VN2003-1
Der Schutz der Nutztiere,
Landwirtschaftspolitik und die “Schaffhauser Nachrichten“:
Ein klassisches Beispiel verzerrter, beschönigender Darstellung und üblicher
Verdrängung - Die Landwirtschaft am Scheideweg
Von Dr. Jakob Müller, Historiker und VgT-Mitglied, Beringen
1. Einige Vorbemerkungen zur heutigen Situation der
Landwirtschaft insgesamt
Zwar geht es in diesem Beitrag vor allem um die fragwürdigen Berichte und
Kommentare, welche Redaktor Wolfgang Schreiber in den “Schaffhauser Nachrichten“
im vergangenen Herbst zum Thema verfasste (www.vgt.ch/pressespiegel/020904.pdf,
www.vgt.ch/pressespiegel/020910.pdf). Der Chefredaktion des Blattes ist
mindestens anzulasten, dass sie solches passieren liess. Die Sache ist derart,
dass sie nicht widerspruchslos hingenommen werden kann. Aber auch die
Nutztierhaltung ist keine selbständige oder gar isolierte Realität. Sie ist Teil
der gesamten Landwirtschaft. Und deshalb muss dieses grössere Ganze vorweg, wenn
auch nur in Umrissen, angesprochen werden.
Der Verfasser dieses Beitrags beschäftigt sich seit langem in verschiedener
Weise mit der Landwirtschaft, als Historiker vor allem mit den hintergründigen
Mechanismen moderner Landwirtschaftspolitik. Er wird in nächster Zeit eine
ausgeführte, dennoch kurze Gesamtschau der gegenwärtigen und jüngsten
Entwicklung der schweizerischen Landwirtschaft sowie ihrer zukünftigen
Aussichten veröffentlichen. Schliesslich sei noch erwähnt: Ich habe mich sehr
früh und öffentlich gegen den Beitritt zum EWR und zur EU (in ihrer heutigen
Form) ausgesprochen, nicht zuletzt wegen der Folgen für die schweizerische
Landwirtschaft, insbesondere in den Berggebieten.
Die Landwirtschaft wurde in der Schweiz bisher immer noch - trotz allen
internationalen Einflüssen - überwiegend national bestimmt - oder hätte, mit
einer entsprechenden Politik, national bestimmt werden können.
Landwirtschaftspolitik gehört zu den sehr komplexen, hintergründigen und
vielfach umstrittenen Bereichen jedes modern entwickelten Staates oder
Wirtschaftsraumes. In der obgenannten Studie wird gut begründet dargelegt
werden, wer in welcher Weise in den letzten Jahrzehnten für die zunehmend
schwierige und heute tatsächlich alarmierende Lage der schweizerischen
Landwirtschaft, insbesondere der tierhaltenden Betriebe, verantwortlich ist.
Entgegen häufiger Meinung tragen die Hauptverantwortung meistens n i c h t
die Konsumenten und Stimmbürger und überwiegend auch n i c h t die
Bauern selbst. Insgesamt hauptverantwortlich sind die massgebenden Akteure in
der Landwirtschaftpolitik. Es sind dies die Spitzen der Agroindustrie, der
Grossverteiler, des Bauernverbandes, der staatlichen Landwirtschafts- und
Veterinärämter sowie letztlich die Landwirtschaftspolitiker in Parlamenten und
Exekutiven, bis hinauf zum jeweiligen Chef des eidgenössischen
Volkswirtschaftsdepartementes und zum gesamten Bundesrat. Es wird gezeigt
werden, dass seit Jahrzehnten weniger eine umfassende Sicht der betreffenden
Realitäten die Landwirtschaftspolitik bestimmt als vielmehr eine komplexe
Verbindung politischer, geistesgeschichtlicher und landwirtschaftsökonomischer
Ideologien. Unsere Hauptakteure sehen die Lösung der Probleme immer noch, so wie
bisher auch die EU, in möglichst grossen Betrieben, die - in meist ökologisch
ungenügender Form - industrieartig rationalisiert sind. Dies geschieht zur
gleichen Zeit, da der österreichische Bauernsohn und EU-Kommissar für
Landwirtschaft, Franz Fischler, abgesichert durch wissenschaftliche
Untersuchungen, eine fundamentale Reform in der Landwirtschaftspolitik der EU
durchsetzen will: Ein Grundgehalt (anstelle bisheriger Direktzahlungen) soll die
ökologischen und kulturlandschaftlichen Leistungen des Bauern abgelten, die
Subventionierung der Produktion und damit die Ueberschüsse abbauen und so
letztlich, unter massvoller Förderung der Marktelemente, das Ueberleben auch von
kleineren, umweitschonenderen und tiergerechteren Betrieben ermöglichen.
Zur Lage in der Nutztierhaltung allgemein:
Bezüglich der Art und Weise, wie die Nutztiere heute in unserm Lande gehalten
werden, gilt teils Aehnliches, teils Abweichendes. In allen Kantonen gibt es
nicht wenige Landwirte, welche noch mehr für eine tiergerechte Haltung ihrer
Tiere tun könnten, trotz dem vielfach wirkenden, auferlegten Zwang zu - wie
erwähnt oft problematischer - Rationalisierung. Sie könnten dies auch dann tun,
wenn sie die - weithin tiergesetzwidrigen, ungenügenden - Vorschriften der
Tierschutzverordnung (von 1981) erfüllen. Zum Beispiel fallen dem aufmerksamen
Wanderer neuere, zugelassene (dennoch oft relativ enge) Laufställe auf, die
gleich neben ausgedehnten, zum Hof gehörenden Wiesen stehen. Aber die Tiere
werden selten oder nie ins Freie gelassen. Da kommt mir Anderes, Selteneres in
den Sinn, das ich vor vielen Jahren im Winter in Bever mehrmals gesehen habe:
Eine ganze Anzahl Kühe und Rinder wurde viele hundert Meter, über die
Hauptstrasse und die Rhätische Bahn hinweg, ins Freie geführt. Oder ich lese
eben vom Biobergbauern, der - nach seinen eigenen Worten - im Frühling zwei
Stunden aufwendet, um sein Vieh auf die Weide und wieder zurück zu bringen. Nun
sind die gesamten konkreten Verhältnisse oft recht unterschiedlich. Aber das
eben Dargelegte zeigt: Besseres ist unbestreitbar vielfach möglich. In den
angedeuteten negativen Fällen und dann, wenn entgegen, oder eben sogar mit
der Verordnung, erschreckende Zustände herrschen, liegt die Hauptverantwortung
beim Tierhalter, zB bezüglich der letzthin angetroffenen
Kälblein, die so kurz angebunden waren, dass sie nicht recht stehen konnten. In
den vielen andern Fällen, wo die Verhältnisse noch beträchtlich von
einigermassen artgerechter Haltung entfernt sind, liegt die Hauptverantwortung
bei den genannten massgebenden Spitzen der Landwirtschaftpo1itik, die für die
starre Fortsetzung einer industrieartig rationalisierten Landwirtschaft
verantwortlich sind.
Ungeschminkte Wahrnehmung und Anerkennung der Realität als Voraussetzung
jeder wesentlichen Reform.
Vorbedingung jeder Analyse und echten Veränderung ist eine unvoreingenommene,
ehrliche Wahrnehmung und Darstellung der unmittelbaren gegenwärtigen Situation,
in unserm Falle bezüglich der Nutztierhaltung. Gefragt ist also eine
Darstellung, die sich von herkömmlicher Beschönigung, ausweichenden
“Erklärungen“ und Ideologien zu lösen vermag. Gerade in dieser Beziehung bot nun
vor nicht allzu langer Zeit auch der Kanton Schaffhausen ein aufschlussreiches,
negatives Beispiel. Es zeigt insbesondere, welche Verantwortung die Medien heute
auch in diesem Bereich haben - und wie sie im vorliegenden Fall in fragwürdiger
Weise nicht wahrgenommen wurde. Die Oeffentlichkeit wird in hohem Masse - mehr
bewusst oder mehr aus Fahrlässigkeit und Inkompetenz -einseitig bis falsch,
irreführend informiert.
2. Die Initiative des Vereins gegen Tierfabriken im Kanton
Schaffhausen und die verzerrte Darstellung in den “Schaffhauser Nachrichten“ -
Das Landwirtschaftsamt überzeugt nicht - und der Bauernsekretär auch nicht
Ende August 2002 veröffentlichte der Verein gegen Tierfabriken (VgT) im Internet
einen Bericht über Fälle von
besonders problematischer bis erschreckender Nutztierhaltung im Kanton
Schaffhausen (www.vgt.ch/vn/0301/schaffhausen.htm). Offenkundig als Reaktion darauf erschienen in den
“Schaffhauser Nachrichten“ relativ ausführliche Berichte und Kommentare von
Redaktor Wolfgang Schreiber (“Vorwürfe gegen Tierzüchter“, SN, 27.8.02;
“Tierhalter haben nichts zu verbergen“, SN 4.9.02, und
“Engagement für den
Tierschutz“, 7.9.02). Diese Beiträge stellen die nachgewiesenen, meist
unhaltbaren Zustände unzulässig vereinfacht, verzerrt und beschönigend oder aber
überhaupt nicht dar, wie nachfolgend an einem Beispiel gezeigt werden wird. Die
in der Presse publizierten Stellungnahmen des Landwirtschaftsamtes und des
Kantonsveterinärs waren teilweise widersprüchlich, unklar und erscheinen
angesichts der realen Situation weithin ausweichend und nicht überzeugend (SN,
30.8.02; Anzeiger vom Oberklettgau, 31.8.02). Es bleibt bestehen, dass
mindestens ein bedeutender Teil der vom VgT dokumentierten problematischen
Betriebe vom Landwirtschaftsamt nicht kontrolliert wurden, oder, wenn
kontrolliert, nicht wirksam beanstandet wurden. Daran vermag die kürzliche
Auszeichnung des Landwirtschaftsamtes für Qualitätsmanagement nichts zu ändern.
Bezüglich des schwierigsten Gebietes, des Schutzes der Nutztiere, ist die
Qualität noch nicht erreicht, die dem Amt in andern Bereichen zugesprochen
wurde.
Zu jenen, welche, mindestens in der Nutztierhaltung, die starre Strategie des
“Weiter wie bisher“, des Beschönigens und des Auswei-chens verfolgen, gehört der
Schaffhauser Bauernsekretär E. Landolt. Beim Thema “Nutztierhaltung“ verweist er
auf das seinerzeit, 1978, tatsächlich vergleichsweise fortschrittliche
Tierschutzgesetz und auf tei1weise sch1echtere Zustände im Ausland. Er
verschweigt das Entscheidende, das der Laie nicht wissen kann: Die vom Bundesrat
1981 unter dem Druck der Agrolobby erlassene Verordnung zum Tierschutzgesetz
widerspricht, jederzeit nachweisbar, in skandalöser Weise dem Geist und weithin
dem Buchstaben des übergeordneten Tierschutzgesetzes. Ein Leserbrief des
Verfassers zu diesem Thema vor längerer Zeit wurde gemäss Mitteilung der
Schaffhauser Nachrichten an Landolt weitergeleitet, da er für die Beilage
“Schaffhauser Bauer“ verantwortlich sei. Der Leserbrief erschien nie... Falls
Landolt je behaupten sollte, er hätte nie einen solchen Leserbrief von mir
erhalten, sollten wir uns darüber nicht weiter auseinandersetzen. Er soll ganz
einfach einmal offen, überzeugend und belegt zum Verhältnis von Tierschutzgesetz
und Verordnung und die damit verknüpften Fragen Stellung nehmen.
Die Berichte von Schreiber in den SN enthielten zudem scharfe, von den üblichen
Vorurteilen geprägte Angriffe auf den VgT und dessen Präsident Erwin Kessler.
Zum Beispiel gleich zu Beginn des 1. Berichtes, bevor die Sache zur Sprache
kommt oder kommen sollte, wird der VgT als “nicht über alle Zweifel erhaben"
abqualifiziert. Jedermann weiss, dass diese Formulierung im heutigen allgemeinen
Sprachgebrauch bedeutet: “Zweifelhaft, unseriös, fragwürdig“ - ein klassisches
Beispiel für die Art, wie beim Leser Vorurteile entstehen können. Desgleichen
übertrieben ist die Formulierung Schreibers, Kessler scheine sich auf
“die“ Tierhalter im Kanton “einzuschiessen“. - Ich räume ohne weiteres ein, dass
Kessler an den Vollzug des Gesetzes höchste Ansprüche stellt, dass es in seinen
Augen - wie das dem Rang und der Würde des Rechtes entspricht - lückenlos
vollzogen werden muss. Eigentlich unzulässige, falsche Kompromisse von
zuständigen Beamten und Kontrolleuren - unter Kameraden oder mutlos bis
resigniert geschlossen - haben in seiner Haltung keinen Platz. Daraus ergeben
sich scharfe Formulierungen Kesslers wie etwa “... bleibt das Tierschutzgesetz
wie in vielen anderen Kantonen toter Buchstabe“.
Aber an sich ist klar: Es ging und geht um die beanstandeten, gravierenden
Fälle, darunter fabrikartig betriebene Haltung mit nicht mehr akzeptablen
Zuständen (Nur gegen die schlimmsten wurde Strafanzeige wegen Verstosses gegen
die Tierschutzgesetzgebung eingereicht). Die Konzentration auf diese Fälle
heisst umgekehrt natürlich nicht, dass sonst im Bereich der Nutztierhaltung
alles in Ordnung sei. Dazu haben wir uns im ersten Abschnitt genügend geäussert.
Zum Abschluss dieses Teils ist festzuhalten: Angesichts der im 1. Kapitel
beschriebenen problematischen Vorgaben einer einseitigen Landwirtschaftspolitik
ist es für nachgeordnete, ausführende Organe wie kantonale Landwirtschaftsämter,
Veterinäre und Bauernsekretäre sowie natürlich für die Bauern selbst oft
schwierig, ihre Aufgabe zu erfüllen. Aber ich glaube bisher auch gezeigt zu
haben, dass es trotzdem in vielen Fällen noch beträchtliche oder grosse
Möglichkeiten zur Verbesserung gibt, welche aber zu wenig oder nicht genutzt
werden!
Schaffhauser Nachrichten: Verweigerte mediale Verantwortung - Unsachliches
Feindbild VgT
Eine andere und vergleichsweise grössere Verantwortung muss in dieser schlimmen
Situation den Medien zugemessen werden. Denn sie befinden sich nicht in der eben
beschriebenen verfahrenen, schwierigen Situation. I h r e Aufgabe wäre,
sachgerecht, wahrheitsgemäss zu informieren und auf dieser Basis zu
kommentieren, was Verständnis nicht ausschliesst, vielmehr Voraussetzung für
notwendigerweise oft hartes, aber gerechtes Urteilen ist. Aber da fehlt es in
Sachen Schutz der Nutztiere meist schon bei den Fundamenten.
Gemäss Mitteilung von Erwin Kessler, an dessen Aussage ich keinerlei Grund zu
zweifeln habe, verweigerten die SN trotz der genannten Angriffe die in solchen
Fällen eigentlich rechtlich abgesicherte Gegendarstellung. Kessler und der VgT
hätten einmal mehr prozessieren müssen.
Wenige Leserbriefe, die bekanntlich sehr kurz sein müssen, und VgT-positiv
waren, darunter zwei aus der Feder des Schreibenden, konnten gegen die
ausführlichen und zugleich verhüllenden Berichte und Kommentare von Redaktor
Schreiber (sowie gegen die Stellungnahmen des Landwirtschaftsamtes und
betroffener Tierhalter) natürlich nicht aufkommen. D.h. die SN nutzten in diesem
Falle ihre dominierende Stellung im Informationssektor bedenkenlos aus. Sie
machten sich damit zum Sprachrohr einseitiger Interessen; ich vermute deshalb,
weil sie in dieser komplexen Sache selbst einseitig, ideologisch, voreingenommen
denken und damit nicht wirklich in der Lage sind, objektiv zu informieren; und
weil ihnen der Mut fehlt, sich mit den mächtigen Lobbies im Sektor
Landwirtschaft und Landwirtschaftspolitik anzulegen. Sie nehmen damit an
vorderer Stelle an dem teil, was seit Jahren zu Unrecht in hohem Masse in
unserem Lande geschieht: Die Situation und Entwicklung der Landwirtschaft,
insbesondere im Bereich der Tierhaltung, wird, wenn überhaupt, einseitig,
beschönigend, verhüllend dargestellt oder tot geschwiegen. Erwin Kessler und der
VgT werden zum Feind der Landwirtschaft gestempelt - weil sie seit Jahren, oft
allein, am direktesten, ohne zu verharmlosen über die Zustände und Entwicklungen
berichten, die wir im ersten, einleitenden Kapitel kurz umrissen haben. Solche
Offenheit missfällt vor allem den bezeichneten Hauptverantwortlichen in der
Landwirtschaftspolitik, welche, wie immer klarer wird,
unsere Landwirtschaft in eine schwierige, dramatische Lage geführt haben.
Abschliessend ist hier festzuhalten: Um Verbesserungen zu erreichen, hat Erwin
Kessler noch in den späten 1980er Jahren den Weg des überzeugenden,
motivierenden Gesprächs gesucht und sich direkt und erfolgreich um Klärung und
Förderung ökonomisch tragbarer Alternativen bemüht, meist vergeblich. Mit einer
Starrheit und Härte sondergleichen wurde verteidigt, was als unvermeidlicher
Sachzwang behauptet wird, aber für zahllose hochentwickelte Säugetiere und
Geflügelarten schweres Leid bedeutet. Als angeblich unabänderlicher Zwang des
Systems wird es, zunehmend gleichgültig, materialistisch hingenommen,
nachzulesen auch in Kesslers Buch “Tierfabriken
in der Schweiz, Fakten und Hintergründe eines Dramas“ (1991). Wenn je, dann
ist für diese Abwehrfront der Begriff “Filz“ - leider - berechtigt.
3. Ein Hauptbeispie1: Die in den “Schaffhauser Nachrichten“ schön geredete
Hühnerfarm
Zum Bericht Schreibers in den SN (4.9.02)
über eine Hühnerfarm in Löhningen können wir uns kurz fassen. In seinem Bericht
über “Das Nutztierelend im Kanton Schaffhausen“
weist der VgT unwiderlegbar nach (www.vgt.ch/vn/0301/schaffhausen.htm): Die Erklärungen des Tierhalters über
Einrichtungen, Zustand und Verhalten der Hühner waren in wesentlicher Hinsicht
unvollständig, einseitig oder falsch. Und der Bericht Schreibers - ob mehr naiv
oder mehr voreingenommen die Partei des Tierhalters ergreifend - ist ebenso
irreführend.
Es liegt nun auf der Hand, dass Tierhalter mit derart problematischen Zuständen
einer Person des VgT oder einer anderen Tierschutz-Organisation den nicht oder
nur kurzfristig angemeldeten Zutritt verweigern. Ebenso klar ist: Die anders
nicht mög1iche belegbare Darstellung der realen Verhältnisse ist in diesem Falle
offenkundig das höhere Rechtsgut als das notwendige unerlaubte Betreten eines
Terrains und Fotographieren. Sagen wir es deutlich: In solchem Zusammenhang ist
das wiederholte, sich empört gebende Gerede von der Illegalität solcher
Recherchen ein billiges Ablenkungsmanöver.
4. Mit Scheinkonstrukten am Wesentlichen vorbei
Wenige Tage später äusserte sich Schreiber grundsätzlich zum Tierschutz.(SN.
7.9.02). Auch dieser Beitrag geht am Wesentlichen der Tierschutzproblematik und
ihren Hintergründen, wie sie im 1. Kapitel umrissen wurden, vorbei. Zudem geht
er nicht darauf ein, dass - wie schon früher erwähnt - mindestens ein
bedeutender Teil der vom VgT dokumentierten problematischen Betriebe vom
Landwirtschaftsamt nicht kontrolliert wurden, oder, wenn kontrolliert, nicht
wirksam beanstandet wurden. Statt dessen schreibt er von der Zustimmung der
breiten Oeffentlich-keit, welche Kessler für seine “Attacken“ bekommen müsste,
um erheblich wirken zu können - als ob es diese Oeffentlichkeit in diesem
Bereich überhaupt gäbe. Es gab sie in höherem Masse, aber nur relativ kurz, bei
der speziellen Frage des Schächtens, wo Kesslers Gegnerschaft viel Unterstützung
erhielt. Sonst ist Tierschutz in den Medien und sonstigen Diskussionen -
verglichen mit ähnlich gewichtigen Themen - meist nur sporadisch, kurz und wenig
substantiell ein Thema. Weiter fabuliert Schreiber davon, welche Möglichkeiten
und Aktivitäten im Tierschutz vorhanden seien: Beim Bürger, bei Aemtern, in
parlamentarischen Kommissionen. Nur seltsam, dass da - im Vergleich zur Grösse
des Problems - wenig geschieht, d.h. wesentliche Verbesserungen bis heute meist
nicht erreicht wurden.
Dazu ein paar zentrale Belege: Die 1997 grossenteils
revidierte Tierschutzverordnung (von 1981) sowie die vom Bundesrat 2001 in die
Vernehmlassung gegebene Revision des Tierschutzgesetzes bringt, wie sogleich
nachgewiesen wird, keine wesentliche oder auch nur erhebliche Verbesserung im
Tierschutz. Sogar moderate Kantonsveterinäre waren enttäuscht. Der in den
letzten Jahren wieder aktiver und konsequenter gewordene Schweizer Tierschutz
(STS) unter neuer Führung, der aber keineswegs radikal ist, äusserte sich wie
folgt: “In Bundesbern hingegen ist man der Meinung, dass “das Schutzniveau der
Tiere in der Schweiz weder erhöht noch gesenkt werden soll“. So bringt denn auch
das im letzten Herbst (2001) vorgestellte revidierte Tierschutzgesetz keinen
zeitgemässen Tierschutz. Was Bern mit der Tierschutz-Revision bezweckt, ist
unklar. “Für mich ist die ganze Uebung schlicht ein Trick um den heutigen
Zustand, der in vielen Bereichen nicht mehr befriedigt, für weitere Jahrzehnte
zu zementieren“, sagt STS-Prädident Heinz Lienhard“(Tierreport 2/2002, S.4/5).
Dass der vergleichsweise immer noch moderate STS derart scharfe Kritik üben
musste, ist geradezu vernichtend für jene, welche diese effektive Nicht-Revision
vorschlagen. Es belegt, was im 1. Kapitel und am Ende des 2. Kapitels dieses
Beitrags über die Lobbies gesagt wurde, welche massgebend die Tierhaltung
bestimmen. Und es beweist, dass der Verein gegen Tierfabriken unter Erwin
Kessler bis heute notwendig ist und insbesondere Ende der 1980er Jahre und in
den 1990er Jahren meist allein für einen konsequenten Schutz der Nutztiere
kämpfte. In dieser Situation sah sich der STS gezwungen, im Jahre 2002 seine
Verfassungsinitiative “Tierschutz - Ja“ zu lancieren. Sie ist notwendig und
verdient Unterstützung (Dass der STS bei der Interpretation seines
Initiativtextes bezüglich des Importes von Schächtfleisch anscheinend aus
taktischen und Machtgründen wieder zurückschreckt, ist ein spezieller, sensibler
Bereich, der in unserm grösseren Zusammenhang nicht zentral ist und deshalb hier
nur nebenbei erwähnt wird. Immerhin zeigt sich, dass auch hier die konsequentere
Haltung des VgT und seine spezielle Initiative gegen die Umgehung des
schweizerischen Schächtverbotes durch Importe notwendig ist).
Damit kann nun auch abschliessend festgehalten werden: Dass der VgT direkt wenig
bewirkt habe, ist eine der weiteren saloppen, unzutreffenden Behauptungen
Schreibers. Sie sind schon im oben zitierten
Werk von Kessler (von 1991) und
seither durch zahlreiche Berichte in den “VgT-Nachrichten“
konkret, im Einzelnen widerlegt. Zum Beispiel ist durch Druck des VgT die
Tierhaltung in mehreren, so wichtigen kantonalen Landwirtschaftsschulen
verbessert worden. Aber schon allein das stets erneute Aufdecken der
tabuisierten Misstände war und ist ein Erfolg, denn es ist die fundamentale
Voraussetzung für jede echte, substantielle Reform. [Siehe auch die
Erfolgsliste des VgT im Internet: Anm. d.
Red.]
5. Zusammenfassung - Die schweizerische Landwirtschaft, insbesondere die
tierhaltenden Betriebe, vor grundlegenden und weittragenden Entscheiden
Es ist klar, dass in Berichten und Kommentaren von etwa zwei Zeitungsseiten
nicht auch noch substantiell die zugrundeliegende Landwirtschaftspolitik
behandelt werden kann. Unsere Hauptkritik an Wolfgang Schreibers seinerzeitiger
Behandlung des Themas in den “Schaffhauser Nachrichten“ besteht denn auch darin,
dass - wie nun nachgewiesen - die Berichte wesentliche Fakten massiv beschönigen
oder gar nicht wiedergeben. Wer zudem einen grundsätzlichen Kommentar verfasst
(“Engagement für den Tierschutz“, SN, 7.9.02) müsste ernsthaft versuchen, die
Hauptprobleme des übergeordneten Gesamtbereiches, der Landwirtschaft und
Landwirtschaftspolitik,wenigstens andeutend ausgewogen zu umreissen. Was wir
dazu von Schreiber hören, ist wiederum sehr einseitig, teils völlig falsch oder
lückenhaft, wie im vorangehenden 4. Abschnitt gezeigt wurde, ein eigentliches,
irreführendes Phantomgebilde. Das zentrale Problem der heutigen schweizerischen
Nutztierhaltung, das mit wenigen Sätzen umrissen werden kann, erscheint bei
Schreiber überhaupt nicht: Dass die Tierschutzverordnung dem übergeordneten
Gesetz in skandalöser Weise widerspricht und so im Fundament die meiste
wesentliche Verbesserung weiter bestehender problematischer Verhältnisse schwer
behindert oder unmöglich macht.
Damit wird auch in den “Schaffhauser Nachrichten“ fortgesetzt, was in den
allermeisten Medien anzutreffen ist: Die nach wie vor verbreiteten Missstände in
der Nutztierhaltung werden in hohem Masse einseitig erfasst, beschönigt und
verdrängt, ja tabuisiert. Deshalb wagen es nur ganz wenige Politiker (in allen
Parteien), wenn überhaupt, das verdrängte heisse Eisen “Nutztierhaltung“ klar
und direkt anzufassen; denn mit einem komplexen Thema‚ das von mächtigen Lobbies
und abhängig-willfährigen oder ideologisch ähnlich fixierten Medien seit
Jahrzehnten verzerrt dargestellt wird, kann man meist keine Stimmen gewinnen.
Ein anderes, weites Feld (und ein eigenes, schwieriges Thema für sich) ist die
auffallende Zurückhaltung, ja das Schweigen der Kirchen zu diesem Thema; ja
schlechter: Mehr als ein Landwirtschaftsbetrieb katholischer Klöster musste vom
VgT wiederholt an die tierfreundliche Haltung des heiligen Franz von Assisi
erinnert werden... Man muss es offen aussprechen, auch wenn dies nicht der - in
diesem Falle fragwürdigen - “Political correctness“ entspricht: Zum Beispiel die
berühmte Nonne Silja Walter im Kloster Fahr antwortete auf eine entsprechende
Anfrage dem Sinne nach: Sie sei in einer meditativen Schweigephase und könne
sich deshalb nicht um die Tierhaltung im angeschlossenen klösterlichen
Landwirtschaftsbetrieb kümmern, und sie stellte auch nicht in Aussicht, dies
später zu tun (Arme Schweine im Kloster Fahr:
www.vgt.ch/vn/9905/fahr.htm; Beten und Lügen im
Kloster Fahr: www.vgt.ch/vn/0102/fahr.htm; Silja
Walter vom Kloster Fahr lügt, die Fotos der Schweine seien "gefälscht":
www.vgt.ch/news_bis2001/000109.htm;
Kloster Fahr: Gewalt gegen Tier und Mensch:
www.vgt.ch/news_bis2001/000825.htm;
Kundgebungsverbot gegen das Kloster Fahr zum dritten mal vor dem Bundesgericht:
www.vgt.ch/justizwillkuer/bger3.htm;
Maulkorbprozess Kloster Fahr gegen VgT:
Beschwerde an das Bundesgericht vom 14. Juli 1999:
www.vgt.ch/justizwillkuer/fahr-bger-maulkorb.htm; Fünfte Beschwerde an den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht in der Kloster-Fahr-Affäre:
www.vgt.ch/news_bis2001/991115.htm).
Schliesst denn, so fragt man, das eine das andere aus? Gehört
nicht vielmehr beides zusammen, wenn gleich neben dem Ort der religiösen
Meditation sensible Lebewesen schwer leiden und die Meditierende eine Stellung
einnimmt, die es ihr verhältnismässig leicht gestatten würde, ernsthaft und
energisch zu intervenieren?
Es bleibt unbestreitbar: Verhältnisse, welche der Verbesserung bedürfen und
relativ rasch verbessert werden könnten, sowie bald jahrzehntealte Zustände,
welche nicht länger toleriert werden können, sind immer noch weiter verbreitet,
als allgemein angenommen.
In dieser Situation hat Erwin Kessler in den späteren 1980er Jahren zuerst
einvernehmliche Wege zur Verbesserung der Lage versucht und dabei auch konkrete,
wirtschaftlich tragbare Alternativen vorgeschlagen und Hinweise zur Beschaffung
gegeben - leider in hohem Masse vergeblich; ganz klar a u s G r ü n
d e n, die n i c h t b e i i h m lagen. Sie liegen vor
allem bei dem rücksichtslosen, der Form nach überwiegend falschen
Rationalisierungsstreben, das sich zudem möglichst allen einschränkenden
Regulierungen widersetzt. - Natürlich sind Alternativen wie die eben genannten
meist mit einem Umdenken und neuen An-strengungen verbunden. Wer in einer derart
blockierten Situation die vorhandenen Missstände ungeschminkt offenlegt und die
unvermeidlichen alternativen Umstellungen hartnäckig fordert, ohne zweifelhafte
Kompromisse einzugehen, gerät leicht in Gefahr, zum Feind der Landwirtschaft
gestempelt zu werden - sie ist bezüglich des 1989 von Kessler gegründeten
Vereins gegen Tierfabriken (VgT) exemplarisch eingetreten.
Wenn hier schon in oft bemühten, häufig falsch verwendeten und dann problematischen Begriffen qualifiziert werden soll (was der Verfasser ungern tut): “Fanatiker“, “Sektierer“ sind nicht die Mitglieder des VgT und andere, nicht verharmlosende Tierschützer, sondern diejenigen, welche starr, ideologisch die Landwirtschaftspolitik fortsetzen wollen, welche nach 1945 verstärkt und zunehmend eingeschlagen wurde. Diese Richtung vor allem hat die Landwirtschaft der meisten Industriestaaten, auch diejenige der Schweiz, in eine offenkundige schwierige, ja alarmierende Lage geführt. Verwunderlich ist eigentlich, dass sich deutlicher Protest von Bauern erst in letzter Zeit formiert - an sich zu Recht. Die Frage ist allerdings, ob er sich klar gegen die alten, fragwürdig gewordenen Konzepte und gegen die dafür Hauptverantwortlichen richtet; oder ob die unheilvolle Politik der Betriebsvergrösserung in fast jeder Lage und fast um jeden Preis sowie eine Rationalisierung fortgesetzt wird, welche wenig oder gar nicht tiergerecht ist; d.h. ob Rationalisierung im Sinne von Produktionssystemen ohne Lebewesen oder ohne hochentwickelte Lebewesen, eben von Fabriken, angewandt wird. Damit ist klar gestellt: Rationalisierung im modern-industriellen Sinne kann es in der Tierhaltung durchaus geben, z.B. automatische Fütterung. Aber sie muss ein einigermassen artgerechtes Leben des Tieres zulassen.
Was gegenwärtig EU- Kommissar Franz Fischler, ein oesterreichischer Bauernsohn, in fast revolutionärer Weise in der EU schrittweise anstrebt (und im einleitenden Kapitel kurz definiert wurde), müsste a1le Beteiligten dringend und ernsthaft beschäftigen. Leider muss befürchtet werden, dass einmal mehr das vermeintliche Heil im Verdrängen der wahren Situation, in oberflächlichem Optimismus und im starren, hier verhängnisvollen Durchhalten des bisherigen Weges gesucht wird. Damit wird in der heutigen Situation nochmals die erstrangige Verantwortung aller Medien für eine offene, sachliche und ungeschminkt mutige Information und Kommentierung zu dieser gesamten Thematik deutlich. Diese Aufgabe der Medien ist deshalb besonders wichtig, weil den lJntersuchungsrichtern, Staatsanwälten und Gerichten bei Strafanzeigen wegen Missständen in der Tierhaltung weitgehend die Hände gebunden sind infolge einer Tierschutzverordnung, welche noch Haltungen zulässt, welche dem Geist und oft dem Buchstaben des übergeordneten Tierschutzgesetzes widersprechen. Von dieser Seite her würde man sich allerdings hin und wieder einen klaren Hinweis auf diesen Vollzugs- und Justizskanda1 wünschen. [Anmerkung d. Red.: Das Gesetz steht über der widersprechenden Verordnung. Der Vollzug hätte sich bei jedem Widerspruch an das Gesetz, nicht an die Verordnung zu halten. Ein Gericht hat das einmal gemacht, leider eine Ausnahme, und die Kastenstände für Mutterschweine als gesetzwidrige Tierquälerei bezeichnet (www.vgt.ch/vn/9303/vn93-3.htm#Kastenstandhaltung), leider ohne praktische Auswirkung auf den Vollzug.]
Ob von Seiten der “Schaffhauser Nachrichten“ offen und
sachlich oder ausweichend oder gar nicht zu den damaligen, verunglückten
Beiträgen Stellung genommen werden wird, insbesondere zur Verweigerung der
Gegendarstellung, wird sich weisen.
Leider kommt man nicht darum herum, auch an diesem Orte die üble Taktik beim
Namen zu nennen, die nicht selten gegenüber scharfer, wiewohl gut begründeter
Kritik von Seiten Erwin Kesslers angewandt wird:
Es wird versucht, auf ein Thema abzulenken, das mit dem Hauptanliegen des VgT,
dem Schutz der Nutztiere in der normalen Viehhaltung, wenig bis gar nichts zu
tun hat. Wenn es nämlich darum ginge, sich offen und sachlich damit zu befassen,
können es etliche Gegner des VgT-Präsidenten nicht lassen, das Thema “Kessler,
jüdisch-orthodoxes betäubungsloses Schächten und Antisemitismus“ aufzugreifen.
Es geschieht meist in einseitiger, oft bösartiger Weise. Wer aber solche
Ablenkungsmanöver unternimmt, zeigt, dass ihm das Leiden von Tausenden von
Nutztieren kein wirkliches Anliegen ist und disqualifiziert sich damit selbst.
Fazit: Die Situation der schweizerischen Landwirtschaft ist
verfahren und schwierig geworden, insbesondere in der Viehzucht und im
Berggebiet sowie bei der Verarbeitung und Vermarktung tierischer Produkte. Die
mittelfristigen, ja grossenteils schon die kurzfristigen Zukunftsaussichten sind
für viele Betriebe unsicher oder schon eindeutig schlecht geworden.
Nur eine rasche und grundlegende Aenderung der Landwirtschaftspolitik, aus
ungeschminkter Analyse und Anerkennung der heutigen Situation geboren, vermag
ein weiteres, dramatisches Bauernsterben und eine unheilvolle Verödung der
schweizerischen Landwirtschaft und Landschaft, insbesondere im Berggebiet,
abzuwenden. Wenn die bisherige Landwirtschaftspolitik im Fundamente
weitergeführt wird, werden nicht nur zahlreiche Bauernfamilien und ihre
Betriebe, sondern auch Tausende von weiter schwer leidendenNutztieren die Opfer
sein.
Was rasch getan werden müsste, kann neuestens und überraschenderweise in den
Grundzügen von den Plänen übernommen werden, die der EU-Kommissar für
Landwirtschaft, Franz Fischler, vor kurzem vorgelegt hat. Sie sind abgesichert
durch weitreichende wissenschaftliche Untersuchungen. Diese haben unter anderem
ergeben, was der aufmerksame und unvoreingenommene Beobachter schon lange wissen
konnte: Das hochgradige oder gar reine freie Spiel des Marktes “würde den Trend
zur billigen Agrarfabrik erhöhen, sozial und ökologisch unverantwortlich sein“.
Besonders hier funktioniert nur eine soziale Marktwirtschaft. Ironischerweise
hätte die Schweiz, wenn sie jetzt noch entschlossen handelt, die besseren
Chancen, solches zu realisieren. Denn leider ist zu befürchten, dass die von
Fischler versuchte, grundlegende Reform in der EU bestenfalls verwässert und
nach langer Zeit durchkommen wird, wenn überhaupt. Aber im Unterschied zur
grossen und mächtigen EU ist diese Reform für die kleinere Landwirtschaft des
kleinen Nicht-EU-Mitgliedes Schweiz vergleichsweise - von der existentiellen
Behauptung her gesehen - von grösserer Bedeutung.
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