13. Dezember 2018, aktualisiert im Juli 2019

Meret Schneider - grüne Politikerin und Co-Geschäftsleiterin bei Sentience Politics - rechtskräftig wegen mehrfacher übler Nachrede gegen den VgT und Erwin Kessler verurteilt

Vor Gericht zu verantworten hatte sie sich wegen unwahren, verleumderischen Rassismus- und Antisemitismusvorwürfen. Weil der VgT alle Verfahren gegen die Rassismus-Hetzer gewinnt - 45 davon rechtskräftig, weitere sind noch hängig (siehe die Dokumentation dazu) - hat sie die Berufung zurückgezogen. Damit ist nun die Verurteilung durch das Strafgericht Basel und das Urteil des Bezirksgerichts Münchwilen im parallelen Verfahren wegen Persönlichkeitsverletzung (Löschbefehl) rechtskräftig. Sie muss den VgT mit CHF 15 000 entschädigen und gegen 10 000 Franken Gerichtskosten sowie die Kosten für ihre Anwältin tragen.

Vor diesen Gerichtsverfahren hatte der VgT nichts mit Meret Schneider zu tun. Um sich als Politikerin zu profilieren hat sie anonyme Rassismus-Vorwürfe gegen VgT und dessen Präsidenten Dr Erwin Kessler weiterverbreitet. Während den laufenden Gerichtsverfahren hat sie weiter gehetzt und sich erneut strafbar gemacht. Es wurden drei Strafanzeigen nötig, so auch wegen ihrer Behauptung im Facebook, man könne "Erwin Kessler mit Gewissheit als Antisemit bezeichnen". Nein, darf man nicht, ist sie nun von den Gerichten belehrt worden.

Die Verurteilung von Remo Tschan Scholz, CheVegara-Catering, der in einem der Anklagepunkte Mittäter war (zusammen mit Meret Schneider), ist ebenfalls rechtskräftig.

Ein erstes Urteil, das Meret Schneider hätte zur Besinnung bringen müssen, gab es schon am 11. Dezember 2015. Es betraf Antisemitismusvorwürfe gegen den VgT, die sie in Radio Top verbreitete: UBI-Urteil gegen RadioTop

Weil sie trotz dem hängigen Strafverfahren ihre Verleumdungen nicht löschte, sondern noch mehr verbreitete, wurde parallel zum Strafverfahren eine Zivilklage auf Löschung und Unterlassung notwendig. Am 20. März 2017 erging eine vorsorgliche Verfügung, in welcher ihr gerichtlich verboten wurde, Antisemitismusvorwürfe gegen den VgT und Erwin Kessler zu äussern oder weiterzuverbreiten. Zur Bestätigung dieser vorsorglichen Verfügung war ein Hauptverfahren nötig. Auch das inzwischen rechtskräftige Haupturteil gibt dem VgT und Erwin Kessler recht.

Die Rechtsanwältin von Meret Schneider, Noemi Erig, erklärte vor Gericht, sie sei Jüdin. Das ist relevant mit Blick darauf, dass die Antisemitismusvorwürfe auf dem Kampf des VgT gegen das Schächten beruhen.

 

Organe des Vereins SENTIENCE POLITICS:

Meret Schneider: rechtskräftig wegen mehrfacher übler Nachrede  (Rassismus- und Antisemitismusvorwürfe) verurteilt

Noemi Erig, Rechtsanwältin, nach eigenen Angaben jüdischer Herkunft, Verteidigerin von Meret Schneider

 

 

Auszug aus dem Plädoyer von Sonja Tonelli, Vizepräsidentin VgT.ch,  vor dem Strafgericht Basel-Stadt vom 10. Dezember 2018 im Verfahren gegen Meret Schneider:

Ich verabscheue Rassismus und Antisemitismus zutiefst und würde niemals mit einem Antisemiten und Rassisten zusammenarbeiten! Ebenso wenig legt irgendjemand anderes in unserem Team so eine verwerfliche Einstellung an den Tag. Ich weiss wovon ich rede, denn Teile meiner Ursprungsfamilie hatten in Deutschland selbst sehr unter dem Nationalsozialismus zu leiden. Ich habe jüdische Freunde, die an unserem Geschäftssitz ein und aus gehen und wir haben in unserem Verein auch jüdische Mitglieder. All diese tierliebenden Juden empfinden uns nicht als antisemitisch und finden unsere KZ-Vergleiche keineswegs verletzend, sondern unserem Tierschutzanliegen angemessen. Grosse jüdische Persönlichkeiten und KZ-Überlebende gehen im Vergleich zwischen den Nazi-Gräueln und dem heutigen Massenverbrechen an den Nutztieren noch deutlich weiter als wir.
 
Wir sind froh, dass die Gerichte die Haltlosigkeit der inkriminierten Vorwürfe und der Rechtfertigungsversuche durchschauen und unsere Klagen, zu denen wir zum Schutz unseres Vereins genötigt wurden, in einer inzwischen gefestigten Rechtsprechung gutgeheissen haben. Als gemeinnütziger, auf Spenden angewiesener Verein ist der Schutz unserer Glaubwürdigkeit von existentieller Bedeutung. Wir sind deshalb zum Schutz des VgT verpflichtet, uns gegen solche Verleumdungen zu wehren, denn sonst entstünde der Eindruck, die Vorwürfe seien berechtigt. Und wer möchte schon Mitglied sein in einem rassistischen Verein?
 
Die Hetz- und Hasskampagne, an der sich die Beschuldigte beteiligt hat, ist dank den zahlreichen Urteilen zu unseren Gunsten letztes Jahr zum Stillstand gekommen. Aber auch schon ein Teilfreispruch wegen angeblicher Gutgläubigkeit würde die Kampagne wieder neu anheizen und würde weitere Gerichtsverfahren notwendig machen.
 
Nur noch die ältere Generation erinnert sich an die Neunziger Jahre und die damalige landesweite Debatte zum Schächten. Jüngeren Leuten fehlt dieses Wissen und sie sind deshalb empfänglich für so raffinierte Hetzkampagnen wie sie die Beschuldigte unterstützt hat. Zwar kann sich jeder, den es interessiert, informieren – in Zeitungsarchiven, Bibliotheken und im Online-Archiv des VgT. Nur nimmt sich die schnelllebige junge Smartphone-Generation kaum mehr Zeit, sich über Hintergründe zu informieren, sondern gibt sich mit oberflächlichen Kurzinformationen rasch zufrieden und verbreitet sorglos alles weiter, als wäre das Facebook ein rechtsfreier Raum.  Aber wir haben ein Recht darauf, dass unser Ruf auch in diesen Kreisen nicht bösartig geschädigt wird.
 
Was gar nicht geht, ist der fahrlässige Umgang mit zufälligen Google-Treffern, um eine Person fertig zu machen mit Zitaten, zu denen sowohl das Datum wie auch der sachlich und zeitliche Zusammenhang unterschlagen wird. Aber das war genau die Methode dieser Verleumdungskampagne, an der sich die Beschuldigte über lange Zeit beteiligt hat.
 
Unsere Holocaustvergleiche sind keine Verharmlosung des Holocausts. Unsere KZ- und Holocaustvergleiche gehen im Gegenteil davon aus, dass das, was im nationalsozialistischen Deutschlang abging, zum Schlimmsten gehört in der neueren Geschichte. Ebenso sind wir aber auch der Überzeugung, dass das heutige Massenverbrechen an den Nutztieren in seinem gigantischen globalen Ausmass zum Schlimmsten gehört, was heute weltweit abgeht. Und es gibt bei der Rechtfertigung dieser Massenverbrechen durch die Täter sehr viele erschreckende Analogien. Erschreckend deshalb, weil sehr viel über die Verbrechen der Nazi berichtet wird, aber ohne dass daraus wirklich grundlegend etwas gelernt würde, sobald andere wehrlose und angeblich minderwertige Opfer betroffen sind.
 
Man kann dem VgT stundenlang so viele politische Unkorrektheiten und provokative Äusserungen vorwerfen wie man will - eine rechtsgenügende Rechtfertigung für den Vorwurf eines rassistischen Verhaltens kann das alles niemals sein. Und das ist inzwischen - zu unserer grossen Erleichterung - durch die Rechtsprechung bestätigt.
 
Nicht jeder muss den VgT unterstützen oder mit unserer Arbeitsweise einverstanden sein. Man darf auch unsere KZ-Vergleiche ablehnen. Aber niemand hat das Recht, unsere Tierschutzarbeit mit verleumderischen Rassismusvorwürfen zu behindern oder gar zu verunmöglichen. Indyvegan versuchte genau dies im Schutz ihrer Anonymität und deren schwer rufschädigende Behauptungen wurden von oberflächlichen aber lauten Tierrechtlern und deren Nachläufer  weiterverbreitet. Die Beschuldigte gehört auch zu diesen Nachläufern und wollte sich damit - nach ihren eigenen Aussagen im parallelen Zivilverfahren - als Politikerin "positionieren", sprich profilieren. Dazu verbreitete sie anonyme Gerüchte und Verleumdungen weiter, anstatt sich gründlich und objektiv zu informieren.

Der VgT als staatlich anerkannte gemeinnützige gesamtschweizerische Tier- und Konsumentenschutzorganisation mit rund 35 000 Mitgliedern und mit einer von ihm seit Jahrzehnten periodisch herausgegebenen Zeitschrift, die vom Bund als förderungswürdig anerkannt und deshalb postalisch begünstigt/subventioniert wird, soll also eine rassistische, antisemitische Organisation sein, vergleichbar mit einer Nazi-Band! Desgleichen soll sein Gründer, Präsident und Geschäftsleiter Dr Erwin Kessler ein Rassist und Antisemit sein! Solche Vorwürfe sind ungeheuerlich perfid und verantwortungslos. Das kann nicht damit gerechtfertigt werden, dass unser Präsident immer wieder mal versucht, mit provozierenden Äusserungen aufzurütteln, die Augen zu öffnen für das Massenverbrechen an den Nutztieren, das tagtäglich weitergeht. Mit Rassismus hat das nichts zu tun - auch da nicht, wo sich unsere Kritik gegen das grausame Schächten richtet.
 
Rassismus ist eine ernste Sache und wir lehnen Rassismus selbstverständlich klar ab. Das steht auch ganz offiziell auf unserer Website unter www.vgt.ch/about, wo wir uns namens des VgT klar und deutlich von Rechtsextremismus, Linksextremismus und Gewalt distanzieren. Aber mit ihren exzessiven privaten Vorstellungen von Rassismus/Antisemitismus verwässern und entwerten diese Leute den Rassismusbegriff in gefährlicher Weise. Die Waffe gegen wirklichen Rassismus wird dadurch stumpf und Rassismus wird nicht mehr ernst genommen.
 
Es ist bekannt und wird auch von den Gerichten anerkannt, dass unsere Kritik an jüdischem Verhalten immer im Zusammenhang mit dem grausamen Schächten und dessen Verharmlosung und Tabuisierung stand und wir uns nie in anderem Zusammenhang negativ über Juden geäussert haben. Dazu muss man wissen, dass auch der strenggläubigste Jude von seinen Religionsvorschriften nicht verpflichtet wird Schächtfleisch zu essen. Eine vegetarische Ernährung steht unbestritten in vollkommenem Einklang mit den jüdischen Speiseregeln - es muss nicht einmal vegan sein. Die grauenhafte Tortur des Schächtens dient einzig und allein einem kulinarischen Genuss.
 
Man darf auch Juden kritisieren für das was sie tun. Genau so wie wir Christen, Moslems und Atheisten kritisieren, die sich an Tierquälerei beteiligen. Erwin Kessler und wir vom VgT-Team haben nie Juden pauschal als minderwertig bezeichnet, weil sie Juden sind - das wäre rassistisch. Das vom Schweizer Gesetzgeber als grausame Tierquälerei anerkannte und darum verboten Schächten ist sehr wohl - wie jede Tierquälerei - ein Grund für scharfe, empörte Kritik. Es ist legitim, Tierquäler zu kritisieren, auch wenn sie jüdisch sind. Das Gegenteil wäre diskriminierend, wenn jüdische Tierquäler und ihre Helfershelfer nicht wie andere kritisiert würden, nur weil sie jüdisch sind. Dazu hat das Zürcher Obergericht im Benjamin-Frei-Urteil sehr treffend festgehalten:
 
"Schliesslich stellen auch die wenigen von der Verteidigung vorgebrachten Äusserungen des Privatklägers 1 [Erwin Kessler] jüngeren Datums keine ernsthaften Gründe dar, wonach man ihn in guten Treuen für einen Rassisten und Antisemiten halten durfte. Es mag sein, dass sich der Privatkläger 1 im Rahmen seiner Tierschutzarbeit und in seinem Kampf für Tierrechte mit seinen Aussagen teilweise an der Grenze des Zulässigen bewegt und sich dabei sehr provokativ und grenzwertig ausdrückt. Dies tut er aber objektiv klar erkennbar gegenüber jeder von ihm als Tierquäler eingestuften Person und nicht nur, wenn diese Juden sind. So richtete sich seine scharfe Kritik auch gegen Moslems, Fischer, Kaninchenhalter, Klöster oder 'Fleischfresser'. Ferner erklärten die Privatkläger 1 und 2 [VgT] auf ihrer Homepage und bei anderen Gelegenheiten mehrmals, dass sie als natürliche und juristische Personen weder antisemitisch noch rassistisch seien und sich von entsprechendem Gedankengut entschieden distanzieren würden. [...] Man kann zwar Ausdrucksweisen des Privatklägers 1 als unangebracht und fallweise allenfalls auch als überschiessend bezeichnen und deshalb missbilligen. Die von der Verteidigung genannten Äusserungen des Privatklägers vermögen aber keine ernsthaften, objektiv haltbaren Gründe darzutun, dass der Beschuldigte annehmen musste oder durfte, dass der Privatkläger 1 als Person antisemitisch oder rassistisch sei bzw dass er mit nationalsozialistischem Gedankengut sympathisiere. Wenn der Beschuldigte ausführt, dass er die von ihm wahrgenommenen Distanzierungen der Privatkläger 1 und 2 von den Rassismus- und Antisemitismus-Vorwürfen als 'hohle Phrasen' empfunden habe, 'da weiterhin auch viele Artikel mit einer gegenteiligen Meinung online zugänglich' gewesen seien, so handelt es sich hierbei lediglich um subjektive, unreflektierte Empfindungen, welche den Anforderungen an den Gutglaubensbeweis mitnichten zu genügen vermögen."
 
Der VgT betreibt unter meiner Leitung eine Auffangstation für Kaninchen und Hühner in Not. Ich möchte Ihnen hier das Wesen der Hühner anhand eines Erlebnisses und Beobachtungen im Umgang mit diesen rührenden Geschöpfen kurz etwas näher bringen, weil das notwendig ist, um meine weiteren Ausführungen zum Schächten richtig verstehen zu können.
 

 Auf dem Bild sehen Sie unser Huhn Paulinchen, welches wir als Küken mit zwei anderen aus einer Tierfabrik retten konnten. Da sie bei mir im Wohnzimmer aufgewachsen ist, ist sie sehr menschenbezogen. Täglich stattet sie mir in der Wohnung einen Besuch ab. Da Hühner nicht stubenrein sind, möchte ich das eigentlich nicht, was Paulinchen auch weiss. Dennoch probiert sie auf alle Arten, mich zu überlisten und schafft das auch immer wieder. Sie hat nämlich heraus gefunden, wie sie auch dann in die Wohnung einbrechen kann, wenn alle Türen und Fenster geschlossen sind.
Paulinchen hat eine Freundin, ein braunes Huhn, mit dem sie den ganzen Tag im Garten umherzieht. Wenn ich morgens im Büro sitze, schaut jeweils plötzlich Paulinchens weisses Köpfchen zum Katzentürchen herein. Sieht sie mich, zieht sie es schnell wieder zurück. Dann höre ich vor dem Fenster ein leises Hühnergeschwatz. Paulinchen berät die Situation mit ihrer Freundin. Die beiden warten geduldig auf der Fensterbank, bis ich das Büro verlasse. Einige Zeit später schaut Paulinchen erneut zur Katzentür rein. Diesmal habe ich mich versteckt, um die beiden Hühner zu beobachten. Paulinchen schaut nach links und rechts und sieht das die Luft rein ist. Also steigt sie zum Katzentürchen rein und ruft ihrer Freundin. Die steigt kurz darauf ebenfalls nach und die Freude ist den beiden anzusehen, wenn sie es mal wieder in meine Wohnung geschafft haben. Ich kann den beiden herzigen Hühnern über ihren Besuch natürlich nicht böse sein.
 
Über jedes meiner über 20 Hühner könnte ich solche Geschichten erzählen. Jedes ist ein Individuum, hat seine Vorlieben und unterschiedliche Charaktereigenschaften. Hühner sind intelligente Tiere mit Bedürfnissen und Gefühlen. Sie können Freude und Begeisterung empfinden, tiefe Freundschaften schliessen, aus Situationen etwas lernen, kleine Probleme lösen usw. Ihr Wesen ist genau so liebenswert wie bspw. das von Hunden und Katzen. Doch genau so können Hühner auch Angst und Schmerz und Trauer empfinden. Fürchtet sich Paulinchen vor etwas, kommt sie von weither angerannt, um in meinen Armen Schutz zu finden.
 
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir mit solchen Erlebnissen im Kopf keine freundlichen Worte finden können, wenn es darum geht, zu kritisieren, dass Hühner in der Schweiz immer noch ohne vorherige Betäubung geschächtet werden dürfen. Die äusserst empfindungsfähigen und sensiblen Tiere werden zu diesem Zweck kopfüber an den Füssen in Metallbügel gehängt und fixiert, was sie in totale Panik versetzt. Dann wird ihnen mit einem Messer die Kehle aufgeschlitzt. Dieser Schnitt darf jedoch nicht zum Tod des Tieres führen, weil die Religionsvorschriften verlangen, dass das Tier lebend und bei vollem Bewusstsein ausbluten muss. Die Hühner erleiden dadurch unvorstellbare Schmerzen und Angst. Erst wenn genug Blut ausgetreten ist, kommt endlich die Erlösung vor diesem unsäglichen Horror durch Kreislaufschock.
 
Ist es da verwunderlich, wenn Tierschützer, die um das liebenswerte Wesen von Hühnern wissen, es nicht verstehen können, wie Menschen solches Fleisch mit Freude konsumieren können? Und kann man denn da nicht nachvollziehen, dass man als Tierschützer nur harte Worte für so ein Verhalten findet? Das hat nichts mit Antisemitismus zu tun, sondern ganz allein mit dieser für uns unverständlichen Handlung, den Tieren bewusst solche Qualen zuzufügen und dies mit Religion zu rechtfertigen, obwohl Poulet und anderes Fleisch für eine gesunde schmackhafte Ernährung absolut unnötig ist.
 
Das Huhn ist den meisten heutigen Menschen nur noch als Poulet oder aus der Redewendung "das dumme Huhn" bekannt. In Wirklich sind es - ich hoffe ich konnte Ihnen das etwas näher bringen - liebenswerte, unschuldige Wesen, die wie wir den Wunsch in sich tragen, glücklich und in Sicherheit leben zu können.  Dennoch ist ein Huhn in unserer Gesellschaft nicht viel wert - als Poulet im Migros gerade mal 3.30 Fr.:

Hühner werden in der Schweiz wie Wegwerfware behandelt. Zu Tausenden in Hallen gepfercht, führen sie ein trostloses und schmerzhaftes Leben. Eine Wiese oder den Himmel über sich, sehen die meisten ihr Leben lang nie. Hier zwei vor wenigen Tagen aufgenommenen Bilder aus einer Schweizer Standard-Hühnermästerei:
 

Der Verlad und Transport in den Schlachthof gehen äusserst brutal vor sich. Geschlachtet wird in Massen, die Tiere zum reinen Produkt degradiert. Dies alles, damit unsere Konsumgesellschaft  Eier und Poulet als billige Massenware kaufen kann. Doch mit diesem Leid nicht genug:
 
Seit dem 1. Juli 1997 ist das (betäubungslose) Schächten von Hühnern in der Schweiz ausdrücklich erlaubt. Und das kam so: Der Bundesrat schickte eine Revision der Tierschutzverordnung in die Vernehmlassung. Vorgesehen war unter anderem eine ausdrückliche, bisher nicht klar festgelegte Betäubungspflicht beim Schlachten von Geflügel. Diese blieb in der Vernehmlassung völlig unbestritten. Nach abgeschlossener Vernehmlassung reiste eine jüdische Delegation nach Bern, worauf das Bundesamt für Veterinärwesen laut einer Meldung der Schweizerischen Depeschenagentur bekannt gab, es werde dafür sorgen, dass das Schächten von Geflügel  weiterhin uneingeschränkt möglich bleibe. Und in diesem Sinne passte der Bundesrat dann die Revision der Tierschutzverordnung an. Damit verkam die Vernehmlassung zu einer undemokratischen reinen Alibi-Übung. Die Tierschutzorganisationen hatten zu dieser nachträglichen Änderung nichts zu sagen und konnten nur empört zur Kenntnis nehmen, dass offenbar schon bisher aufgrund der etwas unklaren Rechtslage Hühner in der Schweiz regelmässig geschächtet wurden und dies nun künftig offiziell erlaubt ist, obwohl sich alle Vernehmlasser für die klare und ausnahmslose Betäubungspflicht ausgesprochen hatten.
 
Zuvor schon plante der Bundesrat in den Neunziger Jahren, die Betäubungspflicht bei rituellem Schlachten generell aufzuheben, das heisst das sogenannte Schächtverbot abzuschaffen, auch für Säugetiere. Er stiess aber auf derart überwältigenden Widerstand durch alle Gesellschaftsschichten hindurch, auch seitens des Bauernverbandes, der Tierärztevereinigung und der Metzger, dass er dieses Ansinnen fallen lassen musste (mehr dazu im VgT-Online-Archiv unter www.vgt.ch/doc/schaechten  und in der Sammlung Medienstimmen zur Abschaffung des Schächtverbotes www.vgt.ch/pressestimmen_zum_schaechten). Dass die Aufhebung des Schächtverbotes verhindert werden konnte, ist nicht zuletzt der mutigen Aufklärungsarbeit von Erwin Kessler zu verdanken, die er dann 1998 mit einer Verurteilung wegen Rassendiskriminierung bezahlen musste.
 
Mit welchen abscheulichen Tierquälereien sich Erwin Kessler seit 30 Jahren täglich befassen muss ohne dabei durchzudrehen, kann jeder, der bereit ist, die schreckliche Wahrheit zur Kenntnis zu nehmen, im Online-Archiv unserer Zeitschrift nachlesen unter www.vgt.ch/vn. Eine neue Recherche im Juli dieses Jahres in zufällig ausgewählten Schweinefabriken haben einmal mehr den ganz normalen Wahnsinn gezeigt, an dem sich seit Jahrzehnten nichts Wesentliches ändert - entgegen den ständigen Behauptungen von landwirtschaftspolitischen Interessenvertretern und in der verlogenen Werbung der Grossverteiler.
Hier ein typisches Beispiel:

Wenn man solche Bilder anschaut und weiss, was das für empfindsame, intelligente und liebenswerte Wesen sind, ist es da nicht verständlich, dass einem da das Wort KZ in den Sinn kommen kann? Wer diesen Vergleich völlig unpassend findet, den kann ich nicht verstehen. Man darf zwar eine solche Einstellung haben, aber nicht von uns erwarten, dass wir auch so denken und empfinden.
 
Tierquälerei - egal nach welchen angeblichen Religionsvorschriften - ist kein unveränderliches Rassenmerkmal sondern eigenverantwortliches Handeln. Niemand wird durch seinen Glauben gezwungen, Tiere zu schächten. Das Land Israel macht es vor - es ist das Land mit dem grössten Anteil Vegetarier und Veganer. Diese Menschen haben sich dazu entschieden, die religiösen Gebote auf friedliche und gewaltfreie Art zu leben. Viele dieser jüdischen Menschen üben selbst heftige Kritik am Schächten und teilen auch die von uns verwendeten KZ-Vergleiche. Das zeigt, dass unsere Kritik am Schächten und unser Vergleich von Tierfabriken mit KZs nicht rassistisch sind, sondern eine berechtigte tierschützerische Haltung.
 
 Würde man den Vorstellungen der Beschuldigten folgen, was im angeblich umgangssprachlichen Sinn rassistisch und antisemitisch sei, würden diese Begriffe völlig entwertet. Das kann niemand wollen, dem der Kampf gegen Rassismus ein ernstes Anliegen ist.

Ich finde es schade, dass sich ein junger Mensch, wie die an sich sympathische Meret Schneider derart in rechtswidrige Angriffe gegen Tierschützer hinein versteigt. Bekanntlich besteht Gedankenfreiheit; sie darf also denken, wir seien Rassisten und Neonazis. Aber dass sie sich derart über die Rechtsprechung hinwegsetzt und glaubt, Selbstjustiz betreiben zu dürfen, wenn ihr das geltende Recht - die Rassismusstrafnorm - zu wenig weit geht, ist bedauerlich und unverständlich.  

 

Auszug aus dem Plädoyer von Erwin Kessler vor dem Strafgericht Basel-Stadt vom 10. Dezember 2018 im Verfahren gegen Meret Schneider:

Die beschuldigte Meret Schneider zeigt sich bis heute uneinsichtig. Trotz hängigem Strafverfahren hat sie die inkriminierten Antisemitismusvorwürfe im Facebook lange nicht gelöscht. Deshalb wurde ein paralleles Zivilverfahren wegen Persönlichkeitsverletzung notwendig mit dem Rechtsbegehren, sie sei zu Verpflichten, ihre Behauptung im Facebook, man dürfe mich mit Gewissheit als Antisemit bezeichnen, zu löschen. Statt zu löschen hetzte sie weiter gegen uns. Das führte am 3. März 2017 zur dritten Strafanzeige gegen sie und zu einer vorsorglichen Verfügung des Bezirksgerichts Münchwilen vom 20. März 2017, mit welcher ihr vorsorglich verboten wurde gegenüber Dritten Antisemitismus-Vorwürfe gegen den VgT und mich zu äussern oder weiterzuverbreiten.

In den Neunziger Jahren stand ich im Fokus jüdischer Organisationen. Deren Agitationen gegen mich hatte ich die beiden Schächtprozesse zu verdanken. Seither werden wir aber in Ruhe gelassen. Offenbar wurde erkannt, dass es kontraproduktiv ist, Tierschützer, die sich gegen das  Schächten einsetzen, als Antisemiten zu verleumden, denn damit wird der Begriff Antisemitismus fatal verwässert und Antisemitismus erst recht gefördert. Es hat sich immer wieder gezeigt, dass die Schweizer Bevölkerung grossmehrheitlich das Schächten ablehnt, und zwar aus Mitleid mit den Tieren, nicht aus antisemitischen Motiven - ganz entgegen der Behauptung des jüdischen Pascal Krauthammer in seiner Pseudo-Dissertation zum Schächtverbot. Die Schweizer sind kein Volk von Antisemiten. Wirklicher Rassismus - das heisst Menschen zu verachten und zu diskriminieren wegen Eigenschaften, für die sie nichts können - ist für mich eine unmenschliche Haltung, die ich dezidiert ablehne. Auf unserer Website distanzieren wir uns ausdrücklich von jedem Extremismus, sei es Links- oder Rechtsextremismus. Ebenso distanzieren wir uns ausdrücklich von Rassismus und Antisemitismus als Spezialform von Rassismus und ich stehe persönlich voll und ganz hinter dieser Distanzierung und habe diese Erklärung (www.vgt.ch/about/index.htm).
Ich distanziere mich auch immer wieder von Gewalt zur Durchsetzung tierschützerischer Ziele - im Gegensatz zu den linksextremen Drahtzieher dieser Verleumdungskampagne, welch sich für Vandalismus an 1. Mai-Umzügen und für gewalttätige Auseinandersetzungen mit der Polizei begeistern, als Vorspiel zur angestrebten Roten Revolution. Sie missbrauchen das Versagen des Staates im Tierschutz, um damit das Versagen des Kapitalismus zu belegen und die Notwendigkeit einer roten Revolution zu begründen. Dabei unterschlagen sie allerdings, dass es in den kommunistischen Staaten noch deutlich schlimmer zu und her ging mit Tierfabriken. 

Ebenso klar lehne ich aber auch das Rechtfertigen von Gewalt gegen Menschen und Tiere aufgrund von religiösen Vorschriften und Ideologien ab, sei es dass IS-Terroristen Gefangenen die Kehle durchschneiden, sei es dass andere religiöse Fanatiker Tiere auf die gleiche Weise zu Tode foltern. Das Schächten ist eine perverse, bestialische Tierquälerei und Menschen, die sowas tun, unterstützen oder rechtfertigen betrachte ich als Unmenschen, die ich verachte und öffentlich anprangere. Wir werden auch weiterhin mit klaren Worten gegen das Schächten, gegen den Import von Schächtfleisch und gegen Versuche, diese grauenhafte Tierquälerei in der Schweiz auch für Säugetiere zu erlauben, auf die Barrikaden gehen. Den Import von Schächtfleisch erlaubt der nicht vom Volk gewählte Bundesrat nicht nur, sondern privilegiert diesen mit Zollvorschriften sogar noch gegenüber normalem Fleisch. Damit wird die Umgehung des Schächtverbotes für Säugetiere vorsätzlich und demokratieverachtend gefördert. Das muss man sich mal vorstellen: Wir haben eine Landesregierung, die mit solchen Machenschaften den Volkswillen und das Tierschutzgesetz austrickst. Jährlich werden 135'000 kg Koscher-Fleisch im Wert von 1.7 Millionen Fr und 323' 000 kg Halal-Fleisch im Wert von 3.5 Millionen Fr importiert. Ich musste mit einer Verwaltungsbeschwerde drohen, bis die Zollverwaltung diese Zahlen herausrückte - trotz Öffentlichkeitsprinzip der Bundesverwaltung  
 
Weil es keine aktuelle Verurteilung gibt, mit welcher die Beschuldigte den Wahrheitsbeweis für ihre Rassismusvorwürfe führen könnte, versucht sie - wie alle Beschuldigten in den parallelen Verfahren - mit Zitaten Stimmung zu machen, von denen sie behauptet, diese seien antisemitisch bzw rassistisch. Dabei wird immer die gleiche perfide Methode angewendet: Akribisches Suchen in Archiven nach Zitaten, die sich eignen, antisemitisch interpretiert zu werden. Aus dem Zusammenhang gerissen und in einen neuen, falschen Zusammenhang gestelltes Zitieren. Sinnwidriges Interpretieren unter Verwendung einer subjektiven, inflationären Auffassung der Begriffe Rassismus und Antisemitismus. Dieses Zusammensuchen hat Rechtsanwalt Amr Abdelaziz, der selber aus der linksextremen Szene kommt und linksextreme Gewalttäter verteidigt, übernommen und in einer Zitat-Tabelle dargestellt und allen Verteidigern zur Verfügung gestellt.
 
Mit aus dem Kontext gerissenen Zitaten kann man bekanntlich alles und nichts "beweisen".
Ein paar dieser Zitaten sind mir, als sie mir das erste mal so isoliert präsentiert wurden, selber befremdlich vorgekommen. Ich habe nicht alles im Kopf, was in unserem riesigen Online-Archiv (über 10 000 Seiten) steht und vor langer Zeit veröffentlicht wurde. Im historischen Kontext gelesen sieht es dann allerdings anders aus, als von der Verteidigung nach der beschriebenen Methode isoliert präsentiert und geballt in einen falschen Zusammenhang angehäuft. Einiges haben wir inzwischen gelöscht, weil es aus heutiger Sicht unnötig provozierend wirkt und für die Geschichtsschreibung entbehrlich ist.

Das Obergericht hat diesen Umstand im wegleitenden Urteil iS Benjamin Frei wie folgt erwogen (Beilage U67, Seite 27):
 
"Soweit die Verteidigung geltend macht, der Wahrheitsbeweis werde erstens durch eine Auswahl von Äusserungen und Publikationen, welche die Gesinnung der Privatkläger dokumentiere, und zweitens durch einschlägige Gerichtsurteile erbracht, geht sie fehl."
 
Und weiter auf Seite 29:
 
"Weiter ist darauf hinzuweisen, dass der Privatkläger 1 [das bin ich] nur einmal wegen Rassismus verurteilt wurde und zwar mit Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 10. März 1998, was vom Bundesgericht am 26. September 2000 bestätigt wurde (Urteil des Bundesgerichts 6S.367/1998 vom 26. September 2000). Es existieren keine weiteren Verurteilungen. Sowohl im zweiten Strafprozess gegen ihn wegen Rassismus (Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich SB100226 vom 8. September 2010) als auch in demjenigen wegen Verleumdung (Urteil des Bundesgerichts 6B_422/2012 vom 25. April 2013 und Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich SB130204 vom 28. Oktober 2013) wurde er im Ergebnis freigesprochen, soweit auf die Anklage eingetreten wurde. Entsprechend kann es nicht angehen - und schon gar nicht unter dem Titel von Treu und Glauben gerechtfertigt sein -, dem Privatkläger 1 aufgrund von völlig aus dem Zusammenhang gerissenen Aussagen, welcher dieser vor über 10 bis 15 Jahren in einem sachlich nachvollziehbaren, einzelfallbezogenen Kontext machte, eine aktuelle, verachtenswerte Gesinnung zu unterstellen."
 
Meine provokativen Äusserungen sind an der ausserordentlichen Bestialität des Schächtens zu messen. Ich habe Ihnen Videodokumente zum Schächten eingereicht. Wer es nicht auf sich nimmt, diese für seelisch gesunde Menschen schier unerträglichen Tatsachen sich wenigstens einmal anzuschauen, ist sachlich und moralisch nicht legitimiert mir vorzuwerfen, ich sei mit meiner Kritik zu weit gegangen.

Angesichts dieser vorsätzlichen, grauenhaften und systematischen Folterung wehrloser, unschuldiger Wesen - die genau so leidensfähig sind wie wir - kann Kritik gar nicht zu scharf sein. Das gilt auch in bezug auf die ekelhafte Verlogenheit, mit welcher das Schächten verharmlost und tierschützerische Kritik als antisemitisch dargestellt wird. - Ein verantwortungsloser Missbrauch der Begriffe Rassismus und Antisemitismus für egoistische Zwecke, um Kritik an dieser Grausamkeit zu tabuisieren.
 
Indem die Beschuldigte zum Beweis für ihren pauschalen Antisemitismus- und Rassismus-Vorwurf auf alte, aus dem Kontext gerissene Zitate verweist, tut sie genau das, was sie in ihrem Interview mit der Wochenzeitung WOZ vom 19. Mai 2016 verurteilt hat, nämlich aus einer kurzen Begebenheit eine allgemeingültige Aussage, abzuleiten; ich zitiere die Beschuldigte in der WOZ.:
 
"Ich weise darauf hin, dass solche Anekdoten nichts aussagen, dass bloss weil das Gegenüber braune, kurze Haare hat, nicht alle in der SVP braune, kurze Haare haben. Das Dümmste ist, selbst mit anekdotischen Evidenzen zu kommen. Viele Linke tun das übrigens. Man sagt dann: «Aber bei uns im Dorf funktioniert die Integration wirklich wunderbar.» Argumentativ ist das schwach, weil man sich auf den glitschigen Boden der anekdotischen Evidenz begibt, statt zu zeigen, dass eine Anekdote eben kein Argument ist für eine allgemeingültige Aussage. Solche Anekdoten und Emotionen führen zu bizarren Schlagzeilen wie «Kosovaren schlitzen Schweizer auf». Ich bin der rationale Typ."
 
"Unter "Anekdoten" versteht die Beschuldigte offenbar zufällige Einzelbeobachtungen ohne allgemeingültigen Wert. Wenn sie aber aus einzelnen alten Zitaten einen pauschalen, aktuellen Antisemitismus ableitet macht sie genau das selber.
 
Das Thurgauer Obergericht hat im Regula-Sterchi-Urteil unter ähnlichen Umständen festgehalten (Seite 24):
 
"Festzuhalten ist, dass diese durchaus ehrenwerten Interessen bei Weitem nicht genügen, um Erwin Kessler, der mit seinem Verein an der Veganmania teilnehmen wollte, pauschal eine antisemitische Haltung vorzuwerfen; dass dabei über die Frage, ob Erwin Kessler und der VgT zur Veganmania zuzulassen seien, öffentlich diskutiert wurde, ändert daran nichts. Mit anderen Worten ist auch eine Veganerin und Gemeinderatskandidatin im Rahmen der öffentlichen Diskussion gehalten, einen derart schwerwiegenden Vorwurf an die Adresse eines Teilnehmers der Veranstaltung mit Fakten zu belegen; andernfalls geht ihr die Rechtfertigung für die Äusserung ab."
 
Dass die Beschuldigte eine sehr extensive, subjektive Rassismus-Definition pflegt, vermochte sie nicht von der ihr obliegenden Informationspflicht zu entbinden, sondern hätte sie gegenteils zu einer besonders differenzierten Betrachtungs- und Ausdrucksweise veranlassen sollen.
Das Zürcher Obergericht hat im Benjamin-Frei-Urteil zu solchen subjektiven Rassismus-Definitionen folgendes erwogen:
 
"Schliesslich stellen auch die wenigen von der Verteidigung vorgebrachten Äusserungen des Privatklägers 1 [Erwin Kessler] jüngeren Datums keine ernsthaften Gründe dar, wonach man ihn in guten Treuen für einen Rassisten und Antisemiten halten durfte. (...) Wenn der Beschuldigte ausführt, dass er die von ihm wahrgenommenen Distanzierungen der Privatkläger 1 und 2 von den Rassismus- und Antisemitismus-Vorwürfen als 'hohle Phrasen' empfunden habe, 'da weiterhin auch viele Artikel mit einer gegenteiligen Meinung online zugänglich' gewesen seien, so handelt es sich hierbei lediglich um subjektive, unreflektierte Empfindungen, welche den Anforderungen an den Gutglaubensbeweis mitnichten zu genügen vermögen. " (...)
 
Die Beschuldigte hat mit ihren Rassismus-Verleumdungen noch lange weitergemacht, nachdem bereits Gerichtsverfahren gegen sie hängig waren. Darum gab es insgesamt vier Strafanzeigen.
Die erste am 21. September 2015
Die zweite am 7. Juni 2016
Die dritte am 3. März 2017
Die vierte am 23. Oktober 2017
Angesichts dieser hartnäckigen Rassismus-Vorwürfe über Jahre trotz hängiger Gerichtsverfahren kann von Gutgläubigkeit im vornherein keine Rede sein,
 
Rassismus ist für mich etwas absolut Verwerfliches, ein schweres Unrecht gegenüber den Betroffenen - so wie ich überhaupt empfindlich bin auf Ungerechtigkeiten, besonders gegenüber Wehrlosen. Das ist auch der tiefere Grund, warum ich mich so engagiert zum Schutz der Nutztiere einsetze. Sie können mir glauben: mein Beruf als selbständiger Experte im Bauingenieurwesen hätte mir ein weit ruhigeres und finanziell vorteilhafteres Leben ermöglicht. Es war eine schwere Entscheidung, dies aufzugeben zu Gunsten einer unsicheren ideellen Zukunft im Tierschutz.
 
Bevor ich mich dem Tierschutz zugewandt habe, wäre es mir nie eingefallen, mich mit jüdischen Themen zu befassen. Juden waren und sind für mich Menschen wie andere auch. Im Fokus meiner tierschützerischen Tätigkeit steht Tierquälerei. Das Schächten gehört dazu, ist aber ein Thema unter vielen und nicht einmal ein vorherrschendes. Das Besondere daran in den Neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts war, dass ich deswegen zu Gefängnis unbedingt verurteilt wurde und ein zweiter Schächtprozess sage und schreibe 10 Jahre dauerte; er endete schlussendlich ohne Verurteilung, teils mit Freisprüchen, teils wegen Verjährung. Es waren sehr belastende 10 Jahre für mich und meine Familie angesichts des Strafantrages der Staatsanwaltschaft von neun Monaten Gefängnis unbedingt. Und dies nur wegen Äusserungen, die ich im Zusammenhang mit dem grausamen Schächten und dessen verlogener Verharmlosung veröffentlicht hatte.
 
Es ist wohl zu einem grossen Teil mir zu verdanken, dass der damalige erneute Versuch, das Schächtverbot aufzuheben und diese Grausamkeit in der Schweiz wieder zuzulassen, scheiterte. Dieser Erfolg wäre mit diplomatisch-zurückhaltend formulierten Veröffentlichungen nicht möglich gewesen. Nachweislich wurden solche nicht zur Kenntnis genommen. Es brauchte mehr, um die Öffentlichkeit, die mehrheitlich gar nicht mehr wusste, wie grausam das Schächten ist, aufzurütteln.




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