13. Dezember 2018, aktualisiert im Juli 2019
Meret Schneider - grüne Politikerin und Co-Geschäftsleiterin bei Sentience Politics - rechtskräftig wegen mehrfacher übler Nachrede gegen den VgT und Erwin Kessler verurteilt
Vor Gericht zu verantworten hatte sie sich wegen unwahren, verleumderischen Rassismus- und Antisemitismusvorwürfen. Weil der VgT alle Verfahren gegen die Rassismus-Hetzer gewinnt - 45 davon rechtskräftig, weitere sind noch hängig (siehe die Dokumentation dazu) - hat sie die Berufung zurückgezogen. Damit ist nun die Verurteilung durch das Strafgericht Basel und das Urteil des Bezirksgerichts Münchwilen im parallelen Verfahren wegen Persönlichkeitsverletzung (Löschbefehl) rechtskräftig. Sie muss den VgT mit CHF 15 000 entschädigen und gegen 10 000 Franken Gerichtskosten sowie die Kosten für ihre Anwältin tragen.
Vor diesen Gerichtsverfahren hatte der VgT nichts mit Meret Schneider zu tun. Um sich als Politikerin zu profilieren hat sie anonyme Rassismus-Vorwürfe gegen VgT und dessen Präsidenten Dr Erwin Kessler weiterverbreitet. Während den laufenden Gerichtsverfahren hat sie weiter gehetzt und sich erneut strafbar gemacht. Es wurden drei Strafanzeigen nötig, so auch wegen ihrer Behauptung im Facebook, man könne "Erwin Kessler mit Gewissheit als Antisemit bezeichnen". Nein, darf man nicht, ist sie nun von den Gerichten belehrt worden.
Die Verurteilung von Remo Tschan Scholz, CheVegara-Catering, der in einem der Anklagepunkte Mittäter war (zusammen mit Meret Schneider), ist ebenfalls rechtskräftig.
Ein erstes Urteil, das Meret Schneider hätte zur Besinnung bringen müssen, gab es schon am 11. Dezember 2015. Es betraf Antisemitismusvorwürfe gegen den VgT, die sie in Radio Top verbreitete: UBI-Urteil gegen RadioTop
Weil sie trotz dem hängigen Strafverfahren ihre Verleumdungen nicht löschte, sondern noch mehr verbreitete, wurde parallel zum Strafverfahren eine Zivilklage auf Löschung und Unterlassung notwendig. Am 20. März 2017 erging eine vorsorgliche Verfügung, in welcher ihr gerichtlich verboten wurde, Antisemitismusvorwürfe gegen den VgT und Erwin Kessler zu äussern oder weiterzuverbreiten. Zur Bestätigung dieser vorsorglichen Verfügung war ein Hauptverfahren nötig. Auch das inzwischen rechtskräftige Haupturteil gibt dem VgT und Erwin Kessler recht.
Die Rechtsanwältin von Meret Schneider, Noemi Erig, erklärte vor Gericht, sie sei Jüdin. Das ist relevant mit Blick darauf, dass die Antisemitismusvorwürfe auf dem Kampf des VgT gegen das Schächten beruhen.
Organe des Vereins
SENTIENCE POLITICS:
Meret Schneider: rechtskräftig wegen
mehrfacher übler Nachrede (Rassismus- und Antisemitismusvorwürfe)
verurteilt Noemi Erig, Rechtsanwältin, nach eigenen Angaben
jüdischer Herkunft, Verteidigerin von Meret Schneider
Ich verabscheue Rassismus und Antisemitismus
zutiefst und würde niemals mit einem Antisemiten und Rassisten
zusammenarbeiten! Ebenso wenig legt irgendjemand anderes in unserem Team
so eine verwerfliche Einstellung an den Tag. Ich weiss wovon ich rede,
denn Teile meiner Ursprungsfamilie hatten in Deutschland selbst sehr
unter dem Nationalsozialismus zu leiden. Ich habe jüdische Freunde, die
an unserem Geschäftssitz ein und aus gehen und wir haben in unserem
Verein auch jüdische Mitglieder. All diese tierliebenden Juden empfinden
uns nicht als antisemitisch und finden unsere KZ-Vergleiche keineswegs
verletzend, sondern unserem Tierschutzanliegen angemessen. Grosse
jüdische Persönlichkeiten und KZ-Überlebende gehen im
Vergleich zwischen den Nazi-Gräueln und dem heutigen Massenverbrechen an
den Nutztieren noch deutlich weiter als wir.
Wir sind froh, dass die Gerichte die Haltlosigkeit der inkriminierten
Vorwürfe und der Rechtfertigungsversuche durchschauen und unsere Klagen,
zu denen wir zum Schutz unseres Vereins genötigt wurden, in einer
inzwischen gefestigten Rechtsprechung gutgeheissen haben. Als gemeinnütziger, auf Spenden angewiesener Verein ist
der Schutz unserer Glaubwürdigkeit von existentieller Bedeutung. Wir
sind deshalb zum Schutz des VgT verpflichtet, uns gegen solche
Verleumdungen zu wehren, denn sonst entstünde der Eindruck, die Vorwürfe
seien berechtigt. Und wer möchte schon Mitglied sein in einem
rassistischen Verein?
Die Hetz- und Hasskampagne, an der sich die Beschuldigte beteiligt
hat, ist dank den
zahlreichen Urteilen zu unseren Gunsten letztes Jahr
zum Stillstand gekommen. Aber auch schon ein Teilfreispruch wegen
angeblicher Gutgläubigkeit würde die Kampagne wieder neu anheizen und
würde weitere Gerichtsverfahren notwendig machen.
Nur noch die ältere Generation erinnert sich an die Neunziger Jahre
und die damalige landesweite Debatte zum Schächten. Jüngeren Leuten
fehlt dieses Wissen und sie sind deshalb empfänglich für so raffinierte
Hetzkampagnen wie sie die Beschuldigte unterstützt hat. Zwar kann sich
jeder, den es interessiert, informieren – in Zeitungsarchiven,
Bibliotheken und im Online-Archiv des VgT. Nur nimmt sich die
schnelllebige junge Smartphone-Generation kaum mehr Zeit, sich über
Hintergründe zu informieren, sondern gibt sich mit oberflächlichen
Kurzinformationen rasch zufrieden und verbreitet sorglos alles weiter,
als wäre das Facebook ein rechtsfreier Raum. Aber wir haben ein Recht
darauf, dass unser Ruf auch in diesen Kreisen nicht bösartig geschädigt
wird.
Was gar nicht geht, ist der fahrlässige Umgang mit zufälligen
Google-Treffern, um eine Person fertig zu machen mit Zitaten, zu denen
sowohl das Datum wie auch der sachlich und zeitliche Zusammenhang
unterschlagen wird. Aber das war genau die Methode dieser
Verleumdungskampagne, an der sich die Beschuldigte über lange Zeit
beteiligt hat.
Unsere
Holocaustvergleiche sind keine Verharmlosung des Holocausts. Unsere KZ- und Holocaustvergleiche gehen im
Gegenteil davon aus, dass das, was im nationalsozialistischen
Deutschlang abging, zum Schlimmsten gehört in der neueren Geschichte.
Ebenso sind wir aber auch der Überzeugung, dass das heutige
Massenverbrechen an den Nutztieren in seinem gigantischen globalen
Ausmass zum Schlimmsten gehört, was heute weltweit abgeht. Und es gibt
bei der Rechtfertigung dieser Massenverbrechen durch die Täter sehr
viele erschreckende Analogien. Erschreckend deshalb, weil sehr viel über
die Verbrechen der Nazi berichtet wird, aber ohne dass daraus wirklich
grundlegend etwas gelernt würde, sobald andere wehrlose und angeblich
minderwertige Opfer betroffen sind.
Man kann dem VgT stundenlang so viele politische Unkorrektheiten und
provokative Äusserungen vorwerfen wie man will - eine rechtsgenügende
Rechtfertigung für den Vorwurf eines rassistischen Verhaltens kann das
alles niemals sein. Und das ist inzwischen - zu unserer grossen
Erleichterung - durch die Rechtsprechung bestätigt.
Nicht jeder muss den VgT unterstützen oder mit unserer Arbeitsweise
einverstanden sein. Man darf auch unsere KZ-Vergleiche ablehnen. Aber
niemand hat das Recht, unsere Tierschutzarbeit mit verleumderischen
Rassismusvorwürfen zu behindern oder gar zu verunmöglichen. Indyvegan
versuchte genau dies im Schutz ihrer Anonymität und deren schwer
rufschädigende Behauptungen wurden von oberflächlichen aber lauten
Tierrechtlern und deren Nachläufer weiterverbreitet. Die Beschuldigte
gehört auch zu diesen Nachläufern und wollte sich damit - nach ihren
eigenen Aussagen im parallelen Zivilverfahren - als Politikerin
"positionieren", sprich profilieren. Dazu verbreitete sie anonyme
Gerüchte und Verleumdungen weiter, anstatt sich gründlich und objektiv
zu informieren.
Der VgT als staatlich anerkannte gemeinnützige gesamtschweizerische
Tier- und Konsumentenschutzorganisation mit rund 35 000 Mitgliedern und
mit einer von ihm seit Jahrzehnten periodisch herausgegebenen
Zeitschrift, die vom Bund als förderungswürdig anerkannt und deshalb
postalisch begünstigt/subventioniert wird, soll also eine rassistische,
antisemitische Organisation sein, vergleichbar mit einer Nazi-Band!
Desgleichen soll sein Gründer, Präsident und Geschäftsleiter Dr Erwin
Kessler ein Rassist und Antisemit sein! Solche Vorwürfe sind
ungeheuerlich perfid und verantwortungslos. Das kann nicht damit
gerechtfertigt werden, dass unser Präsident immer wieder mal versucht,
mit provozierenden Äusserungen aufzurütteln, die Augen zu öffnen für das
Massenverbrechen an den Nutztieren, das tagtäglich weitergeht. Mit
Rassismus hat das nichts zu tun - auch da nicht, wo sich unsere Kritik
gegen das grausame Schächten richtet.
Rassismus ist eine ernste Sache und wir lehnen Rassismus
selbstverständlich klar ab. Das steht auch ganz offiziell auf unserer
Website unter www.vgt.ch/about, wo wir uns namens des VgT klar und
deutlich von Rechtsextremismus, Linksextremismus und Gewalt
distanzieren. Aber mit ihren exzessiven privaten Vorstellungen von
Rassismus/Antisemitismus verwässern und entwerten diese Leute den
Rassismusbegriff in gefährlicher Weise. Die Waffe gegen wirklichen
Rassismus wird dadurch stumpf und Rassismus wird nicht mehr ernst
genommen.
Es ist bekannt und wird auch von den Gerichten anerkannt, dass
unsere Kritik an jüdischem Verhalten immer im Zusammenhang mit dem
grausamen Schächten und dessen Verharmlosung und Tabuisierung stand und
wir uns nie in anderem Zusammenhang negativ über Juden geäussert haben.
Dazu muss man wissen, dass auch der strenggläubigste Jude von seinen
Religionsvorschriften nicht verpflichtet wird Schächtfleisch zu essen.
Eine vegetarische Ernährung steht unbestritten in vollkommenem Einklang
mit den jüdischen Speiseregeln - es muss nicht einmal vegan sein. Die
grauenhafte Tortur des Schächtens dient einzig und allein einem
kulinarischen Genuss.
Man darf auch Juden kritisieren für das was sie tun. Genau so wie
wir Christen, Moslems und Atheisten kritisieren, die sich an
Tierquälerei beteiligen. Erwin Kessler und wir vom VgT-Team haben nie Juden pauschal
als minderwertig bezeichnet, weil sie Juden sind - das wäre rassistisch.
Das vom Schweizer Gesetzgeber als grausame Tierquälerei anerkannte und
darum verboten
Schächten ist sehr wohl - wie jede Tierquälerei - ein Grund für scharfe,
empörte Kritik. Es ist legitim, Tierquäler zu kritisieren, auch wenn sie
jüdisch sind. Das Gegenteil wäre diskriminierend, wenn jüdische
Tierquäler und ihre Helfershelfer nicht wie andere kritisiert würden,
nur weil sie jüdisch sind. Dazu hat das Zürcher Obergericht im
Benjamin-Frei-Urteil sehr treffend festgehalten:
"Schliesslich stellen auch die wenigen von der Verteidigung
vorgebrachten Äusserungen des Privatklägers 1 [Erwin Kessler] jüngeren
Datums keine ernsthaften Gründe dar, wonach man ihn in guten Treuen für
einen Rassisten und Antisemiten halten durfte. Es mag sein, dass sich
der Privatkläger 1 im Rahmen seiner Tierschutzarbeit und in seinem Kampf
für Tierrechte mit seinen Aussagen teilweise an der Grenze des
Zulässigen bewegt und sich dabei sehr provokativ und grenzwertig
ausdrückt. Dies tut er aber objektiv klar erkennbar gegenüber jeder von
ihm als Tierquäler eingestuften Person und nicht nur, wenn diese Juden
sind. So richtete sich seine scharfe Kritik auch gegen Moslems, Fischer,
Kaninchenhalter, Klöster oder 'Fleischfresser'. Ferner erklärten die
Privatkläger 1 und 2 [VgT] auf ihrer Homepage und bei anderen Gelegenheiten
mehrmals, dass sie als natürliche und juristische Personen weder
antisemitisch noch rassistisch seien und sich von entsprechendem
Gedankengut entschieden distanzieren würden. [...] Man kann zwar
Ausdrucksweisen des Privatklägers 1 als unangebracht und fallweise
allenfalls auch als überschiessend bezeichnen und deshalb missbilligen.
Die von der Verteidigung genannten Äusserungen des Privatklägers
vermögen aber keine ernsthaften, objektiv haltbaren Gründe darzutun,
dass der Beschuldigte annehmen musste oder durfte, dass der Privatkläger
1 als Person antisemitisch oder rassistisch sei bzw dass er mit
nationalsozialistischem Gedankengut sympathisiere. Wenn der Beschuldigte
ausführt, dass er die von ihm wahrgenommenen Distanzierungen der
Privatkläger 1 und 2 von den Rassismus- und Antisemitismus-Vorwürfen als
'hohle Phrasen' empfunden habe, 'da weiterhin auch viele Artikel mit
einer gegenteiligen Meinung online zugänglich' gewesen seien, so handelt
es sich hierbei lediglich um subjektive, unreflektierte Empfindungen,
welche den Anforderungen an den Gutglaubensbeweis mitnichten zu genügen
vermögen."
Der VgT betreibt unter meiner Leitung eine
Auffangstation für
Kaninchen und Hühner in Not. Ich möchte Ihnen hier das Wesen der Hühner
anhand eines Erlebnisses und Beobachtungen im Umgang mit diesen
rührenden Geschöpfen kurz etwas näher bringen, weil das notwendig ist,
um meine weiteren Ausführungen zum Schächten richtig verstehen zu
können.
Auf dem Bild sehen Sie unser Huhn Paulinchen, welches wir als Küken mit
zwei anderen aus einer Tierfabrik retten konnten. Da sie bei mir im
Wohnzimmer aufgewachsen ist, ist sie sehr menschenbezogen. Täglich
stattet sie mir in der Wohnung einen Besuch ab. Da Hühner nicht
stubenrein sind, möchte ich das eigentlich nicht, was Paulinchen auch
weiss. Dennoch probiert sie auf alle Arten, mich zu überlisten und
schafft das auch immer wieder. Sie hat nämlich heraus gefunden, wie sie
auch dann in die Wohnung einbrechen kann, wenn alle Türen und Fenster
geschlossen sind.
Paulinchen hat eine Freundin, ein braunes Huhn, mit dem sie den ganzen
Tag im Garten umherzieht. Wenn ich morgens im Büro sitze, schaut jeweils
plötzlich Paulinchens weisses Köpfchen zum Katzentürchen herein. Sieht
sie mich, zieht sie es schnell wieder zurück. Dann höre ich vor dem
Fenster ein leises Hühnergeschwatz. Paulinchen berät die Situation mit
ihrer Freundin. Die beiden warten geduldig auf der Fensterbank, bis ich
das Büro verlasse. Einige Zeit später schaut Paulinchen erneut zur
Katzentür rein. Diesmal habe ich mich versteckt, um die beiden Hühner zu
beobachten. Paulinchen schaut nach links und rechts und sieht das die
Luft rein ist. Also steigt sie zum Katzentürchen rein und ruft ihrer
Freundin. Die steigt kurz darauf ebenfalls nach und die Freude ist den
beiden anzusehen, wenn sie es mal wieder in meine Wohnung geschafft
haben. Ich kann den beiden herzigen Hühnern über ihren Besuch natürlich
nicht böse sein.
Über jedes meiner über 20 Hühner könnte ich solche Geschichten erzählen.
Jedes ist ein Individuum, hat seine Vorlieben und unterschiedliche
Charaktereigenschaften. Hühner sind intelligente Tiere mit Bedürfnissen
und Gefühlen. Sie können Freude und Begeisterung empfinden, tiefe
Freundschaften schliessen, aus Situationen etwas lernen, kleine Probleme
lösen usw. Ihr Wesen ist genau so liebenswert wie bspw. das von Hunden
und Katzen. Doch genau so können Hühner auch Angst und Schmerz und
Trauer empfinden. Fürchtet sich Paulinchen vor etwas, kommt sie von
weither angerannt, um in meinen Armen Schutz zu finden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir mit solchen
Erlebnissen im Kopf keine freundlichen Worte finden können, wenn es
darum geht, zu kritisieren, dass Hühner in der Schweiz immer noch ohne
vorherige Betäubung geschächtet werden dürfen. Die äusserst
empfindungsfähigen und sensiblen Tiere werden zu diesem Zweck kopfüber
an den Füssen in Metallbügel gehängt und fixiert, was sie in totale
Panik versetzt. Dann wird ihnen mit einem Messer die Kehle
aufgeschlitzt. Dieser Schnitt darf jedoch nicht zum Tod des Tieres
führen, weil die Religionsvorschriften verlangen, dass das Tier lebend
und bei vollem Bewusstsein ausbluten muss. Die Hühner erleiden dadurch
unvorstellbare Schmerzen und Angst. Erst wenn genug Blut ausgetreten
ist, kommt endlich die Erlösung vor diesem unsäglichen Horror durch
Kreislaufschock.
Ist es da verwunderlich, wenn Tierschützer, die um das liebenswerte
Wesen von Hühnern wissen, es nicht verstehen können, wie Menschen
solches Fleisch mit Freude konsumieren können? Und kann man denn da
nicht nachvollziehen, dass man als Tierschützer nur harte Worte für so
ein Verhalten findet? Das hat nichts mit Antisemitismus zu tun, sondern
ganz allein mit dieser für uns unverständlichen Handlung, den Tieren
bewusst solche Qualen zuzufügen und dies mit Religion zu rechtfertigen,
obwohl Poulet und anderes Fleisch für eine gesunde schmackhafte
Ernährung absolut unnötig ist.
Das Huhn ist den meisten heutigen Menschen nur noch als Poulet oder
aus der Redewendung "das dumme Huhn" bekannt. In Wirklich sind es - ich
hoffe ich konnte Ihnen das etwas näher bringen - liebenswerte,
unschuldige Wesen, die wie wir den Wunsch in sich tragen, glücklich und
in Sicherheit leben zu können.
Dennoch ist ein Huhn in unserer Gesellschaft nicht viel wert - als
Poulet im Migros gerade mal 3.30 Fr.:
Hühner werden in der Schweiz wie Wegwerfware behandelt. Zu
Tausenden in Hallen gepfercht, führen sie ein trostloses und
schmerzhaftes Leben. Eine Wiese oder den Himmel über sich, sehen die
meisten ihr Leben lang nie. Hier zwei vor wenigen Tagen aufgenommenen
Bilder aus einer Schweizer Standard-Hühnermästerei:
Der Verlad und Transport in den Schlachthof gehen äusserst brutal vor
sich. Geschlachtet wird in Massen, die Tiere zum reinen Produkt
degradiert. Dies alles, damit unsere Konsumgesellschaft Eier und Poulet
als billige Massenware kaufen kann. Doch mit diesem Leid nicht genug:
Seit dem 1. Juli 1997 ist das (betäubungslose) Schächten von
Hühnern in der Schweiz ausdrücklich erlaubt. Und das kam so: Der
Bundesrat schickte eine Revision der Tierschutzverordnung in die
Vernehmlassung. Vorgesehen war unter anderem eine ausdrückliche, bisher
nicht klar festgelegte Betäubungspflicht beim Schlachten von Geflügel.
Diese blieb in der Vernehmlassung völlig unbestritten. Nach
abgeschlossener Vernehmlassung reiste eine jüdische Delegation nach
Bern, worauf das Bundesamt für Veterinärwesen laut einer Meldung der
Schweizerischen Depeschenagentur bekannt gab, es werde dafür sorgen,
dass das Schächten von Geflügel weiterhin uneingeschränkt möglich
bleibe. Und in diesem Sinne passte der Bundesrat dann die Revision der
Tierschutzverordnung an. Damit verkam die Vernehmlassung zu einer
undemokratischen reinen Alibi-Übung. Die Tierschutzorganisationen hatten
zu dieser nachträglichen Änderung nichts zu sagen und konnten nur empört
zur Kenntnis nehmen, dass offenbar schon bisher aufgrund der etwas
unklaren Rechtslage Hühner in der Schweiz regelmässig geschächtet wurden
und dies nun künftig offiziell erlaubt ist, obwohl sich alle
Vernehmlasser für die klare und ausnahmslose Betäubungspflicht
ausgesprochen hatten.
Zuvor schon plante der Bundesrat in den Neunziger Jahren, die
Betäubungspflicht bei rituellem Schlachten generell aufzuheben, das
heisst das sogenannte Schächtverbot abzuschaffen, auch für Säugetiere.
Er stiess aber auf derart überwältigenden Widerstand durch alle
Gesellschaftsschichten hindurch, auch seitens des Bauernverbandes, der
Tierärztevereinigung und der Metzger, dass er dieses Ansinnen fallen
lassen musste (mehr dazu im VgT-Online-Archiv unter
www.vgt.ch/doc/schaechten
und in der Sammlung Medienstimmen zur Abschaffung des Schächtverbotes
www.vgt.ch/pressestimmen_zum_schaechten). Dass die Aufhebung des
Schächtverbotes verhindert werden konnte, ist nicht zuletzt der mutigen
Aufklärungsarbeit von Erwin Kessler zu verdanken, die er dann 1998 mit
einer Verurteilung wegen Rassendiskriminierung bezahlen musste.
Mit welchen abscheulichen Tierquälereien sich Erwin Kessler seit 30
Jahren täglich befassen muss ohne dabei durchzudrehen, kann jeder, der
bereit ist, die schreckliche Wahrheit zur Kenntnis zu nehmen, im
Online-Archiv unserer Zeitschrift nachlesen unter
www.vgt.ch/vn.
Eine neue Recherche im Juli dieses Jahres in zufällig ausgewählten
Schweinefabriken haben einmal mehr den ganz normalen Wahnsinn gezeigt,
an dem sich seit Jahrzehnten nichts Wesentliches ändert - entgegen den
ständigen Behauptungen von landwirtschaftspolitischen
Interessenvertretern und in der verlogenen Werbung der Grossverteiler.
Hier ein typisches Beispiel:
Wenn man solche Bilder anschaut und weiss, was
das für empfindsame, intelligente und liebenswerte Wesen sind, ist es da nicht verständlich, dass
einem da das Wort KZ in den Sinn kommen kann? Wer diesen Vergleich
völlig unpassend findet, den kann ich nicht verstehen. Man darf zwar
eine solche Einstellung haben, aber nicht von uns erwarten, dass wir
auch so denken und empfinden.
Tierquälerei - egal nach welchen angeblichen Religionsvorschriften -
ist kein unveränderliches Rassenmerkmal sondern eigenverantwortliches
Handeln. Niemand wird durch seinen Glauben gezwungen, Tiere zu
schächten. Das Land Israel macht es vor - es ist das Land mit dem
grössten Anteil Vegetarier und Veganer. Diese Menschen haben sich dazu
entschieden, die religiösen Gebote auf friedliche und gewaltfreie Art zu
leben. Viele dieser jüdischen Menschen üben selbst heftige Kritik am
Schächten und teilen auch die von uns verwendeten KZ-Vergleiche. Das
zeigt, dass unsere Kritik am Schächten und unser Vergleich von
Tierfabriken mit KZs nicht rassistisch sind, sondern eine berechtigte
tierschützerische Haltung.
Würde man den Vorstellungen der Beschuldigten folgen, was im
angeblich umgangssprachlichen Sinn rassistisch und antisemitisch sei,
würden diese Begriffe völlig entwertet. Das kann niemand wollen, dem der
Kampf gegen Rassismus ein ernstes Anliegen ist.
Ich finde es schade, dass sich ein junger Mensch, wie die an sich sympathische Meret Schneider derart in rechtswidrige Angriffe gegen Tierschützer hinein versteigt. Bekanntlich besteht Gedankenfreiheit; sie darf also denken, wir seien Rassisten und Neonazis. Aber dass sie sich derart über die Rechtsprechung hinwegsetzt und glaubt, Selbstjustiz betreiben zu dürfen, wenn ihr das geltende Recht - die Rassismusstrafnorm - zu wenig weit geht, ist bedauerlich und unverständlich.
Die beschuldigte Meret Schneider zeigt sich bis
heute uneinsichtig. Trotz hängigem Strafverfahren hat sie die
inkriminierten Antisemitismusvorwürfe im Facebook lange nicht gelöscht.
Deshalb wurde ein paralleles Zivilverfahren wegen
Persönlichkeitsverletzung notwendig mit dem Rechtsbegehren, sie sei zu
Verpflichten, ihre Behauptung im Facebook, man dürfe mich mit Gewissheit
als Antisemit bezeichnen, zu löschen. Statt zu löschen hetzte sie weiter
gegen uns. Das führte am 3. März 2017 zur dritten Strafanzeige gegen sie
und zu einer vorsorglichen Verfügung des Bezirksgerichts Münchwilen vom
20. März 2017, mit welcher ihr vorsorglich verboten wurde gegenüber
Dritten Antisemitismus-Vorwürfe gegen den VgT und mich zu äussern oder
weiterzuverbreiten.
In den Neunziger Jahren stand ich im Fokus jüdischer Organisationen.
Deren Agitationen gegen mich hatte ich die beiden Schächtprozesse zu
verdanken. Seither werden wir aber in Ruhe gelassen. Offenbar wurde
erkannt, dass es kontraproduktiv ist, Tierschützer, die sich gegen das
Schächten einsetzen, als Antisemiten zu verleumden, denn damit wird der
Begriff Antisemitismus fatal verwässert und Antisemitismus erst recht
gefördert. Es hat sich immer wieder gezeigt, dass die Schweizer
Bevölkerung grossmehrheitlich das Schächten ablehnt, und zwar aus
Mitleid mit den Tieren, nicht aus antisemitischen Motiven - ganz
entgegen der Behauptung des jüdischen Pascal Krauthammer in seiner
Pseudo-Dissertation zum Schächtverbot. Die Schweizer sind kein Volk von
Antisemiten. Wirklicher Rassismus - das heisst Menschen zu verachten und
zu diskriminieren wegen Eigenschaften, für die sie nichts können - ist
für mich eine unmenschliche Haltung, die ich dezidiert ablehne. Auf
unserer Website distanzieren wir uns ausdrücklich von jedem Extremismus,
sei es Links- oder Rechtsextremismus. Ebenso distanzieren wir uns
ausdrücklich von Rassismus und Antisemitismus als Spezialform von
Rassismus und ich stehe persönlich voll und ganz hinter dieser
Distanzierung und habe diese Erklärung (www.vgt.ch/about/index.htm).
Ich distanziere mich auch immer wieder von Gewalt zur Durchsetzung
tierschützerischer Ziele - im Gegensatz zu den linksextremen Drahtzieher
dieser Verleumdungskampagne, welch sich für Vandalismus an 1.
Mai-Umzügen und für gewalttätige Auseinandersetzungen mit der Polizei
begeistern, als Vorspiel zur angestrebten Roten Revolution. Sie
missbrauchen das Versagen des Staates im Tierschutz, um damit das
Versagen des Kapitalismus zu belegen und die Notwendigkeit einer roten
Revolution zu begründen. Dabei unterschlagen sie allerdings, dass es in
den kommunistischen Staaten noch deutlich schlimmer zu und her ging mit
Tierfabriken.
Ebenso klar lehne ich aber auch das Rechtfertigen von Gewalt gegen
Menschen und Tiere aufgrund von religiösen Vorschriften und Ideologien
ab, sei es dass IS-Terroristen Gefangenen die Kehle durchschneiden, sei
es dass andere religiöse Fanatiker Tiere auf die gleiche Weise zu Tode
foltern. Das Schächten ist eine perverse, bestialische Tierquälerei und
Menschen, die sowas tun, unterstützen oder rechtfertigen betrachte ich
als Unmenschen, die ich verachte und öffentlich anprangere. Wir werden
auch weiterhin mit klaren Worten gegen das Schächten, gegen den Import
von Schächtfleisch und gegen Versuche, diese grauenhafte Tierquälerei in
der Schweiz auch für Säugetiere zu erlauben, auf die Barrikaden gehen.
Den Import von Schächtfleisch erlaubt der nicht vom
Volk gewählte Bundesrat nicht nur, sondern privilegiert diesen mit
Zollvorschriften sogar noch gegenüber normalem Fleisch. Damit wird die
Umgehung des Schächtverbotes für Säugetiere vorsätzlich und
demokratieverachtend gefördert. Das muss man sich mal vorstellen: Wir
haben eine Landesregierung, die mit solchen Machenschaften den
Volkswillen und das Tierschutzgesetz austrickst. Jährlich werden
135'000 kg Koscher-Fleisch im Wert von 1.7 Millionen Fr und 323' 000 kg
Halal-Fleisch im Wert von 3.5 Millionen Fr importiert. Ich
musste mit einer Verwaltungsbeschwerde drohen, bis die Zollverwaltung
diese Zahlen herausrückte - trotz Öffentlichkeitsprinzip der
Bundesverwaltung
Weil es keine aktuelle Verurteilung gibt, mit welcher die Beschuldigte
den Wahrheitsbeweis für ihre Rassismusvorwürfe führen könnte, versucht
sie - wie alle Beschuldigten in den parallelen Verfahren - mit Zitaten
Stimmung zu machen, von denen sie behauptet, diese seien antisemitisch
bzw rassistisch. Dabei wird immer die gleiche perfide Methode
angewendet: Akribisches Suchen in Archiven nach Zitaten, die sich
eignen, antisemitisch interpretiert zu werden. Aus dem Zusammenhang
gerissen und in einen neuen, falschen Zusammenhang gestelltes Zitieren.
Sinnwidriges Interpretieren unter Verwendung einer subjektiven,
inflationären Auffassung der Begriffe Rassismus und Antisemitismus.
Dieses Zusammensuchen hat Rechtsanwalt Amr Abdelaziz, der selber aus der
linksextremen Szene kommt und linksextreme Gewalttäter verteidigt,
übernommen und in einer Zitat-Tabelle dargestellt und allen Verteidigern
zur Verfügung gestellt.
Mit aus dem Kontext gerissenen Zitaten kann man bekanntlich alles und
nichts "beweisen".
Ein paar dieser Zitaten sind mir, als sie mir das erste mal so isoliert
präsentiert wurden, selber befremdlich vorgekommen. Ich habe nicht alles
im Kopf, was in unserem riesigen Online-Archiv (über 10 000 Seiten)
steht und vor langer Zeit veröffentlicht wurde. Im historischen Kontext
gelesen sieht es dann allerdings anders aus, als von der Verteidigung
nach der beschriebenen Methode isoliert präsentiert und geballt in einen
falschen Zusammenhang angehäuft. Einiges haben wir inzwischen gelöscht,
weil es aus heutiger Sicht unnötig provozierend wirkt und für die
Geschichtsschreibung entbehrlich ist.
Das Obergericht hat diesen Umstand im wegleitenden
Urteil iS Benjamin Frei wie folgt erwogen (Beilage U67, Seite 27):
"Soweit die Verteidigung geltend macht, der Wahrheitsbeweis werde
erstens durch eine Auswahl von Äusserungen und Publikationen, welche die
Gesinnung der Privatkläger dokumentiere, und zweitens durch einschlägige
Gerichtsurteile erbracht, geht sie fehl."
Und weiter auf Seite 29:
"Weiter ist darauf hinzuweisen, dass der Privatkläger 1 [das bin
ich] nur einmal wegen Rassismus verurteilt wurde und zwar mit Urteil des
Obergerichts des Kantons Zürich vom 10. März 1998, was vom Bundesgericht
am 26. September 2000 bestätigt wurde (Urteil des Bundesgerichts
6S.367/1998 vom 26. September 2000). Es existieren keine weiteren
Verurteilungen. Sowohl im zweiten Strafprozess gegen ihn wegen Rassismus
(Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich SB100226 vom 8. September
2010) als auch in demjenigen wegen Verleumdung (Urteil des
Bundesgerichts 6B_422/2012 vom 25. April 2013 und Urteil des
Obergerichts des Kantons Zürich SB130204 vom 28. Oktober 2013) wurde er
im Ergebnis freigesprochen, soweit auf die Anklage eingetreten wurde.
Entsprechend kann es nicht angehen - und schon gar nicht unter dem Titel
von Treu und Glauben gerechtfertigt sein -, dem Privatkläger 1 aufgrund
von völlig aus dem Zusammenhang gerissenen Aussagen, welcher dieser vor
über 10 bis 15 Jahren in einem sachlich nachvollziehbaren,
einzelfallbezogenen Kontext machte, eine aktuelle, verachtenswerte
Gesinnung zu unterstellen."
Meine provokativen Äusserungen sind an der ausserordentlichen
Bestialität
des Schächtens zu messen. Ich habe Ihnen
Videodokumente zum Schächten eingereicht. Wer es nicht auf sich
nimmt, diese für seelisch gesunde Menschen schier unerträglichen
Tatsachen sich wenigstens einmal anzuschauen, ist sachlich und moralisch
nicht legitimiert mir vorzuwerfen, ich sei mit meiner Kritik zu weit
gegangen.
Angesichts dieser vorsätzlichen, grauenhaften
und systematischen Folterung wehrloser, unschuldiger Wesen - die genau
so leidensfähig sind wie wir - kann Kritik gar nicht zu scharf sein. Das
gilt auch in bezug auf die ekelhafte Verlogenheit, mit welcher das
Schächten verharmlost und tierschützerische Kritik als antisemitisch
dargestellt wird. - Ein verantwortungsloser Missbrauch der Begriffe
Rassismus und Antisemitismus für egoistische Zwecke, um Kritik an dieser
Grausamkeit zu tabuisieren.
Indem die Beschuldigte zum Beweis für ihren pauschalen Antisemitismus-
und Rassismus-Vorwurf auf alte, aus dem Kontext gerissene Zitate
verweist, tut sie genau das, was sie in ihrem Interview mit der
Wochenzeitung WOZ vom 19. Mai 2016 verurteilt hat, nämlich aus einer
kurzen Begebenheit eine allgemeingültige Aussage, abzuleiten; ich
zitiere die Beschuldigte in der WOZ.:
"Ich weise darauf hin, dass solche Anekdoten nichts aussagen, dass
bloss weil das Gegenüber braune, kurze Haare hat, nicht alle in der SVP
braune, kurze Haare haben. Das Dümmste ist, selbst mit anekdotischen
Evidenzen zu kommen. Viele Linke tun das übrigens. Man sagt dann: «Aber
bei uns im Dorf funktioniert die Integration wirklich wunderbar.»
Argumentativ ist das schwach, weil man sich auf den glitschigen Boden
der anekdotischen Evidenz begibt, statt zu zeigen, dass eine Anekdote
eben kein Argument ist für eine allgemeingültige Aussage. Solche
Anekdoten und Emotionen führen zu bizarren Schlagzeilen wie «Kosovaren
schlitzen Schweizer auf». Ich bin der rationale Typ."
"Unter "Anekdoten" versteht die Beschuldigte offenbar zufällige
Einzelbeobachtungen ohne allgemeingültigen Wert. Wenn sie aber aus
einzelnen alten Zitaten einen pauschalen, aktuellen Antisemitismus
ableitet macht sie genau das selber.
Das Thurgauer Obergericht hat im Regula-Sterchi-Urteil unter ähnlichen
Umständen festgehalten (Seite 24):
"Festzuhalten ist, dass diese durchaus ehrenwerten Interessen bei
Weitem nicht genügen, um Erwin Kessler, der mit seinem Verein an der
Veganmania teilnehmen wollte, pauschal eine antisemitische Haltung
vorzuwerfen; dass dabei über die Frage, ob Erwin Kessler und der VgT zur
Veganmania zuzulassen seien, öffentlich diskutiert wurde, ändert daran
nichts. Mit anderen Worten ist auch eine Veganerin und
Gemeinderatskandidatin im Rahmen der öffentlichen Diskussion gehalten,
einen derart schwerwiegenden Vorwurf an die Adresse eines Teilnehmers
der Veranstaltung mit Fakten zu belegen; andernfalls geht ihr die
Rechtfertigung für die Äusserung ab."
Dass die Beschuldigte eine sehr extensive, subjektive
Rassismus-Definition pflegt, vermochte sie nicht von der ihr obliegenden
Informationspflicht zu entbinden, sondern hätte sie gegenteils zu einer
besonders differenzierten Betrachtungs- und Ausdrucksweise veranlassen
sollen.
Das Zürcher Obergericht hat im Benjamin-Frei-Urteil zu solchen
subjektiven Rassismus-Definitionen folgendes erwogen:
"Schliesslich stellen auch die wenigen von der Verteidigung
vorgebrachten Äusserungen des Privatklägers 1 [Erwin Kessler] jüngeren
Datums keine ernsthaften Gründe dar, wonach man ihn in guten Treuen für
einen Rassisten und Antisemiten halten durfte. (...) Wenn der
Beschuldigte ausführt, dass er die von ihm wahrgenommenen
Distanzierungen der Privatkläger 1 und 2 von den Rassismus- und
Antisemitismus-Vorwürfen als 'hohle Phrasen' empfunden habe, 'da
weiterhin auch viele Artikel mit einer gegenteiligen Meinung online
zugänglich' gewesen seien, so handelt es sich hierbei lediglich um
subjektive, unreflektierte Empfindungen, welche den Anforderungen an den
Gutglaubensbeweis mitnichten zu genügen vermögen. " (...)
Die Beschuldigte hat mit ihren Rassismus-Verleumdungen noch lange
weitergemacht, nachdem bereits Gerichtsverfahren gegen sie hängig waren.
Darum gab es insgesamt vier Strafanzeigen.
Die erste am 21. September 2015
Die zweite am 7. Juni 2016
Die dritte am 3. März 2017
Die vierte am 23. Oktober 2017
Angesichts dieser hartnäckigen Rassismus-Vorwürfe über Jahre trotz
hängiger Gerichtsverfahren kann von Gutgläubigkeit im vornherein keine
Rede sein,
Rassismus ist für mich etwas absolut Verwerfliches, ein schweres Unrecht
gegenüber den Betroffenen - so wie ich überhaupt empfindlich bin auf
Ungerechtigkeiten, besonders gegenüber Wehrlosen. Das ist auch der
tiefere Grund, warum ich mich so engagiert zum Schutz der Nutztiere
einsetze. Sie können mir glauben: mein Beruf als selbständiger Experte
im Bauingenieurwesen hätte mir ein weit ruhigeres und finanziell
vorteilhafteres Leben ermöglicht. Es war eine schwere Entscheidung, dies
aufzugeben zu Gunsten einer unsicheren ideellen Zukunft im Tierschutz.
Bevor ich mich dem Tierschutz zugewandt habe, wäre es mir nie
eingefallen, mich mit jüdischen Themen zu befassen. Juden waren und sind
für mich Menschen wie andere auch. Im Fokus meiner tierschützerischen
Tätigkeit steht Tierquälerei. Das Schächten gehört dazu, ist aber ein
Thema unter vielen und nicht einmal ein vorherrschendes. Das Besondere
daran in den Neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts war, dass ich
deswegen zu Gefängnis unbedingt verurteilt wurde und ein zweiter
Schächtprozess sage und schreibe 10 Jahre dauerte; er endete
schlussendlich ohne Verurteilung, teils mit Freisprüchen, teils wegen
Verjährung. Es waren sehr belastende 10 Jahre für mich und meine Familie
angesichts des Strafantrages der Staatsanwaltschaft von neun Monaten
Gefängnis unbedingt. Und dies nur wegen Äusserungen, die ich im
Zusammenhang mit dem grausamen Schächten und dessen verlogener
Verharmlosung veröffentlicht hatte.
Es ist wohl zu einem grossen Teil mir zu verdanken, dass der damalige
erneute Versuch, das Schächtverbot aufzuheben und diese Grausamkeit in
der Schweiz wieder zuzulassen, scheiterte. Dieser Erfolg wäre mit
diplomatisch-zurückhaltend formulierten Veröffentlichungen nicht möglich
gewesen. Nachweislich wurden solche nicht zur Kenntnis genommen. Es
brauchte mehr, um die Öffentlichkeit, die mehrheitlich gar nicht mehr
wusste, wie grausam das Schächten ist, aufzurütteln.