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Schweinerei der Säntis-Schaukäserei in Stein/AR
Schweine im Kastenstand im Zuchtbetrieb "Kochegg" der
Säntis-Schaukäserei
Die armen Schweine der Säntis-Schaukäserei, gefüttert
mit Abfällen der Bio-Butter-
und Käseproduktion: So unterstützen Konsumenten von Bio-Käse unwissentlich
Massentierquälerei. Unsere Empfehlung: Weichkäse Lido auf pflanzlicher
Basis, erhältlich bei Migros, und Pflanzenmargarine statt Butter!
(EK) In Stein/AR betreibt die Säntis AG eine Schaukäserei, die
Bio-Käse herstellt. Mit Plakaten in der ganzen Schweiz wird die Öffentlichkeit zum
Besuch dieser Schaukäserei eingeladen. Zu dieser Käserei gehört auch eine üble
Schweinefabrik, welche dem Publikum nicht offensteht: Verkotete Tiere auf dem nackten
Betonboden. Als Alibi-Beschäftigung eine untaugliche Kette mit einem Hartholzrugel -
offiziell nicht genügend zur Erfüllung der gesetzlichen Beschäftigungsvorschrift, denn
es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Ketten und Hartholzstücke keine geeignete
Beschäftigung für Schweine darstellen. Sie brauchen täglich frisches Stroh oder weiches
Holz, das abgenagt werden kann. In dieser üblen Intensivhaltung gibt es keinen einzigen
Strohhalm. Die Strohraufen sind sämtliche leer und offensichtlich nicht benützt. Nicht
einmal Stroh gönnt die Säntis AG ihren unter KZ-artigen Verhältnissen gehaltenen
Tieren! Die intelligenten, spielfreudigen jungen Tiere vegetieren in extremer Enge und
Eintönigkeit dahin - als ob es kein Tierschutzgesetz gäbe. So werden Schweine in
unterentwickelten Ländern gehalten, die kein Tierschutzgesetz haben. Die Tiere der
Säntis-Schaukäserei merken absolut nichts vom Tierschutzgesetz - toleriert wie üblich
von den Tierschutz-Vollzugsbehörden.
Schon vor 5 Jahren haben wir die Säntis Schaukäserei wegen Missachtung
von Tierschutzvorschriften im Schweinemaststall angezeigt. Damals wurde eine kleine
Trinkgeldbusse verfügt. Seither hat sich kaum etwas gebessert - nicht verwunderlich: die
Verantwortlichen waren völlig uneinsichtig und rechtfertigten sich so: ähnlich könnte
jeder zweite Betrieb im Kanton eingeklagt werden. Damit wurde einmal aus Tierhalterkreisen
zugegeben, dass es gang und gäbe ist, Schweine in übelster Weise zu halten, als ob es
kein Tierschutzgesetz gäbe. Daran hat sich leider bis heute wenig geändert. Seltene
Trinkgeld-Bussen wie im Falle der Schaukäserei Säntis machen rücksichtslosen Mästern
offensichtlich wenig Eindruck.
Fotos oben und unten: Mutterschweine in Kastenständen in der
Schweinefabrik "Kochegg" der Säntis-Schaukäserei in Stein/AR
Schweinemästerei "Alte Käserei" und Schweinezucht
"Kochegg" der Säntis-Schaukäserei in Stein/AR
Warum sieht man im Schweizer Fernsehen nie die schlimmen
Zustände in den Schweizer Tierfabriken? Weil nur Aufnahmen gezeigt
werden, die mit Einwilligung des Tierfabrikbesitzers gemacht wurden!!! Deshalb sind im
Schweizer Fernsehen schlimme Zustände nur aus dem Ausland zu sehen, wo unsere
Fernsehmacher nicht lange nach Aufnahmebewilligungen fragen.
Auch für unsere Videoaufnahmen aus der Appenzeller Schaukäserei
interessierte sich das Schweizer Fernsehen nicht.
Editorial von Erwin Kessler, Präsident VgT:
"Holocaust-Leugner"
Ich solle mich von den sogenannten Holocaust-Leugnern distanzieren, das
würde meine Akzeptanz bei den konservativen Medien verbessern, meinte ein Journalist
gutmeinend. Der BEOBACHTER-Chefredaktor habe einen Beitrag abgelehnt, weil ich in
Recht+Freiheit etwas publiziert hätte. Haben Sie dieses interessante
Blatt schon einmal gelesen? fragte ich zurück. Nein, aber er habe gehört, dass es
von einem Holocaustleugner herausgegeben werde.
Ich lese in Recht+Freiheit immer viele interessante
Tatsachen, die von den regimetreuen Medien unterdrückt werden, so zB die einseitige
Zusammensetzung der Antirassismus-Kommission der jüdischen Bundesrätin Ruth Dreifuss.
Hingegen habe ich darin noch nie gelesen, dass der Nazi-Holocaust geleugnet würde. Der
Herausgeber von Recht+Freiheit+, Ernst Indlekofer, ist - wie ich - ein Gegner des
verfehlten Anti-Rassismus-Gesetzes, er hat - wie ich - ein Verfahren wegen angeblich
antisemitischen Äusserungen am Hals. Dass eine entsprechende Verurteilung überhaupt
keine glaubhafte Bestätigung des Antisemitismus-Vorwurfs darstellt, zeigt meine
Verurteilung im Schächtprozess. Indlekofer hat darüber hinaus eine kritische Einstellung
zur offiziellen, unter jüdischem Einfluss staatlich diktierten Geschichtsschreibung des
Zweiten Weltkrieges. Das ist ein Thema, das ich nicht studiert habe. Mich interessiert der
heutige Holocaust an den Tieren mehr, als der vergangene, der sich nicht mehr rückgngig
machen lässt. Und da dieser Historiker-Streit nichts mit Tierschutz zu tun hat, will ich
dazu auch gar nicht Stellung nehmen, bin aber dafür, dass man sich über alles kritisch
und sachlich äussern darf.
Weil Recht+Freiheit gelegentlich meine Presse-Communiqués
abdruckt, welche die regimetreuen Medien unterdrücken, wirft mir nun der
BEOBACHTER-Chefredaktor vor, ich publiziere in Kreisen der Holocaustleugner.
Selbst wenn das zuträfe, wäre das nur für den angepasst und konservativ gewordenen
BEOBACHTER ein Problem, nicht für mich. Ich werde dem BEOBACHTER nicht den Gefallen tun,
mich von Indlekofer zu distanzieren, nur weil er dem Regime ein Dorn im Auge ist.
Zur staatsbürgerlichen Weiterbildung empfehle ich die Sonderbeilage Abschied vom
Rechtsstaat - Das Antirassismusgesetz als Instrument zur Errichtung einer totalitären
Diktatur in der Schweiz, gegen einen freiwilligen Unkostenbeitrag erhältlich bei
Recht+Freiheit, Postfach 105, 4008 Basel.
Stadtpolizei Zürich nimmt Datenschutz nicht ernst
von Erwin Kessler
Gemäss Datenschutzgesetz hat jeder Bürger das Recht, Einsicht in Daten
zu nehmen, die über ihn in Datenbanken gespeichert sind.
Ich verlangte bei der Stadtpolizei Zürich diese Einsichtnahme. Damit
begann ein komplizierter Weg durch die Bürokratie; ich wurde von einem Amt zum anderen
verwiesen, da die Fichen in verschiedenen Ämtern verstreut sind.
Heraus schaute nach monatelangem hartnäckigen nachfragen, dass die Stadtpolizei alte
Anschuldigungen weiter gespeichert lässt, nachdem deren Haltlosigkeit rechtsgültig
festgestellt ist! Diese alten Anschuldigungen werden weder gelöscht, noch durch
entsprechende Erledigungsvermerke korrigiert.
Die gespeicherten Daten sagen wenig bzw hauptsächlich falsches
über
mich, den zu Unrecht Angeschuldigten, aus, indirekt aber Bedenkliches über das Verhalten
der Stadtpolizei, die mich und den VgT dauernd mit willkürlichen Verzeigungen schikaniert
und nach rechtskräftiger Erledigung die Haltlosigkeit nicht zur Kenntnis nimmt und weder
löscht noch korrigiert. So wird der VgT systematisch kriminalisiert, wohl damit die
Beamten noch rücksichtsloser und noch willkürlicher vorgehen und noch mehr willkürlich
Anschuldigungen fichieren... So bekämpft man im Rechtsstaat politisch
unbequeme Gruppierungen und Personen, welche - wie ungehörig und unschweizerisch! -
staatliche Missstände, Nichtvollzug demokratischer Gesetze und willkürliche
Rechtsbeugung - kritisieren.
Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich begnügte sich mit einer
nichtssagenden Blabla-Stellungnahme zu diesem Daten-Skandal.
Frühere Enthüllungen über die täglich
Polizeiwillkür in der Schweiz:
Die Kantonspolizei sammelt Informationen über Bürger und Organisationen (VN98-4)
Stadtpolizei Winterthur deckte gewalttätigen Metzger (VN97-3)
Gewalttätige St Galler Kantonspolizei (VN95-8)
Mit den VgT-Nachrichten (VN) entsteht ein Werk von
historischer Bedeutung. Frühere Ausgaben werden gegen Voreinzahlung von 10 Fr
nachgeliefert solange Vorrat. Ab 1997 sind die VN auch im
Internet.
Niemand schafft grösseres Unrecht als der, der es in Formen des Rechts
begeht.
Platon, griechischer Philosoph
Typisch für ein marxistisches System ist es, Kriminelle zu schonen,
aber politische Gegner als Kriminelle zu behandeln.
Alexander Solschenizyn, russischer Nobelpreisträger
Die Behörden verfügen auch im Rechtsstaat Schweiz über unbeschränkte
Mittel und Möglichkeiten - die gesamten Steuereinnahmen, Heerscharen von Beamten und
Juristen, die Polizei und nötigenfalls auch die Armee - um ihr Unrecht durchzusetzen.
Erwin Kessler im Buch Tierfabriken in der Schweiz - Fakten und Hintergründe
eines Dramas (erhältlich im VgT-Buchversand)
Die SBB machen Jagd auf VgT-Plakate!
Die SBB haben ihre Lokführer angewiesen Meldung zu erstatten, wenn
längs den Bahnlinien gelbe VgT-Plakate ESSEN SIE HEUTE VEGETARISCH - IHRER GESUNDHEIT UND
DEN TIEREN ZULIEBE gesichtet werden!
Woher wir das wissen? Von 1000 Schweizern ist bereits mehr als einer
VgT-Mitglied. Darunter hat es halt auch Lokführer.
Bemerkenswert an dieser SBB-Jagd auf VgT-Plakate ist, dass keine
ähnliche Jagd auf Graffitis stattfindet, obwohl viel mehr Graffitis die Bahnlinien
zieren als VgT-Plakate. Diese Merkwürdigkeit hat eine einfache Erklärung: Im
Verwaltungsrat der SBB ist die Fleischmafia vertreten. Diese hat bereits vor einem halben
Jahr durch direkte Intervention bei der SBB-Generaldirektion bewirkt, dass
Wagen-Hängeplakate, welche der VgT vertraglich bestellt und bereits bezahlt hatte (30 000
Fr), vorzeitig eingezogen wurden unter dem Vorwand, politische Werbung sei in SBB-Zügen
nicht erlaubt. Der Text auf diesen Plakaten war der gleiche wie jetzt auf den gelben
Grossplakaten (0.9 m x 5.6 m): ESSEN SIE HEUTE VEGETARISCH - IHRER GESUNDHEIT UND DEN
TIEREN ZULIEBE.
Während diese Aufforderung zum weniger Fleisch essen angeblich
"politische" Werbung sein soll, hat es in den SBB-Zügen immer wieder Werbung
zum mehr Fleisch essen, und zwar nicht nur für bestimmte Produkte, sondern ganz
allgemeine Werbung für "Schweizer Fleisch" mit dem offensichtlichen Zweck, dem
rückläufigen Fleischkonsum entgegenzuwirken - also genau das umgekehrt Analoge der
VgT-Werbung.
Diese politisch motivierte Zensur eines harmlosen Werbetextes durch die SBB ist keine
Ausnahme: Das Schweizer Fernsehen - wie die SBB ein staatlicher Monopolbetrieb - hat einen
Werbespot des VgT zensuriert, in welchem dazu aufgerufen wurde: "Essen Sie weniger
Fleisch - Ihrer Gesundheit, den Tieren und der Umwelt zuliebe." Bundesrat Moritz
Leuenberger und das Bundesgericht haben diese diskriminierende Behinderung der
Meinungsäusserungsfreiheit unter Missbrauch staatlicher Monopole gedeckt; der Fall ist
zur Zeit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hängig. - Vor zwei Jahren
ist ein VgT-Radio-Spot mit einem ähnlichen Aufruf zur vegetarischen Ernährung von
verschiedenen Lokalradios zensuriert worden - politischer Missbrauch des staatlich
lizenzierten Monopols. Unter Anführung von Schawinskis Radio 24 wurde der Spot im Raum
Zürich vollständig unterdrückt.- Vier VgT-Aktivistinnen, die im Sonntagsverkehr
friedlich ein Spruchband ESSEN SIE WENIGER FLEISCH... aufgehalten haben, sind letztes Jahr
im Kanton Schwyz von sechst Metzgern und Mästern brutal zusammengeschlagen worden
("Hirnerschütterungen"etc.); das Strafverfahren gegen die namentlich bekannten Täter
wird verschleppt.
Die Aufforderung, weniger Fleisch zu essen, sprengt offenbar in der
Schein-Demokratie Schweiz das im Rahmen der Meinungsäusserungsfreiheit Zulässige. Das
qualifiziert den Zustand der Nation und wird uns erst recht nicht davon abhalten,
weiterhin Mittel und Wege zu suchen, die Bevölkerung auf die Bedenklichkeit eines hohen
Fleischkonsums aufmerksam zu machen: Ihrer Gesundheit, den Tieren und der Umwelt zuliebe.
Nicht-deklariertes Poulet-Fleisch aus China im Migros!
von Erwin Kessler
In Honkong sind bereits auch Menschen an der viralen Geflügel-Epidemie
gestorben. In diesem Zusammenhang wichtig ist die bisher unveröffentlichte Tatsache, dass
die Migros massenhaft Pouletfleisch aus China importiert und als Schweizer-Produkt oder
(gesetzwidrig) überhaupt nicht deklariert verkauft.
Die folgenden Beobachtungen sind im Zeitraum September/Oktober 1996
gemacht worden. Die entsprechenden Verkaufspackungen sind sichergestellt:
Schweizer-Produkt steht auf der Migros-Geflügel-Schnitzel-Packung.
Nur wer das Kleingedruckte sehr genau liest, merkt, dass das Geflügelfleisch aus China
kommt. Das Bestreuen mit Schweizer Paniermehl genügt offenbar bei Migros, um aus
chinesischem Geflügel ein Schweizerprodukt zu machen.
Unter anderen sind folgende Packungen sichergestellt worden:
Don Pollo: 2 "Poulet Cordon-Vaudois - für den mittelmässig
sprachkundigen also irgend etwas Waadtländisches. Unter Zutaten: Pouletfleisch 54%
(Brasilien oder China). Ganz unten bei Preis und Verfallsdatum - also dort, wo man
besonders hinschaut: Made in Switzerland / Schweizer Produkt / Produit Suisse.
Don Pollo: Poulet-Schnitzel: Vorderseite, auf Preisetikette: produit Suisse / Schweizer
Produkt. Auf der Rückseite, unter Zutaten: keine Herkunftsdeklaration.
Hans Heinzelmann, stv Direktor und Leiter des Marketing Fleisch beim
MGB, erklärte im Brückenbauer vom 21. Juni 1995:
... Wir haben 1982 ein erstes Tierschutzleitbild erstellt. In diesem haben wir
unsere Mitverantwortung für eine tiergerechte Nutztierhaltung und den Respekt vor dem
Tier festgehalten. Dieses Leitbild wurde 1990 überarbeitet und beinhaltet als
Kernaussage, dass wir für Lieferanten aus dem Ausland die gleichen Anforderungen an
Tierhaltung und Tiertransporte stellen wie in der Schweiz.
Wenn Heinzelmann mit gleichen Anforderungen die gleiche
Tierquälerei wie in der Schweiz meint, kann man ihm vielleicht keine Lügenhaftigkeit
vorwerfen. Eine Täuschung der Konsumenten ist es allemal, überhaupt von Respekt vor
dem Tier und entsprechenden Anforderungen zu reden. Wenn das wahr wäre, müssten
die Tiere in China ja besser gehalten werden als die Menschen!
Kritische Konsumenten, die kein chinesisches Pouletfleisch möchten (zB
angesichts der Unterdrückung Tibets durch China), werden mit sturmem Kopf vom Einkaufen
im Migros zurückkommen: Das Lesen des Kleingedruckten ist oft schon rein physisch ein
schwieriges Unterfangen, und wer sich bemüht, sich an der kleingedruckten Deklaration zu
orientieren, wird sich bald desorientierter als vorher fühlen: Da gibt es nicht nur
Schweizer Poulet-Schnitzel aus China, sondern auch solche, die offenbar nirgendwoher
kommen: jedenfalls kann man die Packungen hundert mal drehen und wenden und alles nochmals
auf Deutsch, Französisch und Italienisch durchgehen: nirgends ein Hinweis auf die
Herkunft, obwohl die Herkunftsdeklaration gesetzlich vorgeschrieben ist. Teilweise ist gar
nichts oder einfach Schweizer-Produkt aufgestempelt, aber was das wert ist, zeigen die
Schweizer China-Poulets.
Was wohl auch die wenigsten Konsumenten wissen:
Gemäss eidgenössischer Zollstatistik sind im letzten Jahr folgende Mengen an Geflügel
aus China importiert worden:
Brüste von Hühnern: 92 Tonnen,
andere Stücke von Hühnern: 25 Tonnen,
Stücke und Schlachtnebenprodukte (ohne Lebern) gefroren, von Hühnern: 938 Tonnen,
gefrorene Brüste von Hühnern: 1899 Tonnen,
andere Stücke und Schlachtnebenprodukte: 24 Tonnen,
Brüste von Truthähnen: 24 Tonnen,
Stücke und Schlachtnebenprodukte von Enten: 11 Tonnen.
Guten Appetit!
Schweizer BSE-Statisik: eine unerkannt
BSE-infizierte Kuh unter 300 geschlachteten Kühen!
Das ist laut Sonntags-Zeitung vom 31.5.98 die Schätzung von
Wissenschaftern aufgrund neuer Forschungsresultate. Offiziell geht die Zahl der jährlich
an Rinderwahnsinn (BSE) erkrankten Kühe in der Schweiz laufend zurück. Nun haben
Schweizer Mikrobiologen ein neues Testverfahren entwickelt, mit dem BSE-Infektionen
festgestellt werden können, bevor die Krankheit ausgebrochen und an äusseren Symptomen
erkennbar ist. Unter 1800 Proben fanden die Forscher 6 Fälle von subklinischer
BSE. Und solche BSE-Kühe werden bis heute unerkannt ganz normal zu Fleisch
verarbeitet. Wieviele Konsumenten sich auf diesem Weg anstecken, wird man wegen der sehr
langen Latenzzeit erst nach vielen Jahren wissen, wenn es zu spät ist.
Essen Sie heute vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren
zuliebe!
Die Annahme der Dummheit des Esels beruht, beiläufig gesagt, nur auf
der Dummheit der Menschen.
Manfred Kyber
Skandalöse Unterdrückung von
Konsumenteninformationen über das täuschende Verhalten des
"Natur-Mode"-Versandhauses Köppel durch "Natürlich",
"K-Tip"und die gesamte Gesundheitspresse
von Erwin Kessler
Das Modeversandhaus Köppel wirbt mit dem Slogan Ganz Natur und
wendet sich gezielt an eine naturbewusste Kundschaft. Während das ebenfalls auf
Natur-Kleidung spezialisierte Versandhaus Hess aus tierschützerischen Gründen keine
Angora-Wolle führt, bietet Köppel dies als Naturprodukt . (Über
die Qualzucht und die übliche tierquälerische Haltung von Angora-Kaninchen und das
ebenfalls tierquälerische Rupfen der Wolle siehe unten). Gegenüber dem VgT
behauptete Köppel schriftlich, seine Angorawolle komme aus tierfreundlicher Produktion.
Was unter tierfreundlich zu verstehen ist, konnte Herr Köppel auf Rückfrage hin
nicht erklären, und als wir die Adressen der "tierfreundlicheln" Produzenten
haben wollten, um diese zu besuchen, verweigerte er diese Angaben gegenüber dem VgT,
einer der grössten Tierschutz- und Konsumentenschutzorganisation der Schweiz,
hartnäckig. Hierauf schrieb ich einen Bericht über Angora-Kaninchen und das
konsumententäuschende Verhalten der Firm Köppel und sandte diesen der Zeitschrift Natürlich
ein, wo Köppel regelmässig inseriert. Die Redaktion lehnte den Beitrag ab und stellte
sich mit vorgeschobenen Ausreden vor ihren Inserenten. Darüber schrieb ich nun einen
Bericht für die Zeitschrift Vita Sana - Für uns, welche- wenigstens
ehrlich - antwortete: Im vorliegenden Fall müssen wir uns leider dem Entscheid des
Natürlich anschliessen, da die Firma Köppel auch zu unseren Inserenten
gehört und uns deshalb die Hände gebunden sind. Nun gelangte ich mit dem ganzen Fall
an den K-Tip, der Interesse zeigte und einen Bericht ankündigte. Dieser
erschien jedoch nicht, stattdessen ein Inserat von Köppel.
Diese Schwierigkeiten, die Konsumenten vor unlauteren Machenschaften
publizistisch zu warnen, ist die eine Seite des praktisch nicht existierenden
Konsumentenschutzes in der Schweiz. Die andere Seite ist die, dass wir zufolge der
wirtschaftsfreundlichen und konsumenten- und tierschutzfeindlichen Rechtsprechung des
Bundesgericht (Wirtschaft hat stets Vorrang gegenüber ethischen Werten), keine
rechtlichen Möglichkeiten haben, gegen Konsumententäuschungen vorzugehen. Das Gesetz
über den Unlauteren Wettbewerb bleibt bezüglich Konsumentenschutz genau so toter
Buchstabe wie das Tierschutzgesetz; das Gesetz schützt in der Gerichtspraxis einseitig
nur die Anbieter vor tier- und konsumentenschützerischer Kritik. Der VgT wird, wenn er
Konsumententäuschungen aufdeckt, immer wieder wegen unlauterem Wettbewerb eingeklagt,
kann aber umgekehrt unlautere Werbeversprechungen skrupelloser Firmen nicht einklagen.
Wieder einmal erfahren nur die Leser der VgT-Nachrichten, was sich - von
den etablierten Medien unterdrückt - hinter den Kulissen dieses Staates abspielt. Auch
die folgenden Zeitschriften, welche die täuschenden Köppel-Inserate "Mode ganz
Natur - kompromisslos..." abdrucken, haben unseren Bericht nicht veröffentlicht: PULS-Tip,
Volksgesundheit Schweiz, Gesundheits-Nachrichten (Dr
Vogel), Kneipp. Alle diese Medien, die sich sonst so weltoffen und
lebensbewusst geben, haben in diesem Testfall die offene Information der Leser hinter das
Inserate-Geschäft zurückgestellt. Schlimm ist, dass die Leserschaft sonst nie erfährt
und auch nicht ahnen kann, was ihr alles vorenthalten wird - eine feine Art der
öffentlichen Manipulation. Mit Ihrer Spende ermöglichen Sie, dass wir den aufwendigen
Kampf gegen Repressionen, Verleumdungen und Gerichtswillkür gegen den VgT durchstehen und
mit den VN weiterhin in grosser Auflage (150 000) im ganzen Land verbreiten können, was
die "gekauften" anderen Medien unterdrücken.
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Hintergründe der Angora-Wolle
Das Züchten und Rupfen von Angora-Kaninchen ist aus folgenden Gründen
eine Tierquälerei:
Angora-Kaninchen stellen eine langhaarige Extremzüchtung dar. Die Tiere
wären ohne spezielle Behandlung und Haltung nicht lebensfähig. Das art- und naturwidrig
langhaarige Fell verklebt bei Verschmutzung leicht. Die Tiere werden deshalb normalerweise
einzeln und relativ steril in kleinen "sauberen" Gitterkäfigen gehalten. Die
angeborenen artgemässen Verhaltensweisen wie Scharren in Einstreu oder Erde, Herumrennen,
Kapriolen schlagen, Spielen mit Artgenossen etc werden gewaltsam unterdrückt, um die
Verschmutzung und Verfilzung der "Wolle" zu verhindern. Als Folge der
Einzelhaltung (soziale Isolation) und des dauernden Eingesperrtseins in kleinen Käfigen
werden die Tiere hochgradig apathisch - eine schwere Verhaltensstörung. Diese Apathie
wird von Leuten ohne ethologische (Ethologie = Verhaltenskunde) Kenntnisse - dazu zählen
die meisten Biologen, Veterinäre und die traditionellen Kaninchenzüchter - oft mit
Zahmheit verwechselt. Verhaltenskunde ist in der Ausbildung der Tierärzte nur ein
Wahlfach.
Um artgerecht gehaltene Tiere handzahm zu halten, müsste man sich
täglich mindestens eine Stunde mit ihnen beschäftigen (mit Körperkontakt). Einzeln
gehaltene Kaninchen können wie Plüschtierchen gefasst werden ohne dass sie irgendwohin davonlaufen -
typisch für starke Apathie. Kaninchenzüchter
beeindrucken dann Laien mit der angeblichen Zahmheit und wollen damit das Wohlbefinden der
Tiere beweisen.
Kaninchen sind sozial lebende Tiere. Das Bedürfnis, sich regelmässig
in Gemeinschaft mit anderen aufzuhalten, teilt der Mensch mit anderen höheren, sozial
lebenden Säugetieren. Angorakaninchen sind derart apathisch, dass sie sich beim Rupfen
der Haare - einer schmerzhaften, widernatürlichen Prozedur - kaum noch wehren. Das Rupfen
führt in der Praxis meist zu entüzndeter Haut, blutigen Wunden und Kälteschock.
Behauptungen, die Kaninchen würden geschoren, sind unglaubwrdig, da das bei diesen
kleinen Tieren eine schwierige Prozedur ist. Abgesehen wäre das für die Tiere ebenfalls
mit grosser Angst verbunden; Kaninchen sind keine Schafe, sondern kleine, empfindliche und
ängstliche Tiere.
Weitere Informationen siehe VN98-3.
Makabres "Säulifäscht" in Kilchberg
von Erwin Kessler
Alle Jahre wieder findet in Kilchberg am Zürichsee auf dem
gemeindeeigenen Landwirtschaftsbetrieb Stockengut das Säulifest statt. Nein,
da werden keine Schweinchen gestreichelt, die glücklich an der Sonne im Gras liegen. Die
Schweine, um die es hier geht, drehen sich am Spiess, über heisser Flamme. Wie Brandopfer
sehen sie aus, bevor sich die Menge daran macht, diese Tiere häppchenweise und
schmatzend, mit fettigen Fingern und gierig triefenden Mäulern zu verzehren. Die Kinder
finden es wäh pfui, aber wer hört schon auf die Kinder.
Und es waren nicht etwa glückliche Schweine, die jetzt am Spiess
über
dem Feuer schmoren. Ihr Leben verbrachten sie auf Beton im gemeindeeigenen Gutsbetrieb
Stockengut. Von den grünen Wiesen rundherum konnten sie nur träumen. Es
herrscht keine gute Einstellung zu den Tieren hier.
Die neugeborenen Kälber werden den Müttern sofort weggenommen und
einsam und allein in eine Einzelbox gesteckt. In diesen Kisten in einem dunklen
Stallabteil verbringen sie die erste Zeit ihres Lebens. Kälber stehen schon innert der
ersten Stunde nach der Geburt auf, machen Gehversuche und bald auch schon Sprünge, suchen
das Euter. Nichts von alledem auf dem Stockengut. Aufstehen können die Kälber in den
Kisten - das ist aber dann auch schon alles. Platz zum Herumlaufen und Springen gibt es
nicht in diesen engen Boxen, keine Artgenossen zum Beschnuppern und Spielen und schon gar
keine Mutter. Erst nach Wochen kommen sie in die Gruppe der älteren Kälber.
Die Kühe auf dem Stockengut werden mit dem sogenannten elektrischen
Kuhtrainer gezüchtigt: Damit das Misten wenig Arbeit macht, hängt ein Elektrisierbügel
über dem üRcken jeder Kuh. Sobald sie zum Harnen oder Koten einen Buckel macht, erhält
sie einen elektrischen Schlag. Nur wenn sie zum Koten ganz nach hinten steht, soweit die
Anbindekette dies zulässt, kann sie dem elektrischen Schlag entgehen. So fällt der Kot
schön in den Kotgraben. Das sich die Kühe unter dieser Elektrisiervorrichtung auch nicht
mehr lecken können, wenn es sie juckt, interiessrt die Agrotechnokraten vom Stockengut
nicht.
Den Hühnern geht es auch nicht besser auf dem Stockengut. Die
Auslaufluken sind meistens geschlossen, das hohe Gras im Auslauf sichtlich nicht von
scharrenden Hühnern benutzt. Wenn die Luken einmal offen sind, wagen sich nur ein paar
der auslauf-ungewohnten Hühner ins Freie. Warum so wenig Auslauf? Wohl damit die vielen
Spaziergner die übel aussehenden, halbnackten Hennen möglichst nicht zu sehen
bekommen. Fr diese Stadtmenschen mit sentimentalem Mitgefühl für die Tiere
hat es auf dem Stockengut einen Weiher mit Enten und auch ein paar Ziegen auf der Wiese.
Dahin sollen die Bürger Kilchbergs ihre Aufmerksamkeit richten und über die
Tierfreundlichkeit des Stockengutes staunen. Die Nutztiere sind weniger für
die Spaziergänger geeignet. Der Stockengut ist ja schliesslich kein Zoo, sondern soll die
Nutztiere gewinnbringend ausbeuten, pardon: nutzen. Die hinters Licht geführten
Konsumenten dürfen dann im Direktvermarktungs-Selbstbedieungsladen frische Eier vom
Stockengut kaufen - bauernfreundliche, nicht tierfreundliche Eier, aber das merken
die Stadtmenschen wohl erst, wenn sie es in den VgT-Nachrichten lesen. Darum wird diese
Ausgabe der VN in alle Briefkästen Kilchbergs und der umliegenden Gemeinden verteilt.
Dank vielen treuen Mitgliedern und grosszügigen Gönnern gibt es die VN zweimonatlich in
Grossauflage (150 000), und kann über das berichten, was die etablierten Medien des
Politfilzes systematisch unterdrücken. Wir werden künftig jedes Jahr auf diese
antiquiierte Kilchberger Geschmacklosigkeit hinweisen, damit hoffentlich das 21.
Säulifäscht dieses Jahr eines der letzten seiner Art war.
Mutterschweine im tierquälerischen Kastenstand auf dem
Stockengut der reichen Zürichseegemeinde Kilchberg. Die Kastenstände im
Zuschauerraum sind stillgelegt; die Tierquälerei findet jetzt hinten im Stall statt,
abseits der Spaziergänger.
Aufgespiesst im Feuer - letzte Station eines unglücklichen
Lebens - und das Volk schmatzt und frisst sich krank daran. Nachher müssen dann nochmals
Tiere hinhalten, in grausamen Tierversuchen, zur Entwicklung von Medikamenten für eine
Menschheit, die trotz aller High-Tech-Medizin immer kränker wird.
Nur ein paar wenig von einigen hundert Hühner des
Stockengutes benützen den selten geöffneten Auslauf. Verschüchtert halten sich die
jungen, auslauf-ungewohnten Tiere unmittelbar beim Stall auf. Im Auslauf steht hohes,
unberührtes Gras.
Folge von Intensivhaltung, Überzchtung und
Leistungsfutter: Halbnackte Legehennen auf dem Stockengut. Das Gefieder ist
eines der optischen Merkmale, wonach wir das Befinden des Huhnes einschätzen
(Zitat aus einem Fachbuch)
Stichproben-Tests des VgT beweisen:
Migros-Bodenhaltungs-Eier in Wirklichkeit aus Käfig-Haltung
Stichproben mit dem UV-Lampen-Test haben einen neuen Migros-Schwindel
aufgedeckt: Importeier der Migros, die als Bodenhaltungs-Eier deklariert sind,
kommen aus der berüchtigen Käfig-Haltung:
Am 13.7.1998 hat Tierarzt Dr Franz-Josef Plank, Geschftsführer des VgT Österreich,
erfahrener Experte im Prüfen von Eiern mit der UV-Lampe, in drei Migros-Filialen in der
Schweiz insgesamt 4 Packungen zu 10 Eier mit der Deklaration Bodenhaltungseier aus
Deutschland geprüft. Die für Käfighaltung typischen Gitterabrollspuren wurden je
in 4, 5, 5, 5 der jeweils 10 Eier gefunden. Nach Erfahrung ist anzunehmen, dass alle diese
Bodenhaltungs-Eier in Wahrheit aus Käfighaltung kommen, da normalerweise
nicht alle Käfigeier die Abrollspuren aufweisen. Damit ist Migros einmal mehr einer
massiven Konsumententäuschung überführt.
Die Konsumententäuschungen der Migros haben kein Ende und stehen im krassen Widerspruch
zur aggressiven, grosspurigen Werbung mit tierfreundlich und streng
kontrolliert. Weil das Bundesgericht in einem Willkürurteil dem VgT das gesetzliche
Verbandsklagerecht im Konsumentenschutz verweigert hat, kann der VgT gegen solche
Betrügereien nicht rechtlich vorgehen, sondern nur die Konsumenten informieren. Weil die
meisten skandalösen Enthüllungen jedoch von den meisten Medien - inklusive
Kassensturz des Schweizer Fernsehens und angeblich unabhängigen Zeitungen wie
der Tages-Anzeiger unterdrückt werden, erfahren meistens nur die Leser der
VgT-Nachrichten, wie es in diesem Land wirklich zu und hergeht.
Frühere Berichte ber Migros-Konsumententäuschungen in den VN (ab
1997 im Internet archiviert):
Nicht-deklariertes Poulet-Fleisch aus China im Migros (VN98-5)
Verkauf lebender Speisefische im Plastiksack (VN98-4)
KZ-Eier in Migros-Produkten (VN98-3)
Angeblich tierfreundliches Migros-Sano-Rindfleisch aus
konventioneller Intensivmast ((VN98-3)
Parmaschinken und Salami aus italienischen
Tierquäler-Schlachthöfen (VN97-6)
Tierfabrik Zäch - Migroslieferant (VN97-4)
Schweinefabrik St Urban - Migroslieferant (VN97-2)
Schweizer Poulet-Schnitzel aus China (VN97-2)
Migros Poulets und Truten - Qualzucht und tierquälerische
Intensivhaltung (VN97-1)
Täuschungen mit Freilandeier (VN96-5)
Gänsestopflebern, Froschschenkel, Wachteln (VN96-4)
Migros verkauft Tierquälerprodukte (VN95-6)
Migros befürwortet genmanipulierte Nutztiere (VN94-6)
Nachruf auf Bischof Haas:
Halali, der Haas ist erlegt!
von Erwin Kessler
Blick in das fürstliche Schweine-KZ:
Am 3. Juli 1993 traute Bischof Haas in der Pfarrkirche zu Vaduz
Liechtensteins Erbprinzen Alois mit der bayerischen Herzogin Sophie. Zur gleichen Zeit
sass ich im Vaduzer Gefängnis, mit Blick - durch das vergitterte Fenster - direkt auf das
Schloss Vaduz, und plante in Musse weitere spektakuläre Protestaktionen gegen das riesige
Schweine-KZ des noblen Fürsten Hans Adam II. von und zu Liechtenstein. Im Gefängnis
wurde ich festgehalten, damit ich die Prinzenhochzeit nicht - wie geplant - mit
Flugblättern stören konnte. Zwei Tage, besser gesagt, zwei Nächte zuvor wurde ich
morgens um 3 Uhr bei Vorrecherchen in Vaduz verhaftet, weil ich die extremen polizeilichen
Sicherheitsmassnahmen im Fürstentum, Tage vor den grossen Feierlichkeiten, unvorsichtig
und damals noch unerfahren unterschätzt hatte.
Der Fürst hat Geld wie Heu, aber kein Stroh für seine
Schweine...
Das zur Verbreitung anlässlich der Hochzeitsfeierlichkeit vorbereitete
Flugblatt enthielt auf Deutsch, Englisch, Französisch und Japanisch folgenden Text:
Wir wünschen dem jungen Brautpaar ein glückliches und friedliches
Leben, auch der ganzen fürstlichen Familie sowie allen Menschen und allen anderen
fühlenden Lebewesen auf dieser Welt. Was uns verbindet, ist die Fähigkeit, Freud und
Leid zu empfinden. Das hat der Mensch mit dem intelligenten, sensiblen Schwein und allen
empfindsamen Wesen gemeinsam.
Bei aller Freude über die heutige Hochzeit sollten wir nicht die ständige Tief-Zeit der
Schweine in den fensterlosen fürstlichen Folterkammern vergessen. Wir klagen seine
Durchlaucht, Fürst Hans Adam II., der groben, fortgesetzten Tierquälerei an, nicht
juristisch, sondern ethisch-moralisch. Die Stiftung Fürst Liechtenstein besitzt und
betreibt eine riesige Tierfabrik, in welcher tausende empfindsamer, intelligenter,
sozialer Wesen gezwungen werden, unter brutalen KZ-ähnlichen Bedingungen
dahinzuvegetieren: Eingesperrt in gerade körpergrosse Käfige (sog Kastenstände oder
eiserne Jungfrauen) in Gebäuden ohne Fenster, in ihrem eigenen Kot liegend, auf nackten,
einstreulosen, geschlitzten Beton- und Blechböden, können sie ihre angeborenen
Bedürfnisse in keiner Weise befriedigen, dh sie leiden extrem. Der einzige Grund für
dieses Drama ist das liebe Geld. Das ist ethisch unakzeptabel und eines vermögenden,
zivilisierten Fürsten unwürdig. Echter Adel zeigt sich vor allem in einer noblen
Gesinnung, als Vorbild des Mitgefühls und der Verantwortung. Respekt gegenüber der
gesamten Schöpfung ist ein dringliches Gebot der Stunde. Wir machen den Fürsten nicht
verantwortlich für die globale Fehlentwicklungen im Umgang mit unserer Mitwelt, aber wir
fordern ihn als Mensch und als Fürst auf, zu dieser groben Vergewaltigung fühlender
Wesen Stellung zu beziehen.
Der Fürst hat kein Herz für Tiere, nur für bischöfliche
Haasen...
Dass Bischof Haas das fürstliche Paar traute, war kein Zufall: es ist
allgemein bekannt, dass Fürst Hans Adam Bischof Haas protegiert. Am 25. Mai 1994 schrieb
ich deshalb Bischof Haas folgenden Brief:
Sehr geehrter Herr Bischof Haas,
ist es mit dem christlichen bzw katholischen Glauben vereinbar, Nutztiere tierquälerisch
zu halten aus dem einzigen Grund, weil das weniger kostet als eine artgerechte
Tierhaltung? Speziell: ist ein solches Verhalten nach Ihrer Ansicht kirchen-konform, wenn
es durch einen sehr, sehr reichen Mann (Vermögen rund 4 Milliarden Franken) ausgeübt
wird?
Sollten Sie mit uns der Meinung sein, dass Tiere nicht gequält und ausgebeutet werden
dürfen, nur damit es besser rentiert bzw damit der ungesunde Fleisch-Überkonsum der
westlichen Welt mit tiefen Preisen noch mehr angekurbelt wird, dann bitten wir Sie, einmal
dem Ihnen nahestehenden Fürsten von Liechtenstein, Durchlaucht Hans-Adam II., ins
Gewissen zu reden.
In Erwartung Ihrer Antwort grüssen wir Sie mit der Ihnen gebührenden Hochachtung...
Eine Antwort habe ich nicht erhalten, was wohl so zu verstehen ist: Mein
Name ist Haase, ich weiss von nichts.
Unter dem Druck der Öffentlichen Meinung, welche ganz klar auf unserer
Seite war, verkaufte der Fürst schliesslich seine Schweinefabrik - allerdings nur auf dem
Papier: Die Schweinefabrik, die mitten in seinem riesigen Landwirtschaftsbetrieb in
Niederösterreich steht, ist total von der fürstlichen Infrastruktur und vom fürstlichen
Kapital abhängig (das Aktienkapital des formell neuen Besitzers umfasst nur einen
symbolischen, kleinen Betrag). Leider haben aber die Medien seit diesem Pro-Forma-Verkauf
das Interesse an den fürstlichen Schweinen verloren. Ihr Leiden geht jetzt wieder völlig
unbeachtet, still und leise weiter... Im Rampenlicht steht wieder nur der Fürst, und der
wohnt - wie es ein RTL-Fernsehmoderator treffend formuliert hat - etwas
grosszügiger als seine Schweine.
Übrig bleibt von der ganzen Geschichte wieder einmal nur ein
Gerichtsverfahren gegen den VgT und mich:
Seit fünf Jahren verschleppt die Liechtensteinische Justiz eine in
einem menschenrechtswidrigen Verfahren erlassene Verurteilung gegen zwei VgT-Aktivistinnen
und mich wegen angeblichem Einbruch in die Vaduzer Pfarrkirche zwecks Abwurf von
Flugblättern aus dem Glockenturm auf die Strasse, anlässlich der Prinzenhochzeit.
Klösterliche Gewalt gegen friedlich
demonstrierendes VgT-Mitglied
Gerichtserfolg des VgT: Tätlichkeiten des Klosters Fahr gegen eine
VgT-Aktivistin muss neu beurteilt werden.
An Weihnachten 1995 verteilte eine VgT-Aktivistin in einem Engelskostm
auf öffentlicher Strasse vor der Kirche des Klosters Fahr ein Flugblatt mit einem Aufruf
zur Besinnung an das Tierleid in den klösterlichen Stallungen. Das Flugblatt hatte
folgenden Wortlaut:
Lieber Gottesdienstbesucher!
Wir wünschen Ihnen eine frohe, besinnliche Weihnachten in Wärme
und Geborgenheit mit Ihren Angehörigen. Mögen viele Ihrer Wünsche im neuen Jahr in
Erfüllung gehen. Vielleicht gedenken Sie während diesen festlichen Stunden auch einmal
der Leidenden in Ihrer nächsten Umgebung, im Kloster Fahr, die nichts von Weihnachten
erfahren und deren Wünsche von den Klosterleuten nicht erhört werden. Ihr trauriges
Schicksal ist unabänderlich besiegelt: Die Tag und Nacht an der Kette stehenden Kühe
werden mit Elektro-Schocks misshandelt. Die Fachleute nennen das "Kuhtrainer".
Neugeborene Kälber werden sogleich ihren jammernden Müttern entrissen und einsam und
allein in eine Box gesperrt. Sie sehen ihre Mutter nie mehr und Artgenossen erst später
einmal. Die intelligenten, sensiblen Schweine verbringen ihr leidvolles Leben auf dem
harten einstreulosen und verkoteten Boden. Nicht einmal ein weiches Strohnest zum Schlafen
ist ihnen gegönnt in ihrer trostlosen, engen Eintönigkeit. Ob vielleicht gerade an
Weihnachten eine Schweinemutter eingesperrt in einem Folterkfäig ihre Jungen geäbren
muss? Die Landwirtschaftstechniker nennen diesen nur gerade körpergrossen Käfig
"Kastenstand". Dieser sei notwendig, damit die Mütter ihre Jungen nicht
erdrücken. Damit tun sie den intelligenten Schweinen Unrecht, denn Schweinemütter sind
gute Mütter, wenn sie nicht von bösen Menschen so sehr gequält werden, dass sie
verhaltensgestört werden. Nur dann, im engen, nicht tiergerechten Stall geisteskrank
geworden, achten sie zuwenig auf ihre Jungen. Würden diese Kastenstände herausgerissen
und den Schweinemüttern genug Platz und Stroh gegeben, passten sie auf ihre
frischgeborenen Kinder sehr gut auf - das haben Wissenschafter bewiesen, und im
nahegelegenen Juchhof der Stadt Zürich bewährt sich das ausgezeichnet.
Wir bitten Sie, lieber Weihnachtsgottesdienstbesucher, haben Sie
Erbarmen mit diesen unschuldig leidenden Tieren und bitten Sie das Kloster, die
Lebensbedingungen der Tiere zu verbessern. Dazu braucht es nicht viel, nur kleine, aber
wichtige Anpassungen. Bitte schreiben Sie dem Kloster oder reden Sie mit Pater Propst,
oder unterschreiben Sie ganz einfach diesen Aufruf und senden Sie ihn an das Kloster in
8103 Unterengstringen.
Gott wird es Ihnen danken und wir danken Ihnen im Namen der Tiere.
Erwin Kessler, Präsident Verein gegen Tierfabriken.
Der Betriebsleiter des Klosters, Agronom Beat Fries, griff die
Tierschützerin tätlich an und versuchte, sie mit Gewalt am Verteilen dieser
Weihnachtsbotschaft zu hindern, was ihm dank der Hilfe Dritter nicht gelang. Der Zürcher
Bezirksanwalt lic iur A Spiller hielt fest, dass der Tatbestand der versuchten Nötigung
erfüllt sei, stellte die Strafuntersuchung jedoch ohne vorgängiges Beweisverfahren mit
der Begründung ein, das Flugblatt sei ehrverletzend gewesen und Fries habe deshalb
Selbsthilfe ausüben dürfen. Der Einzelrichter in Strafsachen des Bezirksgerichtes
Zürich, lic iur Bozzone, wies einen Rekurs gegen diese Einstellungsverfügung ab, wobei
er sich auf eine erst ein halbes Jahr später erlassene vorsorgliche Massnahme des
Bezirksgerichtes Baden im sogenannten Maulkorb-Prozess stützte.
Der VgT erhob gegen diesen Entscheid Nichtigkeitsbeschwerde beim
Obergericht, weil sich der Einzelrichter auf angefochtene, noch nicht rechtskräftige
Feststellungen des Bezirksgerichtes Baden stützte und der geschädigten VgT-Aktivistin
dazu das rechtliche Gehör verweigert wurde. Letzteres bestätigte das Zürcher
Obergericht in seinem Entscheid vom 27.2.98 und wies den Fall zur Neubeurteilung an das
Bezirksgericht zurück. Hier wird das Verfahren, das auf Weihnachten 1995 zurückgeht,
weiter in menschenrechtswidriger Weise verschleppt.
Von der Aargauer Zeitung nicht veröffentlichter Leserbrief:
Zum Artikel von Rosmarie Mehlin Jetzt haben die Klöster Ruhe vor
Erwin Kessler in der Aargauer Zeitung vom 19.2.98: Es wäre enttäuschend, wenn Kessler
das unethische Urteil, das dieser Mitteilung zugrunde liegt, auf sich sitzen liesse.
Richter und Reporterin haben übersehen, dass die scharfe Kritik des VgT seit 1994/95 in
der klösterlichen Tierhaltung immerhin wesentliche Verbesserungen bewirkte. Blosses
Beten htäte das gewiss nicht realisiert. Solange aber Kuhtrainer das Vieh terrorisieren
und Kälber nach der Geburt in Kisten zu sozialer Isolation verbannt werden, sucht man in
der deutschen Sprache vergeblich nach passenden Worten, womit solch gemeines, gottloses,
aller Verhältnismässigkeit spottendes Profitstreben treffend qualifiziert werden
könnte. Bleibt zu hoffen, dass auch dieses Urteil wieder eine ansehnliche Spenden-Welle
auslösen wird. Derartige Reaktion aus der Bevölkerung ist jedenfalls zuverlässigerer
Ausdruck des Volkswillens als der in Baden ausgegebene Maulkorb.
J.R. Spahr, Rechtsanwalt, Zürich
Die Mutter aller Grausamkeit ist eben die Unwissenheit; die Amme der
Unwissenheit aber ist der Wahn vom Ebenbild Gottes, begründet allein durch die
menschliche Gestalt. Hier ist Wandlung nur von einer Reform unserer Morallehren zu
erwarten. Ehm Welk
Wir sind tief enttäuscht darüber, wie in der angeblich humanen Schweiz
nicht nur einige wenige rohe Tierhalter und primitive Menschen, sondern sogar auch die
Landesregierung den Schutz der Nicht-Menschen gering achtet - geringer als rein
wirtschaftliche Interessen - und den ihm vom Volk im Tierschutzgesetz übertragenen
Auftrag nicht erfüllen.
Erwin Kessler im Buch Tierfabriken in der Schweiz - Fakten und Hintergründe eines
Dramas
Jüdische Tierverachtung:
Der Mensch hat absolute Priorität über die Tiere
Aus dem in Zürich erscheinenden Israelitschen Wochenblatt vom
29.5.98, im Vorfeld der Abstimmung über die Genschutz-Initiative:
Eine vom Israelitischen Wochenblatt durchgeführte Umfrage unter zehn
Rabbinern in der Schweiz hat ergeben, dass die Rettung menschlichen Lebens, wie die Thora
lehrt, als absolut prioritär betrachtet wird. Diese Meinung vertrat auch Rabbiner
Levinger von der Israelitischen Gemeinde Basel, der es sich zur Lebensaufgabe gemacht hat,
in ganz Europa das Schächtverbot aufzuheben. Laut Levinger erlaubt der jüdische Glaube
Tierquälerei, wenn es dem Menschen nützt.
Trotz intensiver Bemühungen - so das Blatt - konnte keine
rabbinische Autorität ausfindig gemacht werden, die sich für diese umstrittene
Genschutz-Initiative engagieren mochte.
über diese Einstellung, der Mensch habe absolute Priorität über
Menschen, schreibt der bekannte Ethiker Prof Gotthard Teutsch in seinem Lexikon der
Tierschutzethik (erhältlich im VgT-Buchversand):
Der Satz Menschenschutz geht vor Tierschutz kann in
seiner pauschalen Aussage schon deshalb nicht stimmen, weil er jede Güterabwgung
überflüssig macht... So ist inzwischen auch die Frage entschieden, wie man es
verantworten könne, sich um das Wohl von Tieren zu kümmern, solange die Not der Menschen
in aller Welt eher noch zu- als abnimmt.... Diesen durchaus verständlichen Erwägungen
kann man nur entgegenhalten, dass Ethik unteilbar ist. Ethik gegenüber dem Menschen und
Roheit gegenüber dem Tier sind zwei Verhaltensweisen, die sich nicht vereinbaren
lassen... Zweitwichtiges so lange zu unterlassen, bis alles Wichtige sich erledigt hat,
wäre das Ende aller Kultur.
Justiz-Willkür nicht nur im Schächt-Prozess:
Die bisherigen politischen Willkür-Urteile des Zürcher Obergerichtes gegen den
VgT
Vorbemerkung:
Gemäss 138 des Zrcher Gerichtsverfassungsgesetzes ist die Minderheit des Gerichtes
und der Gerichtssekretär berechtigt, ihre abweichende Ansicht mit Begründung in das
Protokoll aufnehmen zu lassen. Den Parteien wird von der Aufnahme eines
Minderheitsantrages in das Protokoll Kenntnis gegeben. In den Urteilen gegen den VgT wurde
davon noch nie Gebrauch gemacht. Bei staatlichen Repressionen gegen einen unbequemen
Kritiker ist sich der herrschende Politfilz offenbar immer einig.
1. Verurteilung wegen einem Flugblatt, das vor dem Rinderwahnsinn
warnte
Ein VgT-Aktivist, der auf öffentlichem Grund ein VgT-Flugblatt
verteilte, worin vor dem Rinderwahnsinn gewarnt wurde, ist in menschenrechtswidriger Weise
zu einer hohen Busse verurteilt worden wegen angeblich unlauteren Wettbewerbs, obwohl das
Flugblatt keine Unwahrheiten enthielt.
Der Flugblatt-Text lautete:
Rinderwahnsinn - die tödliche Gefahr auf dem Teller.
Kochen tätet den Erreger nicht.
Lauert er in Ihrer Wurst? Im Steak, im Hamburger?
Die Inkubationszeit beträgt 10 bis 15 Jahre. Sind Sie schon infiziert?
Es besteht der dringende Verdacht, dass der Rinderwahnsinn (Bovine Spongiforme
Enzephalopathie BSE) durch Verzehr von Fleisch auf den Menschen übertragen werden kann
und identisch ist mit der heimtückischen, tödlichen Creutzfeld-Jakob-Krankheit.
Essen Sie weniger Fleisch, zum Vorteil der Tiere, der Umwelt und Ihrer Gesundheit!
- Eine Konsumenteninformation des VgT Verein gegen Tierfabriken, 9546 Tuttwil -
Das Zürcher Obergericht begründete das Urteil damit, auf dem Flugblatt
hätte darauf hingewiesen werden müssen, dass es über die Gefährlichkeit des
Rinderwahnsinns auch andere Auffassungen gebe. Auf das Grundrecht der freien
Meinungsäusserung ging das Obergericht gar nicht ein. Wenn sich ein Metzger vom VgT
gestört fühlt, hat das nach Auffassung des Zürcher Obergerichtes offenbar mehr Gewicht
als das durch Verfassung und Menschenrechtskonvention garantierte Grundrecht der freien
Meinungsäusserung.
Verantwortlich für dieses politische Willkürurteil, das dann vom
Bundesgericht aufgehoben wurde, waren: Oberrichter Bornatico (SP), Dr Mathys (SVP) und
Oberrichterin Dr Schaffitz(FDP).
2. Das Verteilen von Flugblättern auf der Strasse vor einer Kirche
soll "äquivalent" sein einem Stinkbombenanschlag in der Kirche
Der BLICK verbreitete mehrmals die Unwahrheit, der VgT habe anlässlich
der Prinzenhochzeit in Vaduz eine Stinkbombe in der Kirche deponieren wollen, sei daran
aber von der Polizei gehindert worden. Erwiesene Tatsache ist jedoch, dass nur das
Verstreuen von Flugblättern auf die Strasse vor der Kirche geplant war. Das
Bezirksgericht Zürich [Th Meyer (CVP), P Dienst (LdU), U Gloor(FDP)] wies eine Klage des
VgT auf Richtigstellung mit der Begründung ab, die Störung einer Hochzeit durch
Flugblätter vor der Kirche oder durch eine Stinkbombe in der Kirche sei
"öquivalent". (Dieses Urteil bedeutet - da das Verteilen von Flugblättern vor
einer Kirche legal ist -, dass auch Stinkbomben in einer Kirche während des
Gottesdienstes legal sind. Offenbar hat die Tierbefreiungsfront TBF von dieser neuen
Rechtsprechung Gebrauch gemacht, als sie bald darauf in der Klosterkirche Fahr eine
Stinkflüssigkeit versprühte, um gegen die üble klösterliche Tierausbeutung zu
protestieren. Unverständlicherweise - da ja öquivalent zum erlaubten Verbreiten von
Flugblättern - wurde dann aber gegen die TBF eine Strafuntersuchung eingeleitet. Es ist
eben typisch für eine Willkür-Justiz, dass das Recht mal so, mal so gebeugt wird.
Das Obergericht deckte den Blick ebenfalls, wobei es der Frage der
Legalisierung von Stinkbomben in Kirchen auswich und andere unglaubliche Begründungen
vorschob: "Die Kläger [VgT und Erwin Kessler] engagieren sich, wie sie selbst
ausgeführt haben und wie sich dies auch aus den Akten ergibt, vehement für den Schutz
der Nutztiere und kritisieren, ja geisseln mit deutlichen Worten und Aktionen die
Tierhaltung, vor allem die Haltung von Schweinen... Wer sich so verhält wie der Kläger,
muss in Kauf nehmen, dass er sich bei medienwirksamen Auftritten und Aktivitäten auch
einmal einem sich möglicherweise nachher als ungerechtfertigt herausstellenden Verdacht
aussetzt, der in den Medien verbreitet wird. ... Eine Verletzung der Persönlichkeit der
Kläger liegt daher nicht vor."
In krass-willkürlicher Weise übergeht das Obergericht Sinn und Zweck
des Persönlichkeitsschutzes, der gemäss Art 28ff ZGB ja gerade ausdrücklich darin
besteht, ehrverletzende Äusserungen, die sich als unwahr herausstellen, richtigzustellen.
Die (ohne Verschulden des VgT) jahrelange Verschleppung des Verfahrens
verwendet das Obergericht dann auch noch gegen den VgT, indem es argumentiert, die
Verleumdung liege schon so lange zurück, dass sie nicht mehr aktuell sei und deshalb kein
Intersse mehr an einer Richtigstellung bestehe. Die gesamten Verfahrenskosten samt
grosszügiger Entschädigung des Blick/Ringier-Anwaltes von insgesamt 17 000 Franken
wurden dem VgT auferlegt.
Verantwortlich für dieses politische Willkürurteil sind die
Oberrichter Spirig (FDP), B. Suter (SVP), Verena Bräm.
3. Obergericht deckt korrupte Zürcher Veterinärbeamte
Der VgT erstattete Anzeige gegen eine grsäsliche Schweinefabrik im
Gebiet Musterplatz/Bauma im Zürcher Oberland. Praktisch sämtliche bestehenden
Tierschutzvorschriften waren verletzt: Mutterschweine lebenslänglich in Kastenständen,
keine Beschäftigung, keine Einstreu in den Abferkelbuchten.
Die Veterinärpolizei (FW Heller) erstellte einen Alibi-Rapport, indem
der fehlbare Tierhalter mit raffinierten Manipulationen reingewaschen wurde. Einer dieser
raffinierten Tricks sei hier exemplarisch genau analysiert:
Die von der Veterinärpolizei behauptete vorhandene Einstreu in den
Abferkelbuchten hätte leicht durch Fotos belegt werden können. Tatsächlich zeigt aber
von den insgesamt 16 veterinärpolizeilichen Fotos keine einzige die beanstandeten
Abferkelbuchten. Unglaublich aber wahr: von den 16 Fotos der Veteriänrbeamten wurden 14
im Freien vor der Schweinefabrik aufgenommen, wo nichts beanstandet wurde! Nur zwei Fotos
wurden im Stall gemacht, und hier wiederum so, dass nicht die beanstandeten Zustände
erfasst wurden. Insbesondere wurde von den Abferkelbuchten, in denen es vorschriftswidrig
keinen einzigen Strohhalm gab, keine Aufnahme gemacht! Der Polizeirapport ist in diesem
Punkt sehr raffiniert manipuliert: Zu diesem Tatbestand der fehlenden Einstreu äussert
sich der Rapport nur in einem einzigen Satz: "Die Abferkelbuchten sind mit speziell
entstaubtem Sägemehl und Hobelspänen eingestreut und die Tiere beschäftigen sich mit
diesem Material." Mit diesem Satz deckte die Veterinärpolizei den angezeigten
Tierhalter in raffinierter Weise. Es wird ungenau nur von den Tieren gesprochen, ohne
zwischen Ferkel und Muttersau zu unterscheiden. In Tat und Wahrheit hatte es damals und
bis heute nur in den Ferkelkisten Sägemehl und Hobelspäne. Die Muttersauen vegetieren
vorschriftswidrig auf dem nackten, einstreulosen Boden. Einstreu ist ausdrücklich deshalb
vorgeschrieben, damit die Muttersau ihren bei der Geburt besonders starken Nestbautrieb
ausleben kann.
Aufnahmen des VgT: Keine Bewegungsmöglichkeit, keine
Beschäftigung. In der Abferkelbucht fehlt klar erkennbar die vorgeschriebene Einstreu zum
Nestbau:
Der VgT erstattete gegen die verantwortlichen Veterinärpolizisten wegen
dieses manipulierten Rapportes Strafanzeige wegen Begünstigung und Amtsmissbrauch. Die
Bezirksanwaltschaft Pfäffikon interessierte sich nicht für die Beweise des VgT, lehnte
die Anzeige mit fadenscheinigen Begründungen ab und überband dem VgT die
Verfahrenskosten wegen "ausgesprochen leichtfertiger, wenn nicht gar
verwerflicher" Anzeigeerstattung. Auf Rekurs hin deckte das Bezirksgericht Pfäffikon
diesen Entscheid, ebenso das Obergericht, mit der Begründung: "Nur weil Erwin
Kessler - nota bene zu anderen Zeitpunkten als die Beamten der Veterinärpolizei - andere
Beobachtungen im Betrieb Staubs machte und weil er die Bestimmungen über den Tierschutz
anders auslegt als die Beamten der Veterinärpolizei, heisst das noch lange nicht, dass
sich letztere deshalb der Begünstigung und des Amtsmissbrauches strafbar machen."
Für die Zeugen und Fotobeweisen interessierte sich das Obergericht (wie die Vorinstanzen)
überhaupt nicht.
Verantwortlich für dieses politische Willkürurteil gegen den VgT sind
die Zürcher Oberrichter H Meyer, Mazurczak(FDP), Weber(FDP).
4. Falsche Gesetzesanwendung durch das Obergericht zugunsten eines
Anwalts(kollegen).
Das Zürcher Anwaltsbro Butz hatte sich ber die Vorgaben des VgT als
Klient sang- und klanglos, ohne ein Wort zu sagen, hinweggesetzt und in einer Eingabe an
das Bundesgericht Wesentliches ausgelassen. Hierauf entzog der VgT dem Anwaltsbüro das
Mandat, worauf Butz eine massiv überrissene Honorarrechnung stellte. Vor der
Aufsichtskommission des Obergerichtes über die Rechtsanwlte unterlag Butz mit seinen
Begehren zur Hälfte. Trotzdem wurden dem VgT die gesamten Verfahrenskosten überbunden,
was die Zürcher Zivilprozessordnung in krasser Weise verletzt. Das Obergericht kann sich
solche Willkür bedenkenlos leisten, weil es dabei vom Parteifilz im Bundesgericht gedeckt
wird. Das BGer wies die Beschwerde ab, wobei es sich auf den hier gar nicht anwendbaren
65 der Zürcher ZPO berief und auf den massgeblichen 64 willkürlich nicht einging. Der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte trat auf eine Menschenrechtsbeschwerde nicht
ein mit der Begründung, dass dadurch keine Menschenrechte verletzt worden seien und
nationales Recht nicht zu überprfen sei. Filz, Filz, Filz.
Folgende Oberrichter waren an diesem Willkürurteil beteiligt:
Sphä(FDP), Dr Früh, Dr Lendi, Benz(EVP).
Wie man sieht, ist es egal, welche Partei man wählt. Letztlich
bilden alle zusammen einen einzigen Filz, sobald sie an der Macht sind. Es gibt nur eine
Wahlempfehlung: überhaupt nicht wählen. Die laufend zurückgehende Wahlbeteiligung liegt
schon heute weit unter 50 % Prozent. Das Regime kann immer weniger behaupten, es sei
legitim gewählt.
Leserbriefe
Sehr geehrter Herr Kessler, Sie verschaffen sich nicht nur
Feinde, sondern auch Freunde. Schon seit langem bewundere ich Ihren Mut, Ihre
Kompromisslosigkeit, Ausdauer und persönlichen Einsatz für die Sache der Tiere. Ich
danke Ihnen, dass Sie das tun. Was den sogenannten Antisemitismus und Antirassismus angeht
und wie man mit Menschen umgeht, welche Tatsachen und Zusammenhänge beim Namen nennen,
habe ich miterlebt. Leider ist es den
allermeisten Menschen gar nicht klar, wie sehr sie von den Medien einseitig und oft falsch
oder gar nicht informiert werden. Zu zwei Punkten möchte ich mich nun kritisch äussern:
ich gehöre zu der Spezies, die ab und zu Fleisch isst. Ich vertrage dieses Tofu-Zeugs
nicht. Zudem bin ich viel unterwegs, auch im Ausland, und da ist es immer wieder ein
Spiessrutenlauf, überhaupt etwas ohne Fleisch serviert zu bekommen. Ich habe absolut
keine Lust mehr, mich ständig zu erklären und zu rechtfertigen, warum ich es lieber ohne
mag auf der einen Seite und warum ich es ab und zu noch tue auf der anderen Seite - ich
bin keine widerliche, ordinäre Fleischfresserin (Zitat Seite 23 VN 98-3). Hier täte
etwas Differenzierung im Ausdruck not. Und auch im Denken... Ich fühle mich gar nicht
wohl im Topf mit der leise köchelnden Durchschnittsbrühe. Für mich und andere gibt es
nur noch das Qualitätskriterium Demeter und Knospe, auch beim Gemüse.
Zum Zweiten: Wen oder was genau meinen Sie mit das Christentum? Das ist auch so ein
leeres Schlagwort. Es ist mir nicht wohl dabei - obschon ich glaub weiss, was Sie
sagen wollen. Meinen Sie die Institution Kirche? Die PfarrerInnen als deren Vertreter? Die
Mitglieder? Die Lehre, die Essenz, das Innerste? Natürlich ist es bedenklich, dass die
Mehrheit und sogar politische Parteien das C nur als Lippenbekenntnis oder Dekoration zur
Schau tragen.
Zum Schluss noch etwas, was für mich sehr wichtig ist: Dr Rudolf Steiner (Anthroposophie)
hat sich schon vor 80 oder 90 Jahren ganz klar mehrmals geuässert über das tiefere Wesen
der Tiere, Tierquälerei und deren Auswirkung auf den Menschen, Fleisch(fr)essern,
Fleischnahrung, Schmerzen und Leiden, die den Tieren von den Menschen zugefügt werden.
Ich werde Ihr Wirken weiterhin verfolgen, Sie gedanklich begleiten und meinen bescheidenen
Beitrag leisten, wo immer es angebracht und möglich ist.
I.K., Bern
Antwort der Redaktion:
Sehr geehrte Frau K. In Ihrer Zuschrift berühren Sie wichtige Aspekte der
Tierschutzarbeit, auf die ich gerne eingehe. Ihre Zuschrift ist ein typisches Beispiel
dafür, warum ich zur Anthroposophie eine zwiespältige Einstellung habe. Einerseits
bewundere ich vieles, was die Anthroposophie hervorgebracht hat, andererseits stosse ich
immer wieder auf eine merkwürdig abgehobene, theoretisierende Vergeistigung, welche sich
nicht in den Taten spiegelt und deshalb für mich nicht echt ist. Zum Beispiel
Demeter-Bauernhöfe, bei denen die Kühe lebenslänglich an der Kette liegen (in
Deutschland, kein Einzelfall)! Ihrem Schreiben entnehme ich einerseits schöne Anteilnahme
für das Leid der Tiere, dann aber - wenn Taten gefragt sind - merkwürdige
Selbstzufriedenheit mit der eigenen abgehobenen Spiritualität. Diese zählt für mich
wenig, wenn sich die innere Grsse nicht auch im Handeln zeigt. Es gibt nichts Gutes,
ausser man tut es. hat einmal ein Weiser gesagt. Wenn Sie Ihre Ablehnung von Tierleid
durch konsequentenVerzicht auf Tierquälerprodukte - gerade und erst recht in Restaurants!
- sichtbar vorleben würden, wäre das zweifellos überzeugender und würde mehr positive
Energie verbreiten, als grosse Worte und Lippenbekenntnis. Dieses Prinzip habe ich bei der
Erziehung meiner vier Söhne erfolgreich praktiziert: Situationsadäquates Handeln wirk in
der Erziehung Wunder, während moralisierendes und belehrendes Reden Kinder wenig
beeindruckt. Und die meisten Erwachsenen sind mehr oder weniger grosse Kinder. Nur wenige
ändern Lebensgewohnheiten aufgrund blosser Theorien. Dass Sie sich durch die
Anthroposophie von der Masse abgehoben fühlen und dann nicht den Mut und den Willen
aufbringen, im Restaurant auf Tierquälerprodukte zu verzichten, wäre es wert, gründlich
hinterfragt zu werden, ohne rationalisierende Rechtfertigungsversuche. Nach meiner
Erfahrung ist nichts so charakterbildend und bereichernd nach innen und beeindruckend nach
aussen, wie ein ruhiges, unbeirrbares und mutiges Verhalten ohne theoretisierende
Geschwätzigkeit. Natürlich ist es nicht leicht, so gegen den Strom zu schwimmen, aber
nur wer gegen den Strom schwimmt, findet die Quelle.
Erwin Kessler.
Solange man still und brav alles mitmacht, lebt man in der
Schweiz recht gut. Sobald man aber wie Sie, sich gegen Ungerechtigkeiten und
Tierquälereien auflehnt, bekommt man die ganze Härte der Mühlen des Staates zu spüren.
Sehr viele Leute bewundern Ihren Mut und Ihre Kraft, sind froh darüber, dass Sie sich
für die Tiere voll einsetzen, da sie selber nicht in der Lage sind, dies zu tun.
J-P Sent, Kirchlindach
Mit hoher Anerkennung habe ich Ihr Plädoyer im Schächt-Prozess
gelesen, so erledigend klar, mustergültig logisch, dass schläfrige Oberrichter
naturgemäss überfordert sein müssen. Aber der Herr Feigel hat jetzt seinen Ehrendoktor
zum Lobpreis seines unerschütterlichen Gerechtigkeitssinns zum Schutz aller nur denkbaren
Benachteiligten [ausser den Tieren!, Anm d Red]. Und Mutter Helvetia darf sich wieder tief
verneigen vor den zähnefletschenden amerikanischen Rechtsanwälten mit und ohne schwarze
Sennenkäppi, wie neuerdings auch unsere Bundesräte sie tragen, wenn sie auf fromme
Geschäftsreisen gehen.
PK, Z
Erlebnisse von VgT-Aktivisten
An einem Sonntag verteilte ich beim Institut der
Lehrschwestern vom heiligen Kreuz in Menzingen, Kanton ZG, die
VgT-Nachrichten. Eine Schwester in schwarzer Tracht nahm ein Journal und sagte: Ah,
Tierschutz interessiert mich. Darauf erwiderte ich, dann solle sie aber auch den
Bericht darin über die Schweinefabrik ihres christlicheln Institutes lesen (VN98-4, Seite
8), worauf sie die VN zurückgab mit den Worten: Aha, Sie wollen unsere Tierhaltung
angreifen.
Peter Beck, Winterthur
Einkauf im Reformgeschäft Fraefel in Niederuzwil. An
der Kasse werden Fliegenfänger, an denen Fliegen hängen bleiben, zum Kauf angeboten. Ich
rede mit Herrn Fraefel und sage, dass das doch Tierquälerei sei, die Fliegen müssten
lange leiden. Als ich später wieder dort einkaufen ging, freute ich mich sehr, als ich
statt der klebrigen Fliegenfnger einen anderen sah, der die Fliegen unverletzt fängt,
so dass man sie draussen wieder freilassen kann.
Marcela Frei, Oberuzwil
Gesundheit ohne Tierversuche:
Milliarden für Krankheit statt Gesundheit
aus einem Beitrag von Urs P Gasche im Pulstip (März 1998)
Zehn von hundert Franken fliessen heute in die Taschen der
Krankheitsindustrie. In keinem anderen Land Europas machen Spitäler, Ärzte und
Pharmafirmen so grosse Umsätze pro Kopf wie in der Schweiz. Wir verbringen mehr Tage im
Spital als die Schweden, Engländer oder Italiener - ganz zu schweigen von den Einwohnern
im armen Albanien. Dass die Schweizer deswegen gesünder sind, behaupten nicht einmal
Vertreter der Gesundheitsindustrie. Die 40 Milliarden pro Jahr würden dazu dienen, dass
wir länger leben, sagen sie. Doch weit gefehlt: Albaner werden fast ebenso alt wie wir.
Lebenserwartung und Gesundheit haben nur wenig mit hohen Ausgaben für die Medizin zu tun
[und mit den angeblich notwendigen Tierversuchen! Anmerkung der Redaktion].
Präventivmediziner sagen uns schon lange, wie wir gesund und länger
leben können: Körperlich viel bewegen, nicht rauchen, wenig Fleisch und tierische Fette
essen, dafür viel Gemüse, Früchte und Getreideprodukte geniessen, kaltgepresstes
Olivenöl verwenden sowie ein bis zwei Gläser Wein pro Tag trinken. Genau das machen
Albanierinnen und Albaner sowie viele Menschen im Mittelmeerraum.
Den meisten unserer Politiker sind diese Tatsachen egal: Sie
subventionieren noch immer den Tabakanbau, geben Unsummen aus für die Fleischproduktion.
Kaum geht der Absatz leicht zurück, etwa wegen BSE, beschliesst der Bundesrat
zusätzliche Steuergelder für Fleisch. Auch für den Absatz von ungesundem Milchfett
lassen sich die Politiker immer neue kostspielige Varianten einfallen. Früchte und
Gemüse dagegen verteuern sie mit Importhindernissen. Gesundes Olivenöl belegen sie mit
einer Abgabe. Dafür fördern die gleichen Politiker eine riesige Krankheitsindustrie -
mit Steuermilliarden und unsinnigen Gesetzesparagraphen.
Tiere streicheln statt essen ist gesünder - nicht nur für
die Tiere!
Antibiotika im Tierfutter gefährden
Menschenleben. Immer mehr Patienten sterben, weil Antibiotika nichts mehr
nützen. Dafür mitverantwortlich ist der masslose Einsatz von Antibiotika, vor allem in
der Tiermast. [Ktip 18.11.96]
Pro Juventute, Pro Helvetia und Migros finanzieren jüdische
Antirassismus-Neurotiker
Laut einer Meldung in der Jüdischen Rundschau führen jüdische Kreise
Kurse durch, in denen geübt wird, antisemitische Bemerkungen zu erkennen. Als
Paradebeispiel wird der sehr schockierende Fall der Schächtkritik von Tierschützer
Erwin Kessler angeführt. Diese Kurse werden finanziell unterstützt von Pro Helvetia, Pro
Juventute und Migros.
Es wäre wohl gescheiter, Kurse zur Erkennung von Tierquälereien zu
unterstützen!
Vegetarische Ernährung von Hunden
und Katzen
Die VgT-Nachrichten Nr 1995-5 Vegetarische Hunde
hündelen weniger und Nr 1996-1 Vegetarische Katzen sind noch lieferbar gegen
Voreinzahlung von Fr 5.- pro Heft.
Das Leiden der Labor-Tiere
Fakten aus Fachreferaten in der Zeitschrift ALTEX 14 3/97
(EK) Eine Untersuchung in Deutschland ergab, dass bei den
grausamen Toxizitätstests (tödliche Vergiftungsversuche zur Prüfung der Giftigkeit
neuer Substanzen) weniger als 6 % der Versuchstiere (Ratten) während der qualvollen
Sterbephase euthanasiert werden. Die grosse Mehrheit wurde einfach dem
langsamen, qualvollen Sterben überlassen - ohne jeden wissenschaftlichen
versuchstechnischen Sinn.
Kommentar:
Ein Tierpfleger betreut in grösseren Laboratorien - wie zum Beispiel im Zentrallabor der
Uni und ETH Zürich - tausende von Mäusen und Ratten. Die kleinen Käfige füllen
mehrstöckig übereinandergestapelt viele Räume. Es ist eher ein Zufall, wenn der
Tierpfleger bei einem Rundgang erkennt, wenn Tiere leiden. Die bei Forschern, Professoren
und Nobelpreisträgern verbreitete Primitiv-Ethik Es sind ja nur Tiere!
scheint fast alles zu rechtfertigen, besonders bei kleinen Nagetieren. Was klein ist,
zählt sowieso wenig. Ratten und Mäuse sind billig zu haben und werden massenhaft als
statistisches Verbrauchsmaterial verwendet.
Käfigbatterien mit Mäusen und Ratten im zentralen
Tierversuchslaboratorium der ETH und Uni Zürich:
Tollwutversuche an Mäusen: Bei den durch eine
Injektion ins Rückenmark infizierten Tieren treten nach drei bis fünf Tagen
Krankheitszeichen auf: Gesträubtes Fell, verlangsamte Bewegung und Zittern. Darauf folgen
dann Lähmungserscheinungen bis hin zur vollständigen Paralyse. Gewichtsverlust bis zu 30
%.
Haltungsbedingte Verhaltensstörungen bei Labormäusen:
Stereotypien, dass heisst ständig wiederholte, unveränderliche Verhaltensmuster ohne
erkennbaren Zweck, sind die auffälligsten Verhaltensstörungen von Labormäusen unter
Standard-Haltungsbedingungen: Gitternagen und Hüpfen. Beide haben ihre Ursache im
ständigen Versuchen, der grausamen Enge der kleinen Käfige zu entfliehen.
Die Vivisektion ist die grösste und gemeinste Kulturschande der Gegenwart, sie ist moralisch
und intellektuell dem Irrwahn der Hexenprozesse völlig gleichzustellen und kein Volk, das
sie duldet, hat ein Recht darauf, sich ein Kulturvolk zu nennen...
aus dem Buch Tierschutz und Kultur von Manfred Kyber
(1925)
... Tatsächlich ist niemals ein Fortschritt irgendwelcher Art erreicht
worden durch Scheusslichkeiten und niemals hat ein grosser Forscher es nötig gehabt,
Barbareien zu begehen, damit ihm etwas einfiel. Es ist doch geradezu grotesk, anzunehmen,
dass die Tausende von Professoren und Ärzten alles Forscher wären. Noch nie hat die
Natur geniale Begabung so überreich ausgeschüttet und sie tut es auch heute nicht und
hat ganz gewiss mit Rücksicht auf die akademische überhebung der letzten Jahrzehnte
keine Änderung ihrer Gesetze vorgenommen. Diese Dutzendmenschen mögen, vor solchen
Verbrechen bewahrt, ganz tüchtige und sehr achtbare Lehrer sein oder sonstige
schätzenswerte Eigenschaften beruflich oder menschlich entwickeln, aber ist Grössenwahn
schlimmster Art, wenn sie sich alle als berechtigte Forscher betrachten. Nicht nur die
zahllosen Verbrechen an den Tieren geschehen heute ungesühnt, das Beispiel diesr
Scheinwissenschaftler verdirbt auch die akademische Jugend, die solche Scheusslichkeiten
ansehen, sich an sie gewöhnen muss, bis sie ebenso abgestumpft wird, wie die
Folterknechte, die sie lehrten. Wenn im Gerichtsverfahren das Verlangen, die Wahrheit
mittels der Folter zu erfahren, gelegentlich Erfolg hatte, so schlug es zweifelsohne als
Methode fehl und führte den Untersuchungsrichter in die Irre. So ist es auch mit der
Vivisektion als Forschungsmethode gewesen: immer hat sie die, welche sich ihrer bedienten,
zu falschen Schlüssen geführt, und die Berichte starren von Beispielen, in welchen nicht
allein die Tiere nutzlos gemartert wurden, sondern auch Menschenleben dem
Irrlicht der
Vivisektion zum Opfer fielen. Pharmakologische Tatsachen, die durch Experimente an
gesunden Tieren erprobt worden sind, werden skrupellos und wahllos für Behandlung kranker
Menschen nutzbar zu machen versucht. Wir brauchen Ärzte, die menschlich fühlen und nicht
verroht sind durch fortgesetzte Tierschinderei, die human ihre Aufgabe empfinden und nicht
durch wissenschaftliche Scheuklappen beengt und beschränkt sind.-
Entstand AIDS im Labor?
Zwei amerikanische Wissenschafter sind zum Schluss gekommen, dass AIDS
in Afrika bei der Züchtung von Impfstoffen auf Nierenzellen von Affen entstanden sei.
Affen sind Träger von Virusarten, die dem Aids-Virus sehr ähnlich sind. Die Forscher sind
nun zum Schluss gekommen, dass solche Viren die Impfstoffe infiziert haben.
[PROTECTION/ Reinhard und Roberts, The African polio
vaccine-acquired immune deficiency syndrom connection, Medical Hypotheses, 1997, 367-374]
Der VgT vor 5 Jahren
Nach öffentlicher Kritik des VgT am Schweinestall der
Landwirtschafts-Schule Visp, wo alle Mutterschweine ohne jede
Bewegungsmöglickeit lebenslänglich in Kastenständen eingesperrt sind, geben die
Verantwortlichen im Mai 1993 bekannt, die unwürdigen Zustände so rasch als möglich
durch einen Umbau zu beseitigen (was dann bald darauf auch tatsächlich erfolgte).
Der Thurgauer Käser und Schweinemäster Ernst Thalmann,
Uesslingen, welcher Tierschützer Erwin Kessler an den Kleidern gepackt und
herumgerissen hatte, lässt seinen Anwalt vor Gericht ausführen, er habe den
Tierschützer ziemlich sanft, wenn auch nicht gerade liebevoll angefasst, worauf
Kessler aufstand, den verdutzten Anwalt an Hemd und Kragen packte und hin- und
herschüttelte und dann mit den Worten Ich habe Sie nur sanft angefasst. wieder Platz
nahm.
Der Thurgauer FDP-Kantonsrat und Nationalratskandidat Hansjörg
Lang wich Fragen zu seiner Einstellung zum Tierschutz mit einem allgemein
gehaltenen Gefasel aus, das seine, ignorante, tierverachtende Einstellung aber noch
deutlich durchschimmern liess. Erwin Kessler kritisierte ihn hierauf in einem Leserbrief
mit dem Titel Lang ist im Tierschutz kurzsichtig, worauf Lang mit einem Leserbrief
Herr Dr Erwin Kessler lügt, was dieser wiederum nicht auf sich sitzen liess.
Bezirksgericht und Obergericht schützten Kollega Lang mit willkürlichen Entscheiden.
Dagegen erhob Erwin Kessler vor dem Bundesgericht erfolgreich Beschwerde.
Im Juni 1993 hiess der Nationalrat eine Petition des VgT für
ein Importverbot für Gänsestopflebern und Käfigeier gut, was aber nie
praktische Auswirkungen hatte, da sich der Bundesrat nicht an diesen Entscheid des
Nationalrates hielt, was wiederum dem Nationalrat egal war. Demokratischer Rechtsstaat
nach Schweizer Art.
Im Juni 1993 wurden Aktivisten des VgT, welche im Fürstentum
Liechtenstein völlig legal Flugblätter in die Briefkästen verteilten, von der
liechtensteinischen Polizei ausser Landes gewiesen und an die Grenze eskortiert. Grund
für diesen rechtswidrigen Eingriff in die Meinungsäusserungsfreiheit: Im Flugblatt
wurden Bilder aus der Schweinefabrik von Fürst Hans Adam gezeigt. Die Post hatte sich
zuvor - ebenfalls rechtswidrig - geweigert, dieses Flugblatt auszutragen. Kurz darauf
führte der VgT im Zentrum von Vaduz ein Standaktion mit zwei lebenden jungen Schweinen
durch, wobei die fraglichen Flugblätter an die Passanen verteilt wurden. Der Vaduzer
Bürgermeister hatte zuvor ein Bewilligungsgesuch für diesen Stand abgelehnt mit der
Begründung, der VgT müsse zu diesem Zweck mit einem Vaduzer Tierschutzverein
zusammenarbeiten, was VgT-Präsident Erwin Kessler kategorisch ablehnte und den Stand ohne
Bewilligung durchführte: Zur Ausbung der Meinungsäusserungsfreiheit brauche der VgT
keine Bevormundung durch einen fürstentreuen, angepassten liechtensteinischen
Tierschutzverein.
Das Bezirksgericht Werdenberg/SG sprach im Juni 1993 Erwin Kessler,
welcher den Schweinestall des Klosters Notkersegg, St Gallen, eine
Tierquälerei genannt hatte, von der Anklage der Ehrverletzung frei. Das denkwürdige
Gerichtsurteil, in welchem Kastenstände für Mutterschweine aufgrund eines Gutachtens als
gesetzwidrig und tierquälerisch beurteilt wurden, ist in VN93-3 im Wortlaut abgedruckt.
Als die Gerichtsverhandlung stattfand, hatte sich das Kloster bereits der öffentlichen
Kritik gebeugt und den Schweinestall tierfreundlich umgebaut. Nachträglich zeigte sich
der Betriebsleiter, welcher zuerst das Gespräch mit Erwin Kessler verweigert und dann
aufgrund der öffentlichen Kritik die Ehrverletzungsklage eingereicht hatte, sehr
zufrieden mit den tierfreundlichen Veränderungen. Erzwungenes Lernen könne
man das nennen.
Nachdem Gespräche zu Nichts geführt hatten, kritisierte der VgT im
Juni 1993 die Einzelhaltung von Kälbern in engen Einzelboxen im kantonalen
Jugendheim Platanenhof, Oberuzwil SG. Nach anfänglichem Rechtfertigen wurde die
Einzelhaltung dann später abgeschafft.
Tierschützer klauten Kastenstand, so titelten die Ostschweizer
Zeitungen am 26. Juni 1993: Tierschützer aus dem Umkreis des VgT hatten in einer
nächtlichen Aktion aus dem Schweinestall der kantonalen Psychiatrischen Klinik
Wil SG einen Kastenstand demontiert und abtransportiert, als Protest gegen die
staatliche Tierquälerei. Nachdem dieser Kastenstand geklaut wurde, richtete die Klinik im
ganzen Schweinestall eine Alarmvorrichtung mit Bewegungsmeldern ein, was Erwin Kessler
bald zu Ohren kam und sofort publiziert wurde. Der Betriebsleiter habe hierauf fluchend
ausgerufen: Woher weiss der das jetzt schon wieder! Nach jahrelangen hartnäckigen
Protestaktionenwurde der Stall schliesslich tierfreundlich umgebaut. Ein Strafverfahren
gegen Erwin Kessler wegen dem geklauten Kastenstand ist heute noch hängig!
Im Juli wurde Tierschützer Erwin Kessler zusammen mit zwei
VgT-Aktivistinnen in Vaduz bei der nächtlichen Vorberetitung einer
spektakulären Flugblattaktion gegen das fürstliche Schweine-KZ verhaftet
und vier Tage im Vaduzer Gefängnis inhaftiert. Das diesbezügliche, für Liechtenstein
und den Fürsten peinliche Gerichtsverfahren ist heute noch hängig und wird von der
liechtensteinischen Justiz menschenrechtswidrig verschleppt.
Am 20. Juli 93 trat Erwin Kessler in einer Diskussion im Zischtigs-Club
des Schweizer Fernsehens auf: Vegetarier gegen Fleischesser. Die Sendung schlug
so hohe Wellen, dass Erwin Kessler am 3. August nochmals zu einer Sendung eingeladen
wurde, diesmal gegen Mäster und Metzger. Kessler cool in der weissen Schale, während
dem aufgeregten Präsidenten des Rindermästerverbandes die Schweisstropfen auf der Stirne
perlten beklagte die Landwirtschaftspresse das schlechte Abschneiden der Agro-Vertreter.
Glückliche Kühe im Winterauslauf
Natürlich-Redaktor Walter Hess hat die Veröffentlichung
der folgenden Entgegnung verweigert. Weil wir seinen Inserenten Köppel Naturmode
kritisieren mussten (VN98-3, Seite 4) , hat er jegliches objektives Augenmass verloren.
Im Natürlich 4/1998 hat ein "ehemaliger Bauernsohn" unter dem
Titel "Wieder einmal striegeln" meinen Beitrag "Glückliche Kühe im
Winterauslauf" mit der polemischen Frage "Wann wurden diese Kühe das letzte mal
gestriegelt und gebürstet" kritisiert. Damit unterstellt er eine Verkotung der
Tiere, die ihn "schockiert" habe. In Tat und Wahrheit sind die Tiere auf dieser
Abbildung nicht nennenswert verkotet. Sie werden von der Bäuerin täglich gestriegelt,
weil es auf diesem Betrieb keine (tierquälerischen) Kuhtrainer gibt! Der Auslauf
ermöglicht den Kühen, sich zu lecken, so wie dies im Anbindestall nicht gut möglich
ist.
Die Abbildung zeigt, dass die Tiere von dieser Möglichkeit gerne
Gebrauch machen. Die Kuh im Vordergrund hat hinten einen dunklen Fleck. Das ist alles.
Deshalb eine Verkotung der Tiere zu behaupten, ist abwegig. Insgesamt sind die Tiere
sauber und haben insbesondere nirgends Kotkrusten. Der "morastige" Boden,
welcher den leserbriefschreibenden Bauernsohn "schockiert" hat, besteht aus
weichem Boden, nicht aus Kot, und gibt den Tieren einen sicheren Stand, wenn sie den Kopf
nach hinten schwingen, um sich weit hinten auf dem Rücken zu lecken. Der zertrampelte,
vegetationslose Winter-Boden sieht zwar nicht schön aus, ist jedoch zweckmässiger, als
ein sauberer Betonboden, auf dem die Tiere bei Glatteis kaum mehr gehen können. Auf
diesem Betrieb sind die Tiere den ganzen Sommer auf der Weide und im Winter jeweils für
eine Stunde in diesem Auslauf, was tiergerecht ist. Dr Oswald vom Bundesamt für
Veterinärwesen, Experte für Fragen der Viehhaltung, hat mir bestätigt, dass es nicht
vertretbar ist, aufgrund dieser Abbildung dem Tierhalter eine mangelhafte Pflege der Tiere
zu unterstellen.
Die haltlose Kritik dieses "ehemaligen Bauernsohns" kann ich
mir nur psychologisch erklären. Vermutlich sind die Tiere auf seinem Elternbetrieb den
ganzen Winter an der Kette gestanden. Ich stelle immer wieder fest, dass fortschrittliche
Bauern von rückstndigen Kollegen aus schlechtem Gewissen heruntergemacht werden. Lange
Zeit waren die Biobauern in dieser Lage.
Wenn die Kühe auf allen Betrieben so gut gehalten und gepflegt würden,
wie auf dem hier abgebildeten, würde der VgT seinen Aufruf "Pflanzenmargarine statt
Butter und Zurückhaltung beim Milch- und Käsekonsum" einstellen. Leider aber stehen
noch viel zu viele Kühe unter einem tierquälerischen elektrischen "Kuhtrainer"
fast lebenslänglich an der Kette.
Schächt-Prozess:
Brief an das Zürcher Kassationsgericht
Tuttwil, den 14. Juli 1998
An das Kassationsgericht des Kantons Zürich
Grossmünsterplatz
8001 Zürich
Sehr geehrter Herr Präsident,
in Ergänzung zu meiner Kassationsbeschwerde im sogenannten
Schächt-Prozess folgendes:
I
1. Das Zürcher Obergericht hat einen Porschefahrer, der innerhalb von
zweieinhalb Jahren dreimal bei massiven Tempoexzessen - bis 54 km/h ber der erlaubten
Höchstgeschwindigkeit - geschnappt wurde, zu 30 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt.
2. Das Zürcher Obergericht hat einen Tierschützer, der jüdische
Tierquäler mit den passenden Worten undiplomatisch kritisiert hat, zu 45 Tagen Gefängnis
unbedingt verurteilt.
Kommentar: überflüssig
II
1. Gegen die Bäuerin Marie Huber in Höri besteht ein Tierhalteverbot
wegen fortgesetzter krasser Missachtung des Tierschutzgesetzes. Weil sie drohte, sich
umzubringen und das Haus anzuzünden, wenn ihr auch noch die letzte Kuh weggenommen werde,
verzichtet das kantonale Veterinäramt auf den Vollzug des Tierhalteverbotes.
2. In Artikel 4 der Bundesverfassung heisst es: Alle Schweizer sind vor
dem Gesetze gleich.
3. Ich drohe damit, mich umzubringen und mein Haus anzuzünden, wenn
meine Gefängnisstrafe vollzogen wird.
Aus 1 bis 3 folgt, dass das Kassationsgericht meine Verurteilung wegen
Suiziddrohung aufzuheben hat.
Kommentar: folgt nach Zustellung des Kassationsentscheides.
Mit freundlichen Grüssen
Erwin Kessler
Post-Skriptum:
Ich habe mir lange überlegt, ob ich diese Eingabe an das Kassationsgericht oder an den
Nebelspalter richten soll. Schliesslich habe ich mich für den Dienstweg entschieden, mit
einer Kopie an den Nebelspalter.
Zum Nachdenken:
Tierschutz, EU und Mitbestimmung
von Carl Sommer, Zürich
Wir müssen doch unserer Jugend Perspektiven aufzeigen!
Der ältere Herr, der den EU-Beitritt befürwortet hatte, sagte das sehr
entschieden zum Abschluss der Diskussion. Er stand vom Kaffeetisch auf, über dem wir in
Streit geraten waren.
Einen Moment noch. Ich nahm vom Tisch ein Blatt, einen
Geschäftsbrief im Format A4. Von der unteren Hälfte faltete ich einen Teil um. Jetzt
bildete es ein Quadrat. Alle vier Seiten so lang wie die beiden kürzeren Seiten des
A4-Formats. Wissen Sie, was das ist?
Das ist eine Grundfläche von 450 Quadratzentimetern. Das ist die
Fläche, auf der man heute nach EU-Norm ein Huhn einsperren darf. Ein Huhn in einer
Käfigbatterie. Lebenslänglich - hier auf diesem Quadrat.
Den Umstehenden fiel es offensichtlich schwer, sich ein lebendiges Huhn
auf dem kleinen Blatt vorzustellen. Weniger als eine A4-Seite.
Sie haben doch schon Hühner beobachtet. Wie sie herumgehen,
scharren, picken, flattern. Und da wägt man in der EU die Interessen ab - und kommt auf
dieses Resultat. Leute, die so etwas ausdenken und befürworten - sind das die Menschen,
die unserer Jugend Perspektiven aufzeigen können? Kann man denn noch klarer zeigen, dass
die EU nichts anderes ist als eine ziemlich brutale Organisation, die einfach politische
und wirtschaftliche Interessen vertritt?
Es ist gelungen, in den Köpfen vieler Schweizer eine einfache Gleichung
herzustellen. EU = Fortschritt und Weltoffenheit. Und wer nicht allzu genau nachdenkt,
mchte eben auch fortschrittlich und weltoffen sein. Offen für die EU. Aber warum nicht
einmal selber nachdenken?
Die Argumente, die für die EU vorgebracht werden, gliedern sich in zwei
klare Gruppen.
Das eine, siehe oben, sind die diffusen weltanschaulichen Argumente.
Natürlich ist jeder für Weltoffenheit. Aber was hat das mit der Realität
der EU zu tun? Ich habe als junger Mensch auch auf viele Fragen neue Antworten gesucht -
und teilweise auch gefunden. Soll die heutige Jugend ihre Antworten in Brüssel abholen?
Die zweite Gruppe sind die Angstvorstellungen. Die Schweiz ist
jetzt ein weisser Fleck auf der Landkarte - umgeben von den Schengener Staaten. Das
sagte am Radio der Chef des Integrationsbüros. Nur noch ein weisser Fleck - die Angst
wird bewusst geschürt.
Was man zugunsten der EU hört, läuft fast immer auf eine dieser beiden
Argumentationen hinaus - Weltanschauung und Ängste. Beiden ist gemeinsam, dass sie der
konkreten EU-Realität ausweichen. Wie schön wird es sein, wenn unsere Jungen im
Ausland arbeiten können (Bundesrat Cotti). Sehr schön - die jungen Frauen und
Männer unter 25 Jahren sind im EU-Raum zu 21 Prozent arbeitslos (Oktober 1997).
Modern und fortschrittlich ist ein Land, wenn seine Bürgerinnen und
Bürger das Geschehen direkt mitbestimmen. Mit-Verantwortung tragen ist die Anforderung
der Zeit. In der Schweiz, wo jede Einzelperson direkt ber konkrete Vorhaben abstimmt,
haben wir ein zeitgemässes, ein modernes System. Mir sind zum Beispiel viele Deutsche
sehr sympathisch. Aber was die wesentliche Frage der Mitbestimmung betrifft - da ist
Deutschland im Vergleich zur Schweiz eine rückständige Bananenrepublik. Entschuldigung,
aber das muss einmal gesagt sein. Nicht wir sind rücksätndig - die undemokratischen
Strukturen der EU sind veraltet.
Soll man lachen oder weinen, wenn die deutschen Politiker laut darüber
nachdenken, ob man zur Abschaffung der D-Mark eigentlich eine Volksabstimmung abhalten
müsste? Und dann doch lieber drauf verzichten?
In der Schweiz, im Gegensatz zum EU-Raum, sind Hühnerbatterien
verboten. Nehmen wir einmal an, es gäbe zu diesem Punkt eine Volksabstimmung: Gute
Tierhaltung gegen billige Eier. Würden sich die Schweizer - eher unwahrscheinlich - für
Hühnerbatterien entscheiden, wäre das eine grosse Enttäuschung. Doch wir müssten das
akzeptieren als Volksentscheid, den man vielleicht später auch wieder umstossen kann.
Aber ganz unerträglich wäre es, eines Tages einfach zu hören
das ist EU-Norm, dazu haben wir nichts mehr zu sagen. Und zu wissen, dass
diese Batterien nicht abgeschafft werden, solange noch irgendeine Wirtschaftsgruppe in
Europa ein Interesse daran hat.
Es geht um den Tierschutz. Es geht darüber hinaus um unsere
persönliche Mitverantwortung.
Polizeiwillkür gegen den VgT in der Stadt
Zürich
(EK) Die Schikanen und Einschüchterungsversuche der Zürcher (Ge-)stapo
gegen harmlose Tierschützer, die nur friedlich und ruhig gegen Tierquälerei
protestieren, nimmt kein Ende. Am Sonntag, den 1. Juni 1997 hat Polizeivorstand Neukomm
persönlich seine Truppen gegen ein paar VgT-Aktivisten losgeschickt, die in der Nähe des
Zürcher Zoos Tierschutz-Drucksachen verteilten und mit einem kleinen Plakat gegen das
tierquälerische Aufbewahren lebender Forellen in einem kleinen Behälter im Keller des
Restaurant Neues Klösterli protestierten. Neukomm persönlich hat die von der Stapo
erteilte Bewilligung am Freitag-Abend kurzfristig annullieren lassen, ohne Begründung.
Weil VgT-Präsident Erwin Kessler die Kleinkundgebung trotzdem durchführte, setzte
Neukomm mehrere Polizisten in Zivil, zwei Streifenwagen und eine Gruppe Polizeigrenadiere
ein. Erwin Kessler wurde wegen nichtbewilligter Kundgebung gebüsst, wogegen er Rekurs
einlegte. Ende Februar 1998 kam es dann vor dem Bezirksgericht zu einem Freispruch.
Dass sich der VgT von der Zürcher Polizeiwillkür nicht einschüchtern
liess, hatte nicht nur rechtlich Erfolg: Das Restaurant Neues Klösterli hält jetzt keine
Forellen mehr!
Es ist noch nicht lange her, musste Neukomm im Rekursverfahren vor dem
Stadtrat eine Willkürverfügung gegen das Verteilen der VgT-Nachrichten zurückziehen.
Sämtliche Zürcher Medien unterdrückten diese Polizeiwillkür gegen die
Meinungsäusserungs- und Pressefreiheit wie auch den Beschwerdeerfolg des VgT. Nur die
Leser der VN erfuhren davon (VN97-3).
Auch die Polizeiwillkür gegen die Kundgebung beim Restaurant Klösterli
wurde von den Medien unterdrückt.
Das Messer blitzt, die Schweine schrein,
man muss sie halt benutzen,
denn jeder denkt: wozu das Schwein,
wenn wir es nicht verputzen?
Und jeder schmunzelt, jeder nagt,
nach Art der Kannibalen,
bis man dereinst "Pfui Teufel" sagt,
zum Schinken aus Westfalen.
Wilhelm Busch
Fleisch und Käse machen dick.
Das ist hässlich und ungesund.
Essen Sie vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe!
Der vegetarische Menü-Tip:
Bohnen mit Räuchertofu
von Sylvia Laver
Fr 2 Personen:
1 grosse Zwiebel in Pflanzen-öl oder -Fett glasig werden lassen..
2 Knoblauchzehen durchpressen und mit 700 g Bohnen und 1 EL
Bohnenkrautgewürz zugeben und kurz dämpfen. Dann das ganze mit wenig vegetabiler
Gemüsebouillon ablöschen, Pfanne zudecken und weich dämpfen.
Wenn nötig etwas Gemüsebouillon nachgiessen. Wenn die Bohnen weich
sind 400 geräucherten Tofu in kleine Würfel schneiden, auf die Bohnen geben, zudecken
und 2-3 Minuten erhitzen.
Evtl Salzkartoffeln als Beilage und dafür nur 500 g Bohnen.
Schmeckt sehr gut und ist schnell und einfach zubereitet.
Koschere Biscuits ohne tierische Zutaten
im Chaimsons Kosher Food Market (Erikastr 11, 8003 Zürich)
erfreuen die Veganer. Biscuits schmecken genau so gut ohne KZ-Eier und ohne Schlachtfette.
Die jüdischen Speiseregeln haben offensichtlich auch positive Seiten - wir kritisieren
einzig und allein das tierquälerische Schächten.
Veganer Schokoladen-Biscuit-Cake aus Koscher-Biscuits - rasch kalt zubereitet:
125g Kokosfett und 125g vegetabile (pflanzliche) Margarine bei niedriger
Hitze (Stufe 2-3) langsam auflösen. Darf für die weitere Verarbeitung nicht zu heiss
sein! Danach 200g Puderzucker mit 4 EL Kakao vermischen und in das Kokosfett einrühren.
1-2 EL Ruhm dazugeben und alles gut vermischen. Falls die Masse zu flüssig sein sollte,
etwas Soyamehl untermischen. Eine Cakeform mit Aluminiumfolie auslegen und schichtenweise
mit der Kakaomasse und ca 200g Biscuit-Keksen auffüllen. Die erste und letzte Schicht
sollte Kakaomasse sein. Von der Kakaomasse jeweils nicht zu viel nehmen, da es sonst zu
süss und mastig wird. Danach im Kühlschrank abkühlen lassen und kalt (direkt aus dem
Kühlschrank) servieren.
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