Druckauflage 200 000
Streugebiet dieser Ausgabe:
Fürstentum Liechtenstein, Zürcher Unterland und Region Winterthur
Die gedruckte
Ausgabe im pdf-Format
Inhaltsverzeichnis der
Online-Ausgabe
Editorial: Einzel-Erfolge
Auch das gibt es - aber leider eine Ausnahme: Ein
80jähriger Bauer melkt seine Kühe auf der Weide
Der Gegensatz: Viele Bauern lassen ihre Kühe im Stall an
der Kette
Der noble Fürst als unmoralisches
Vorbild: Hof Fürst von Liechtenstein in Wilfersdorf, Österreich
Schweinefabriken im Fürstentum
Liechtenstein
BLICK-Falschmeldungen: Eine exemplarische
Fall-Analyse
Alltägliche Missstände in
Tierfabriken im Kanton Zürich von den Behörden wissentlich geduldet
Schächtprozess: Nichtigkeitsbeschwerde
an das Bundesgericht
Ein Leserbrief zum
Schächt-Prozess, von Dr Paul Kamer
Freisler-Justiz: Brief an das
Bundesgericht
Speckbauch macht krank
Wie Migros die
Konsumenten täuscht 1: "Freiland"-Poulet im Winter - aus intensiver
Stallhaltung
Wie Migros die Konsumenten täuscht 2: Parmaschinken
und Salami aus italienischen Tierquäler-Schlachthöfen
Leserbriefe
Schweine-KZ St Elisabeth des
Klosters Ingenbohl
"Bündner" Nusstorte mit
ausländischen Käfigeiern / COOP-Pastetli mit (Käfig-)Eiern - gesetzwidrig
nicht deklariert
Rassendiskriminierung
wird in der Schweiz bestraft - ausser wenn Juden Nicht-Juden diskriminieren: Vegetarisches
Essen ist nicht koscher, wenn von Nicht-Juden gekocht
Yehudi Menuhin - der grosse Jüdische
Musiker - zum Schächten
Neue
Videoaufnahmen von jüdischem Schächten - ein grässliches Gemetzel!
KO nach Schächt-Video, von
Martin Ebner
Kanton
Zürich - Tierelend in Kuhställen: Lebenslänglich an der Kette
Fisch - ein
Tierquälerprodukt: Fischerverbände halten an Tierquälereien beim Sportfischen fest
Tierversuche zum Testen kosmetischer
Produkte in Grossbritannien verboten
Vegetarische Ernährung von Katzen mit
VEGUSTO-Cat
Editorial:
von Erwin Kessler, Präsident VgT Schweiz
Ein heute 89jähriger Landwirt in Beromünster hat sein Rindvieh seit Jahren
dauernd an der Kette im düsteren Stall gehalten und damit die Auslaufvorschrift gemäss
Artikel 18 der Tierschutzverordnung in krasser Weise verletzt:
Links Stall, rechts Wohnhaus
Nun hat eine Anzeige des VgT dazu geführt, dass der Stall auf Anweisung des
Veterinäramtes geräumt wurde, obwohl es zuerst so aussah, als werde einmal mehr nicht
durchgegriffen. (Die Bürokraten des Veterinäramtes haben uns auch in diesem Fall wieder
mit einer nichtssagenden Phrase abgespiesen, womit man uns zwingen will, solche Fälle
unter Inkaufnahme von Hausfriedensbruch weiter selbst zu beobachten - eine unzumutbare
Situation, so unzumutbar wie eben der landesweite Vollzugsschlendrian überhaupt.)
Vielsagend ist die Rechtfertigung der Schwiegertochter für ihr jahrelanges
untätiges Zusehen: Die Kühe hätten ganz verrückt getan, wenn man sie losgebunden habe.
Darum sei es nicht möglich gewesen, sie in den Auslauf zu lassen. In dieser Aussage zeigt
sich das Leiden der Tiere deutlich: extremer Triebstau, welcher die dauernd angebundenen
Kühe und Rinder zum Durchdrehen brachte, wenn sie einmal losgebunden wurden!
Soll man sich über diesen Einzelerfolg freuen oder verzweifeln im Bewusstsein,
dass es noch viele solcher Fälle unentdeckt gibt; hier konnte nur zufällig
eingeschritten werden, weil ausnahmsweise mutige Nachbarn uns Meldung machten. Die
Schwiegertochter, welche die ganze Zeit zu den Missständen geschwiegen hatte,
verabschiedete sich von einer Journalistin und mir vorwurfsvoll mit den Worten: Mein
Schwiegervater ist sicher nicht der Einzige.
Auch das gibt es - aber leider eine Ausnahme:
Ein 80jähriger
Bauer melkt seine Kühe auf der Weide
In der liechtensteinischen Gemeinde Ruggell sind um den alten Bauernhof
herum Wohnquartiere entstanden. Das Weideland hat der alte Bauer Gebhard Frommel, der in
zwei Jahren 80 wird, weit draussen, überall verteilt, denn in Ruggell wurde nie eine
Arrondierung durchgeführt. Und trotzdem ist der Stall leer, als wir ihn mit seinem
Traktor, mit Milchkannen und einer Melkmaschine beladen, vor seinem Hof antreffen.
Neugierig fahren wir ihm nach. Es dauert eine gute Weile, bis er weit in der offenen
Landschaft in einen Feldweg einbiegt. Weiter vorn weiden ein paar Jungrinder; sie drängen
sich bereits an den Zaun, offensichtlich erwarten sie ihn. Tatsächlich hält der alte
Bauer an, gibt den Tieren, welche ihre Hälse zu ihm recken, eine Handvoll Brot, und leert
dann eine Milchkanne Wasser in den Tränkbehälter. Gemächlich, aber erstaunlich
kraftvoll geht der Alte mit den schweren Behältern um. Dann fährt er weiter. Von weitem
wird eine Kuhherde sichtbar. Die verstreuten Tiere versammeln sich sogleich und warten
bereits ruhig, als der Alte seinen Traktor anhält. Auch hier gibt es zuerst Wasser, dann
eine Handvoll Brot. Als wir näher kommen, sind die Tiere bereits mit Stricken am Traktor
angebunden. Mir fallen die prächtigen, zufriedenen Tiere auf, herrliches Braunvieh mit
langen Hörnern. Es durchzuckt mich jedes mal, wenn ein spitzes Horn der eng beieinander
stehenden Tiere am Auge der Nachbarin vorbeistreift, die jedoch nur das Auge schliesst und
ihren Kopf ganz leicht wegbewegt. Schon als Knabe habe ich mich gewundert, dass nie etwas
passiert, wenn sich die Kühe meines Onkels jeweils beim Weidegang unter der Stalltüre
drängten. Der vorsichtige, kontrollierte Umgang mit ihren Hörnern ist eben artgemäss.
Inzwischen hat der alte Bauer seine Melkmaschine an der Vakuumpumpe
seines Traktors angeschlossen und mit dem Melken begonnen. Mich überrascht erneut die
friedliche Ruhe dieser schönen Kühe, denen das Leben im Freien den ganzen Sommer
hindurch offensichtlich gut tut und die die gleiche Ruhe zeigen, wie ihr Meister. Es ist
mir schon oft aufgefallen, dass Kühe die Ruhe oder Unruhe von ihrem Meister übernehmen,
so wie der Charakter von Hunden oft eine Kopie ihres Halters ist.
Für grössere Tierbestände, die Tag und Nacht auf der Weide sind, gibt
es fahrbare Melkstände, die jedoch ziemlich teuer sind. Indessen macht der alte Bauer in
Ruggell seit 50 Jahren vor, was auch mit wenig Kosten getan werden kann, wenn das
Weideland weit vom Hof weg ist. Und da gibt es tatsächlich noch Kantonsveterinäre, die
Bewilligungen erteilen, damit aus stolzen, schönen Kühen lebenslängliche
Kettenhäftlinge gemacht werden!
Viele Bauern lassen die Kühe im Stall an der Kette
Landwirt Anton Ospelt am Rosengartenweg nördlich von Schaan hat
für seine bedauernswerten Kühe nur einen winzig kleinen Alibi-Auslauf hinter dem Stall.
Anstatt die Kühe zu weiden, ackert er lieber bis zur Stalltüre. Maximaler Profit und
Bequemlichkeit auf Kosten der Tiere.
Im Editorial auf Seite 2 ein typischer Fall aus dem Kanton Luzern.
Siehe auch den Bericht über ähnliche Zustände im Kanton Zürich in dieser
Ausgabe.
Die Art und Weise, wie solche Bauern von den zuständigen Veterinärbeamten in Schutz
genommen werden, lässt auf eine hohe Dunkelziffer solcher Fälle schliessen, die für
Veterinär- und Tierschutzbeamte offensichtlich nichts Besonderes darstellen.
Kleber erhältlich beim VgT, 9546 Tuttwil, 10 Stck
10 Fr, Voreinzahlung auf Postkonto 85-4434-5
Vor dem Gesetz sind alle gleich - nur einige sind etwas
gleicher: In der Auseinandersetzung um die fürstliche Tierquälerei ist der Fürst
immun. Das Bundesgericht fällt - offen zugegeben - politische Urteile.
Am 16. Mai 1994 reichte der VgT eine Ehrverletzungsstrafklage gegen
Fürst Hans Adam II. ein. Das Schweizer Fernsehen berichtete dann am 18. Mai in der
Sendung Schweiz Aktuell darüber. Anlass zu dieser Klage war ein Brief des Fürsten an
einen Arzt in Sargans, welcher sich beim Fürsten über das vom VgT enthüllte fürstliche
Schweine-KZ beschwert hatte. In diesem Brief schrieb der Fürst über den VgT und dessen
Präsidenten:
... greift dabei auf Methoden zurück, die sich schon bei den Nationalsozialisten
und den Kommunisten bewährt haben.
.... in der nationalsozialistischen und kommunistischen Gedankenwelt verankert sind.
Die Ehrverletzungsklage wurde von den zuständigen St Galler Gerichten aus
politischen Gründen verschleppt und sabotiert. Über eine Rechtsverweigerungsbeschwerde
entschied das Obergericht des Kantons St Gallens erst unter dem Druck einer
staatsrechtlichen Beschwerde an das Bundesgericht. Dann geschah wieder nichts. Am 22.
August 1995 erliess das Bezirksgericht Sargans ein Urteil, in dem die Klage abgewiesen und
uns die Verfahrenskosten überbunden wurden: Der Fürst sei gegen Strafverfolgung auch als
Privatperson immun. Dieses Urteil vom 22. August wurde dem VgT (Kläger) erst ein halbes
Jahr später, am 24. Februar 1995 zugestellt!!!
Neben der Strafklage hat der VgT gleichzeitig auch eine Zivilklage wegen
Persönlichkeitsverletzung eingereicht mit dem Begehren, es sei die Widerrechtlichkeit der
ehrverletzenden Behauptungen gerichtlich festzustellen. Am 24. Oktober 1994 wies das
Bezirksgericht Münchwilen diese Klage ab mit der Begründung, es rechtfertige sich,
dem Staats-Chef für den privaten Bereich dasselbe Ausmass an zivilrechtlicher
Immunität zu gewähren wie einem im Empfangsstaat residierenden diplomatischen
Vertreter.
Es gibt weder eine gesetzliche Grundlage noch ein Gewohnheitsrecht, worauf sich dieses
politische Willkürurteil stützen könnte. Das Obergericht des Kantons Thurgau
bestätigte diese politische Rechtsbeugung und wies eine Beschwerde ab.
Eine zweite Zivilklage leitete
der VgT ein, nachdem der Fürst in der Zeitung Liechtensteiner Vaterland in unwahrer
Weise über den VgT behauptete: Dieser Verein jedenfalls scheut nicht davor zurück,
recht massive Gesetzesverletzungen zu machen. Wir wissen von einem Fall, bei dem diese
Gruppe in einen Betrieb eingebrochen ist und einen Mann niedergeschlagen hat.
Das Bundesamt für Polizeiwesen weigerte sich in rechtswidriger Weise, die Vorladung des
Friedensrichters auf dem offiziellen Weg an den adligen Tierquäler und Lügner in Vaduz
weiterzuleiten. Am 17. April 1995 erhoben wir beim Eidg Justiz und Polizeidepartement
(EJPD) Verwaltungsbeschwerde wegen Rechtsverweigerung. Da auch das EJPD dieses Verfahren
verschleppte, haben wir am 2. Februar 1996 staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht
eingereicht. Das Bundesgericht lehnte diese Beschwerde ab, ohne die nur dreiseitige
Beschwerde richtig zu lesen: Der Fürst sei strafrechtlich immun. Das höchste Gericht
übersah kurzerhand, dass es sich hier um eine zivilrechtliche Klage wegen
Persönlichkeitsverletzung geht, nicht um ein Strafverfahren. Gegen dieses aktenwidrige
Urteil reichte der bekannte Rechtsanwalt und Menschenrechts-Experte Ludwig A Minelli in
Vertretung des VgT beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg eine
Beschwerde ein.
*
Am 10. August 1994 reichten der VgT Schweiz und der VgT Österreich gemeinsam beim
Europarat eine Beschwerde gegen die Republik Österreich ein wegen fortgesetzter,
vorsätzlicher Missachtung des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in
landwirtschaftlichen Tierhaltungen durch Duldung von Tier-KZs wie jenes des Fürsten von
Liechtenstein in Wilfersdorf/Niederösterrich. Die zwölfseitige, mit Beilagen gut
dokumentierte Eingabe wurde vom Europarat auf einer Viertelseite dahingehend beantwortet,
dass Privatpersonen kein Beschwerderecht hätten. Der Fürst hat seine fensterlose,
riesige Schweinefabrik mit rund 10000 Tieren inzwischen verkauft - auf dem Papier
wenigstens. Denn diese Tierfabrik steht mitten auf seinem riesigen Hof Liechtenstein
in Niederösterreich. Die nun verkaufte Tierfabrik ist total von der Infrastruktur des
fürstlichen Hofes abhängig (Abnahme der Gülle etc). Zudem hat die GmbH, welche diese
riesige Schweinefabrik gekauft hat, ein Kapital von nur gerade etwa 70 000 Fr. Wessen
Finanzen stecken deshalb wohl weiterhin in dieser schätzungsweise mehrere Millionen
teuren Tierfabrik? Der sonst schreibfreudige Fürst jedenfalls verweigert jede Auskunft
über seine weitere Beteiligung an der Ausbeutung der Tiere in diesem Tier-KZ.
*
Im Zusammenhang mit einer Flugblattaktion des VgT gegen das fürstliche Tier-KZ
verbreitete ein Angestellter einer privaten Bewachungsfirma in Vaduz die Lüge, der VgT
hätte an der Prinzenhochzeit in der Kirche Stinkbomben einsetzen wollen. Die fürstliche
Justiz hat eindeutig festgestellt, dass der VgT nur Flugblätter auf die Strasse werfen
wollte, keine Stinkbomben in die Kirche. Trotzdem hat die fürstliche Justiz eine
Verleumdungsklage gegen diesen Wachtmann eingestellt: Ein so lieber Mensch, der sich so
reizend für seinen Fürsten einsetzt, indem er dessen Gegner mit Verleumdungen
verunglimpft, kann in Liechtenstein selbstverständlich nicht zur Rechenschaft gezogen
werden.
*
Weil das Sensationsblatt BLICK diese Stinkbomben-Verleumdung mehrmals immer wieder
neu publizierte, hat der VgT gerichtlich eine Richtigstellung verlangt. Das Bezirksgericht
Zürich lehnte diese Klage mit der unglaublichen Begründung ab, das Verstreuen von
Flugblättern vor der Kirche sei äquivalent zum Einsatz einer Stinkbombe in der
Kirche.
Die Tierbefreiungsfront TBF hat von dieser neuen Rechtsprechung, welche Stinkbomben
Flugblättern gleichsetzt, bereits Gebrauch gemacht und in der Kirche des Klosters Fahr
mit einer Stinkflüssigkeit gegen die üble klösterliche Tierhaltung protestiert.
Mit Urteil vom 1. Februar 1996 hat das Zürcher Obergericht das haarsträubende Urteil des
Bezirksgerichtes geschützt. Immerhin bemerkte das Obergericht: Der Beklagten bzw der
Redaktion des BLICK muss zum Vorwurf gemacht werden, dass sie ungenau recherchierte, dh
nicht einmal die eigene Sachdarstellung im Juli 1993 konsultiert haben muss und auch die
Gegendarstellung des Klägers vom 15. Juli 1993 nicht berücksichtigte. Diese Art von
Journalismus, die mit Übertreibungen und Ungenauigkeiten operiert, gehört jedoch zum
Stil der Boulevardpresse, der der BLICK zuzuordnen ist. Eine Person oder eine
Organisation, die zur Verfolgung ihrer Zwecke daran interessiert ist, in die Schlagzeilen
zu geraten, muss mit derartigen Ungenauigkeiten oder Unterstellungen rechnen.
Das Bundesgericht schliesslich wies die Beschwerde gegen dieses skandalöse Urteil
ab mit der Begründung, die Verleumdung liege nun schon so lange zurück, dass der VgT
kein schützenswertes Interesse an einer Richtigstellung haben könne. Dass diese
Falschmeldung noch überall in Redaktions-Datenbanken gespeichert ist und der VgT mit der
Abweisung der Beschwerde das ganze, zu Recht angestrengte Gerichtsverfahren bezahlen
musste, inklusive einer hohen Anwaltsentschädigung an den BLICK-Anwalt, nur weil das
Verfahren ohne Verschulden des VgT verschleppt wurde, interessiert das Bundesgericht
nicht. Politik kommt beim Bundesgericht vor Recht, das gaben Parteifunktionäre in der
Wirtschaftszeitung CASH vom 20.2.1998 offen zu:
Am dramatischsten geht die SP vor, die eine obligatorische Mandatssteuer einfordert, die
bei Bundesrichtern 4 prozent des Nettolohnes beträgt. Das Bundesgericht fällt
politische Entscheide, deshalb sollen die Richter auch politisch eingebunden werden. Und
in unserer Partei spielt die Solidarität eine Rolle. Wer mit unserer Hilfe in ein Amt
kommt, soll deshalb auch die Partei unterstützen, meint SP-Sprecher Jean Franois
Steiert.
Im übrigen wurde Tierschützer Erwin Kessler im Zusammehang mit dieser
Flugblattaktion vom liechtensteinischen Landgericht freigesprochen (siehe dazu VN99-1), ebenso bezüglich einer Plakataktion, wo im
Fürstentum grosse Plakat-Bilder aus dem fürstlichen Schweine-KZ aufgehängt wurden
(siehe "Erwin Kesslers Weissleim hält am besten" in den VN95-3).
*
Zu seinem Tier-KZ - siehe die Abbildungen unten - meinte der durchlauchte Fürst
Hans Adam II. von und zu Liechtenstein gegenüber dem VgT: Keine Frage, dass dies keine
artgerechte Tierhaltung ist. Aber es muss rentieren. Süss und diplomatisch lächelnd
zeigte er keinerlei Einsicht, dass ein solches Schweine-KZ, in dem 10 000 beseelter Wesen
mit klopfenden Herzen aufs Grässlichste ausgebeutet werden, eines adeligen Fürsten
unwürdig ist und dass der VgT dafür bekannt ist, hartnäckig immer und immer wieder
anzuprangern und sich nicht durch diplomatisches Gefasel, auch nicht wenn es durchlaucht
ist, abspeisen zu lassen. Nachdem der VgT Schweiz und der VgT Österreich die fürstliche
Schweinerei zwei Jahre lang immer wieder öffentlich kritisiert hatten - die Medien
berichteten europaweit bis nach Holland - sucht der Schweine-Fürst einen Ausweg und fand
ihn. Nein, keine artgerechte Freilandtierhaltung. Er verkaufte seine mitten in seinem
riesigen Landwirtschaftsbetrieb in Wilfersdorf in Niederösterreich gelegene
Schweinefabrik. Tatsächlich erreichte er damit, dass damit das Interesse der Medien
versiegte.
Dieser fürstliche Schachzug zeugt zwar von politischer Raffinesse, aber kein bisschen von
Moral, Herzensgrösse und Mitgefühl, denn moralisch muss er weiterhin für das Schicksal
dieser 10 000 Schweine verantwortlich gemacht werden: Der verkaufte Betrieb liegt mit in
seinen riesigen Ländereien und ist völlig von der Infrastruktur des Hof
Liechtenstein genannten Landwirtschaftsbetriebes abhängig. Auch dürfte der Fürst
weiterhin sein Geld in diesem Betrieb haben und dementsprechend auch weiterhin der
finanzielle Profiteur dieser KZ-artigen Tierausbeutung sein. Der Verkauf zeigt alle
Merkmale eines Scheinverkaufes.
*
Frühere Beiträge zum fürstlichen Tier-KZ:
- Neues von der
fürstlichen Schweinerei (VN93-1)
- Verhaftung in
Vaduz (VN93-2)
- Kundgebung gegen fürstliches Tier-KZ (VN93-2)
- VgT-Säuliwagen in Vaduz
: Protest gegen die fürstliche Schweinehaltung (VN93-3)
- Neues von der fürstlichen Schweinerei:
Verleumdungskampagne gegen den VgT (VN93-3)
- Gespräch mit
Fürst Hans Adam II von Liechtenstein gescheitert (VN93-4)
- Fürst erbarme Dich
Deiner Schweine (VN94-4)
- Landesgericht verurteilt VgT-Aktivisten
(VN94-4)
- Mittelalter im Fürstentum - nicht nur für die
Schweine! (VN94-4)
- Fürst Adam rechtfertigt
die grausame Tierhaltung mit Wirtschaftlichkeit (VN94-4)
- Privatvermögen des Fürsten (VN94-4)
- Luftangriff" auf Schloss Vaduz (VN94-4)
- Strafklage gegen Durchlaucht (VN94-7)
- Fürst, erbarme dich deiner Schweine! (VN94-7)
- Bombenalarm (VN94-7)
- Der Fürst hat Geld wie Heu, aber kein Stroh für die
Schweine (VN94-9)
- Illegale Schikanen der fürstlichen Regierung (VN94-10)
- Im Land des Schweinefürsten (VN94-10)
- Mein Name ist Haase - der
Bischof und der Fürst (VN94-11)
- Beschwerde gegen die Republik
Österreich: Das fürstliche Schweine-KZ verletzt die europäische Tierschutz-Konvention
(VN94-11)
- Tierschutz-Pilgerfahrt
und Kundgebung vor dem fürstlichen Schweine-KZ (VN94-12)
- VgT-Protest gegen fürstliches Schweine-KZ
(VN95-1)
Der noble Fürst als unmoralisches Vorbild:
Hof Fürst von Liechtenstein in
Wilfersdorf, Österreich
Kein Wunder, dass es im Fürstentum üble Schweine-KZs gibt, gerade
so, als ob es gar kein Tierschutzgesetz gäbe, wenn der noble Fürst mit so schlechtem
Vorbild vorangeht.
Ich verkaufe doch meine Seele nicht,
rief er empört, jedenfalls nicht für so wenig.
Anonym
von Erwin Kessler, Präsident VgT Schweiz
Schweinefabrik Hanspeter Oehri, nördlich von
Schaan:
Industrielle, tierquälerische Intensivhaltung auf
engstem Raum, auf Spaltenböden direkt über den Güllekanälen. Die intelligenten,
sensiblen Tiere haben keinerlei Beschäftigung:
Halbverweste Tierleichen, achtlos in den Stallgang
geworfen und liegen gelassen, unmittelbar neben dem Fresstrog der Mutterschweine.
Schweinefabrik Anton Vogt in Balzers
1100 beseelte, sensible Lebewesen verbringen ihr
trauriges Leben in diesem KZ:
von Erwin Kessler, Präsident VgT
Im Sommer 1998 legte ein 17-Jähriger im Zürcher Unterland verschiedene Brände.
Unter anderem zündete er - zufällig - auch den Hof eines notorischen Tierquälers an,
der seit vielen Jahren seine Kühe ständig, ohne Auslauf an der Kette hielt,
amtsmissbräuchlich gedeckt vom Zürcher Veterinäramt. Vor ein paar Jahren hatte der VgT
erfolglos eine Anzeige erstattet. Seither mussten wir dem Tierelend ohnmächtig zuschauen.
Als der Brand bekannt wurde und sich die Medien in Mitleid mit diesem Bauern ergingen,
nahm ich in einer Pressemeldung wie folgt Stellung: ... Nun hat das Schicksal
zugeschlagen. Uns freuts. Mit solchen Tierquälern wäre Mitleid fehl am Platz. Wir
bedauern nur das Rind, das in den Flammen umgekommen ist. Ein Blick-Journalist fragte
mich hierauf an, ob ich den Brandstifter kenne, ob er VgT-Mitglied sei. Ich verneinte
beides und betonte unseren Grundsatz der Gewaltfreiheit und dass ein Tierschützer sicher
nicht einen Stall anzünden würde, in dem Kühe angebunden sind. Was macht BLICK daraus?
Den ahnungslosen Lesern, die über diese Stellungnahme nicht informiert wurden,
suggerierte der BLICK eine Beteiligung des VgT am Brandanschlag mit folgender rhetorischen
Frage: War der junge Brandstifter von Kessler und seinem VgT beeinflusst? BLICK weiss,
dass der Bursche selber auch ein Tierfreund ist und Rinder, Schafe, Schweine und
Kleintiere hat.
Des Rätsels Lösung: BLICK wird vom jüdischen Ringier-Verlag herausgegeben, und
da Tierschützer, insbesondere der VgT, das jüdische Schächten kritisieren, sind sie
alle Judenhetzer und müssen mit perfiden Verleumdungen bekämpft werden.
Alltägliche Missstände in Tierfabriken im
Kanton Zürich - von den Behörden wissentlich geduldet
von Erwin Kessler
Dieser Bildbericht zeigt keine schwarzen Schafe, sondern den ganz
normalen tierquälerischen Alltag.
Das vom Schweizer Volk mit überwältigendem Mehr gutgeheissene Tierschutzgesetz verlangt
eine artgerechte Haltung der Tiere, doch das Zürcher Veterinäramt findet solch
katastrophale Zustände stets gesetzeskonform.
Auf dieses grausame Versagen der Demokratie und des Rechtsstaates reagieren immer mehr
verantwortungsbewusste Menschen durch Umstellen auf vegetarische Ernährung. Das ist erst
noch gesünder und preisgünstiger.
Die himmeltraurige Rinder- und Schweinemast in
Winterthur-Wülflingen ist leider kein Einzelfall, sondern ein typisches
Beispiel der landwirtschaftlichen Tierhaltung.
Weitere Beispiele:
Schweinefabrik Breitenmoser in Sennhof/Russikon.
Mutterschweine in Kastenständen zur Bewegungslosigkeit verurtilt, ohne
Beschäftigung:
Der VgT erstattete schon vor Jahren eine Anzeige beim Veterinäramt, wie
üblich
nutzlos. Essen Sie vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe! Der
rückläufige Fleischkonsum zeigt enorme Wirkung, wie zB diese stillgelegte Schweinefabrik
in Niederhasli ZH:
Die herrschenden tierquälerischen Zustände in der Tiermast werden von den
anderen Medien systematisch unterdrückt, weil in der Schweiz nicht sein kann, was nicht
sein darf. Alle Zürcher Medien haben den vorliegende Bericht, der den Medien zugestellt
wurde, völlig unterdrückt. Nur die Leser der VN erfahren etwas über die in der Schweiz
üblichen Tier-KZs. Dank grosszügigen Gönnern und immer mehr Mitgliedern können wir die
VN nun schon in einer Auflage von 200000 herausgeben. Die vorliegende Ausgabe wurde
im Zürcher Unterland und in der Region Winterthur gestreut.
Aus Platzgründen können hier nur wenige Beispiele gezeigt werden. Der Bericht
über den Kanton Zürich wird in der nächsten Ausgabe der
VgT-Nachrichten (VN) fortgesetzt.
Beim Lesen Ihrer Beschwerde an das Bundesgericht im Schächt-Prozess fiel mir
wieder ein, was nach dem Urteil des Obergerichtes im Fernsehen zu sehen und zu hören war:
in einer Schar von Menschen stand, irgendwie erhöht, der gloriose Doktor Feigel,
siegestrunken, und plärrte zweimal (sicher zweimal, wenn nicht dreimal): Wichtig ist
nicht, wieviel Strafe, wieviele Wochen, wieviele Monate Gefängnis - das ist nicht
wichtig. Wichtig ist, dass es unbedingt ist, unbedingt, nicht bedingt. D a s ist wichtig,
unbedingt. Mir fiel die Szene aus Nathan der Weise ein, wo Lessing den christlichen
Patriarchen mehrmals lärmen lässt, gegen jedes Bedenken: Tut nichts - der Jude wird
verbrannt! Genauso stupid tönte die Feigelei.
Dr Paul Kamer, Zürich
Sehr geehrter Herr Präsident,
die II. Strafkammer des Obergerichtes des Kantons Zürich hat Ihnen mit Schreiben vom 28.
Mai 1998 beantragt, darauf zu "reagieren", dass ich in der eidgenössischen
Nichtigkeitsbeschwerde im sogenannten Schächtprozess das Obergericht als
"Freisler-Gericht" bezeichnet habe.
Der berüchtigte Nazi-Richter Freisler, welcher nach dem zwanzigsten Juli 1944 die
Prozesse gegen die Hitler-Attentäter geführt hat, wurde zur Personifikation des
nationalsozialistischen Justizterrors. In der Tat ist es ein schwerer Vorwurf, das
Zürcher Obergericht als Freisler-Gericht zu bezeichnen. Der Vorwurf ist jedoch
berechtigt: So wie die Nazi-Gerichte den Holocaust gegen Juden und Zigeuner deckten, so
deckt das Zürcher Obergericht immer wieder den heutigen Holocaust an den Nutztieren. Wie
unter der Nazi-Justiz werden vom Zürcher Obergericht nicht die Täter gerichtet, sondern
jene, welche sich gegen den Holocaust auflehnen. Der Unterschied zwischen der heutigen und
der Nazi-Zeit ist nicht grundsätzlicher Art: Die Hitler-Attentäter verwendeten
Sprengstoff und wurden gehenkt, ich verwende nur Formulierungen, die gewissen Kreisen
nicht passen, und werde deshalb ins Gefängnis geworfen.
Der heutige Holocaust an den Nutztieren basiert auf den gleichen Charakterstrukturen wie
damals der Holocaust an Juden, Slawen und Zigeunern. Die heutigen Täter und Mitläufer -
egal ob im konkreten Fall Tierärzte, Veterinärbeamte, Rabbiner, Richter, Bundesräte,
Politiker, Journalisten und Konsumenten - sind um nichts besser als die damaligen
Nazi-Verbrecher und deren Karriere-Egoisten und Mitläufer.
Wer sagt, der Vergleich des heutigen Terrors an den Nutztieren mit dem Holocaust
sei menschenverachtend, der hat eine tierverachtende Einstellung und hat die elementarsten
Grundsätze einer umfassenden Ethik, die auch Nichtmenschen einschliesst, noch nicht
begriffen. Mit meinen Nazi-Vergleichen will ich bewusst machen, dass derart ethisch
unterentwickelte Menschen immer noch und massenhaft an den Schaltstellen dieser
Gesellschaft sitzen; das ist ja auch der Grund dafür, dass der Holocaust der Nutztiere
europaweit unvermindert weitergeht.
Den Egoismus der Massen ausnützend, vermochte Hitler ein ganzes Volk hinter sich
zu scharen - ähnlich wie die heutigen Führer. Die Abstimmung über die
Genschutzinitiative zeigte dies einmal mehr. Sie zeigte aber auch, dass es eine gewichtige
Minderheit Erwachter gibt, welche Tier und Umwelt in ihr ethisches
Verantwortungsbewusstsein einschliessen. Nicht umsonst nimmt die Mitgliederzahl des VgT
trotz Hetzkampagnen in der regimetreuen Presse anhaltend rasch zu, so dass der VgT in der
relativ kurzen Zeit seines Bestehens zu einer der grössten Tier- und
Konsumentenschutzorganisationen der Schweiz geworden ist. Die skandalöse Verurteilung
wegen angeblich rassistischer Schächtkritik hat eine gewaltige Spenden- und
Neumitgliederwelle ausgelöst.
Während unsere Öffentlichkeitsarbeit zur Überwindung des heutigen Holocausts den
Repressionen einer systematischen Willkürjustiz im Stile Freislers ausgesetzt ist, geht
die heuchlerische "Geschichtsaufarbeitung" weiter, welche kein einziges Opfer
wieder lebendig macht.
Mit freundlichen Grüssen
Dr Erwin Kessler, Präsident VgT
Die Gefahr, Diabetes oder eine Herz-Kreislaufkrankheit zu bekommen, nimmt mit dem
Bauchumfang zu. Das ist das Resultat einer Studie der Universität Glasgow. Hat eine
durchschnittlich grosse Frau mehr als 88 cm, ein durchschnittlich grosser Mann mehr als
102 cm Bauchumfang, treten die genannten Krankheiten 3- bis 4,5-mal häufiger auf als bei
schlanken Menschen. (aus KTip).
Wie Migros die Konsumenten täuscht:
"Freiland"-Poulets im Winter
- aus intensiver Stallhaltung
Glückliche Henne mit Küken - nicht bei Migros!
Die Vorstellung von so glücklichen Hühnern weckt
Migros regelmässig mit seiner Werbung. Die Realität sieht ganz ander aus. Wie der
Tierschutz so bleibt auch der Konsumentenschutz toter Buchstabe. In der Schweiz sind die
offizielle Politik und die Justiz nicht auf das Volkswohl, sondern auf die Interessen
rücksichtsloser Profiteure zugeschnitten. Mit einem EU-Beitritt wird diese Entwicklung
buchstäblich grenzenlos werden.
(EK) Wie Stichproben des VgT ergeben haben, verkaufte die Migros im Winter frische
Freiland-Poulets, und zwar sowohl einheimische (Mère Josephine) wie auch
französische "Waldpoulets" St Sever. Masthühner werden im Alter
von nur wenigen Wochen geschlachtet, sind also noch sehr junge Tiere
("Riesen-Babies"), welche nur bei warmem Sommerwetter das Freiland aufsuchen
können. Bei Regen- und Winterwetter haben diese Jungtiere im Freiland zu kalt. Die
frischen Freiland-Poulets, welche Migros im Winter verkauft, können also gar nicht im
Freien gewesen sein, und dürften nicht als Freilandprodukt deklariert werden. Konsumenten
ohne Fachkenntnisse werden durch diese Werbung irregeführt - ein klarer Fall von
Konsumententäuschung.
Die Migros hat sich geweigert, dazu Stellung zu nehmen. Hingegen hat am 22.1.98 ein
Migros-Pouletmäster im St Galler Tagblatt auf die Kritik des VgT reagiert: Paul Fillinger
aus Weingarten/TG: "Heute waren sie draussen. Kessler kann kommen, wenn er sie sehen
will." Und Kessler kam. Im Februar und März wurde beobachtet. Auch bei schönem
Wetter meistens keine Hühner im Freien, und wenn einmal, dann von den 1800 maximal ein
paar Dutzend.
Auch im Sommer Alibi-Auslauf für die Werbung: Sieht
gut aus, aber die überzchteten, sehr jung geschlachteten Masthühner, die ohne Eltern
und ohne Leittiere gehalten werden, können den Auslauf kaum benützen, daran erkennbar,
dass die Wiese in den winzigen eingezäunten Ausläufen fast unberührt ist.
Die Konsumententäuschung von Migros hat System, es sind keine Einzelfälle. Der
VgT kann aber nicht wegen unlauterem Wettbewerb klagen, da das Bundesgericht in einem
seiner zahlreichen Willkürurteile dem VgT das gesetzliche Verbandsklagerecht in
Konsumentenschutzangelegenheiten (gemäss Gesetz über den unlauteren Wettbewerb Artikel
10) verweigert hat. Wie der Tierschutz, so bleibt auch der Konsumentenschutz toter
Buchstabe. Das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb wird vom Bundesgericht einseitig
zugunsten der Wirtschaft ausgelegt, um Journalisten und Konsumentenschützer zum Schweigen
zu bringen. Der VgT kann deshalb nichts anderes tun, als die Konsumenten wieder einmal vor
Produkten aus angeblich tiergerechter Haltung zu warnen. Vegetarische Ernährung ist der
sicherste und gesündeste Weg, um diesen ewigen Betrügereien zu entgehen.
Auch diese Konsumenten-Täuschung wurde - wie fast alle anderen - von den Medien
unterdrückt, die von uns verschickte Mitteilung nicht beachtet. Tierschutz ist halt ein
Hindernis für den EU-Beitritt und für den schrankenlosen Freihandel (WTO); deshalb
spricht bzw schreibt man am besten nicht mehr darüber. Es beunruhigt nur das Volk und die
Konsumenten und das wiederum erschwert die Durchsetzung der offiziellen
Wirtschaftspolitik, der sich alles andere unterzuordnen hat - insbesondere Ethik und
Demokratie. Den Opfern schenkt die humanitäre Schweiz dann grosszgig hie und da ein
Almosen - aus Steuergeldern selbstvertändlich, nicht aus der Kasse der Profiteure, die
bei einem Milliardenvermögen ein steuerbares Einkommen von 0.- Fr ausweisen.
Vor Gericht hat Migros-Direktor Hans Heinzelmann als Kläger gegen den
VgT zwei italienische Schlachhöfe zu Protokoll gegeben, von denen das Schweinefleisch
für den Migros-Parmaschinken und -Salami bezogen wird. Die tierschutz-ethischen
Richtlinien der Migros würden auch für diese ausländischen Lieferanten gelten und
von Migros streng kontrolliert. Der VgT scheute den Aufwand nicht, diese Schlachthöfe in
Italien zu besuchen und die tierquälerischen Zustände dort fotografisch zu
dokumentieren. Nachdem sich das Schweizer Fernsehen und alle anderen grösseren Medien wie
üblich nicht für solche Tierquälereien und Konsumententäuschungen interessierten,
haben wir in den VN97-6 einen Bildbericht veröffentlich, ebenso im Journal ACUSA-News
98-1 der Westschweizer VgT-Sektion ACUSA (Association Contre les Usines
dAnimaux, siehe Seite 2). Einem empörten Leser schrieb Migros, das seien nicht die
Migros-Schlachthöfe. Die gezeigten Schlachhöfe hätten mit den Migros-Lieferanten rein
gar nichts zu tun. Weil Heinzelmann seine Aussagen als Zeuge unter Verpflichtung und
Ermahnung zur Wahrheit gemacht hatte, haben wir gegen ihn bei der Bezirksanwaltschaft
Zürich Strafanzeige wegen falscher Zeugenaussage eingereicht.
Da die Tages-Zeitungen sowie Radio und Fernsehen voraussichtlich einmal
mehr auch diesen Skandal unterdrücken werden, werden wir unsere Leser umso ausführlicher
in den VN weiter über diesen Fall und die zahlreichen Konsumententäuschungen durch die
Migros informieren.
Bilder aus den grässlichen Migros-Schlachthöfen in
Italien
In den Schlachthöfen, wo angeblich alles kontrolliert und überwacht nach den
Tierschutzethischen Grundsätzen von Migros tierfreundlich zu und her gehen soll, hat der
VgT beobachtet und fotografiert, wie über das Wochenende (!) rund 1000 Schweine in einer
riesigen Halle in prallvollen Vollspaltenbuchten ohne Tränke, Futter und Beschäftigung
"zwischengelagert" sind, bis am Montag der Betrieb wieder aufgenommen wird. Wir
haben ein halbtotes Tier gefilmt, das bei Betriebsschluss am Wochenende einfach in den
Stallgang hinausgelegt wurde - zum langsamen Verrecken.
Lieber Herr Kessler, die letzte Ausgabe war wieder eine Sprengkraft! Ihre
Beschwerde ans Bundesgericht im Schächtprozess ist wasserklar. Wenn es für
Gerichtseingaben Schulnoten gäbe, hätten Sie in Logik den Sechser erreicht.
Dr Paul Kamer, Zürich
Lieber Herr
Kessler, ich bin Desire, bin 11 Jahre alt und gehe in die vierte Klasse. Ich finde ihre
Arbeit zum Schutz der Tiere ganz toll.
Desire Meyer, Embrach
Telefonanruf:
Ich habe ihr Journal erhalten [VN98-6] und bin schockiert, was es da alles gibt. Das
erfährt man ja sonst nicht. Bitte senden Sie mir auch noch ihr Buch Tierfabriken in der
Schweiz[erhältlich im VgT-Buchversand].
George W, Langendorf
Der Tages-Anzeiger hat gelegentlich Leserbriefe von mir erhalten und diese mehrheitlich
abgedruckt. Auffallend war jedoch, dass meine Leserbriefe dann nicht publiziert wurden,
wenn darin der VgT oder dessen Präsident Erwin Kessler namentlich erwähnt wurden. Dieses
seltsame Verhalten des sich als grösste unabhängige Zeitung der Schweiz
bezeichnenden Mediums zeigt sich nun auch in der Inseratezensur gegen den hartnäckigen
Tierversuchsgegner Dr Christopher Anderegg. Diese Manipulation schafft das Fundament für
eine unausgewogene Berichterstattung, welche die Entscheidungsfähigkeit der Leser
vermindert und unweigerlich zu einer geistigen und psychischen Verarmung führen muss. Wo
Kritik nicht mehr erlaubt wird, ist die Gehirnwäsche in fortgeschrittenem Stadium. Zwei
prominente, aber eben unbequeme Tierschützer sind möglicherweise nur die Spitze des
Zensur-Eisberges.
Roland Fäsch, Glattfelden
Aus einem Brief an Greenpeace Schweiz:
Wie ich aus einem Artikel in den VgT-Nachrichten 1998-6 entnehme, ist der
Geschäftsführer von Greenpeace Deutschland ein Befürworter des jüdischen Schächtens.
Jedes Lebewesen, das Schmerz empfindet, ist gleichwertig und deshalb zu schützen. Solange
Sie diesem Grundsatz nicht gänzlich folgen können, werde ich die Spende für Greenpeace
dem VgT zukommen lassen. Sicher kann man auch Herrn Kessler kritisieren, aber in seinen
Taten finden sich keine bequemen oder faulen Kompromisse. Dies ist bewundernswert und
dafür hat Herr Kessler meine Achtung.
René Schwager, Zürich
Wir waren jetzt gerade zwei Wochen in Südfrankreich in den Ferien. Dadurch dass ich ohne
Fleisch immer billiger ass als die anderen, habe ich sicher 100 Fr gespart. Die
überweise
ich Ihnen mit Freude.
Barbara Vogelsinger, Affoltern
Meine Freundin und ich sind beide Mitglieder beim VgT und wir erhalten deshalb die VN
doppelt (eine wird immer weitergegeben), nun möchte ich auch die Email-News des VgT
abonnieren, um noch schneller informiert zu werden. Ich finde Ihre Internetseite
übrigens
hervorragend aufgemacht und immer top-aktuell.
Albert Eisenring, Email: aeisenring@datacomm.ch
Anmerkung der Redaktion:
Im Internet veröffentlicht der VgT die vollständigen VN (auch frühere Ausgaben sind
archiviert) und zusätzlich laufend tagesaktuelle News. Die Email-Zustellung dieser News
können kostenlos abonniert werden.
Letzthin habe ich Ihr Buch Tierfabriken in der Schweiz gelesen. Ihre Ausführungen
haben mich äusserst nachdenklich gestimmt... Ich muss Ihnen ehrlich gestehen, dass ich
bis anhin eher Negatives über Sie erfahren habe, doch war die Kritik immer sehr diffus.
Ihre Grundeinstellung, so wie ich sie in Ihrem Buch erfahren habe, kann ich aber
vollumfänglich teilen und zudem beeindruckt mich auch Ihre Hartnäckigkeit.
Raffael N, Winterthur
Als ich in den letzten VN vom Schweine-KZ des
katholischen Schwesternheimes St Elisabeth des Klosters
Ingenbohl las, fühlte ich eine grosse Verzweiflung. Ich musste irgend etwas tun
und so habe ich das Schwesternheim angerufen. Es meldete sich eine liebe Frauenstimme und
fragte nach meinen Wünschen. Ich erzählte von den Bildern aus der Schweinestallung und
ich könne es nicht fassen und sei kurz vor einem Austritt aus der katholischen Kirche.
Die Frau hatte keine Ahnung und ich musste ihr lange erklären, um welche Schweine es gehe
und dass es eine Schande sei, dass Mutterschweine in solchen Käfigen wie abgebildet
einzusperren. Bitte beruhigen sie sich, das kann doch gar nicht sein, ich frage
nach... und sie verband mich mit dem landwirtschaftlichen Betriebsleiter, denn er sei
für die Schweine zuständig, hier wissen wir nicht, wie diese leben. Frau Amrein, die Frau
des Betriebsleiters (ich habe Hemmungen, bei einem solchen technischen Betrieb von
Bauersfrau zu sprechen) meldete sich am Telefon. Sie hörte mir geduldig zu, war sehr
nett und erklärte mir, warum Schweine in solche Käfige gesperrt werden. Damit die
anderen sie nicht plagen. Es gäbe viele Schweine, die sich gegenseitig verletzen... Ich
sagte, man müsse wohl einen Betriebsleiter fortschicken, wenn er keine anständige
Einstellung zu den Tieren habe. So etwas wie auf den Bildern dürfe es einfach nicht geben
und schon gar nicht, wenn die Kirche damit zu tun hat. Da schimpfte Frau Amrein plötzlich
auf den Kessler und den VgT. Ich unterbrach sie und sagte, dass ja solche schrecklichen
Käfige tatsächlich existieren. Ihre Tiere leben auf dem nackten, harten Boden in engen
Käfigen und das ist Tierquälerei. Da muss man einem Herr Kessler dankbar sein, dass er
solches aufdeckt. Frau Amrein erzählte mir dann, dass Schweine den Sonnenbrand
bekommen, krank werden und sich gegenseitig anfallen, wenn man sie im Freien laufen
lässt. Das sei der Kessler, der alles durcheinanderbringe, und sein böses Spiel...
Nachher rief ich nocheinmal im Schwesternheim an und sprach mit Oberin Johannita Sommer.
Ich sagte ihr, ich fnde es tausendmal schlimmer, wenn Tierquälerei durch die Kirche
oder ein Kloster verübt wird als wenn dies ein dummer Bauer tut, der es von seinem noch
dümmeren Vater so gelernt hat. Die Kirche, die Klöster, sollten den Menschen doch
Vorbilder sein! Die Oberin sagte, der Betriebsleiter sei ein junger, fähiger Mann aus dem
Berneroberland. Sie habe einmal nach den Schweinen gefragt, aber man dürfe diese nicht
anschauen wegen der Gesundheit. Sie wisse also nicht, wie es im Stall aussehe, aber sie
habe von den Käfigen gehört und die Bauersfrau habe erklärt, dass diese zum Wohle der
Tierli seien. Es gäbe bei den Schweinen wie bei den Menschen eben solche, die aggressiv
gegen andere seien und sich plagen. Die Schweine könne man einsperren, bei den Menschen
gehe das halt nicht. Ich erklärte ihr meine tiefe Betroffenheit und mein Mitleid mit den
armen Schweinen und dass sich ein Kloster schämen sollte, das sich an solcher
Tierquälerei beteilige. Aber nein, liebe Frau, antwortete sie, das macht doch nicht
die Kirche und Tierquälerei ist das sowieso nicht. Das ist der berühmte Herr Kessler,
der die Kirche schlecht machen will. Auch das Kloster Fahr und das Kloster Einsiedeln hat
er in den Dreck gezogen. Wir glauben, er hat etwas gegen die katholische Kirche. Ich
sagte, in diesen VgT-Nachrichten gehe es aber nur auf 1 von 24 Seiten um Tierquälerei der
Kirche. Alles andere sind andere Tierquälereien, solche von Bauern, vom Staat und von
Schächt-Juden. Bitte schicken sie mir doch diese Zeitung, sagte Schwester Johannita,
wenn die Bilder tatsächlich von hier sind, dann muss ich mich fragen, wie der Herr
Kessler zu diesen Bildern gekommen ist. Es darf niemand in den Stall. Da müsste man dann
wahrscheinlich von etwas Strafbarem ausgehen. Ich sagte: Ja, das ist wirklich
strafbar, wenn man die Schweine so gemein behandelt. Morgen rede ich mit dem Bauer, der in
meiner Nähe Freilandschweine hält. Stellen sie sich vor, wie schön es wäre, wenn auch
bei ihnen eine solche Tierhaltung eingeführt würde. Obwohl Frau Amrein mir sagte, dass
die Schweine das nicht vertragen, sah ich noch nie Schweine tot am Boden liegen in dieser
Freilandhaltung in Schneisingen.
Marlène Gamper, Glattfelden
Schweinefabrik des katholischen Schwesternheimes St Elisabeth, Zuchwil/SO,
Eigentum des Klosters Ingenbohl, Brunnen/SZ
Eier aus solchen Tier-KZs werden in
Fertigprodukten versteckt - ohne Deklaration - auch in Bündner Nusstorten
Die Bäckerei-Konditorei Kloiber, Davos-Platz, verkauft
"Bündner-Nusstorten", die Eier enthalten, deren Herkunft nicht deklariert ist,
ebensowenig die Haltungsart der Legehennen. Anfragen des VgT nach der Herkunft der Eier
und warum diese nicht deklariert werde, falls es sich nicht um ausländische
Hühner-KZ-Eier handle, wurden wiederholt nicht beanwortet. Keine Antwort ist auch eine
Antwort und bestätigt wohl die Vermutung, dass es sich tatsächlich um ausländische
KZ-Eier handelt, entsprechend der verbreiteten Gewohnheit von Schweizer Bäckereien und
Konditoreien, für ihre Produkte pasteurisierte ausländische Eimasse zu verwenden -
billig und bequem, aber etwa der gleiche Schwindel, wie das "Bündner-Fleisch",
das aus brasilianischem Rindfleisch hergestellt wird! Ohne Deklaration merkt der Konsument
das ja nicht, hat sich der schlaue Herr Kloiber gedacht und er hätte Recht, wenn da nicht
der VgT wäre...
Auch COOP verschweigt, dass seine
Bündner Nusstorten ausländische KZ-Eier enthalten. In der Coop-Zeitung (28. Oktober
1998) wurden die Zutaten wie folgt angegeben: Zucker, Butter, Nüsse, Rahm und Honig.
Dazu kommt auch ein ganz kleines bisschen Bündner Geheimnis. Ausländische
Eier aus tierquälerischer Käfighaltung verkauft COOP seinen Kunden als Bündner
Geheimnis! COOP geht sogar so weit, peinliche Produkte in der Zutatenliste gesetzwidrig
zu verschweigen: COOP-Blätterteigpastetli enthalten gesetzwidrig nicht deklariert
KZ-Eier. Da der Glanz verrät, dass sie wahrscheinlich mit Eimasse angestrichen sind,
haben wir COOP angefragt, ob Eier enthalten sind. COOP hat die Auskunft verweigert. Der
VgT hat dann aber die Falschdeklration trotzdem verifizieren können.
Rassendiskriminierung wird in der Schweiz bestraft - ausser wenn Juden
Nicht-Juden diskriminieren:
(EK) Mit dem Antirassismus-Maulkorbgesetz hat in der Schweiz die neue Inquisition
des 20. Jahrhunderts eingesetzt: Jüdische und antirassismus-neurotische linke Kreise
brauchen nur zu schreien "Rassist, Rassist!", und schon wird ein
Willkürjustizapparat gegen Menschen, die niemandem etwas zuleide getan haben, in Gang
gesetzt. Für alle möglichen Verfolgungen unbequemer Kritiker bietet der
Antirassismus-Gummiartikel den Gesinnungspolizisten einen praktischen Vorwand.
Nur eine ganz spezielle Volksgruppe ist immun gegen solchen Verfolgungen
- ausgerechnet eine Volksgruppe, welche in ihren Religions-Büchern die
allerschlimmsten rassistischen Weltanschauungen verbreitet. Authentische Zitate
aus dem "Talmud" genannten jüdischen Glaubensbekenntnis, in welchem man - wie
damals in Hitlers "Mein Kampf" - ihre rassistischen Theorien ganz offen
nachlesen kann:
"Wer die Scharen der Nichtjuden sieht, spreche: Beschämt ist Eure
Mutter, zu Schanden, die euch geboren hat."
"Wer die Gräber der Nichtjuden sieht, spreche: Beschämt ist eure Mutter, zu
Schanden, die euch geboren hat."
"Wenn ein Nichtjude oder ein Sklave einer Israelitin beiwohnt, so ist das Kind
ein Hurenkind."
"Unter Hure sind nur die Proselytin (die Nichtjüdin), die freigelassene
Sklavin und die in Unzucht Beschlafene zu verstehen."
"Wenn der Ochse eines Israeliten den Ochsen eines Nichtjuden niedergestossen
hat, so ist er ersatzfrei."
"Die Güter der Nichtjuden gleichen der Wüste, sind wie ein herrenloses Gut und
jeder, der zuerst von ihnen Besitz nimmt, erwirbt sie."
"Es wird bezüglich des Raubes gelehrt: Diebstahl, Raub und Raub einer schönen
Frau und desgleichen ist einem Nichtjuden gegenüber einem Nichtjuden und einem
Nichtjuden gegenüber einem Israeliten verboten, und einem Israeliten gegenüber
einem Nichtjuden erlaubt. Das Blutvergiessen ist einem Nichtjuden gegenüber
einem Nichtjuden und einem Nichtjuden gegenüber einem Israeliten verboten und
einem Israeliten gegenüber einem Nichtjuden erlaubt."
Wer meint, das sei altes, historisches Zeugs ohne Bedeutung im heutigen
jüdischen Leben, der irrt gründlich. Diese Zitate sind nämlich den neuesten
Talmud-Ausgaben entnommen. Wie die heute von den Juden solidarisch verteidigte
grausame Schächt-Tradition der orthodoxen Juden zeigt, bildet zumindest diese
abartige Vorstellungen aus uralten jüdischen Traditionen auch heute noch ein
tabuisiertes Element des jüdischen Selbstverständnisses. Das illustriert aktuell auch ein kürzlich in dem in Zürich
erscheinenden "Israelitischen Wochenblatt" erschienenen Beitrag "Wie
koscher ist die vegetarische Küche?", worin alles von einem nicht-jüdischen Koch
zubereitete Essen als für Juden nicht geniessbar erklärt wird, selbst wenn der
Nicht-Jude das Essen "im Gefäss eines Israeliten und im Haus eines Israeliten
gekocht oder gebraten hat". Darum haben Juden - so die dringende Ermahnung in diesem
jüdischen Blatt - nichtjüdische vegetarische Restaurants zu meiden.
Wohl damit der auch in jüdischen Metzgereien spürbare Fleischkonsumrückgang gebremst
wird. Wie praktisch war es doch schon immer, wenn Rabbiner und Pfaffen ihre sündigen
Schäfchen mit Wortklaubereien aus heiligen Schriften lenken können, auch wenn dahinter
ganz andere als religiöse Motive standen.
Yehudi Menuhin - der grosse jüdische Musiker - zum
Schächten
von Erwin Kessler
Seit langem bin ich ein Bewunderer von Yehudi Menuhin, der nicht nur ein grosser
Musiker, sondern auch ein Mensch von aussergewöhnlicher innerer Grösse ist, der
selbstverständlich auch Vegetarier ist. In liebenswürdiger Weise aber dennoch mit
klaren, deutlichen Worten nimmt er zum Weltgeschehen Stellung. Er hat sich auch nicht
gescheut, vor dem israelischen Parlament die Unterdrückung und Diskriminierung der
Palästinenser scharf zu verurteilen. Auf mein Ersuchen hin hat er am 2. Oktober 1995 eine
zur Veröffentlichung bestimmte schriftliche Erklärung gegen das Schächten abgegeben und
auch klar gestellt, dass er die Kritik am Schächten nicht als antisemitisch empfinde:
Dear Mr Kessler, Thank you for your letter of 17th September. I am entirely with
you. However, it is still better not have to kill animals at all, but I certainly would
not accuse the critics of anti-Semitism. I find it in a way touching that an old doctrine
is obeyed which came from a time when there was no sense of identity between man and
beast. With all good wishes.
Yours sincerely, Yehudi Menuhin
Diese Erklärung wurde von sämtlichen Medien (mit Ausnahme des NATÜRLICH)
unterdrückt, da sie quer liegt zur Hetzkampagne gegen mich, ich kritisiere das Schächten
nicht aus tierschützerischen, sondern antisemitischen Motiven.
Die spannende Selbstbiografie Yehudi Menuhin: Unvollendete Reise ist im
VgT-Buchversand erhältlich für Fr 20.40 inkl Versand (VgT, 9546 Tuttwil)
Die englische Vegetarier-Vereinigung Viva! hat uns neue Aufnahmen aus
einem jüdischen Schlachthof zugestellt. Die dreiminütige Videosequenz kann vom Internet
heruntergeladen werden unter http://www.vgt.ch/media/movie32-schaechten.htm
oder beim VgT-Videoverleih als VHS-Cassette
ausgeliehen werden.
Das Video zeigt das Schächten von Kühen. Es handelt sich offensichtlich um einen
Ausschnitt aus der Routinearbeit eines mechanisierten jüdischen Schlachthofes.
Die Direktorin der Vegetarier-Vereinigung Viva!, eine Zoologin, schreibt zu diesen
Aufnahmen:
"Viva! wurde bei verschiedenen Gelegenheiten gesagt, dass Kühe durch einen
einzigen Schnitt quer durch den Hals getätet würden und dass das Tier fast
augenblicklich das Bewusstsein verlieren würde, was jedoch nicht zutrifft.
Fall 1: Der Hals der Kuh wird durch eine mechanische Hebevorrichtung gestreckt durch
Aufwärtsdrücken des Kopfes. Die Nüstern der Kuh vibrieren. Starrer Blick. Schäumender
Speichel fliesst aus dem Maul. Der Schächter schneidet die Kehle der Kuh durch, indem er
13 mal hin und her säbelt. Die Kuh zuckt vom Messer zurück soweit sie kann und ihr
Ausdruck zeigt Schmerz und grosse Angst. Die Kuh verliert das Bewusstsein nicht sofort;
der Film endet vorher.
Fall 2: Wieder wird der Hals der Kuh gestreckt und der Kopf mechanisch aufwärts
gedrückt. Die Kuh steht dabei aufrecht in einer Box. Nach drei Schnitten strömt das Blut
heraus; der mechanische Halsstrecker wird gelöst, aber das Tier verliert das Bewusstsein
nicht. Es ist deutlich bei vollem Bewusstsein während das Blut aus der klaffenden Wunde
strömt. Seine Augen blicken und blinken, es bewegt seine Ohren und es hält seinen Kopf
aufrecht. Nach 30 Sekunden wird auf der Stirne ein Bolzenschuss angesetzt, aber die Kuh
verliert das Bewusstsein immer noch nicht. Sie schafft es immer noch, ihren Kopf frei
aufrecht zu halten, als der Film nach 50 Sekunden endet."
Kommentar von Erwin Kessler, Präsident VgT Schweiz:
Am Ende der ganzen Videosequenz macht die Kuh nach der ganzen Prozedur -
Schächtschnitte und Bolzenschuss - sogar noch einen Schritt zurück, gerade noch
sichtbar, bevor der Film abbricht. Vermutlich wird für den Bolzenschuss zu schwache
Munition verwendet, damit das Tier während dem Schlachtvorgang sicher nicht getötet
wird, weil die Tiere angeblich gemäss Religionsvorschrift lebend geschächtet werden
müssen. Die in England offenbar vorgeschriebene Betäubung durch Bolzenschuss einige Zeit
nach dem Schächtschnitt (diese Schächtpraxis habe ich auch im Schlachthof Wien gesehen)
wird auf diese Weise mit zu schwacher Munition umgangen - eine Alibi-Betäubung,
welche das Leiden der Tiere ins unfassbare steigert. Und das alles ausgeübt von angeblich
zivilisierten Menschen im Namen Gottes. Weil ich den Charakter solcher Menschen mit dem
Charakter von Nazi-Verbrechern verglichen habe, muss ich ins Gefängnis. Ich werde diesen
Vergleich erst fallen lassen, wenn mir ein schlimmerer Vergleich einfällt!
Die Praxis zu schwacher Bolzenschussmunition - Verwendung von Kleinviehmunition
für Grossvieh - habe ich persönlich bei moslemischem Schächten in einer türkischen
Metzgerei in Lengnau/BE beobachtet. Im vorliegenden Videofilm ist die Ladung offenbar so
schwach, dass die Kuh nicht einmal momentan bewusstlos wird, sondern nur von Schmerz
gepeinigt die Augen zukneift - eine satanische Schlachtmethode im Namen Gottes!
von Martin Ebner, Jäger, Tuttwil
Als aktiver und engagierter Jäger wirft es mich nicht gleich aus den Schuhen.
wenn ich irgendwo Blut fliessen sehe. Schliesslich gehört es zu unserem Handwerk, ein
erlegtes Wildtier draussen im Wald fachgerecht auszuweiden und zu versorgen. Auch kann ich
durchaus zuschauen, wenn mein eigener Saft beim Blutspenden ins Fläschli fliesst. Als mir
jedoch vor kurzem Erwin Kessler einen diese Videoaufnahmen des Schächtens von Kühen
zeigte, verlor ich buchstäblich den Boden unter den Füssen. Als ich mich nach einiger
Zeit wieder vom K.o.-Schlag erholt hatte, fragte ich mich, was mich wohl so erschüttert
hatte. Einmal war es sicher das Durchschneiden der Kehle des Tieres bei dessen vollem
Bewusstsein (ersichtlich an den Augen des Tieres). Dann aber vor allem auch das völlige
Ausgeliefertsein des Opfers gegenüber seinem Schlächter. Denn trotz Schmerz und Angst
war es ja nicht in der Lage, seinen natürlichen Reflexen zu folgen und zu flüchten. Und
damit war es bis zum Ende voll nur dieser Angst und diesem Schmerz ausgeliefert. Drittens
bekam ich weiche Knie, weil es sich hier wohl nicht um einen Einzelfall handelte, sondern
um ein Beispiel aus Tausenden von Massenschlachtungen. Und gleichzeitig sah ich vor meinem
inneren Auge auch das Bild niedergemetzelter algerischer Dorfbewohner, denen ebenfalls im
Namen Gottes oder einer anderen "höheren Macht" bei lebendigem Leib die Kehle
durchschnitten wird. Aber eben: wenn sogar Menschen einander zu Tode prügeln, wie steht
es dann erst mit dem "humanen" Umgang mit Tieren!
von Erwin Kessler, Präsident VgT
Im Kanton Zürich haben viele gewerbsmässige Tierquäler, welche das
Tierschutzgesetz seit Jahren und Jahrzehnten missachten, indem sie ihre Kühe
lebenslänglich ohne Auslauf an der Kette halten, vom Veterinäramt illegale
Sonderbewilligungen erhalten. Nachdem auf Klage des VgT hin die Zürcher
Bezirksanwaltschaft feststellte, dass solche Sonderbewilligungen Amtsmissbrauch
darstellen, hat sich das Bundesamt für Veterinärwesen beeilt, seinen bedrängten
Zürcher Beamtenkollegen zu Hilfe zu eilen: die Erteilung von solchen Sonderbewilligungen
zur gewerbsmässigen Tierquälerei wurde kurzerhand durch Abänderung der
Tierschutzverordnung legalisiert.
Lange Zeit verbrachten die Kühe in diesem Stall in
Oberhöri ihr ganzes Leben an der Kette. Hartnäckige Proteste des VgT bewirkten
schliesslich eine Verbesserung, aber was für eine: jetzt hat es in diesem dunklen Stall
nur noch eine einzelne Kuh (Bild unten). Sie kann im Stall herumlaufen, kommt aber nie aus
dem Stall. Für ein Herdentier ist eine solche Einzelhaltung ein Skandal - bewilligt von
Kantonstierärztin Dr Regula Vogel. Für solche ebenso hochbezahlte wie unnütze
Chefbeamten zahlen die Zürcher Steuern.
Heinrich Meier, Winkel bei Bülach:
Moderner Landwirtschaftsbetrieb auf offenem Feld. Verletzt die Auslaufvorschrift seit
Jahren und mit Wissen des Veterinäramtes
Fritz Spichiger, Niederglatt: Seit
vielen Jahren mit Wissen des Veterinäramtes: Jungrinder lebenslänglich an der Kette. Die
jungen spiel- und bewegungsfreundigen Tiere können lebenslänglich nur gerade den Kopf
wenden, auf- und abliegen.
Alois Uhr, Wila: Jungrinder im
dunklen Stall dauernd an der Kette, ein nichtbenützter winziger Alibi-Auslauf hinter dem
Haus stellt das Veterinäramt zufrieden
Landwirt Willi Baumann, Ottikon:
Kühe seit vielen Jahren dauernd an der Kette - mit Bewilligung des Veterinäramtes
Gegen solche gewerbsmässigen Tierquäler und illegale Subventionsbezüger ist die
Tierbefreiungsfront (TBF) verschiedentlich mit Straktionen und symbolischen
Tierbefreiungsaktionen vorgegangen. So auch im Fall von Landwirt Hermann Flach in
Neftenbach. Am 13. Juli 1996 zerstach die TBF die Reifen seines Traktors, mit dem er den
ganzen Sommer hindurch Gras in die Scheune fährt, anstatt das Vieh auf die Weide zu
lassen. Hierauf erstattete Flach Strafanzeige gegen mich, weil ich die Medien über diese
Aktion informierte und kein Geheimnis daraus machte, dass mich diese Aktien gegen diesen
Tierquäler freute.
Die Bezirksanwaltschaft Winterthur musste jedoch die Strafuntersuchung gegen mich
einstellen und auferlegte Flach die Kosten, da er die Anzeige ohne irgend einen Beweis
leichtfertig eingereicht hatte. Gegen diese Einstellung liess Flach durch Rechtsanwalt
Rolf Moser, Forch, Rekurs erheben, der aber vom Bezirksgericht Winterthur kostenpflichtig
abgewiesen wurde. Neben seinen Anwaltskosten hatte Tierquäler Flach nun auch noch die
Verfahrenskosten von insgesamt rund 1000 Fr. Geschieht ihm Recht - ein positiver
Nebeneffekt der TBF-Aktion und ein ganz klein bisschen Gerechtigkeit gegenüber der
ungeheuren, täglichen Ungerechtigkeit, welcher die skrupellos ausgebeuteten Nutztiere
ausgeliefert sind.
Da die amtlich geduldeten Tierquälereien bei der Haltung von Milchvieh jedoch
munter weitergehen, empfiehlt der VgT Zurückhaltung beim Konsum von Milch und
Milchprodukten. Sehr leicht kann zB Butter durch Pflanzenmargarine ersetzt werden, und die
Einschränkung des Konsums von Käse ist für die mehrheitlich an gefährlichem und
hässlichem Übergewicht leidenden Wohlstandsbürger auch eine wichtige Vorbeugemassnahme
gegen die tödlichen Zivilisationskrankheiten.
In der nächsten Ausgabe der VN zeigen wir weitere
Beispiele, wie (auch) im Kanton Zürich das Tierschutzgesetz toter Buchstabe bleibt.
Fisch - ein Tierquälerprodukt:
Fischerverbände halten an Tierquälereien beim Sportfischen fest
Eine der tierquälerischen Praktiken der Sportfischer ist das Wieder-Hineinwerfen
gefangener Fische, weil der Fischer gar keine Fische essen, sondern nur seine Jagdlust
befriedigen will. Tierquälerei als Freizeitvergnügen. Der Fachbegriff für dieses
tierqulerische Fischen heisst "catch & release" - fangen und wieder
freilassen.
Artikel 3 des Tierschutzgesetzes lautet:
"Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden
zufügen oder es in Angst versetzen."
Die Befriedigung sadistischer Jagdlust ist keine Rechtfertigung für
Tierquälerei. Trotzdem wird catch&release von den Behörden geduldet, so wie das
Tierschutzgesetz auch sonst weitgehend toter Buchstabe bleibt. Und
Tierschutzorganisationen haben kein Recht, gegen Tierquäler Gerichtsverfahren zu führen.
Eine Petition des VgT an das Thurgauer Parlament, catch&release im kantonalen
Fischereigesetz zu verbieten, wurde mit der fadenscheinigen Begründung abgelehnt, man
wolle abwarten, was der Bund mache. Und der tut bekanntlich gar nichts, um das vom Volk
vor 20 Jahren mit grossem Mehr gutgeheissene Tierschutzgesetz endlich durchzusetzen.
Die Fischereiverbände lehnen ein solches Verbot ab. Im Gegensatz zu den
schweizerischen Jagdschutzverbänden, die sich ernsthaft für weidmännisches,
tierschonendes Jagen einsetzen, sind die Spitzen der Sportfischerei ethisch noch völlig
unterentwickelt und glauben, Tierschutz-Forderungen einfach mit Aggressionen oder
lächerlichen Phrasen übergehen zu können. Die Zeitschrift Petri-Heil, das Sprachrohr
der Sportfischer, führt zur Zeit ein Gerichtsverfahren gegen den VgT und verbreitet
regelmässig Beiträge zugunsten tierquälerischer Fischerei-Methoden. Im Editorial von
"Petri-Heil" 3/1997 wird catch&release mit folgenden Worten offen und
hemmungslos als übliche Praxis gerechtfertigt:
"Es gibt Tage, an denen ich den frischen Fisch mit Vergnügen in die
Küche liefere. Ich kann mich aber auch uneingeschränkt freuen, eine spitz gehakte
Forelle mit gutem Mass wieder sorgsam ihrem Element zu überlassen. Zum Beispiel, weil ich
keine sofortige Verwertungsmöglichkeit habe."
Was hier vom Chefredaktor dieser Fischerei-Zeitschrift vertreten wird, ist reine Jagdlust ohne Rücksicht auf Schmerz und Leid anderer Lebewesen.
Es geht nicht um Nahrungsmittelbeschaffung in Form eines weidgerechten Fischens, sondern
um ungerechtfertigte Tierquälerei, die laut Gesetz verboten ist, aber gesetzwidrig
geduldet wird.
Jedes Fangen von Fischen ist mit Schmerzen und Todesangst, oft auch mit
Angelverletzungen, das heisst mit Schäden und weiterdauerndem Leiden verbunden. Beim
"Drill" wird der angehakte Fisch bis zur Erschöpfung gequält, damit er nicht
mehr entfliehen und problemlos gelandet werden kann. Das kann bei grösseren Fischen bis
zu einer halben Stunde dauern. Welche Todesangst das für das Tier bedeutet, kann sich
jeder vorstellen, auch wenn Fische uns biologisch nur weit entfernt verwandt sind; es sind
immerhin Wirbeltiere mit einem fein ausgebildeten Nervensystem und hochempfindlichen
Sinnen. Die Fischer gehen aber sogar so weit, auch das Schmerzempfinden der Fische in
Frage zu stellen. In Petri-Heil 1/1999 wird behauptet "catch&release" sei
Tierschutz", weil gefangene Fische nicht auch noch mit dem Tod bestraft würden. Und:
"Bisher konnte nicht nachgewiesen werden, ob der Fisch beim Fang Schmerzen erleidet
oder nicht." Dazu kann man nur festhalten: Es ist auch nicht erwiesen, ob der
Redaktor dieser Tierquäler-Zeitschrift schmerz- und leidensfähig ist. Vermutlich
behauptet er das bloss. Nach seiner eigenen Logik wäre es deshalb gerechtfertigt, in
allen Spitälern auf Narkosen zu verzichten, wenn ein Fischer in die Chirurgie kommt. Die
natürliche Kaltblütigkeit der Fische scheint als sadistische Kaltblütigkeit auf die
Fischer übergesprungen zu sein.
Darum ist - auch einheimischer - Fisch ein Tierquälerprodukt. Essen Sie an Karfreitag vegetarisch, nicht Fisch - Ihrer Gesundheit und
den Tieren zuliebe!
Tierversuche zum Testen von kosmetischen Produkten sind in
Grossbritannien verboten, in der Schweiz erlaubt.
Eine halbe Million Frauen, darunter 500 Schweizerinnen, haben mit Silikon-Brustimplantaten
ihre Gesundheit ruiniert, und dies obwohl die Auswirkungen von Silikon vorher durch
chirurgische Implantation an einer grossen Anzahl von Tieren getestet worden ist, an
Hunden, Mäusen, Meerschweinchen und Schafen. Solche Tierversuche sind nicht nur mit
grossem Tierleid verbunden, sondern täuschen eine Sicherheit vor, die nachher bei
Menschen zu einer Katastrophe führen können. Contergan, Silikon ... what next?
Dieses Bild ist als Postkarte erhältlich. Voreinzahlung von 10 Fr
für 20 Stück auf PC 85-4434-5, Vermerk Postkarte Knabe mit Schwein
(siehe auch VgT-Shop).
Vegetarische Ernährung von Katzen jetzt noch leichter möglich mit VEGUSTO-Cat
VEGUSTO-Cat ist ein neues 100% vegetabiles Futter für Katzen, enthält alles, was
eine Katze für eine gesunde Ernährung braucht.
Wie gewöhne ich mein Tier an ein neues Futter?
Unsere Haustiere haben, wie wir Menschen auch, bestimmte Verhaltensweisen und
benötigen eventuell etwas Hilfe bei der Futterumstellung. Stellen Sie Ihr Tier
allmählich während eines Zeitraumes von 5 bis 10 Tagen auf das neue Futter um. Mischen
Sie am Anfang nur kleinere Mengen des neuen Futters unter das gewohnte Futter. Steigern
Sie diese Menge, bis Sie nur noch das neue Futter geben.
Eine Änderung der Fütterung wird von den meisten Tieren ohne weiteres
akzeptiert, aber für einige ist es etwas schwieriger, das Gewohnte aufzugeben. Falls Ihr
Tier sich nicht so einfach umstellen lässt, versuchen Sie zur Unterstützung in der
Umstellungsphase folgendes:
- Wärmen Sie das Futter an, jedoch nicht über Körpertemperatur.
- Füttern Sie das neue Futter für einige Tage aus der Hand.
- Reden Sie Ihrem Tier gut zu und loben Sie es.
Für Katzen ist es nichts Ungewöhnliches, wenn sie bei einer
Fütterungsumstellung wenige Tage nichts oder weniger fressen. Eine Katze sollte man
jedoch nicht länger als maximal 2 Tage hungern lassen. Frisches Wasser sollte jederzeit
zur Verfügung stehen.
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Weitere Infos ber vegetarische Ernährung von Katzen in VN96-1.
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