, dass es gang und gäbe ist, Schweine in übelster Weise zu halten, als ob es kein Tierschutzgesetz gäbe. Daran hat sich leider bis heute wenig geändert. Seltene Trinkgeld-Bussen wie im Falle der Schaukäserei Säntis machen rücksichtslosen Mästern offensichtlich wenig Eindruck.

Fotos oben und unten: Mutterschweine in Kastenständen in der Schweinefabrik "Kochegg" der Säntis-Schaukäserei in Stein/AR

Schweinemästerei "Alte Käserei" und Schweinezucht "Kochegg" der Säntis-Schaukäserei in Stein/AR


Warum sieht man im Schweizer Fernsehen nie die schlimmen Zustände in den Schweizer Tierfabriken? Weil nur Aufnahmen gezeigt werden, die mit Einwilligung des Tierfabrikbesitzers gemacht wurden!!! Deshalb sind im Schweizer Fernsehen schlimme Zustände nur aus dem Ausland zu sehen, wo unsere Fernsehmacher nicht lange nach Aufnahmebewilligungen fragen.

Auch für unsere Videoaufnahmen aus der Appenzeller Schaukäserei interessierte sich das Schweizer Fernsehen nicht.


Editorial von Erwin Kessler, Präsident VgT:

"Holocaust-Leugner"

Ich solle mich von den sogenannten Holocaust-Leugnern distanzieren, das würde meine Akzeptanz bei den konservativen Medien verbessern, meinte ein Journalist gutmeinend. Der BEOBACHTER-Chefredaktor habe einen Beitrag abgelehnt, weil ich in “Recht+Freiheit” etwas publiziert hätte. “Haben Sie dieses interessante Blatt schon einmal gelesen?” fragte ich zurück. Nein, aber er habe gehört, dass es von einem Holocaustleugner herausgegeben werde.

Ich lese in “Recht+Freiheit” immer viele interessante Tatsachen, die von den regimetreuen Medien unterdrückt werden, so zB die einseitige Zusammensetzung der Antirassismus-Kommission der jüdischen Bundesrätin Ruth Dreifuss. Hingegen habe ich darin noch nie gelesen, dass der Nazi-Holocaust geleugnet würde. Der Herausgeber von “Recht+Freiheit+, Ernst Indlekofer, ist - wie ich - ein Gegner des verfehlten Anti-Rassismus-Gesetzes, er hat - wie ich - ein Verfahren wegen angeblich antisemitischen Äusserungen am Hals. Dass eine entsprechende Verurteilung überhaupt keine glaubhafte Bestätigung des Antisemitismus-Vorwurfs darstellt, zeigt meine Verurteilung im Schächtprozess. Indlekofer hat darüber hinaus eine kritische Einstellung zur offiziellen, unter jüdischem Einfluss staatlich diktierten Geschichtsschreibung des Zweiten Weltkrieges. Das ist ein Thema, das ich nicht studiert habe. Mich interessiert der heutige Holocaust an den Tieren mehr, als der vergangene, der sich nicht mehr rückgngig machen lässt. Und da dieser Historiker-Streit nichts mit Tierschutz zu tun hat, will ich dazu auch gar nicht Stellung nehmen, bin aber dafür, dass man sich über alles kritisch und sachlich äussern darf.

Weil “Recht+Freiheit” gelegentlich meine Presse-Communiqués abdruckt, welche die regimetreuen Medien unterdrücken, wirft mir nun der BEOBACHTER-Chefredaktor vor, ich publiziere “in Kreisen der Holocaustleugner”. Selbst wenn das zuträfe, wäre das nur für den angepasst und konservativ gewordenen BEOBACHTER ein Problem, nicht für mich. Ich werde dem BEOBACHTER nicht den Gefallen tun, mich von Indlekofer zu distanzieren, nur weil er dem Regime ein Dorn im Auge ist.
Zur staatsbürgerlichen Weiterbildung empfehle ich die Sonderbeilage “Abschied vom Rechtsstaat - Das Antirassismusgesetz als Instrument zur Errichtung einer totalitären Diktatur in der Schweiz”, gegen einen freiwilligen Unkostenbeitrag erhältlich bei “Recht+Freiheit”, Postfach 105, 4008 Basel.


Stadtpolizei Zürich nimmt Datenschutz nicht ernst

von Erwin Kessler

Gemäss Datenschutzgesetz hat jeder Bürger das Recht, Einsicht in Daten zu nehmen, die über ihn in Datenbanken gespeichert sind.

Ich verlangte bei der Stadtpolizei Zürich diese Einsichtnahme. Damit begann ein komplizierter Weg durch die Bürokratie; ich wurde von einem Amt zum anderen verwiesen, da die Fichen in verschiedenen Ämtern verstreut sind.
Heraus schaute nach monatelangem hartnäckigen nachfragen, dass die Stadtpolizei alte Anschuldigungen weiter gespeichert lässt, nachdem deren Haltlosigkeit rechtsgültig festgestellt ist! Diese alten Anschuldigungen werden weder gelöscht, noch durch entsprechende Erledigungsvermerke korrigiert.

Die gespeicherten Daten sagen wenig bzw hauptsächlich falsches über mich, den zu Unrecht Angeschuldigten, aus, indirekt aber Bedenkliches über das Verhalten der Stadtpolizei, die mich und den VgT dauernd mit willkürlichen Verzeigungen schikaniert und nach rechtskräftiger Erledigung die Haltlosigkeit nicht zur Kenntnis nimmt und weder löscht noch korrigiert. So wird der VgT systematisch kriminalisiert, wohl damit die Beamten noch rücksichtsloser und noch willkürlicher vorgehen und noch mehr willkürlich Anschuldigungen fichieren... So bekämpft man im “Rechtsstaat” politisch unbequeme Gruppierungen und Personen, welche - wie ungehörig und unschweizerisch! - staatliche Missstände, Nichtvollzug demokratischer Gesetze und willkürliche Rechtsbeugung - kritisieren.

Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich begnügte sich mit einer nichtssagenden Blabla-Stellungnahme zu diesem Daten-Skandal.

Frühere Enthüllungen über die täglich Polizeiwillkür in der Schweiz:
Die Kantonspolizei sammelt Informationen über Bürger und Organisationen (VN98-4)
Stadtpolizei Winterthur deckte gewalttätigen Metzger (VN97-3)
Gewalttätige St Galler Kantonspolizei (VN95-8)


Mit den VgT-Nachrichten (VN) entsteht ein Werk von historischer Bedeutung. Frühere Ausgaben werden gegen Voreinzahlung von 10 Fr nachgeliefert solange Vorrat. Ab 1997 sind die VN auch im Internet.


Niemand schafft grösseres Unrecht als der, der es in Formen des Rechts begeht.
Platon, griechischer Philosoph

Typisch für ein marxistisches System ist es, Kriminelle zu schonen, aber politische Gegner als Kriminelle zu behandeln.
Alexander Solschenizyn, russischer Nobelpreisträger

Die Behörden verfügen auch im Rechtsstaat Schweiz über unbeschränkte Mittel und Möglichkeiten - die gesamten Steuereinnahmen, Heerscharen von Beamten und Juristen, die Polizei und nötigenfalls auch die Armee - um ihr Unrecht durchzusetzen.
Erwin Kessler im Buch “Tierfabriken in der Schweiz - Fakten und Hintergründe eines Dramas” (erhältlich im VgT-Buchversand)


Die SBB machen Jagd auf VgT-Plakate!

Die SBB haben ihre Lokführer angewiesen Meldung zu erstatten, wenn längs den Bahnlinien gelbe VgT-Plakate ESSEN SIE HEUTE VEGETARISCH - IHRER GESUNDHEIT UND DEN TIEREN ZULIEBE gesichtet werden!

Woher wir das wissen? Von 1000 Schweizern ist bereits mehr als einer VgT-Mitglied. Darunter hat es halt auch Lokführer.

Bemerkenswert an dieser SBB-Jagd auf VgT-Plakate ist, dass keine ähnliche Jagd auf Graffitis stattfindet, obwohl viel mehr Graffitis die Bahnlinien zieren als VgT-Plakate. Diese Merkwürdigkeit hat eine einfache Erklärung: Im Verwaltungsrat der SBB ist die Fleischmafia vertreten. Diese hat bereits vor einem halben Jahr durch direkte Intervention bei der SBB-Generaldirektion bewirkt, dass Wagen-Hängeplakate, welche der VgT vertraglich bestellt und bereits bezahlt hatte (30 000 Fr), vorzeitig eingezogen wurden unter dem Vorwand, politische Werbung sei in SBB-Zügen nicht erlaubt. Der Text auf diesen Plakaten war der gleiche wie jetzt auf den gelben Grossplakaten (0.9 m x 5.6 m): ESSEN SIE HEUTE VEGETARISCH - IHRER GESUNDHEIT UND DEN TIEREN ZULIEBE.

Während diese Aufforderung zum weniger Fleisch essen angeblich "politische" Werbung sein soll, hat es in den SBB-Zügen immer wieder Werbung zum mehr Fleisch essen, und zwar nicht nur für bestimmte Produkte, sondern ganz allgemeine Werbung für "Schweizer Fleisch" mit dem offensichtlichen Zweck, dem rückläufigen Fleischkonsum entgegenzuwirken - also genau das umgekehrt Analoge der VgT-Werbung.
Diese politisch motivierte Zensur eines harmlosen Werbetextes durch die SBB ist keine Ausnahme: Das Schweizer Fernsehen - wie die SBB ein staatlicher Monopolbetrieb - hat einen Werbespot des VgT zensuriert, in welchem dazu aufgerufen wurde: "Essen Sie weniger Fleisch - Ihrer Gesundheit, den Tieren und der Umwelt zuliebe." Bundesrat Moritz Leuenberger und das Bundesgericht haben diese diskriminierende Behinderung der Meinungsäusserungsfreiheit unter Missbrauch staatlicher Monopole gedeckt; der Fall ist zur Zeit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hängig. - Vor zwei Jahren ist ein VgT-Radio-Spot mit einem ähnlichen Aufruf zur vegetarischen Ernährung von verschiedenen Lokalradios zensuriert worden - politischer Missbrauch des staatlich lizenzierten Monopols. Unter Anführung von Schawinskis Radio 24 wurde der Spot im Raum Zürich vollständig unterdrückt.- Vier VgT-Aktivistinnen, die im Sonntagsverkehr friedlich ein Spruchband ESSEN SIE WENIGER FLEISCH... aufgehalten haben, sind letztes Jahr im Kanton Schwyz von sechst Metzgern und Mästern brutal zusammengeschlagen worden ("Hirnerschütterungen"etc.); das Strafverfahren gegen die namentlich bekannten Täter wird verschleppt.

Die Aufforderung, weniger Fleisch zu essen, sprengt offenbar in der Schein-Demokratie Schweiz das im Rahmen der Meinungsäusserungsfreiheit Zulässige. Das qualifiziert den Zustand der Nation und wird uns erst recht nicht davon abhalten, weiterhin Mittel und Wege zu suchen, die Bevölkerung auf die Bedenklichkeit eines hohen Fleischkonsums aufmerksam zu machen: Ihrer Gesundheit, den Tieren und der Umwelt zuliebe.


Nicht-deklariertes Poulet-Fleisch aus China im Migros!

von Erwin Kessler

In Honkong sind bereits auch Menschen an der viralen Geflügel-Epidemie gestorben. In diesem Zusammenhang wichtig ist die bisher unveröffentlichte Tatsache, dass die Migros massenhaft Pouletfleisch aus China importiert und als Schweizer-Produkt oder (gesetzwidrig) überhaupt nicht deklariert verkauft.

Die folgenden Beobachtungen sind im Zeitraum September/Oktober 1996 gemacht worden. Die entsprechenden Verkaufspackungen sind sichergestellt:

Schweizer-Produkt steht auf der Migros-Geflügel-Schnitzel-Packung. Nur wer das Kleingedruckte sehr genau liest, merkt, dass das Geflügelfleisch aus China kommt. Das Bestreuen mit Schweizer Paniermehl genügt offenbar bei Migros, um aus chinesischem Geflügel ein Schweizerprodukt zu machen.

Unter anderen sind folgende Packungen sichergestellt worden:

Don Pollo: 2 "Poulet Cordon-Vaudois - für den mittelmässig sprachkundigen also irgend etwas Waadtländisches. Unter Zutaten: Pouletfleisch 54% (Brasilien oder China). Ganz unten bei Preis und Verfallsdatum - also dort, wo man besonders hinschaut: Made in Switzerland / Schweizer Produkt / Produit Suisse.
Don Pollo: Poulet-Schnitzel: Vorderseite, auf Preisetikette: produit Suisse / Schweizer Produkt. Auf der Rückseite, unter Zutaten: keine Herkunftsdeklaration.

Hans Heinzelmann, stv Direktor und Leiter des Marketing Fleisch beim MGB, erklärte im Brückenbauer vom 21. Juni 1995:
... Wir haben 1982 ein erstes Tierschutzleitbild erstellt. In diesem haben wir unsere Mitverantwortung für eine tiergerechte Nutztierhaltung und den Respekt vor dem Tier festgehalten. Dieses Leitbild wurde 1990 überarbeitet und beinhaltet als Kernaussage, dass wir für Lieferanten aus dem Ausland die gleichen Anforderungen an Tierhaltung und Tiertransporte stellen wie in der Schweiz.

Wenn Heinzelmann mit gleichen Anforderungen die gleiche Tierquälerei wie in der Schweiz meint, kann man ihm vielleicht keine Lügenhaftigkeit vorwerfen. Eine Täuschung der Konsumenten ist es allemal, überhaupt von Respekt vor dem Tier und entsprechenden Anforderungen zu reden. Wenn das wahr wäre, müssten die Tiere in China ja besser gehalten werden als die Menschen!

Kritische Konsumenten, die kein chinesisches Pouletfleisch möchten (zB angesichts der Unterdrückung Tibets durch China), werden mit sturmem Kopf vom Einkaufen im Migros zurückkommen: Das Lesen des Kleingedruckten ist oft schon rein physisch ein schwieriges Unterfangen, und wer sich bemüht, sich an der kleingedruckten Deklaration zu orientieren, wird sich bald desorientierter als vorher fühlen: Da gibt es nicht nur Schweizer Poulet-Schnitzel aus China, sondern auch solche, die offenbar nirgendwoher kommen: jedenfalls kann man die Packungen hundert mal drehen und wenden und alles nochmals auf Deutsch, Französisch und Italienisch durchgehen: nirgends ein Hinweis auf die Herkunft, obwohl die Herkunftsdeklaration gesetzlich vorgeschrieben ist. Teilweise ist gar nichts oder einfach Schweizer-Produkt aufgestempelt, aber was das wert ist, zeigen die Schweizer China-Poulets.

Was wohl auch die wenigsten Konsumenten wissen:
Gemäss eidgenössischer Zollstatistik sind im letzten Jahr folgende Mengen an Geflügel aus China importiert worden:
Brüste von Hühnern: 92 Tonnen,
andere Stücke von Hühnern: 25 Tonnen,
Stücke und Schlachtnebenprodukte (ohne Lebern) gefroren, von Hühnern: 938 Tonnen,
gefrorene Brüste von Hühnern: 1’899 Tonnen,
andere Stücke und Schlachtnebenprodukte: 24 Tonnen,
Brüste von Truthähnen: 24 Tonnen,
Stücke und Schlachtnebenprodukte von Enten: 11 Tonnen.

Guten Appetit!


Schweizer BSE-Statisik: eine unerkannt BSE-infizierte Kuh unter 300 geschlachteten Kühen!

Das ist laut Sonntags-Zeitung vom 31.5.98 die Schätzung von Wissenschaftern aufgrund neuer Forschungsresultate. Offiziell geht die Zahl der jährlich an Rinderwahnsinn (BSE) erkrankten Kühe in der Schweiz laufend zurück. Nun haben Schweizer Mikrobiologen ein neues Testverfahren entwickelt, mit dem BSE-Infektionen festgestellt werden können, bevor die Krankheit ausgebrochen und an äusseren Symptomen erkennbar ist. Unter 1800 Proben fanden die Forscher 6 Fälle von “subklinischer BSE”. Und solche BSE-Kühe werden bis heute unerkannt ganz normal zu Fleisch verarbeitet. Wieviele Konsumenten sich auf diesem Weg anstecken, wird man wegen der sehr langen Latenzzeit erst nach vielen Jahren wissen, wenn es zu spät ist.

Essen Sie heute vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe!


Die Annahme der Dummheit des Esels beruht, beiläufig gesagt, nur auf der Dummheit der Menschen.
Manfred Kyber


Skandalöse Unterdrückung von Konsumenteninformationen über das täuschende Verhalten des "Natur-Mode"-Versandhauses Köppel durch "Natürlich", "K-Tip"und die gesamte Gesundheitspresse

von Erwin Kessler

Das Modeversandhaus Köppel wirbt mit dem Slogan Ganz Natur und wendet sich gezielt an eine naturbewusste Kundschaft. Während das ebenfalls auf Natur-Kleidung spezialisierte Versandhaus Hess aus tierschützerischen Gründen keine Angora-Wolle führt, bietet Köppel dies als Naturprodukt . (Über die Qualzucht und die übliche tierquälerische Haltung von Angora-Kaninchen und das ebenfalls tierquälerische Rupfen der Wolle siehe unten). Gegenüber dem VgT behauptete Köppel schriftlich, seine Angorawolle komme aus tierfreundlicher Produktion. Was unter tierfreundlich zu verstehen ist, konnte Herr Köppel auf Rückfrage hin nicht erklären, und als wir die Adressen der "tierfreundlicheln" Produzenten haben wollten, um diese zu besuchen, verweigerte er diese Angaben gegenüber dem VgT, einer der grössten Tierschutz- und Konsumentenschutzorganisation der Schweiz, hartnäckig. Hierauf schrieb ich einen Bericht über Angora-Kaninchen und das konsumententäuschende Verhalten der Firm Köppel und sandte diesen der Zeitschrift Natürlich ein, wo Köppel regelmässig inseriert. Die Redaktion lehnte den Beitrag ab und stellte sich mit vorgeschobenen Ausreden vor ihren Inserenten. Darüber schrieb ich nun einen Bericht für die Zeitschrift Vita Sana - Für uns, welche- wenigstens ehrlich - antwortete: Im vorliegenden Fall müssen wir uns leider dem Entscheid des ‘Natürlich’ anschliessen, da die Firma Köppel auch zu unseren Inserenten gehört und uns deshalb die Hände gebunden sind. Nun gelangte ich mit dem ganzen Fall an den K-Tip, der Interesse zeigte und einen Bericht ankündigte. Dieser erschien jedoch nicht, stattdessen ein Inserat von Köppel.

Diese Schwierigkeiten, die Konsumenten vor unlauteren Machenschaften publizistisch zu warnen, ist die eine Seite des praktisch nicht existierenden Konsumentenschutzes in der Schweiz. Die andere Seite ist die, dass wir zufolge der wirtschaftsfreundlichen und konsumenten- und tierschutzfeindlichen Rechtsprechung des Bundesgericht (Wirtschaft hat stets Vorrang gegenüber ethischen Werten), keine rechtlichen Möglichkeiten haben, gegen Konsumententäuschungen vorzugehen. Das Gesetz über den Unlauteren Wettbewerb bleibt bezüglich Konsumentenschutz genau so toter Buchstabe wie das Tierschutzgesetz; das Gesetz schützt in der Gerichtspraxis einseitig nur die Anbieter vor tier- und konsumentenschützerischer Kritik. Der VgT wird, wenn er Konsumententäuschungen aufdeckt, immer wieder wegen unlauterem Wettbewerb eingeklagt, kann aber umgekehrt unlautere Werbeversprechungen skrupelloser Firmen nicht einklagen.

Wieder einmal erfahren nur die Leser der VgT-Nachrichten, was sich - von den etablierten Medien unterdrückt - hinter den Kulissen dieses Staates abspielt. Auch die folgenden Zeitschriften, welche die täuschenden Köppel-Inserate "Mode ganz Natur - kompromisslos..." abdrucken, haben unseren Bericht nicht veröffentlicht: PULS-Tip, Volksgesundheit Schweiz, Gesundheits-Nachrichten (Dr Vogel), Kneipp. Alle diese Medien, die sich sonst so weltoffen und lebensbewusst geben, haben in diesem Testfall die offene Information der Leser hinter das Inserate-Geschäft zurückgestellt. Schlimm ist, dass die Leserschaft sonst nie erfährt und auch nicht ahnen kann, was ihr alles vorenthalten wird - eine feine Art der öffentlichen Manipulation. Mit Ihrer Spende ermöglichen Sie, dass wir den aufwendigen Kampf gegen Repressionen, Verleumdungen und Gerichtswillkür gegen den VgT durchstehen und mit den VN weiterhin in grosser Auflage (150 000) im ganzen Land verbreiten können, was die "gekauften" anderen Medien unterdrücken.

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Hintergründe der Angora-Wolle

Das Züchten und Rupfen von Angora-Kaninchen ist aus folgenden Gründen eine Tierquälerei:

Angora-Kaninchen stellen eine langhaarige Extremzüchtung dar. Die Tiere wären ohne spezielle Behandlung und Haltung nicht lebensfähig. Das art- und naturwidrig langhaarige Fell verklebt bei Verschmutzung leicht. Die Tiere werden deshalb normalerweise einzeln und relativ steril in kleinen "sauberen" Gitterkäfigen gehalten. Die angeborenen artgemässen Verhaltensweisen wie Scharren in Einstreu oder Erde, Herumrennen, Kapriolen schlagen, Spielen mit Artgenossen etc werden gewaltsam unterdrückt, um die Verschmutzung und Verfilzung der "Wolle" zu verhindern. Als Folge der Einzelhaltung (soziale Isolation) und des dauernden Eingesperrtseins in kleinen Käfigen werden die Tiere hochgradig apathisch - eine schwere Verhaltensstörung. Diese Apathie wird von Leuten ohne ethologische (Ethologie = Verhaltenskunde) Kenntnisse - dazu zählen die meisten Biologen, Veterinäre und die traditionellen Kaninchenzüchter - oft mit Zahmheit verwechselt. Verhaltenskunde ist in der Ausbildung der Tierärzte nur ein Wahlfach.

Um artgerecht gehaltene Tiere handzahm zu halten, müsste man sich täglich mindestens eine Stunde mit ihnen beschäftigen (mit Körperkontakt). Einzeln gehaltene Kaninchen können wie Plüschtierchen gefasst werden ohne dass sie irgendwohin davonlaufen - typisch für starke Apathie. Kaninchenzüchter beeindrucken dann Laien mit der angeblichen Zahmheit und wollen damit das Wohlbefinden der Tiere beweisen.

Kaninchen sind sozial lebende Tiere. Das Bedürfnis, sich regelmässig in Gemeinschaft mit anderen aufzuhalten, teilt der Mensch mit anderen höheren, sozial lebenden Säugetieren. Angorakaninchen sind derart apathisch, dass sie sich beim Rupfen der Haare - einer schmerzhaften, widernatürlichen Prozedur - kaum noch wehren. Das Rupfen führt in der Praxis meist zu entüzndeter Haut, blutigen Wunden und Kälteschock. Behauptungen, die Kaninchen würden geschoren, sind unglaubwrdig, da das bei diesen kleinen Tieren eine schwierige Prozedur ist. Abgesehen wäre das für die Tiere ebenfalls mit grosser Angst verbunden; Kaninchen sind keine Schafe, sondern kleine, empfindliche und ängstliche Tiere.

Weitere Informationen siehe VN98-3.


Makabres "Säulifäscht" in Kilchberg

von Erwin Kessler

Alle Jahre wieder findet in Kilchberg am Zürichsee auf dem gemeindeeigenen Landwirtschaftsbetrieb “Stockengut” das Säulifest statt. Nein, da werden keine Schweinchen gestreichelt, die glücklich an der Sonne im Gras liegen. Die Schweine, um die es hier geht, drehen sich am Spiess, über heisser Flamme. Wie Brandopfer sehen sie aus, bevor sich die Menge daran macht, diese Tiere häppchenweise und schmatzend, mit fettigen Fingern und gierig triefenden Mäulern zu verzehren. Die Kinder finden es “wäh pfui”, aber wer hört schon auf die Kinder.

Und es waren nicht etwa glückliche Schweine, die jetzt am Spiess über dem Feuer schmoren. Ihr Leben verbrachten sie auf Beton im gemeindeeigenen Gutsbetrieb “Stockengut”. Von den grünen Wiesen rundherum konnten sie nur träumen. Es herrscht keine gute Einstellung zu den Tieren hier.

Die neugeborenen Kälber werden den Müttern sofort weggenommen und einsam und allein in eine Einzelbox gesteckt. In diesen Kisten in einem dunklen Stallabteil verbringen sie die erste Zeit ihres Lebens. Kälber stehen schon innert der ersten Stunde nach der Geburt auf, machen Gehversuche und bald auch schon Sprünge, suchen das Euter. Nichts von alledem auf dem Stockengut. Aufstehen können die Kälber in den Kisten - das ist aber dann auch schon alles. Platz zum Herumlaufen und Springen gibt es nicht in diesen engen Boxen, keine Artgenossen zum Beschnuppern und Spielen und schon gar keine Mutter. Erst nach Wochen kommen sie in die Gruppe der älteren Kälber.

Die Kühe auf dem Stockengut werden mit dem sogenannten elektrischen Kuhtrainer gezüchtigt: Damit das Misten wenig Arbeit macht, hängt ein Elektrisierbügel über dem üRcken jeder Kuh. Sobald sie zum Harnen oder Koten einen Buckel macht, erhält sie einen elektrischen Schlag. Nur wenn sie zum Koten ganz nach hinten steht, soweit die Anbindekette dies zulässt, kann sie dem elektrischen Schlag entgehen. So fällt der Kot schön in den Kotgraben. Das sich die Kühe unter dieser Elektrisiervorrichtung auch nicht mehr lecken können, wenn es sie juckt, interiessrt die Agrotechnokraten vom Stockengut nicht.

Den Hühnern geht es auch nicht besser auf dem Stockengut. Die Auslaufluken sind meistens geschlossen, das hohe Gras im Auslauf sichtlich nicht von scharrenden Hühnern benutzt. Wenn die Luken einmal offen sind, wagen sich nur ein paar der auslauf-ungewohnten Hühner ins Freie. Warum so wenig Auslauf? Wohl damit die vielen Spaziergner die übel aussehenden, halbnackten Hennen möglichst nicht zu sehen bekommen. Fr diese Stadtmenschen mit “sentimentalem” Mitgefühl für die Tiere hat es auf dem Stockengut einen Weiher mit Enten und auch ein paar Ziegen auf der Wiese. Dahin sollen die Bürger Kilchbergs ihre Aufmerksamkeit richten und über die “Tierfreundlichkeit” des Stockengutes staunen. Die Nutztiere sind weniger für die Spaziergänger geeignet. Der Stockengut ist ja schliesslich kein Zoo, sondern soll die Nutztiere gewinnbringend ausbeuten, pardon: nutzen. Die hinters Licht geführten Konsumenten dürfen dann im Direktvermarktungs-Selbstbedieungsladen “frische Eier vom Stockengut” kaufen - bauernfreundliche, nicht tierfreundliche Eier, aber das merken die Stadtmenschen wohl erst, wenn sie es in den VgT-Nachrichten lesen. Darum wird diese Ausgabe der VN in alle Briefkästen Kilchbergs und der umliegenden Gemeinden verteilt. Dank vielen treuen Mitgliedern und grosszügigen Gönnern gibt es die VN zweimonatlich in Grossauflage (150 000), und kann über das berichten, was die etablierten Medien des Politfilzes systematisch unterdrücken. Wir werden künftig jedes Jahr auf diese antiquiierte Kilchberger Geschmacklosigkeit hinweisen, damit hoffentlich das 21. Säulifäscht dieses Jahr eines der letzten seiner Art war.

Mutterschweine im tierquälerischen Kastenstand auf dem “Stockengut” der reichen Zürichseegemeinde Kilchberg. Die Kastenstände im Zuschauerraum sind stillgelegt; die Tierquälerei findet jetzt hinten im Stall statt, abseits der Spaziergänger.

Aufgespiesst im Feuer - letzte Station eines unglücklichen Lebens - und das Volk schmatzt und frisst sich krank daran. Nachher müssen dann nochmals Tiere hinhalten, in grausamen Tierversuchen, zur Entwicklung von Medikamenten für eine Menschheit, die trotz aller High-Tech-Medizin immer kränker wird.

Nur ein paar wenig von einigen hundert Hühner des Stockengutes benützen den selten geöffneten Auslauf. Verschüchtert halten sich die jungen, auslauf-ungewohnten Tiere unmittelbar beim Stall auf. Im Auslauf steht hohes, unberührtes Gras.

 

Folge von Intensivhaltung, Überzchtung und Leistungsfutter: Halbnackte Legehennen auf dem Stockengut. “Das Gefieder ist eines der optischen Merkmale, wonach wir das Befinden des Huhnes einschätzen” (Zitat aus einem Fachbuch)


Stichproben-Tests des VgT beweisen:
Migros-“Bodenhaltungs-Eier” in Wirklichkeit aus Käfig-Haltung

 

Stichproben mit dem UV-Lampen-Test haben einen neuen Migros-Schwindel aufgedeckt: Importeier der Migros, die als “Bodenhaltungs-Eier” deklariert sind, kommen aus der berüchtigen Käfig-Haltung:
Am 13.7.1998 hat Tierarzt Dr Franz-Josef Plank, Geschftsführer des VgT Österreich, erfahrener Experte im Prüfen von Eiern mit der UV-Lampe, in drei Migros-Filialen in der Schweiz insgesamt 4 Packungen zu 10 Eier mit der Deklaration “Bodenhaltungseier aus Deutschland” geprüft. Die für Käfighaltung typischen Gitterabrollspuren wurden je in 4, 5, 5, 5 der jeweils 10 Eier gefunden. Nach Erfahrung ist anzunehmen, dass alle diese “Bodenhaltungs-Eier” in Wahrheit aus Käfighaltung kommen, da normalerweise nicht alle Käfigeier die Abrollspuren aufweisen. Damit ist Migros einmal mehr einer massiven Konsumententäuschung überführt.
Die Konsumententäuschungen der Migros haben kein Ende und stehen im krassen Widerspruch zur aggressiven, grosspurigen Werbung mit “tierfreundlich” und “streng kontrolliert”. Weil das Bundesgericht in einem Willkürurteil dem VgT das gesetzliche Verbandsklagerecht im Konsumentenschutz verweigert hat, kann der VgT gegen solche Betrügereien nicht rechtlich vorgehen, sondern nur die Konsumenten informieren. Weil die meisten skandalösen Enthüllungen jedoch von den meisten Medien - inklusive “Kassensturz” des Schweizer Fernsehens und angeblich unabhängigen Zeitungen wie der Tages-Anzeiger unterdrückt werden, erfahren meistens nur die Leser der VgT-Nachrichten, wie es in diesem Land wirklich zu und hergeht.

Frühere Berichte ber Migros-Konsumententäuschungen in den VN (ab 1997 im Internet archiviert):
Nicht-deklariertes Poulet-Fleisch aus China im Migros (VN98-5)
Verkauf lebender Speisefische im Plastiksack (VN98-4)
KZ-Eier in Migros-Produkten (VN98-3)
Angeblich tierfreundliches Migros-Sano-Rindfleisch aus konventioneller Intensivmast ((VN98-3)
Parmaschinken und Salami aus italienischen Tierquäler-Schlachthöfen (VN97-6)
Tierfabrik Zäch - Migroslieferant (VN97-4)
Schweinefabrik St Urban - Migroslieferant (VN97-2)
Schweizer Poulet-Schnitzel aus China (VN97-2)
Migros Poulets und Truten - Qualzucht und tierquälerische Intensivhaltung (VN97-1)
Täuschungen mit “Freilandeier” (VN96-5)
Gänsestopflebern, Froschschenkel, Wachteln (VN96-4)
Migros verkauft Tierquälerprodukte (VN95-6)
Migros befürwortet genmanipulierte Nutztiere (VN94-6)


Nachruf auf Bischof Haas:
Halali, der Haas ist erlegt!

von Erwin Kessler

Blick in das fürstliche Schweine-KZ:

Am 3. Juli 1993 traute Bischof Haas in der Pfarrkirche zu Vaduz Liechtensteins Erbprinzen Alois mit der bayerischen Herzogin Sophie. Zur gleichen Zeit sass ich im Vaduzer Gefängnis, mit Blick - durch das vergitterte Fenster - direkt auf das Schloss Vaduz, und plante in Musse weitere spektakuläre Protestaktionen gegen das riesige Schweine-KZ des noblen Fürsten Hans Adam II. von und zu Liechtenstein. Im Gefängnis wurde ich festgehalten, damit ich die Prinzenhochzeit nicht - wie geplant - mit Flugblättern stören konnte. Zwei Tage, besser gesagt, zwei Nächte zuvor wurde ich morgens um 3 Uhr bei Vorrecherchen in Vaduz verhaftet, weil ich die extremen polizeilichen Sicherheitsmassnahmen im Fürstentum, Tage vor den grossen Feierlichkeiten, unvorsichtig und damals noch unerfahren unterschätzt hatte.

Der Fürst hat Geld wie Heu, aber kein Stroh für seine Schweine...

Das zur Verbreitung anlässlich der Hochzeitsfeierlichkeit vorbereitete Flugblatt enthielt auf Deutsch, Englisch, Französisch und Japanisch folgenden Text:

Wir wünschen dem jungen Brautpaar ein glückliches und friedliches Leben, auch der ganzen fürstlichen Familie sowie allen Menschen und allen anderen fühlenden Lebewesen auf dieser Welt. Was uns verbindet, ist die Fähigkeit, Freud und Leid zu empfinden. Das hat der Mensch mit dem intelligenten, sensiblen Schwein und allen empfindsamen Wesen gemeinsam.
Bei aller Freude über die heutige Hochzeit sollten wir nicht die ständige Tief-Zeit der Schweine in den fensterlosen fürstlichen Folterkammern vergessen. Wir klagen seine Durchlaucht, Fürst Hans Adam II., der groben, fortgesetzten Tierquälerei an, nicht juristisch, sondern ethisch-moralisch. Die Stiftung Fürst Liechtenstein besitzt und betreibt eine riesige Tierfabrik, in welcher tausende empfindsamer, intelligenter, sozialer Wesen gezwungen werden, unter brutalen KZ-ähnlichen Bedingungen dahinzuvegetieren: Eingesperrt in gerade körpergrosse Käfige (sog Kastenstände oder eiserne Jungfrauen) in Gebäuden ohne Fenster, in ihrem eigenen Kot liegend, auf nackten, einstreulosen, geschlitzten Beton- und Blechböden, können sie ihre angeborenen Bedürfnisse in keiner Weise befriedigen, dh sie leiden extrem. Der einzige Grund für dieses Drama ist das liebe Geld. Das ist ethisch unakzeptabel und eines vermögenden, zivilisierten Fürsten unwürdig. Echter Adel zeigt sich vor allem in einer noblen Gesinnung, als Vorbild des Mitgefühls und der Verantwortung. Respekt gegenüber der gesamten Schöpfung ist ein dringliches Gebot der Stunde. Wir machen den Fürsten nicht verantwortlich für die globale Fehlentwicklungen im Umgang mit unserer Mitwelt, aber wir fordern ihn als Mensch und als Fürst auf, zu dieser groben Vergewaltigung fühlender Wesen Stellung zu beziehen.

Der Fürst hat kein Herz für Tiere, nur für bischöfliche Haasen...

Dass Bischof Haas das fürstliche Paar traute, war kein Zufall: es ist allgemein bekannt, dass Fürst Hans Adam Bischof Haas protegiert. Am 25. Mai 1994 schrieb ich deshalb Bischof Haas folgenden Brief:

Sehr geehrter Herr Bischof Haas,
ist es mit dem christlichen bzw katholischen Glauben vereinbar, Nutztiere tierquälerisch zu halten aus dem einzigen Grund, weil das weniger kostet als eine artgerechte Tierhaltung? Speziell: ist ein solches Verhalten nach Ihrer Ansicht kirchen-konform, wenn es durch einen sehr, sehr reichen Mann (Vermögen rund 4 Milliarden Franken) ausgeübt wird?
Sollten Sie mit uns der Meinung sein, dass Tiere nicht gequält und ausgebeutet werden dürfen, nur damit es besser rentiert bzw damit der ungesunde Fleisch-Überkonsum der westlichen Welt mit tiefen Preisen noch mehr angekurbelt wird, dann bitten wir Sie, einmal dem Ihnen nahestehenden Fürsten von Liechtenstein, Durchlaucht Hans-Adam II., ins Gewissen zu reden.
In Erwartung Ihrer Antwort grüssen wir Sie mit der Ihnen gebührenden Hochachtung...

Eine Antwort habe ich nicht erhalten, was wohl so zu verstehen ist: Mein Name ist Haase, ich weiss von nichts.

Unter dem Druck der Öffentlichen Meinung, welche ganz klar auf unserer Seite war, verkaufte der Fürst schliesslich seine Schweinefabrik - allerdings nur auf dem Papier: Die Schweinefabrik, die mitten in seinem riesigen Landwirtschaftsbetrieb in Niederösterreich steht, ist total von der fürstlichen Infrastruktur und vom fürstlichen Kapital abhängig (das Aktienkapital des formell neuen Besitzers umfasst nur einen symbolischen, kleinen Betrag). Leider haben aber die Medien seit diesem Pro-Forma-Verkauf das Interesse an den fürstlichen Schweinen verloren. Ihr Leiden geht jetzt wieder völlig unbeachtet, still und leise weiter... Im Rampenlicht steht wieder nur der Fürst, und der wohnt - wie es ein RTL-Fernsehmoderator treffend formuliert hat - “etwas grosszügiger als seine Schweine”.

Übrig bleibt von der ganzen Geschichte wieder einmal nur ein Gerichtsverfahren gegen den VgT und mich:

Seit fünf Jahren verschleppt die Liechtensteinische Justiz eine in einem menschenrechtswidrigen Verfahren erlassene Verurteilung gegen zwei VgT-Aktivistinnen und mich wegen angeblichem Einbruch in die Vaduzer Pfarrkirche zwecks Abwurf von Flugblättern aus dem Glockenturm auf die Strasse, anlässlich der Prinzenhochzeit.


Klösterliche Gewalt gegen friedlich demonstrierendes VgT-Mitglied

Gerichtserfolg des VgT: Tätlichkeiten des Klosters Fahr gegen eine VgT-Aktivistin muss neu beurteilt werden.

An Weihnachten 1995 verteilte eine VgT-Aktivistin in einem Engelskostm auf öffentlicher Strasse vor der Kirche des Klosters Fahr ein Flugblatt mit einem Aufruf zur Besinnung an das Tierleid in den klösterlichen Stallungen. Das Flugblatt hatte folgenden Wortlaut:

Lieber Gottesdienstbesucher!

Wir wünschen Ihnen eine frohe, besinnliche Weihnachten in Wärme und Geborgenheit mit Ihren Angehörigen. Mögen viele Ihrer Wünsche im neuen Jahr in Erfüllung gehen. Vielleicht gedenken Sie während diesen festlichen Stunden auch einmal der Leidenden in Ihrer nächsten Umgebung, im Kloster Fahr, die nichts von Weihnachten erfahren und deren Wünsche von den Klosterleuten nicht erhört werden. Ihr trauriges Schicksal ist unabänderlich besiegelt: Die Tag und Nacht an der Kette stehenden Kühe werden mit Elektro-Schocks misshandelt. Die Fachleute nennen das "Kuhtrainer". Neugeborene Kälber werden sogleich ihren jammernden Müttern entrissen und einsam und allein in eine Box gesperrt. Sie sehen ihre Mutter nie mehr und Artgenossen erst später einmal. Die intelligenten, sensiblen Schweine verbringen ihr leidvolles Leben auf dem harten einstreulosen und verkoteten Boden. Nicht einmal ein weiches Strohnest zum Schlafen ist ihnen gegönnt in ihrer trostlosen, engen Eintönigkeit. Ob vielleicht gerade an Weihnachten eine Schweinemutter eingesperrt in einem Folterkfäig ihre Jungen geäbren muss? Die Landwirtschaftstechniker nennen diesen nur gerade körpergrossen Käfig "Kastenstand". Dieser sei notwendig, damit die Mütter ihre Jungen nicht erdrücken. Damit tun sie den intelligenten Schweinen Unrecht, denn Schweinemütter sind gute Mütter, wenn sie nicht von bösen Menschen so sehr gequält werden, dass sie verhaltensgestört werden. Nur dann, im engen, nicht tiergerechten Stall geisteskrank geworden, achten sie zuwenig auf ihre Jungen. Würden diese Kastenstände herausgerissen und den Schweinemüttern genug Platz und Stroh gegeben, passten sie auf ihre frischgeborenen Kinder sehr gut auf - das haben Wissenschafter bewiesen, und im nahegelegenen Juchhof der Stadt Zürich bewährt sich das ausgezeichnet.

Wir bitten Sie, lieber Weihnachtsgottesdienstbesucher, haben Sie Erbarmen mit diesen unschuldig leidenden Tieren und bitten Sie das Kloster, die Lebensbedingungen der Tiere zu verbessern. Dazu braucht es nicht viel, nur kleine, aber wichtige Anpassungen. Bitte schreiben Sie dem Kloster oder reden Sie mit Pater Propst, oder unterschreiben Sie ganz einfach diesen Aufruf und senden Sie ihn an das Kloster in 8103 Unterengstringen.

Gott wird es Ihnen danken und wir danken Ihnen im Namen der Tiere.

Erwin Kessler, Präsident Verein gegen Tierfabriken.

Der Betriebsleiter des Klosters, Agronom Beat Fries, griff die Tierschützerin tätlich an und versuchte, sie mit Gewalt am Verteilen dieser Weihnachtsbotschaft zu hindern, was ihm dank der Hilfe Dritter nicht gelang. Der Zürcher Bezirksanwalt lic iur A Spiller hielt fest, dass der Tatbestand der versuchten Nötigung erfüllt sei, stellte die Strafuntersuchung jedoch ohne vorgängiges Beweisverfahren mit der Begründung ein, das Flugblatt sei ehrverletzend gewesen und Fries habe deshalb Selbsthilfe ausüben dürfen. Der Einzelrichter in Strafsachen des Bezirksgerichtes Zürich, lic iur Bozzone, wies einen Rekurs gegen diese Einstellungsverfügung ab, wobei er sich auf eine erst ein halbes Jahr später erlassene vorsorgliche Massnahme des Bezirksgerichtes Baden im sogenannten Maulkorb-Prozess stützte.

Der VgT erhob gegen diesen Entscheid Nichtigkeitsbeschwerde beim Obergericht, weil sich der Einzelrichter auf angefochtene, noch nicht rechtskräftige Feststellungen des Bezirksgerichtes Baden stützte und der geschädigten VgT-Aktivistin dazu das rechtliche Gehör verweigert wurde. Letzteres bestätigte das Zürcher Obergericht in seinem Entscheid vom 27.2.98 und wies den Fall zur Neubeurteilung an das Bezirksgericht zurück. Hier wird das Verfahren, das auf Weihnachten 1995 zurückgeht, weiter in menschenrechtswidriger Weise verschleppt.


Von der Aargauer Zeitung nicht veröffentlichter Leserbrief:

Zum Artikel von Rosmarie Mehlin Jetzt haben die Klöster Ruhe vor Erwin Kessler in der Aargauer Zeitung vom 19.2.98: Es wäre enttäuschend, wenn Kessler das unethische Urteil, das dieser Mitteilung zugrunde liegt, auf sich sitzen liesse. Richter und Reporterin haben übersehen, dass die scharfe Kritik des VgT seit 1994/95 in der klösterlichen Tierhaltung immerhin wesentliche Verbesserungen bewirkte. Blosses Beten htäte das gewiss nicht realisiert. Solange aber Kuhtrainer das Vieh terrorisieren und Kälber nach der Geburt in Kisten zu sozialer Isolation verbannt werden, sucht man in der deutschen Sprache vergeblich nach passenden Worten, womit solch gemeines, gottloses, aller Verhältnismässigkeit spottendes Profitstreben treffend qualifiziert werden könnte. Bleibt zu hoffen, dass auch dieses Urteil wieder eine ansehnliche Spenden-Welle auslösen wird. Derartige Reaktion aus der Bevölkerung ist jedenfalls zuverlässigerer Ausdruck des Volkswillens als der in Baden ausgegebene Maulkorb.

J.R. Spahr, Rechtsanwalt, Zürich


Die Mutter aller Grausamkeit ist eben die Unwissenheit; die Amme der Unwissenheit aber ist der Wahn vom Ebenbild Gottes, begründet allein durch die menschliche Gestalt. Hier ist Wandlung nur von einer Reform unserer Morallehren zu erwarten. Ehm Welk

Wir sind tief enttäuscht darüber, wie in der angeblich humanen Schweiz nicht nur einige wenige rohe Tierhalter und primitive Menschen, sondern sogar auch die Landesregierung den Schutz der Nicht-Menschen gering achtet - geringer als rein wirtschaftliche Interessen - und den ihm vom Volk im Tierschutzgesetz übertragenen Auftrag nicht erfüllen.
Erwin Kessler im Buch Tierfabriken in der Schweiz - Fakten und Hintergründe eines Dramas


Jüdische Tierverachtung:
Der Mensch hat absolute Priorität über die Tiere

Aus dem in Zürich erscheinenden Israelitschen Wochenblatt vom 29.5.98, im Vorfeld der Abstimmung über die Genschutz-Initiative:

Eine vom Israelitischen Wochenblatt durchgeführte Umfrage unter zehn Rabbinern in der Schweiz hat ergeben, dass die Rettung menschlichen Lebens, wie die Thora lehrt, als absolut prioritär betrachtet wird. Diese Meinung vertrat auch Rabbiner Levinger von der Israelitischen Gemeinde Basel, der es sich zur Lebensaufgabe gemacht hat, in ganz Europa das Schächtverbot aufzuheben. Laut Levinger erlaubt der jüdische Glaube Tierquälerei, wenn es dem Menschen nützt.

Trotz intensiver Bemühungen - so das Blatt - konnte keine rabbinische Autorität ausfindig gemacht werden, die sich für diese umstrittene Genschutz-Initiative engagieren mochte.

über diese Einstellung, der Mensch habe absolute Priorität über Menschen, schreibt der bekannte Ethiker Prof Gotthard Teutsch in seinem Lexikon der Tierschutzethik (erhältlich im VgT-Buchversand):

Der Satz ‘Menschenschutz geht vor Tierschutz’ kann in seiner pauschalen Aussage schon deshalb nicht stimmen, weil er jede Güterabwgung überflüssig macht... So ist inzwischen auch die Frage entschieden, wie man es verantworten könne, sich um das Wohl von Tieren zu kümmern, solange die Not der Menschen in aller Welt eher noch zu- als abnimmt.... Diesen durchaus verständlichen Erwägungen kann man nur entgegenhalten, dass Ethik unteilbar ist. Ethik gegenüber dem Menschen und Roheit gegenüber dem Tier sind zwei Verhaltensweisen, die sich nicht vereinbaren lassen... Zweitwichtiges so lange zu unterlassen, bis alles Wichtige sich erledigt hat, wäre das Ende aller Kultur.


Justiz-Willkür nicht nur im Schächt-Prozess:
Die bisherigen politischen Willkür-Urteile des Zürcher Obergerichtes gegen den VgT

Vorbemerkung:
Gemäss 138 des Zrcher Gerichtsverfassungsgesetzes ist die Minderheit des Gerichtes und der Gerichtssekretär berechtigt, ihre abweichende Ansicht mit Begründung in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Den Parteien wird von der Aufnahme eines Minderheitsantrages in das Protokoll Kenntnis gegeben. In den Urteilen gegen den VgT wurde davon noch nie Gebrauch gemacht. Bei staatlichen Repressionen gegen einen unbequemen Kritiker ist sich der herrschende Politfilz offenbar immer einig.

1. Verurteilung wegen einem Flugblatt, das vor dem Rinderwahnsinn warnte

Ein VgT-Aktivist, der auf öffentlichem Grund ein VgT-Flugblatt verteilte, worin vor dem Rinderwahnsinn gewarnt wurde, ist in menschenrechtswidriger Weise zu einer hohen Busse verurteilt worden wegen angeblich unlauteren Wettbewerbs, obwohl das Flugblatt keine Unwahrheiten enthielt.

Der Flugblatt-Text lautete:

Rinderwahnsinn - die tödliche Gefahr auf dem Teller.
Kochen tätet den Erreger nicht.
Lauert er in Ihrer Wurst? Im Steak, im Hamburger?
Die Inkubationszeit beträgt 10 bis 15 Jahre. Sind Sie schon infiziert?
Es besteht der dringende Verdacht, dass der Rinderwahnsinn (Bovine Spongiforme Enzephalopathie BSE) durch Verzehr von Fleisch auf den Menschen übertragen werden kann und identisch ist mit der heimtückischen, tödlichen Creutzfeld-Jakob-Krankheit.
Essen Sie weniger Fleisch, zum Vorteil der Tiere, der Umwelt und Ihrer Gesundheit!
- Eine Konsumenteninformation des VgT Verein gegen Tierfabriken, 9546 Tuttwil -

Das Zürcher Obergericht begründete das Urteil damit, auf dem Flugblatt hätte darauf hingewiesen werden müssen, dass es über die Gefährlichkeit des Rinderwahnsinns auch andere Auffassungen gebe. Auf das Grundrecht der freien Meinungsäusserung ging das Obergericht gar nicht ein. Wenn sich ein Metzger vom VgT gestört fühlt, hat das nach Auffassung des Zürcher Obergerichtes offenbar mehr Gewicht als das durch Verfassung und Menschenrechtskonvention garantierte Grundrecht der freien Meinungsäusserung.

Verantwortlich für dieses politische Willkürurteil, das dann vom Bundesgericht aufgehoben wurde, waren: Oberrichter Bornatico (SP), Dr Mathys (SVP) und Oberrichterin Dr Schaffitz(FDP).

2. Das Verteilen von Flugblättern auf der Strasse vor einer Kirche soll "äquivalent" sein einem Stinkbombenanschlag in der Kirche

Der BLICK verbreitete mehrmals die Unwahrheit, der VgT habe anlässlich der Prinzenhochzeit in Vaduz eine Stinkbombe in der Kirche deponieren wollen, sei daran aber von der Polizei gehindert worden. Erwiesene Tatsache ist jedoch, dass nur das Verstreuen von Flugblättern auf die Strasse vor der Kirche geplant war. Das Bezirksgericht Zürich [Th Meyer (CVP), P Dienst (LdU), U Gloor(FDP)] wies eine Klage des VgT auf Richtigstellung mit der Begründung ab, die Störung einer Hochzeit durch Flugblätter vor der Kirche oder durch eine Stinkbombe in der Kirche sei "öquivalent". (Dieses Urteil bedeutet - da das Verteilen von Flugblättern vor einer Kirche legal ist -, dass auch Stinkbomben in einer Kirche während des Gottesdienstes legal sind. Offenbar hat die Tierbefreiungsfront TBF von dieser neuen Rechtsprechung Gebrauch gemacht, als sie bald darauf in der Klosterkirche Fahr eine Stinkflüssigkeit versprühte, um gegen die üble klösterliche Tierausbeutung zu protestieren. Unverständlicherweise - da ja öquivalent zum erlaubten Verbreiten von Flugblättern - wurde dann aber gegen die TBF eine Strafuntersuchung eingeleitet. Es ist eben typisch für eine Willkür-Justiz, dass das Recht mal so, mal so gebeugt wird.

Das Obergericht deckte den Blick ebenfalls, wobei es der Frage der Legalisierung von Stinkbomben in Kirchen auswich und andere unglaubliche Begründungen vorschob: "Die Kläger [VgT und Erwin Kessler] engagieren sich, wie sie selbst ausgeführt haben und wie sich dies auch aus den Akten ergibt, vehement für den Schutz der Nutztiere und kritisieren, ja geisseln mit deutlichen Worten und Aktionen die Tierhaltung, vor allem die Haltung von Schweinen... Wer sich so verhält wie der Kläger, muss in Kauf nehmen, dass er sich bei medienwirksamen Auftritten und Aktivitäten auch einmal einem sich möglicherweise nachher als ungerechtfertigt herausstellenden Verdacht aussetzt, der in den Medien verbreitet wird. ... Eine Verletzung der Persönlichkeit der Kläger liegt daher nicht vor."

In krass-willkürlicher Weise übergeht das Obergericht Sinn und Zweck des Persönlichkeitsschutzes, der gemäss Art 28ff ZGB ja gerade ausdrücklich darin besteht, ehrverletzende Äusserungen, die sich als unwahr herausstellen, richtigzustellen.

Die (ohne Verschulden des VgT) jahrelange Verschleppung des Verfahrens verwendet das Obergericht dann auch noch gegen den VgT, indem es argumentiert, die Verleumdung liege schon so lange zurück, dass sie nicht mehr aktuell sei und deshalb kein Intersse mehr an einer Richtigstellung bestehe. Die gesamten Verfahrenskosten samt grosszügiger Entschädigung des Blick/Ringier-Anwaltes von insgesamt 17 000 Franken wurden dem VgT auferlegt.

Verantwortlich für dieses politische Willkürurteil sind die Oberrichter Spirig (FDP), B. Suter (SVP), Verena Bräm.

3. Obergericht deckt korrupte Zürcher Veterinärbeamte

Der VgT erstattete Anzeige gegen eine grsäsliche Schweinefabrik im Gebiet Musterplatz/Bauma im Zürcher Oberland. Praktisch sämtliche bestehenden Tierschutzvorschriften waren verletzt: Mutterschweine lebenslänglich in Kastenständen, keine Beschäftigung, keine Einstreu in den Abferkelbuchten.

Die Veterinärpolizei (FW Heller) erstellte einen Alibi-Rapport, indem der fehlbare Tierhalter mit raffinierten Manipulationen reingewaschen wurde. Einer dieser raffinierten Tricks sei hier exemplarisch genau analysiert:
Die von der Veterinärpolizei behauptete vorhandene Einstreu in den Abferkelbuchten hätte leicht durch Fotos belegt werden können. Tatsächlich zeigt aber von den insgesamt 16 veterinärpolizeilichen Fotos keine einzige die beanstandeten Abferkelbuchten. Unglaublich aber wahr: von den 16 Fotos der Veteriänrbeamten wurden 14 im Freien vor der Schweinefabrik aufgenommen, wo nichts beanstandet wurde! Nur zwei Fotos wurden im Stall gemacht, und hier wiederum so, dass nicht die beanstandeten Zustände erfasst wurden. Insbesondere wurde von den Abferkelbuchten, in denen es vorschriftswidrig keinen einzigen Strohhalm gab, keine Aufnahme gemacht! Der Polizeirapport ist in diesem Punkt sehr raffiniert manipuliert: Zu diesem Tatbestand der fehlenden Einstreu äussert sich der Rapport nur in einem einzigen Satz: "Die Abferkelbuchten sind mit speziell entstaubtem Sägemehl und Hobelspänen eingestreut und die Tiere beschäftigen sich mit diesem Material." Mit diesem Satz deckte die Veterinärpolizei den angezeigten Tierhalter in raffinierter Weise. Es wird ungenau nur von den Tieren gesprochen, ohne zwischen Ferkel und Muttersau zu unterscheiden. In Tat und Wahrheit hatte es damals und bis heute nur in den Ferkelkisten Sägemehl und Hobelspäne. Die Muttersauen vegetieren vorschriftswidrig auf dem nackten, einstreulosen Boden. Einstreu ist ausdrücklich deshalb vorgeschrieben, damit die Muttersau ihren bei der Geburt besonders starken Nestbautrieb ausleben kann.

Aufnahmen des VgT: Keine Bewegungsmöglichkeit, keine Beschäftigung. In der Abferkelbucht fehlt klar erkennbar die vorgeschriebene Einstreu zum Nestbau:

Der VgT erstattete gegen die verantwortlichen Veterinärpolizisten wegen dieses manipulierten Rapportes Strafanzeige wegen Begünstigung und Amtsmissbrauch. Die Bezirksanwaltschaft Pfäffikon interessierte sich nicht für die Beweise des VgT, lehnte die Anzeige mit fadenscheinigen Begründungen ab und überband dem VgT die Verfahrenskosten wegen "ausgesprochen leichtfertiger, wenn nicht gar verwerflicher" Anzeigeerstattung. Auf Rekurs hin deckte das Bezirksgericht Pfäffikon diesen Entscheid, ebenso das Obergericht, mit der Begründung: "Nur weil Erwin Kessler - nota bene zu anderen Zeitpunkten als die Beamten der Veterinärpolizei - andere Beobachtungen im Betrieb Staubs machte und weil er die Bestimmungen über den Tierschutz anders auslegt als die Beamten der Veterinärpolizei, heisst das noch lange nicht, dass sich letztere deshalb der Begünstigung und des Amtsmissbrauches strafbar machen." Für die Zeugen und Fotobeweisen interessierte sich das Obergericht (wie die Vorinstanzen) überhaupt nicht.

Verantwortlich für dieses politische Willkürurteil gegen den VgT sind die Zürcher Oberrichter H Meyer, Mazurczak(FDP), Weber(FDP).

4. Falsche Gesetzesanwendung durch das Obergericht zugunsten eines Anwalts(kollegen).

Das Zürcher Anwaltsbro Butz hatte sich ber die Vorgaben des VgT als Klient sang- und klanglos, ohne ein Wort zu sagen, hinweggesetzt und in einer Eingabe an das Bundesgericht Wesentliches ausgelassen. Hierauf entzog der VgT dem Anwaltsbüro das Mandat, worauf Butz eine massiv überrissene Honorarrechnung stellte. Vor der Aufsichtskommission des Obergerichtes über die Rechtsanwlte unterlag Butz mit seinen Begehren zur Hälfte. Trotzdem wurden dem VgT die gesamten Verfahrenskosten überbunden, was die Zürcher Zivilprozessordnung in krasser Weise verletzt. Das Obergericht kann sich solche Willkür bedenkenlos leisten, weil es dabei vom Parteifilz im Bundesgericht gedeckt wird. Das BGer wies die Beschwerde ab, wobei es sich auf den hier gar nicht anwendbaren 65 der Zürcher ZPO berief und auf den massgeblichen 64 willkürlich nicht einging. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte trat auf eine Menschenrechtsbeschwerde nicht ein mit der Begründung, dass dadurch keine Menschenrechte verletzt worden seien und nationales Recht nicht zu überprfen sei. Filz, Filz, Filz.

Folgende Oberrichter waren an diesem Willkürurteil beteiligt: Sphä(FDP), Dr Früh, Dr Lendi, Benz(EVP).

Wie man sieht, ist es egal, welche Partei man wählt. Letztlich bilden alle zusammen einen einzigen Filz, sobald sie an der Macht sind. Es gibt nur eine Wahlempfehlung: überhaupt nicht wählen. Die laufend zurückgehende Wahlbeteiligung liegt schon heute weit unter 50 % Prozent. Das Regime kann immer weniger behaupten, es sei legitim gewählt.


Leserbriefe

Sehr geehrter Herr Kessler, Sie verschaffen sich nicht nur Feinde, sondern auch Freunde. Schon seit langem bewundere ich Ihren Mut, Ihre Kompromisslosigkeit, Ausdauer und persönlichen Einsatz für die Sache der Tiere. Ich danke Ihnen, dass Sie das tun. Was den sogenannten Antisemitismus und Antirassismus angeht und wie man mit Menschen umgeht, welche Tatsachen und Zusammenhänge beim Namen nennen, habe ich miterlebt. Leider ist es den allermeisten Menschen gar nicht klar, wie sehr sie von den Medien einseitig und oft falsch oder gar nicht informiert werden. Zu zwei Punkten möchte ich mich nun kritisch äussern: ich gehöre zu der Spezies, die ab und zu Fleisch isst. Ich vertrage dieses Tofu-Zeugs nicht. Zudem bin ich viel unterwegs, auch im Ausland, und da ist es immer wieder ein Spiessrutenlauf, überhaupt etwas ohne Fleisch serviert zu bekommen. Ich habe absolut keine Lust mehr, mich ständig zu erklären und zu rechtfertigen, warum ich es lieber ohne mag auf der einen Seite und warum ich es ab und zu noch tue auf der anderen Seite - ich bin keine widerliche, ordinäre Fleischfresserin (Zitat Seite 23 VN 98-3). Hier täte etwas Differenzierung im Ausdruck not. Und auch im Denken... Ich fühle mich gar nicht wohl im Topf mit der leise köchelnden Durchschnittsbrühe. Für mich und andere gibt es nur noch das Qualitätskriterium Demeter und Knospe, auch beim Gemüse.
Zum Zweiten: Wen oder was genau meinen Sie mit das Christentum? Das ist auch so ein leeres Schlagwort. Es ist mir nicht wohl dabei - obschon ich glaub’ weiss, was Sie sagen wollen. Meinen Sie die Institution Kirche? Die PfarrerInnen als deren Vertreter? Die Mitglieder? Die Lehre, die Essenz, das Innerste? Natürlich ist es bedenklich, dass die Mehrheit und sogar politische Parteien das C nur als Lippenbekenntnis oder Dekoration zur Schau tragen.
Zum Schluss noch etwas, was für mich sehr wichtig ist: Dr Rudolf Steiner (Anthroposophie) hat sich schon vor 80 oder 90 Jahren ganz klar mehrmals geuässert über das tiefere Wesen der Tiere, Tierquälerei und deren Auswirkung auf den Menschen, Fleisch(fr)essern, Fleischnahrung, Schmerzen und Leiden, die den Tieren von den Menschen zugefügt werden.
Ich werde Ihr Wirken weiterhin verfolgen, Sie gedanklich begleiten und meinen bescheidenen Beitrag leisten, wo immer es angebracht und möglich ist.
I.K., Bern

Antwort der Redaktion:
Sehr geehrte Frau K. In Ihrer Zuschrift berühren Sie wichtige Aspekte der Tierschutzarbeit, auf die ich gerne eingehe. Ihre Zuschrift ist ein typisches Beispiel dafür, warum ich zur Anthroposophie eine zwiespältige Einstellung habe. Einerseits bewundere ich vieles, was die Anthroposophie hervorgebracht hat, andererseits stosse ich immer wieder auf eine merkwürdig abgehobene, theoretisierende Vergeistigung, welche sich nicht in den Taten spiegelt und deshalb für mich nicht echt ist. Zum Beispiel Demeter-Bauernhöfe, bei denen die Kühe lebenslänglich an der Kette liegen (in Deutschland, kein Einzelfall)! Ihrem Schreiben entnehme ich einerseits schöne Anteilnahme für das Leid der Tiere, dann aber - wenn Taten gefragt sind - merkwürdige Selbstzufriedenheit mit der eigenen abgehobenen Spiritualität. Diese zählt für mich wenig, wenn sich die innere Grsse nicht auch im Handeln zeigt. Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es. hat einmal ein Weiser gesagt. Wenn Sie Ihre Ablehnung von Tierleid durch konsequentenVerzicht auf Tierquälerprodukte - gerade und erst recht in Restaurants! - sichtbar vorleben würden, wäre das zweifellos überzeugender und würde mehr positive Energie verbreiten, als grosse Worte und Lippenbekenntnis. Dieses Prinzip habe ich bei der Erziehung meiner vier Söhne erfolgreich praktiziert: Situationsadäquates Handeln wirk in der Erziehung Wunder, während moralisierendes und belehrendes Reden Kinder wenig beeindruckt. Und die meisten Erwachsenen sind mehr oder weniger grosse Kinder. Nur wenige ändern Lebensgewohnheiten aufgrund blosser Theorien. Dass Sie sich durch die Anthroposophie von der Masse abgehoben fühlen und dann nicht den Mut und den Willen aufbringen, im Restaurant auf Tierquälerprodukte zu verzichten, wäre es wert, gründlich hinterfragt zu werden, ohne rationalisierende Rechtfertigungsversuche. Nach meiner Erfahrung ist nichts so charakterbildend und bereichernd nach innen und beeindruckend nach aussen, wie ein ruhiges, unbeirrbares und mutiges Verhalten ohne theoretisierende Geschwätzigkeit. Natürlich ist es nicht leicht, so gegen den Strom zu schwimmen, aber nur wer gegen den Strom schwimmt, findet die Quelle.
Erwin Kessler.

Solange man still und brav alles mitmacht, lebt man in der Schweiz recht gut. Sobald man aber wie Sie, sich gegen Ungerechtigkeiten und Tierquälereien auflehnt, bekommt man die ganze Härte der Mühlen des Staates zu spüren. Sehr viele Leute bewundern Ihren Mut und Ihre Kraft, sind froh darüber, dass Sie sich für die Tiere voll einsetzen, da sie selber nicht in der Lage sind, dies zu tun.
J-P Sent, Kirchlindach

Mit hoher Anerkennung habe ich Ihr Plädoyer im Schächt-Prozess gelesen, so erledigend klar, mustergültig logisch, dass schläfrige Oberrichter naturgemäss überfordert sein müssen. Aber der Herr Feigel hat jetzt seinen Ehrendoktor zum Lobpreis seines unerschütterlichen Gerechtigkeitssinns zum Schutz aller nur denkbaren Benachteiligten [ausser den Tieren!, Anm d Red]. Und Mutter Helvetia darf sich wieder tief verneigen vor den zähnefletschenden amerikanischen Rechtsanwälten mit und ohne schwarze Sennenkäppi, wie neuerdings auch unsere Bundesräte sie tragen, wenn sie auf fromme Geschäftsreisen gehen.
PK, Z


Erlebnisse von VgT-Aktivisten

An einem Sonntag verteilte ich beim “Institut der Lehrschwestern vom heiligen Kreuz” in Menzingen, Kanton ZG, die VgT-Nachrichten. Eine Schwester in schwarzer Tracht nahm ein Journal und sagte: “Ah, Tierschutz interessiert mich.” Darauf erwiderte ich, dann solle sie aber auch den Bericht darin über die Schweinefabrik ihres christlicheln Institutes lesen (VN98-4, Seite 8), worauf sie die VN zurückgab mit den Worten: “Aha, Sie wollen unsere Tierhaltung angreifen.”
Peter Beck, Winterthur

Einkauf im Reformgeschäft Fraefel in Niederuzwil. An der Kasse werden Fliegenfänger, an denen Fliegen hängen bleiben, zum Kauf angeboten. Ich rede mit Herrn Fraefel und sage, dass das doch Tierquälerei sei, die Fliegen müssten lange leiden. Als ich später wieder dort einkaufen ging, freute ich mich sehr, als ich statt der klebrigen Fliegenfnger einen anderen sah, der die Fliegen unverletzt fängt, so dass man sie draussen wieder freilassen kann.
Marcela Frei, Oberuzwil


Gesundheit ohne Tierversuche:
Milliarden für Krankheit statt Gesundheit

aus einem Beitrag von Urs P Gasche im Pulstip (März 1998)

Zehn von hundert Franken fliessen heute in die Taschen der Krankheitsindustrie. In keinem anderen Land Europas machen Spitäler, Ärzte und Pharmafirmen so grosse Umsätze pro Kopf wie in der Schweiz. Wir verbringen mehr Tage im Spital als die Schweden, Engländer oder Italiener - ganz zu schweigen von den Einwohnern im armen Albanien. Dass die Schweizer deswegen gesünder sind, behaupten nicht einmal Vertreter der Gesundheitsindustrie. Die 40 Milliarden pro Jahr würden dazu dienen, dass wir länger leben, sagen sie. Doch weit gefehlt: Albaner werden fast ebenso alt wie wir. Lebenserwartung und Gesundheit haben nur wenig mit hohen Ausgaben für die Medizin zu tun [und mit den angeblich notwendigen Tierversuchen! Anmerkung der Redaktion].

Präventivmediziner sagen uns schon lange, wie wir gesund und länger leben können: Körperlich viel bewegen, nicht rauchen, wenig Fleisch und tierische Fette essen, dafür viel Gemüse, Früchte und Getreideprodukte geniessen, kaltgepresstes Olivenöl verwenden sowie ein bis zwei Gläser Wein pro Tag trinken. Genau das machen Albanierinnen und Albaner sowie viele Menschen im Mittelmeerraum.

Den meisten unserer Politiker sind diese Tatsachen egal: Sie subventionieren noch immer den Tabakanbau, geben Unsummen aus für die Fleischproduktion. Kaum geht der Absatz leicht zurück, etwa wegen BSE, beschliesst der Bundesrat zusätzliche Steuergelder für Fleisch. Auch für den Absatz von ungesundem Milchfett lassen sich die Politiker immer neue kostspielige Varianten einfallen. Früchte und Gemüse dagegen verteuern sie mit Importhindernissen. Gesundes Olivenöl belegen sie mit einer Abgabe. Dafür fördern die gleichen Politiker eine riesige Krankheitsindustrie - mit Steuermilliarden und unsinnigen Gesetzesparagraphen.


Tiere streicheln statt essen ist gesünder - nicht nur für die Tiere!


Antibiotika im Tierfutter gefährden Menschenleben. Immer mehr Patienten sterben, weil Antibiotika nichts mehr nützen. Dafür mitverantwortlich ist der masslose Einsatz von Antibiotika, vor allem in der Tiermast. [Ktip 18.11.96]


Pro Juventute, Pro Helvetia und Migros finanzieren jüdische Antirassismus-Neurotiker

Laut einer Meldung in der Jüdischen Rundschau führen jüdische Kreise Kurse durch, in denen geübt wird, antisemitische Bemerkungen zu erkennen. Als Paradebeispiel wird der sehr schockierende Fall der Schächtkritik von Tierschützer Erwin Kessler angeführt. Diese Kurse werden finanziell unterstützt von Pro Helvetia, Pro Juventute und Migros.

Es wäre wohl gescheiter, Kurse zur Erkennung von Tierquälereien zu unterstützen!


Vegetarische Ernährung von Hunden und Katzen

Die VgT-Nachrichten Nr 1995-5 Vegetarische Hunde hündelen weniger und Nr 1996-1 Vegetarische Katzen sind noch lieferbar gegen Voreinzahlung von Fr 5.- pro Heft.


Das Leiden der Labor-Tiere

Fakten aus Fachreferaten in der Zeitschrift ALTEX 14 3/97

(EK) Eine Untersuchung in Deutschland ergab, dass bei den grausamen Toxizitätstests (tödliche Vergiftungsversuche zur Prüfung der Giftigkeit neuer Substanzen) weniger als 6 % der Versuchstiere (Ratten) während der qualvollen Sterbephase euthanasiert werden. Die grosse Mehrheit wurde einfach dem langsamen, qualvollen Sterben überlassen - ohne jeden wissenschaftlichen versuchstechnischen Sinn.

Kommentar:
Ein Tierpfleger betreut in grösseren Laboratorien - wie zum Beispiel im Zentrallabor der Uni und ETH Zürich - tausende von Mäusen und Ratten. Die kleinen Käfige füllen mehrstöckig übereinandergestapelt viele Räume. Es ist eher ein Zufall, wenn der Tierpfleger bei einem Rundgang erkennt, wenn Tiere leiden. Die bei Forschern, Professoren und Nobelpreisträgern verbreitete Primitiv-Ethik “Es sind ja nur Tiere!” scheint fast alles zu rechtfertigen, besonders bei kleinen Nagetieren. Was klein ist, zählt sowieso wenig. Ratten und Mäuse sind billig zu haben und werden massenhaft als statistisches Verbrauchsmaterial verwendet.

Käfigbatterien mit Mäusen und Ratten im zentralen Tierversuchslaboratorium der ETH und Uni Zürich:

Tollwutversuche an Mäusen: Bei den durch eine Injektion ins Rückenmark infizierten Tieren treten nach drei bis fünf Tagen Krankheitszeichen auf: Gesträubtes Fell, verlangsamte Bewegung und Zittern. Darauf folgen dann Lähmungserscheinungen bis hin zur vollständigen Paralyse. Gewichtsverlust bis zu 30 %.

Haltungsbedingte Verhaltensstörungen bei Labormäusen: Stereotypien, dass heisst ständig wiederholte, unveränderliche Verhaltensmuster ohne erkennbaren Zweck, sind die auffälligsten Verhaltensstörungen von Labormäusen unter Standard-Haltungsbedingungen: Gitternagen und Hüpfen. Beide haben ihre Ursache im ständigen Versuchen, der grausamen Enge der kleinen Käfige zu entfliehen.


Die Vivisektion ist die grösste und gemeinste Kulturschande der Gegenwart, sie ist moralisch und intellektuell dem Irrwahn der Hexenprozesse völlig gleichzustellen und kein Volk, das sie duldet, hat ein Recht darauf, sich ein Kulturvolk zu nennen...

aus dem Buch “Tierschutz und Kultur” von Manfred Kyber (1925)

... Tatsächlich ist niemals ein Fortschritt irgendwelcher Art erreicht worden durch Scheusslichkeiten und niemals hat ein grosser Forscher es nötig gehabt, Barbareien zu begehen, damit ihm etwas einfiel. Es ist doch geradezu grotesk, anzunehmen, dass die Tausende von Professoren und Ärzten alles Forscher wären. Noch nie hat die Natur geniale Begabung so überreich ausgeschüttet und sie tut es auch heute nicht und hat ganz gewiss mit Rücksicht auf die akademische überhebung der letzten Jahrzehnte keine Änderung ihrer Gesetze vorgenommen. Diese Dutzendmenschen mögen, vor solchen Verbrechen bewahrt, ganz tüchtige und sehr achtbare Lehrer sein oder sonstige schätzenswerte Eigenschaften beruflich oder menschlich entwickeln, aber ist Grössenwahn schlimmster Art, wenn sie sich alle als berechtigte Forscher betrachten. Nicht nur die zahllosen Verbrechen an den Tieren geschehen heute ungesühnt, das Beispiel diesr Scheinwissenschaftler verdirbt auch die akademische Jugend, die solche Scheusslichkeiten ansehen, sich an sie gewöhnen muss, bis sie ebenso abgestumpft wird, wie die Folterknechte, die sie lehrten. Wenn im Gerichtsverfahren das Verlangen, die Wahrheit mittels der Folter zu erfahren, gelegentlich Erfolg hatte, so schlug es zweifelsohne als Methode fehl und führte den Untersuchungsrichter in die Irre. So ist es auch mit der Vivisektion als Forschungsmethode gewesen: immer hat sie die, welche sich ihrer bedienten, zu falschen Schlüssen geführt, und die Berichte starren von Beispielen, in welchen nicht allein die Tiere nutzlos gemartert wurden, sondern auch Menschenleben dem Irrlicht der Vivisektion zum Opfer fielen. Pharmakologische Tatsachen, die durch Experimente an gesunden Tieren erprobt worden sind, werden skrupellos und wahllos für Behandlung kranker Menschen nutzbar zu machen versucht. Wir brauchen Ärzte, die menschlich fühlen und nicht verroht sind durch fortgesetzte Tierschinderei, die human ihre Aufgabe empfinden und nicht durch wissenschaftliche Scheuklappen beengt und beschränkt sind.-


Entstand AIDS im Labor?

Zwei amerikanische Wissenschafter sind zum Schluss gekommen, dass AIDS in Afrika bei der Züchtung von Impfstoffen auf Nierenzellen von Affen entstanden sei. Affen sind Träger von Virusarten, die dem Aids-Virus sehr ähnlich sind. Die Forscher sind nun zum Schluss gekommen, dass solche Viren die Impfstoffe infiziert haben.
[PROTECTION/ Reinhard und Roberts, The African polio vaccine-acquired immune deficiency syndrom connection, Medical Hypotheses, 1997, 367-374]


Der VgT vor 5 Jahren

Nach öffentlicher Kritik des VgT am Schweinestall der Landwirtschafts-Schule Visp, wo alle Mutterschweine ohne jede Bewegungsmöglickeit lebenslänglich in Kastenständen eingesperrt sind, geben die Verantwortlichen im Mai 1993 bekannt, die unwürdigen Zustände so rasch als möglich durch einen Umbau zu beseitigen (was dann bald darauf auch tatsächlich erfolgte).

Der Thurgauer Käser und Schweinemäster Ernst Thalmann, Uesslingen, welcher Tierschützer Erwin Kessler an den Kleidern gepackt und herumgerissen hatte, lässt seinen Anwalt vor Gericht ausführen, er habe den Tierschützer ziemlich sanft, wenn auch nicht gerade liebevoll angefasst, worauf Kessler aufstand, den verdutzten Anwalt an Hemd und Kragen packte und hin- und herschüttelte und dann mit den Worten Ich habe Sie nur sanft angefasst. wieder Platz nahm.

Der Thurgauer FDP-Kantonsrat und Nationalratskandidat Hansjörg Lang wich Fragen zu seiner Einstellung zum Tierschutz mit einem allgemein gehaltenen Gefasel aus, das seine, ignorante, tierverachtende Einstellung aber noch deutlich durchschimmern liess. Erwin Kessler kritisierte ihn hierauf in einem Leserbrief mit dem Titel Lang ist im Tierschutz kurzsichtig, worauf Lang mit einem Leserbrief Herr Dr Erwin Kessler lügt, was dieser wiederum nicht auf sich sitzen liess. Bezirksgericht und Obergericht schützten Kollega Lang mit willkürlichen Entscheiden. Dagegen erhob Erwin Kessler vor dem Bundesgericht erfolgreich Beschwerde.

Im Juni 1993 hiess der Nationalrat eine Petition des VgT für ein Importverbot für Gänsestopflebern und Käfigeier gut, was aber nie praktische Auswirkungen hatte, da sich der Bundesrat nicht an diesen Entscheid des Nationalrates hielt, was wiederum dem Nationalrat egal war. Demokratischer Rechtsstaat nach Schweizer Art.

Im Juni 1993 wurden Aktivisten des VgT, welche im Fürstentum Liechtenstein völlig legal Flugblätter in die Briefkästen verteilten, von der liechtensteinischen Polizei ausser Landes gewiesen und an die Grenze eskortiert. Grund für diesen rechtswidrigen Eingriff in die Meinungsäusserungsfreiheit: Im Flugblatt wurden Bilder aus der Schweinefabrik von Fürst Hans Adam gezeigt. Die Post hatte sich zuvor - ebenfalls rechtswidrig - geweigert, dieses Flugblatt auszutragen. Kurz darauf führte der VgT im Zentrum von Vaduz ein Standaktion mit zwei lebenden jungen Schweinen durch, wobei die fraglichen Flugblätter an die Passanen verteilt wurden. Der Vaduzer Bürgermeister hatte zuvor ein Bewilligungsgesuch für diesen Stand abgelehnt mit der Begründung, der VgT müsse zu diesem Zweck mit einem Vaduzer Tierschutzverein zusammenarbeiten, was VgT-Präsident Erwin Kessler kategorisch ablehnte und den Stand ohne Bewilligung durchführte: Zur Ausbung der Meinungsäusserungsfreiheit brauche der VgT keine Bevormundung durch einen fürstentreuen, angepassten liechtensteinischen Tierschutzverein.

Das Bezirksgericht Werdenberg/SG sprach im Juni 1993 Erwin Kessler, welcher den Schweinestall des Klosters Notkersegg, St Gallen, eine Tierquälerei genannt hatte, von der Anklage der Ehrverletzung frei. Das denkwürdige Gerichtsurteil, in welchem Kastenstände für Mutterschweine aufgrund eines Gutachtens als gesetzwidrig und tierquälerisch beurteilt wurden, ist in VN93-3 im Wortlaut abgedruckt. Als die Gerichtsverhandlung stattfand, hatte sich das Kloster bereits der öffentlichen Kritik gebeugt und den Schweinestall tierfreundlich umgebaut. Nachträglich zeigte sich der Betriebsleiter, welcher zuerst das Gespräch mit Erwin Kessler verweigert und dann aufgrund der öffentlichen Kritik die Ehrverletzungsklage eingereicht hatte, sehr zufrieden mit den tierfreundlichen Veränderungen. ‘Erzwungenes Lernen’ könne man das nennen.

Nachdem Gespräche zu Nichts geführt hatten, kritisierte der VgT im Juni 1993 die Einzelhaltung von Kälbern in engen Einzelboxen im kantonalen Jugendheim Platanenhof, Oberuzwil SG. Nach anfänglichem Rechtfertigen wurde die Einzelhaltung dann später abgeschafft.

Tierschützer klauten Kastenstand, so titelten die Ostschweizer Zeitungen am 26. Juni 1993: Tierschützer aus dem Umkreis des VgT hatten in einer nächtlichen Aktion aus dem Schweinestall der kantonalen Psychiatrischen Klinik Wil SG einen Kastenstand demontiert und abtransportiert, als Protest gegen die staatliche Tierquälerei. Nachdem dieser Kastenstand geklaut wurde, richtete die Klinik im ganzen Schweinestall eine Alarmvorrichtung mit Bewegungsmeldern ein, was Erwin Kessler bald zu Ohren kam und sofort publiziert wurde. Der Betriebsleiter habe hierauf fluchend ausgerufen: Woher weiss der das jetzt schon wieder! Nach jahrelangen hartnäckigen Protestaktionenwurde der Stall schliesslich tierfreundlich umgebaut. Ein Strafverfahren gegen Erwin Kessler wegen dem geklauten Kastenstand ist heute noch hängig!

Im Juli wurde Tierschützer Erwin Kessler zusammen mit zwei VgT-Aktivistinnen in Vaduz bei der nächtlichen Vorberetitung einer spektakulären Flugblattaktion gegen das fürstliche Schweine-KZ verhaftet und vier Tage im Vaduzer Gefängnis inhaftiert. Das diesbezügliche, für Liechtenstein und den Fürsten peinliche Gerichtsverfahren ist heute noch hängig und wird von der liechtensteinischen Justiz menschenrechtswidrig verschleppt.

Am 20. Juli 93 trat Erwin Kessler in einer Diskussion im Zischtigs-Club des Schweizer Fernsehens auf: Vegetarier gegen Fleischesser. Die Sendung schlug so hohe Wellen, dass Erwin Kessler am 3. August nochmals zu einer Sendung eingeladen wurde, diesmal gegen Mäster und Metzger. Kessler cool in der weissen Schale, während dem aufgeregten Präsidenten des Rindermästerverbandes die Schweisstropfen auf der Stirne perlten beklagte die Landwirtschaftspresse das schlechte Abschneiden der Agro-Vertreter.


Glückliche Kühe im Winterauslauf

“Natürlich”-Redaktor Walter Hess hat die Veröffentlichung der folgenden Entgegnung verweigert. Weil wir seinen Inserenten Köppel Naturmode kritisieren mussten (VN98-3, Seite 4) , hat er jegliches objektives Augenmass verloren.

Im Natürlich 4/1998 hat ein "ehemaliger Bauernsohn" unter dem Titel "Wieder einmal striegeln" meinen Beitrag "Glückliche Kühe im Winterauslauf" mit der polemischen Frage "Wann wurden diese Kühe das letzte mal gestriegelt und gebürstet" kritisiert. Damit unterstellt er eine Verkotung der Tiere, die ihn "schockiert" habe. In Tat und Wahrheit sind die Tiere auf dieser Abbildung nicht nennenswert verkotet. Sie werden von der Bäuerin täglich gestriegelt, weil es auf diesem Betrieb keine (tierquälerischen) Kuhtrainer gibt! Der Auslauf ermöglicht den Kühen, sich zu lecken, so wie dies im Anbindestall nicht gut möglich ist.

Die Abbildung zeigt, dass die Tiere von dieser Möglichkeit gerne Gebrauch machen. Die Kuh im Vordergrund hat hinten einen dunklen Fleck. Das ist alles. Deshalb eine Verkotung der Tiere zu behaupten, ist abwegig. Insgesamt sind die Tiere sauber und haben insbesondere nirgends Kotkrusten. Der "morastige" Boden, welcher den leserbriefschreibenden Bauernsohn "schockiert" hat, besteht aus weichem Boden, nicht aus Kot, und gibt den Tieren einen sicheren Stand, wenn sie den Kopf nach hinten schwingen, um sich weit hinten auf dem Rücken zu lecken. Der zertrampelte, vegetationslose Winter-Boden sieht zwar nicht schön aus, ist jedoch zweckmässiger, als ein sauberer Betonboden, auf dem die Tiere bei Glatteis kaum mehr gehen können. Auf diesem Betrieb sind die Tiere den ganzen Sommer auf der Weide und im Winter jeweils für eine Stunde in diesem Auslauf, was tiergerecht ist. Dr Oswald vom Bundesamt für Veterinärwesen, Experte für Fragen der Viehhaltung, hat mir bestätigt, dass es nicht vertretbar ist, aufgrund dieser Abbildung dem Tierhalter eine mangelhafte Pflege der Tiere zu unterstellen.

Die haltlose Kritik dieses "ehemaligen Bauernsohns" kann ich mir nur psychologisch erklären. Vermutlich sind die Tiere auf seinem Elternbetrieb den ganzen Winter an der Kette gestanden. Ich stelle immer wieder fest, dass fortschrittliche Bauern von rückstndigen Kollegen aus schlechtem Gewissen heruntergemacht werden. Lange Zeit waren die Biobauern in dieser Lage.

Wenn die Kühe auf allen Betrieben so gut gehalten und gepflegt würden, wie auf dem hier abgebildeten, würde der VgT seinen Aufruf "Pflanzenmargarine statt Butter und Zurückhaltung beim Milch- und Käsekonsum" einstellen. Leider aber stehen noch viel zu viele Kühe unter einem tierquälerischen elektrischen "Kuhtrainer" fast lebenslänglich an der Kette.


Schächt-Prozess:
Brief an das Zürcher Kassationsgericht

Tuttwil, den 14. Juli 1998

An das Kassationsgericht des Kantons Zürich
Grossmünsterplatz
8001 Zürich

Sehr geehrter Herr Präsident,

in Ergänzung zu meiner Kassationsbeschwerde im sogenannten Schächt-Prozess folgendes:

I

1. Das Zürcher Obergericht hat einen Porschefahrer, der innerhalb von zweieinhalb Jahren dreimal bei massiven Tempoexzessen - bis 54 km/h ber der erlaubten Höchstgeschwindigkeit - geschnappt wurde, zu 30 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt.

2. Das Zürcher Obergericht hat einen Tierschützer, der jüdische Tierquäler mit den passenden Worten undiplomatisch kritisiert hat, zu 45 Tagen Gefängnis unbedingt verurteilt.

Kommentar: überflüssig

II

1. Gegen die Bäuerin Marie Huber in Höri besteht ein Tierhalteverbot wegen fortgesetzter krasser Missachtung des Tierschutzgesetzes. Weil sie drohte, sich umzubringen und das Haus anzuzünden, wenn ihr auch noch die letzte Kuh weggenommen werde, verzichtet das kantonale Veterinäramt auf den Vollzug des Tierhalteverbotes.

2. In Artikel 4 der Bundesverfassung heisst es: Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich.

3. Ich drohe damit, mich umzubringen und mein Haus anzuzünden, wenn meine Gefängnisstrafe vollzogen wird.

Aus 1 bis 3 folgt, dass das Kassationsgericht meine Verurteilung wegen Suiziddrohung aufzuheben hat.

Kommentar: folgt nach Zustellung des Kassationsentscheides.

Mit freundlichen Grüssen
Erwin Kessler

Post-Skriptum:
Ich habe mir lange überlegt, ob ich diese Eingabe an das Kassationsgericht oder an den Nebelspalter richten soll. Schliesslich habe ich mich für den Dienstweg entschieden, mit einer Kopie an den Nebelspalter.


Zum Nachdenken:
Tierschutz, EU und Mitbestimmung

von Carl Sommer, Zürich

„Wir müssen doch unserer Jugend Perspektiven aufzeigen!“

Der ältere Herr, der den EU-Beitritt befürwortet hatte, sagte das sehr entschieden zum Abschluss der Diskussion. Er stand vom Kaffeetisch auf, über dem wir in Streit geraten waren.

„Einen Moment noch.“ Ich nahm vom Tisch ein Blatt, einen Geschäftsbrief im Format A4. Von der unteren Hälfte faltete ich einen Teil um. Jetzt bildete es ein Quadrat. Alle vier Seiten so lang wie die beiden kürzeren Seiten des A4-Formats. „Wissen Sie, was das ist?“

„Das ist eine Grundfläche von 450 Quadratzentimetern. Das ist die Fläche, auf der man heute nach EU-Norm ein Huhn einsperren darf. Ein Huhn in einer Käfigbatterie. Lebenslänglich - hier auf diesem Quadrat.“

Den Umstehenden fiel es offensichtlich schwer, sich ein lebendiges Huhn auf dem kleinen Blatt vorzustellen. Weniger als eine A4-Seite.

„Sie haben doch schon Hühner beobachtet. Wie sie herumgehen, scharren, picken, flattern. Und da wägt man in der EU die Interessen ab - und kommt auf dieses Resultat. Leute, die so etwas ausdenken und befürworten - sind das die Menschen, die unserer Jugend Perspektiven aufzeigen können? Kann man denn noch klarer zeigen, dass die EU nichts anderes ist als eine ziemlich brutale Organisation, die einfach politische und wirtschaftliche Interessen vertritt?“

Es ist gelungen, in den Köpfen vieler Schweizer eine einfache Gleichung herzustellen. EU = Fortschritt und Weltoffenheit. Und wer nicht allzu genau nachdenkt, mchte eben auch fortschrittlich und weltoffen sein. Offen für die EU. Aber warum nicht einmal selber nachdenken?

Die Argumente, die für die EU vorgebracht werden, gliedern sich in zwei klare Gruppen.

Das eine, siehe oben, sind die diffusen weltanschaulichen Argumente. Natürlich ist jeder für „Weltoffenheit“. Aber was hat das mit der Realität der EU zu tun? Ich habe als junger Mensch auch auf viele Fragen neue Antworten gesucht - und teilweise auch gefunden. Soll die heutige Jugend ihre Antworten in Brüssel abholen?

Die zweite Gruppe sind die Angstvorstellungen. „Die Schweiz ist jetzt ein weisser Fleck auf der Landkarte“ - umgeben von den Schengener Staaten. Das sagte am Radio der Chef des Integrationsbüros. Nur noch ein weisser Fleck - die Angst wird bewusst geschürt.

Was man zugunsten der EU hört, läuft fast immer auf eine dieser beiden Argumentationen hinaus - Weltanschauung und Ängste. Beiden ist gemeinsam, dass sie der konkreten EU-Realität ausweichen. „Wie schön wird es sein, wenn unsere Jungen im Ausland arbeiten können“ (Bundesrat Cotti). Sehr schön - die jungen Frauen und Männer unter 25 Jahren sind im EU-Raum zu 21 Prozent arbeitslos (Oktober 1997).

Modern und fortschrittlich ist ein Land, wenn seine Bürgerinnen und Bürger das Geschehen direkt mitbestimmen. Mit-Verantwortung tragen ist die Anforderung der Zeit. In der Schweiz, wo jede Einzelperson direkt ber konkrete Vorhaben abstimmt, haben wir ein zeitgemässes, ein modernes System. Mir sind zum Beispiel viele Deutsche sehr sympathisch. Aber was die wesentliche Frage der Mitbestimmung betrifft - da ist Deutschland im Vergleich zur Schweiz eine rückständige Bananenrepublik. Entschuldigung, aber das muss einmal gesagt sein. Nicht wir sind rücksätndig - die undemokratischen Strukturen der EU sind veraltet.

Soll man lachen oder weinen, wenn die deutschen Politiker laut darüber nachdenken, ob man zur Abschaffung der D-Mark eigentlich eine Volksabstimmung abhalten müsste? Und dann doch lieber drauf verzichten?

In der Schweiz, im Gegensatz zum EU-Raum, sind Hühnerbatterien verboten. Nehmen wir einmal an, es gäbe zu diesem Punkt eine Volksabstimmung: Gute Tierhaltung gegen billige Eier. Würden sich die Schweizer - eher unwahrscheinlich - für Hühnerbatterien entscheiden, wäre das eine grosse Enttäuschung. Doch wir müssten das akzeptieren als Volksentscheid, den man vielleicht später auch wieder umstossen kann.

Aber ganz unerträglich wäre es, eines Tages einfach zu hören „das ist EU-Norm, dazu haben wir nichts mehr zu sagen“. Und zu wissen, dass diese Batterien nicht abgeschafft werden, solange noch irgendeine Wirtschaftsgruppe in Europa ein Interesse daran hat.

Es geht um den Tierschutz. Es geht darüber hinaus um unsere persönliche Mitverantwortung.


Polizeiwillkür gegen den VgT in der Stadt Zürich

(EK) Die Schikanen und Einschüchterungsversuche der Zürcher (Ge-)stapo gegen harmlose Tierschützer, die nur friedlich und ruhig gegen Tierquälerei protestieren, nimmt kein Ende. Am Sonntag, den 1. Juni 1997 hat Polizeivorstand Neukomm persönlich seine Truppen gegen ein paar VgT-Aktivisten losgeschickt, die in der Nähe des Zürcher Zoos Tierschutz-Drucksachen verteilten und mit einem kleinen Plakat gegen das tierquälerische Aufbewahren lebender Forellen in einem kleinen Behälter im Keller des Restaurant Neues Klösterli protestierten. Neukomm persönlich hat die von der Stapo erteilte Bewilligung am Freitag-Abend kurzfristig annullieren lassen, ohne Begründung. Weil VgT-Präsident Erwin Kessler die Kleinkundgebung trotzdem durchführte, setzte Neukomm mehrere Polizisten in Zivil, zwei Streifenwagen und eine Gruppe Polizeigrenadiere ein. Erwin Kessler wurde wegen nichtbewilligter Kundgebung gebüsst, wogegen er Rekurs einlegte. Ende Februar 1998 kam es dann vor dem Bezirksgericht zu einem Freispruch.

Dass sich der VgT von der Zürcher Polizeiwillkür nicht einschüchtern liess, hatte nicht nur rechtlich Erfolg: Das Restaurant Neues Klösterli hält jetzt keine Forellen mehr!

Es ist noch nicht lange her, musste Neukomm im Rekursverfahren vor dem Stadtrat eine Willkürverfügung gegen das Verteilen der VgT-Nachrichten zurückziehen. Sämtliche Zürcher Medien unterdrückten diese Polizeiwillkür gegen die Meinungsäusserungs- und Pressefreiheit wie auch den Beschwerdeerfolg des VgT. Nur die Leser der VN erfuhren davon (VN97-3).

Auch die Polizeiwillkür gegen die Kundgebung beim Restaurant Klösterli wurde von den Medien unterdrückt.


Das Messer blitzt, die Schweine schrein,
man muss sie halt benutzen,

denn jeder denkt: wozu das Schwein,
wenn wir es nicht verputzen?

Und jeder schmunzelt, jeder nagt,
nach Art der Kannibalen,

bis man dereinst "Pfui Teufel" sagt,
zum Schinken aus Westfalen.

Wilhelm Busch


Fleisch und Käse machen dick.
Das ist hässlich und ungesund.
Essen Sie vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe!


Der vegetarische Menü-Tip:
Bohnen mit Räuchertofu

von Sylvia Laver

Fr 2 Personen:
1 grosse Zwiebel in Pflanzen-öl oder -Fett glasig werden lassen..

2 Knoblauchzehen durchpressen und mit 700 g Bohnen und 1 EL Bohnenkrautgewürz zugeben und kurz dämpfen. Dann das ganze mit wenig vegetabiler Gemüsebouillon ablöschen, Pfanne zudecken und weich dämpfen.

Wenn nötig etwas Gemüsebouillon nachgiessen. Wenn die Bohnen weich sind 400 geräucherten Tofu in kleine Würfel schneiden, auf die Bohnen geben, zudecken und 2-3 Minuten erhitzen.

Evtl Salzkartoffeln als Beilage und dafür nur 500 g Bohnen.

Schmeckt sehr gut und ist schnell und einfach zubereitet.


Koschere Biscuits ohne tierische Zutaten

im Chaimson’s Kosher Food Market (Erikastr 11, 8003 Zürich) erfreuen die Veganer. Biscuits schmecken genau so gut ohne KZ-Eier und ohne Schlachtfette. Die jüdischen Speiseregeln haben offensichtlich auch positive Seiten - wir kritisieren einzig und allein das tierquälerische Schächten.

Veganer Schokoladen-Biscuit-Cake aus Koscher-Biscuits - rasch kalt zubereitet:

125g Kokosfett und 125g vegetabile (pflanzliche) Margarine bei niedriger Hitze (Stufe 2-3) langsam auflösen. Darf für die weitere Verarbeitung nicht zu heiss sein! Danach 200g Puderzucker mit 4 EL Kakao vermischen und in das Kokosfett einrühren. 1-2 EL Ruhm dazugeben und alles gut vermischen. Falls die Masse zu flüssig sein sollte, etwas Soyamehl untermischen. Eine Cakeform mit Aluminiumfolie auslegen und schichtenweise mit der Kakaomasse und ca 200g Biscuit-Keksen auffüllen. Die erste und letzte Schicht sollte Kakaomasse sein. Von der Kakaomasse jeweils nicht zu viel nehmen, da es sonst zu süss und mastig wird. Danach im Kühlschrank abkühlen lassen und kalt (direkt aus dem Kühlschrank) servieren.


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