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Streugebiet dieser Ausgabe:
Kanton Thurgau und Region Winterthur
Online-Ausgabe (html)
Editorial:
Noch mehr Sonderrechte f�r Juden
von Erwin Kessler, Pr�sident VgT Schweiz
Das generelle Verbot des Schlachtens ohne vorherige Bet�ubung in der Schweiz
basiert auf einem entsprechenden Volksentscheid. Seit dieses Verbot aus der Verfassung
herausgenommen und im Tierschutzgesetz verankert wurde, unternimmt der Bundesrat indessen
alles, um den Juden Sonderrechte zur Aus�bung ihrer grausamen Sch�chttradition
einzur�umen: Der Bundesrat erlaubt die einfache Umgehung der Bet�ubungspflicht beim
Schlachten durch den Import von Sch�chtfleisch.
Letztes Jahr hat der Bundesrat in der revidierten Tierschutzverordnung
ausdr�cklich das Sch�chten ("rituelles" Schlachten ohne vorherige Bet�ubung)
von Gefl�gel erlaubt: Der Besuch einer j�dischen Delegation bei Ihrem Vorg�nger
Delamuraz gen�gte, um die in der Vernehmlassung v�llig unbestrittene Bet�ubungspflicht
beim Schlachten von Gefl�gel aufzuweichen und den Sch�chtjuden ein Sonderrecht
einzur�umen.
Nun hat ein kurzer j�discher Besuch bei Bundesrat Couchepin ausgereicht, um den Juden ein
Sonderrecht einzur�umen gegen�ber den sonst f�r alle anderen B�rger dieses Landes
geltenden Fleischimportvorschriften.
Das Sensationsblatt FACTS hat dies in v�llig verdrehter Weise so dargestellt, als ob f�r
Sch�chtfleischimporte besondere, schikan�se Vorschriften gelten w�rden. Abgesehen
davon, dass das sehr berechtigt w�re, war aber das Bundesamt f�r Landwirtschaft
lediglich nicht bereit, den Juden Sonderrechte gegen�ber allgemeing�ltigen Vorschriften
einzur�umen.
Mit der Kultusfreiheit hat die Sch�chtfleischfresserei sowieso nichts zu tun:
Weder der Talmud noch irgend eine andere j�dische Religionsvorschrift zwingt Juden,
Fleisch zu essen! Es handelt sich um ein blosse Tradition einer sektiererischen j�dischen
Minderheit.
W�hrend die moslemischen Religionsf�hrer die Bet�ubung der Schlachttiere
ausdr�cklich als erlaubt beurteilen, sind orthodoxe j�dische Rabbiner wesentlich sturer;
selbst akademische Titel sch�tzen diese offensichtlich nicht vor fanatischer Blindheit
gegen�ber der wissenschaftlichen Tatsache, dass bet�ubte Schlachttiere nicht weniger gut
ausbluten als bei vollem Bewusstsein geschlachtete, dass aber auf jeden Fall Blut im
Fleisch zur�ckbleibt und der im Talmud verbotene Genuss von Blut einfach und konsequent
nur durch vegetarische Ern�hrung vermieden werden kann.
Arme Schweine im Thurgau
Regierungsrat deckt unf�higen Kantonstierarzt
von Erwin Kessler
Im Thurgau gibt es mehr Schweine als Menschen. Die
meisten leben unter KZ-artigen Bedingungen.
4
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Oben: Schweinefabrik in Affeltrangen.
Mutterschweine im Kastenstand ohne Einstreu, ohne Besch�ftigung, ohne Bewegung. Ferkel in
Massen-Intensivhaltung, ohne die vorgeschriebene Besch�ftigungsm�glichkeit. Im Stallgang
hingeworfen ein totes Tier (Foto 4), �bers�ht mit Bisswunden: das arme Tier konnte den
Aggressionen von Artgenossen in der Enge dieser Intensivhaltung nicht ausweichen und erlag
vermutlich nach dieser Tortur einem Herzversagen; ein Wasserschlauch nach der
Stallreinigung achtlos auf das tote Tier geworfen. Rechts oben in Bild 5 ein totes Tier
inmitten des Gedr�nges lebender Artgenossen - offensichtlich seit Tagen oder Woche liegen
gelassen. Ausschussware. Wen k�mmerts in diesem KZ.
Oben: K�serei Braunau. Weder Tierhalter
noch die Tierschutzbeamten beachten die gesetzliche Vorschrift, dass Mutterschweine in
Kastenst�nden t�glich Auslauf erhalten m�ssen. Diese Tiere sind mit einem Brustgurt,
der einschneidet und juckt, am Boden angekettet. Im gleichen Dorf wohnt der kantonale
Tierschutzbeauftragte J�rg Cadisch, der im vergangenen Oktober zum neuen Gemeindeammann
gew�hlt wurde. Ob er sich durch ��bersehen� der Tierschutzmissst�nde die n�tigen
W�hlerstimmen verschafft hat in diesem Bauerndorf?
Oben:
Schweinefabrik der K�serei Happerswil - die �bliche, grausame
Intensivhaltung. Verkotete Tiere, extreme Enge, fehlende Besch�ftigung.
Oben: K�serei Kohler, W�ngi: Anzeige vom
Juli 1997 brachte keine Besserung.
Oben und unten: Schweinefabrik in Rickenbach. Mutterschweine
in Kastenst�nden, ohne Bewegung, ohne Besch�ftigung, im eigenen Kot liegend, mit einem
Brustgurt am Boden angebunden. Die geltenden Tierschutzvorschriften w�rden zumindest
t�glichen Auslauf erfordern, was wegen dem grossen Arbeitsaufwand aber nicht gemacht
wird. Eine Anzeige beim Veterin�ramt brachte keine Besserung.
Oben und unten: Schweinefabrik in Tobel:
Das �bliche Bild - �belste Intensivhaltung in gr�sster Enge (oben). Die Strohraufe ist
leer (unten).
Praktisch das einzige, was die Tierschutzverordnung zugunsten der Mastschweine
vorschreibt, ist Besch�ftigung mit Stroh oder �hnlichem. Nicht einmal das wird
durchtgesetzt.Fehlende Besch�ftiung ist �normal� im TG.
Oben: Schweinefabrik der K�serei Thalmann, Uesslingen.
Eine Anzeige brachte keine Besserung der Zust�nde.
Die hier gezeigten Bilder sind nicht speziell ausgew�hlt, sondern zeigen den ganz
normalen grausamen Alltag - als ob es kein Tierschutzgesetz g�be. Die Schweine vegetieren
in extremer Enge und Eint�nigkeit dahin. Von dem vom Volk vor 20 Jahren mit
�berw�ltigendem Mehr gutgeheissenen Tierschutzgesetz merken diese Tiere bis heute
nichts. Tierschutzgesetz, Kantonstierarzt und Tierschutzbeauftragter haben nur
Alibifunktion, um die Konsumenten zu beruhigen, denen die Lust auf Fleisch immer mehr
vergeht. Die Fleischmafia und ihre Vertreter in Regierung und Verwaltung reden den
Konsumenten st�ndig ein, in der Schweiz sei alles besser, Schweizer Fleisch komme aus
tierfreundlicher Haltung, die Schweiz habe das strengste Tierschutzgesetz. Das sind alles
Werbel�gen zugunsten der Agromafia. Die Medien unterdr�cken die Realit�t systematisch,
und der VgT - die einzige Tierschutzorganisation, welche immer wieder authentische Bilder
der herrschenden Missst�nde ver�ffentlicht - wird anhaltend durch kostspielige
Willk�rjustiz-Urteile unter Druck gesetzt. Das ganze funktioniert �hnlich wie vor 60
Jahren die Geheimhaltung der Nazi-KZs. Wieder beteiligen sich Heerscharen von
Karriere-s�chtigen Beamten, Richtern und Presseleuten an diesem neuen Holocaust der
Nutztiere.
Fast in jedem Dorf im Thurgau gibt es ein solches Tier-KZ, meistens der K�serei
angeschlossen. Mit den Abf�llen der K�se-, Butter-, Joghurt- und Quark-Produktion werden
die Schweine gem�stet. Auch tierfreundliche Konsumenten, welche Bio-Milchprodukte kaufen,
unterst�tzen unwissentlich diese Schweine-KZs. Darum unsere Empfehlung: Vegetarische
Ern�hrung, Pflanzenmargarine statt Butter und nur wenig oder gar kein K�se. Das n�tzt
auch der Gesundheit, denn Butter und K�se f�rdern das gesundheitssch�dliche und
h�ssliche �bergewicht.
Auch K�he sind arme Schweine: Lebensl�ngliche Kettenhaft
Landwirt Walter Diener in Stettfurt: Trotz mehreren
Anzeigen erhalten die Tiere keinen Auslauf. Das ganze Dorf weiss es, die Beh�rden wissen
es. Anstatt Gef�ngnis erhalten solche Tierqu�ler staatliche Subventionen aus
Steuergeldern.
Oben: Diese K�he von Landwirt Ernis in Aadorf
stehen gesetzwidrig immer an der Kette und erst noch unter einem tierqu�lerischen
elektrischen Kuhtrainer. Ihre Bewegungsm�glichkeit ist anhaltend auf Aufstehen, Abliegen
beschr�nkt. Die gesetzlich vorgeschriebene Einstreu fehlt - auf dem Bild gut erkennbar.
Der VgT hat diesen Betrieb schon vor Jahren angezeigt, worauf der Landwirt einen winzigen
Alibi-Auslauf einz�unte, den er aber nicht benutzt. Damit sind die Beh�rden schon
zufrieden. Auf der Wiese direkt hinter dem Stall weidet nie eine Kuh. Darum:
Pflanzenmargarine statt Butter und Zur�ckhaltung mit anderen Milchprodukten - Ihrer
Gesundheit und den Tieren zuliebe!
Zur�ckhaltung beim Konsum von Milch und Milchprodukten dr�ngt sich auch auf,
weil es nicht nur den Schweinen, sondern auch vielen K�hen und K�lbern dreckig geht. Der
tierverachtende Thurgauer Kantonstierarzt Dr N�geli hat k�rzlich einen Landwirt namens
Engel in Mammern, der seine K�he seit Jahren gesetzwidrig dauernd angebunden
hielt, mit einer Sonderbewilligung von der Auslaufvorschrift dispensiert, weil dieser
sagte, er habe w�hrend dem Obsten keine Zeit, um den angeketteten K�hen Auslauf zu
gew�hren. Regierungsrat Lei hat eine Beschwerde gegen diese Sonderbewilligung mit ein
paar faulen Spr�chen abgewiesen (siehe dazu den Bericht Seite 20). Bei dieser
tierschutzverachtenden Einstellung in der Regierung ist der Beamten-Schlendrian beim
Veterin�ramt nicht verwunderlich. Auch nicht verwunderlich deshalb, dass es im Thurgau
nicht nur ein paar schwarze Schafe, sondern ganze D�rfer gibt, wo die meisten K�he
lebensl�nglich an der Kette stehen.
Zum Beispiel Triboltingen
Triboltingen ist ein ganz normales Dorf: Eine Hauptstrasse, links und rechts
H�user, zwei Gasth�user - die Traube und der Ochsen. Die Traube deutet auf den
traditionellen Weinbau im gem�ssigten Bodenseeklima hin - und der Ochsen auf die
traditionelle Rindviehhaltung. Wie in anderen D�rfern hat die Zahl der Landwirte
abgenommen zugunsten weniger, daf�r gr�sserer Betriebe. Heute sind es noch sechs
Bauernh�fe mit Viehhaltung, nur zwei davon - so meldete mir im Fr�hjahr 1998 ein
aufmerksames VgT-Mitglied - hielten sich an die Tierschutzvorschriften, welche f�r
angebundenes Vieh regelm�ssigen Auslauf verlangen, auch im Winter, durchschnittlich ca
zweimal w�chentlich. Das sind wie gesagt Minimalvorschriften, welche noch lange keine
tiergerechte Haltung garantieren. Drei Betriebe in Triboltingen gew�hrten den K�hen
�berhaupt nie Auslauf oder Weide, auch auf offenem Feld angesiedelte Landwirte, welche
nur die Stallt�re zu �ffnen br�uchten. Aber schon dies ist zuviel f�r manche
subventionsverw�hnte Landwirte. Aus reiner Bequemlichkeit halten sie ihre K�he
lebensl�nglich an der Kette, gerade gut genug, um m�glichst viel Milch zu produzieren,
wovon wir in der Schweiz sowieso mehr als genug haben. Der Bund gibt j�hrlich Milliarden
an Steuergeldern aus f�r die �berschussverwertung. Damit werden Tierqu�ler wie diese in
Triboltingen subventioniert. Anstatt diesen Rechtsbrechern und Tierschindern das Handwerk
zu legen, wirft ihnen dieser Staat noch Geld nach. Aber wie gesagt: Triboltingen ist ein
ganz normales Dorf.
Kurz vor Redaktionsschluss die Erfolgsmeldung: Dank
einer VgT-Flugblatt- und Plakatkampagne im ganzen Dorf, worin die Tierqu�ler namentlich
angeprangert wurden, hat sich einiges gebessert. �ber die Presse wurde dieser Fall im
ganzen Kanton bekannt. Und all die anderen �Triboltingen� im ganzen Kanton?
Sonderrechte f�r eine �ble Schweinefabrik in Balterswil/TG?
Gesetzwidrig-tierqu�lerische Zust�nde in einer
Schweinefabrik in Balterswil - und der Eigent�mer will noch eine Sondergenehmigung, um in
der Landwirtschaftszone ein Wohnhaus dazubauen zu k�nnen.
Diese tierqu�lerische, bodenunabh�ngige Schweinefabrik steht in Balterswil
in der Landwirtschaftszone. Fr�her geh�rte ein daneben stehendes Einfamilienhaus dazu.
Dann wurde beides getrennt verkauft. Nun will der neue Besitzer der Schweinefabrik - Hans
Sommerhalder, Schweizersholz - nebenan ein neues Einfamilienhaus f�r den Betriebsleiter
erstellen. Tierfabrikdirektor Sommerhalder aus Schweizersholz, der auch noch andernorts
Tierfabriken hat, betreibt seine Schweinezucht in Balterswil nat�rlich nicht selbst. Laut
Telefonbuch ist er Unternehmer, nicht Schweinem�ster. Seine vier Telefonanschl�sse,
darunter zwei Natel und ein Fax, zeugen von reger unternehmerischer T�tigkeit.
Dem Blick der �ffentlichkeit entzogen wird in diesem
Betrieb eine �ble Schweinezucht betrieben. Nicht einmal die gesetzlich vorgeschriebene
Besch�ftigung erhalten die intensiv gehaltenen Tiere. Die Mutterschweine geb�ren auf dem
harten, mit etwas S�gemehl leicht bestreuten Boden. Die gesetzlich vorgeschriebene
Stroheinstreu, damit die Muttertiere ihren bei der Geburt besonders starken Nestbautrieb
abreagieren k�nnen, fehlt. Daf�r sind die Tiere in Kastenst�nden gewaltsam zur
Bewegungslosigkeit gezwungen (vgl Fotos). Gerichtsexperten haben diese
Kastenstandhaltung als gesetzwidrige Tierqu�lerei beurteilt. Wir haben beim kantonalen
Veterin�ramt Anzeige erstattet.
Die Gemeinde Bichelsee/Balterswil hat das Baugesuch dieses
Tierqu�lers zu Recht abgelehnt. Nun ist beim Kanton ein Rekurs h�ngig. Man darf gespannt
sein, wieviel "Vitamin B" Unternehmer Sommerhalder bei den Thurgauer Beh�rden
hat, dass er ein derart abwegiges Baugesuch, das nach Recht und Gesetz im vornherein
chancenlos sein m�sste, �berhaupt eingereicht hat. Es gibt Anzeichen, dass Sommerhalders
Gesuch, das rechtlich v�llig haltlos ist, doch Erfolg haben k�nnte: Entgegen der
�blichen Praxis hat der Rechtsdienst des Departementes einen Augenschein ohne Beizug des
Raumplanungsamtes durchgef�hrt. Was wird hier wohl im kleinen Kreis gemischelt. Obwohl
die �ffentlichkeit ein grosses Interesse an der Bewilligungspraxis f�r zonenfremde
Bauten im Landwirtschaftsgebiet und auch ein legitimes Anrecht auf Information hat,
verweigert das Departement f�r Bau und Umwelt jede Auskunft �ber dieses Verfahren.
"Datenschutz" wird von der Verwaltung gerne dort �bereifrig gepflegt, wo es
etwas zu verbergen gibt.
Es w�re massive Rechtsbeugung und Vetternwirtschaft, wenn
gewerbsm�ssige Tierqu�ler auf billigem Boden in der Landwirtschaftszone H�usle baue
d�rften, die mit Landwirtschaft rein gar nichts zu tun haben, w�hren Normal-Schweizer
schon mit einem Gesuch f�r ein Gartenh�uschen oder einem Reitpferdstall kaum Chancen
haben!
Die Behauptung, der Betriebsleiter m�sse zur Betreuung der Tiere in der
N�he wohnen, w�re im vornherein haltlos: Mehr als eine kurze F�tterung morgens und
abends geh�rt in einer solchen Tierfabrik sowieso nicht zur t�glichen Arbeit. In der
�brigen Zeit bewacht ein bedauernswerter, einsamer Hund, der Tag und Nacht in einem
Elektrozaun um die Tierfabrik gehalten wird, den Betrieb, denn es k�nnte ja sein, dass
Tiersch�tzer dieses Tierelend fotografierten wollten...
Unternehmer Sommerhalder hatte �brigens schon 1994 ein
Verfahren, weil er seine Tierfabrik in Balterswil ohne Baubewilligung vergr�sserte und
der VgT einen sofortigen Baustopp verlangte - was allerdings letztendlich die eigentlich
die in der Landwirtschaftszone rechtswidrige Vergr�sserung dieser bodenunabh�ngigen
Tierfabrik nicht verhinderte. R�cksichtsloses unternehmerisches Vorgehen zahlt sich in
diesem Staat aus.
Thurgau:
Regierungsrat Lei deckt Missst�nde in St�llen und
Veterin�ramt
Weil das Veterin�ramt den Namen von B�rgern, welche Tierschutzmissst�nde
melden, dem Angezeigten mitteilen und den Anzeiger damit dem Terror der Tierqu�ler,
welche gegen Menschen meist ebensowenig Hemmungen zeigen wie gegen�ber den Tieren,
aussetzt, wenden sich Zeugen oft an uns, nicht direkt an die Beh�rden. Solche Meldungen
werden von uns vertraulich behandelt.
Weder private Anzeiger noch Tierschutzorganisationen haben in Tierschutzbelangen
ein Klagerecht mit Parteistellung, weil der Gesetzgeber die Durchsetzung des
Tierschutzgesetzes ausschliesslich zur Amtssache erkl�rt hat. Das Veterin�ramt als
Vollzugsinstanz ist deshalb verpflichtet, jedem Verdacht auf Missst�nde von Amtes wegen
nachzugehen. Da Rindvieh in Anbindehaltung gem�ss Artikel 18 der Tierschutzverordnung
(und seiner offiziellen Auslegung) w�chentlich mehrmals Auslauf erhalten muss (im Sommer
2 bis 3, im Winter 1 bis 2 mal), ist diese Vorschrift durchaus �berpr�fbar: Wenige
Stichproben reichen schon. Dazu gibt es die M�glichkeit, den Tierhalter zur F�hrung
eines Auslaufjournales zu verpflichten, das stichprobenweise �berpr�ft werden kann. Bei
Falscheintragungen macht sich der Tierhalter zus�tzlich der Dokumentenf�lschung
schuldig.
Seit Jahren ist von verantwortungsbewussten B�rgern beobachtet worden, dass
Landwirt Engel in Mammern in tierqu�lerischer Weise die Auslaufvorschrift missachtet.
Jahrelang k�mmerte sich das Veterin�ramt pflichtwidrig nicht darum. Eine private Anzeige
bewirkte gar nichts. Als sich dann - vor nun einem Jahr - der VgT mit einer Anzeige
einschaltete, belohnte Kantonstierarzt N�geli diesen gewerbsm�ssigen Tierqu�ler auf der
Stelle sogar noch mit einer Ausnahmebewilligung zur Nichteinhaltung der Auslaufvorschrift,
weil der Bedauernswerte w�hrend der Obstzeit keine Zeit habe, die Stallt�re zu �ffnen,
um die K�he in den Auslauf zu lassen! Eine Disziplinarbeschwerde gegen diese
amtsmissbr�uchliche Sonderbewilligung wies Regierungsrat Lei ab, und wie �blich deckte
auch das stets auf der Seite der Tierqu�ler und unt�tigen Kantonstier�rzte stehende
Bundesamt f�r Veterin�rwesen diesen Vollzugsschlendrian. Nicht verwunderlich bei einem
solchen agro-mafiosen Beamten-Filz, dass Landwirt Engel sich bis heute nicht veranlasst
f�hlt, die Tierschutzvorschriften endlich ernst zu nehmen. Subventionen gibt es ja auch
so!
Erst als der VgT den Skandal publik machte, ergaben sich geringf�gige
Verbesserungen. Der neu eingez�unte Auslauf hat jedoch bis heute Alibifunktion. K�he
sind dort nur selten zu sehen. Aber das Veterin�ramt ist offenbar damit zufrieden.
Mit Schreiben vom 8. August 1998 teilten wir Kantonstierarzt N�geli mit, dass wir
�ber monatelange Kontroll-Aufzeichnungen verf�gen, wonach die K�he Engels nur ganz
selten im Auslauf sind und dann in der Regel nur die H�lfte, so dass jede einzelne Kuh
nur 1 bis 2 mal pro Monat Auslauf erh�lt und auch das nur ganz kurz - eine krasse
Verletzung des Tierschutzgesetzes. Da die Zeugen keine Lust haben, sich pers�nlich mit
diesem Tierqu�ler herumzuschlagen, ersuchten wir das Veterin�ramt, in n�chster Zeit
unbemerkt selbst Kontrollen durchzuf�hren und die Kosten dem Fehlbaren zu �berbinden.
Mit Schreiben vom 1. September 1998 antwortete Kantonstierarzt N�geli in �blicher
bequem-b�rokratischer Weise, "das Veterin�ramt sei auf Personen angewiesen, die als
Zeugen die ungen�gende Bewegung des Rindviehs von Herrn Engel best�tigen k�nnen".
Das ist eine klare, offizielle Bankrott-Erkl�rung des Tierschutzvollzuges im Thurgau. Es
ist weder die Aufgabe von Privaten noch von Tierschutzorganisationen, die Arbeit des
Veterin�ramtes zu machen, nachdem der Gesetzgeber den Tierschutzvollzug zur
ausschliesslichen Sache des Staates erkl�rt hat. Unsere Aufgabe sehen wir darin, die
pflichtgem�sse T�tigkeit der Vollzugsbeamten im Auge zu behalten.
Demn�chst sind Regierungsratswahlen. Wir werden allen, denen das Leiden der
Nutztiere nicht gleichg�ltig ist, raten m�ssen, Regierungsrat Lei nicht mehr zu w�hlen,
da er offensichtlich nicht f�hig ist, seinem Veterin�ramt endlich Beine zu machen.
Eine Reportage des Senders 3sat enth�llte am 13.10.98, was unsere Medien
unterdr�cken:
Die Fleischmafia schmuggelt zur Verbrennung
bestimmtes, BSE-verd�chtiges britisches Fleisch auf die europ�ischen M�rke.
ESSEN SIE HEUTE VEGETARISCH - IHRER GESUNDHEIT UND DEN TIEREN ZULIEBE!
Erwin Kessler vor Deutschem Gericht
verurteilt:
Illegaler Tiertransport von Norddeutschland in den Libanon gestoppt
Am 25. Mai 1998 ist Erwin Kessler, Pr�sident des VgT Schweiz, vor dem
Amtsgericht Laufen (Bayern) zu einer Busse von 2000 DM, zuz�glich Verfahrenskosten,
verurteilt worden, weil er am 2. August 1997 am Autobahngrenz�bergang bei Salzburg die
Blockade eines illegalen Tiertransporters mitorganisiert hatte. Der Transporter war von
Norddeutschland nach dem slowenischen Hafen Coper unterwegs, wo die Mastrinder dann in den
Libanon verschifft und dort gesch�chtet wurden. Der Transporter war verkehrsuntauglich
und zu lange ohne Pause unterwegs und verletzte so ziemlich alle denkbaren Vorschriften.
Trotzdem wurden nun einmal mehr Tiersch�tzer, welche Nothilfe leisteten, vor Gericht
gestellt, nicht die skrupellosen Tierqu�ler der europ�ischen Fleischmafia.
Demo vor dem Gerichtsgeb�ude. Erwin Kessler vor der Fernsehkamera des
ORF.
Wie aus der Urteilsbegr�ndung hervorgeht, reduziert sich die Ethik des
Gerichtes auf die lapidare Phrase "Tiere sind Tiere und Menschen sind Menschen".
Mit dieser richterlichen Dummheit wird sich Dr Erwin Kessler vor der n�chsten Instanz
eingehend auseinandersetzen. Die Berufung gegen das Urteil ist bereits erkl�rt worden.
Am 12.9.98 berichtete das Fernsehen ORF in der Sendung �Konflikte� �ber
diese unvermindert weitergehenden grauenhaften Tiertransporte und wie einmal mehr die
Tiersch�tzer statt die Tierqu�ler bestraft werden. Der Gesch�ftsf�hrer des VgT
�sterreich, Tierarzt Dr Franz-Joseph Plank, und Erwin Kessler waren als
Diskussionsteilnehmer in diese Sendung geladen.
Die Schweizer Medien, welche systematisch den Beitritt der Schweiz zur EU
propagieren, ignorieren diese schrecklichen EU-Tiertransporte systematisch: die
Bev�lkerung soll durch eine sch�nf�rberische Darstellung der EU �abstimmungsreif�
gemacht werden. Gl�cklicherweise gibt es noch ausl�ndische Fernsehsender und die
VgT-Nachrichten, so dass die Gehirnw�sche durch die Schweizer Medien etwas durchl�chert
wird.
Sam Urei
Der am Autobahngrenz�bergang bei Salzburg gestoppte rechtswidrige
Tiertransporter auf dem Weg zum slowenischen Mittelmeerhafen Coper, zum Verlad nach
Beirut.
Pl�doyer von Erwin Kessler vor dem Amtsgericht Laufen
Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,
Am 1. August 1997, um 8 Uhr morgens (Aussage des Fahrers zur Zeugin Marl�ne
Gamper), wird im Norden Deutschlands, in Rotenburg a.d. W�mme, zwischen Bremen und
Hamburg, ein Laster samt Anh�nger mit 37 Mastbullen beladen - zweist�ckig �bereinander.
Zul�ssig f�r das Fahrzeug waren nur 33 St�ck Vieh. Die Transportscheine sind
gef�lscht: die Schlachtbullen sind als Zuchtvieh deklariert. Das Fahrgestell ist nicht
original und passt nicht. Beim doppelst�ckigen Anh�nger h�ngt die mittlere Hebeb�hne
so schief, dass Gefahr besteht, dass die oberen auf die unteren Tiere herunterbrechen
k�nnten. Tats�chlich ist das ganze System dann bei der sp�teren Entladung in
Salzburg-Bergheim ganz zusammengebrochen. Irgendwie aber schafft der Fahrer das Beladen in
Rotenburg noch. Nicht nur die Hebevorrichtung ist in desolatem Zustand, auch die
Tr�nkeeinrichtung funktioniert nicht, und ein Aussenreifen des LKW hat kein Profil mehr
(Fotobeilage). Ein anderer Reifen hat eine Schnitt-Verletzung, die am Zoll wie alle
anderen M�ngel nicht beanstandet wird. Der Innenteil des Zugfahrzeugs ist nicht f�r
Stiere geeignet und hief�r auch nicht zugelassen, da er keine R�ckenabdeckung hat, um
das bei voller Fahrt gef�hrliche gegenseitige Bespringen zu verhindern. Die
Tiertransportverordnung begrenzt in �23 die H�he des Laderaumes beim Transport von
Bullen ausdr�cklich auf 50 cm �ber dem Widerrist, um Verletzungen durch Bespringen zu
vermeiden. Gut die H�lfte der Tiere hat schmerzhaft entz�ndete Fessel- bzw
"Knie"-Gelenke - eine Folge der lebenslangen artwidrigen Haltung auf
Vollspaltenb�den (Siehe Abbildung in den VgT-Nachrichten 1998-1 Seite 12). Ein Bulle kann
wegen einer schweren Klauenentz�ndung nur noch auf drei Beinen stehen. F�r diese
verletzten Tiere ist der Transport illegal: Gem�ss �28 der deutschen
Tiertransportverordnung d�rfen kranke oder verletzte Tiere (Zitat) "nur zu der am
schnellsten erreichbaren zur Schlachtung kranker oder verletzter Nutztiere bestimmten
Schlachtst�tte bef�rdert werden. Der Transport soll in der Regel zwei Stunden nicht
�berschreiten. Es ist verboten, kranke oder verletzte Nutztiere l�nger als drei Stunden
zu bef�rdern." (Ende Zitat aus der Tiertransportverordnung). Auch diese
Gesetzesverletzung, und noch einige mehr, auf die ich noch eingehen werde, wurden am Zoll
nicht beanstandet. Kein Wunder, dass der Fahrer sich bei dieser nachl�ssigen Praxis am
Zoll keine Sorgen macht, in diesem Zustand des Fahrzeuges die lange Fahrt anzutreten. Der
tagelange Transport, der den Tieren bevorsteht, ist die grausame Schlussphase eines
lebensl�nglichen Leidens. Und die Transportfirma hat die Kaltbl�tigkeit, ihr Fahrzeug
mit "artgerechte Tiertransporte" zu beschriften. Ziel des Transportes ist der
slowenische Mittelmeer-Hafen Coper, wo die Tiere nach Beirut verschifft werden sollen.
Satanische Methoden beim Schiffsverlad von Rindern,
die durch die Strapazen der tagelangen Reise gehunf�hig geworden sind.
(Archivfoto)
Der VgT hat sich ein solches Frachtschiff im Hafen von Coper
angesehen: Der extrem heisse, dunkle Schiffsrumpf ist vollgepfercht mit 700
"�berschussrindern" aus EU-L�ndern. Diejenigen, welche diese Reise �berleben,
werden im Libanon nochmals auf LKWs verladen. Im Schlachthof werden sie dann ohne
Bet�ubung gesch�chtet: bei vollem Bewusstsein wird ihnen der Hals aufgeschnitten. Dabei
werden die Luftr�hre und die Speiser�hre sowie die seitlichen Arterien durchschnitten.
Der Halsschnitt geht bis zur Wirbels�ule. Die Blutgef�sse im Nacken-Wirbels�ule-Bereich
werden vom Sch�chtschnitt nicht erreicht, weshalb die Tiere das Bewusstsein erst nach
langsamem, qualvollem Ausbluten verlieren. 10 Minuten oder auch l�nger dauert der
Todeskampf. In dieser Zeit erleben sie extreme Schmerzen und gr�sste Todesangst. Das Blut
str�mt in die aufgeschnittene Luft-r�hre. Zu den grauenhaften Schmerzen kommt noch das
Erstickungsgef�hl durch das Einatmen des Blutes.
Auf diese Weise passieren nach Sch�tzungen des VgT �sterreich rund
200 000 Rinder und Bullen j�hrlich die Grenze am Walserberg, Richtung Naher Osten.
Europaweit sind es j�hrlich 250 Millionen Tiere. Die EU verschleudert j�hrlich
sch�tzungsweise 7 Milliarden DM an Export-Subventionen aus Steuergeldern, mit denen diese
Massentierqu�lerei gef�rdert wird.
Nun zur�ck zu unserem Transporter, der in desolatem Zustand auf
deutschen Autobahnen unterwegs ist: Nach geltendem deutschem Recht h�tte er nach
sp�testens 8 Stunden eine Ruhepause von 8 Stunden einhalten m�ssen. Damit sich
Tiertransporte dadurch nicht unzumutbar verl�ngern, muss gem�ss � 25 der
Tiertransportverordnung f�r l�ngere Transporte ein zweiter Fahrer eingesetzt werden.
Doch der Fahrer ist wie �blich allein unterwegs. Nach einer Marathon-Fahrt erreicht
dieser KZ-Transport am Morgen des 2. August, um 8.15 Uhr, 24 Stunden nachdem die Tiere in
Rotenburg geladen worden waren, am Autobahngrenz�bergang Walserberg bei Salzburg die
�sterreichische Grenze. Inzwischen war der nur ungen�gend eingestreute Boden durch Kot
und Urin nass und rutschig geworden, wodurch �7 der Tiertransportverordnung verletzt war,
der einen rutschfesten Boden und eine ausreichende Menge Einstreu vorschreibt. Nach � 24
m�ssen die Tiere nach h�chstens 8 Stunden w�hrend einer 24st�ndigen Ruhepause
gef�ttert und getr�nkt werden. L�ngere Transporte sind nur mit Spezialfahrzeugen
erlaubt. Im vorliegenden Fall waren die Anforderungen an ein solches Spezialfahrzeug nicht
erf�llt; insbesondere hatte es keine Bel�ftungseinrichtung zur Regulation der
Temperatur; es waren auch keine funktionierenden F�tterungs- und Tr�nkevorrichtungen
vorhanden, noch hatte es den vorgeschriebenen Vorrat an Futter. Es war auch nicht - wie
f�r Spezialfahrzeuge vorgeschrieben - zu jedem Tier ein direkter Zugang m�glich. Aber
sogar wenn es sich um ein Spezialfahrzeug gehandelt h�tte, w�re gem�ss � 6 sp�testens
nach 24 Stunden ein F�ttern und Tr�nken der Tiere vorgeschrieben gewesen. Als wir den
Transport aufhielten, war er bereits 24 Stunden ohne F�ttern und Tr�nken unterwegs.
Insgesamt war der Transport praktisch in jeder Hinsicht illegal. Trotzdem all den
offensichtlichen M�ngeln wurde er am Zoll mit der �blichen Gleichg�ltigkeit
durchgelassen. Nachdem sich die �ffentlichkeit zumindest im gesamten deutschsprachigen
Raum seit Jahren �ber die Missst�nde bei den Schlachttiertransporten aus der EU emp�rt,
herrscht offensichtlich immer noch der gleiche gesetzwidrige, unmenschliche amtliche
Schlendrian. H�chste Zeit also, dass Tierschutzorganisationen eingreifen.
Gerade als dieser illegale Transport den Autobahnzoll am Walserberg
bei Salzburg verlassen will, wird er von 50 Aktivisten des Vereins gegen Tierfabriken
(VgT) aus �sterreich und der Schweiz gestoppt. 10 Aktivisten klettern auf das Dach des
Transporters und ketten sich an. Mit Spruchb�ndern "Stop EU-Tiertransporte" und
"Essen Sie heute vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zu liebe" wird
gegen die teuflischen interkontinentalen Tiertransporte aus der EU protestiert.
Der PW-Verkehr auf der Autobahn wurde in keiner Weise behindert. Auch
der �brige LKW-Verkehr wurde nicht behindert. Das Aufhalten des Transportes bis zur
Behebung der M�ngel war berechtigt, umso mehr als solche Missst�nde sich tagt�glich
wiederholen und Anzeigen und bloss verbale Proteste seit Jahren nachweislich keine Wirkung
zeigen. Es ist f�r B�rger eines demokratischen Staates nicht zumutbar, solchen
Gesetzwidrigkeiten und brutalen Nachl�ssigkeiten der zust�ndigen Beh�rden auf alle
Ewigkeit passiv zuzuschauen. Eine Justiz, welche gegen all dieses f�rchterliche und
gesetzwidrige Tierleid nichts unternimmt, hat nicht das moralische Recht, Tiersch�tzer zu
verurteilen, die ihrem Gewissen folgend zur Selbsthilfe greifen!
Auch unter optimalen Bedingungen stellt ein langer Transport auf der Strasse f�r die
Tiere einen extremen Stress dar: die Tiere sind aufgrund der Fahrzeugbewegung starken
Flieh- und Beschleunigungskr�ften ausgesetzt. Da diese Bedingungen in keiner Weise ihren
artgem�ssen Bewegungen entsprechen, sind die Tiere nur bedingt in der Lage, diese Kr�fte
auszugleichen. Rinder verbringen den Transport ausser bei grosser Ersch�pfung stehend.
W�hrend der stundenlangen Fahrt m�ssen sie sich st�ndig anstrengen, Balance zu halten.
Und dies wird Tieren zugemutet, die ihr Leben in Intensivhaltung auf engstem Raum zur
Bewegungslosigkeit verurteilt verbringen mussten. Intensivhaltung bedeutet reizarme
Umwelt, extrem eingeschr�nkten Platz, mangelndes Training der Bewegungsmuskulatur und das
Fehlen wechselnder Sinneseindr�cke. F�r solche Tiere ist das situationsgerechte
Reagieren des zentralen Nervensystems auf ungewohnte Ereignisse immer mehr eingeschr�nkt
worden, so dass es beim Transport zunehmend zu starken Belastungsreaktionen kommt. (Diese
tier�rztlichen Fakten sind dem Buch "Hygiene der Tiertransporte" von Tierarzt
Dr Karl Fikuart entnommen, erschienen 1995 im Gustav Fischer Verlag).
Dass die Tiere nach 24 Stunden Fahrt bei der Ankunft am Autobahnzoll Salzburg ersch�pft
waren, kann nicht verwundern. Mindestens ein Tier lag am Boden. Wenn ersch�pfte Tiere
sich hinlegen, wird es in den Tiertransportern dramatisch: Benachbarte Tiere k�nnen beim
st�ndigen Balancieren auf das liegende Tier treten und ebenfalls fallen. Fachleute
sprechen von Dominoeffekt. Das ersch�pfte, liegende Tier unternimmt bis zur v�lligen
Ersch�pfung st�ndig erfolglose und kraftzehrende Aufstehversuche.
W�hrend der Blockade wurden die offensichtlich durstigen und von der
langen Reise geschw�chten Tiere von den VgT-Aktivisten vom Dach des Fahrzeuges aus mit
mitgebrachten Giesskannen, Eimern und Schl�uchen getr�nkt und mit Heu gef�ttert. Die
Tiere bei nicht funktionierender Tr�nkeanlage auf diese improvisierte Weise durch die
Schlitze der Seitenw�nde hindurch zu tr�nken, ist eine schwierige und zeitraubende
Arbeit. Man kann darum mit Sicherheit davon ausgehen, dass die Tiere ohne diese Blockade
auch auf dem weiteren Transport nicht getr�nkt worden w�ren. Solche Missst�nde sind an
der Tagesordnung und aus zahlreichen Fernsehreportagen mittlerweile der breiten
�ffentlickeit bekannt.
Wir versuchten sofort, nachdem der Transporter gestoppt worden war,
einen zust�ndigen �sterreichischen Amtstierarzt zu erreichen, um den Zustand der Tiere
zu beurteilen. Es war aber leider in den f�nf Stunden der Blockade nicht m�glich, einen
Amtstierarzt herbeizurufen, was sogar dem anwesenden Agrar-Landesrat Ertl peinlich war.
Die Kundgebung war nicht angemeldet, weil sie anders gar nicht
m�glich gewesen w�re, denn dieser Unrechtsstaat hat offenbar aus der Nazi-Zeit nicht
genug gelernt. In gleich skrupelloser Weise wie damals vollzieht er diesen heutigen
Holocaust, b�rokratisch organisiert. Damals waren es �rzte, heute sind es Tier�rzte,
die an der Rampe stehen - von der Charakterstruktur her kein entscheidender Unterschied.
Damals waren die Opfer Nicht-Arier, heute sind es Nicht-Menschen, auch kein grundlegender
Unterschied. Damals waren es regime-h�rige Gerichte, welche das Unrecht deckten, heute
auch. W�hrend diese Todes-Transporte von Regierung, Verwaltung und Justiz gedeckt, ja
sogar noch mit Zusch�ssen finanziert werden, stehen Tiersch�tzer sofort vor Gericht,
wenn sie ein Spruchband gegen dieses Unrecht hochhalten.
Um 13.30 Uhr hatten wir f�r die Tiere eine mindestens 24st�ndige
Ruhepause ausgehandelt und die Zusicherung erhalten, dass der Transport zu diesem Zweck
zum Nutzviehmarkt Salzburg-Bergheim umgeleitet werde. Dass es so sp�t geworden war, hatte
den Vorteil, dass wegen dem um 15 Uhr beginnenden Wochenend-Fahrverbot f�r LKWs die
Chance gr�sser war, dass die Beh�rden das abgegebene Versprechen auch einhalten w�rden.
Es w�re nicht das erste mal gewesen, dass wir von Beamten bewusst angelogen worden
w�ren, nur um mit unserem Mitleid f�r die Tiere die Blockade aufzul�sen und dann die
illegalen Transporter ausser Landes zu eskortieren. In Begleitung der Polizei und dreier
VgT-Fahrzeuge fuhr der Transporter nun also um 13.30 Uhr nach Bergheim. Die Tiere wurden
in zwei Freilauf-Stallungen entladen. Hier hatten die Tiere erstmals in ihrem Leben die
M�glichkeit, sich frei zu bewegen. Und hier konnten sie sich bis zum n�chsten Abend um
22 Uhr erholen. Bei der Begutachtung durch den ersten Amtstierarzt wurden s�mtliche Tiere
als transportuntauglich beurteilt. Ein Stier wurde notgeschlachtet. Als Ersatz f�r den
verkehrsuntauglichen LKW hatte das Transportunternehmen bis zum n�chsten Morgen ein neues
Fahrzeug herangeschafft, und auch die richtigen Papiere waren auf einmal da, worin die
Tiere jetzt korrekt als "Schlachtvieh" deklariert waren.
Obwohl wir alles unternommen hatten, um die Tiere zu tr�nken und zu
f�ttern und die Zusicherung zu erhalten, dass die Tiere in Bergheim eine Ruhepause
erhalten, sind gegen einzelne unserer Aktivisten Bussen wegen angeblicher Tierqu�lerei
ausgesprochen worden, weil durch das Aufhalten des Transporters die Leidenszeit der Tiere
verl�ngert worden sei. Eine ungeheure Frechheit eines Staates, welcher nicht nur nichts
gegen diese grauenhaften Tiertransporte unternimmt, sondern den Export von lebenden
Schlachttieren auch noch subventioniert. In den oberen Abteilen - so heisst es im
Bussgeldbescheid - sei um 11.20 Uhr eine Temperatur von 46 Grad gemessen worden. Abgesehen
davon, dass ich das nicht glaube, denn es war kein heisser Tag und unsere Leute auf dem
Fahrzeugdach, welche die Tiere tr�nkten, h�tten einen solchen Hitzestau
h�chstwahrscheinlich bemerkt, ist dazu folgendes zu sagen:
Gem�ss � 7 der Tierschutztransportverordnung m�ssen Tiertransportfahrzeuge "�ber
Einrichtungen verf�gen, die gew�hrleisten, dass f�r die Tiere jederzeit eine
ausreichende L�ftung sichergestellt ist." Das Fahrzeug verf�gte �ber keine
L�ftungseinrichtung. Kommt das Fahrzeug an einem heissen Sommertag in einen Stau oder
liegt es wegen einer Panne still, so ist die Temperatur im Bereich der Tiere nicht mehr
kontrollierbar. Der Transport war auch in dieser Hinsicht vorschriftswidrig. W�ren
tats�chlich 46 Grad gemessen worden, so w�re hief�r der Transporteur haftbar zu machen.
Zudem w�re es absolut grobfahrl�ssig gewesen, uns diesen Befund nicht auf der Stelle,
sondern erst sp�ter in einem Bussgeldbescheid mitzuteilen!
Der Transport verstiess offensichtlich gegen verschiedene Gesetze und
internationale Abkommen:
Dass die Lenkzeit �berschritten, das Fahrzeug nicht verkehrstauglich und die
Transportscheine gef�lscht waren, habe ich bereits erw�hnt, ebenso dass das Fahrzeug mit
37 statt den zul�ssigen 33 Tieren �berladen war und dass die Tr�nkeinrichtung nicht
funktionierte und keine L�ftungseinrichtung vorhanden war. Auch die Verletzung der
Europ�ischen Konvention zum Schutz der Tiere auf internationalen Transporten, weil die
Tiere l�nger als 24 Stunden nicht gef�ttert und getr�nkt wurden, habe ich erw�hnt.
Dazu kommt noch die Verletzung nationaler Tierschutzvorschriften:
�1 des deutschen Tierschutzgesetzes lautet:
"Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen f�r das Tier als
Mitgesch�pf dessen Leben und Wohlbefinden zu sch�tzen. Niemand darf einem Tier ohne
vern�nftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Sch�den zuf�gen."
Kein vern�nftiger Mensch kann behaupten, auf diesen tagelangen
Transporten sei das Wohlbefinden der Tiere gesch�tzt. Kein vern�nftiger Mensch kann
behaupten, diese grausamen interkontinentalen Transporte lebender Schlachttiere anstelle
von K�hlfleisch von Europa nach Afrika h�tten einen "vern�nftigen Grund".
Sollte dieser Staat skrupelloses Gewinnstreben als vern�nftigen Grund betrachten, um
empfindsame Lebewesen auszubeuten und zu Tode zu qu�len, dann w�re damit festgestellt,
dass die Charakterstrukturen, welche die Nazi-Verbrechen erm�glicht haben, noch nicht
�berwunden sind. Schon im Jahr 1993 (!) titelte der STERN: "Profit ums Verrecken.
Deutsches Schlachtvieh wird lebend ins Ausland gekarrt, weil das mehr Geld bringt als
Tiefk�hltransporte. Viele Rinder und Schafe �berleben das nicht." Heute, 5 Jahre
nach diesem STERN-Bericht und den schockierenden Enth�llungen von Tierfilmer Manfred
Karremann, geht die Trag�die weiter. Und die Schreibtischt�ter in Regierung, Parlament
und Justiz von Deutschland und �sterreich machen bei diesem neuen Holocaust genauso
wieder mit wie damals unter dem Nazi-Regime. Karriere geht vor Moral, oder nach Brecht:
"Fressen kommt vor der Moral."
�16 des deutschen Tierschutzgesetzes legt fest: "Die zust�ndige Beh�rde trifft die
zur Beseitigung festgestellter Verst�sse und die zur Verh�tung k�nftiger Verst�sse
notwendigen Anordnungen." Die Fleischmafia hat es fertiggebracht, dass diese
Vorschrift bei den Tiertransporten nicht zur Anwendung kommt. Die Mafia hat in diesem
Staat offenbar mehr Rechte als idealistische Tiersch�tzer. Meine Verurteilung
qualifiziert nicht mich, sondern diesen Unrechtsstaat.
Die deutsche Tierschutztransportverordnung schreibt in �24 vor:
"Werden Nutztiere zur Schlachtst�tte bef�rdert, darf die Transportdauer acht
Stunden nicht �berschreiten."
Gem�ss � 7 m�ssen Transportfahrzeuge "so konstruiert sein, dass jedes einzelne
S�ugetier im Bedarfsfall von einer Begleitperson erreicht werden kann." Auch dieses
Vorschrift war nicht eingehalten, wie sich beim behelfsm�ssigen Tr�nken der Tiere durch
unsere Aktivisten zeigte. Es gelang nur unter grossen Schwierigkeiten und mit grossem
Zeitaufwand m�glichst alle Tiere zu erreichen.
Das �sterreichische Tiertransportgesetz verbietet Tiertransporte
l�nger als 6 Stunden. Gem�ss �5 Abs 2 d�rfen Schlachttiertransporte nur bis zum
n�chstgelegenen geeigneten inl�ndischen Schlachtbetrieb durchgef�hrt werden. Die
Transporte m�ssten demnach an der Grenze zur�ckgewiesen oder im Schlachthof
Salzburg-Bergheim geschlachtet werden. Mit Berufung auf die EU wird dieses geltende Gesetz
rechtswidrig nicht angewendet.
Weder der deutsche noch der �sterreichische Zoll k�mmerte sich um diese
Gesetzesverletzungen. Nur mit der nicht angemeldeten Blockade-Aktion konnten diese
Gesetzwidrigkeiten, die tagt�glich routinem�ssig ablaufen, wieder einmal aufgedeckt und
- leider nur in einem Einzelfall - gestoppt werden. Nachdem es sich in den vergangenen
Jahren gezeigt hat, dass normale demokratische Mittel nichts gegen dieses grausame Unrecht
auszurichten verm�gen, war diese Aktion legitim. Schon Goethe war der Auffassung:
"Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht."
Das Verhalten der deutschen Polizei bez�glich dieser Todestransporte
- �hnliches gab es schon einmal in Deutschland - nimmt immer mehr SS-�hnliche Formen an:
K�rzlich, am 15. Mai, hat die Deutsche Polizei Tiersch�tzer des VgT �sterreich, welche
einem solchen Transport nachgefahren sind, mit einer Strassensperre gestoppt. Der
Tiertransporter wurde ungehindert durchgelassen, nur die hinterherfahrenden Tiersch�tzer
wurden gestoppt unter dem Vorwand einer angeblich "routinem�ssigen Kontrolle".
Anfragen der Tiersch�tzer, wie lange diese Kontrolle dauern w�rde, wurden mit
aggressivem Anbr�llen und der Drohung des Einsatzes von Schlagst�cken beantwortet. Nach
etwa einer Stunde wurde den Tiersch�tzern wieder erlaubt, weiter zu fahren. Dieses
Verhalten der deutschen SS erf�llt mehrere Straftatbest�nde: Amtsmissbrauch,
Freiheitsberaubung, N�tigung. Aber wie vor 60 Jahren ist Recht, was der Staat tut. Damals
waren die Todestransporte auch gesetzm�ssig und standen auch unter dem Schutz des
Staates. Schon damals wurden die wenigen Mutigen, welche mit Flugbl�ttern gegen das
Unrecht protestierten, wie Verbrecher behandelt. Beim heutigen Holocaust l�uft im
Prinzip, massenpsychologisch gesehen, alles wieder genau gleich ab, w�hrend die ganze
Welt dauernd von der Geschichtsbew�ltigung spricht. �ber das Unrecht fr�herer Zeiten zu
richten ist halt einfacher, als das heutige Unrecht zu sehen, was nicht nur Reden, sondern
Handeln erfordern w�rde.
�sterreich hat sich dem neuen brutalen, gr�ssenwahnsinnigen
europ�ischen Grossreich bereits wieder angeschlossen. Die �sterreichische SS ist am 15.
Mai mit brutaler Gewalt auf die Tiersch�tzer losgegangen. Ein SS-Mann mit Dienstnummer
3341 des SS-Kommandos Salzburg hat einen der Widerstandsk�mpfer mit geballten F�usten
gegen Kopf und Hals geschlagen. Als er niederst�rzte, wurde er am Boden liegend getreten,
mehrmals wurden seine Arme verrenkt und sein Gesicht auf den Asphalt gedr�ckt. Dazu
fielen die Worte: "Du Oarsch!" Ein weiterer SS-Mann mit der Dienstnummer 3300
feuerte seinen Kollegen zu weiteren Brutalit�ten mit den Worten an: "Druck eam a
paar, der schwarzen Krot!" Ein SS-Streifenwagen fuhr direkt auf VgT-Gesch�ftsf�hrer
Dr Franz-Joseph Plank zu und zwang ihn, sich mit einem Sprung von der Autobahn in einen
Graben hinunter zu retten. Anschliessend wurden ihm wie einem Verbrecher schmerzhaft die
Arme verrenkt.
* * *
Ein Staat, der den heutigen Holocaust an den Tieren duldet, mit
Zusch�ssen f�rdert und durch SS-Eskorten sch�tzt und dann Tiersch�tzer bestraft, die
ihrem Gewissen folgend gewaltfreie Protestaktionen durchf�hren, ist ein Unrechtsstaat,
und die Justiz, die solches deckt, ist eine Freisler-Justiz.
Mahnmale an den Holocaust mit
ungleichen Folgen:
Polizeirichter der Stadt Z�rich b�sst Tiersch�tzer Erwin Kessler
Warum haben Juden mehr Rechte? Wo bleibt das
Gleichheitsgebot der Verfassung?
Nicht genug damit, dass Juden mit dem Antirassismus-Gesetz
verfassungs- und menschenrechtswidrige Sonderrechte erhalten haben (das
Diskriminierungsverbot gilt nicht f�r normale Schweizer, auch nicht f�r Tiersch�tzer,
denen von j�discher Seite �ffentlich �hnliches vorgeworfen wird, wie das, was wir den
Sch�cht-Juden vorwerfen und wof�r eine unbedingte Gef�ngnisstrafe verh�ngt wurde!).
Ein "K�nstler" taufte einen
zusammengeschweissten Schrotthaufen "Shoa" - zur Erinnerung an den Holocaust -
und durfte deshalb dieses "Kunstwerk" einen Tag lang ungestraft ohne Bewilligung
auf �ffentlichem Grund vor dem Bundeshauseingang aufstellen und nachher erhielt nachher
sogar noch ehrenvoll f�r zwei Wochen einen Standplatz auf dem Paradeplatz in Z�rich.
Ganz anders im analogen Fall, wo der VgT ein �hnliches Kunstwerk bestehend aus
k�nstlerisch arrangierten Schlachtbf�llen - zur Erinnerung an den heutigen Holocaust der
Nutztiere am gleichen Ort vor dem Bundeshaus hinstellte: nach 15 Minuten wurde es von der
Polizei entfernt und VgT-Pr�sident Erwin Kessler in Handschellen abgef�hrt (Bilder
dazu: www.vgt.ch/vn/9803/vn98-3.htm#Holo;
die Bilder werden zu Druckzwecken auf Verlangen per Email als TIFF-Dateien zugestellt).
Als das Mahnmal dann sp�ter - wieder analog zum Shoa-Fall
- ohne Bewilligung auf dem Paradeplatz aufgestellt wurde, wurde es von der Polizei sofort
entfernt. Nun wurde Erwin Kessler vor wenigen Tagen auch noch wegen "Aufstellen
einer Kiste mit einem Schweinekopf und Tier-Innereien auf �ffentlichem Grund ohne
Bewilligung auf dem Paradeplatz" mit einer Busse von Fr 250.- und Fr 435.-
Verfahrenskosten bestraft - allerdings noch nicht rechtskr�ftig, weil dagegen Einsprache
erhoben worden ist, wegen diskriminierender Einschr�nkung der Meinungs�usserungs- und
Kundgebungsfreiheit. -
Im summarischen Maulkorbprozess Kloster
Fahr gegen VgT hat das Aargauer Obergericht sein Urteil gef�llt:
Presseschutz gem�ss ZGB Artikel 28 c faktisch aufgehoben - weitreichende Auswirkungen
f�r die Pressefreiheit! von Erwin Kessler
Das Obergerichtsurteil best�tigt das totale �usserungsverbot des
Bezirksgerichtes bez�glich der Kl�ster Fahr und Einsiedeln. Im Zusammenhang mit
Tierschutzthemen darf der VgT nicht einmal mehr die Namen der Kl�ster Fahr und Einsiedeln
erw�hnen oder indirekt auf diese hinweisen. Mit diesem totalen Verbot ist es dem VgT zum
Beispiel auch verboten, zwischenzeitliche Verbesserungen in der kl�sterlichen Tierhaltung
bekannt zu machen und lobend zu erw�hnen. Weiter ist dem VgT verboten, �ber die
h�ngigen Gerichtsverfahren zu berichten - mit der vorliegenden Bekanntgabe des
Gerichtsurteiles riskiere ich Busse oder Haft, der kl�sterliche Anwalt hat bereits
vehement Gef�ngnis f�r mich gefordert, weil ich mich �ber die richterlichen Verbote
hinwegsetze! Ebenfalls verunm�glicht wird dem VgT, sich an den �ffentlichen
Gerichtsverhandlungen Kloster Fahr gegen VgT �berhaupt zur Sache zu �ussern.
Soweit dies alles nur gegen den VgT gerichtet ist, mag das die konservativen,
tierschutzfeindlichen und wirtschaftsfreundlichen Medien nicht interessieren. Die
faktische Aufhebung des Presseschutz-Artikels 28c ZGB m�sste jedoch alle Medien
aufhorchen lassen - ausser sie nehmen mit Gewissheit an, dass die Gerichtspraxis
willk�rlich hin und her wechselt, je nachdem ob es ein regimetreues oder ein kritisches
Medium wie die "VgT-Nachrichten " betrifft.
Gem�ss Zivilgesetzbuch (ZGB) kann der Richter vorsorgliche Massnahmen gegen
Medien nur unter erschwerten Bedingungen erlassen. Art 28 c, Absatz 3 ZGB lautet:
"Eine (Pers�nlichkeits-)Verletzung durch periodisch erscheinende Medien kann der
Richter jedoch nur dann vorsorglich verbieten oder beseitigen, wenn sie einen besonders
schweren Nachteil verursachen kann, offensichtlich kein Rechtfertigungsgrund vorliegt und
die Massnahme nicht unverh�ltnism�ssig erscheint."
W�hrend das Bezirksgericht Baden diesen Presseschutzartikel �berhaupt nicht
beachtet hat - der VgT ist Herausgeber eines auflagenstarken Journals (Auflage 150 000) -,
begr�ndet das Obergericht den "besonders schweren Nachteil" mit seltsamer Logik
(oder politischer Willk�r) damit, der besonders schwere Nachteil sei durch die
Ver�ffentlichung in der Presse bereits gegeben.
Nach dieser vom Obergericht neu eingef�hrten Gerichtspraxis erf�llen sich die
Voraussetzung von Artikel 28 c ZGB grunds�tzlich immer von selbst: Vorsorgliche
Massnahmen gegen Ver�ffentlichungen in den Medien setzen nach Gesetz einen besonders
schweren Nachteil f�r den Betroffenen voraus. Da nun das Obergericht in einem logischen
Zirkelschluss erkl�rt, diese Voraussetzung sei durch die Tatsache, dass die fragliche
Medien-Publikation in Medien erfolgt sei (!), bereits erf�llt, sind die gesetzlichen
Voraussetzungen f�r vorsorgliche Verbote gegen Medienver�ffentlichungen immer erf�llt
und dieser Presseschutzartikel damit abgeschafft.
W�re der tragische Hintergrund des durch die Justiz systematisch gedeckten
Missachtung des Tierschutzgesetzes nicht zu ernst, k�nnte dies als Witz des Jahres
bezeichnet werden.
So weit geht offensichtlich die politisch motivierte richterliche Voreingenommenheit und
die Entschlossenheit, auf jeden Fall - koste es was es wolle an Willk�r - gegen den
kritisch-unbequemen VgT zu entscheiden.
Interessant f�r die Schweizer Medien d�rfte auch die neue Rechtsprechung gem�ss
vorinstanzlichem Entscheid sein, wonach ein �usserungsverbot gegen�ber Medien solange
verh�ltnism�ssig ist, als dadurch deren Erscheinen nicht gef�hrdet wird. Die
Meinungs�usserungsfreiheit und Art 28 c werden also mit staatlichen Maulk�rben gegen
kritische Pressestimmen nicht verletzt, solange das Medium mit seichtem Bla-Bla wenigstens
noch eine Zeit lang weiter existieren kann.
Der VgT hat dieses haarstr�ubende Urteil mit staatsrechtlicher Beschwerde vom 5.
September 1998 beim Bundesgericht angefochten und wird den Fall n�tigenfalls auch vor den
Europ�ischen Gerichtshof f�r Menschenrechte weiterziehen.
Die Beschwerde an das Bundesgericht im Wortlaut.
von Tierarzt Dr. Franz-Joseph Plank, Gesch�ftsf�hrer VgT �sterreich
W�hrend man im 3-SAT die Machenschaften der "Paten der Fleisch-Mafia"
bestaunen konnte, n�mlich wie die EU-B�rokratie machtlos dem europaweiten Schmuggel von
britischem BSE-Fleisch �ber holl�ndische und belgische Tarnfirmen in unsere K�hlregale
zuschaut (bzw. wegschaut!), l�uft hinter den Kulissen der EU-Agrarlobby ein neuer,
politischer Skandal ab: Einer Pressemeldung zufolge hat die Europ�ische Kommission unter
Federf�hrung des �sterreichers Franz Fischler die Anhebung der Exportsubventionen um 8 %
beschlossen! Das gilt somit auch f�r die Lebendvieh-Exporte in Drittl�nder, also die
ber�chtigten, tierqu�lerischen Langzeittransporte in den Libanon, nach Libyen, �gypten
oder Saudi-Arabien.
Welch absurdes Szenario: Auf der einen Seite verdient ein analphabetischer
belgischer Fleischmafia-Pate t�glich ca. 350.000,-- S am (beh�rdlich und politisch
geduldeten) Schmuggel von britischem BSE-Fleisch nach Europa bzw Ru�land, auf der anderen
Seite werden mit unseren Steuergeldern Milliarden verschleudert, um den eigenen
Fleischberg von ca. 1 Million Tonnen abzubauen. Einerseits werden immer �fters extrem
belastende Sparpakete geschn�rt, andererseits wird die gro�teils kriminelle Fleischlobby
mit Steuermilliarden gef�ttert. Auf der einen Seite werden in politischen Sonntagsreden
mehr Tierschutz und bessere Kontrollen beschworen, auf der anderen Seite wird hinter
verschlossenen T�ren genau das Gegenteil praktiziert. Da beeindrucken Kommissar Fischler
offenbar auch eine Million Unterschriften zur Beendigung der Lebendexport-Subventionen in
keinster Weise. Und letztlich: Auf der einen Seite explodieren die �ffentlichen Ausgaben
f�r die Volks-Gesundheit und auf der anderen Seite wird diejenige Lobby, welche die
Gesundheit am meisten gef�hrdet, auch noch hoch subventioniert: Denn seit langem ist
bekannt, da� die heutige fleisch- und fettreiche Ern�hrung mit einem erh�hten
Risiko an Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs, Diabetes und anderen
Zivilisationskrankheiten in engem Zusammenhang steht. Fleisch gilt auch als die
Hauptursache der meisten F�lle von Lebensmittelvergiftungen...
Der vollst�ndige Bericht: http://www.pips.co.at/vgt/aktuell/news073.htm
Denn Sie d�rfen nicht wissen, was in den VgT-Nachrichten steht! Fast alles, was
in den VgT-Nachrichten (VN) ver�ffentlicht wird, wurde von praktisch allen anderen Medien
in der Schweiz unterschlagen. Die vom VgT enth�llten Tierschutzmissst�nde in der Schweiz
werden systematisch unterdr�ckt, auch von Zeitungen und Zeitschriften, die sich kritisch
und unabh�ngig r�hmen, zB der Tages-Anzeiger (j�dische Chefredaktorin!), Weltwoche,
Facts, Beobachter, Thurgauer Zeitung, Basler Zeitung, Berner Zeitung etc etc. Auch das
Schweizer Fernsehen (Kassensturz, Tagesschau, Rundschau, Tier-Report etc) verheimlicht
seinen Zuschauern die wahren Zust�nde in den Schweizer Tierfabriken. Mark Rissi, der f�r
den Tierreport filmt, lehnt Filmaufnahmen ab, welche ohne das Einverst�ndnis
des betroffenen Tierqu�lers gedreht worden sind - allerdings nur in der Schweiz. Deshalb
wird nur �ber das wirkliche Tierelend im Ausland berichtet. Die Fleischmafia, welche den
Konsumenten st�ndig einredet, in der Schweiz sei alles besser, hat in den angepassten
Journalisten des Fernsehens und der Printmedien willige Helfer gefunden. Seit der
Diskussion ums Sch�chten wird der VgT auch von den j�dischen Medien Ringier und
Schawinski boykottiert (Blick, Schweizer Illustrierte bzw Radio24 und TeleZ�ri). Nach
j�discher Auffassung d�rfen Tiere gequ�lt werden, wenn es dem Menschen n�tzt. Die
Rabbiner in der Schweiz stehen geschlossen hinter dieser Auffassung, wie der
J�dischen Rundschau entnommen werden kann. Wegen einem Druckboykott aller
Grossdruckereien der Schweiz m�ssen die VN im Ausland gedruckt werden. Daf�r verlangt
die Post mit fadenscheiniger Begr�ndung f�r jede Ausgabe rund 3000 Fr mehr als normal
f�r den Abonnement-Versand. Dank immer mehr Mitgliedern (zur Zeit 9 000) und
grossz�gigen G�nnern k�nnen wir diesen und anderen Repressionen (zB die st�ndigen
Willk�rjustiz gegen den VgT) bisher finanziell widerstehen. Mit Ihrer Unterst�tzung
k�nnen wir in den VN weiterhin aufdecken, was andere Medien systematisch unterdr�cken.
Freispruch f�r Erwin Kessler vor dem
Liechtensteinischen Obergericht
von Erwin Kessler, Pr�sident VgT
Die vom Volk gew�hlte, aber nicht die Interessen des Volkes vertretende
Bundesversammlung - National- und St�nderat - versuchen in einem unglaublichen
Schildb�rgerstreich, die Landwirtschaftszonen, wo f�r normale Menschen ein Bauverbot
gilt, der Agromafia f�r zweckfremde Bauten zu �ffnen. W�hrend ein Gartenh�uschen oder
ein Hobby-Tierstall im Landwirtschaftsgebiet oft kaum realisierbar ist, sollen Landwirte
k�nftig die Landschaft mit bodenunabh�ngigen Tierfabriken und Gewerbebauten �berbauen
k�nnen. Womit haben die gewerbsm�ssigen Tierqu�ler und Umweltvergifter es verdient,
fast gratis zu sch�nstem Bauland zu kommen, wo sonst niemand bauen darf?
Bieten Sie am 7. Februar Ihre ganze Bekanntschaft auf, um der
Schweizer Polit-Mafia ein kr�ftiges NEIN in die Urne zu legen!
Lieber Herr Kessler, es tut gut zu sehen, dass Sie trotz allem weiterhin Ihre
H�rner nicht abschleifen liessen und �berall dort l�rmen - ohne Heiserkeit-, wo die
Gerechtigkeit gedopt ist und im Tiefschlaf r�chelt.
Prof Paul Kamer, Z�rich
In
den VN98-3 war auf der letzten Seite ein Foto eines Strassenmusikanten abgedruckt. Der
Musikant heisst Juan Miguel Enguidanos Mareno und seine H�ndin heisst Shila. Miguel
Mareno ist ein sehr tierliebender Mensch; er und seine Shila sind mit Innigkeit verbunden.
Er hat sie aus einem Plasticsack befreit als sie noch ein winziger Welpe war. Das habe ich
im Gespr�ch mit ihm - er spielt ab und zu in Baden an der Badstrasse - erfahren. Ich lege
Ihnen eine Kopie des CD-Covers bei: �La guitarra Espa�ola Shila y yo� - vielleicht
begegnen Sie ihm auch einmal. Es ist sch�n zu sehen, wie diese beiden Wesen
zusammengeh�ren, und es spricht f�r sich, dass der Titel seiner CD seiner H�ndin
gewidmet ist: �Shila y yo�.
Emma Nichols-Dillier, Freienwil
Sehr geehrter Herr Dr Kessler. Ihren Einsatz f�r die geschundene Kreatur m�ge
Gott vergelten... Ich bin seit 50 Jahren Vegetarierin und lebe immer noch!
Siegfried Homburger, Goldach
Alle Achtung und Bewunderung f�r Ihren Einsatz, Ihre mutige Haltung.
Eduard Hegnauer, Bern
Den VgT gibt es nicht �zum Gl�ck�, sondern weil SIE den Verein aus Liebe zu den
Tieren auf die Beine gestellt haben.
Matthias Hotz(14), Embrach
Neue vegetarische Vollwert-Katzen-Nahrung:
�Vegusto Cat�
Gem�lde: D�d�
Vegusto Cat ist ein vollwertiges, rein pflanzliches Katzenfutter, das alle
wichtigen Stoffe enth�lt, die Ihre Katze braucht, um gesund und vital zu bleiben. Vegusto
Cat basiert auf dem Futtererg�nzungspulver Vegecat, welches in den USA seit 1986 mit
Erfolg verwendet und von Tier�rzten kontrolliert wird. Wer sich im Detail �ber die
vegetarische Ern�hrung von Katzen und Hunden informieren will, liest das
englischsprachige Buch �Vegetarian Cats & Dogs� (f�r Fr 29.- nur beim Vegi-Service
erh�ltlich) oder den Beitrag �Vegetarische Katzen� in den VgT-Nachrichten VN96-1 oder f�r Fr 5.- beim VgT erh�ltlich.
Vegusto-Cat f�r ausgewachsene Katzen: im Stehbeutel zu 200 g Fr 2.70, in
Wurstform zu 500 g Fr 5.10.
Bestellungen an: Vegi-Service, S�gengasse, 9466 Sennwald, Tel 081 740 41 61, Fax 081 740
41 62
Das Buch "100 Notfallsituationen", das f�r das Blutspenden wirbt, ist
jetzt in 17. Auflage erschienen. Um zu illustrieren, wie wichtig Blutspenden sind, gibt
der Autor, Dr med Hanspeter Dreifuss, folgendes Beispiel:
"Der ber�hmte Stierk�mpfer Paquirri verblutete nach einem Hornstoss in die
Leistengegend, weil w�hrend des Ambulanztransports zu wenig Blut vorhanden war."
Bravo! Ein Grund, kein Blut zu spenden!
K�rzlich zeigte das deutsche Fernsehen, wie in Spanien, verbunden mit einer
religi�sen katholischen Feier ein Stier lebendigen Leibes angez�ndet und unter dem Jubel
einer vollen Arena von geilen Schaulustigen (auch Frauen) schliesslich verreckte.
Dr med Dreifuss findet das m�glicherweise eine Frage religi�ser Toleranz - wie
seine Namensvetterin im Bundesrat das grausame j�dische Sch�chten.
Tierisches in Biotta-Fruchts�ften?
Migros
mischt Fisch�l in Fruchts�fte (siehe VN98-6 Seite 18), Biotta Eier und Molke (im sog
"Fr�hst�cksgetr�nk).
Ist das n�tig? Sicher nicht, auch nicht erw�nscht. Immer mehr Menschen meiden tierische
Lebensmittel - aus gesundheitlichen und ethischen Gr�nden.
Nicht tierischer Herkunft ist hingegen die "Milchs�ure" im
Karottensaft. Diese wird durch Milchs�ureg�rung aus Dextrose gewonnen. Darum ist
Biotta-Karottensaft leicht sauer, hingegen unpasteurisiert, da die Milchs�ure die
Haltbarkeit bewirkt. Der s�sse, wie frisch gepresst schmeckende EDEN-Karottensaft ist
pasteurisiert - aber k�stlich. Das wertvolle, krebshemmende Karotin bleibt beim
Pasteurisieren erhalten.
Antibiotika im Fleisch f�hren zu
t�dlicher Wirkungslosigkeit von Medikamenten
In D�nemark ist eine Frau an einer Salmonellenvergiftung gestorben, obwohl sie
medikament�s behandelt wurde. Damit starb in diesem Land zum ersten Mal ein Mensch
infolge einer Antibiotika-Resistenz. Die 62j�hrige hatte Schweinefleisch
gegessen und sich dabei mit Salmonellen infiziert. Die Salmonellen waren wegen der
Antibiotika-Behandlung des Tieres resistent gegen die Medikamente. Daher erlag die Frau,
die mit Fieber und Durchfall in ein Spital gebracht worden war, trotz Behandlung der
Bakterienvergiftung. (Z�rcher Unterl�nder, 10.9.98)
Kommentar:
Ist Ihnen auch schon aufgefallen, dass gesundheitliche Lebensmittelprobleme in unserer
zivilisierten Gesellschaft fast immer nur bei tierischen Lebensmitteln auftreten? ESSEN
SIE HEUTE VEGETARISCH - IHRER GESUNDHEIT UND DEN TIEREN ZULIEBE!
von Ulrich Dittmann
Arbeitstreffen der Bundesarbeitsgruppe gegen bet�ubungsloses Sch�chten am
20.6.1998 in Frankfurt. �Keine Sonderrechte f�r Tierqu�ler� brachte ein Teilnehmer
seine Emp�rung �ber anachronistische Schlachtmethoden auf den Punkt. Ob in Deutschland
oder anderen L�ndern, ob von Muslimen, Juden oder anderen Personengruppen bet�ubungslos
abgemetzelt - die Tiere leiden immer gleichermassen schrecklich. �Nicht umsonst haben
sich bereits 1906 �ber 580 leitende Schlachthof-Veterin�re gegen das Sch�chten
ausgesprochen - enbenso wie die Bundestier�rztekammer, die mit Beschluss von 1995 erneut
kategorisch jegliches Schlachten ohne Bet�ubung aus Tierschutzgr�nden ablehnt�, f�hrte
Dr Werner Hartinger, einer der Referenten, aus. Nach der Videovorf�hrung eines vom
Deutschen Fernsehen gezeigten Filmes mit furchtbaren Schlachtszenen stellte Heinz E Wolf
seine neueste Dokumentation �Aber einige sind gleicher� vor, und Dr Edmund Haferbeck vom
�Bundesverband zum Schutz vor Rechtsmissbrauch� referierte �ber die juristische
Einsch�tzung dieser Variante der Tierqu�lerei. Tierfreunde, die nach Recherchen mit
Strafanzeigen gegen Sch�chtungen vorgingen, schilderten abschliessend noch einige
Alltagserlebnisse, mit denen sich engagierte Tierfreunde konfrontiert sehen k�nnen:
Anonyme Anrufe, zerstochene Autoreifen bis hin zu Schussl�chern im Rollladen. Aber durch
kriminelle Anschl�ge auf Tiersch�tzer wird die �Argumentation� der
Sch�chtbef�rworter gewiss auch nicht glaubw�rdiger.
Grausame Tierversuche f�r die Schlankheitspille XENICAL
werden geheimgehalten
Im sensiblen Bereich des Tierschutzes hat die �ffentlichkeit kein Recht zu
wissen, wieviele grausame Tierversuche zur Entwicklung der Schlankheitspille XENICAL
durchgef�hrt worden sind. Das Bundesamt f�r Veterin�rwesen hat eine entsprechende
Auskunft verweigert.
Der PulsTip schrieb im August 1998 zu Xenical: "Nicht die Malaria, an der
j�hrlich drei Millionen Menschen sterben, will die Pharmaforschung bek�mpfen, sondern
�bergewicht, Haarausfall und schlechte Laune... F�r die Entwicklung von Xenical hat
Roche 700 Millionen Franken ausgegeben. Und dabei scharf kalkuliert, dass in den reichen
Industriel�ndern mit einer Schlankheitspille sehr viel Geld zu verdienen ist."
Tierversuche f�r solche Geldscheffeleien der Pharma-Konzerne werden dann vom
Bundesamt f�r Veterin�rwesen regelm�ssig als "unerl�sslich" im Sinne des
Tierschutzgesetzes bewilligt. Kein Wunder, dass dann "Datenschutz" betrieben
wird, damit die �ffentlichkeit einmal mehr nicht erf�hrt, wie das vom Volk mit
�berw�ltigendem Mehr gutgeheissene Tierschutzgesetz und damit auch Demokratie und
Rechtsstaat von Beamten mit den F�ssen getreten werden, die von Steuergeldern des
betrogenen Volkes leben.
Zynisch an der ganzen Angelegenheit ist, dass Tiere (Nutztiere) in grausamer
Intensivhaltung leiden m�ssen, damit sich die Menschen an ihrem Fleisch dick und krank
fressen k�nnen. Dann m�ssen wieder Tiere (Versuchstiere) herhalten, um die
Krankheitssymptome zu bek�mpfen.
Einmal mehr zeigt sich, dass den Millionen missbrauchten, leidenden Tieren nur der
weitere R�ckgang des Fleischkonsums noch helfen kann, nachdem der Rechtsstaat kl�glich
versagt. Darum: Essen Sie heute vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe!
Essen Sie an Weihnachten vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren
zuliebe!
Herzliche Gr�sse
Erwin Kessler, Pr�sident VgT
von Erwin Kessler, Pr�sident VgT
Ist es erlaubt, chinesische Tierqu�ler zu kritisieren? Komme ich nur ins
Gef�ngnis, wenn ich j�dische Tierqu�ler als Unmenschen bezeichne?
Ob tiersch�tzerische �usserungen den Tatbestand des Antirassismus-Gummiartikels
erf�llen, vermag in diesem Land niemand im voraus zu sagen. Der Bundesrat hat zwar vor
der Abstimmung �ber dieses Maulkorbgesetz beschw�rend verk�ndet, der Normalb�rger sei
von diesem Gesetz gar nicht betroffen, es richte sich nur gegen notorische Rassisten und
Neonazis. Wie so oft, hat der Bundesrat auch diesmal wieder das Volk belogen: Der Erste,
der aufgrund dieses neuen Maulkorbgesetzes zu einer unbedingten Gef�ngnisstrafe
verurteilt wurde, war kein Rassist, kein Neonazi und kein Holocaustleugner, sondern ein
Tiersch�tzer, welcher Juden in keiner anderer Hinsicht kritisierte, als hinsichtlich der
grausamen j�dischen Sch�cht-Tradition.
Es ist sinnlos, bei Rechtsanw�lten Rat zu suchen, was f�r Meinungs�usserungen
noch erlaubt sind. Niemand kann das voraussagen. Die einzige Beh�rde, die in meinem Fall
- Wohn- und Arbeitsort im Thurgau - verbindlich beurteilen k�nnte, ob gegen geplante
Ver�ffentlichungen allenfalls Anklage erhoben w�rde, ist die Staatsanwaltschaft des
Kantons Thurgau. Diese weigert sich, solche Beurteilungen abzugeben. Als Tiersch�tzer
werde ich zuerst aufs Glatteis gef�hrt, dann schl�gt der Staat zu, denn ich bin ein
unbequemer Kritiker des Tierschutznichtvollzuges und korrupter Vorg�nge in diesem Staat,
der Volksentscheide offen missachtet. Und der Antirassismus-Gummiartikel ist ein
praktisches Mittel, nach Lust und Laune des herrschenden Regimes, gegen unbequeme Kritiker
vorzugehen. Mit welcher unglaublichen Nazi-Willk�r gegen den angeblichen Holocaustleugner
J�rgen Graf und den Verleger des keineswegs rassistischen, aber kritischen Blattes
"Recht+Freiheit" vorgegangen wurde, kann im Internet nachgelesen werden unter
http:/www.vgt.ch, wo auch der politische Sch�chtprozess gegen mich ausf�hrlich
dokumentiert ist.
Ich bin verurteilt worden, weil ich die Sch�chtjuden als Unmenschen bezeichnet habe. Es
sei erlaubt, heisst es im Urteil, das Sch�chten als Tierqu�lerei zu bezeichnen. Nicht
erlaubt sei es aber, die Sch�chtjuden als Tierqu�ler und Unmenschen zu bezeichnen. Gilt
das nun nur f�r Juden, dass wer Tiere qu�lt, nicht als Tierqu�ler bezeichnet werden
darf? Die j�dischen Sonderrechte in diesem Land und die Knief�lligkeit unserer Regierung
gegen�ber j�dischen Erpressungen, k�nnten dies vermuten lassen. Sicher ist das aber
nicht, denn im Umgang mit dem Antirassismus-Gummiartikel ist gar nichts sicher.
So weiss ich denn nicht, ob ich den Chinesen in Peking, die in Gourmet-Restaurants
vor ihren Augen lebend gegrillte Katzenbabys verspeisen, Unmenschlichkeit vorwerfen darf
oder nicht. Laut Gerichtsurteil im Sch�chtprozess ist es verboten, irgend einem Menschen,
die Menschenw�rde abzusprechen - oder gilt dies wieder nur f�r Juden? Fragen, welche
sich die zust�ndige Thurgauer Staatsanwaltschaft weigert, zu beantworten, und die mir
sonst niemand verbindlich beantworten kann.
Folgender Bericht �ber diese chinesische Scheusslichkeit ist mir zugegangen:
Die neue Spezialit�t f�r chinesische Gourmets heisst
"Choi Dong Tsai", auf Deutsch "H�pfende Braten", und das Pekinger
Nobelrestaurant nennt sich "Taa Koi" (miauendes K�tzchen):
Zun�chst werden die K�fige mit den gefesselten Katzenbabys mit dem Servierwagen von
Tisch zu Tisch gefahren, damit sich jeder seinen Braten vorher aussuchen kann. Die
gew�nschten Tierchen nimmt der Koch, rasiert sie und hackt ihnen mit dem Beil Pf�tchen
und Schwanz ab. Dann werden sie mit �l �bergossen und lebendig gegrillt. Dies alles
geschieht vor den Augen der G�ste und ruft nur Heiterkeit hervor. Man ahmt lachend die
verzweifelten Bewegungen der armen K�tzchen nach, und ihr jammervolles Schreien st�rt
keinen einzigen Menschen.
Abertausende von K�tzchen m�ssen dieses grauenvolle Martyrium f�r perverse
Gaumenfreuden unmenschlicher Feinschmecker erdulden, die nach immer ausgefalleneren und
grausameren Gen�ssen verlangen.
Den deutschen Reportern erkl�rte man, dass man auch in Deutschland, wo es zahlreiche
chinesische Restaurants gibt, diese Spezialit�t Cho Dong Tsai mit allen
Horror-Begleiterscheinungen anbieten will. Schon jetzt g�be es hier viele Chinesen, die
sich zu Hause K�tzchen zubereiten.
Dieser Bericht klingt keineswegs unglaubw�rdig, wenn man weiss, was Chinesen
sonst noch alles aus dem Gruselkabinett verspeisen: Gefesselten Affen wird bei vollem
Bewusstsein der Sch�del ge�ffnet, um so das Hirn wie aus einem Suppenteller zu l�ffeln.
Haifischen werden bei lebendigem Leibe die Flossen abgeschnitten und auch hierzulande in
chinesischen Restaurants als "Haifisch-Suppe" serviert, unbehelligt von der
Justiz, die lieber kritische Tiersch�tzer ins Gef�ngnis wirft. Das sind Tatsachen. Warum
soll also der Bericht �ber die lebend gegrillten Katzenbabys nicht glaubhaft sein?
Grunds�tzlich w�rde ich in einem solchen Fall eine Recherche-Expedition nach
Peking starten. Ich habe schon andere Auslandexpeditionen durchgef�hrt, zB um
Migros-L�gen �ber die Parma-Schinken-Produktion aufzudecken. Die zur�ckgebrachten
schlimmen Aufnahmen wurden von den Medien unterdr�ckt. Warum also in einem aufwendigen
Unterfangen Beweise aus Peking zu holen, welche dann unser konformistischen Einheitsmedien
unterdr�cken? Um dann, wenn ich es in den VgT-Nachrichten ver�ffentliche - so wie die
Grausamkeit des Sch�chtens - wieder zu Gef�ngnis verurteilt zu werden?
Die Angst vor weiteren Gef�ngnisstrafen ist nicht der Grund, warum ich keine
Expedition nach Peking mache. Das Risiko eines Strafverfahrens ist klein, wenn ich Spanier
wegen ihren Stierk�mpfen, Chinesen wegen gegrillten Katzen-Babys, Franzosen wegen dem
G�nsestopfen, Isl�nder wegen dem Wal-Abschlachten und Moslems wegen dem Sch�chten
kritisiere. Juden haben eine Sonderstellung: sie d�rfen ungestraft die ganze
nichtj�dische Menschheit als Vieh bezeichnen, das nur auf der Welt ist, um von dem von
Gott ausgew�hlten j�dischen Volk ausgebeutet zu werden (so steht es im Talmud).
Umgekehrt muss ins Gef�ngnis, wer j�dischen Tierqu�lern Unmenschlichkeit vorwirft.
Warum also gehe ich nicht nach Peking? Es gibt in der Schweiz noch soviel unglaubliches,
von den Medien systematisch unterdr�cktes Tierelend, dass es zu billig ist, fernen
V�lkern moralisierend Tierqu�lerei vorzuwerfen.
Hinweis:
Die Zubereitung von Katzen in einem chinesischen Restaurant (kurzes Br�hen in kochendem
Wasser, dann Enth�uten - und die Katze lebt immer noch!) ist auf folgender
VHS-Video-Cassette dokumentiert: "Das Gemetzel der Unschuldigen", erh�ltlich
f�r Fr 35. - bei ATRA-OIPA, Casa Orizzonti, CH6517 Arbedo, Fax +41 91 829 41 13. Auch im VgT Video-Verleih erh�ltlich.
von Carl Sommer, Z�rich
Wir m�ssen doch unserer Jugend Perspektiven aufzeigen!
Der �ltere Herr, der den EU-Beitritt bef�rwortet hatte, sagte das sehr entschieden zum
Abschluss der Diskussion. Er stand vom Kaffeetisch auf, �ber dem wir in Streit geraten
waren.
Einen Moment noch. Ich nahm vom Tisch ein Blatt, einen Gesch�ftsbrief im
Format A4. Von der unteren H�lfte faltete ich einen Teil um. Jetzt bildete es ein
Quadrat. Alle vier Seiten so lang wie die beiden k�rzeren Seiten des A4-Formats.
Wissen Sie, was das ist?
Das ist eine Grundfl�che von 450 Quadratzentimetern. Das ist die Fl�che, auf der
man heute nach EU-Norm ein Huhn einsperren darf. Ein Huhn in einer K�figbatterie.
Lebensl�nglich - hier auf diesem Quadrat.
Den Umstehenden fiel es offensichtlich schwer, sich ein lebendiges Huhn auf dem kleinen
Blatt vorzustellen. Weniger als eine A4-Seite.
Sie haben doch schon H�hner beobachtet. Wie sie herumgehen, scharren, picken,
flattern. Und da w�gt man in der EU die Interessen ab - und kommt auf dieses Resultat.
Leute, die so etwas ausdenken und bef�rworten - sind das die Menschen, die unserer Jugend
Perspektiven aufzeigen k�nnen? Kann man denn noch klarer zeigen, dass die EU nichts
anderes ist als eine ziemlich brutale Organisation, die einfach politische und
wirtschaftliche Interessen vertritt?
Es ist gelungen, in den K�pfen vieler Schweizer eine einfache Gleichung herzustellen. EU
= Fortschritt und Weltoffenheit. Und wer nicht allzu genau nachdenkt, m�chte eben auch
fortschrittlich und weltoffen sein. Offen f�r die EU. Aber warum nicht einmal selber
nachdenken?
Die Argumente, die f�r die EU vorgebracht werden, gliedern sich in zwei klare
Gruppen.
Das eine, siehe oben, sind die diffusen weltanschaulichen Argumente. Nat�rlich ist jeder
f�r Weltoffenheit. Aber was hat das mit der Realit�t der EU zu tun? Ich habe
als junger Mensch auch auf viele Fragen neue Antworten gesucht - und teilweise auch
gefunden. Soll die heutige Jugend ihre Antworten in Br�ssel abholen?
Die zweite Gruppe sind die Angstvorstellungen. Die Schweiz ist jetzt ein weisser
Fleck auf der Landkarte - umgeben von den Schengener Staaten. Das sagte am Radio der
Chef des Integrationsb�ros. Nur noch ein weisser Fleck - die Angst wird bewusst
gesch�rt.
Was man zugunsten der EU h�rt, l�uft fast immer auf eine dieser beiden
Argumentationen hinaus - Weltanschauung und �ngste. Beiden ist gemeinsam, dass sie der
konkreten EU-Realit�t ausweichen. Wie sch�n wird es sein, wenn unsere Jungen im
Ausland arbeiten k�nnen (Bundesrat Cotti). Sehr sch�n - die jungen Frauen und
M�nner unter 25 Jahren sind im EU-Raum zu 21 Prozent arbeitslos (Oktober 1997).
Modern und fortschrittlich ist ein Land, wenn seine B�rgerinnen und B�rger das
Geschehen direkt mitbestimmen. Mit-Verantwortung tragen ist die Anforderung der Zeit. In
der Schweiz, wo jede Einzelperson direkt �ber konkrete Vorhaben abstimmt, haben wir ein
zeitgem�sses, ein modernes System. Mir sind zum Beispiel viele Deutsche sehr sympathisch.
Aber was die wesentliche Frage der Mitbestimmung betrifft - da ist Deutschland im
Vergleich zur Schweiz eine r�ckst�ndige Bananenrepublik. Entschuldigung, aber das muss
einmal gesagt sein. Nicht wir sind r�ckst�ndig - die undemokratischen Strukturen der EU
sind veraltet.
Soll man lachen oder weinen, wenn die deutschen Politiker laut dar�ber
nachdenken, ob man zur Abschaffung der D-Mark eigentlich eine Volksabstimmung abhalten
m�sste? Und dann doch lieber drauf verzichten?
In der Schweiz, im Gegensatz zum EU-Raum, sind H�hnerbatterien verboten. Nehmen wir
einmal an, es g�be zu diesem Punkt eine Volksabstimmung: Gute Tierhaltung gegen billige
Eier. W�rden sich die Schweizer - eher unwahrscheinlich - f�r H�hnerbatterien
entscheiden, w�re das eine grosse Entt�uschung. Doch wir m�ssten das akzeptieren als
Volksentscheid, den man vielleicht sp�ter auch wieder umstossen kann.
Aber ganz unertr�glich w�re es, eines Tages einfach zu h�ren das ist
EU-Norm, dazu haben wir nichts mehr zu sagen. Und zu wissen, dass diese Batterien
nicht abgeschafft werden, solange noch irgendeine Wirtschaftsgruppe in Europa ein
Interesse daran hat. Es geht um den Tierschutz. Es geht dar�ber hinaus um unsere
pers�nliche Mitverantwortung.
Anmerkung der Redaktion:
Der VgT sagt JA zu Europa und NEIN zur EU.
EU = Europ�ischer Unsinn,
wie allein schon die endlose Subventionierung barbarischer Tierqu�lerei zeigt.
Dank dem r�ckl�ufigen Fleischkonsum stossen wir bei unseren Recherchen immer
h�ufiger auf stillgelegte Schweinefabriken. Laufend werden auch Schlachth�fe
geschlossen. Auf Ende November wird nun auch ein Schlachthof in Madiswil BE mit 58
Angestellten geschlossen.
Infolge des r�ckl�ufigen Fleischkonsums werden jedes Jahr allein in der Schweiz
zehntausende (!) von Schweinen weniger tierqu�lerisch gehalten.
Den Vegetariern sei Dank!
Bauernregel:
Muht die Kuh laut im Getreide,
war ein Loch im Zaun der Weide.
Foto: Jivana Heidi Kessler
Davon k�nnen die meisten Nutztiere nur
tr�umen.
Foto: Marcela Frei
Der vegetarische Men�-Tip:
von Erwin und Jivana Heidi Kessler
Bl�tterteig-Pastetli von Migros, Coop und manchen B�ckereien
enthalten �berfl�ssigerweise Eier. Dabei wird praktisch immer Eimasse aus importierten
KZ-Eiern verwendet. Da der Durchschnittskonsument in der Schweiz ohnehin zuviel Eiweiss
konsumiert, empfehlen wir der Gesundheit und den Tieren zuliebe Pastetli ohne Eier,
erh�ltlich in Reformh�usern und manchen B�ckereien (nachfragen!), zB bei der B�ckerei
Nafzger, 9545 W�ngi, Tel 052 378 11 52, Fax ..12 33.
Die Pastetli im Backofen w�hrend 5 bis 10 Minuten
bei 200 Grad aufbacken.
Zwei bis drei Gem�se, je nach Saison zB Kartoffeln,
Karotten, Blumenkohl, Broccoli, Rosenkohl, Kohlrabi, Erbsen, Schwarzwurzeln,
Spargeln,Spinat, K�rbis, Zucchetti in W�rfel oder St�bchen schneiden und in vegetabiler
Gem�se-Bouillon (Reformhaus) knapp weich d�mpfen (Gem�se mit k�rzerer Garzeit sp�ter
beif�gen).
Kochfl�ssigkeit abgiessen und auffangen. Gem�se
zugedeckt warm stellen.
Vegane Weisse Sauce:
Pflanzen�l in kleinem Pf�nnchen erw�rmen, Mehl beigeben und d�nsten. Dann unter
R�hren Kochfl�ssigkeit zugeben bis eine s�mige Sauce entsteht. Ca 5 Minuten k�cheln
lassen.
Gem�se und Weisse Sauce in die heissen Pastetli f�llen und sofort servieren.
Die Weisse Sauce kann auch sonst verwendet werden, zB f�r gekochte
Karotten
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