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Druckauflage 200 000

Streugebiet dieser Ausgabe: Fürstentum Liechtenstein, Zürcher Unterland und Region Winterthur

Die gedruckte Ausgabe im pdf-Format


Inhaltsverzeichnis der Online-Ausgabe

Editorial: Einzel-Erfolge 

Auch das gibt es - aber leider eine Ausnahme: Ein 80jähriger Bauer melkt seine Kühe auf der Weide

Der Gegensatz: Viele Bauern lassen ihre Kühe im Stall an der Kette

Der noble Fürst als unmoralisches Vorbild: Hof Fürst von Liechtenstein in Wilfersdorf, Österreich

Schweinefabriken im Fürstentum Liechtenstein

BLICK-Falschmeldungen: Eine exemplarische Fall-Analyse

Alltägliche Missstände in Tierfabriken im Kanton Zürich von den Behörden wissentlich geduldet

Schächtprozess: Nichtigkeitsbeschwerde an das Bundesgericht

Ein Leserbrief zum Schächt-Prozess, von Dr Paul Kamer

Freisler-Justiz: Brief an das Bundesgericht

Speckbauch macht krank

Wie Migros die Konsumenten täuscht 1: "Freiland"-Poulet im Winter - aus intensiver Stallhaltung

Wie Migros die Konsumenten täuscht 2: Parmaschinken und Salami aus italienischen Tierquäler-Schlachthöfen

Leserbriefe

Schweine-KZ St Elisabeth des Klosters Ingenbohl

"Bündner" Nusstorte mit ausländischen Käfigeiern / COOP-Pastetli mit (Käfig-)Eiern - gesetzwidrig nicht deklariert

Rassendiskriminierung wird in der Schweiz bestraft - ausser wenn Juden Nicht-Juden diskriminieren: Vegetarisches Essen ist nicht koscher, wenn von Nicht-Juden gekocht

Yehudi Menuhin - der grosse Jüdische Musiker - zum Schächten

Neue Videoaufnahmen von jüdischem Schächten - ein grässliches Gemetzel! 

KO nach Schächt-Video, von Martin Ebner

Kanton Zürich - Tierelend in Kuhställen: Lebenslänglich an der Kette

Fisch - ein Tierquälerprodukt: Fischerverbände halten an Tierquälereien beim Sportfischen fest

Tierversuche zum Testen kosmetischer Produkte in Grossbritannien verboten

Vegetarische Ernährung von Katzen mit VEGUSTO-Cat    


Editorial:

Einzel-Erfolge

von Erwin Kessler, Präsident VgT Schweiz

Ein heute 89jähriger Landwirt in Beromünster hat sein Rindvieh seit Jahren dauernd an der Kette im düsteren Stall gehalten und damit die Auslaufvorschrift gemäss Artikel 18 der Tierschutzverordnung in krasser Weise verletzt:

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Links Stall, rechts Wohnhaus

Nun hat eine Anzeige des VgT dazu geführt, dass der Stall auf Anweisung des Veterinäramtes geräumt wurde, obwohl es zuerst so aussah, als werde einmal mehr nicht durchgegriffen. (Die Bürokraten des Veterinäramtes haben uns auch in diesem Fall wieder mit einer nichtssagenden Phrase abgespiesen, womit man uns zwingen will, solche Fälle unter Inkaufnahme von Hausfriedensbruch weiter selbst zu beobachten - eine unzumutbare Situation, so unzumutbar wie eben der landesweite Vollzugsschlendrian überhaupt.)

Vielsagend ist die Rechtfertigung der Schwiegertochter für ihr jahrelanges untätiges Zusehen: Die Kühe hätten ganz verrückt getan, wenn man sie losgebunden habe. Darum sei es nicht möglich gewesen, sie in den Auslauf zu lassen. In dieser Aussage zeigt sich das Leiden der Tiere deutlich: extremer Triebstau, welcher die dauernd angebundenen Kühe und Rinder zum Durchdrehen brachte, wenn sie einmal losgebunden wurden!

Soll man sich über diesen Einzelerfolg freuen oder verzweifeln im Bewusstsein, dass es noch viele solcher Fälle unentdeckt gibt; hier konnte nur zufällig eingeschritten werden, weil ausnahmsweise mutige Nachbarn uns Meldung machten. Die Schwiegertochter, welche die ganze Zeit zu den Missständen geschwiegen hatte, verabschiedete sich von einer Journalistin und mir vorwurfsvoll mit den Worten: Mein Schwiegervater ist sicher nicht der Einzige.


Auch das gibt es - aber leider eine Ausnahme:

Ein 80jähriger Bauer melkt seine Kühe auf der Weide

In der liechtensteinischen Gemeinde Ruggell sind um den alten Bauernhof herum Wohnquartiere entstanden. Das Weideland hat der alte Bauer Gebhard Frommel, der in zwei Jahren 80 wird, weit draussen, überall verteilt, denn in Ruggell wurde nie eine Arrondierung durchgeführt. Und trotzdem ist der Stall leer, als wir ihn mit seinem Traktor, mit Milchkannen und einer Melkmaschine beladen, vor seinem Hof antreffen. Neugierig fahren wir ihm nach. Es dauert eine gute Weile, bis er weit in der offenen Landschaft in einen Feldweg einbiegt. Weiter vorn weiden ein paar Jungrinder; sie drängen sich bereits an den Zaun, offensichtlich erwarten sie ihn. Tatsächlich hält der alte Bauer an, gibt den Tieren, welche ihre Hälse zu ihm recken, eine Handvoll Brot, und leert dann eine Milchkanne Wasser in den Tränkbehälter. Gemächlich, aber erstaunlich kraftvoll geht der Alte mit den schweren Behältern um. Dann fährt er weiter. Von weitem wird eine Kuhherde sichtbar. Die verstreuten Tiere versammeln sich sogleich und warten bereits ruhig, als der Alte seinen Traktor anhält. Auch hier gibt es zuerst Wasser, dann eine Handvoll Brot. Als wir näher kommen, sind die Tiere bereits mit Stricken am Traktor angebunden. Mir fallen die prächtigen, zufriedenen Tiere auf, herrliches Braunvieh mit langen Hörnern. Es durchzuckt mich jedes mal, wenn ein spitzes Horn der eng beieinander stehenden Tiere am Auge der Nachbarin vorbeistreift, die jedoch nur das Auge schliesst und ihren Kopf ganz leicht wegbewegt. Schon als Knabe habe ich mich gewundert, dass nie etwas passiert, wenn sich die Kühe meines Onkels jeweils beim Weidegang unter der Stalltüre drängten. Der vorsichtige, kontrollierte Umgang mit ihren Hörnern ist eben artgemäss.

 

Inzwischen hat der alte Bauer seine Melkmaschine an der Vakuumpumpe seines Traktors angeschlossen und mit dem Melken begonnen. Mich überrascht erneut die friedliche Ruhe dieser schönen Kühe, denen das Leben im Freien den ganzen Sommer hindurch offensichtlich gut tut und die die gleiche Ruhe zeigen, wie ihr Meister. Es ist mir schon oft aufgefallen, dass Kühe die Ruhe oder Unruhe von ihrem Meister übernehmen, so wie der Charakter von Hunden oft eine Kopie ihres Halters ist.

Für grössere Tierbestände, die Tag und Nacht auf der Weide sind, gibt es fahrbare Melkstände, die jedoch ziemlich teuer sind. Indessen macht der alte Bauer in Ruggell seit 50 Jahren vor, was auch mit wenig Kosten getan werden kann, wenn das Weideland weit vom Hof weg ist. Und da gibt es tatsächlich noch Kantonsveterinäre, die Bewilligungen erteilen, damit aus stolzen, schönen Kühen lebenslängliche Kettenhäftlinge gemacht werden!


Der Gegensatz:

Viele Bauern lassen die Kühe im Stall an der Kette

Landwirt Anton Ospelt am Rosengartenweg nördlich von Schaan hat für seine bedauernswerten Kühe nur einen winzig kleinen Alibi-Auslauf hinter dem Stall. Anstatt die Kühe zu weiden, ackert er lieber bis zur Stalltüre. Maximaler Profit und Bequemlichkeit auf Kosten der Tiere.

Im Editorial auf Seite 2 ein typischer Fall aus dem Kanton Luzern.

Siehe auch den Bericht über ähnliche Zustände im Kanton Zürich in dieser Ausgabe.


Die Art und Weise, wie solche Bauern von den zuständigen Veterinärbeamten in Schutz genommen werden, lässt auf eine hohe Dunkelziffer solcher Fälle schliessen, die für Veterinär- und Tierschutzbeamte offensichtlich nichts Besonderes darstellen.

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Kleber erhältlich beim VgT, 9546 Tuttwil, 10 Stck 10 Fr, Voreinzahlung auf Postkonto 85-4434-5


Fürstliches Tier-KZ

Vor dem Gesetz sind alle gleich - nur einige sind etwas gleicher: In der Auseinandersetzung um die fürstliche Tierquälerei ist der Fürst immun. Das Bundesgericht fällt - offen zugegeben - politische Urteile.

Am 16. Mai 1994 reichte der VgT eine Ehrverletzungsstrafklage gegen Fürst Hans Adam II. ein. Das Schweizer Fernsehen berichtete dann am 18. Mai in der Sendung Schweiz Aktuell darüber. Anlass zu dieser Klage war ein Brief des Fürsten an einen Arzt in Sargans, welcher sich beim Fürsten über das vom VgT enthüllte fürstliche Schweine-KZ beschwert hatte. In diesem Brief schrieb der Fürst über den VgT und dessen Präsidenten:
... greift dabei auf Methoden zurück, die sich schon bei den Nationalsozialisten und den Kommunisten bewährt haben.
.... in der nationalsozialistischen und kommunistischen Gedankenwelt verankert sind.
Die Ehrverletzungsklage wurde von den zuständigen St Galler Gerichten aus politischen Gründen verschleppt und sabotiert. Über eine Rechtsverweigerungsbeschwerde entschied das Obergericht des Kantons St Gallens erst unter dem Druck einer staatsrechtlichen Beschwerde an das Bundesgericht. Dann geschah wieder nichts. Am 22. August 1995 erliess das Bezirksgericht Sargans ein Urteil, in dem die Klage abgewiesen und uns die Verfahrenskosten überbunden wurden: Der Fürst sei gegen Strafverfolgung auch als Privatperson immun. Dieses Urteil vom 22. August wurde dem VgT (Kläger) erst ein halbes Jahr später, am 24. Februar 1995 zugestellt!!!

Neben der Strafklage hat der VgT gleichzeitig auch eine Zivilklage wegen Persönlichkeitsverletzung eingereicht mit dem Begehren, es sei die Widerrechtlichkeit der ehrverletzenden Behauptungen gerichtlich festzustellen. Am 24. Oktober 1994 wies das Bezirksgericht Münchwilen diese Klage ab mit der Begründung, es rechtfertige sich, dem Staats-Chef für den privaten Bereich dasselbe Ausmass an zivilrechtlicher Immunität zu gewähren wie einem im Empfangsstaat residierenden diplomatischen Vertreter.
Es gibt weder eine gesetzliche Grundlage noch ein Gewohnheitsrecht, worauf sich dieses politische Willkürurteil stützen könnte. Das Obergericht des Kantons Thurgau bestätigte diese politische Rechtsbeugung und wies eine Beschwerde ab.

Eine zweite Zivilklage leitete der VgT ein, nachdem der Fürst in der Zeitung Liechtensteiner Vaterland in unwahrer Weise über den VgT behauptete: Dieser Verein jedenfalls scheut nicht davor zurück, recht massive Gesetzesverletzungen zu machen. Wir wissen von einem Fall, bei dem diese Gruppe in einen Betrieb eingebrochen ist und einen Mann niedergeschlagen hat.
Das Bundesamt für Polizeiwesen weigerte sich in rechtswidriger Weise, die Vorladung des Friedensrichters auf dem offiziellen Weg an den adligen Tierquäler und Lügner in Vaduz weiterzuleiten. Am 17. April 1995 erhoben wir beim Eidg Justiz und Polizeidepartement (EJPD) Verwaltungsbeschwerde wegen Rechtsverweigerung. Da auch das EJPD dieses Verfahren verschleppte, haben wir am 2. Februar 1996 staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Das Bundesgericht lehnte diese Beschwerde ab, ohne die nur dreiseitige Beschwerde richtig zu lesen: Der Fürst sei strafrechtlich immun. Das höchste Gericht übersah kurzerhand, dass es sich hier um eine zivilrechtliche Klage wegen Persönlichkeitsverletzung geht, nicht um ein Strafverfahren. Gegen dieses aktenwidrige Urteil reichte der bekannte Rechtsanwalt und Menschenrechts-Experte Ludwig A Minelli in Vertretung des VgT beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg eine Beschwerde ein.

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Am 10. August 1994 reichten der VgT Schweiz und der VgT Österreich gemeinsam beim Europarat eine Beschwerde gegen die Republik Österreich ein wegen fortgesetzter, vorsätzlicher Missachtung des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen durch Duldung von Tier-KZs wie jenes des Fürsten von Liechtenstein in Wilfersdorf/Niederösterrich. Die zwölfseitige, mit Beilagen gut dokumentierte Eingabe wurde vom Europarat auf einer Viertelseite dahingehend beantwortet, dass Privatpersonen kein Beschwerderecht hätten. Der Fürst hat seine fensterlose, riesige Schweinefabrik mit rund 10’000 Tieren inzwischen verkauft - auf dem Papier wenigstens. Denn diese Tierfabrik steht mitten auf seinem riesigen Hof Liechtenstein in Niederösterreich. Die nun verkaufte Tierfabrik ist total von der Infrastruktur des fürstlichen Hofes abhängig (Abnahme der Gülle etc). Zudem hat die GmbH, welche diese riesige Schweinefabrik gekauft hat, ein Kapital von nur gerade etwa 70 000 Fr. Wessen Finanzen stecken deshalb wohl weiterhin in dieser schätzungsweise mehrere Millionen teuren Tierfabrik? Der sonst schreibfreudige Fürst jedenfalls verweigert jede Auskunft über seine weitere Beteiligung an der Ausbeutung der Tiere in diesem Tier-KZ.

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Im Zusammenhang mit einer Flugblattaktion des VgT gegen das fürstliche Tier-KZ verbreitete ein Angestellter einer privaten Bewachungsfirma in Vaduz die Lüge, der VgT hätte an der Prinzenhochzeit in der Kirche Stinkbomben einsetzen wollen. Die fürstliche Justiz hat eindeutig festgestellt, dass der VgT nur Flugblätter auf die Strasse werfen wollte, keine Stinkbomben in die Kirche. Trotzdem hat die fürstliche Justiz eine Verleumdungsklage gegen diesen Wachtmann eingestellt: Ein so lieber Mensch, der sich so reizend für seinen Fürsten einsetzt, indem er dessen Gegner mit Verleumdungen verunglimpft, kann in Liechtenstein selbstverständlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

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Weil das Sensationsblatt BLICK diese Stinkbomben-Verleumdung mehrmals immer wieder neu publizierte, hat der VgT gerichtlich eine Richtigstellung verlangt. Das Bezirksgericht Zürich lehnte diese Klage mit der unglaublichen Begründung ab, das Verstreuen von Flugblättern vor der Kirche sei äquivalent zum Einsatz einer Stinkbombe in der Kirche.
Die Tierbefreiungsfront TBF hat von dieser neuen Rechtsprechung, welche Stinkbomben Flugblättern gleichsetzt, bereits Gebrauch gemacht und in der Kirche des Klosters Fahr mit einer Stinkflüssigkeit gegen die üble klösterliche Tierhaltung protestiert.
Mit Urteil vom 1. Februar 1996 hat das Zürcher Obergericht das haarsträubende Urteil des Bezirksgerichtes geschützt. Immerhin bemerkte das Obergericht: Der Beklagten bzw der Redaktion des BLICK muss zum Vorwurf gemacht werden, dass sie ungenau recherchierte, dh nicht einmal die eigene Sachdarstellung im Juli 1993 konsultiert haben muss und auch die Gegendarstellung des Klägers vom 15. Juli 1993 nicht berücksichtigte. Diese Art von Journalismus, die mit Übertreibungen und Ungenauigkeiten operiert, gehört jedoch zum Stil der Boulevardpresse, der der BLICK zuzuordnen ist. Eine Person oder eine Organisation, die zur Verfolgung ihrer Zwecke daran interessiert ist, in die Schlagzeilen zu geraten, muss mit derartigen Ungenauigkeiten oder Unterstellungen rechnen.

Das Bundesgericht schliesslich wies die Beschwerde gegen dieses skandalöse Urteil ab mit der Begründung, die Verleumdung liege nun schon so lange zurück, dass der VgT kein schützenswertes Interesse an einer Richtigstellung haben könne. Dass diese Falschmeldung noch überall in Redaktions-Datenbanken gespeichert ist und der VgT mit der Abweisung der Beschwerde das ganze, zu Recht angestrengte Gerichtsverfahren bezahlen musste, inklusive einer hohen Anwaltsentschädigung an den BLICK-Anwalt, nur weil das Verfahren ohne Verschulden des VgT verschleppt wurde, interessiert das Bundesgericht nicht. Politik kommt beim Bundesgericht vor Recht, das gaben Parteifunktionäre in der Wirtschaftszeitung CASH vom 20.2.1998 offen zu:
Am dramatischsten geht die SP vor, die eine obligatorische Mandatssteuer einfordert, die bei Bundesrichtern 4 prozent des Nettolohnes beträgt. ‘Das Bundesgericht fällt politische Entscheide, deshalb sollen die Richter auch politisch eingebunden werden. Und in unserer Partei spielt die Solidarität eine Rolle. Wer mit unserer Hilfe in ein Amt kommt, soll deshalb auch die Partei unterstützen’, meint SP-Sprecher Jean Franois Steiert.

Im übrigen wurde Tierschützer Erwin Kessler im Zusammehang mit dieser Flugblattaktion vom liechtensteinischen Landgericht freigesprochen (siehe dazu VN99-1), ebenso bezüglich einer Plakataktion, wo im Fürstentum grosse Plakat-Bilder aus dem fürstlichen Schweine-KZ aufgehängt wurden (siehe "Erwin Kesslers Weissleim hält am besten" in den VN95-3).

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Zu seinem Tier-KZ - siehe die Abbildungen unten - meinte der durchlauchte Fürst Hans Adam II. von und zu Liechtenstein gegenüber dem VgT: Keine Frage, dass dies keine artgerechte Tierhaltung ist. Aber es muss rentieren. Süss und diplomatisch lächelnd zeigte er keinerlei Einsicht, dass ein solches Schweine-KZ, in dem 10 000 beseelter Wesen mit klopfenden Herzen aufs Grässlichste ausgebeutet werden, eines adeligen Fürsten unwürdig ist und dass der VgT dafür bekannt ist, hartnäckig immer und immer wieder anzuprangern und sich nicht durch diplomatisches Gefasel, auch nicht wenn es durchlaucht ist, abspeisen zu lassen. Nachdem der VgT Schweiz und der VgT Österreich die fürstliche Schweinerei zwei Jahre lang immer wieder öffentlich kritisiert hatten - die Medien berichteten europaweit bis nach Holland - sucht der Schweine-Fürst einen Ausweg und fand ihn. Nein, keine artgerechte Freilandtierhaltung. Er verkaufte seine mitten in seinem riesigen Landwirtschaftsbetrieb in Wilfersdorf in Niederösterreich gelegene Schweinefabrik. Tatsächlich erreichte er damit, dass damit das Interesse der Medien versiegte.
Dieser fürstliche Schachzug zeugt zwar von politischer Raffinesse, aber kein bisschen von Moral, Herzensgrösse und Mitgefühl, denn moralisch muss er weiterhin für das Schicksal dieser 10 000 Schweine verantwortlich gemacht werden: Der verkaufte Betrieb liegt mit in seinen riesigen Ländereien und ist völlig von der Infrastruktur des Hof Liechtenstein genannten Landwirtschaftsbetriebes abhängig. Auch dürfte der Fürst weiterhin sein Geld in diesem Betrieb haben und dementsprechend auch weiterhin der finanzielle Profiteur dieser KZ-artigen Tierausbeutung sein. Der Verkauf zeigt alle Merkmale eines Scheinverkaufes.

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Frühere Beiträge zum fürstlichen Tier-KZ:
- Neues von der fürstlichen Schweinerei (VN93-1)
- Verhaftung in Vaduz (VN93-2)
- Kundgebung gegen fürstliches Tier-KZ (VN93-2)
- VgT-Säuliwagen in Vaduz : Protest gegen die fürstliche Schweinehaltung (VN93-3)
- Neues von der fürstlichen Schweinerei: Verleumdungskampagne gegen den VgT (VN93-3)
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Gespräch mit Fürst Hans Adam II von Liechtenstein gescheitert (VN93-4)
- Fürst erbarme Dich Deiner Schweine (VN94-4)
- Landesgericht verurteilt VgT-Aktivisten (VN94-4)
- Mittelalter im Fürstentum - nicht nur für die Schweine! (VN94-4)

- Fürst Adam rechtfertigt die grausame Tierhaltung mit Wirtschaftlichkeit (VN94-4)
- Privatvermögen des Fürsten (VN94-4)
- Luftangriff" auf Schloss Vaduz (VN94-4)
- Strafklage gegen Durchlaucht (VN94-7)
- Fürst, erbarme dich deiner Schweine! (VN94-7)
- Bombenalarm (VN94-7)
- Der Fürst hat Geld wie Heu, aber kein Stroh für die Schweine (VN94-9)
- Illegale Schikanen der fürstlichen Regierung (VN94-10)

- Im Land des Schweinefürsten (VN94-10)
- Mein Name ist Haase - der Bischof und der Fürst (VN94-11)
- Beschwerde gegen die Republik Österreich: Das fürstliche Schweine-KZ verletzt die europäische Tierschutz-Konvention (VN94-11)
- Tierschutz-Pilgerfahrt und Kundgebung vor dem fürstlichen Schweine-KZ  (VN94-12)
- VgT-Protest gegen fürstliches Schweine-KZ (VN95-1)


Der noble Fürst als unmoralisches Vorbild:
Hof Fürst von Liechtenstein in Wilfersdorf, Österreich

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Kein Wunder, dass es im Fürstentum üble Schweine-KZs gibt, gerade so, als ob es gar kein Tierschutzgesetz gäbe, wenn der noble Fürst mit so schlechtem Vorbild vorangeht.


Ich verkaufe doch meine Seele nicht, rief er empört, jedenfalls nicht für so wenig.
Anonym


Üble Schweinefabriken
im Fürstentum Liechtenstein

von Erwin Kessler, Präsident VgT Schweiz

Schweinefabrik Hanspeter Oehri, nördlich von Schaan:

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Industrielle, tierquälerische Intensivhaltung auf engstem Raum, auf Spaltenböden direkt über den Güllekanälen. Die intelligenten, sensiblen Tiere haben keinerlei Beschäftigung:

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Halbverweste Tierleichen, achtlos in den Stallgang geworfen und liegen gelassen, unmittelbar neben dem Fresstrog der  Mutterschweine.

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Schweinefabrik Anton Vogt in Balzers

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1100 beseelte, sensible Lebewesen verbringen ihr trauriges Leben in diesem KZ:

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BLICK-Falschmeldungen: Eine exemplarische Fall-Analyse

von Erwin Kessler, Präsident VgT

Im Sommer 1998 legte ein 17-Jähriger im Zürcher Unterland verschiedene Brände. Unter anderem zündete er - zufällig - auch den Hof eines notorischen Tierquälers an, der seit vielen Jahren seine Kühe ständig, ohne Auslauf an der Kette hielt, amtsmissbräuchlich gedeckt vom Zürcher Veterinäramt. Vor ein paar Jahren hatte der VgT erfolglos eine Anzeige erstattet. Seither mussten wir dem Tierelend ohnmächtig zuschauen. Als der Brand bekannt wurde und sich die Medien in Mitleid mit diesem Bauern ergingen, nahm ich in einer Pressemeldung wie folgt Stellung: ... Nun hat das Schicksal zugeschlagen. Uns freut’s. Mit solchen Tierquälern wäre Mitleid fehl am Platz. Wir bedauern nur das Rind, das in den Flammen umgekommen ist. Ein Blick-Journalist fragte mich hierauf an, ob ich den Brandstifter kenne, ob er VgT-Mitglied sei. Ich verneinte beides und betonte unseren Grundsatz der Gewaltfreiheit und dass ein Tierschützer sicher nicht einen Stall anzünden würde, in dem Kühe angebunden sind. Was macht BLICK daraus? Den ahnungslosen Lesern, die über diese Stellungnahme nicht informiert wurden, suggerierte der BLICK eine Beteiligung des VgT am Brandanschlag mit folgender rhetorischen Frage: War der junge Brandstifter von Kessler und seinem VgT beeinflusst? BLICK weiss, dass der Bursche selber auch ein Tierfreund ist und Rinder, Schafe, Schweine und Kleintiere hat.

Des Rätsels Lösung: BLICK wird vom jüdischen Ringier-Verlag herausgegeben, und da Tierschützer, insbesondere der VgT, das jüdische Schächten kritisieren, sind sie alle Judenhetzer und müssen mit perfiden Verleumdungen bekämpft werden.


Alltägliche Missstände in Tierfabriken im Kanton Zürich - von den Behörden wissentlich geduldet

von Erwin Kessler

Dieser Bildbericht zeigt keine schwarzen Schafe, sondern den ganz normalen tierquälerischen Alltag.
Das vom Schweizer Volk mit überwältigendem Mehr gutgeheissene Tierschutzgesetz verlangt eine artgerechte Haltung der Tiere, doch das Zürcher Veterinäramt findet solch katastrophale Zustände stets gesetzeskonform.
Auf dieses grausame Versagen der Demokratie und des Rechtsstaates reagieren immer mehr verantwortungsbewusste Menschen durch Umstellen auf vegetarische Ernährung. Das ist erst noch gesünder und preisgünstiger.

Die himmeltraurige Rinder- und Schweinemast in Winterthur-Wülflingen ist leider kein Einzelfall, sondern ein typisches Beispiel der landwirtschaftlichen Tierhaltung.

Weitere Beispiele:

Schweinefabrik Breitenmoser in Sennhof/Russikon.

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Mutterschweine in Kastenständen zur Bewegungslosigkeit verurtilt, ohne Beschäftigung:

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Der VgT erstattete schon vor Jahren eine Anzeige beim Veterinäramt, wie üblich nutzlos. Essen Sie vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe! Der rückläufige Fleischkonsum zeigt enorme Wirkung, wie zB diese stillgelegte Schweinefabrik in Niederhasli ZH:

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Die herrschenden tierquälerischen Zustände in der Tiermast werden von den anderen Medien systematisch unterdrückt, weil in der Schweiz nicht sein kann, was nicht sein darf. Alle Zürcher Medien haben den vorliegende Bericht, der den Medien zugestellt wurde, völlig unterdrückt. Nur die Leser der VN erfahren etwas über die in der Schweiz üblichen Tier-KZs. Dank grosszügigen Gönnern und immer mehr Mitgliedern können wir die VN nun schon in einer Auflage von 200’000 herausgeben. Die vorliegende Ausgabe wurde im Zürcher Unterland und in der Region Winterthur gestreut.

Aus Platzgründen können hier nur wenige Beispiele gezeigt werden. Der Bericht über den Kanton Zürich wird in der nächsten Ausgabe der VgT-Nachrichten (VN) fortgesetzt.


Schächt-Prozess: Nichtigkeitsbeschwerde an das Bundesgericht

Ein Leser-Brief zum Schächt-Prozess:

Beim Lesen Ihrer Beschwerde an das Bundesgericht im Schächt-Prozess fiel mir wieder ein, was nach dem Urteil des Obergerichtes im Fernsehen zu sehen und zu hören war: in einer Schar von Menschen stand, irgendwie erhöht, der gloriose Doktor Feigel, siegestrunken, und plärrte zweimal (sicher zweimal, wenn nicht dreimal): Wichtig ist nicht, wieviel Strafe, wieviele Wochen, wieviele Monate Gefängnis - das ist nicht wichtig. Wichtig ist, dass es unbedingt ist, unbedingt, nicht bedingt. D a s ist wichtig, unbedingt. Mir fiel die Szene aus Nathan der Weise ein, wo Lessing den christlichen Patriarchen mehrmals lärmen lässt, gegen jedes Bedenken: Tut nichts - der Jude wird verbrannt! Genauso stupid tönte die Feigelei.
Dr Paul Kamer, Zürich

Freisler-Justiz: Brief an das Bundesgericht

Sehr geehrter Herr Präsident,
die II. Strafkammer des Obergerichtes des Kantons Zürich hat Ihnen mit Schreiben vom 28. Mai 1998 beantragt, darauf zu "reagieren", dass ich in der eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde im sogenannten Schächtprozess das Obergericht als "Freisler-Gericht" bezeichnet habe.

Der berüchtigte Nazi-Richter Freisler, welcher nach dem zwanzigsten Juli 1944 die Prozesse gegen die Hitler-Attentäter geführt hat, wurde zur Personifikation des nationalsozialistischen Justizterrors. In der Tat ist es ein schwerer Vorwurf, das Zürcher Obergericht als Freisler-Gericht zu bezeichnen. Der Vorwurf ist jedoch berechtigt: So wie die Nazi-Gerichte den Holocaust gegen Juden und Zigeuner deckten, so deckt das Zürcher Obergericht immer wieder den heutigen Holocaust an den Nutztieren. Wie unter der Nazi-Justiz werden vom Zürcher Obergericht nicht die Täter gerichtet, sondern jene, welche sich gegen den Holocaust auflehnen. Der Unterschied zwischen der heutigen und der Nazi-Zeit ist nicht grundsätzlicher Art: Die Hitler-Attentäter verwendeten Sprengstoff und wurden gehenkt, ich verwende nur Formulierungen, die gewissen Kreisen nicht passen, und werde deshalb ins Gefängnis geworfen.
Der heutige Holocaust an den Nutztieren basiert auf den gleichen Charakterstrukturen wie damals der Holocaust an Juden, Slawen und Zigeunern. Die heutigen Täter und Mitläufer - egal ob im konkreten Fall Tierärzte, Veterinärbeamte, Rabbiner, Richter, Bundesräte, Politiker, Journalisten und Konsumenten - sind um nichts besser als die damaligen Nazi-Verbrecher und deren Karriere-Egoisten und Mitläufer.

Wer sagt, der Vergleich des heutigen Terrors an den Nutztieren mit dem Holocaust sei menschenverachtend, der hat eine tierverachtende Einstellung und hat die elementarsten Grundsätze einer umfassenden Ethik, die auch Nichtmenschen einschliesst, noch nicht begriffen. Mit meinen Nazi-Vergleichen will ich bewusst machen, dass derart ethisch unterentwickelte Menschen immer noch und massenhaft an den Schaltstellen dieser Gesellschaft sitzen; das ist ja auch der Grund dafür, dass der Holocaust der Nutztiere europaweit unvermindert weitergeht.

Den Egoismus der Massen ausnützend, vermochte Hitler ein ganzes Volk hinter sich zu scharen - ähnlich wie die heutigen Führer. Die Abstimmung über die Genschutzinitiative zeigte dies einmal mehr. Sie zeigte aber auch, dass es eine gewichtige Minderheit Erwachter gibt, welche Tier und Umwelt in ihr ethisches Verantwortungsbewusstsein einschliessen. Nicht umsonst nimmt die Mitgliederzahl des VgT trotz Hetzkampagnen in der regimetreuen Presse anhaltend rasch zu, so dass der VgT in der relativ kurzen Zeit seines Bestehens zu einer der grössten Tier- und Konsumentenschutzorganisationen der Schweiz geworden ist. Die skandalöse Verurteilung wegen angeblich rassistischer Schächtkritik hat eine gewaltige Spenden- und Neumitgliederwelle ausgelöst.
Während unsere Öffentlichkeitsarbeit zur Überwindung des heutigen Holocausts den Repressionen einer systematischen Willkürjustiz im Stile Freislers ausgesetzt ist, geht die heuchlerische "Geschichtsaufarbeitung" weiter, welche kein einziges Opfer wieder lebendig macht.
Mit freundlichen Grüssen
Dr Erwin Kessler, Präsident VgT


Speckbauch macht krank

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Die Gefahr, Diabetes oder eine Herz-Kreislaufkrankheit zu bekommen, nimmt mit dem Bauchumfang zu. Das ist das Resultat einer Studie der Universität Glasgow. Hat eine durchschnittlich grosse Frau mehr als 88 cm, ein durchschnittlich grosser Mann mehr als 102 cm Bauchumfang, treten die genannten Krankheiten 3- bis 4,5-mal häufiger auf als bei schlanken Menschen. (aus KTip).


Wie Migros die Konsumenten täuscht:
"Freiland"-Poulets im Winter - aus intensiver Stallhaltung

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Glückliche Henne mit Küken - nicht bei Migros!

Die Vorstellung von so glücklichen Hühnern weckt Migros regelmässig mit seiner Werbung. Die Realität sieht ganz ander aus. Wie der Tierschutz so bleibt auch der Konsumentenschutz toter Buchstabe. In der Schweiz sind die offizielle Politik und die Justiz nicht auf das Volkswohl, sondern auf die Interessen rücksichtsloser Profiteure zugeschnitten. Mit einem EU-Beitritt wird diese Entwicklung buchstäblich grenzenlos werden.

(EK) Wie Stichproben des VgT ergeben haben, verkaufte die Migros im Winter frische Freiland-Poulets, und zwar sowohl einheimische (‘Mère Josephine’) wie auch französische "Waldpoulets" ‘St Sever’. Masthühner werden im Alter von nur wenigen Wochen geschlachtet, sind also noch sehr junge Tiere ("Riesen-Babies"), welche nur bei warmem Sommerwetter das Freiland aufsuchen können. Bei Regen- und Winterwetter haben diese Jungtiere im Freiland zu kalt. Die frischen Freiland-Poulets, welche Migros im Winter verkauft, können also gar nicht im Freien gewesen sein, und dürften nicht als Freilandprodukt deklariert werden. Konsumenten ohne Fachkenntnisse werden durch diese Werbung irregeführt - ein klarer Fall von Konsumententäuschung.
Die Migros hat sich geweigert, dazu Stellung zu nehmen. Hingegen hat am 22.1.98 ein Migros-Pouletmäster im St Galler Tagblatt auf die Kritik des VgT reagiert: Paul Fillinger aus Weingarten/TG: "Heute waren sie draussen. Kessler kann kommen, wenn er sie sehen will." Und Kessler kam. Im Februar und März wurde beobachtet. Auch bei schönem Wetter meistens keine Hühner im Freien, und wenn einmal, dann von den 1800 maximal ein paar Dutzend.

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Auch im Sommer Alibi-Auslauf für die Werbung: Sieht gut aus, aber die überzchteten, sehr jung geschlachteten Masthühner, die ohne Eltern und ohne Leittiere gehalten werden, können den Auslauf kaum benützen, daran erkennbar, dass die Wiese in den winzigen eingezäunten Ausläufen fast unberührt ist.

Die Konsumententäuschung von Migros hat System, es sind keine Einzelfälle. Der VgT kann aber nicht wegen unlauterem Wettbewerb klagen, da das Bundesgericht in einem seiner zahlreichen Willkürurteile dem VgT das gesetzliche Verbandsklagerecht in Konsumentenschutzangelegenheiten (gemäss Gesetz über den unlauteren Wettbewerb Artikel 10) verweigert hat. Wie der Tierschutz, so bleibt auch der Konsumentenschutz toter Buchstabe. Das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb wird vom Bundesgericht einseitig zugunsten der Wirtschaft ausgelegt, um Journalisten und Konsumentenschützer zum Schweigen zu bringen. Der VgT kann deshalb nichts anderes tun, als die Konsumenten wieder einmal vor Produkten aus angeblich tiergerechter Haltung zu warnen. Vegetarische Ernährung ist der sicherste und gesündeste Weg, um diesen ewigen Betrügereien zu entgehen.
Auch diese Konsumenten-Täuschung wurde - wie fast alle anderen - von den Medien unterdrückt, die von uns verschickte Mitteilung nicht beachtet. Tierschutz ist halt ein Hindernis für den EU-Beitritt und für den schrankenlosen Freihandel (WTO); deshalb spricht bzw schreibt man am besten nicht mehr darüber. Es beunruhigt nur das Volk und die Konsumenten und das wiederum erschwert die Durchsetzung der offiziellen Wirtschaftspolitik, der sich alles andere unterzuordnen hat - insbesondere Ethik und Demokratie. Den Opfern schenkt die humanitäre Schweiz dann grosszgig hie und da ein Almosen - aus Steuergeldern selbstvertändlich, nicht aus der Kasse der Profiteure, die bei einem Milliardenvermögen ein steuerbares Einkommen von 0.- Fr ausweisen.


Wie Migros die Konsumenten täuscht:
Parmaschinken und Sala
mi aus italienischen Tierquäler-Schlachthöfen

Vor Gericht hat Migros-Direktor Hans Heinzelmann als Kläger gegen den VgT zwei italienische Schlachhöfe zu Protokoll gegeben, von denen das Schweinefleisch für den Migros-Parmaschinken und -Salami bezogen wird. Die “tierschutz-ethischen Richtlinien” der Migros würden auch für diese ausländischen Lieferanten gelten und von Migros streng kontrolliert. Der VgT scheute den Aufwand nicht, diese Schlachthöfe in Italien zu besuchen und die tierquälerischen Zustände dort fotografisch zu dokumentieren. Nachdem sich das Schweizer Fernsehen und alle anderen grösseren Medien wie üblich nicht für solche Tierquälereien und Konsumententäuschungen interessierten, haben wir in den VN97-6 einen Bildbericht veröffentlich, ebenso im Journal ACUSA-News 98-1 der Westschweizer VgT-Sektion ACUSA (Association Contre les Usines d’Animaux, siehe Seite 2). Einem empörten Leser schrieb Migros, das seien nicht die Migros-Schlachthöfe. Die gezeigten Schlachhöfe hätten mit den Migros-Lieferanten rein gar nichts zu tun. Weil Heinzelmann seine Aussagen als Zeuge unter Verpflichtung und Ermahnung zur Wahrheit gemacht hatte, haben wir gegen ihn bei der Bezirksanwaltschaft Zürich Strafanzeige wegen falscher Zeugenaussage eingereicht.

Da die Tages-Zeitungen sowie Radio und Fernsehen voraussichtlich einmal mehr auch diesen Skandal unterdrücken werden, werden wir unsere Leser umso ausführlicher in den VN weiter über diesen Fall und die zahlreichen Konsumententäuschungen durch die Migros informieren.

  

Bilder aus den grässlichen Migros-Schlachthöfen in Italien
In den Schlachthöfen, wo angeblich alles kontrolliert und überwacht nach den Tierschutzethischen Grundsätzen von Migros tierfreundlich zu und her gehen soll, hat der VgT beobachtet und fotografiert, wie über das Wochenende (!) rund 1000 Schweine in einer riesigen Halle in prallvollen Vollspaltenbuchten ohne Tränke, Futter und Beschäftigung "zwischengelagert" sind, bis am Montag der Betrieb wieder aufgenommen wird. Wir haben ein halbtotes Tier gefilmt, das bei Betriebsschluss am Wochenende einfach in den Stallgang hinausgelegt wurde - zum langsamen Verrecken.

  


Leserbriefe

Lieber Herr Kessler, die letzte Ausgabe war wieder eine Sprengkraft! Ihre Beschwerde ans Bundesgericht im Schächtprozess ist wasserklar. Wenn es für Gerichtseingaben Schulnoten gäbe, hätten Sie in Logik den Sechser erreicht.
Dr Paul Kamer, Zürich


desiree.jpg (7906 Byte)Lieber Herr Kessler, ich bin Desire, bin 11 Jahre alt und gehe in die vierte Klasse. Ich finde ihre Arbeit zum Schutz der Tiere ganz toll.
Desire Meyer, Embrach


Telefonanruf:
Ich habe ihr Journal erhalten [VN98-6] und bin schockiert, was es da alles gibt. Das erfährt man ja sonst nicht. Bitte senden Sie mir auch noch ihr Buch Tierfabriken in der Schweiz[erhältlich im VgT-Buchversand].
George W, Langendorf


Der Tages-Anzeiger hat gelegentlich Leserbriefe von mir erhalten und diese mehrheitlich abgedruckt. Auffallend war jedoch, dass meine Leserbriefe dann nicht publiziert wurden, wenn darin der VgT oder dessen Präsident Erwin Kessler namentlich erwähnt wurden. Dieses seltsame Verhalten des sich als grösste unabhängige Zeitung der Schweiz bezeichnenden Mediums zeigt sich nun auch in der Inseratezensur gegen den hartnäckigen Tierversuchsgegner Dr Christopher Anderegg. Diese Manipulation schafft das Fundament für eine unausgewogene Berichterstattung, welche die Entscheidungsfähigkeit der Leser vermindert und unweigerlich zu einer geistigen und psychischen Verarmung führen muss. Wo Kritik nicht mehr erlaubt wird, ist die Gehirnwäsche in fortgeschrittenem Stadium. Zwei prominente, aber eben unbequeme Tierschützer sind möglicherweise nur die Spitze des Zensur-Eisberges.
Roland Fäsch, Glattfelden


Aus einem Brief an Greenpeace Schweiz:
Wie ich aus einem Artikel in den VgT-Nachrichten 1998-6 entnehme, ist der Geschäftsführer von Greenpeace Deutschland ein Befürworter des jüdischen Schächtens. Jedes Lebewesen, das Schmerz empfindet, ist gleichwertig und deshalb zu schützen. Solange Sie diesem Grundsatz nicht gänzlich folgen können, werde ich die Spende für Greenpeace dem VgT zukommen lassen. Sicher kann man auch Herrn Kessler kritisieren, aber in seinen Taten finden sich keine bequemen oder faulen Kompromisse. Dies ist bewundernswert und dafür hat Herr Kessler meine Achtung.
René Schwager, Zürich


Wir waren jetzt gerade zwei Wochen in Südfrankreich in den Ferien. Dadurch dass ich ohne Fleisch immer billiger ass als die anderen, habe ich sicher 100 Fr gespart. Die überweise ich Ihnen mit Freude.
Barbara Vogelsinger, Affoltern


Meine Freundin und ich sind beide Mitglieder beim VgT und wir erhalten deshalb die VN doppelt (eine wird immer weitergegeben), nun möchte ich auch die Email-News des VgT abonnieren, um noch schneller informiert zu werden. Ich finde Ihre Internetseite übrigens hervorragend aufgemacht und immer top-aktuell.
Albert Eisenring, Email: aeisenring@datacomm.ch
Anmerkung der Redaktion:
Im Internet veröffentlicht der VgT die vollständigen VN (auch frühere Ausgaben sind archiviert) und zusätzlich laufend tagesaktuelle News. Die Email-Zustellung dieser News können kostenlos abonniert werden.


Letzthin habe ich Ihr Buch Tierfabriken in der Schweiz gelesen. Ihre Ausführungen haben mich äusserst nachdenklich gestimmt... Ich muss Ihnen ehrlich gestehen, dass ich bis anhin eher Negatives über Sie erfahren habe, doch war die Kritik immer sehr diffus. Ihre Grundeinstellung, so wie ich sie in Ihrem Buch erfahren habe, kann ich aber vollumfänglich teilen und zudem beeindruckt mich auch Ihre Hartnäckigkeit.
Raffael N, Winterthur

 

Als ich in den letzten VN vom Schweine-KZ des katholischen Schwesternheimes St Elisabeth des Klosters Ingenbohl las, fühlte ich eine grosse Verzweiflung. Ich musste irgend etwas tun und so habe ich das Schwesternheim angerufen. Es meldete sich eine liebe Frauenstimme und fragte nach meinen Wünschen. Ich erzählte von den Bildern aus der Schweinestallung und ich könne es nicht fassen und sei kurz vor einem Austritt aus der katholischen Kirche. Die Frau hatte keine Ahnung und ich musste ihr lange erklären, um welche Schweine es gehe und dass es eine Schande sei, dass Mutterschweine in solchen Käfigen wie abgebildet einzusperren. Bitte beruhigen sie sich, das kann doch gar nicht sein, ich frage nach... und sie verband mich mit dem landwirtschaftlichen Betriebsleiter, denn er sei für die Schweine zuständig, hier wissen wir nicht, wie diese leben. Frau Amrein, die Frau des Betriebsleiters (ich habe Hemmungen, bei einem solchen technischen Betrieb von Bauersfrau zu sprechen) meldete sich am Telefon. Sie hörte mir geduldig zu, war sehr nett und erklärte mir, warum Schweine in solche Käfige gesperrt werden. Damit die anderen sie nicht plagen. Es gäbe viele Schweine, die sich gegenseitig verletzen... Ich sagte, man müsse wohl einen Betriebsleiter fortschicken, wenn er keine anständige Einstellung zu den Tieren habe. So etwas wie auf den Bildern dürfe es einfach nicht geben und schon gar nicht, wenn die Kirche damit zu tun hat. Da schimpfte Frau Amrein plötzlich auf den Kessler und den VgT. Ich unterbrach sie und sagte, dass ja solche schrecklichen Käfige tatsächlich existieren. Ihre Tiere leben auf dem nackten, harten Boden in engen Käfigen und das ist Tierquälerei. Da muss man einem Herr Kessler dankbar sein, dass er solches aufdeckt. Frau Amrein erzählte mir dann, dass Schweine den Sonnenbrand bekommen, krank werden und sich gegenseitig anfallen, wenn man sie im Freien laufen lässt. Das sei der Kessler, der alles durcheinanderbringe, und sein böses Spiel...
Nachher rief ich nocheinmal im Schwesternheim an und sprach mit Oberin Johannita Sommer. Ich sagte ihr, ich fnde es tausendmal schlimmer, wenn Tierquälerei durch die Kirche oder ein Kloster verübt wird als wenn dies ein dummer Bauer tut, der es von seinem noch dümmeren Vater so gelernt hat. Die Kirche, die Klöster, sollten den Menschen doch Vorbilder sein! Die Oberin sagte, der Betriebsleiter sei ein junger, fähiger Mann aus dem Berneroberland. Sie habe einmal nach den Schweinen gefragt, aber man dürfe diese nicht anschauen wegen der Gesundheit. Sie wisse also nicht, wie es im Stall aussehe, aber sie habe von den Käfigen gehört und die Bauersfrau habe erklärt, dass diese zum Wohle der Tierli seien. Es gäbe bei den Schweinen wie bei den Menschen eben solche, die aggressiv gegen andere seien und sich plagen. Die Schweine könne man einsperren, bei den Menschen gehe das halt nicht. Ich erklärte ihr meine tiefe Betroffenheit und mein Mitleid mit den armen Schweinen und dass sich ein Kloster schämen sollte, das sich an solcher Tierquälerei beteilige. Aber nein, liebe Frau, antwortete sie, das macht doch nicht die Kirche und Tierquälerei ist das sowieso nicht. Das ist der berühmte Herr Kessler, der die Kirche schlecht machen will. Auch das Kloster Fahr und das Kloster Einsiedeln hat er in den Dreck gezogen. Wir glauben, er hat etwas gegen die katholische Kirche. Ich sagte, in diesen VgT-Nachrichten gehe es aber nur auf 1 von 24 Seiten um Tierquälerei der Kirche. Alles andere sind andere Tierquälereien, solche von Bauern, vom Staat und von Schächt-Juden. Bitte schicken sie mir doch diese Zeitung, sagte Schwester Johannita, wenn die Bilder tatsächlich von hier sind, dann muss ich mich fragen, wie der Herr Kessler zu diesen Bildern gekommen ist. Es darf niemand in den Stall. Da müsste man dann wahrscheinlich von etwas Strafbarem ausgehen. Ich sagte: Ja, das ist wirklich strafbar, wenn man die Schweine so gemein behandelt. Morgen rede ich mit dem Bauer, der in meiner Nähe Freilandschweine hält. Stellen sie sich vor, wie schön es wäre, wenn auch bei ihnen eine solche Tierhaltung eingeführt würde. Obwohl Frau Amrein mir sagte, dass die Schweine das nicht vertragen, sah ich noch nie Schweine tot am Boden liegen in dieser Freilandhaltung in Schneisingen.
Marlène Gamper, Glattfelden

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Schweinefabrik des katholischen Schwesternheimes St Elisabeth, Zuchwil/SO, Eigentum des Klosters Ingenbohl, Brunnen/SZ


Bündner-Nusstorten
mit ausländischen Käfig-Eiern

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Eier aus solchen Tier-KZs werden in Fertigprodukten versteckt - ohne Deklaration - auch in Bündner Nusstorten

Die Bäckerei-Konditorei Kloiber, Davos-Platz, verkauft "Bündner-Nusstorten", die Eier enthalten, deren Herkunft nicht deklariert ist, ebensowenig die Haltungsart der Legehennen. Anfragen des VgT nach der Herkunft der Eier und warum diese nicht deklariert werde, falls es sich nicht um ausländische Hühner-KZ-Eier handle, wurden wiederholt nicht beanwortet. Keine Antwort ist auch eine Antwort und bestätigt wohl die Vermutung, dass es sich tatsächlich um ausländische KZ-Eier handelt, entsprechend der verbreiteten Gewohnheit von Schweizer Bäckereien und Konditoreien, für ihre Produkte pasteurisierte ausländische Eimasse zu verwenden - billig und bequem, aber etwa der gleiche Schwindel, wie das "Bündner-Fleisch", das aus brasilianischem Rindfleisch hergestellt wird! Ohne Deklaration merkt der Konsument das ja nicht, hat sich der schlaue Herr Kloiber gedacht und er hätte Recht, wenn da nicht der VgT wäre...

Auch COOP verschweigt, dass seine Bündner Nusstorten ausländische KZ-Eier enthalten. In der Coop-Zeitung (28. Oktober 1998) wurden die Zutaten wie folgt angegeben: Zucker, Butter, Nüsse, Rahm und Honig. Dazu kommt auch ein ganz kleines bisschen ‘Bündner Geheimnis’. Ausländische Eier aus tierquälerischer Käfighaltung verkauft COOP seinen Kunden als Bündner Geheimnis! COOP geht sogar so weit, peinliche Produkte in der Zutatenliste gesetzwidrig zu verschweigen: COOP-Blätterteigpastetli enthalten gesetzwidrig nicht deklariert KZ-Eier. Da der Glanz verrät, dass sie wahrscheinlich mit Eimasse angestrichen sind, haben wir COOP angefragt, ob Eier enthalten sind. COOP hat die Auskunft verweigert. Der VgT hat dann aber die Falschdeklration trotzdem verifizieren können.


Rassendiskriminierung wird in der Schweiz bestraft - ausser wenn Juden Nicht-Juden diskriminieren:

Vegetarische Küche ist nicht koscher - wenn von Nicht-Juden gekocht

(EK) Mit dem Antirassismus-Maulkorbgesetz hat in der Schweiz die neue Inquisition des 20. Jahrhunderts eingesetzt: Jüdische und antirassismus-neurotische linke Kreise brauchen nur zu schreien "Rassist, Rassist!", und schon wird ein Willkürjustizapparat gegen Menschen, die niemandem etwas zuleide getan haben, in Gang gesetzt. Für alle möglichen Verfolgungen unbequemer Kritiker bietet der Antirassismus-Gummiartikel den Gesinnungspolizisten einen praktischen Vorwand.

Nur eine ganz spezielle Volksgruppe ist immun gegen solchen Verfolgungen - ausgerechnet eine Volksgruppe, welche in ihren Religions-Büchern die allerschlimmsten rassistischen Weltanschauungen verbreitet. Authentische Zitate aus dem "Talmud" genannten jüdischen Glaubensbekenntnis, in welchem man - wie damals in Hitlers "Mein Kampf" - ihre rassistischen Theorien ganz offen nachlesen kann:

"Wer die Scharen der Nichtjuden sieht, spreche: Beschämt ist Eure Mutter, zu Schanden, die euch geboren hat."
"Wer die Gräber der Nichtjuden sieht, spreche: Beschämt ist eure Mutter, zu Schanden, die euch geboren hat."
"Wenn ein Nichtjude oder ein Sklave einer Israelitin beiwohnt, so ist das Kind ein Hurenkind."
"Unter Hure sind nur die Proselytin (die Nichtjüdin), die freigelassene Sklavin und die in Unzucht Beschlafene zu verstehen."
"Wenn der Ochse eines Israeliten den Ochsen eines Nichtjuden niedergestossen hat, so ist er ersatzfrei."
"Die Güter der Nichtjuden gleichen der Wüste, sind wie ein herrenloses Gut und jeder, der zuerst von ihnen Besitz nimmt, erwirbt sie."
"Es wird bezüglich des Raubes gelehrt: Diebstahl, Raub und Raub einer schönen Frau und desgleichen ist einem Nichtjuden gegenüber einem Nichtjuden und einem Nichtjuden gegenüber einem Israeliten verboten, und einem Israeliten gegenüber einem Nichtjuden erlaubt. Das Blutvergiessen ist einem Nichtjuden gegenüber einem Nichtjuden und einem Nichtjuden gegenüber einem Israeliten verboten und einem Israeliten gegenüber einem Nichtjuden erlaubt."

Wer meint, das sei altes, historisches Zeugs ohne Bedeutung im heutigen jüdischen Leben, der irrt gründlich. Diese Zitate sind nämlich den neuesten Talmud-Ausgaben entnommen. Wie die heute von den Juden solidarisch verteidigte grausame Schächt-Tradition der orthodoxen Juden zeigt, bildet zumindest diese abartige Vorstellungen aus uralten jüdischen Traditionen auch heute noch ein tabuisiertes Element des jüdischen Selbstverständnisses. Das illustriert aktuell auch ein kürzlich in dem in Zürich erscheinenden "Israelitischen Wochenblatt" erschienenen Beitrag "Wie koscher ist die vegetarische Küche?", worin alles von einem nicht-jüdischen Koch zubereitete Essen als für Juden nicht geniessbar erklärt wird, selbst wenn der Nicht-Jude das Essen "im Gefäss eines Israeliten und im Haus eines Israeliten gekocht oder gebraten hat". Darum haben Juden - so die dringende Ermahnung in diesem jüdischen Blatt - nichtjüdische vegetarische Restaurants zu meiden.
Wohl damit der auch in jüdischen Metzgereien spürbare Fleischkonsumrückgang gebremst wird. Wie praktisch war es doch schon immer, wenn Rabbiner und Pfaffen ihre sündigen Schäfchen mit Wortklaubereien aus heiligen Schriften lenken können, auch wenn dahinter ganz andere als religiöse Motive standen.


Yehudi Menuhin - der grosse jüdische Musiker - zum Schächten

von Erwin Kessler

Seit langem bin ich ein Bewunderer von Yehudi Menuhin, der nicht nur ein grosser Musiker, sondern auch ein Mensch von aussergewöhnlicher innerer Grösse ist, der selbstverständlich auch Vegetarier ist. In liebenswürdiger Weise aber dennoch mit klaren, deutlichen Worten nimmt er zum Weltgeschehen Stellung. Er hat sich auch nicht gescheut, vor dem israelischen Parlament die Unterdrückung und Diskriminierung der Palästinenser scharf zu verurteilen. Auf mein Ersuchen hin hat er am 2. Oktober 1995 eine zur Veröffentlichung bestimmte schriftliche Erklärung gegen das Schächten abgegeben und auch klar gestellt, dass er die Kritik am Schächten nicht als antisemitisch empfinde:

Dear Mr Kessler, Thank you for your letter of 17th September. I am entirely with you. However, it is still better not have to kill animals at all, but I certainly would not accuse the critics of anti-Semitism. I find it in a way touching that an old doctrine is obeyed which came from a time when there was no sense of identity between man and beast. With all good wishes.
Yours sincerely, Yehudi Menuhin

Diese Erklärung wurde von sämtlichen Medien (mit Ausnahme des NATÜRLICH) unterdrückt, da sie quer liegt zur Hetzkampagne gegen mich, ich kritisiere das Schächten nicht aus tierschützerischen, sondern antisemitischen Motiven.
Die spannende Selbstbiografie Yehudi Menuhin: Unvollendete Reise ist im VgT-Buchversand erhältlich für Fr 20.40 inkl Versand (VgT, 9546 Tuttwil)


Neue Videoaufnahmen von jüdischem Schächten:
ein grässliches Gemetzel!

Die englische Vegetarier-Vereinigung Viva! hat uns neue Aufnahmen aus einem jüdischen Schlachthof zugestellt. Die dreiminütige Videosequenz kann vom Internet heruntergeladen werden unter http://www.vgt.ch/media/movie32-schaechten.htm oder beim VgT-Videoverleih als VHS-Cassette ausgeliehen werden.

Das Video zeigt das Schächten von Kühen. Es handelt sich offensichtlich um einen Ausschnitt aus der Routinearbeit eines mechanisierten jüdischen Schlachthofes.

Die Direktorin der Vegetarier-Vereinigung Viva!, eine Zoologin, schreibt zu diesen Aufnahmen:

"Viva! wurde bei verschiedenen Gelegenheiten gesagt, dass Kühe durch einen einzigen Schnitt quer durch den Hals getätet würden und dass das Tier fast augenblicklich das Bewusstsein verlieren würde, was jedoch nicht zutrifft.
Fall 1: Der Hals der Kuh wird durch eine mechanische Hebevorrichtung gestreckt durch Aufwärtsdrücken des Kopfes. Die Nüstern der Kuh vibrieren. Starrer Blick. Schäumender Speichel fliesst aus dem Maul. Der Schächter schneidet die Kehle der Kuh durch, indem er 13 mal hin und her säbelt. Die Kuh zuckt vom Messer zurück soweit sie kann und ihr Ausdruck zeigt Schmerz und grosse Angst. Die Kuh verliert das Bewusstsein nicht sofort; der Film endet vorher.
Fall 2: Wieder wird der Hals der Kuh gestreckt und der Kopf mechanisch aufwärts gedrückt. Die Kuh steht dabei aufrecht in einer Box. Nach drei Schnitten strömt das Blut heraus; der mechanische Halsstrecker wird gelöst, aber das Tier verliert das Bewusstsein nicht. Es ist deutlich bei vollem Bewusstsein während das Blut aus der klaffenden Wunde strömt. Seine Augen blicken und blinken, es bewegt seine Ohren und es hält seinen Kopf aufrecht. Nach 30 Sekunden wird auf der Stirne ein Bolzenschuss angesetzt, aber die Kuh verliert das Bewusstsein immer noch nicht. Sie schafft es immer noch, ihren Kopf frei aufrecht zu halten, als der Film nach 50 Sekunden endet."

Kommentar von Erwin Kessler, Präsident VgT Schweiz:

Am Ende der ganzen Videosequenz macht die Kuh nach der ganzen Prozedur - Schächtschnitte und Bolzenschuss - sogar noch einen Schritt zurück, gerade noch sichtbar, bevor der Film abbricht. Vermutlich wird für den Bolzenschuss zu schwache Munition verwendet, damit das Tier während dem Schlachtvorgang sicher nicht getötet wird, weil die Tiere angeblich gemäss Religionsvorschrift lebend geschächtet werden müssen. Die in England offenbar vorgeschriebene Betäubung durch Bolzenschuss einige Zeit nach dem Schächtschnitt (diese Schächtpraxis habe ich auch im Schlachthof Wien gesehen) wird auf diese Weise mit zu schwacher Munition umgangen - eine Alibi-Betäubung, welche das Leiden der Tiere ins unfassbare steigert. Und das alles ausgeübt von angeblich zivilisierten Menschen im Namen Gottes. Weil ich den Charakter solcher Menschen mit dem Charakter von Nazi-Verbrechern verglichen habe, muss ich ins Gefängnis. Ich werde diesen Vergleich erst fallen lassen, wenn mir ein schlimmerer Vergleich einfällt!

Die Praxis zu schwacher Bolzenschussmunition - Verwendung von Kleinviehmunition für Grossvieh - habe ich persönlich bei moslemischem Schächten in einer türkischen Metzgerei in Lengnau/BE beobachtet. Im vorliegenden Videofilm ist die Ladung offenbar so schwach, dass die Kuh nicht einmal momentan bewusstlos wird, sondern nur von Schmerz gepeinigt die Augen zukneift - eine satanische Schlachtmethode im Namen Gottes!


K.o. nach Schächt-Video

von Martin Ebner, Jäger, Tuttwil

Als aktiver und engagierter Jäger wirft es mich nicht gleich aus den Schuhen. wenn ich irgendwo Blut fliessen sehe. Schliesslich gehört es zu unserem Handwerk, ein erlegtes Wildtier draussen im Wald fachgerecht auszuweiden und zu versorgen. Auch kann ich durchaus zuschauen, wenn mein eigener Saft beim Blutspenden ins Fläschli fliesst. Als mir jedoch vor kurzem Erwin Kessler einen diese Videoaufnahmen des Schächtens von Kühen zeigte, verlor ich buchstäblich den Boden unter den Füssen. Als ich mich nach einiger Zeit wieder vom K.o.-Schlag erholt hatte, fragte ich mich, was mich wohl so erschüttert hatte. Einmal war es sicher das Durchschneiden der Kehle des Tieres bei dessen vollem Bewusstsein (ersichtlich an den Augen des Tieres). Dann aber vor allem auch das völlige Ausgeliefertsein des Opfers gegenüber seinem Schlächter. Denn trotz Schmerz und Angst war es ja nicht in der Lage, seinen natürlichen Reflexen zu folgen und zu flüchten. Und damit war es bis zum Ende voll nur dieser Angst und diesem Schmerz ausgeliefert. Drittens bekam ich weiche Knie, weil es sich hier wohl nicht um einen Einzelfall handelte, sondern um ein Beispiel aus Tausenden von Massenschlachtungen. Und gleichzeitig sah ich vor meinem inneren Auge auch das Bild niedergemetzelter algerischer Dorfbewohner, denen ebenfalls im Namen Gottes oder einer anderen "höheren Macht" bei lebendigem Leib die Kehle durchschnitten wird. Aber eben: wenn sogar Menschen einander zu Tode prügeln, wie steht es dann erst mit dem "humanen" Umgang mit Tieren!


Kanton Zürich - Tierelend in Kuhställen: Lebenslänglich an der Kette

von Erwin Kessler, Präsident VgT

Im Kanton Zürich haben viele gewerbsmässige Tierquäler, welche das Tierschutzgesetz seit Jahren und Jahrzehnten missachten, indem sie ihre Kühe lebenslänglich ohne Auslauf an der Kette halten, vom Veterinäramt illegale Sonderbewilligungen erhalten. Nachdem auf Klage des VgT hin die Zürcher Bezirksanwaltschaft feststellte, dass solche Sonderbewilligungen Amtsmissbrauch darstellen, hat sich das Bundesamt für Veterinärwesen beeilt, seinen bedrängten Zürcher Beamtenkollegen zu Hilfe zu eilen: die Erteilung von solchen Sonderbewilligungen zur gewerbsmässigen Tierquälerei wurde kurzerhand durch Abänderung der Tierschutzverordnung legalisiert.

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Lange Zeit verbrachten die Kühe in diesem Stall in Oberhöri ihr ganzes Leben an der Kette. Hartnäckige Proteste des VgT bewirkten schliesslich eine Verbesserung, aber was für eine: jetzt hat es in diesem dunklen Stall nur noch eine einzelne Kuh (Bild unten). Sie kann im Stall herumlaufen, kommt aber nie aus dem Stall. Für ein Herdentier ist eine solche Einzelhaltung ein Skandal - bewilligt von Kantonstierärztin Dr Regula Vogel. Für solche ebenso hochbezahlte wie unnütze Chefbeamten zahlen die Zürcher Steuern.

 

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Heinrich Meier, Winkel bei Bülach: Moderner Landwirtschaftsbetrieb auf offenem Feld. Verletzt die Auslaufvorschrift seit Jahren und mit Wissen des Veterinäramtes

 

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Fritz Spichiger, Niederglatt: Seit vielen Jahren mit Wissen des Veterinäramtes: Jungrinder lebenslänglich an der Kette. Die jungen spiel- und bewegungsfreundigen Tiere können lebenslänglich nur gerade den Kopf wenden, auf- und abliegen.

 

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Alois Uhr, Wila: Jungrinder im dunklen Stall dauernd an der Kette, ein nichtbenützter winziger Alibi-Auslauf hinter dem Haus stellt das Veterinäramt zufrieden

 

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Landwirt Willi Baumann, Ottikon: Kühe seit vielen Jahren dauernd an der Kette - mit Bewilligung des Veterinäramtes

Gegen solche gewerbsmässigen Tierquäler und illegale Subventionsbezüger ist die Tierbefreiungsfront (TBF) verschiedentlich mit Straktionen und symbolischen Tierbefreiungsaktionen vorgegangen. So auch im Fall von Landwirt Hermann Flach in Neftenbach. Am 13. Juli 1996 zerstach die TBF die Reifen seines Traktors, mit dem er den ganzen Sommer hindurch Gras in die Scheune fährt, anstatt das Vieh auf die Weide zu lassen. Hierauf erstattete Flach Strafanzeige gegen mich, weil ich die Medien über diese Aktion informierte und kein Geheimnis daraus machte, dass mich diese Aktien gegen diesen Tierquäler freute.

Die Bezirksanwaltschaft Winterthur musste jedoch die Strafuntersuchung gegen mich einstellen und auferlegte Flach die Kosten, da er die Anzeige ohne irgend einen Beweis leichtfertig eingereicht hatte. Gegen diese Einstellung liess Flach durch Rechtsanwalt Rolf Moser, Forch, Rekurs erheben, der aber vom Bezirksgericht Winterthur kostenpflichtig abgewiesen wurde. Neben seinen Anwaltskosten hatte Tierquäler Flach nun auch noch die Verfahrenskosten von insgesamt rund 1000 Fr. Geschieht ihm Recht - ein positiver Nebeneffekt der TBF-Aktion und ein ganz klein bisschen Gerechtigkeit gegenüber der ungeheuren, täglichen Ungerechtigkeit, welcher die skrupellos ausgebeuteten Nutztiere ausgeliefert sind.

Da die amtlich geduldeten Tierquälereien bei der Haltung von Milchvieh jedoch munter weitergehen, empfiehlt der VgT Zurückhaltung beim Konsum von Milch und Milchprodukten. Sehr leicht kann zB Butter durch Pflanzenmargarine ersetzt werden, und die Einschränkung des Konsums von Käse ist für die mehrheitlich an gefährlichem und hässlichem Übergewicht leidenden Wohlstandsbürger auch eine wichtige Vorbeugemassnahme gegen die tödlichen Zivilisationskrankheiten.

In der nächsten Ausgabe der VN zeigen wir weitere Beispiele, wie (auch) im Kanton Zürich das Tierschutzgesetz toter Buchstabe bleibt.


Fisch - ein Tierquälerprodukt:
Fischerverbände halten an Tierquälereien beim Sportfischen fest

Eine der tierquälerischen Praktiken der Sportfischer ist das Wieder-Hineinwerfen gefangener Fische, weil der Fischer gar keine Fische essen, sondern nur seine Jagdlust befriedigen will. Tierquälerei als Freizeitvergnügen. Der Fachbegriff für dieses tierqulerische Fischen heisst "catch & release" - fangen und wieder freilassen.

Artikel 3 des Tierschutzgesetzes lautet:

"Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder es in Angst versetzen."

Die Befriedigung sadistischer Jagdlust ist keine Rechtfertigung für Tierquälerei. Trotzdem wird catch&release von den Behörden geduldet, so wie das Tierschutzgesetz auch sonst weitgehend toter Buchstabe bleibt. Und Tierschutzorganisationen haben kein Recht, gegen Tierquäler Gerichtsverfahren zu führen.

Eine Petition des VgT an das Thurgauer Parlament, catch&release im kantonalen Fischereigesetz zu verbieten, wurde mit der fadenscheinigen Begründung abgelehnt, man wolle abwarten, was der Bund mache. Und der tut bekanntlich gar nichts, um das vom Volk vor 20 Jahren mit grossem Mehr gutgeheissene Tierschutzgesetz endlich durchzusetzen.

Die Fischereiverbände lehnen ein solches Verbot ab. Im Gegensatz zu den schweizerischen Jagdschutzverbänden, die sich ernsthaft für weidmännisches, tierschonendes Jagen einsetzen, sind die Spitzen der Sportfischerei ethisch noch völlig unterentwickelt und glauben, Tierschutz-Forderungen einfach mit Aggressionen oder lächerlichen Phrasen übergehen zu können. Die Zeitschrift Petri-Heil, das Sprachrohr der Sportfischer, führt zur Zeit ein Gerichtsverfahren gegen den VgT und verbreitet regelmässig Beiträge zugunsten tierquälerischer Fischerei-Methoden. Im Editorial von "Petri-Heil" 3/1997 wird catch&release mit folgenden Worten offen und hemmungslos als übliche Praxis gerechtfertigt:

"Es gibt Tage, an denen ich den frischen Fisch mit Vergnügen in die Küche liefere. Ich kann mich aber auch uneingeschränkt freuen, eine spitz gehakte Forelle mit gutem Mass wieder sorgsam ihrem Element zu überlassen. Zum Beispiel, weil ich keine sofortige Verwertungsmöglichkeit habe."

Was hier vom Chefredaktor dieser Fischerei-Zeitschrift vertreten wird, ist reine Jagdlust ohne Rücksicht auf Schmerz und Leid anderer Lebewesen. Es geht nicht um Nahrungsmittelbeschaffung in Form eines weidgerechten Fischens, sondern um ungerechtfertigte Tierquälerei, die laut Gesetz verboten ist, aber gesetzwidrig geduldet wird.

Jedes Fangen von Fischen ist mit Schmerzen und Todesangst, oft auch mit Angelverletzungen, das heisst mit Schäden und weiterdauerndem Leiden verbunden. Beim "Drill" wird der angehakte Fisch bis zur Erschöpfung gequält, damit er nicht mehr entfliehen und problemlos gelandet werden kann. Das kann bei grösseren Fischen bis zu einer halben Stunde dauern. Welche Todesangst das für das Tier bedeutet, kann sich jeder vorstellen, auch wenn Fische uns biologisch nur weit entfernt verwandt sind; es sind immerhin Wirbeltiere mit einem fein ausgebildeten Nervensystem und hochempfindlichen Sinnen. Die Fischer gehen aber sogar so weit, auch das Schmerzempfinden der Fische in Frage zu stellen. In Petri-Heil 1/1999 wird behauptet "catch&release" sei Tierschutz", weil gefangene Fische nicht auch noch mit dem Tod bestraft würden. Und: "Bisher konnte nicht nachgewiesen werden, ob der Fisch beim Fang Schmerzen erleidet oder nicht." Dazu kann man nur festhalten: Es ist auch nicht erwiesen, ob der Redaktor dieser Tierquäler-Zeitschrift schmerz- und leidensfähig ist. Vermutlich behauptet er das bloss. Nach seiner eigenen Logik wäre es deshalb gerechtfertigt, in allen Spitälern auf Narkosen zu verzichten, wenn ein Fischer in die Chirurgie kommt. Die natürliche Kaltblütigkeit der Fische scheint als sadistische Kaltblütigkeit auf die Fischer übergesprungen zu sein.

Darum ist - auch einheimischer - Fisch ein Tierquälerprodukt. Essen Sie an Karfreitag vegetarisch, nicht Fisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe!


Tierversuche zum Testen von kosmetischen Produkten sind in Grossbritannien verboten, in der Schweiz erlaubt.

Eine halbe Million Frauen, darunter 500 Schweizerinnen, haben mit Silikon-Brustimplantaten ihre Gesundheit ruiniert, und dies obwohl die Auswirkungen von Silikon vorher durch chirurgische Implantation an einer grossen Anzahl von Tieren getestet worden ist, an Hunden, Mäusen, Meerschweinchen und Schafen. Solche Tierversuche sind nicht nur mit grossem Tierleid verbunden, sondern täuschen eine Sicherheit vor, die nachher bei Menschen zu einer Katastrophe führen können. Contergan, Silikon ... what next?


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Dieses Bild ist als Postkarte erhältlich. Voreinzahlung von 10 Fr für 20 Stück auf PC 85-4434-5, Vermerk Postkarte ‘Knabe mit Schwein’ (siehe auch VgT-Shop).


Vegetarische Ernährung von Katzen jetzt noch leichter möglich mit VEGUSTO-Cat

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VEGUSTO-Cat ist ein neues 100% vegetabiles Futter für Katzen, enthält alles, was eine Katze für eine gesunde Ernährung braucht.
Wie gewöhne ich mein Tier an ein neues Futter?

Unsere Haustiere haben, wie wir Menschen auch, bestimmte Verhaltensweisen und benötigen eventuell etwas Hilfe bei der Futterumstellung. Stellen Sie Ihr Tier allmählich während eines Zeitraumes von 5 bis 10 Tagen auf das neue Futter um. Mischen Sie am Anfang nur kleinere Mengen des neuen Futters unter das gewohnte Futter. Steigern Sie diese Menge, bis Sie nur noch das neue Futter geben.

Eine Änderung der Fütterung wird von den meisten Tieren ohne weiteres akzeptiert, aber für einige ist es etwas schwieriger, das Gewohnte aufzugeben. Falls Ihr Tier sich nicht so einfach umstellen lässt, versuchen Sie zur Unterstützung in der Umstellungsphase folgendes:
- Wärmen Sie das Futter an, jedoch nicht über Körpertemperatur.
- Füttern Sie das neue Futter für einige Tage aus der Hand.
- Reden Sie Ihrem Tier gut zu und loben Sie es.

Für Katzen ist es nichts Ungewöhnliches, wenn sie bei einer Fütterungsumstellung wenige Tage nichts oder weniger fressen. Eine Katze sollte man jedoch nicht länger als maximal 2 Tage hungern lassen. Frisches Wasser sollte jederzeit zur Verfügung stehen.

Für ausgewachsene Katzen im Stehbeutel 200 g Fr 3.10
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Vegetarien Cats & Dogs Buch in Englisch Fr 29.00
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Weitere Infos ber vegetarische Ernährung von Katzen in VN96-1.


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