VN 09-1, April 2009

Editorial von Dr Erwin Kessler, Präsident VgT

Hintergründe

 

 

Seit langem ist bekannt, dass der Bund gegensätzliche Bereiche subventioniert, die oft in Widerspruch zueinander stehen. So subventioniert der Bund einerseits den Tabakanbau und andererseits die Kampagnen gegen das Rauchen. Auch wird in der Schweiz die Pferdezucht subventioniert. Dies führt zu einer übermässigen Nachzucht; so dass fast die Hälfte aller Fohlen in Schlachthöfen enden. Und auch tierquälerische Anbindehaltung von Pferden wird mit öffentlichen Geldern unterstützt und gefördert. Eine an den Bundesrat gerichtete Anfrage, weshalb der Bund den Reitsport mit Steuergeldern subventioniere, wurde dahingehend beantwortet, es gebe keinen Grund, dies nicht zu tun.

Der Bundesrat braucht also keinen Grund, um etwas zu subventionieren, sondern einen Grund, um etwas nicht zu subventionieren.

Nun wäre doch aber gerade Tierquälerei ein guter Grund, Subventionen zu streichen. Der Verdacht liegt nahe, dass dies mit der starken Lobby gewisser Gruppen im National- und Ständerat zu tun hat.

Wer es versteht, den grössten politischen Druck zu machen, kommt am ehesten zu Subventionen. Ein gutes Beispiel dafür ist die im Parlament sehr stark vertretene Agro-Lobby. Viele Parlamentarier erachten es als ratsam, zur Wahrung der eigenen Interessen den Forderungen der Agro-Lobby nichts in den Weg zu stellen.

Dass eine solche Marionetten-Regierung nicht vom Volk gewählt werden darf, versteht sich. Die Steuerzahler würden eine solche Veruntreuung ihres Geldes schwerlich akzeptieren.

Der Bundesrat sieht auch keinen Grund, Grosskonzerne wie Nestlé mit 5.3 Millionen Franken und Emmi mit 73.1 Millionen Franken etc zu subventionieren (Quelle: Subventionsbericht des Bundesrates). 

 

Was der VgT schon lange vertritt, ist nun auch in einer Broschüre von Avenir Suisse zu lesen. Aufgezeigt wird, dass das Wohlwollen, welches die Landwirtschaft in der Öffentlichkeit geniesst, auf zahlreichen Vorurteilen und unterschiedlichen Informationen basiert, gefördert mit Bunde-Subventionen. Mehr dazu im  Beitrag "Der Mythos von der tierfreundlichen Schweizer Landwirtschaft" in dieser Ausgabe.

Seit Jahren subventioniert der Bund unter dem Titel Presseförderung unter anderem die stark von Eigenwerbung geprägten Zeitschriften von Migros und Coop, nicht jedoch die  Die gemeinnützigen Zeitschriften des VgT. Im Gegensatz zu Migros und Coop muss der VgT den vollen Posttarif zahlen, was mit massiven Mehrkosten verbunden ist. Ausserdem wird die Gratis-Streuauflage der VgT-Nachrichten von der Post gegenüber allen anderen Gratiszeitungen diskriminiert und nur an etwa die Hälfte aller Haushalte verteilt - vom Bundesgericht in seiner üblichen Willkür gegen den VgT gedeckt. Diese Post-Zensur ist zur Zeit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hängig, wo der VgT schon dreimal gegen das Schweizerische Bundesgericht gewonnen und noch nie verloren hat. Siehe www.vgt.ch/justizwillkuer/egmr-zulassung.htm).

Obwohl seit Jahrzehnten bekannt ist, mit welch grauenhaften Tierquälereien dies verbunden ist, subventioniert die EU weiterhin den Lebend-Export von jährlich mehr als 360 Millionen Schlachtrindern und Schlachtpferden, mit Lastwagentransporten über tausende von Kilometern quer durch Europa und per Schiff weiter bis in den Nahen Osten.  Interessant dabei ist die Frage nach der Verantwortlichkeit. Die Regierungen der einzelnen Länder können für nichts verantwortlich gemacht werden, weil EU als Ganzes bestimmt.

So kann auch niemand verantwortlich gemacht werden dafür, dass die EU die brutale "Entsorgung" frischgeborener männlicher Milchkuhkälber subventioniert, und dass diese Neugeborenen zuerst noch quer durch halb Europa hindurch gekarrt werden, bevor sie endlich "entsorgt" werden, was zum Beispiel soviel heisst wie sie - filmisch dokumentiert - mit einer Kette halbtot zu schlagen und so, also halb lebend, in Kadaver-Container zu werfen.

Es ist auch niemand verantwortlich, wenn Rinder in EU-Schlachthöfen noch ausschlagen und herzzerreissend brüllen, während sie schon zerlegt werden (www.vgt.ch/news_bis 2001/010515.htm). Da niemand verantwortlich gemacht werden kann, verlaufen auch die Anzeigen von Tierschutzorganisationen im Sand.

Für jedes geschlachtete Rind erhalten EU-Bauern Schlachtprämien, sofern sie den Behörden ein Ohr des geschlachteten Tieres abgeben. Den Bauern spricht man ja bekanntlich eine besondere Schläue zu. Ganz findige Bauern kamen auf die Idee, den Behörden auch die Ohren der noch lebenden Tiere abzugeben. So kam es, dass auf einer italienischen Wiese einohrige Rinder grasten (EU = Europäischer Unsinn).

Seit Jahren werden Stimmen laut, die Schweiz müsse der EU beitreten, um sich Gehör zu verschaffen und mitbestimmen zu können. Wie kann die  Bevölkerung in der EU mitbetimmten, wenn niemand verantwortlich ist und nur ein (Europa-)Parlament gewählt werden kann, das wenig zu sagen hat? Wie wenig dieses Mitbestimmungsrecht konkret wert ist, zeigte sich anhand eines Beispiels aus Österreich: Das fortschrittliche österreichische Tiertransportgesetz mit einer humanen Beschränkung von Transportzeit und -distanz verstiess gegen EU-Recht und musste daher aufgehoben werden. Seither dürfen die grauenhaften EU-Tiertransporte wieder Tag und Nacht durch Österreich hindurch in den nahen Osten rollen, wo die dort halb tot ankommenden Rinder der letzten Tortur ausgesetzt werden: dem betäubungslosen Schächten.

Die Toleranz gegenüber solcher angeblich religiösen Gräueltaten - "es sind ja nur Tiere" - weicht erst dann einem Aufschrei, wenn Islamisten nicht mehr Rindern, sondern westlichen Geiseln die Kehle aufschneiden.

Damit sind wir bei der vielgepriesenen "unantastbaren" Menschenwürde. Neuerdings haben zwar im schweizerischen Recht auch Tiere eine Würde, allerdings nur auf dem Papier. Ist es mit dieser Würde des Tieres vereinbar, dass sie ihr Leben in extremer Enge, im eigenen Kot liegend, in düsteren Ställen verbringen müssen? Der Beitrag  Die Tiere merken wenig vom revidierten Tierschutzrecht in dieser Ausgabe gibt eine Ahnung davon, wie trotz allen Versprechungen und Beschönigungen das Massenelend der Nutztiere weitergeht - nach dem Motto: Kräht die Agrolobby auf dem Mist, bleibt doch alles wie es ist.

Nach Auffassung der Mehrheit unserer Politiker ist es mit der Würde der Tiere vereinbar, wenn sie in grauenhaften Tierversuchen zu Tode gefoltert werden, damit zum Beispiel an einer Pille gegen Fettleibigkeit geforscht werden kann. Ungefähr jeder zweite Schweizer ist selbst verschuldet übergewichtig. Wesentliche Ursachen sind der übermässige Fleischkonsum sowie ungesunde Transfette, welche sich in Fast Food und vielen Fleischgerichten finden. Übergewicht ist nicht nur hässlich, sondern ein hohes Gesundheitsrisiko. Das ist heute allgemein bekannt. Aber anstatt Verantwortung wahrzunehmen gegenüber den Mast- und Versuchstieren und bezüglich der eigenen Gesundheit, werden die Gesundheitsschäden mit Pillen behandelt. Deren Folgeschäden inkauf zu nehmen erachten viele als bequemer, als an der Fehlernährung etwas zu ändern. .

Tiere sind tierlich, nur Menschen können tierisch sein. Was muss das für ein Gott sein, wenn der Mensch sein Ebenbild ist. Kein Tier ist so pervers wie der Mensch. Dafür hat der Mensch eine unantastbare Menschenwürde, heisst es, und der Mensch komme vor dem Tier. So einfach ist das, und das rechtfertigt alles - für einfache, egoistische Gemüter jedenfalls. Ein Basler Rabbi sagte im Zusammenhang mit dem grausamen Schächten (rituelles Schlachten ohne Betäubung), Tierquälerei sei erlaubt, wenn sie dem Menschen nütze. Wer das nicht glaubt, kann sich hier infomieren: www.vgt.ch/vn/9702/levinger.htm

Es war schon immer so, dass von ganzen Nationen verübte  Massenverbrechen (Sklaverei, Hexenverfolgung, Judenverfolgung,  Verdingkindern) durch Ausgrenzungen vorbereitet und ermöglicht wurden. Die Opfer waren immer Wesen, die als minderwertig galten. Heute sind es unsere nichtmenschlichen Mitgeschöpfe, die Angst, Freude, Liebkosungen, Schmerzen und Leiden jedoch ganz ähnlich erleben wie kleine Kinder und trotzdem als Rechtlose gelten, mit denen man fast alles machen kann, was man will.

"Aber wir haben doch ein fortschrittliches Tierschutzgesetz!" höre ich politisch Naive immer wieder ausrufen angesichts unglaublicher Missstände. Ja, wir haben ein Tierschutzgesetz, aber nicht zum Schutz der Tiere, sondern zur Beruhigung der Bevölkerung und vorallem der (Fleisch-)Konsumenten. Schön klingende Vorschriften werden durch Ausnahmebestimmungen, Verwässerung und Verdrehungen so manipuliert, dass die leidenden Tiere kaum mehr etwas davon merken. Bald 40 Jahre nachdem das Schweizer Volk das eidgenössiche Tierschutzgesetz mit überwältigender Mehrheit gutgeheissen hat, ist es immer noch so. Das wird in der vorliegenden Ausgabe ausführlich dokumentiert.

Weil das Tierschutzrecht raffiniert so eingerichtet ist, dass bei Verletzungen von Tierschutzvorschriften niemand ein Klage- und Beschwerderecht hat, auch Tierschutzorganisationen nicht, trägt letztlich der Konsument die Verantwortung, wenn er tierische Fleisch und Eier konsumiert.  Verantwortungsbewusste Menschen sind darum aufgerufen, nicht wegzuschauen, sondern sich des verborgenen Massenelendes der Nutztiere (das sieht man nicht beim Brunch auf dem Bauernhof) bewusst zu werden. Vegetarisch essen ist eine einfache und gesunde Möglichkeit, ethische Verantwortung wahrzunehmen. Auch dazu finden Sie nützliche Hinweise in dieser Ausgabe.


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