8. August 2005

Ein heute veröffentlichter Bundesgerichtsentscheid zum Fall Iseli:

Der Frauenfelder Schweinemäster und Ex-Richter Ulrich Iseli (SVP) verliert vor Bundesgericht

Ulrich Iseli war Frauenfelder Bezirksrichter, bis der VgT die KZ-ähnlichen Zustände in seiner Schweinefabrik in Islikon-Bethelhausen öffentlich bekannt machte, worauf er bei den Richterwahlen vom Februar 2004 vom Volk abgewählt wurde. Der VgT hatte zweimal Anzeige gegen Iseli eingereicht wegen Missachtung von Tierschutzvorschriften. Beide male stellte das Veterinäramt die Berechtigung der Anzeigen fest. Iseli rekurrierte gegen die vom Veterinäramt angeordneten Massnahmen. Seine Beschwerde wurde vom Departement des Inneren und der Volkswirtschaft des Kantons Thurgau abgewiesen. Iseli zog die Sache vor das Verwaltungsgericht, unterlag aber auch dort. Hierauf ging Iseli ans Bundesgericht. Wie schon vor den Vorinstanzen kritisierte er die Sachverhaltsfeststellungen des Kantonstierarztes. In dem vom Bundesgericht heute veröffentlichten Urteil (BGE 2A.4/2005) wird die Beschwerde von Ulrich Iseli als "offensichtlich unbegründet" abgewiesen. Iseli liess seine tierquälerische und vorschriftswidrige Schweinehaltung durch seinen Richterkollegen und Rechtsanwalt Rudolf Fuchs, Vizepräsident des Bezirksgerichtes Frauenfeld, bestreiten.

Vor dem Bundesgericht ging es um die vom Kantonstierarzt aufgrund der Anzeige des VgT durchgeführte amtliche Betriebskontrolle vom 29. September 2003. Dabei wurden mehrfache Verstösse gegen die Tierschutzverordnung festgestellt, insbesonder Verletzung von Vorschriften über tiergerechte Haltung, Pflege kranker und verletzter Tiere sowie Mindestabmessungen (Bodenfläche pro Tier). Wie vom VgT kritisiert waren die Mastbuchten überbelegt und die Tiere stark verkotet. Zudem wurden abgefressene Schwänze festgestellt ("Kannibalismus", eine haltungsbedingte neurotische Verhaltensstörung). Ferner wurde festgestellt, dass Iseli es unterlassen hatte, die durch Kannibalismus verletzten Tiere vorschriftsgemäss zu pflegen.

Vorgeschichte:

Am 19. August 2002 reichte der VgT eine Anzeige gegen Iseli ein. Hierauf kontrollierte das kantonale Veterinäramt Iselis Schweinefabrik, fand die Anzeige berechtigt und überwies diese an das Bezirksamt Frauenfeld zwecks Erlass strafrechtlicher Sanktionen.

Am 12. November 2002 veröffentlichte der VgT Aufnahmen der KZ-ähnlichen Zustände in der Schweinefabrik von Bezirksrichter Iseli: www.vgt.ch/vn/0203/bethelhausen.htm Die Thurgauer Zeitung unterdrückte diese Enthüllungen wie immer, wenn der VgT Missstände in Staat und Ställen aufdeckt.

Anstatt gegen Iseli eine Busse zu erlassen, stellte Statthalter Ernst Müller (SVP) das Verfahren gegen seinen Parteikollegen Iseli ein mit der wahrheitswidrigen Behauptung, es seien keine Tierschutzvorschriften verletzt worden. Um diese Machenschaften geheim zu halten, verweigerte Müller dem VgT die Einsicht in den Entscheid, obwohl laut Bundesgericht ein Anzeigeerstatter das Recht auf Einsicht in den Schlussentscheid hat. Die notorisch tierschutzfeindliche Thurgauer Staatsanwaltschaft (Staatsanwalt Felix Gerber) deckte diese Machenschaften Müllers. Das Thurgauer Obergericht hiess jedoch eine Beschwerde des VgT wegen Rechtsverweigerung gut und Müller wurde gezwungen, Einsicht in seinen mafiosen Entscheid zu gewähren.

Der so vom Parteifilz gedeckte Iseli fand es nicht für nötig, die katastrophalen Zustände in seiner Schweinefabrik zu ändern. Ein Jahr nach der ersten Anzeige war immer noch alles gleich schlimm und der VgT reichte am 9. September 2003 erneut eine Anzeige ein und veröffentliche neue Fotoaufnahmen: www.vgt.ch/vn/0303/iseli.htm. Aufgrund dieser Anzeige kontrollierte der Thurgauer Kantonstierarzt am 29. September 2003 den Betrieb Iselis, fand die Anzeige erneut berechtigt, verfügte entsprechende Massnahmen (wogegen Iseli bis vor das Bundesgericht erfolglos Beschwerde führte; siehe obigen Bundesgerichtsentscheid) und überwies auch diese Anzeige zur strafrechtlichen Verfolgung an das Bezirksamt. Da die mafiosen Machenschaften im ersten Verfahren öffentlich bekannt geworden waren, wagte Statthalter Müller dies nicht nochmals und leitete diese zweite Anzeige wegen Befangenheit an das Bezirksamt Steckborn weiter. Dort liegt die Sache seit zwei Jahren unerledigt und es droht die Verjährung.

Für die Bezirksrichterwahlen vom Februar 2004 gab der VgT eine Wahlempfehlung zur Nichtwiederwahl Iselis heraus:
www.vgt.ch/news2004/040120.htm

Am 27.1.04 zeigte Tele Ostschweiz die Aufnahmen aus der Schweinefabrik Iseli und brachte dazu Interviews mit Iseli und mit VgT-Präsident Erwin Kessler. Iseli, der bei anderer Gelegenheit behauptete, die Aufnahmen seien nicht aus seinem Betrieb, log nun vor der Kamera, die Aufnahmen seien immer von der gleichen Bucht gemacht worden, wo die Schweine zufällig stark verkotet gewesen seien. Tele Ostschweiz sendet hauptsächlich im Kanton St Gallen und konnte leider im Wahlbezirk Frauenfeld nicht empfangen werden. Einmal mehr erfuhre die Thurgauer Öffentlichkeit nur aus ausserkantonalen Medien, was im Thurgau abläuft.

Die Thurgauer Zeitung veröffentlichte die Wahlempfehlung des VgT verstümmelt, dafür einen verlogenen Leserbrief zugunsten Iselis in voller Länge:  www.vgt.ch\news2004\040208.htm

Pressespiegel zur Abwahl Iselis:

Tagblatt: www.vgt.ch/pressespiegel/040209-2.pdf

Statthalter Ernst Müller ist der nächste der abgewählt werden muss. Er deckt gewerbsmässige Tierquäler in andern Fällen ähnlich wie im Fall Iseli. Der VgT wird vor den nächsten Statthalterwahlen darauf zurückkommen.

Forum-Zuschriften zur Affäre Iseli:

Im Januar 2005 führte das Veterinäramt in einer zweiten Schweinefabrik Iselis unter Polizeischutz eine Razzia durch. Einzelne Tiere mussten auf der Stelle notfallmässig euthanasiert werden: www.vgt.ch/news2005/050128.htm

 

>> Gerichtsverfahren gegen Iseli


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