16. Mai 2005, letztmals ergänzt im Oktober 2018                                                                 web-code: 200-012


Am 21. März 2012 in der Thurgauer Zeitung

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Der Fall Kesselring, Hefenhofen

Die unglaubliche Geschichte eines Thurgauer Tierquälers
und wie ihn die Thurgauer Behörden über 10 Jahre lang machen liessen - bis zum nationalen Skandal

Die Situation in der Anfgangszeit ab 3005: Der Thurgauer Justizfilz stinkt zum Himmel

Seit Jahren geben Hans Kesselring, Wirt und Pferdehändler in Brüschwil,
8580 Hefenhofen/TG, sowie sein Sohn Ulrich Kesselring (Amriswilerstr 31, Brüschwil, 8580 Hefenhofen/TG)  immer wieder zu Beschwerden bezüglich der Haltung ihrer Tiere (Kühe, Mastvieh und 110 Pferde) Anlass. Hans Kesselring ist brutal gegen Mensch und Tier. Er wurde gegen den Thurgauer Kantonstierarzt wie auch gegen Tierschützer, welche Beschwerden über Missstände nachgingen, gewalttätig.

Am Freitag, den 13. Mai 2005, versuchte Hans Kesselring, VgT-Präsident Erwin Kessler, der ihm aufgrund einer Meldung wegen Missständen offen besuchte, zu ermorden. Nachdem das Strafverfahren von den Thurgauer Strafbehörden (Bezirksamt und Staatsanwaltschaft) jahrelang verschleppt wurde, verurteilte das Bezirksgericht Arbon Hans Kesselring am 24. November 2009 wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Drohung und Tierquälerei zu 90 Tagessätzen à 50 Franken, bedingt auf zwei Jahre, und einer Busse von 300 Franken. Als Geschädigter/Opfer hatte Erwin Kessler kein Recht, dieses skandalös milde Strafmass anzufechten.

Der Mordversuch an VgT-Präsident Erwin Kessler  ereignete sich wie folgt:

Aufgrund einer Meldung eines Reiters, Hans Kesselring halte Pferde in verbotener Anbindehaltung in einem dunklen Stall (zum Verbot der Anbindehaltung siehe www.vgt.ch/vn/0303/Gutachten-Niggli.pdf), ging Erwin Kessler, Präsident des VgT, am Freitag, den 13. Mai 2005, um ca 15.45 Uhr, beim Pferdestall Kesselring vorbei, begleitet von einer Pferde-Expertin. Erwin Kessler hatte vor, Kesselring offen aufzusuchen und ihn mit der eingegangenen Meldung zu konfrontieren. Beim Stall war eine Türe offen. Es war zuerst niemand zu sehen, jedoch tatsächlich angebundene Pferde. Als sich die Augen an die Dunkelheit im Stall gewohnt hatten, war hinten im Stall ein Mann zu erkennen. Erwin Kessler und seine Begleiterin gingen ihm entgegen und fragten ihn, ob er Herr Kesslering sei, was er freundlich bejahte. Hierauf stellte sich Erwin Kessler mit Namen vor, worauf Kesselring sofort laut zu schimpfen begann; gleichzeitig wurde er tätlich, ohne abzuwarten, ob seiner Aufforderung zu verschwinden Folge geleistet würde.

Erwin Kessler hatte nicht im Sinn, sich dieser Aufforderung zu widersetzen. In solchen Fällen wird später verdeckt recherchiert. Erwin Kessler und seine Begleiterin verliessen deshalb unverzüglich den Stall, während sie von Kesselring mit Schlägen in den Rücken vorwärts gestossen wurden. Dies nahm Erwin Kessler ohne Gegenwehr hin, da er keine gewaltsame Auseinandersetzung suchte und annahm, dass es mit diesen Tätlichkeiten bis zur Stalltüre sein Bewenden haben werde.

Beim Ausgang nahm Kesselring eine lange Pferdepeitsche hinter der Tür hervor und verfolgte damit Erwin Kessler und seine Begleiterin über den Vorplatz Richtung Strasse, mit der Peitsche dreinschlagend. Erwin Kessler kehrte sich um, wehrte sich defensiv mit Karate-Technik, konnte Kesslering die Peitsche sofort entwenden und warf sie über einen Gartenzaun. Während sich Erwin Kessler nach herumstehenden Gehilfen und Kollegen Kesselrings umsah - es hatte mehrere Personen in der Nähe, die ihn ebenfalls hätten angreifen können - traf ihn ein Schlag Kesselrings am Kopf. Darauf stoppte Erwin Kessler den weiter angreifenden Kesselring mit einem Kick in den Fettbauch, kehrte sich um und ging weg Richtung Auto. Nachdem er mit seiner Begleiterin die Hauptstrasse überquert hatte wurde er auf dem jenseitigen Trottoir von Kesselring von hinten angefallen und zu Boden gerissen. Mit seinen schätzungsweise gegen 150 kg drückte Kesselring Erwin Kessler auf den Boden und schlug auf ihn ein. Dabei schrie er: "Ich breche dir das Genick. Es ist mir gleich, wenn ich ins Gefängnis komme, für meine 5 Enkel ist gesorgt." Mit Schlägen ins Genick versuchte Kesselring sein Vorhaben auszuführen. Erwin Kessler schützte sich defensiv, da er damit rechnete, dass umstehende Nachbarn und Kollegen von Kesselring eingreifen könnten und die Sache ausser Kontrolle geraten könnte. Da Erwin Kessler rasch realisierte, dass Kesslering nicht kräftig genug war, ihn ernsthaft zu verletzen, verhielt er sich defensiv-schützend.

Nein, das ist nicht Al Capone, sondern Hans Kesselring


Nachdem Kesselring merkte, dass seine Schläge wenig Wirkung hatten, forderte er Umstehende auf ihm zu helfen, Erwin Kessler ins Güllenloch zu werfen. Gleichzeitig versuchte er, ihn an den Kleidern und am Hosengurt Richtung Güllenloch zu zerren, was ihm aber auch nicht gelang, da sich Erwin Kessler weiter wirksam defensiv wehrt und Kesselring von den Umstehenden keine Unterstützung erhielt.

Damit war auch der zweite Mordversuch  misslungen und Kesselring wusste nicht mehr weiter. Er  verlangte von Erwin Kessler sich zu "entschuldigen" und zu versprechen, nie wieder her zu kommen. Erwin Kessler ging darauf nicht ein und verhielt sich weiter defensiv, worauf Kesselring  seinen Angriff aufgab mit der Drohung, wenn Erwin Kessler irgendwo verlauten lasse, was "in dieser halben Stunde passiert" sei, komme er zu ihm nach Hause und lege ihn um. Hierauf ging Erwin Kessler mit seiner Begleiterin zum Auto zurück, brachte diese nach Hause, begab sich anschliessend zum Arzt, um sich die verschiedenen Prellungen ärztlich bescheinigen zu lassen und reichte dann gegen Kesselring eine Strafklage wegen Mordversuch ein.

Die begleitende Pferde-Expertein sagte später bei der Polizei aus, dass sie während den Gewalttätigkeiten Kesselrings zum Restaurant Frohsinn hinüber gegangen sei, um einen Notruf an die Polizei zu tätigen, was ihr aber von der Wirtin, Gerda Keller, verweigert worden sei. Die Schwiegertochter Kesselrings, Myriam Kesselring, nötigte während dem Angriff Kesselrings die Begleiterin von Erwin Kessler, den Fotoapparat herauszugeben, mit dem die gesetzwidrig angebunden gehaltenen Pferde sowie der Peitschenangriff Kesselrings festgehalten wurden. Kesselring hat den Fotoapparat anschliessend zerstört.

Gewalt der gewerbsmässigen Tierquäler gegen Tierschutzbeamte und Tierschützer

Zwei St Galler Landwirte sind kürzlich vom kantonalen Untersuchungsrichteramt zu je zwei Monaten Gefängnis bedingt und zu Bussen verurteilt worden, weil sie gewalttätig Tierschutzbeamten angriffen. Ein Bauer, der seine Kälber vorschriftswidrig und tierquälerisch angebunden hielt, versetzte einer Beamtin des Veterinäramtes eine Ohrfeige. An einem anderen Ort, wo einer Kuh die zu enge Kette in den Hals eingewachsen war,  musste ein Beamter den Stall fluchtartig verlassen, weil der Landwirt ihn mit einem Stock bedrohte. (Wie lange schon erhielt diese Kuh wohl den vorgeschriebenen Auslauf nicht, dass die Kette einwachsen konnte?)

Beispiele früherer Angriffe und Drohungen von Tierhaltern gegen den VgT:
- Ueberfall in Schleitheim
- VgT-Aktivistinnen grundlos von Mästern und Metzgern zusammengeschlagen
- Morddrohung gegen Erwin Kessler
- Beschimpfungen und Drohungen am Telefon

 

Der Mordversuch an Erwin Kessler wird mit der üblichen Justizwillkür zu Gunsten der Agro-Mafia gedeckt

Das für Tötungsdelikte (inkl Tötungsversuch) zuständige Thurgauer Untersuchungsrichteramt, vertreten durch lic iur Hj Stettler, trat die Strafuntersuchung gegen Kesselring am 9. Juni 2005 "zuständigkeitshalber" an das für Tötungsdelikte nicht zuständige (Zuständigkeit nur für leichtere Delikte wie Körperverletzung, Sachbeschädigung etc) Bezirksamt Arbon ab. Das bedeutete praktisch, dass man im vornherein nicht wegen Mordversuch ermitteln wollte - die übliche Justizwillkür gegen Erwin Kessler und zu Gunsten der Agro-Mafia. Erwin Kessler erhob dagegen Beschwerde. Die notorisch tierschutzfeindliche Thurgauer Staatsanwaltschaft (vertreten durch Dr Pius Schwager) sowie die ebenfalls stets gegen den VgT entscheidende Thurgauer Anklagekammer (A Biedermann, R Dünki, A Hebeisen) deckten das Vorgehen des Untersuchungsrichteramtes mit der fadenscheinigen Begründung, mit der Abtretung an das Bezirksamt werde nichts präjudiziert; falls sich ein Verdacht auf Mordversuch ergebe, könne das Bezirksamt den Fall wieder an das Untersuchungsrichteramt zurückgeben.

Nach diesem klaren Signal von oben, dass Kesselring zu schonen und nicht wegen Mordversuchs angeklagt werden solle, hielt der als Untersuchungsrichter tätige Arboner Vize-Bezirksstatthalter Kurt Brunner Kesselring in der Einvernahme im vornherein nur Körperverletzung (und unter "etc" Sachentziehung und Sachbeschädigung) vor, was eine spätere Anklageerhebung wegen Mordversuch verhindert, da es menschenrechtswidrig ist, gegen einen Angeschuldigten wegen einem Delikt Anklage zu erheben, das ihm in der Einvernahme nicht  vorgehalten wurde.

Während der Einvernahme unternahm der Arboner Vize-Statthalter Kurt Brunner alles, um Kesselrings Mordversuch zu verschleiern:

Vize-Statthalter Brunner leitete die Einvernahme des angeschuldigten Kesselrings in der Funktion eines Untersuchungsrichters. Auszugehen war von der übereinstimmenden Aussage von Erwin Kessler als Geschädigter und Opfer und der ihn begleitenden Pferdeexpertin als Zeugin, wonach Kesselring während seinem Angriff gegen Erwin Kessler mehrmals geschrien hat, er bringe ihn um, er breche ihm das Genick, es sei ihm gleich, wenn er ins Gefängnis komme. Die Zeugin sagte dazu präzise aus (Einvernahme vom 27. Mai 2005, Seite 4):

"Schon zu Beginn und bis jetzt schrie Kesselring immer wieder 'ich brech dir's Genick du Siech, i bring di um', es sei ihm gleich auch wenn er ins Zuchthaus komme, er habe 5 Enkel und für diese werde gesorgt."

Anlässlich der Einvernahme wurde Kesslering gefragt, ob er gedroht habe, Erwin Kessler das Genick zu brechen, es sei ihm egal, wenn er ins Zuchthaus komme, für seine fünf Enkel sei gesorgt (Protokoll S. 2). Kesselring bestritt, dies gesagt zu haben, er habe nur gesagt, wegen seinen Enkeln wolle er nicht fünf Jahre in die Kiste. Auf die Frage Brunners, woher die Zeugin denn gewusst haben könne, dass er fünf Enkel habe, ob es überhaupt so viele seien, antworte Kesselring spontan:

"Ja.... Äh...." (Pause, Kesselring denkt nach)..."jetzt sind es sechs", wobei er bei der Zahl sechs zögerte und an den Fingern nachzählte und Namen murmelte.

Auf die Frage, ob es damals fünf gewesen seien, überlegte Kesselring nochmals und begann dann langsam die Namen seiner Enkel aufzuzählen und sagte schliesslich, es seien sechs, "seit Weihnachten".

Dies alles unterdrückte Brunner im Protokoll - obwohl Erwin Kessler sofort ausdrücklich verlangte, diese Aussagen zu protokollieren. Im Protokoll wurde lediglich festgehalten, Kesselring habe gesagt, er habe 6 Enkel.

Erwin Kessler erhob gegen diese Manipulation des Einvernahmeprotokolls Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft und verlangte aus diesen und weiteren Gründen, Brunner sei wegen Befangenheit und Voreingenommenheit zugunsten des angeschuldigten Kesselrings von seiner Funktion als Untersuchungsrichter zu suspendieren.

Der Entscheid der Staatsanwaltschaft (Staatsanwalt Riquet Heller) erwies sich einmal mehr als Willkürentscheid: Der von Erwin Kessler dargelegte Sachverhalt wurde nicht zur Kenntnis genommen (menschenrechtswidrige Verletzung des Rechts, angehört zu werden, so genanntes rechtliches Gehör), die Anzahl der Enkel sei unerheblich und die Beschwerde haltlos.

Solche Machenschaften sind keine Seltenheiten. In einem parallelen Verfahren entschied Staatsanwalt Heller gleich selber über ein Ausstandsbegehren gegen ihn und erliess fröhlich weitere Willkürverfügungen gegen Erwin Kessler, obwohl er unbestritten hätte in den Ausstand treten müssen. Mehr dazu: www.vgt.ch/news2006/060516-tier-kz-prozess.htm#beschw-ak-tg

Am 7. August 2006 erhob Erwin Kessler gegen den Willkür-Entscheid der Staatsanwaltschaft  Beschwerde bei der Thurgauer Anklagekammer und gleichzeitig ein Ausstandsbegehren gegen Vizestatthalter Kurt Brunner.

Der Präsident der Anklagekammer, August Biedermann, allein zuständig für den Entscheid über das Ausstandsbegehren, verschleppte die Sache und tat monatelang gar nichts.  Erst unter dem Druck einer beim Bundesgericht anhängig gemachten Rechtsverzögerungsbeschwerde bequemte er sich, am 22. März 2007  seinen Willkürentscheid zu erlassen, mit dem er das Ausstandsbegehren gegen Vizestatthalter Brunner willkürlich abwies. In diesem Entscheid stellte Biedermann zuerst den Sachverhalt tendenziös-einseitg dar. Biedermann ging auf die vom fähigen, kompetenten Rechtsanwalt, welcher Erwin Kessler vertritt, sorgfältig dargelegten Befangenheitsgründe nicht ein, sondern beschränkte sich auf abschätzige, am objektiven Sachverhalt vorbeigehende Bemerkungen, wie etwa: "Aus der Tatsache, dass der Untersuchungsrichter den Wünschen des Gesuchstellers während der Befragung nicht Rechnung getragen hat, kann nicht abgeleitet werden, der Untersuchungsrichter sei voreingenommen."

Die (inzwischen bewiesene) skandalöse Erledigung von Anzeigen des Veterinäramtes gegen Kesselring putzte Biedermann mit der Phrase ab, dies seien "leere Behauptungen".  Diesen windigen Entscheid, der nichts zu tun gab, verschleppte Biedermann acht Monate.


August Biedermann,
Präsident der Anklagekammer des Kantons Thurgau und Mitglied der Katholischen Landeskirche TG
biedermannn@bluewin.ch

Neben dem Ausstandsbegehren hatte die Anklagekammer auch noch über die Beschwerde gegen den Entscheid der Staatsanwaltschaft zu entscheiden. Diese Beschwerde, für welche das Gesamtgericht, nicht Biedermann allein, zuständig gewesen wäre, unterschlug Biedermann kurzerhand gegenüber dem Gesamtgericht! Gegenüber dem Bundesgericht rechtfertigte er dies mit der fadenscheinigen Schutzbehauptung, er habe die Beschwerde zusammen mit dem Entscheid über das Ausstandsbegehren erledigt, indem er die Beschwerde auch als Ausstandsbegehren behandelt habe. Davon steht in Biedermanns Entscheid jedoch kein Wort, vielmehr betrifft dieser Entscheid ausdrücklich, wie im Titel steht, nur das Ausstandsbegehren, nicht auch die Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft. Auf diese mafiose Weise versuchte Biedermann die Beschwerde zu unterschlagen. Und so funktioniert Biedermann schon seit Jahren gegen den VgT: Unfähig, voreingenommen, amtsmissbräuchlich - und katholisch?

Diesen Machenschaften Biedermanns setzte das Bundesgericht ausnahmsweise mal eine Grenze, indem es am 18. Juni 2007 eine Rechtsverweigerungsbeschwerde von Erwin Kessler guthiess und die Thurgauer Anklagekammer anwies - angesichts der bisherigen Verschleppung - nun schleunigst über die Beschwerde zu entscheiden (www.vgt.ch/justizwillkuer/kesselring/70618_entscheid_bundesger.pdf).

Am 21. September 2007 musste der Anwalt von Erwin Kessler die Anklagekammer mahnen, dem Entscheid des Bundesgerichts nachzuleben und endlich zu entscheiden.

Am 26. Oktober 2007 - mehr als ein Jahr nach Einreichung der Beschwerde - stellte die Anklagekammer ihren angeblich am 14. August 2007 ergangen Entscheid zu. Mit dem üblichen Bla-Bla und Nicht-zur-Kenntnis-nehmen-wollen der Beschwerdegründe wurde die Beschwerde abgewiesen. Dagegen erhob Erwin Kessler Beschwerde beim Bundesgericht:

Beschwerde an das Bundesgericht vom 12. November 2007

Antwort auf die Vernehmlassung der Anklagekammer

Entscheid des Bundesgerichts (1B_256/2007) vom 27. Mai 2008

Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
vom 31. Juli 2008
   (wegen Arbeitsüberlastung als "unzulässig" erklärt und nicht beurteilt)

Im Oktober 2008, dreieinhalb Jahre nach der Tat, lieferte Vizestatthalter Bunner endlich seinen Schlussbericht an die Staatsanwaltschaft ab - und wie lausig? Gerade mal eineinhalb Seiten umfasst sein "Ergebnis der Strafuntersuchung". Der Mordversuch wurde überhaupt nicht erwähnt, und die Zeugin, welche den Mordversuch gemäss Polizeiprotokoll bezeugen kann, wurde nicht untersuchungsrichterlich einvernommen. Damit beweist Brunner einmal mehr seine Voreingenommenheit, wobei nicht ganz klar ist, wieweit neben seiner Parteilichkeit auch schlichte Unfähigkeit im Spiel ist.

Dementsprechend willkürlich einseitig zu Gunsten von Hans Kesselring fiel auch die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft aus. Anklage wurde lediglich wegen einfacher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Tierquälerei erhoben, nicht auch und vorallem wegen Mordversuch:

Anklageschrift der Staatsanwaltschaft gegen Hans Kesselring vom 3. Juli 2009

Die Strafanzeige wegen unterlassener Nothilfe gegen die Wirtin Gerda Keller, die Schwiegertochter Kesselrings sowie den Nachbar Kesselrings, Jakob Germann, wurde von der Thurgauer Justiz kurzerhand einfach nicht behandelt.

Das Opfer dieses Mordversuchs, VgT-Präsident Erwin Kessler, hat dem Gericht die Rückweisung der Anklage an die Staatsanwaltschaft zur Ergänzung hinsichtlich Mordversuch und zur Beweisergänzung beantragt, weil Vizestatthalter Brunner, der die Untersuchung führte, ausgerechnet die wichtigste Zeugin nicht einvernommen hat und weil verschiedene Beweisdokumente aus den Akten verschwunden sind: Antrag auf Rückweisung an die Staatsanwaltschaft zur Ergänzung der Untersuchung und Anklage-Erhebung wegen Mordversuch vom 31. Juli 2009.

 

Verhandlung und Urteil des Bezirksgerichts Arbon vom 24. November 2009:

Plädoyer des Rechtsanwaltes von Erwin Kessler

Der Antrag auf Rückweisung an die Staatsanwaltschaft lehnte das Gericht ab. Es verurteilte Hans Kesselring wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Drohung und Tierquälerei zu 90 Tagessätze à 50 Franken, bedingt auf zwei Jahre, und einer Busse von 300 Franken. Als Geschädigter/Opfer hat Erwin Kessler kein Recht, dieses skandalös milde Strafmass anzufechten.

In der schriftlichen Urteilsbegründung rüffelt das Gericht die Staatsanwaltschaft mehrfach und gibt in verschiedenen Punkten Erwin Kessler (Opfer im juristischen Sinne) und seinem Rechtsanwalt recht. Zitat:

Abschliessend gilt es darauf hinzuweisen, dass die Beweggründe des Opfers
bzw. dessen Unmut gegenüber der Strafuntersuchung zu einem gewissen
Grad verständlich sind. Dem Opfer wurde sowohl seitens der Anklagekammer
als auch der Staatsanwaltschaft zugesichert, dass mit der Überweisung der
Strafsache an das Bezirksamt Arbon eine Untersuchung wegen eines versuchten
Tötungsdelikts nicht vom Tisch und nach wie vor alles offen sei. Vor diesem Hintergrund erstaunt es dann schon etwas, wenn die Strafsache ohne entsprechende Weisung an das Bezirksamt überwiesen wird und in der Folge keinerlei Abklärungen und Untersuchungshandlungen hinsichtlich eines Tötungsdelikts vorgenommen werden. So wurden diesbezüglich weder untersuchungsrichterliche Einvernahmen vorgenommen, noch allfällige Hauptzeugen oder weitere involvierte Personen untersuchungsrichterlich
befragt. Es kann daher hinsichtlich eines versuchten Tötungsdelikts wohl
kaum von einer offen Strafuntersuchung gesprochen werden und es ist verständlich,
dass sich das Opfer in seinem Vertrauen missbraucht fühlt.

Die Behauptung der Staatsanwaltschaft, die Anschuldigung wegen Tötungsversuch sei "abwegig", wies das Gericht mit folgenden Worten zurück:

Die Auffassung des Opfers, wonach es sich bei diesem Angriff um ein versuchtes Tötungsdelikt gehandelt habe, ist daher grundsätzlich nicht abwegig. Der Angeklagte 1 wäre nicht der Erste, der sich in einem Ausnahmezustand·zu einer gravierenden Tat hätte hinreissen lassen und die Tat dann im Nachhinein bedauern würde. Unter diesem Gesichtspunkt erscheint die Argumentation der Staatsanwaltschaft etwas fragwürdig,
zumal sie den Tötungsversuch einzig aufgrund des Verhaltens des Opfers und dessen verhältnismässig geringfügigen Verletzungen verneint.

Dennoch kam das Gericht zum Schluss, dass kein Tötungsversuch vorliege, sondern nur versuchte Drohung - bloss versucht deshalb, weil das Opfer - Erwin Kessler - nicht wirklich in Angst und Schrecken versetzt worden sei sondern die Situation unter Kontrolle gehabt und sich gegen einen tatsächlichen Tötungsversuch wirksam hätte wehren können.

Die Urteilsbegründung ist insgesamt sorgfältig und ernsthaft und im wesentliche auch nach Auffassung von Erwin Kessler vertretbar. Er wird dagegen keine Berufung erheben, weil er die Erfolgs-Chance als zu gering einschätzt. Als stossend beurteilt er die geringe Bestrafung Kesselfings, doch dagegen kann ein Opfer grundsätzlich nicht Berufung erheben.

Erwin Kessler wird nie mehr offen eine Tierhaltung aufsuchen und so das Gespräch mit Tierhaltern suchen. Der VgT wird nur noch verdeckt recherchieren - zum Nachteil aller Tierhalter, welche nichts zu verbergen haben. Sie haben das der Thurgauer Justiz zu verdanken, welche Typen wie Kesselring in derart willkürlichen Verfahren deckt und Tierquälerei und Mordversuche als Kavaliersdelikte behandelt, wenn von einem Tierquäler gegen einen Tierschützer begangen.

Ferner wird Erwin Kessler sich nie mehr damit begnügen, sich passiv gegen gewalttätige Angriffe zu schützen, sondern sein Notwehrrecht künftig voll ausschöpfen.

Medienspiegel zu diesem Urteil:
- Thurgauer Zeitung 25.11.09
- St Galler Tagblatt 26.11.09
- Bündner Tagblatt 25.11.09
- Appenzeller Volksfreund 27.11.09
- Thurgauer Zeitung Leserbrief 27.11.09
- 20min-online 25.11.09 - unwahrer Bericht, siehe nachfolgend:

Presserat: sda-Bericht in 20minuten-online und Tages-Anzeiger-online hat die Wahrheitspflicht verletzt

Die sda verkehrte im Bericht über die Gerichtsverhandlung gegen Kesselring eine wichtige Tatsache ins Gegenteil: "Von einem Tötungsdelikt sei man «meilenweit entfernt», sagte dagegen der zuständige Richter."
Gemäss den Notizen des Rechtsanwalts des VgT führte der Gerichtspräsident in seiner mündlichen Urteilsbegründung sinngemäss folgendes aus:

"Warum liegt nach unserer Auffassung kein Tötungsversuch vor:

Die Meinung des Opfers ist nicht abwegig. Da kann man sich mit Recht fragen, ob da nicht ein Vorsatz dahinter gestanden hat. Der Angeklagte wäre nicht der erste, der in einem Ausnahmezustand etwas macht, das ihm nachher leid tut. Es gab schon Anhaltspunkte für einen Versuch. An die Adresse der Staatsanwaltschaft: Das Verhalten des Opfers für die Frage heranzuziehen, ob ein Versuch vorliegt, scheint mir schon sehr wackelig. Es geht auch um die Abgrenzung zwischen strafloser Vorbereitung und Versuch. BGP Zanoni zitiert die "letzter Schritt"-Formel des Bundesgerichts. BGP Zanoni legt kurz einige Abgrenzungskriterien dar (allgemein): blosse Tatgeneigtheit genügt nicht, ein blosser Entschluss auch nicht, auch nicht bei Äusserung dieses Entschlusses gegenüber Dritten, das Kriterium der Persönlichkeit des Täters sei umstritten, jedenfalls sei tatnahes Verhalten gefragt (das Kriterium von Trechsel mit dem Filmriss sei gut). Die Frage kann letztlich offen bleiben, denn nochmals zurück zum Vorsatz. War bei Kesselring ein Plan zum Genickbruch tatsächlich da? Was wollte er wirklich? Wollte er dem Opfer nur Angst machen? Damals war der Angeklagte sicher voluminöser und jünger, das war der Kommission klar. Und wir wissen ja alle, dass ein in Rage geratener Mensch noch viel mehr Kraft entwickeln kann. Aber aufgrund der Aussage des Opfers, dass die Schläge mehr oder weniger wirkungslos gewesen seien, haben wir doch Zweifel , ob Kesselring Erwin Kessler wirklich hat umbringen wollen, unserer Meinung nach hätte er wohl noch mehr Kräfte entwickeln können, wir wissen ja alle, wie wenig es braucht, dass eine Schlägerei tödlich endet, hier hat er dem Opfer zB nicht an den Haaren gezogen, wir gehen von einem eher verhaltenen Zuschlagen aus, d.h. letztlich setzte der Angeklagte seinen geäusserten Plan nicht wirklich um. Aber nochmals: ein Tötungsvorsatz ist nicht abwegig, er scheitert schlussendlich jedoch an den objektiven Umständen, so dass wir schliesslich in dubio pro reo auf Freispruch erkennen, wie erwähnt.

20minuten und Tages-Anzeiger verweigerten wie üblich eine Richtigstellung. 

Mit Entscheid vom 25. Juni 2010 bestätigte der Schweizerische Presserat, dass die sda die Wahrheitspflicht verletzt hat: "... erweckt der Hinweis, nach Auffassung des Gerichts sei der Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung abwegig, bei der Leserschaft den Eindruck, der als extremer Tierschützer bekannte Beschwerdeführer habe in der Sache wieder einmal völlig übertrieben. Demgegenüber kam das unabhängige Gericht - im Gegensatz zu der als Partei auftretenden Staatsanwaltschaft - zum Schluss, der Vorwurf sei zwar nicht erstellt, aber zumindest auch nicht ganz abwegig, was die Vorwürfe des Beschwerdeführers in einem wesentlich anderen
Licht erscheinen lässt. "


Der "Öko"-Hof der Familie Kesselring in Hefenhofen/TG

Kesselrings haben die Kaltblütigkeit, auf ihrer Website stolz ihre tierverachtende Massen-Einzelhaltung von Kälbern zu präsentieren

und kaltblütig auch die tierquälerische Anbindehaltung von 30 Pferden in Kesselrings Hof in Polen (inzwischen verkauft):

 

Tierquälerischer Pferde-Import aus Polen

Am 4. Juni 2008 reichte der VgT eine neue Anzeige gegen Ulrich Kesselring ein, weil dieser regelmässig stark abgemagerte Tiere in die Schweiz importiert. Lange, internationale Transporte stelle auch für gesunde Tiere einen grossen Stress dar. Für unterernährte, geschwächte Pferde erfüllt dies den Straftatbestand der Tierquälerei.

Solch geschwächte Pferde sind aus veterinärmedizinischer und tierschützerischer Sicht nicht transportfähig. Dr Roland Kressig, ein ausgewiesener und bekannter Pferdekenner, beurteilt dieses Pferd wie folgt: "Das Pferd auf dem Bild ist wirklich in einem miserablen Zustand."

Kesselring, rücksichtslos und brutal wie immer, schickt solch kranke, schwache Tiere auf die lange Reise von Polen in die Schweiz, anstatt sie vorher auf seinem Betrieb in Polen gesund zu pflegen oder an Ort und Stelle zu schlachten und Kühlfleisch zu importieren.

Die Anzeige verlief beim Veterinäramt aus unbekannten Gründen im Sand. Möglich, dass keine weiteren Importe mehr stattfanden, weil Kesselring zunehmend Kunden verlor und insbesondere keine Pferde mehr an die Armee verkaufen konnte:

Die Armee kauft Kesselring aufgrund einer Intervention des VgT keine Pferde mehr ab!

Auf Beschwerde des VgT hin kontrollierte der Veterinärdienst der Armee die Pferdehaltung Kesselrings. Obwohl die Kontrolle angemeldet war, wurden die üblichen Missstände festgestellt.  Seither kauft ihm die Armee keine Pferde mehr ab.

Die Feststellungen des Veterinärdienstes der Armee vom 6. Februar 2008:

1. Boxenhaltung: Im Hauptgebäude werden Pferde unter anderem in zum Teil "improvisierten" Boxen gehalten. Die Einstreu war frisch aber sehr mager. In den 3 stichprobenweise gemessenen Boxen werden die verlangten Masse nicht eingehalten. Warmblüter und Freiberger sind gemischt. Kühe und Pferde stehen unter einem Dach. Belüftung und Belichtung sind, zum Teil, sehr mangelhaft. Auslaufmöglichkeiten sind nicht ersichtlich. Raufutter war zur Inspektionszeit (15h00) nirgends ersichtlich. Mist war mehrmals in den Futterkrippen zu finden.

2. Anbindehaltung ohne seitliche Abgrenzung: In diesem Gebäude werden auch 15 Pferde mit einer durchschnittlichen geschätzten Widerristhöhe von 150 cm angebunden und auf einem unebenen Lager ohne seitliche Abgrenzung gehalten, das 17 m lang ist. Keine Halfter waren zu finden. Alle Pferde waren mit Halsriemen angebunden. Diese Form der Anbindehaltung, unabhängig von der gemessenen Widerristhöhe und der Anzahl der angebundenen Pferde, ist nicht zulässig und kann nicht toleriert werden.

3. Anbindehaltung in Ständen: Bei 3 stichprobenweise gemessenen Standplätzen mit seitlicher Begrenzung wurden die Masse als ungenügend beurteilt. Keine Halftern waren zu finden. Alle Pferde waren mit Halsriemen angebunden. Mehrere Befunde wiesen darauf hin, dass die angebundenen Pferde seit längerer Zeit keine Bewegungen hatten.

4. Gruppenhaltung: gemäss Kesselring nur für junge Pferde vorgesehen und als 'Winterquartier" zu betrachten. In den 6 gleich grossen Abteilungen (22m x 6m) wurden zum Teil bis 13 Pferde/Fohlen gefunden. Liegeflächen sind eindeutig zu klein, Zugänge zur Krippe ganz klar ungenügend und die Raufen für die Raufutteraufnahme stehen unter freiem Himmel, so das angebotene Futter nass wird und schneller verdirbt. Diese Art Gruppenauslaufhaltung, auch für jüngere Pferde, entspricht den gültigen Normen nicht und muss als "Pferdemassenlager" bezeichnet werden.

5. Pflegezustand der Pferde: Putzzustand kann als "miserabel" qualifiziert werden. Gewisse Pferde sollten zum Teil auch geritten und gefahren werden. Kein Pferd war zur Kontrollzeit geputzt. Hufpflege war auch zum Teil sehr mangelhaft. Ein Pferd wurde sogar mit einem uralten dreckigen Verband gefunden.

6. Umgebung und Bauten: Die Bauten sind, zum Teil, sehr provisorisch, improvisiert und entsprechen nicht den gültigen Normen. Unordnung herrscht überall. Werkzeuge und Maschinen befinden sich im Pferdebereich. Stallungen mit Kühen und Pferden waren in der Reit- und Deckhalle zu finden. Mistsäfte aus der Gruppenhaltung der Pferde und aus dem Hofplatz fliessen unkontrolliert in die Umgebung. Zusammenfassend und anschliessend an diese angemeldete Kontrolle vom 6. Februar 2008 kann festgestellt werden, dass Ueli Kesselring systematisch und wiederholt in vielen Bereichen der Pferdehaltung die gültigen Tierschutzvorschriften verletzt. Das kann zur heutigen Zeit einfach nicht mehr länger toleriert werden.

Es wird entschieden:
1. Die Armee, vertreten durch den Chef des Veterinärdienstes der Armee, distanziert sich ganz klar und eindeutig von einer Pferdehaltung wie der Ihrigen, die den heutigen Normen des Tierschutzes in keinster Weise entspricht.
2. In Zukunft wird ein Kauf von Pferden aus der Zucht, dem Besitz oder aus der Haltung von Ueli Kesselring und Familie, Brüchwil, 8580 AmriswilfTG, klar abgelehnt.

 

Auf Kesselrings Website www.hofkesselring.ch wird der Hof als "Öko"-Hof angepriesen, obwohl er gar keiner ist. Der Begriff "Öko" ist gesetzlich Bio-Betrieben vorbehalten. Die Familie Kesselring betreibt unverfroren unlauteren Wettbewerb (Stand Juni 2007) und erhält jährlich mehrere 10'000 Franken an Direktzahlungen des Bundes. So werden unsere Steuergelder verschwendet.

Auch auf diesem "Öko"-Hof in Hefenhofen betreibt Kesselring tierquälerische Anbinde-Ständerhaltung, und das erst noch ohne täglichen Auslauf! Seit Jahren schaut das Veterinäramt dieser Tierquälerei tatenlos zu. (Zum Verbot der Anbindehaltung siehe www.vgt.ch/vn/0303/Gutachten-Niggli.pdf).

 

Eine Reiterin aus Deutschland, welche am 22. Oktober 2006 bei Kesselring ein Pferd kaufen wollte und bisher von der Schweiz die Vorstellung eines im Tierschutz fortschrittlichen Landes hatte, beschrieb die angetroffenen Zustände schockiert wie folgt:

Letzten Sonntag haben Urs und ich beschlossen, da wir auf der Suche nach einem Freiberger für Urs sind,  den Hof www.hofkesselring.ch zu besuchen. Wir sind los und als wir ankamen, stockte mir fast der Atem... 110 Pferde werden da auf engstem Raum zusammengepfercht gehalten. Die Ställe sind alle dunkel, es gibt jede Menge Pferde, die angebunden sind in Ständern, ohne ein Halm Stroh, die anderen sind in kleinen Paddocks, sie können ein paar Schritte vor und zurück, von artgerechter Pferdehaltung keine Spur, nur Dreck und Verwahrlosung, innen in den Stallungen sah es auch nicht besser aus, kein Tageslicht in den Ställen, die Tiere stehen in Dunkelheit ohne Aussenreize. Ein Mitarbeiter hat mir erzählt, dass es dieses Jahr grosse Probleme mit dem Mais gab, er war von Würmern befallen, nun wird er erhitzt und zu Würfeln gepresst und verfüttert, echt lecker, sowas nennt sich Bio Hof.

Ein sehr kleines Fohlen ist mir aufgefallen, ich habe gefragt wieso es so winzig sei, mir wurde erklärt, seine Mutter wäre gestorben als es 3 Monate alt war, man hätte versucht es mit Kuhmilch grosszuziehen, aber es mochte keine Kuhmilch... wen wunderts, angeblich erfahrener Pferdezüchter.

Ich habe mich auf Anraten einer Tierschutzkollegin mit Herrn Dr. Kessler in Verbindung gesetzt. Ihr solltet die Internetseite www.vgt.ch aufrufen und als Suchbegriff Kesselring eingeben,  was dann kam, hat mir den Rest gegeben... aber lest selber, es ist ein abendfüllendes Programm.

Es sind zig Anzeigen gegen diesen Menschen erstattet worden, aber irgendwie
verlaufen sie alle im Sand, da hält jemand die Hand drüber. Frage:  WARUM?

Ich habe mit dem Amtsveterinär. gesprochen, die wissen Bescheid, können aber
angeblich nichts unternehmen. Die Schweiz schreibt sich auf die Fahne, das beste Tierschutzgesetz europaweit zu haben, das möchte ich jetzt nicht kommentieren.

ie Gesichter von den Pferden sehe ich in meinen Träumen und sie fragen:
warum macht ihr nichts?

Petra Amberg, www.Tierheim-Spanien.de 
 

März 2008: Bericht einer Reiterin über die Missstände im Pferdestall Kesselring:

Ich wurde schon vor einigen Jahren auf die Pferdehaltung aufmerksam. Damals war die Pferde- und Viehhandlung noch in den Händen von Hans Kesselring. Ich leitete zwischen 1998 und 2005 einen Pferdehof, auf welchem ich verhaltensauffällige Pferde aufnahm und mit ihnen arbeitete. Zweimal bekam ich ein Pferd, welche Hans Kesselring gehörten und zur Probe an Menschen in meiner Umgebung gingen. Das erste Pferd war derart traumatisiert, dass ich kaum arbeiten konnte mit ihm, es stürmte immer in Panik davon. Zudem litt das Pferd unter einem starken Husten, und lahmte stark auf einem Vorderbein.

Das zweite Pferd war ein sensibler Araber, welcher nur einige Monate bei Kesselring stand. Ich kannte das Pferd vor dem Wechsel zu Kesselring. Der Wallach war gesund und munter. Als er nach dieser Zeit zurück kam, hatte er etliche Verletzungen an der Brust, lahmte ebenfalls und war lange Zeit nur noch apathisch. Gott sei Dank erholte er sich wieder. Meine Beschwerden bei Tierärzten und beim Veterinäramt verliefen sich damals im Sand.
Da der Fall Kesselring vor einigen Monaten wieder publik wurde, begann ich zu recherchieren und nahm Kontakt mit Dr. Erwin Kessler auf. Anfangs April besuchte ich Ueli Kesselring auf seinem Hof und interessierte mich pro Forma für ein Pferd. Ich war sehr erschüttert über die Zustände dort.

Die zwei Freibergerstuten, welche mir vorgeritten wurden, versuchten ihre Reiterinnen runter zu buckeln, da sie sichtbar Schmerzen im Rücken hatten. Sie wurden mit der Peitsche verprügelt. Ein für mich makaberes Schauspiel. Es zeigt ganz klar den unsensiblen, teils gewalttätigen Umgang mit den Pferden. Einer dieser Stuten war unübersehbar der Wille gebrochen worden - eine Methode, die früher oft benutzt wurde, um Pferde einzureiten. Man traktiert sie so lange, bis sie sich nicht mehr wehren. Die Pferde machen dann alles mit, aber sind psychisch total geschädigt. Man spürt das auch, wenn diese Pferde berührt werden, ihre Energie ist kaum mehr spürbar.

Ich denke, dass ca. 80 Prozent der Pferde in einem psychisch schlechten Zustand sind, weitere ca. 20 Prozent sind auch in körperlich verwahrlostem Zustand (Fell und alte oder neue Verletzungen). 

Zwei Ponies stehen angekettet an einer Mauer, sie sind in einem sehr verwahrlosten Zustand. Dann sind da noch die Importpferde aus Polen. Diese weisen alle mehr oder weniger starke Verletzungen auf. Zu all dem kommt eine unzulängliche Pflege der Anlage. Verdreckte Boxen, graues Stroh. Auch mangelt es in vielen Ställen an Tageslicht.

In der ganzen Anlage sind 110 Pferde untergebracht. Ca. 20 Pferde stehen in teils zu kleinen, teils angemessenen Boxen. Ca. 40 Pferde stehen angebunden in Ständerhaltung, wovon ca. 20 davon nicht mal eine Trennwand haben, sondern eng nebeneinander stehen müssen. Ich bin mir nicht sicher, ob diese Pferde überhaupt liegen können. Dann sind noch ca. 50 Pferde, die in Gruppenauslaufhaltung leben (Freibergerzucht). Am schlimmsten haben es wohl zwei kleine Ponys, welche angebunden dahinvegetieren müssen und deren Zustand verwahrlost ist.
Nach Aussagen von Ueli Kesselring kommen die angebundenen Pferde täglich raus. Er hat einen kleinen Paddock, der im Moment mehr "Sumpf" als etwas anderes ist. Unvorstellbar, dass sich dort die Pferde täglich bewegen können. Eine Bewegungsmöglichkeit würde noch die neu gebaute Reithalle bieten, welche jedoch zur Hälfte mit Landmaschinen gefüllt ist und wo auch Pferde in Boxen stehen; die Halle dient zusätzlich auch als Heulager. Nur eine ca. 10 x 10 m grosse Fläche könnte als Auslauf dienen, es hatte jedoch kaum Spuren von Pferden darin.

D.

 


 

Wie Kesselring bisher von der Justiz sanft behandelt wurde

Um mehr Licht in den Fall Kesselring zu bringen, insbesondere wie sanft und wirkungslos er bisher von der Justiz behandelt wurde, verlangte der VgT von der Thurgauer Staatsanwaltschaft Einsicht in die Strafentscheide der letzten fünf Jahre. Die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert die Öffentlichkeit von Strafverfahren, damit die Öffentlichkeit eine gewisse Kontrolle über das Funktionieren der Justiz ausüben kann. Daraus ergibt sich ein Recht auf Einsicht in Strafentscheide, die ohne öffentliche Gerichtsverhandlungen erledigt werden. Die Staatsanwaltschaft verweigerte dem VgT - willkürlich wie immer - diese Einsichtnahme, gedeckt - wie üblich - von der Thurgauer Anklagekammer und dessen Präsidenten August Biedermann, christlicher Heuchler, Mitglied der Katholischen Landeskirche, mit dessen Unfähigkeit und Willkür der VgT immer wieder konfrontiert ist, nicht nur im Fall Kesslering, aber hier gehäuft, siehe www.vgt.ch/id/200-012).

Der VgT schreibt Rechtsgeschichte

Der VgT musste bis vor Bundesgericht kämpfen, um endlich Einblick in die Straf- und Einstellungsverfügungen zu erhalten (Beschwerde an das Bundesgericht). In einem wegweisenden Urteil vom 2. April 2008 hat das Bundesgericht  festgestellt, der VgT müsse auch Einblick in die Straf- und Einstellungsverfügungen erhalten (BGE 1C_302/2007). Das Bundesgericht hat dieses Urteil wegen seiner grundlegenden Bedeutung für die Durchsetzung des Öffentlichkeitsgebotes als Leitentscheid veröffentlicht. Dies wird in der Rechtsliteratur Spuren hinterlassen; einmal mehr schreibt der VgT Rechtsgeschichte.

Nun erfährt die Öffentlichkeit erstmals, was all die Jahre juristisch gelaufen ist in Sachen Kesselring:

22. Februar 2001: Ulrich Kesselring wird mit 60 Franken gebüsst wegen Missachtung des Lebensmittelgesetzes im Zusammenhang mit dem Schlachten einer Kuh.

14. August 2002: Hans Kesselring (Vater von Ulrich, damals zuständig für die Pferdehandlung) wird mit 200 Franke gebüsst wegen Beschäftigung eines kontrollpflichtigen Ausländers ohne fremdenpolizeiliche Bewilligung.

11. März 2003:  U.K. verkaufte wiederholt Schafe an Türken, die noch auf seinem Hof geschächtet wurden. Dabei werden die Tiere auf den Boden geworfen und die Beine gefesselt, dann wird ihr Hals durchgechnitten und die Tiere bluten langsam aus. Der hier schon mehrfach negativ erwähnte Bezirksstatthalter Kurt Brunner spricht U.K. von der Anklage des illegalens Schächten (Schlachten ohne Betäubung) frei (Verfahrenseinstellung). Es ist rätselhaft, warum U.K. nicht wegen Beihilfe zum Schächten verurteilt wurde; bei Brunner kann das aber kaum mehr erstaunen.

11. Mai 2005: Ulrich Kesselring wird mit 300 Franken gebüsst wegen Ausführens eines nicht vorschriftsgemässen, überbreiten Transportes ohne Bewilligung.

8. Juni 2005: Ulrich Kesselring wird mit 600 Franken gebüsst wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz, die Fleischhygieneverordnung und die Tierseuchenverordnung.

28. November 2005/12. Dezember 2005: Ulrich Kesselring wird mit 500 Frankgen gebüsst, weil er einen Beamten vom Amt für Umwelt des Kantons Thurgau grundlos zusammenschlug, weil dieser den Hofplatz betrat, um die Hofplatzentwässerung unangemeldet zu kontrollieren. Die Kontrolle erfolgte unangemeldet, weil Kesselring frühere Auflagen des Amtes für Umwelt nicht befolgt hatte. Nachdem sich der Beamte vorgestellt hatte, wurde er von Kesselring sogleich zusammengeschlagen. Der Arboner Vizestatthalter Brunner erliess mit fadenscheinigster Begründung eine Einstellungsverfügung betreffend Gewalt und Drohung gegen Beamte (dieser sei nicht als Beamte erkennbar gewesen) und erliess lediglich eine Trinkgeldbusse wegen einfacher Tätlichkeit - eine behördliche Ermunterung an Kesselring, weiterhin gewalttätig gegen Mensch und Tier vorzugehen, was Kesselring denn auch fleissig tat.

8. Oktober 2006: Ulrich Kesselring wird mit 300 Franken gebüsst wegen Missbrauchs von Ausweis und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung, diese abzugeben.


Pferd zu Tode gequält

Im Juni 2007 ging erneut eine Meldung über den tierquälerischen Umgang Kesselrings mit den Pferden ein. Eine Reiterin berichtet:

Ich habe gesehen, was Menschen anrichten, wenn sie ihre Kraft vereinen und gegen ein Fluchttier, wie das Pferd antreten. Ich erzähle euch einen Skandal, die Tränen in meinen Augen sind immer noch da. Leider kam ich zum falschen Zeitpunkt dorthin. Den Pferden wurden die Hufe geschnitten.

Ein Wallach, um den es geht, war ein sehr ängstlicher und kopfscheuer, der den ganzen Tag in  Anbindehaltung mit anderen stand. Die Hofbesitzer und der Hufschmied konnten dem Pferd die Hufe nicht anheben. Dem Pferd wurden deshalb die Hinterbeine zusammengebunden und es wurde zu Boden geworfen. Bis hierhin war ich noch nicht anwesend bei diesem Geschehen, dies wurde mir so berichtet von einem Mitarbeiter.

Als ich kam, wollte sich einer der Hofbesitzer auf den Kopf des Pferdes setzen. Das Pferd hatte panische Angst ... es hatte so Angst, dass es mehrmals versuchte, sich gegen seine Peiniger zu wehren, alles Schreien und Zureden nütze nichts, ich wurde sogar festgehalten...der Wallach bewegte sich nach dem vierten mal Wehren nicht mehr.

Das, was dann passierte, glaubte ich kaum: das Pferd hörte auf zu atmen, Urin lief ihm aus dem Geschlechtsteil, kein Pulsschlag mehr. Das Pferd ist gestorben! Gestorben weil sich Menschen keine Zeit nahmen, die Pferde an Menschenhand zu gewöhnen!

Vor dem Untersuchungsrichter meinte Kesselring später zu diesem Zu-Tode-Quälen dieses Pferdes: "Der Kerli musste drankommen. Fertig."

Am 28. Juni 2007 reichte der VgT der Thurgauer Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige ein mit dem Ersuchen diesen Fall nicht wieder dem Arboner Vizestatthalter Kurt Brunner zu übertragen, der Kesselring bisher auf geradezu mafiose Weise gedeckt hat. Die Staatsanwaltschaft lehnte dieses Ersuchen ab nach dem Prinzip, der Staat hat immer recht.

Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft  vom 9. Januar 2008 gegen Ulrich Kesselring enthält eine lange Liste von Tierschutzvergehen des mehrfach einschlägig vorbestraften Ulrich Kesselring. Eine dieser Vorstrafen betrifft das Zusammenschlagen eines Gewässerschutzbeamten, der auf dem Hof zu tun hatte. Während der alte Kesselring (Hans) den Mann festhielt, schlug der Sohn Ulrich zu (Verurteilung wegen Körperverletzung).

Neben dem Zu-Tode-Quälen eines Pferdes (Anzeige des VgT) wirft die Staatsanwaltschaft Ulrich Kesselring, der im Leumundsbericht als renitent und uneinsichtig bezeichnet wird, zahlreiche Tierquälereien und Verstösse gegen Tierschutzvorschriften vor: Unterlassung von Pflege und Behandlung kranker, leidender Kühe und Kälber, tierquälerische Anbindehaltung von Pferden in zu engen Platzverhältnissen, Morddrohung gegen zwei Tierschützerinnen.

Immer wieder schauen die Behörden solchen notorischen Tierquälern viele Jahre lang relativ untätig zu, mit unbegreiflicher Geduld und Nachsicht, die bei keinen anderen Vergehen gewährt wird. Aber eben: in den Augen der Machthabenden sind es halt "nur Tiere".

Die Verhandlung gegen Ulrich Kesselring vor dem Bezirksgericht Arbon wurde auf den 14. April 2008 angesetzt. Das Gericht liess die zahlreich angereisten Zuschauer, Pressevertreter sowie zwei Geschädigte, denen Ulrich Kesselring mit Erschiessen gedroht hatte, zwei Stunden warten (wegen Verspätung in der vorausgehenden Verhandlung) und verkündete dann, der angeklagte Ulrich Kesselring sei inzwischen nach Hause gegangen, die Verhandlung müsse deshalb verschoben worden.

Es ist bemerkenswert, wie die Thurgauer Behörden die schamlosesten Behauptungen solcher Typen geduldig und wohlwollend hinnehmen. Bei politischen Willkür-Verfahren gegen den VgT wird dagegen auf absolut vernünftige Einwände nicht gehört (www.vgt.ch/justizwillkuer). So funktioniert der reale Rechtsstaat Schweiz.

Am 20. April 2008 berichtete der Sonntags-Blick anonymisiert (mit geändertem Namen) über den Fall: "Der schlimmste Tierquäler der Schweiz."

Kesselring: Pferde in tierquälerischer, verbotener Anbindehaltung
(aus dem Sonntags-Blick)

 

Tumult im Gerichtssaal

Das Bezirksgericht Arbon setzte die verschobene Verhandlung neu auf den 7. Mai, 14 Uhr, an. Zu diesem Zeitpunkt war der Wartesaal des Gerichts wieder voll mit Publikum, aber vom Angeklagten Kesselring nichts zu sehen. Die Gerichtskanzlei rief ihn an; er war gerade beim Traktorfahren und nahm den Anruf per Handy entgegen: Er habe gemeint, das Gericht komme zu ihm.

VgT-Präsident Dr Erwin Kessler, der dank seinen im Gerichtsgebäude verteilten Leuten laufend über die Vorgänge informiert war, verlangte auf der Gerichtskanzlei, man möge dem Gerichtspräsidenten ausrichten, er erwarte nun die Zwangsvorführung des Angeklagten. Die Kanzleiangestellte weigerte sich, dies dem Gericht zu überbringen, grinste einfältig, und meinte, sie habe jetzt keinen Zutritt zum Gerichtssaal und Kessler habe keine Verfügungsgewalt.  Erwin Kessler ging nun selber in den Gerichtssaal, wo das Gericht auf das Erscheinen des Angeklagten wartete, und sagte, er erwarte die Zwangsvorführung des Angeklagten.

Kurz darauf liess Gerichtspräsident Ralph Zanoni das Publikum in den Gerichtssaal rufen und eröffnete, die Verhandlung werde wegen Abwesenheit des Angeklagten erneut verschoben. Er könne den Angeklagten nicht vorführen lassen, werde ihm das aber für das nächste mal androhen.

Gegen diesen Entscheid protestierte Erwin Kessler sogleich, worauf Gerichtspräsident Zanoni ihn zu schweigen anwies, sonst werde er eine Busse verhängen. Dadurch liess sich der Robin Hood der Tiere jedoch nicht einschüchtern und sagte, er verstehe offenbar selber mehr vom Recht, als der Gerichtspräsident, jede ordentliche Vorladung eines Angeklagten enthalte den Hinweis, dass er bei Wegbleiben zwangsvorgeführt werden könne. Sogar Zeugen werden mit dieser Androhung vorgeladen. Nun liess Zanoni den Gerichtsschreiber eine Ordnungsbusse gegen Kessler protokollieren und wies Kessler an, den Gerichtssaal zu verlassen. Darauf brach im vollbesetzten Gerichtssaal Tumult aus. Die zum Teil stundenlang angereisten Zuhörer fühlten sich durch diese zweite Verschiebung der Verhandlung vom Angeklagten und vom Gericht schikaniert und verhöhnt. Zanoni sah sich als Gerichtsvorsitzender nicht mehr ernst genommen und seiner Autorität beraubt und drohte mit der polizeilichen Räumung des Gerichtssaales, was das aufgebrachte, weiter protestierende Publikum aber nicht beeindruckte. Erwin Kessler verliess den Gerichtssaal und schmetterte die Türe mit lautem Knall zu. Drinnen im Saal ging der Tumult weiter; sonderbarerweise sprach Zanoni keine weiteren Bussen aus gegen die Zuhörer, die weiterhin lautstark protestierten. Statt dessen liess er die Polizei anrücken, die in wenigen Minuten erschien. Der Gerichtssaal wurde geräumt. Obwohl Zanoni die Verhandlung als geschlossen erklärt hatte, führte er diese nun doch weiter, wobei er nur noch akkreditierte Journalisten als Zuhörer zuliess. Mit den von der Gunst der Gerichte abhängigen akkreditierten Journalisten sichert sich der Unrechtsstaat eine wohlwollende Berichterstattung über das Funktionieren der Justiz.

Wie man sieht, ist Gerichtspräsident Zanoni sofort bereit, die Polizei aufzubieten, um das Publikum einer öffentlichen Gerichtsverhandlung wegzuweisen, nicht aber, um einen renitenten Angeklagten, welcher der Verhandlung zum zweiten mal fernbleibt, vorzuführen - vor allem nicht in "unwichtigen" Fällen, wo es nur um Tierquälerei geht...

Pressespiegel:
- Tumult vor Gericht, St Galler Tagblatt 8.5.08
- Tumult vor dem Arboner Bezirksgericht, Thurgauer Zeitung 8.5.08

Auch der Präsident des Thurgauischen Tierschutzverbandes, Reinhold Zepf, dem die Tiere so lieb sind, dass er seine Gelüste gerne mit Billig-Schweinefleisch stillt, erhob seine Stimme im Gerichtssaal: Er distanzierte sich von den Protesten des übrigen Publikums und stellte klar, dass keine Mitglieder des Thurgauischen Tierschutzverbandes anwesend seien, diese benähmen sich anständig.

Im Namen des zu-Tode-gequälten Pferdes und aller anderen wehrlosen Opfer Kesselrings danken wir Ihnen, Herr Zepf, für diese mutige Unterstützung.

Das Arboner Provinzgericht gibt nicht zum ersten Mal zu reden. National bekannt wurde kürzlich der Fall, wo der Präsident dieses Gerichts mit einer superprovisorischen Schnellverfügung ohne Anhörung das Erscheinen einer BEOBACHTER- Ausgabe zu verhindern, weil darin eine lokale Baufirma kritisiert wurde:

Headline im BEOBACHTER 03/08:

Gerichtsfall

Ein absurdes Rechtstheater

Der Arboner Bezirksrichter Ralph Zanoni hatte dem Beobachter mehrmals die Publikation der Machenschaften zweier Bauunternehmer untersagt. Das Bundesgericht hat das Urteil korrigiert.

Das Arboner Provinzgericht im Dienste des Lokalfilzes, zu dem in diesem Agrarkanton auch die gewerbsmässigen Tierausbeuter gehören.

Bericht einer angehenden Journalistin (in Ausbildung) zu der zum zweiten mal verschobenen Gerichtsverhandlung:

Report über die zum zweiten Mal vertagte, öffentliche Gerichtsverhandlung gegen den Beklagten wegen "Nichterscheinen vor Gericht" und den Rauswurf des Anzeigeerstatters Erwin Kessler, VgT, inklusive der Mehrheit der öffentlichen Besucher.

(HaMu) Die öffentliche Gerichtsverhandlung in Arbon gegen den mutmasslichen Tierquäler Ulrich Kesselring konnte heute zum zweiten Mal nicht stattfinden. Nach zweistündigem Warten der Besucher am ersten Gerichtstermin forderten heute VgT-Präsident Erwin Kessler samt Mehrheit der Besucher eine sofortige, richterliche Verfügung, der Angeklagte möge sofort per Streife in den Gerichtsaal geholt werden. Dem wurde vom Gericht nicht stattgegeben. Der Gerichtsaal war geladen mit gewittrigen Emotionsfrequenzen. Der Richter forderte zur Ruhe auf. Die Empörung des Publikums im Gerichtsaal liess sich jedoch nur kurzfristig beruhigen. Nach erneut aufflammender Unruhe der fast gesamten Besucherschar entfachte sich ein regelrechter Tumult. Von speziell ausartendem, verletzendem Verhalten
seitens der Zuschauer kann jedoch nicht die Rede sein. Es wurden auch die hohen Anfahrtskosten der Besucher erwähnt. Ein Vorschlag aus der Menge, diese doch zukünftig bei Verschleppungen von Verhandlungen einzufordern, wurde fast ausnahmslos begrüsst. Einige der Besucher fuhren schon zwei Mal vergebens eine lange Anfahrtsstrecke. Nach zweimaliger Verwarnung zur Ruhe im Saal wurde die Mehrheit vom Richter angewiesen, den Raum zu verlassen. Einige protestierten, die meisten gingen und wenige blieben, worauf binnen wenigen Minuten nach richterlicher Anordnung ein Streifenwagen der Polizei
vorfuhr. Diese einmalige Vorwarnung wurde in die Tat umgesetzt. Was danach im Gerichtssaal im einzelnen geschah, kann von mir als Verfasserin dieses Reports nicht mehr geschildert werden, da auch ich als Sympathisantin des Vereins angewiesen wurde, den Gerichtsaal zu verlassen. Der Grund meines Rauswurfs war Folgender: Ich wurde vom Richter befragt in welchem Sinne ich hier anwesend wäre, nachdem auch ich mich während der Unruhe entschloss, meiner Meinung Raum zu geben. Ich hatte ihm also lediglich geantwortet, dass ich journalistisch tätig wäre, ob ich jedoch in journalistischem Auftrag hier war,  bedurfte anscheinend keiner näheren Klärung. Ich war nicht akkreditiert und das reichte für einen Tritt in den Hintern. Mich rechtfertigen zu müssen fand ich überflüssig. Nachdem ich mich höflich verabschiedet hatte, verliess ich den Saal.

 

Gerichtsverhandlung vom 29. Mai 2008

Illegales polizeiliches Fichieren der Zuschauer

Am 29. Mai 2008 fand der dritte Versuch, die Hauptverhandlung gegen Ulrich Kesselring durchzuführen, wegen dem grossen Publikumsinteresse im Seeparksaal in Arbon statt. Auf Anweisung von Gerichtspräsident Zanoni liess die Polizei Zuhörer erst nach einer Ausweiskontrolle und Eintragung der Personalien in eine Liste zu. Das stellt eine rechtswidrige Einschränkung der in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Gerichtsöffentlichkeit dar. Der VgT hat deshalb gegen diese Massnahme Beschwerde erhoben. Das Obergericht wies die Beschwerde gestützt auf willkürlich falsche Sachverhaltsdarstellungen ab. Am 22. Juli 2008 zog der VgT die Sache an das Bundesgericht weiter (Beschwerde an das Bundesgericht). Das Bundesgericht bestätigte, dass das Obergericht willkürlich von einem falschen Sachverhalt ausgegangen war, wies die Beschwerde aber trotzdem ab:

Urteil des Bundesgerichts (BGE 1C_332/2008 vom 15. Dezember 2008)

Der VgT hat gegen dieses Bundesgerichtsurteil Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erhoben:

EGMR-Beschwerde vom 31. Juli 2008
am 31. Januar 2013 von einem Einzelrichter des EGMR ohne Begründung für "unzulässig" erklärt. Zu dieser EGMR-Praxis siehe hier.

 

Aus der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Arbon am 29. Mai 2008:

Kesselring verkündete bei Beginn der Verhandlung sofort, er verweigere jede Aussage; dies hätten ihm seine "Leute im Hintergrund" geraten. Wie zu erwarten war, war er aber nicht fähig, diesen Grundsatz einzuhalten. Er gab schon auf die ersten paar Fragen Antworten, welche seine totale Uneinsichtigkeit und Gefühllosigkeit gegenüber den Tieren zu erkennen liessen. Auf seine verächtlichen, brutalen Aussagen über die von ihm gequälten Tiere gab es einen Protestruf aus dem Publikum, was Kesselring als Vorwand nahm, einmal mehr aus der Verhandlung davonzulaufen. Das Gericht liess ihn von den anwesenden Polizisten nicht zurückhalten und setzte die Verhandlung bis zum Urteil fort.

 

Der Tierarzt Kesselrings: nichts gesehen?

Kesselring beantragte vor Gericht seinen Tierarzt Peter Brack, Pferdepraxis, Mollishaus, 9225 St Pelagiberg TG (brackrehazentrum@freesurf.ch) - als Zeuge dafür, dass er mit seinen Tieren gut umgehe. Das Gericht lehnte diesen Beweisantrag zu Recht als unnütz ab angesichts der detaillierten amtlichen Feststellungen der Missstände.

Am 2. Juni 2008 forderte der VgT diesen Tierarzt mit folgendem Schreiben zu einer Stellungnahme auf:

Sehr geehrter Herr Brack,
die jahrelangen Missstände auf dem Hof Kesselring werfen ein schlechtes Licht auf Ihre Praxis. Es ist unverständlich, dass Kesselring Sie vor
Gericht sogar als Zeuge angerufen hat für seinen angeblich guten Umgang mit
den Pferden. Das Gericht ist auf diesen Beweisantrag zu Recht nicht eingegangen.
Wir geben Ihnen bis Donnerstag, 5. Juni, Gelegenheit, dazu Stellung zu
nehmen.
Mit freundlichen Grüssen
Erwin Kessler

Antwort von Tierarzt Brack:

Sehr geehrter Herr Dr. Kessler
Besten Dank für Ihr Mail. Ich werde mich zu gegebener Zeit und im korrekten
Rahmen mit den richtigen Absprechpartnern in Verbindung setzen.
Sollte es Ihnen noch einmal in den Sinn kommen, meine Praxis und meinen
guten Ruf in den Schmutz ziehen zu wollen und mir damit auch nur zu drohen,
kann ich Ihnen davon nur abraten! Sie begeben sich mitten im Sommer auf sehr dünnes Eis...
Mit freundlichen Grüssen
Peter Brack

Kommentar:
Dieser Tierarzt ist schlecht informiert. Er weiss offensichtlich nicht, dass man mit Drohungen und Einschüchterungen beim VgT nichts erreicht. Wir interpretieren sein aggressives Verhalten als Ausdruck eines schlechten Gewissens, denn aus der Psychologie ist bekannt, dass solche Aggressionen meistens eine Angstreaktion sind.

Wie den Akten (Polizeirapport) entnommen werden kann, kritisierte Tierarzt Brack die Durchführung einer Betriebskontrolle des Veterinäramtes auf dem Hof Kesselring am 28. April 2010, er könne den  Grund für diese Kontrolle nicht verstehen, seit der letzten Kontrolle im Juli 2007 habe sich an der Tierhaltung nichts geändert. Nachdem er den krassen Missständen auf dem Hof Kesselring tatenlos zugeschaut und Kesselring gedeckt hatte und nachdem Kesselring wegen Tierschutzdelikten mehrfach vorbestraft war und neue Strafverfahren bereits wieder liefen, konnte dieser famos Tierarzt keinen Grund für eine amtliche Kontrolle sehen, weil immer noch die gleichen Missstände herrschten!

Urteil des Bezirksgerichts vom 29. Mai 2008:

Ulrich Kesselring wurde vom Bezirksgericht Arbon schuldig gesprochen wegen Drohung, mehrfacher Tierquälerei, mehrfacher Verletzung von Tierschutz-, Tierseuchen und Lebensmittelvorschriften.

Im Strafmass folgte das Gericht auf der ganzen Linie dem Antrag der Staatsanwaltschaft:
300 Tagessätze zu 30 Franken (total 9000 Franken), sowie eine Busse von 2000 Franken. Ferner zwei Ordnungsbussen zu je 200 Franken für das Nichterscheinen zur Verhandlung bzw für das Weglaufen aus der Verhandlung. Der Gerichtspräsident begründete das Strafmass damit, das Verschulden sei "sehr schwerwiegend". Kesselring bedrohe Menschen mit dem Tod, sei "rücksichtslos", "respektlos", "gefühllos" und "gleichgültig" gegen Tiere", versuche ihnen den Willen zu brechen, pflege kranke Tiere nicht.

Im Strafmass ist auch eine bedingte Vorverurteilung aus dem Jahr 2006 enthalten (Beihilfe zu illegalem Schächten und Drohung gegen den Kantonstierarzt), deren bedingter Vollzug wegen der Rückfälligkeit widerrufen worden sei.

Der bedingte oder teilbedingte Strafvollzug wurde nicht gewährt. Der Gerichtspräsident begründete dies damit, der einschlägig vorbestrafte Ulrich Kesslering zeige keinerlei Einsicht und die Prognose sei "durchwegs schlecht".

Pressespiegel (Wieder einmal berichtete die ausserkantonale Presse ausführlicher als die Thurgauer Zeitung über das, was im Kantont Thurgau abläuft:
- Radio DRS
- Bodensee-Nachrichten
- St Galler Tagblatt
-
Wiler Zeitung
- NZZ
- Blick
- 20minuten
- Appenzeller Zeitung
- Tages-Anzeiger
- Schaffhauser Nachrichten
- Thurgauer Zeitung
- Der Landbote
- Basler Zeitung
- Der Bund

- Neue Luzerner Zeitung
- Bodenseenachrichten 5.6.08

Leserbriefe:
- Thurgauer Zeitung 3.6.08
- Thurgauer Zeitung 4.6.08
- Schaffhauser-Nachrichten 4.6.08
- Der Landbot 4.6.08
- Der Landbote 5.6.08
- NZZ 5.6.08
- Bodenseenachrichten 5.6.08
- Bodenseenachrichten 5.6.08
- Kesselring-Schlamm, Bodensee-Nachrichten 15.6.08

Gestützt auf dieses Urteil hat der VgT nun dem Veterinäramt des Kantons Thurgau ein sofortiges Tierhalteverbot beantragt. Sollte das Urteil gegen Kesselring aufgrund einer allfälligen Berufung an das Obergericht abgeändert werden, kann das Tierhalteverbot neu beurteilt werden. Tierhalteverbote gelten sowieso nicht auf Lebzeiten.  Wie der Gerichtspräsident in der Urteilsbegründung richtig darlegte, hat das Gericht im Rahmen einer unbedingten Verurteilung keine rechtliche Möglichkeit, Massnahmen - wie zum Beispiel ein Tierhalteverbot - zu erlassen; dies sei Aufgabe des Veterinäramtes und dieses hätte "schon früher Gelegenheit dazu gehabt". Der VgT hält es für unverantwortlich, nun mit einem Tierhalteverbot noch weiter zuzuwarten. Doch Kantonstierarzt Witzig zögert weiter; er hat Mitleid mit der Familie Kesselrings, insbesondere den 7 Kindern. Der VgT meint: Hiefür ist das Sozialamt zuständig. Witzig ist für den Schutz der Tiere verantwortlich und es ist rechtlich und ethisch unverantwortlich, aus menschlich-sozialen Gründen die Tiere leiden zu lassen.

Um diesen Nichtvollzug des Tierschutzes zu verschleiern, betreiben Witzig und der zuständige Regierungsrat Kaspar Schläpfer üble Desinformation der Öffentlichkeit: www.vgt.ch/news2008/080819-regierungsrat-schlaepfer.htm

Pressespiegel zum nicht erlassenen Tierhalteverbot:
- "Vorerst kein Tierhalteverbot", Thurgauer Zeitung 9.8.08
- "Tierquäler hält weiter Tiere", St Galler Tagblatt 9.8.08
- Nicht lange fackeln, Thurgauer Zeitung 18.8.08
- Leserbriefe, Thurgauer Zeitung 21.8.08
- Leserbrief, Thurgauer Zeitung 22.8.08
- Leserbrief "Schindluderei mit Steuergeldern", Thurgauer Zeitung 26.8.08
- Leserbrief "Nicht mit Samthandschuhen anfassen", Thurgauer Zeitung 11.9.08

 

Urteil des Obergerichts vom 12. Mai 2009,
zugestellt und veröffentlicht am 1. Juli 2009

Das Obergericht hat die Verurteilung von Ulrich Kesselring bestätigt und ihn der Drohung, mehrfachen Tierquälerei sowie der mehrfachen Übertretung des Tierschutz-, Lebensmittel- und Tierseuchengesetzeses schuldig gesprochen.
Der vom Bezirksgericht Arbon am 10. November 2003 in einem früheren Verfahren gewährte bedingte Strafvollzug für eine Gefängnisstrafe von einem Monat wird widerrufen und in die Gesamtstrafe einbezogen.
Ulrich Kesselring wird zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu Fr 30.- und zu einer Busse von Fr 2000.- verurteilt.
Daneben wir die Zivilforderung einer Geschädigten im Umfang von Fr 1300.- gutgeheissen.
Ferner werden ihm verschiedene Ordnungsbussen auferlegt bzw bestätigt.
Ulrich Kesselring hat ferner die Verfahrenskosten von insgesamt Fr 9066.- zu tragen (nebst seinen Anwaltskosten).

 Das Urteil

 

Bundesgericht

Im März 2010 bestätigte das Bundesgericht die Verurteilung von Ulrich Kesselring und wies dessen Beschwerde ab. Neben den Kosten für das bisherige Verfahren muss er nun auch noch die Bundesgerichtskosten von 4000 Franken sowie seine Anwaltskosten für das Verfahren vor Bundesgericht tragen. Bundesgerichtsurteil 6B_711/2009

Thurgauer Zeitung, 24. März 2010:

 

Kein Tierhalteverbot!

Jahrelang hat der Thurgauer Kantonstierarzt, Paul Witzig, die Forderungen nach einem Tierhalteverbot abgelehnt mit der Begründung, zuerst müsse das Urteil im Strafverfahren abgewartet werden. Der Präsident des Bezirksgerichtes Arbon wunderte sich an einer der Verhandlungen gegen Ulrich Kesselring öffentlich darüber, dass nicht schon lange ein Tierhalteverbot erlassen worden sei; das könne das Gericht nicht, nur das Veterinäramt.

Nachdem Ulrich Kesselring nun rechtskräftig verurteilt ist, lehnt Witzig ein Tierhalteverbot immer noch ab, mit der Begründung, ein solches würde vor Gericht nicht geschützt. Woher weiss Witzig das? Was braucht es im Thurgau eigentlich noch mehr an fortgesetzter grober Tierquälerei und Uneinsichtigkeit des Täters (Kesselring vor Gericht zu dem von ihm zu Tode gequälten Pferd: "Geschah dem Kerli recht. So einem gehört die Rübe ab.") , bis ein Tierhalteverbot erlassen wird?

Auch in einem anderen Fall schaute das Veterinäramt einem vom VgT mehrfach angezeigten Tierquäler jahrelang zu. Jahrelang ging das Tier-Elend deshalb weiter, bis das Veterinäramt endlich etwas Wirksames unternahm: Das Tierdrama bei Landwirt Kurt Sager in Steinebrunn

Aufgedeckt, dass Kesselring kein Tierhalteverbot erhält, hat das St Galler Tagblatt - nicht etwa die zuständigere Thurgauer Zeitung. Diesem angepassten, regimehörigen Blatt ist kritischer Recherche-Journalismus fremd. Politisch begnügt sich diese Monopolzeitung des Kantons Thurgau praktisch auf die Wiedergabe offizieller Meldungen. Der VgT hat die Thurgauer Zeitung jahrelang mit Berichten über die Tierquälereien auf dem Hof Kesselring beliefert und über die Untätigkeit der Behörden. Nur Dank der Hartnäckigkeit des VgT wurde Kesselring schliesslich verurteilt, und erst jetzt war in der Thurgauer Zeitung etwas darüber zu lesen. Bis dahin unterdrückte das Blatt den ganzen Fall, auch noch als bereits die ausserkantonale Presse den Fall aufgriff.

Desinformationen des Thurgauer Politfilzes aus Regierung, Verwaltung und Thurgauer-Zeitung zum Fall Kesselring.

Wie der verantwortliche Regierungsrat Kaspar Schläpfer die Tierschutzverhinderung durch seinen Kantonstierarzt deckt.

Leserbriefe in der Thurgauer Zeitung vom 10.3.10 übten massive Kritik am Kantonstierarzt

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Sereina Alig, Angestellte des Tierquälers Kesselring, droht, beschimpft und belästigt. Der VgT hat Strafklagen eingereicht.

Kritische Begegnung mit Tierquäler Kesselring am 10. März 2010

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Neues Strafverfahren gegen Ulrich Kesselring

Im Juni 2010 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage beim Bezirksgericht Arbon


Telefonbelästigung

Am 31. Juli 2008 reichte Erwin Kessler als bevollmächtigter Rechtsvertreter der Geschädigten beim Bezirksamt Arbon eine Strafklage wegen Beschimpfung und Telefonbelästigung ein:

Im Juni 2008, nach der Gerichtsverhandlung gegen Ulrich Kesselring, erschienen in den Medien Berichte über dessen brutalen Umgang mit seinen Pferden und Kühen. Erschüttert rief die Geschädigte (Frau Pia G) impulsiv bei Kesselring an, um mit ihm zu reden. Kesselring hängte sofort auf. Gleichentags, am 26. Juni 2008, rief er dann die Geschädigte an und beschimpfte sie mit "alte Dreckfutze".
Daraufhin rief Kesselring die Geschädigte immer wieder an, zu jeder Tages- und Nachtzeit, wobei er sie anfänglich weiter mit "alte Dreckfutz" beschimpfte und ihr drohte: "Ich will schon dafür sorgen, dass du nicht mehr schlafen kannst."
Später waren es nur noch stumme Anrufe ohne Wortwechsel, um die Geschädigte zu belästigen und zu ängstigen.
Die Geschädigte beantragte deshalb bei der Swisscom die "Ermittlung missbräuchlich hergestellter Verbindungen beantragt". Die Swisscom registrierte im Ermittlungszeitraum vom 19. Juni bis 22. Juli 2008 insgesamt 31 Anrufe vom Telefonanschluss Kesselrings aus (Telefon Nr 079 421 31 77), davon 16 zur Nachtzeit (zwischen 22.00 und 07.00 Uhr).
Darüber hinaus hat der Angeschuldigte weitere Personen zu Belästigungsanrufen angestiftet, die bei Frau G ebenfalls Belästigungsanrufe vornahmen, auch zu Nacht-Zeit.
Einer dieser Belästigungsanrufe kam am 12. Juli 2008, nachts um 01.15 Uhr, von der Tochter von Corsin Alig Nay, Stavons, 7166 Truns, Telefonnummer 081 936 31 49.
Die Belästigungsanrufe hörten erst auf, als die Geschädigte am 24. Juli 2008 von der Swisscom eine neue Telefon-Nummer erhielt.
Artikel 179
septies StGB lautet: "Wer aus Bosheit oder Mutwillen eine Fernmeldeanlage zur Beunruhigung oder Belästigung missbraucht, wird auf Antrag mit Busse bestraft."
Dieser Tatbestand ist vorliegend erfüllt.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Telefonbelästigung über längere Zeit intensiv und planmässig betrieben wurde.

Nach erneuten Verfahrensverschleppung erhob die Staatsanwaltschaft am 11. Juni 2010 endlich Anklage beim Bezirksgericht Arbon:

Anklage-Vorhalte:

Mehrfacher Missbrauch einer Fernmeldeanlage, mehrfache Gewalt und Drohung gegen Beamte, mehrfache Tierquälerei, mehrfache übrige Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz, Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz, Wiederhandlung gegen das Tierseuchengesetz, mehrfache Widerhandlung gegen das Gewässerschutzgesetz sowie Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung.

Strafantrag der Staatsanwaltschaft: 12 Monate Gefängnis und 1000 Fr Busse.

Die Delikte im Einzelnen (aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vom 11. Juni 2010):

1
Im Juni 2008 berichtete die Presse, dass der Angeklagte wegen Tierschutz-Delikten schuldig gesprochen worden sei. Deswegen sah sich die Geschädigte als an jenem Strafverfahren nicht beteiligte Dritte veran-
lasst, dem Angeklagten anzurufen, um mit ihm die Delikte, worüber die Presse berichtet hatte, zu bereden. Dies wollte der Angeklagte nicht und beendigte das entsprechende Telefonat der Geschädigten mit Aufhängen des Hörers.
In der Folge hatte der Angeklagte einen Groll auf die Geschädigte und rief ihr
- am 19.06.2008 um 10.48 und 22.55 Uhr,
- am 20.06.2008 um 06.58 und 07.03 Uhr,
- am 21.06.2008 um 18.09, 18.11 und 19.03 Uhr,
- am 24.06.2008 um 00.10, 22.56, 22.57, 23.03 und 23.05 Uhr,
- am 26.06.2008 um 14.00 Uhr,
- am 27.06.2008 um 21 .15 Uhr 2 Mal ,
- am 01 .07.2008 um 20.49 Uhr,
- am 05.07.2008 um 00.57 Uhr,
- am 06.07.2008 um 19.10 Uhr,
- am 12.07.2008 um 00.24, um 00.35,00.39 und 00.41 Uhr,
- am 13.07.2008 um 21.38 Uhr,
- am 14.07.2008 um 22.48 Uhr,
- am 15.07.2008 um 20.30 und 20.31 Uhr,
- am 21.07.2008 um 19.49 und 20.32 Uhr sowie
- am 22.07.2008 um 23.04 Uhr an.
Dies, um die Geschädigte mit diesen insgesamt 31 Telefonanrufen zu belästigen .
Damit hat sich der Angeklagte des mehrfachen Missbrauchs einer Fernmelde-
anlage in 31 Fällen schuldig gemacht.

2.
a) Das Amt für Umwelt des Kantons Thurgau ist Behörde, die u.a. für die Durchsetzung von Gewässerschutzbestimmungen bei landwirtschaftlichen Bauten auf Gebiet des Kantons Thurgau zuständig ist. Im Rahmen einer im Jahre 2003 erteilten Bewilligung für den Bau eines neuen landwirtschaftlichen Ökonomiegebäudes bei seinem landwirtschaftlichen Betriebszentrum in Brüschwil bei Hefenhofen verpflichtete dieses Amt den Angeklagten u.a., zur Entwässerung des Hofplatzes zwischen den neu geplanten und den bestehenden Gebäuden dieses Zentrums ein Leitungs- und Schachtsystem zu erstellen und zu unterhalten, das gewährleistet, dass kein verschmutztes Platzwasser, namentlich solches aus der Tierhaltung, der Futterlagerung und des Umschlages von Tieren und Futter u.s.w., via Meteorwasserschächte, etwa zusammen mit Dachwasser der Gebäude, direkt in Gewässer abgeführt wird.
Der Angeklagte scherte sich nicht um diese Auflage. Eine Kontrolle des Amtes vom 09.06.2005 auf seinem vorerwähnten Hof ergab darum, dass er das Meteorwasser, das auf seinem mit einem Hartbelag zwischen seinen Betriebsgebäuden liegenden Verkehrs- und Lagerplätzen anfiel, mit insgesamt 7 Schächten und ei-
nem Leitungssystem abführte, dessen Ausmündung gemäss eingereichten Bauplänen unklar war, tatsächlich aber zu einem nahen Bächlein führte. Die 7 Schächte waren mit Deckeln mit Schlitzen oder Löchern versehen, die nicht nur dem Abführen des Meteorwassers, das auf den Plätzen niederging, dienten, sondern auch dem Abführen der dort anfallenden, bzw. allenfalls dorthin abfliessenden tierischen Ausscheidungen, nämlich Kot und Urin von auf den Plätzen zirkulierenden oder in den nahen Gehegen untergebrachten Nutztieren, sowie dem Abführen von Flüssigkeiten, die aus auf jenen Plätzen oder in der Nähe gelagerten Futtermittelvorräten stammten. Anlässlich der Kontrolle vom 09.06.2005 waren die 7 Schächte darum mit Abwasser, das mit Jauche und sonstigen biologischen Abwässern versetzt war, dermassen gefüllt, dass dieses in den 7 Schächten lagernde Abwasser beim Zufluss von weiterem Abwasser, sei es verschmutztes von den Hofplätzen, sei es sauberes von den Dächern der Liegenschaften
des Angeklagten, via die Leitung, welche die Schächte verband, ins vorerwähnte Bächlein abgeleitet wurde.
Mit Verfügung vom 23.06.2005 ordnete das Amt auf Grund der Tatsache, dass via das Leitungs- und Schachtsystem, wie es am 09.06.2005 auf dem Hof des Angeklagten angetroffen werden konnte, ständig nicht bloss Meteorwasser, sondern auch Abwässer aus der Nutztierhaltung des Angeklagten dem Bächlein zugeführt wurde, u.a. an, dass der Angeklagte per sofort dafür zu sorgen habe, dass kein verschmutztes Abwasser mehr via die 7 Schächte seiner Hofplätze ins Meteor-Entwässerungssystem seines Landwirtschaftlichen Betriebes gelange; sowie dass der Angeklagte bis zum 31.07. einen Plan für die Entwässerung seiner gesamten Liegenschaft und bis zum 30.09.2005 ein in Realisierung dieses Planes nötiges Gesamtabwasserleitungssystem zu erstellen und darauf u.a. dem Amt zur entsprechen-
den Abnahme anzumelden habe.
Diese Verfügung verband das Amt mit einem Verweis auf Art. 292 StGB und 71 Gewässerschutzgesetz. Beide Gesetzesbestimmungen führte es in der Verfügung vom 23.06.2005 wörtlich an. In der Folge wurde sie rechtskräftig, doch lebte ihr der Angeklagte nicht nach; d.h. er sorgte weder durch ein sofortiges entspre-
chendes Verschliessen der 7 Schächte dafür, dass via die gelochten, bzw. geschlitzten Deckel dieser Schächte kein verschmutztes Abwasser seines Hofes mehr dem Bächlein zugeführt wurde, noch legte er dem Amt Pläne vor, die aufzeigten, wie das Entwässerungssystem seines Hofes unter Einhaltung der gel-
tenden Gewässerschutznormen funktioniere, noch sorgte er für eine Realisierung eines solchen Entwässerungssystems.
Eine dem Angeklagten mit Brief vom 28.08.2008 angekündigte, von der Polizei eskortierte Nachkontrolle des Amtes vom 10.09.2008 betreffend die Verfügung vom 23.06.2005 ergab vielmehr, dass alles beim Zustand, wie bereits am 09.06.2005 auf dem Hof des Angeklagten angetroffen, geblieben war; d.h. keine Pläne für ein Abwasserkonzept vorlagen, geschweige denn ein solches Konzept zwischenzeitlich realisiert worden wäre, sondern dass vielmehr Kot und Urin der über den Platz zirkulierenden Nutztiere, bzw. der in zum Hofplatz angrenzenden Gehegen untergebrachten Nutztiere, plus Flüssigkeiten aus auf oder in der Nähe des Hofplatzes gelagerten Futtermitteln via Schlitze und Löcher in den Deckeln der 7 Schächte weiterhin dem nahen Bach zugeführt wurden.
Anlässlich der Hofkontrolle vom 10.09.2008 war auch der Geschädigte Eisenring zugegen. Dies in seiner Eigenschaft als Beamter des Amtes für Umwelt, der dort für die Einhaltung von Gewässer-schutzvorschriften im Rahmen landwirtschaftlicher Bauten zuständig ist. Weil der Angeklagte gegen den Geschädigten Eisenring einen Groll hatte, was er am 10.09.2008 mit einem entsprechenden Be-
schimpfen dieses Beamten gleich zu Beginn der Kontrolle klar machte, wurde die Kontrolle nicht unter der Leitung des Geschädigten Eisenring, sondern von dessen Stellvertreter Stutz Daniel durchgeführt. Anlässlich dieser Kontrolle machte ein Kind des Angeklagten von sich aus die Bemerkung, wonach die Verschmutzung des Wassers in den 7 Schächten von den rund 60 Kühen stammten, die täglich auf den Hofplatz des Angeklagten zu zirkulieren hätten. Statt diese Bemerkung stumm zu registrieren, machte der Geschädigte Gegenbemerkungen im Sinne, wonach das Kind wohl die Wahrheit sage.
Deswegen erzürnt, wollte der Angeklagte gegen den Geschädigten tätlich werden, was die anwesenden Polizeibeamten manu militare, bzw. mit gezogener Dienstwaffe, verhinderten. Gleichzeitig drohte der Angeklagte dem Geschädigten mehrfach, ihn zu töten. In der Folge fühlte sich der Geschädigte entsprechend beunruhigt. Damit hat sich der Angeklagte der Gewalt und Drohung gegen einen Beamten
und der mehrfachen Widerhandlungen gegen das Gewässerschutzgesetz sowie allenfalls des Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung schuldig gemacht.

3.
Im Nachgang zu den Kontrollen vom 04.04. und 16.08.2007, die zur Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den Angeklagten vom 09.01.2008 geführt hatten, führte das Veterinäramt des Kantons Thurgau am Dienstagmorgen, 28.04.2009, mit den Beamten Dr.med.vet. Senn Christian, Amtstierarzt, sowie Cadisch Jörg und Knill Urs, beides kantonale Tierschutzbeauftragte, eine ebenfalls polizeilich eskortierte, unangemeldete Kontrolle betreffend Einhaltung von Tierschutznormen auf dem Hof des Angeklagten in
Brüschwil durch. Zugegen war auch der geschädigte Kantonstierarzt Dr. Witzig. Dies, ohne dass er gegenüber dem Angeklagten offen als Beamter auftrat. Grund dafür war, dass der Angeklagte gegenüber diesem Geschädigten analog zum vorerwähnten Geschädigten Eisenring ebenfalls einen Groll hegte und das Veterinäramt zur Deeskalation Amtshandlungen gegenüber dem Angeklagten darum vordergründig
nicht durch den Geschädigten Dr. Witzig vollzog.
Als die vorerwähnten Beamten am 28.04.2009 um 08.30 Uhr auf dem Hof des Angeklagten vorstellig wurden, äusserte der Angeklagte sofort seinen Unmut gegenüber dem Geschädigten Dr. Witzig. Weiter verlangte der Angeklagte, dass er während der Kontrolle zugegen sein wolle, er bis 10.00 Uhr aber dringende Arbeiten zu erledigen habe, weshalb die Kontrolle erst ab 10.00 Uhr beginnen könne. Mit letzte-
rem waren die Beamten des Veterinäramtes einverstanden. Der Angeklagte zog darauf den Tierarzt bei, den er üblicherweise beizuziehen pflegte, nämlich Brack Peter, St. Pelagiberg. Dieser stellte anlässlich des Beginns der Kontrolle vom 28.04.2009 um 10.00 Uhr gegenüber den Beamten des Veterinäramtes fest, dass der Angeklagte seit März, bzw. Juli 2007, betreffend die Tierhaltung im Grundsatz nichts habe ändern können, weil ihm der Kanton für Umbauvorhaben, die für eine Verbesserung der Tierhaltung nötig gewesen wären, die dafür nötigen Bewilligungen verweigert habe.
In der Folge stellten die Beamten des Veterinäramtes an jenem 28.04.2009 folgende Widerhandlungen gegen das Tierschutz-, Tierseuchen- und Tierarzneimittelnormen auf dem Hof des Angeklagten in Brüschwil fest:

a) Der Boden der Futterkrippe, woraus 7 Kühe des Angeklagten zu fressen hatten, war analog zu Sachverhalt Ziff. 5 lit. k Anklageschrift vom 09.01 .2008 immer noch lediglich 5, statt der minimal vorgeschriebenen 10 Zentimeter höher als das Läger, worauf die Kühe zu stehen hatten.
b) In einem Laufstall hielt der Angeklagte 9 zwischen 300 - 400 Kilogramm schwere Rinder, welchen zum Kontrollzeitpunkt wegen eines zugesperrten Hahns kein Wasser zur Verfügung stand. Zudem war das Becken, woraus die 9 Rinder jenes Geheges Wasser zu saufen hatten, wenn jeweilen solches darin vorhanden war, dermassen hoch montiert, dass es für sie nur schwer erreichbar war, was beides Tierschutznormen widerspricht.
c) In einer Box, worin der Angeklagte am 16.08.2007 noch Pferde gehalten hatte, hielt er am 28.04.2009 eine Kuh ohne Ohrmarke; d.h. das Tier war entgegen dem Tierseuchengesetz nicht identifizierbar.
d) In einer weiteren solchen ehemaligen Pferdebox hielt der Angeklagte am 28.04.2009 die Kuh mit der Ohrmarke Nummer 2336. Hinten rechts lahmte sie deutlich und verspürte beim Durchbiegen des entsprechenden Kniegelenkes erkennbar Schmerzen. Tierarzt Brack bestätigte am 28.04.2009 sur place, zur Behandlung dieser Kuh vom Angeklagten nicht beauftragt gewesen zu sein; bzw. der Angeklagte verwies auch sonst nicht darauf, wer zur tierärztlichen Versorgung der betreffenden Kuh zuständig gewesen wäre.
e) Die 16 Mastkälber, die am Kontrolltag 28.04.2009 in Stallungen des Angeklagten angetroffen wurden, tränkte er mit einem Milchautomaten. Daran ist eine Dosiervorrichtung fürs automatisches Beimischen von Arzneimitteln angebracht, wofür der Angeklagte gemäss Art. 19 Tierarzneimittelverordnung mit Tierarzt
Brack einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen hatte. Zudem hätte der Angeklagte diesen Vertrag gemäss der Verordnung nicht nur für Kontrollzwecke aufbewahren, sondern Anweisungen, Verfahrensbeschreibungen und relevante Vorgänge betreffend Medikamentenabgabe dokumentieren sollen. Brack als für den Angeklagten tätigen Tierarzt bestätigte an jenem 28.04.2009 sur place, mit ihm
einen solchen Vertrag abgeschlossen zu haben. Dieser konnte aber weder den Vertrag noch sonstige Dokumente über den Einsatz der Dosiervorrichtung vorlegen. Dies, obschon der Angeklagte eingestand, dass ihm schon mehrere Kälber wegen Durchfalls gestorben seien und der Gesundheitszustand der 16
Kälber, die am 28.04.2009 in seinen Ställen angetroffen werden konnten, nahe legte, dass er die Medikamentenvorrichtung immer wieder eingesetzt hatte. Mehrere dieser 16 Kälber litten nämlich an jenem 28.04.2009 gleich wie anlässlich der Kontrolle vom 09.07.2007 unter Durchfall, weshalb Brack dem Angeklagten gar Antibiotika zum Selberspritzen abgegeben hatte.
f) An jenem 28.04.2009 hielt der Angeklagte in 7 Laufställen mit Tiefstreue insgesamt zwischen 49 und 84 Pferde plus ein Maultier, wobei es sich zumindest teils um ausgewachsene Tiere handelte. In allen 7 Laufställen fehlte es an Rückzugsmöglichkeiten für Pferde, die solche Unterstände wegen Aggressionen ih-
rer Artgenossen aufsuchen möchten.
g) In den Futtertrögen dieser 49 - 84 Pferde plus des Maultiers, die unter freiem Himmel angebracht und darum dem Meteorwasser ausgesetzte waren, lagerte analog zum Futter, das der Angeklagte gemäss Sachverhalt Zift. 5 lit. e Anklageschrift vom 09.012008 seinen damaligen Pferden verfüttert hatte, erneut Silage, die nur schon von Auge leicht erkennbar übermässig mit Fremdkörpern, nämlich
Holzteilen sowie festen und folienartigen Plastikteilen versetzt, sowie allgemein von schlechter Qualität war. Im Verlaufe der bis 12.15 Uhr dauernden Hofkontrolle von jenem 28.04.2009 entfernte der Angeklagte denn auch unter den Augen der Inspektoren aus den Trögen der Pferde einen Handwagen mit schätzungs-
weise 60 Kilogramm Silageresten, die versetzt mit Holz- und Plastikteilen waren. Eine Untersuchung einer Stichprobe Silage, die diesen Trögen entnommen worden war, durch die Forschungsanstalt "Agroscope" des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes in Posieux bestätigte gemäss Expertise dieser Anstalt vom 30.04.2009 nicht nur das Vorhandensein von überdurchschnittlich vielen und darum teils nur schon von biossem Auge feststellbaren Holz- und Plastik-Kleinteilen in der Silage, sondern auch von kolonienbildenden Einheiten von Schimmel- und Hefepilzen sowie von aeroben mesophilen (= auf Luftzufuhr und auf eine Temperatur von 30· - 40· C angewiesene) Bakterien, die 11 '000 (Schimmelpilze), 275 (Hefepilze) und 60'000 (aeroben mesophilen Bakterien) Mal über dem in Pferdefutter als tolerierbar hinzunehmenden Werten lagen. Die Pferdefutter-Stichprobe, die am 28.04.2009 den Futtertrögen der Pferde des Angeklagten entnommen worden war, wurde denn auch gemäss vorerwähnter Ex-
pertise als völlig verdorben und gravierende Gefährdung für die Gesundheit von Pferden, die davon fressen, eingestuft.
h) Am 28.04.2009 trafen die Beamten auf dem Hof des Angeklagten zudem zwei Stuten je mit ihrem Fohlen in je einem Auslaufgehege an. Die Liegefläche für diese Muttertiere, die eine Widerristhöhe von 120 Zentimeter oder mehr aufwiesen, bestand aus je einem alten, improvisiert im Auslaufgehege platzierten Lastwagen-Kontainer, der eine eingestreute Grundfläche für Stute und Fohlen von 8,35 Quadratmetern aufwies. Dies statt der seit dem 01.09.2008 für Boxen von Stuten ab einer Widerristhöhe von 1,20 Metern und ihr Fohlen vorgeschriebenen eingestreuten Liegefläche von minimal 9,1 Quadratmetern. Die Kontainer verfügten über eine Innenraumhöhe von lediglich 1,9 Metern. Ausgehend von einer Tatsache, dass die beiden Stuten, welche in den beiden Boxen des Angeklagten am 28.04.2009 angetroffen wurden, eine Widerristhöhe von 134 Zentimetern oder mehr aufwiesen, unterschritt der Angeklagte mit den lediglich
1,9 Metern hohen Kontainern auch die für die Pferdehaltung in Einzelboxen vorgeschriebene minimale Deckenhöhe. Der Angeklagte war schon mit Sachverhalt Ziff. 5 lit. a Anklageschrift vom 09.01.2008 darüber belehrt worden, welches die minimalen Platzerfordernisse für eine Stute mit Fohlen sind.
i) In einer Halle hatte der Angeklagte an jenem 28.04.2009 sodann sechs Stuten je mit ihren Fohlen untergebracht. Diese 12 Pferde konnten sich frei bewegen. Im Freiraum für die 12 Pferde lagerte der Angeklagte indes auch noch landwirtschaftliche Maschinen und Geräte, ohne diese vom Freiraum der Pferde mit Schrankenmaterial wirksam abzutrennen, weswegen Gefahr bestand, dass sie sich an diesen Maschinen und Geräten verletzen.
k) Weiters trafen die Kontrolleure an jenem 28.04.2009 auf dem Hof des Angeklagten 10 Pferde an, die Seite an Seite auf einer Länge von 20 Metern dauernd angebunden waren, ohne dass zwischen den einzelnen Tieren eine Absperrvorrichtung vorhanden war; letzteres analog zu Sachverhalt Ziff. 5 lit. d Ankla-
geschrift vom 09.01 .2008.
Damit hat sich der Angeklagte
- der mehrfachen Tierquälerei,
- der mehrfachen übrigen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz
- der Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz sowie
- der Widerhandlung gegen das Tierseuchengesetz
schuldig gemacht.

4.
Das Landwirtschaftsamt des Kantons Thurgau hatte die Auszahlung von Subventionen, die dem Angeklagten als Landwirt zustehen, der eine bestimmte Fläche landwirtschaftlichen Boden bewirtschaftet und Nutztiere gewerblich hält, davon abhängig gemacht, seine Tiere gesetzeskonform zu halten, dies namentlich unter Einhaltung von Tierschutzvorschriften. Das Amt hatte ihm darum zur Auflage gemacht,
dass er die Einhaltung dieser Gesetze durch einen entsprechenden Inspektionsbericht des Veterinäramtes des Kantons Thurgau zu belegen habe, um die vorerwähnten Subventionen im Betrage von mehreren zehntausend Franken ausbezahlt zu erhalten. Um zu seinem solchen Bericht, bzw. um an den vorerwähnten Subventionsbetrag zu kommen, lud der Angeklagte den Kantonstierarzt, nämlich den vorerwähnten Geschädigten Dr. Witzig, am 15. auf Dienstagnachmittag, 27.10.2009, 14.00 Uhr für
eine entsprechende Inspektion der Tierhaltung zu sich auf seinen Hof in Brüschwil ein. Der Geschädigte kam entsprechend seiner Amtspflicht sowie auf Grund des Umstandes, dass dem Angeklagten grundsätzlich zu ermöglichen war, die ihm zustehenden Subventionen nach Einhaltung der entsprechenden Auflagen zu kassieren, der Aufforderung nach, zumal ihm der Angeklagte versicherte, er werde sich
zum fraglichen Termin von seinem Anwalt, nämlich seinem aktuellen Verteidiger RA lic.iur. Heer Markus, Wil, begleiten lassen. Aus gleichem Grund, nämlich Sicherstellen, dass die Inspektion möglichst sachlich und ohne Zwischenfälle verliefe, liess sich der Angeklagte an lässlich des Termins vom 27.10.2009 vom vorerwähnten kantonalen Tierschutzbeauftragten Cadisch begleiten. Zur Überraschung des Geschädigten Dr. Witzig verlangte RA Heer im Auftrage des Angeklagten gleich nach der Begrüssung um ca. 14.05 Uhr, bzw. nachdem sich der Geschädigte und Cadisch für die Tierschutz-Inspektion mit entsprechenden Über-
kleidern und Stiefeln ausgerüstet hatten, dass der Geschädigte Dr. Witzig ein Dokument unterschreibe, das der Angeklagte verfasst hatte. Nachdem der Geschädigte das ihm überlassene Schriftstück laut durchgelesen und alle Anwesenden, so u.a. auch die Ehefrau des Angeklagten mit seinem unterjährigen Kind in den Armen, so feststellen konnten, dass der Angeklagte im Dokument aufgeführt hatte, dass
er, der Geschädigte Dr. Witzig, im Jahr 2007 falsche Tierschutzrichtlinien durchzusetzen versucht habe, gab der Geschädigte das Dokument RA Heer mit der Erklärung wieder zurück, es nicht unterschreiben zu wollen. Obschon Feststellungen zu Vorgängen im Jahr 2007 nicht Gegenstand des Augenscheines von jenem Dienstnachmittag waren, verlor der Angeklagte wegen der Weigerung des Geschädigten, das fragliche Dokument zu unterschreiben, die Beherrschung, wünschte dem Geschädigten den Tod und verlangte, dass die bevorstehende Tierschutz-Inspektion durch eine Drittperson durchgeführt werde. Weil sich die beiden Beamten und der Anwalt des Angeklagten über die Anwendbarkeit der fraglichen Richtlinien
im Jahr 2007 uneins waren und der Anwalt dies an Hand von Gesetzen und Literatur, die er in seinem Pw mitführte, abklären wollte, regte der Geschädigte an, die Inspektion abzubrechen und zu verschieben, damit nicht auf einem Hofplatz stehend, sondern in Ruhe über die Anwendbarkeit von Richtlinien befunden werden könne. Der Angeklagte konterte dies mit der Bemerkung, dass die Inspektion heute oder
nie durchzuführen sei. Als der Angeklagte unmittelbar darauf gar auf den Geschädigten zuschritt, um ihn
am Arm zu packen, suchte der Geschädigte hinter dem Anwalt des Angeklagten Schutz, worauf die beiden Männer für kurze Zeit um diesen Mann "tänzelten", nämlich der Angeklagte, indem er versuchte, den Geschädigten zu packen und der Geschädigte, indem er versuchte, dem Angeklagten zu entkommen und stets den Anwalt zwischen sich und dem Angeklagten zu haben. Als dem Angeklagten dieser Ringelreihen zu dumm wurde, trat er einige Schritte zurück, zog eine Faustfeuerwaffe aus der einen Tasche seiner Hose, die zumindest einer echten Pistole täuschend ähnlich sah, und richtete den Lauf dieser Waffe ge-
gen den Körper des Geschädigten. Nunmehr suchte dieser in berechtigter Angst, der Angeklagte werde ihn erschiessen, erst Recht Deckung hinter dem vom Tatverlauf offensichtlich ebenfalls überraschten Anwalt. Höhnisch meinte der Angeklagte darauf an die Adresse des Geschädigten gerichtet: "Schaut den Hosenscheisser an! Er versteckt sich, obschon die Pistole nicht einmal geladen ist." Begleitet vom Anwalt, bzw. in dessen Deckung begab sich der Geschädigte darauf zu seinem Pw, wohin ihm auch Cadisch folgte. Gemeinsam fuhren die beiden Beamten um ca. 14.15 Uhr stracks zum Amriswiler Polizeiposten , wo sie eine Schilderung des Vorfalles von soeben deponierten und der Geschädigte Dr. Witzig glei-
chentags die Bestrafung des Angeklagten verlangte. Der Angeklagte macht geltend, bei der fraglichen Waffe handle es sich um eine Spielzeug-Pistole einer seiner Söhne, gesteht aber ein, dass dies der Geschädigte am fraglichen Dienstagnachmittag in der Hitze des Gefechtes nicht habe erkennen
können. Damit hat sich der Angeklagte der Gewalt und Drohung gegen einen Beamten
schuldig gemacht.

Wie aus den Akten hervorgeht, verlangte Kantonstierarzt Witzig Polizeischutz, da auch seine Familie von Kesselring bedroht wurde. Die Kantonspolizei "verzichtete" auf Anweisung des Arboner Untersuchungsrichter und Vizestatthalter Kurt Brunner auf eine Beschlagnahmung der Waffe Kesselrings. Brunner deckt Kesselring seit Jahren, unter anderem durch Verschleppung der Verfahren. Im Verfahren gegen Hans Kesselring (Vater von Ulrich Kesselring) manipulierte er ein Einvernahmeprotokoll derart, dass das faktische Geständnis Kesselrings betreffend Tötungsvorsatz nicht erkennbar war (siehe oben).

 

Öffentliche Gerichtsverhandlung vom 4. November 2010 vor dem Bezirksgericht Arbon

Ein Gesuch von Kesselrings Anwalt, die Öffentlichkeit von der Verhandlung auszuschliessen wurde vom Gerichtspräsidenten abgewiesen, ebenso das Gesuch, die Verhandlung zu verschieben: Verfügung Gerichtspräsident

In der verschleppten und schludrig geführten Strafuntersuchung wurde das Opfer des Telefonterrors nie als Zeugin einvernommen, wie dies das Gesetz vorschreibt. Das Gericht musste dies deshalb an der Hauptverhandlung nachholen. Staatsanwalt Riquet Heller trat gegen diese Zeugin, die er in der Strafuntersuchung nicht anhören liess,  aggressiv  auf und versuchte ihr fantasievoll konstruierte Provokationen von Ulrich Kesselring zu unterstellen. Dabei verstieg er sich in die unglaublich skandalöse Behauptung, an was sich die Zeugin nach diesen mehr als zwei Jahren seit dem Telefonterror nicht mehr erinnern könne, sei als zugestanden (zugegeben) anzunehmen. Mit Rechtsstaat hat solche Willkür nichts mehr zu tun.

In mehreren Fällen betreffend Tierquälerei musste das Gericht mit ungutem Gefühl einen Freispruch erlassen, weil der Sachverhalt infolge schludriger Strafuntersuchung nicht genügend bewiesen war. Staatsanwalt Riquet Heller ist dafür bekannt, dass er gerne blumig redet und mit unüberlegten saloppen Sprüchen und Behauptungen um sich wirft, die duch den belegten Sachverhalt nicht oder nicht genügen gestützt sind.

Auch dem Veterinäramt wirft das Gericht ungenügende Sachverhaltsfeststellungen und Beweiserhebungen vor. Kantonstierarzt Dr Paul Witzig, will gemäss Thurgauer Zeitung vom 6. November 2010 weiterhin kein Tierhalteverbot erlassen, mit der Begründung, man müsse zuerst die Rechtskraft der neuen Verurteilung abwarten. Genau gleich argumentierte er schon bei den früheren Gerichtsverfahren gegen Ulrich Kesselring. Als dann das Bundesgericht die Verurteilung wegen Tierquälerei bestätigte und das Urteil damit rechtskräftig war, erliess Witzig kein Tierhalteverbot. Deshalb konnte Kesselring weiterhin Tiere halten und rücksichtslos und tierquälerisch mit ihnen umgehen. Nun, nachdem eine neue Verurteilung vorliegt, argumentiert Witzig erneut, man müsse auch die Rechtskraft dieses Urteils abwarten. Damit kann Kesslering wieder in paar Jahre weitermachen wie bisher, bis das Verfahren vom Obergericht und vom Bundesgericht beurteilt ist. Kesslering kostet das nichts, weil er "bedürftig" ist, wie das Arboner Bezirksgericht festgehalten hat, muss der Steuerzahler für die Gerichts- und Anwaltskosten aufkommen, trotz Verurteilung. Inzwischen läuft bereits wieder eine neue Strafuntersuchung wegen Tierschutzdelikten gegen Kesselring. Witzig kann damit noch ein drittes mal von vorne damit beginnen und behaupten, er müsse die Rechtskraft abwarten, was schon im ersten Strafverfahren gelogen war. Ein endloses bürokratisches Spiel. Auf der Strecke bleibt der Schutz der Tiere und das vom Volk beschlossene Tierschutzgesetz. Das Volk hat in diesem sogenannten demokratischen Rechtsstaat nichts dazu zu sagen, es darf nur die Kosten tragen, welche dieser kriminelle Tierquäler verursacht. Und auch Tierschutzorganisationen können nur ohnmächtig zuschauen, ein Klage- und Beschwerderecht bei Missachtung des Tierschutzgesetzes haben sie nicht, weil angeblich der Staat für die Durchsetzung der Gesetze sorgt. Wie schludrig und inkompetent der Staat das macht, wird im Fall Kesselring nun schon seit über 5 Jahren vorgeführt. Es ist nicht das erste mal, dass Witzig der verwahrlosten Tierquälerei eines Landwirts jahrelange zuschaut, ohne wirksam durchzugreifen, weil angeblich auf die Familie des Tierquälers Rücksicht genommen werden müsste. Es ist indessen nicht Aufgabe des Kantonstierarztes, Sozialarbeiter zu spielen und aus angeblich sozialen Gründen die leidenden Tiere ihrem Schicksal zu überlassen. Für soziale Probleme ist das Sozialamt zuständig, nicht der Kantonstierarzt. Der Kanton Thurgau braucht dringend einen Kantonstierarzt, der seine Aufgabe ernst nimmt und für die Durchsetzung des Tierschutzgesetzes sorgt. Darauf können die Tiere im Agrarkanton, wo die tierschutzfeindliche SVP überall die Finger im Spiel hat, noch lange warten.

Der Telefonterror kam trotz dieser Feindseligkeit der Staatsanwaltschaft dennoch zur Anklage, weil das Opfer mit Unterstützung des VgT als Privatklägerin Klage erhob.  Das Gericht hiess diese Strafklage gut und verurteilte Kesslering unter anderem auch wegen dieser Telefonbelästigung mit über 30 Anrufen zu allen Tages- und Nachtzeiten. Das alleinstehende Opfer konnte aus Angst vor dem als brutal bekannten Kesselring während mehr als einem Monat kein normales Leben mehr führen und leidet heute noch unter den Folgen, indem sie es nicht wagt, ihre neue Telefonnummer bekannt zu machen.  Die Anwaltskosten der Geschädigten wurden vom Gericht willkürlich nur zu einem Fünftel dem Verurteilten Kesselring auferlegt; sie wird sich mit Unterstützung des VgT beim Obergericht dagegen wehren.

Das Gericht verurteilte Kesselring zu einer unbedingten Geldstrafe von insgesamt 270 Tagen zu 30 Franken und einer Busse von 700 Franken. Die Kosten seines Verteidigers - der während seinem Plädoyer immer wieder Wasser trinken musste, um noch mehr Seich rauslassen zu können - zahlt der Steuerzahler, weil Kesselring als "bedürftig" gilt. Mit 8 Kindern lässt sich gut vom Staat leben, auch wenn man kriminell ist.....

Medien-Echo:

Oberthurgauer Tierquäler vor Gericht, Thurgauer Zeitung 2. November 2010

Tierquäler erneut vor Gericht, Tagblatt TG 4. November 2010

 "Schlimmster Tierquäler vor" Gericht, 20minuten-online 4. November 2010

TeleOstschweiz TVO, 4. November 2010

TeleTop, 4. November 2010

Viehhändler zu Geldstrafe verurteilt, Appenzeller Volksfreund 6. November 2010

Viehhändler nach Bedrohung des Kantonstierarztes verurteilt,
Alttoggenburger 6. November 2010
 

Am 6. November 2010 lud Ulrich Kesselring zur einer Medienkonferenz auf seinem Hof ein, wo sein Verteidiger mit dem extra für diesen Tag herausgeputzten Hof eine Verharmlosungs-Show abzog und Kesselring als unschuldiges Opfer von Hetzkampagnen "extremer" Tierschützer darstellte. Die Thurgauer Medien machten dieses Desinformationsspielchen fleissig mit.


Ulrich Kesselring an seiner Medienkonferenz

 

Ende 2010 ging die schriftliche Urteilsbegründung ein:

1. Telefonbelästigung:

Kesselring hat zugegeben, die Geschädigte Tag und Nacht immer wieder angerufen zu haben, damit sie nicht mehr schlafen könne, wie er sagte. Er meint, dazu berechtigt gewesen zu sein, so wie er glaubt, das Pferd, das er zu Tode gequält hat, habe dies verdient. Auslöser des Telefonterrors war der Umstand, dass die Geschädigte ihn einmal spontan angerufen hatte, nachdem sie in den Medien von seinen Tierquälereien gelesen hatte. In der Einvernahme sagte Kesselring: "Sie war so doof, um nicht mal mit versteckter Nummer zu telefonieren. Ich sagte ihr, sie wäre doof gewesen und könne eine Weile nicht mehr schlafen." Die Geschädigte hatte keinen Grund, ihre Nummer zu unterdrücken. Dass Kesselring gegenüber Menschen ebenso brutal und rücksichtslos ist, wie gegenüber den Tieren, wusste sie damals noch nicht.

Der Verteidiger Kesselrings, Rechtsanwalt Markus Heer, griff die Geschädigte in erniedrigender Weise an und verlangte mit haltlosen, verlogenen Schutzbehauptungen einen Freispruch für seinen geständigen Klienten. Der Gerichtspräsident, der die Akten offensichtlich sorgfältig studiert hatte und den Fall ernst nahm, liess sich dadurch nicht beirren. Entgegen den Behauptungen und Verdrehungen des Verteidigers, beurteilte das Gericht die Aussagen der Geschädigten als glaubhaft und plausibel und die Aussagen der Geschädigten und des angeklagten Kesselrings seien weitgehend deckungsgleich und stimmten mit den Verbindungsnachweisen der Swisscom überein. (Man fragt sich manchmal, zu was Rechtsanwälte alles fähig sind, und wundert sich nicht, weshalb diese im Volksmund oft 'Rechtsverdreher' genannt werden.) Das Gericht beurteilte das Verhalten Kesselrings als "böswillig" und "mutwillig" und sprach ihn wegen Telefonbelästigung schuldig. Sein Verschulden wiege schwer, hielt das Gericht fest, und er zeige keine Reue.

Gestützt auf eine zweifelhafte Obergerichtspraxis ohne gesetzliche Grundlage kürzte das Gericht die Anwaltskosten der Geschädigten auf ein lächerliches Trinkgeld zusammen, da es sich bei diesem Telefonterror lediglich um eine Übertretung handle.

2. Gewässerverschmutzung und Drohung gegen Beamte

Auch hier versuchte der Verteidiger mit Sachverhaltsverdrehungen das Gericht zu verunsichern und ein Freispruch im Zweifel für den Angeklagten zu erreichen, was aber ebenfalls am sorgfältigen Aktenstudium durch das Gericht scheiterte. Das Verschulden Kesselrings wiege schwer und er zeige keinerlei Einsicht oder Reue.

Es ist eine kriminologisch-psychologische Tatsache, dass Rücksichtslosigkeit und Grobheit gegenüber Tieren sich leicht auch gegen Menschen richten. Kesselring bestätigt diese Regel. Den geschädigten Gewässerschutzbeamten, der nichts anderes als eine pflichtgemässe Kontrolle der Entwässerung des Landwirtschaftsbetriebes vornehmen wollte, betitelte Kesselring sofort, kaum hatte er diesen erblickt, als Schnodergof, Halunke, Drecksau etc. Etwas später bewarf er ihn mit Gegenständen, dann rannte er Richtung Scheune und schrie: "du verdammtä Dreckcheib i schloh die
abä!", "i bring di um!". Unterdessen nahm er einen "Metallschaber mit Holzstiel" (Werkzeug mit welchem auf dem Bau die Schalungstafeln gereinigt werden) und hielt diesen in die Luft, rannte in Richtung des Gewässerschutzbeamten und schrie: "jetzt isch fertig, i schlag die abä!"  In dieser Situation hielt ein Polizist einen Pfefferspray in Richtung von Kesselring, ein anderer zog bereits die Dienstwaffe und hielt sie in Richtung des Angeklagten. Daraufhin sei der Angeklagte stehen
geblieben.

Wegen unsorgfältigen Beweiserhebungen (Im Zweifel für den Angeklagten) und Verschleppung der Untersuchung (Verjährung) erfolgten verschiedene Teilfreisprüche.

3. Tierschutz und Drohung gegen den Kantonstierarzt mit einer Waffe

Kesselring wurde verurteilt, weil er den Kantonstierarzt mit einer Pistole bedrohte.

Bezüglich Tierquälerei und anderen Vergehen gegen das Tierschutzgesetz kam es - wie das Gericht festhält - wegen unsorgfältiger Beweiserhebungen durch das Veterinäramt und Unsorgfalt der Staatsanwaltschaft zu  zahlreichen Teilfreisprüchen, entsprechend dem Grundsatz in dubio pro reo. Allerdings stellt das Gericht teilweise unrealistisch überspitzte Anforderungen an Beweiserhebungen durch das Veterinäramt in dem Sinne, dass dieses sämtliche Feststellungen - zB dass eine Kuh offensichtlich lahmt - noch weiter, zB durch einen Tierarzt, bestätigen lassen müsse. Im übrigen stellte das Gericht fest, das Verschulden Kesselring bezüglich Missachtung von Tierschutzvorschriften wiege teilweise sehr schwer.

Leidtragende von Unsorgfalt von Beamten und überspitzt hohen, weltfremden Beweis-Anforderungen durch das Gericht sind einmal mehr die Tiere, welche weiter auf eine wirksame Durchsetzung des Tierschutzgesetzes warten müssen.

4. Unverständlich milde Strafe

Wesentlich weniger nachsichtig verhält sich die Justiz gegenüber VgT-Präsident Dr Erwin Kessler, der einzig wegen seinen tierschutzpolitischen Veröffentlichungen immer wieder angeklagt und regelmässig unbedingt verurteilt wird, weil er nicht einsichtig sei. Unter "Einsicht" versteht das herrschende Regime in diesem Fall, Erwin Kessler solle sich den immer wieder willkürlich gegen ihn konstruierten Anklagen und Verurteilungen beugen und endlich schweigen. Das ist der Unterschied zwischen einem politischen Prozess - in der Schweiz wie in Russland - und Verfahren wegen wirklichen Vergehen und Verbrechen. Mehr dazu: www.vgt.ch/justizwillkuer

 

Obergericht

Kesselring hat trotz des milden Urteils des Bezirksgerichts Arbon Berufung eingelegt - uneinsichtig und rechthaberisch wie gewohnt.

Auch die Staatsanwaltschaft hat das Urteil des Bezirksgerichtes angefochten und 9 Monate Gefängnis unbedingt beantragt und drang damit beim Obergericht durch. Gemäss der am 13. Mai 2011 zugestellten Urteilseröffnung wurde Kesselring zu 9 Monaten Gefängnis unbedingt (unter Anrechnung von 25 Tagen Untersuchungshaft) und 700 Franken Busse verurteilt. Ferner hat er 15 000 Franken Gerichtskosten zu tragen. 

Am 8. August 2011 ging die schriftliche Urteilsbegründung des Obergerichts ein.

 

Bundesgericht

Kesselring hat das Urteil vor dem Bundesgericht angefochten und auf der ganzen Linie verloren - das Urteil des Obergerichts ist damit rechtskräftig geworden. Für das Verfahren vor Bundesgericht hat er 1600 Franken Gerichtskosten und seine weit höheren Anwaltskosten zu tragen: Bundesgerichts-Urteil

Das ist nun die zweite Verurteilung von Ulrich Kesselring wegen Tierquälerei (neben diversen anderen Vorstrafen). Und noch immer erhält er kein Tierhalteverbot!

Medienspiegel:
Tierquäler Kesselring, mit Stellungnahme von VgT-Präsident Erwin Kessler, TeleOstschweiz 30. Mai 2011

* * *

Neue Anzeige wegen Tierquälerei vom 23. Juni 2010 - und noch immer kein Tierhalteverbot

Gestützt auf Aussagen eines ehemaligen Knechts, hat der VgT heute eine neue Anzeige wegen Tierquälerei gegen Kesselring eingereicht:  Strafanzeige vom 23. Juni 2010

Im Thurgau brauchen Tierquäler nur fleissig Kinder zu zeugen, dann sind sie vor dem Veterinäramt sicher. Der Kantonstierarzt hat in solchen Fällen stets mehr Mitleid mit der Familie als mit den Tieren. Sozialfälle werden so statt durch das Sozialamt völlig verfehlt durch das Veterinäramt auf Kosten der Tiere behandelt. Ulrich Kesselring hat 8 Kinder - und seine Frau soll, so wird erzählt, schon wieder schwanger sein.

Man kann sich vorstellen, wie nachsichtig und untätig das Thurgauer Veterinäramt erst recht bei "normalen" Tierschutzfällen vorgeht, welche nicht für Schlagzeilen sorgen  - die tägliche frustrierende Erfahrung des VgT. Es sind halt nur Tiere...

Die Thurgauer Staatsanwaltschaft liess diese Anzeige aus undurchsichtigen Gründen  ins Leere laufen.

***

Neue Anzeige wegen Tierquälerei vom 13. Juli 2012 - und noch immer kein Tierhalteverbot

Ulrich Kesselring ist vorbestraft, weil er ein Pferd beim Beschlagen zu Tode gequält hat. Jetzt hat er wieder ein Pferd brutalst beschlagen, ein von ihm schwer vernachlässigtes, an den Hufen krankes Pferd, das aufgrund einer klinisch-tierärztlichen Untersuchung hätte euthanasiert werden müssen.

Diese schwer kranken, sehr schmerzhaften Hufe liess Kesselring nicht tierärztlich behandeln. Kunden brachten es ins Tierspital und erhielten dort die Empfehlung, das Pferd zu euthanasieren. Statt dessen liess es Kesselring brutal neu beschlagen. Man darf sich nicht vorstellen, wie das Tier dabei gelitten hat. Wie es ihm geht, ob es noch lebt, ist nicht bekannt, das Thurgauer Veterinäramt fand es nach Eingang der Meldung nicht für nötig, nach ihm zu sehen, sah keinen Handlungsbedarf. Man kann sich etwa vorstellen, wie es mit dem staatlichen Tierschutzvollzug in weniger akuten Fällen zu und her gut. Tierschutzorganisationen müssen tatenlos zu sehen, sie haben keinerlei Recht, gegen Tierquälerei einzuschreiten, ja nicht einmal ein Klage- und Beschwerderecht. So sieht der demokratische Rechtsstaat Schweiz in der Realität aus.

Es war keine Frage, ob weitere solche Tierquälereien auffliegen würden. Die Frage, war nur wann. Wann würde sich angesichts der Gewalttätigkeit dieses uneinsichtigen Tierquälers auch gegenüber Menschen wieder einer seiner Kunden getrauen, solche Beobachtungen zu melden. Was zwischendurch auf diesem vom Bund weiterhin subventionierten Betrieb tagtäglich an Brutalitäten abläuft, ist nicht feststellbar, lässt sich nur vermuten. Klar bekannt, auch den Behörden, ist, dass Kesselring noch nie die geringste Einsicht gezeigt hat, sondern nur immer abstreitet und droht. Zu einem beim Beschlagen zu Tode gequälten Pferd meinte er im letzten Verfahren, amtlich protokolliert: "Geschieht dem Kerli recht." - weil das Pferd bei der Misshandlung nicht brav still gehalten hat.

Strafanzeige vom 13. Juli 2012

Das Thurgauer Veterinäramt fand alles nicht so schlimm. Deshalb eröffnete die Staatsanwaltschaft gar nicht erst eine Strafuntersuchung. Tierschutzorganisationen haben keinerlei Befugnis, zum Rechten zu sehen, und nicht einmal ein Klage- und Beschwerderecht. Der Staat hat das Tierschutzvollzugs-Monopol - und tut nichts. Das gehört zum raffinierten System des Tierschutznichtvollzug, während der Bevölkerung ständig eingeredet wird, die Schweiz habe ein gutes Tierschutzgesetz und "Schweizer Fleisch" könne mit gutem Gewissen konsumiert werden.

Stellungnahme der Informantin zur Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft:

Im Bericht steht, ich sei nicht bei der Untersuchung der Tierärztin dabei
gewesen. Das ist falsch, denn ich war dabei, aber ich denke, dies ändert
nichts am Resultat der Behörde. Es wundert mich sehr, dass der Amtstierarzt
Dr. Senn nach seinem Telefonat mit mir noch auf dem Hof bei Herrn Kesselring
vorbei gegangen ist. Zu mir am Telefon damals hat er gesagt, er könne nicht
vorbei gehen, da er dazu Polizeischutz braucht und die Besichtigung von
Hörby deshalb in die sowieso fällige jährliche Hofkontrolle integrieren
will. Aber vielleicht har er es so gemacht, dies ist nicht genau erwähnt.

Nach alldem, was ich über die Situation mit der Tierhaltung von U.
Kesselring und der dortigen zuständigen Behörde per Internet recherchiert
habe, muss man sich nicht besonders wundern, dass auch dieses Mal wieder
abgewiegelt wurde. Der Bericht hört sich für mich so an, als wäre auch noch
Frau Spichtig (bzw. die Anklägerseite) schuld gewesen, dass Hörby die (nach
Kesselring frisch beschlagenen) Hufeisen gleich verloren hat und wohl
möglich, dass die Hufe durch die kurze Zeit ohne Eisen so schlecht geworden
sind, bzw. dass das Pferd so schrecklich daher kam.

Sollte es Hörby heute auf dem Hof bei Kesselring dann doch einigermassen gut
gehen bin ich aber wirklich froh.

Wahrscheinlich ist die Vorsätzlichkeit der schlechten Tierhaltung hier nicht
genau nachweislich. Die Vorsätzlichkeit, ein Pferd mit einer akuten Hufrehe
als gesundes Pferd an einen potentiellen Käufer als gesund anzupreisen ist
für mich auf jeden Fall gegeben. Aber das steht auf einem anderen
gesetzlichen Blatt. Und dass man als fürsorglicher Pferdebesitzer ein Pferd
in einem solchen Zustand nicht einfach an einem anderen Ort einstallt, noch
dazu ohne darauf hinzuweisen, auch. Aber auch das ist wohl sehr subjektiv
und individuell.

Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals ganz herzlich bei Ihnen danken.
Für den Einsatz an Hörby und für Ihren Einsatz für diese vielen
wehrlosen Tiere generell. Ich habe viel auf Ihrer Internetseite gelesen und
recherchiert und gehe seither ganz anders durch die Welt, dass können Sie
mir glauben.

Freundliche Grüsse und einen schönen Abend.
EW

***

Die im Haushalt von Ulrich Kesselring lebende (Nachtrag: heute nicht mehr) Angestellte Sereina Alig lügt, beschimpft und droht

 

***

 

Veterinäramt zeigt Tierquäler Ulrich Kesselring im Oktober 2014 wegen erneuter Tierquälerei an

BLICK vom 27. Oktober 2014 
News auf Tele Ostschweiz tvo mit Statement von VgT-Präsident Erwin Kessler, 27. Oktober 2014
BLICK vom 28. Oktober 2014
Bericht in der Thurgauer Zeitung, 28. Oktober 2014.
Kommentar :Fabienne Oelhafen musste nach dieser skandalösen Stellungnahme zugunsten von Tierquäler Kesselring zurücktreten, informierte uns der Tierschutzverein. Gut, wurde sie vom Vorstand des Tierschutzvereins Romanshorn nicht gedeckt.

Tierquäler Kesselring: Wann lange schaut der Kanton noch zu?,  Thurgauer Zeitung 1. November 2014

Frühjahr 2015: 

Der notorische Tierquäler Kesselring treibt es ungehindert weiter - seit einiger Zeit als Sozialhilfebezüger, also auch noch vom Steuerzahler finanziert. Der staatliche Tierschutz ist nichts wert und Tierschutzorganisationen haben kein Klage- und Beschwerderecht. Der Tierschutz ist in der Schweiz raffiniert so geregelt, dass die Tierquälermafia (Agromafia, Tierversuchsindustrie) ständig mit einem angeblich strengen Tierschutzgesetz die Öffentlichkeit täuschen kann, während in Wirklichkeit die leidenden Tiere nichts davon merken. Regierung und Veterinärämter versuchen ständig, diese Täuschung der Öffentlichkeit mit dem "Amtsgeheimnis" zu verdecken. Gegen diese Machenschaften kann sich der VgT wehren gestützt auf die menscherechtliche international (EMRK) geschützte Informationsfreiheit (siehe dazu ein neues Urteil des Europäischen): Menschenrechtsgerichtshofes.

Der VgT musste schon einmal das Bundesgericht anrufen, weil die Thurgauer Justiz - auch im Fall Kesselring - das Öffentlichkeitsgebot für Gerichtsverfahren verletzt hatte - mir Erfolg! Das führte zu einem wegleitenden Grundsatzentscheid des Bundesgerichts. Der VgT schreibt Rechtsgechichte!

Doch jetzt schützt auch das Bundesgericht die rechtswidrige Geheimjustiz - das Versagen der Thurgauer Behörden im Fall Kesselring ist allzu peinlich; die Öffentlichkeit soll nichts mehr darüber erfahren:

Bundesgerichts-Beschwerde gegen das Thurgauer Verwaltungsgericht vom 1. Juni 2015

Tier-im-Recht (TIR) unterstützt die VgT-Forderung nach mehr Transparenz bei Tierschutzverfahren, 15. Juli 2015

Bundesgericht schützt verfassungswidrige Geheimjustiz   16. November 2015

 

Februar 2016:

Endlich ein Tierhalteverbot - aber der Vollzug wird aufgeschoben

Kesselring spielt mit den Behörden Katz und Maus

 In der Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft sagte Kesselring über ein junges, verängstigtes Pferd, das er zu Tode gequält hatte: " "Der Kerli musste drankommen. Fertig." Und an der Gerichtsverhandlung meinte er dann auf die Frage des Gerichtspräsidenten, ob er wieder so vorgehen würde: “Ich würde nicht mehr lange fackeln. Einem so störrischen Gaul gehört die Rübe ab.” Seit zehn Jahren tanzt der mehrfach verurteilte, unverbesserliche Tierquäler Ulrich Kesselring den Thurgauer Behörden auf der Nase herum.  2014 wurde endlich, endlich ein Tierhalteverbot verfügt. Doch bis heute wird es nicht vollzogen, obwohl es seit 2014 rechtskräftig ist. Lieber wartet das Veterinäramt einmal mehr ab, was weiter geschieht mit querulatorischen Beschwerden, die juristisch gar keine aufschiebende Wirkung haben. Der Fall Kesselring zeigt exemplarisch, wie  schwach die Tiere in der Schweiz geschützt werden, trotz dem angeblich fortschrittlichen Tierschutzgesetz. In Wahrheit dient das Tierschutzgesetz nicht dem Schutz der Tiere, sondern der Beruhigung der Konsumenten.

Wegen der Geheimniskrämerei der Thurgauer Behörden wurde erst im Februar 2016 publik, dass das Veterinäramt am 6. Oktober 2014 ein Tierhalteverbot verfügt hatte mit der Anweisung, die Tierhaltung bis 31. Dezember 2014 aufzugeben. Kesselring ignorierte dies einfach, so wie er alle amtlichen Verfügungen einfach ignoriert. Das Veterinäramt unterliess die Vollstreckung amtspflichtwidrig bis heute (Februar 2016)..Es liegt nicht im Ermessen des Veterinäramtes, ob es rechtskräftige Tierhalteverbote vollstrecken will oder nicht. Ein Tierhalteverbot zu erlassen und es dann nicht zu vollstrecken, macht keinen Sinn. Staatliches Handeln muss aber einen Sinn haben, sonst machen sich die  verantwortlichen Beamten der Verschwendung von Steuergeldern schuldig. T

Kesselring hatte die eingeschriebene Verfügung nicht entgegen genommen, so wie er regelmässig amtliche Verfügungen einfach ignoriert. Kesselring spielt seit zehn Jahren auf Zeit und mit den Behörden Katz und Maus, zieht alles querulatorisch bis vor das Bundesgericht, und der Kanton zahlt diesem Tierquäler und Sozialhilfebezüger diese missbräuchlichen Gerichtsverfahren.

Im März 2015, also 5 Monate, nachdem das Tierhalteverbot erlassen wurde und die Rekursfrist längstens abgelaufen und die Verfügung in Rechtskraft war, stellte Kesselring ein Fristwiederherstellungsgesuch, um das Tierhalteverbot doch noch anfechten zu können. Ein Fristwiederherstellungsgesuch hebe die bereits eingetretene Rechtskraft und Vollstreckbarkeit einer Verfügung nicht auf; das ist eine elementare juristische Tatsache.

Das Thurgauer Verwaltungsgericht hatte dieses Fristwiederherstellungs-Begehren abgewiesen. Und Kesselring zog es wie üblich weiter an das Bundesgericht - Sozialhilfebezüger Kesselring muss ja nicht für die Kosten aufkommen -Vor Bundesgericht stellte sein Anwalt das Gesuch, das Tierhalteverbot sei während dem bundesgerichtlichen Verfahren zu sistieren, dh nicht zu vollstrecken. Das Veterinäramt hatte nichts dagegen einzuwenden! Es hat offensichtlich überhaupt nicht vor, das ohnehin schon viele Jahre zu spät erlassene Tierhalteverbot, auch durchzusetzen! Der Kantonstierarzt wartet wieder einmal einfach ab, so wie er es schon seit zehn Jahren tut, und lässt Querulant und Tierquäler Ulrich Kesselring einfach weiter gewähren. Derweil breitet sich in der Öffentlichkeit immer mehr Empörung und Unverständnis aus über die Unfähigkeit des Kantons Thurgau, diesen Tierquäler endlich zu stoppen. Im Facebook wird der Ruf nach Selbstjustiz immer lauter. 

Falschmeldung der Schweizerischen Depeschenagentur sda:
Ganz falsch, mit der üblichen oberflächlichen Unsorgfalt, hat die sda über die (übernommen vom St Galler Tagblatt, der Thurgauer Zeitung, dem Liechtensteiner Vaterland und von mehreren Online-News-Portalen): "Anfang 2016 zog er die Sache mit einer Beschwerde ans Bundesgericht weiter. Dieses entschied jetzt im Sinne des Pferdehändlers."  In Tat und Wahrheit hat das Bundesgericht noch gar nicht über die Beschwerde geurteilt, sondern lediglich das unbestrittene Gesuch um Vollzugsaufschub während dem Verfahren vor Bundesgericht gutgeheissen. Diese Falschmeldung ist nicht nur sachlich falsch, sondern weckt darüber hinaus den völlig falschen Eindruck, Querulant Kesselring wehre sich zu Recht bis vor Bundesgericht. Einige Medien titelten denn auch prompt: "Etappensieg für  Pferdequäler". Davon kann keine Rede sein. Was er betreibt ist querulatorische Prozessführung auf Kosten der Steuerzahler. 

Bericht in Tele Ostschweiz vom 16. Februar 2016

 

17. Februar 2016:
Ein Tierarzt packt aus und enthüllt neue Tierquälereien auf dem Hof Kesselring (Tele Ostschweiz; Bericht darüber in 20minuten):



:

Auf FM1Today:
" Die Tierhaltung auf dem Hof ist noch immer höchst fragwürdig. “Die Pferde haben zu wenig Auslauf, sie kriegen zu wenig Futter und Wasser”, sagt eine Interessierte an einem Pferd. Im Stall sei “alles verschissen” und es stinke unheimlich. Auch hat der Bauer Katzen in Hasenställen eingesperrt. Wie die Frau weiter erzählt, herrsche in den Ställen Anbindepflicht, und dies sei gesetzlich verboten."

25. Februar 2016
Ein von der Thurgauer Zeitung anonymisierter Leserbrief - Die Leser dürfen nicht wissen, dass es um den weitherum bekannten notorischen Tierquäler Kesselring geht.

29. Februar 2016:
VgT reicht der Geschäftsprüfungskommission des Thurgauer Kantonsparlamentes eine Aufsichtsbeschwerde ein.  
Tele Ostschweiz tvo  und die Thurgauer Zeitung berichteten darüber.

2. Juni 2016
Eine Zeugin hat beobachtet, wie Kesselring von einem Hengst eine Stute decken liess. Er darf offenbar fröhlich weiterzüchten und Kantonstierarzt Witzig wartet ab. Seit Jahren hat er immer irgend einen Grund zum abwarten. Siehe den Bericht in der aktuellen Ausgabe der VgT-Nachrichten VN 16-2, Seite 9.

 

Wie geht dieses Tier- und Behörden-Drama weiter?

Falls das Bundesgericht das Begehren Kesselrings auf Wiederherstellung der Rekursfrist gegen das Tierhalteverbot zustimmt, beginnt das Ganze von vorn: Kesselring wird dann Rekurs erheben, das Thurgauer Departement des Innern und der Volkswirtschaft und nach das Thurgauer Verwaltungsgericht werden den Rekurs abweisen und Kesselring wird das wieder vor das Bundesgericht ziehen - immer alles auf Kosten des Steuerzahlers. In weiteren zwei Jahren wird das Bundesgericht dann endlich das Tierhalteverbot beurteilen....
Der aktuelle Stand des Verfahrens ist nicht bekannt, da sich das Veterinäramt hinter dem Amtsgeheimnis verschanzt. Immer wenn Bürokraten etwas zu verheimlichen haben, nehmen sie das "Amtsgeheimnis" besonders ernst. Auch der Regierungsrat schweigt, lässt die Öffentlichkei uninformiert. Alles soll möglichst unter dem Teppich bleiben.

Inzwischen geht die Tragödie weiter:

Neue Enthüllungen Juli 2017

Eine Frau, die seit Jahren auf dem Hof Kesselriing verkehr, hat über sechs Monate lange die Missstände mit hunderten von Aufnahmen dokumentiert und jetzt Anzeige eingereicht. Lebensbedrohlich abgemagerte Perde, verschimmeltes Futte, herumliegende tote Tiere, zum Teil halbverwest....

Eingabe des VgT vom 25. Juli 2017 an den verantwortlichen Regierungsrat Walter Schönholzer, mit Fotos.

Foto-Galerie

Am 2. August 2017 - mehr als eine Woche nach der Anzeige mit all diesen Bildern und eine Woche nach dem dringenden Schreiben an den verantwortlichen Regierungsrat - war auf dem Hof von Ulrich Kesslering noch keine Beschlagnahmung/Rettung der Tiere sichtbar. Nachdem dieser notorische Tierquäler nun schon über zehn Jahren mit Wissen der Thurgauer Behörden so weitermachen kann, pressiert es diesen offenbar auch jetzt nicht. Ob noch weitere, akut vom Hungertod bedrohte Pferde verrecken, ist ihnen offenbar scheissegal - es sind ja nur Tiere.

Wir machen Kantonstierarzt Paul Witzig persönlich verantwortlich für den Tod der 13 Pferde, die in den letzten Monaten auf dem Hof von Tierquäler Kesselring qualvoll verendet sind. Ein solcher Kantonstierarzt müsste in einem zivilisierten Kanton sofort freigestellt werden. Aber Kantonstierärzte werden in der Schweiz nicht dazu eingesetzt, pflichtgemäss das Tierschutzgesetz durchzuziehen, sondern nur so zu tun und immer alles als tierschutzkonform zu erklären. Man kann sich vorstellen, wie das Veterinäramt sonst nichts, wenn es sogar derart krassen Missständen über zehn Jahre lange zuschaut.

Der Freiburger-Zuchtverband hat bei diesem Tierquäler einen Zuchthengst stationiert. Haben diese Leute keine Augen im Kopf oder kein Herz in der Brust?

Am 3. August brachte der Blick einen Bericht (er hat schon früher über diesen Fall berichtet unter dem Titel: "Der grösste Tierquäler der Schweiz) über diese skandalöse Tiertragödie, die von den Thurgauer Behörden grobfahrlässig und amtspflichwidrig bis heute nicht verhindert wird.

 

Der verantwortliche Thurgauer Regierungsrat Walter Schönholzer (FDP) hat am 3. August 2017 endlich Stellung genommen - und wie!

Schönholzer plappert einfach nach, was ihm Witzig vorplappert, anstatt endlich mal das Veterinäramt auszumisten und den Kantonstierarzt zu ersetzen. Es fehlt ihm die nötige Führungsqualität als Departementschef.

1. Das Veterinäramt habe den Hof Kesselring intensiv kontrolliert und "Gott sei dank" nie solche Missstände angetroffen.
Damit stellt er die Auhentizität der Aufnahmen in Frage.
Aus erster Hand wissen wir: Das Veterinäramt hat in dem halben Jahr, in dem die Aufnahmen gemacht wurden, keine Kontrolle durchgeführt. Das nennt Schönholzer verlogen "intensive Kontrollen".
Die Thurgauer Staatsanwaltschaft hat inzwischen bekannt gegeben, die Bilder seien echt, authentisch vom Hof Kesselring und aus jüngerer Zeit. Was braucht es noch mehr, um Witzig endlich abzusetzen.

2. Es sei nicht wahr, dass das Veterinäramt nichts mache. Man sei schon seit Jahren an diesm Fall.
Das stimmt tatsächlich, Herr Regierungsrat, und das Resultat ist jetzt in diesen Tagen mit über hundert schockierenden Aufnahmen sichtbar geworden.

3. Man könne nichts machen, weil Kesselring alles mit Rekurs und Beschwerde anfechte.
Ganz falsch, Herr Regierungsrat, es fehlt Ihnnen fundamentales Wissen für Ihren Regierungsrats-Posten. Das Veterinäramt könnte und müsste auf dem Weg einer sogenannten vorsorglichen Massnahme die Pferde sofort beschlagnahmen und in tierärztliche Pflege bringen und dann fremdplatzieren, und Kesselring könnte und müsste ein sofortiges vorsorgliches Tierhalteverbot auferlegt werden, bis im langen Gerichtsverfahren alles definitiv geklärt und geregelt ist. Er kann das zwar anfechten, aber das hätte keine aufschiebende Wirkung!

4. Man könne die Pferde nicht beschlagnahmen ohne sie zu schlachten, da kurzfristig nich genug Möglichkeiten für Fremdplatzierungen bestünden.
Auch das ist falsch, Herr Regierungsrat. Witzig könnte es natürlich nicht, der kann gar nichts. Aber wir und unsere Tierschutzfreunde könnten das. Es gibt zahlreiche Angebote aus der Schweiz und dem nahen Ausland, Pferde aufzunehmen. Aber Sie in Ihrem Elfenbeinturm haben natürlich keine Ahnung. Kein Wunder, Sie haben nicht einmal mein Schreiben vom 26. Juli  in dieser Sache beantwortet. Wer das Gespräch arrogant verweigert, erfährt halt auch nichts, und des Volkes Stimme auf unserer Facebook-Seite zur Kenntnis zu nehmen (unser Post über diese Tiertragödie vom 2. August hat bereits 800 000 Menschen erreicht - weiter zunehmend) ist offenbar unter Ihrer Würde.

Jetzt wird deutlich, warum Regierungsrat Walter Schönholzer der Wunschkandidat der Agro-Lobby war.

Schönholzer und Witzig müssen weg, Witzig abgesetzt und Schönholzer abgewählt.

 

 

7. August 2017 -   Das grosse Finale

Endlich! Ein sofortiges totales Tierhalteverbot und Beschlagnahmung aller Tiere von Kesselring verfügt!

Endlich - was wir schon seit Jahren fordern. Regierungsrat Schönredner hat heute die Flucht nach vorn gewählt und gemacht, was noch vor ein paar Tagen angeblich rechtsstaatlich nicht möglich sei.

Das jetzt erlassene Tierhalteverbot gilt in der ganzen Schweiz. Beschlagnahmt werden alle Tiere im Besitz von Kesselring, auch in anderen Kantonen, und alle Tierrarten. Das Tierhalteverbot soll so ausgestalteter werden, dass es nicht leicht umgangen werden kann. Soweit das erfreuliche Ergebnis - weitere Kundgebungen sind nicht mehr nötig.

Unerfreulich und skandalös die ganze Vorgeschichte und was heute neu ausgekommen ist: Alle Tierschutzkontrollen waren immer angekündigt und zwar so, dass tote Tiere nicht haben entdeckt werden können, weil Kesselring genug Zeit hatte, diese verschwinden zu lassen. Das hat das VetAmt heute zugeben müssen! Jetzt ist klar, warum trotz "intensiven Kontrollen" die dokumentierten Missstände nie festgestellt wurden. Abgemagerte Pferde wurden allerdings festgestellt, aber keine toten und sterbenden - vor Kontrollen wohl alle erschossen und alle Kadaver beseitig. Er hatte jeweils genug Zeit.

Dass diese Kontrollen nichts wert waren - unglaublich! - zeigt auch folgende Rechnung: 1. Seit langem ist ein Teil-Tierhalteverbot rechtskräftig: Kesselring durfte nur noch 60 Pferde halten. 2. Nun hat er ein Woche lang Pferde abtransportiert. Heute polizeilich festgestellt noch auf dem Hof: 90 Pferde. Rechne!

Diese jahrelange Schlamperei von Herrn Witzig ist nicht witzig, sondern ein ungeheurer Skandal. So geht der Tierschutznichtvollzug in der Schweiz! Unsere tägliche Erfahrung. Hoffentlich wird uns jetzt künftig mehr geglaubt, wenn wir über unglaubliche Missstände und Schlampereien berichten - fast in jeder Ausgabe unserer Zeitschrift!

Wir bedanken uns für die überwältigende Unterstützung aus der Öffentlichkeit. Nur das hat den heutigen Erfolg möglich gemacht. Herzlichen Dank und Grüsse an alle.

Erwin Kessler und das VgT-Team  

 

Luftaufnahmen vom Hof Kesselring - wenige Tagen vor der amtlichen Räumung:

 

9. August 2017:
Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gegen Kantonstierarzt Paul Witzig.

Heute eingereicht: Strafanzeige gegen Kantonstierarzt Paul Witzig wegen Amtsmissbrauch. Er hat den Tierquäler Ulrich Kessler mit vorgewarnten Scheinkontrollen über lange Zeit davor geschützt, dass die Missstände amtlich festgestellt und der Wiederholungstäter zur Verantwortung gezogen und unermessliches Tierleid verhindert werden konnte.

Die Anzeige im Wortlaut

 

"Schweiz aktuell" des Schweizer Staatsfernsehen - zum Kotzen.

Eine Frau hat sich über die "Schönwetter-Berichte" zum Fall Kesselring beschwert und dass dieser auf seinem aufgeräumten Hof gezeigt wurde, als sei das die Realität, welche die Zuschauer interessiere. I

n der Antwort behauptet CH-Aktuell:

"Sie schreiben ferner, wir würden Kesselring in ein «gutes Licht» stellen. Diese Aussage ist absurd. Und: «Es sei ja bekannt dass er kranke Tiere abtransportieren würde und alles schön vorbereitet, bevor er Besuch bekommt.» Die Gerüchte sind uns bekannt, verwertbare Belege dafür sind uns keine bekannt. Ferner war unser Besuch unangemeldet. Hinzu kommt: Die 300 Tiere waren beim Abtransport vom Hof Kesselring vergangener Woche gesund und transportfähig. Das Veterinäramt musste keine Sofortmassnahmen vornehmen."

"Unangemeldet"? - nachdem Kesselring mindestens eine Woche Zeit hatte, die Spuren seiner Verbrechen zu beseitigen und er die ganze Zeit beim Abtransportieren von Tieren beobachtet wurde (es können auch tote und sterbende gewesen sein). Das nennt CH-Aktuell "unangemeldet" und "korrekte Faktenlage" der Sendung.

 "verwertbare Belege waren uns keine bekannt" - wer nicht sucht, der findet auch nicht. CH-aktuell hat im Gegensatz zu den privaten Sendern den Fall Kesselring ers spät aufgegriffen. Um sich nicht als Alte Fasnacht zu blamieren und trotzdem noch etwas von der Publizität des Skandals für ihre Zuschauerquote zu gewinnen, musste sich der langweilige Staatssender von den erschreckenden Berichten in vielen privaten Medien abheben. Als Kontrast gab es dann mangels anderer Profilierungsmöglichkeiten halt eben einen Schönwette-Bereicht, so im Stil "alles gar nicht so schlimm wie die Sensationsmedien wieder mal berichten".

Zum Kotzen. Aber das ist ja nicht neu. Die Immer-noch-SRF-Zuschauer sind selber schuld.  Mehr zum Fall SRF

 

18. August 2017:

Eingabe an die Regierung zur Versteigerung der Pferde in Schönbühl

 

22. August 2017:
Weitere Strafanzeige gegen die Verantwortlichen für die Tiertragödie Ulrich Kesselring: Regierungsrat Walter Schönholzer, Kantonstierartz Paul Witzig, stellvertretender Kantonstierarzt Ulrich Weideli. 

 

23. August 2017
Offener Brief an die FDP TG zur heutigen Parteiversammlung: Schönholzer soll zurücktreten, sonst Abwahlkampagne.

 

Neuer Skandal:

Das Veterinäramt wusste, dass Pferde von Kesselring mit der hochansteckende Drusen-Krankheit infiziert waren und verschwieg das bei der Versteigerung der Pferde!  Blick vom 24. August 2017 und Brief des Anwalts von Kesselring an VetAmt.  Eine grobe und wohl vorsätzliche Verletzung der Sorgfaltspflicht: Das Veterinäramt wollte die Pferde möglichst rasch weg haben in der Hoffnung, dass dann das öffentliche Interesse vergehe und Gras über den Skandal wachse. Darum die übereilte Versteigerung in Schönbühl.

 

30. August 2017
Schreiben an Regierungsratspräsidentin Carmen Haag: Veterinäramt im Bauern-Filz

 

7. September 2017
Untersuchungskommission
Die Thurgauer Regierung hat die Mitglieder der Alibi-Untersuchungskommission bestimmt, welche nach "Systemmängel" im Tierschutzvollzug suchen soll, um von den unfähigen Verantwortlichen Witzig-Weideli-Schönholzer abzulenken. Ein schlauer Schachzug, um abzulenken und Zeit zu gewinnen, um möglichst Gras über den Skandal wachsen zu lassen. Das System ist schuld! Das heisst soviel wie niemand ist schuld. Die Folgen von Amtsmissbrauch und Verlogenheit in Regierung und Verwaltung kann man nicht "organisatorisch"  durch Änderung des "Systems" kompensieren, sondern nur mit dem Strafrecht (zur Zeit ermittelt die Staatsanwaltschaft) und politisch durch Abwahl des unehrlichen und unfähigen Schönredener-Regierungsrates der FDP, der von seiner Partei gedeckt wird. Dieser Parteifilz muss bei den nächsten Wahlen abgestraft werden. Wahltag ist Zahltrag. Das ist das Ziel des VgT bis zu den Wahlen in zwei Jahren. (Letztes Jahr hat der VgT erreicht, dass in Wil/SG ein Stadtrat abgewählt wurde, der dem Tierschutz im Wege stand und bis zu letzt meinte, er sehe der Abwahlkampagne "gelassen" entgegen.)  Die einzig wirksame Systemänderung wäre ein Klage- und Beschwerderecht der Tierschutzorganisationen, aber so etwas Unbequemes für den Auftraggeber wird die Alibi-Kommission nicht vorschlagen.

13. September 2017:
Guter Artikel in der NZZ über Ulrich Kesselring/Hefenhofen und die generelle Intransparenz der Behörden im Thurgau.

17. September 2017:
  Polizei-Einsatz bei Alp-Pferden des Tierquälers Ulrich Kesselring

24. September 2017:
Brief an die Thurgauer Regierung

26. September 2017:
Die Lehre aus dem Fall Ulrich Kesselring: Der VgT unterstützt die Thurgauer Volksinitiative für ein kantonales Öffentlichkeitsgesetz

9. Oktober 2017:
Die Staatsanwaltschaft kann nur eine Strafuntersuchung gegen den Schönredner Regierungsrat Schönholzer wegen Amtsmissbrauch eröffnen, wenn der Parteifilz zustimmt. Erwin Kessler fordert die Grossratspräsidentin auf, in den Ausstand zu treten.

Thurgauer Schönredner Regierungsrat Walter Schönholzer, FDP

 

17. Oktober 2017
Die Thurgauer Regierung lässt sich jetzt auf Kosten der Steuerzahler von einer Spezialfirma weiterbilden, wie man Missstände effizienter verstuschen kann. Verbucht werden die Kosten im Konto "Krisenkommunikation".
Dabei würden Aufrichtigkeit und Pflichtbewusstsein ausreichen. Aber daran fehlt es, vor allem dem verantwortlichen Regierungsrat Walter Schönholzer, FDP. Trotzdem steht die FDP TG offiziell weiter hinter ihrem unfähigen, unehrlichen Regierungsrat, der nach dem in der Politik leider stark verbreiteten Muster funktioniert: Mauscheln, manipulieren, vertuschen. Wenn's dann trotzdem mal auskommt: abstreiten, dementieren. Wenn das auch nicht mehr hilft: schönreden und ablenken.
Und ablenken ist nun das Motto der Gesamtregierung. Mit einer Kommission, welche Mängel im "System" aufdecken soll, denn niemand ist verantwortlich, nur die Umstände waren ungünstig: Ungünstige Strukturen, misslungenes Vertuschen und Schönreden.
Nach dieser offiziellen Doktrin der Thurgauer Regierung müssen nicht unfähige Versager ersetzt, sondern die Verwaltungs-Strukturen verbessert werden. Weil das nicht überzeugt, soll nun auch die Krisenkommunikation verbessert werden. Eine Spezialschulung soll jetzt die Magistraten befähigen, Skandale effizienter zu vertuschen, nicht so plump, einfältig und durchsichtig, wie es der Schönredner versucht hat.
Die Rechnung zahlt ungefragt der Steuerzahler.
Was indessen wirklich fehlt, ist Aufrichtigkeit, Pflichtbewusstsein und Kompetenz - im Veterinäramt ebenso wie im zuständigen Departement. In dieser Richtung geht aber nichts, die Verantwortlichen sind weiter im Amt und werden vom Parteifilz gedeckt.
Vorläufig zahlt der Steuerzahler die Rechnung. Bei den nächsten Wahlen erhalten aber hoffentlich die Verantwortlichen die verdiente Rechnung - vorab die FDP und ihr Schönredner-Regierungsrat.

16. Oktober 2017
Es gibt eine zweite Kronzeugin!

Ulrich Kesselring und sein Anwalt versuchen mit fadenscheinigen Argumenten, die Kronzeugin und ihre vielen Beweis-Fotos als unglaubwürdig hinzustellen. Das Schweizer Staatsfernsehen SRF (No Bilag!) und die WELTWOCHE haben diese These des Beschuldigten sofort übernommen und diesen gerichtsnotorisch unverbesserlichen und mehrfach verurteilten Tierquäler als unschuldiges Opfer hingestellt. Die Weltwoche kritisiert zwar zu Recht die Willkür, Unfähigkeit und Rechtswidrigkeit der Thurgauer Regierung und Verwaltung. Jedoch war die längst überfällige Räumung des Hofes und Beschlagnahmung der Tiere leider ziemlich das Einzige, was Kantonstierarzt Wtzig in dieser Sache bisher richtig gemacht hat (Flucht nach vorne).

Was dem Bilag-Fernsehen und der Weltwoche mit ihrer These vom unschuldigen Bauern nicht gefallen wird: Kürzlich ist mir eine zweite Kronzeugin bekannt geworden, welche die katastrophalen Missstände - tote und sterbende Pferde - völlig unabhängig - ebenfalls beobachtet hat.  Sie getraute sich aber nicht, damit zur Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu gehen und ich konnte sie leider nicht dazu motivieren. Nun habe ich diese Zeugin letzte Woche der Staatsanwaltschaft gemeldet. Sie ist  gesetzlich verpflichtet als Zeugin auszusagen. 
Erwin Kessler

Anmerkung: Geradezu hinterlistig ist das beliebte Argument der Weltwoche und des Bilag-Fernsehens, das Veterinäramt habe ja die von der Kronzeugin berichteten Missstände nie feststellen können. Bekanntlich hat das Veterinäramt seine Kontrollen stets Tage im voraus angekündigt - und ödas ist der Kern des aktuellen Skandals und Gegenstand der hängigen Strafuntersuchung wegen Amstmissbrauch. Dies einfach zu ignorieren ist ein starkes Stück des manipulativen Journalismus dieser zwei Medien.

7. August 2017
Ermächtigungsverfahren für Strafuntersuchung gegen Regierungsrat Schönholzer - mit neuen Aufnahmen der schrecklichen Zustände in Thurgauer Tierfabriken (Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes). Erweiterung der Strafanzeige auf den Tatbestand der Amtsgeheimnisverletzung.

18. Dezember 2017
Bundesgericht verweigert Querulant Ulrich Kesselring die verlangte unentgeltliche Prozessführung und den kostenlosen Verteidiger bei seinen Beschwerden gegen staatliche Massnahmen wegen Tierquälerei.
Jahrelang konnte der Tierquäler auf Kosten der Steuerzahler die Gerichte für sein Querulantentum instrumentalisieren und so alle Massnahmen gegen ihn jahrelang verzögern und mit den Behörden endlos Katz und Maus spielen. Jetzt wird er endlich in die dringend nötigen und gesetzlichen Schranken gewiesen. Einem heute bekannt gewordenen Bundesgerichtsentscheid vom 14. Dezember 2017 kann folgendes entnommen werden:
Ulrich K. erstellte seit 2012 keine Betriebsrechnung mehr und reichte auch keine Steuererklärungen mehr ein und behauptet, kein Vermögen zu haben und ein monatliches Einkommen von nur noch um die tausend Franken erziele. Einen beabsichtigten Landkauf für CHF 100 000 begründete der Vermögenlose, das Geld werde ihm von einem namentlich nicht genannten "Gönner" zur Verfügung gestellt. Demgegenüber stellte das Bundesgericht fest, dass Ulrich K. "nach wie vor Eigentümer seines landwirtschaftlichen Betriebes samt Boden und Betriebsgebäuden ist." Ferner stellt das Bundesgericht fest, dass "Grundeigentümer die für einen Prozess benötigten finanziellen Mittel grundsätzlich durch Vermietung, Belehnung oder gegebenenfalls Veräussesrung der Liegenschaft aufzubringen haben".     Bericht im BLICK

25. Januar 2018
Der Parteifilz hat sein unanfechtbares Machtwort gesprochen und der Staatsanwaltschaft verboten, eine Strafuntersuchung gegen den verantwortlichen Reigerungsrat Schönholzer zu eröffnen (> Medienspiegel)

1. Februar 2018:
Das Machtwort der Politik verletzt die verfassungsmässige Gewaltenteilung:
 Ist die Staatsanwaltschaft noch handlungsfähig? Fragen die sonst niemand stellt.

2. Februar 2018:
Die Freundin von Ulrich Kesselring wegen mehracher vorsätzlicher Tierquälerei angeklagt

20. März 2018:
Zweites Ermächtigungsverfahren betreffend die noch hängige Strafanzeige gegen den Schönredner-Regierungsrat wegen Amtsgeheimnisverletzung:
Im ersten Verfahren hat sich Regierungsrat Schönholzer mit Hilfe einer Amtsgeheimnisverletzung zu verteidigen versucht. Zumindest besteht ein starker Anfangsverdacht. Ich habe deshalb im November 2017 eine weitere Strafanzeige gegen ihn eingereicht. Die Thurgauer Generalstaatsanwaltschaft hat nun ein Gesuch um Ermächtigung zur Strafuntersuchung gestellt und damit ein zweites Ermächtigungsverfahren eingeleitet. Das Ratsbüro hat mich als Anzeigeerstatter zu einer Stellungnahme eingeladen zu dem, was der Rechtsanwalt von Regierungsrat Schönholzer vorgebracht hat.
- Eingabe des Rechtsanwaltes von Regierungsrat Schönholzer an das Ratsbüro
- Stellungnahme dazu von VgT-Präsident Erwin Kessler

25. März 2018
Neuer Augenzeuge im Fall Kesselring/Hefenhofen!
Zufällig haben wir von einem Zeugen erfahren, der vor ein paar Jahren ähnliche Missstände auf dem Hof Kesselring gesehen hat, wie sie letztes Jahr dokumentiert wurden und den öffentlichen Skandal ausgelöst haben.
Der Zeuge berichtet, eine Freiberger Stute an einer kurzen Kette angebunden angetroffen zu haben, abgemagert und tief im Pferdemist stehen. Er kaufte die Stute kurzerhand frei und nahm sie zu sich in seinen Offenfrontstall mit mehreren tausend Quadratmeter Weideland. Das Tier hatte Glück, weil es immer wieder gute Menschen gibt, die entschlossen handeln.
Diese Zeugenaussage beweist, dass es auf dem Hof Kesselring schon lange solche Missstände gab, nicht nur die über eine beschränkte Zeit im Jahr 2017 dokumentierten. Mit seinen amtsmissbräuchlichen, vorangemeldeten Alibi-Kontrollen konnte und wollte Kantonsttierarzt Witzig das alles nicht sehen, um seine Ruhe zu haben.
Wir haben die Staatsanwaltschaft informiert.

 

31. Oktober 2018:

Die Untersuchungskommission veröffentlich ihren Bericht - Die Regierung kommentiert heuchlerisch mit Blabla: alle sind schuld - niemand ist schuld

Der Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes geht weiter: Im neuen Fall des Schafquälers von Herrenhof alles wieder gleich wie im Fall Hefenhofen: Abstreiten, Desinformation, verschleier, verharmlosen, "kein Handlungsbedarf"

 


VgT-Medienspiegel ab 2017 zum Fall Ulrich Kesselring

Katastrophale Missstände auf dem Hof Kesselring aufgeflogen - August 2017
- Blick vom 3. August 2017
- TeleTop -3. August 2017
- Tele Ostschweiz TVO   3. August 2017
- Tele Züri   3. August 2017
- St Galler Tagbl und Thurgauer Zeitung 4. August 2017
- 20minuten 4. August
- l'express und le nouvelliste und journal du jura 4. August
- la liberté 4. August
- NZZ 4. August
. Tele  Ostschweiz TVO  -  Demo Frauenfeld, 5. August 2017
- Tele Zürich  - Demo Frauenfeld 5. August 2017
- 20minugten: Braucht es einen Bürgerkrieg? 7. August
- Berner Zeitung und Bieler Tagblatt und Freiburger Nachrichten und Landbote   7. August
- Thurgauer Zeitung 7. August
- NZZ, 8. August 2017
- 20minuten 8. August
- Basler Zeitung 8. August
- Berner Zeitung, Freiburger Nachrichten und Landbote  8. August
- Blick 8. August
- St Galler Tagblatt und Thurgauer Zeitung 8. August
- Tages-Anzeiger 8. August
- Walliser Bote 8. August
- Aargauer Zeitung 9. August
- Blick am Abend 9. August
- NZZ 9. August
- Schweizer Bauer 9. August
- St Galler Tagblatt_Thurg-Z  9. August
- 20minuten   10. August
- 24heures und Tribune de Genève 10. August
- Aargauer Zeitung 10. August
- Basler Zeitung 10. August
- Blick  10. August
- Luzerner Zeitung 10. August
- La Liberté  10. August
- Solothurner Zeitung   10. August 2017
- St Galler Tagblatt und Thurgauer Zeitung   10.August 2017
- Freiburger Nachrichten  10. August 2017
- Tages-Anzeige und Bund  10. August 2017
- Aargauer Zeitung  11. August 2017
- Basellandschaftliche Zeitung  11. August 2017
- Le Temps  11. August 2017
- St Galler Tagblatt und Thurgauer Zeitung 11. August 2017
- Tages-Anzeiger 11. August 2017
- Schweiz am Wochenende  12. August 2017
- Schweizer Bauer  12. August 2017
- Thurgauer Zeitung  12. August 2017
- Ostschweiz am Sonntag, 13. August 2017
- Aargauer Zeitung  14. August 2017
- Le Matin  14. August 2017
- NZZ  14. August 2017
- 24heures und Tribunge de Genève  15. August 2017
- St Galler Tagblatt und Thurgauer Zeitung  15. August 2017
- Tages-Anzeiger  15. August 2017
- Thurgauer Zeitung  15. August
- 20minuten  16. August
- Aargauer Zeitung  16. August
- St Galler Tagblatt und Thurgauer Zeitung  16. August
- Thurgauer Zeitung  16. August
- NZZ 17. August
- St Galler Tagblatt 17. August
- Tages-Anzeiger und Der Bund  17. August
- Thurgaue Zeitung 17. August
- Der Bund  18. August
- St Galler Tagblatt  18. August
- Tages-Anzeiger  18. August
- NZZ  21. August
- NZZ 23. August
- Thurgauer Zeitung 23. August
- Blick, 24. August 2017
- Thurgauer Zeitung  24. August
- Weltwoche: Kessler gegen Kesselring 30. August
- Thurgauer Zeitung: Mit jedem Tag mehr Widersprüche 4. August

Polizei verhindert Diebstahl beschlagnahmter Pferde, 19. September 2017:
-  Südostschweiz
- Thurgauer Zeitung
- Berner Zeitung
- L'expresse
- Le Nouvelliste
ebenso Bieler Tagblatt, Freiburger Nachrichten, Zürichsee-Zeitung, Der Landbote, Zürcher Unterländer, Zürcher Oberländer und Online-Portale NZZ, 20minutes.
- "Hefenhofen-Pferde auf Alp blockiert", Schweizer Bauer 20. September 2017

Kostspieliges Ablenken im Fall Hefenhofen/Ulrich Kesselring, Thurgauer Zeitung 12. Oktober 2017 

Chaos-Tage im Thurgau, Weltwoche 12. Oktober 2017.
Leserbriefantwort an die  von Erwin Kessler, Weltwoche 16. Oktober

Weitere Kronzeugin im Fall Ulrich Kesselring, St Galler Tagblatt 17. Oktober 2017

Strafverfahren gegen Regierungsrat Walter Schönholzer:
- Über die Zulassung der Strafanzeige des VgT gegen den Thurgauer Schönredner-Regierungsrat Schönholzer hat die zuständige Parlamentskommission noch nicht entschieden,  Thurgauer Zeitung 5. Oktober 2017 
- "Regierungsrat hintertreibt Ermittlungen", Blick 1. Dezember 2017, VgT-News dazu
- "Heidi Grau im Ausstand", Thurgauer Zeitung 2. Dezember 2017.
Was die Thurgauer Zeitung verschweigt: Ich habe gegen Heidi Grau nicht nur deshalb ein Ausstandsbegehren gestellt, weil sie wie Schönholzer der FDP angehört. Die FDP-Fraktion des Grossen Rates, der Heidi Grau angehört, hat sich öffentlich hinter Schönholzer gestellt. Damit ist die Befangenheit mehr als klar. Im übrigen richtet sich nun der kommende tierschützerische Abwahlkampf nicht mehr nur gegen Walter Schönholzer, sondern gegen die ganze FDP Thurgau. EK
- Abwahlkampf richtet sich jetzt gegen die ganze FDP TG, Thurgauer Zeitung, 5. Dezember 2017

Erneute Schönrednerei von Schönholzer (Thurgauer Zeitung 7. Dezember 2017) und die
 Antwort von Erwin Kessler (Thurgauer Zeitung 15. Dezember 2017)

Thurgauer Zeitung erklärt im Jahresrückblick Erwin Kessler zum bekanntesten Tierschützer der Schweiz, 28. Dez 2017

Tierschützer fordern NO HEFENHOFEN und ein Klage- und Beschwerderecht, Blick 2. Januar 2018

Zwischenbericht der Administrations-Kommission zum Fall Hefenhofen:
- Tele Ostschweiz, 4. Januar 2018
- Aargauer Zeitung, 5. Januar 2018
 

Das Schweizer Staatsfernsehen betreibt Desinformation zu Gunsten des notorischen Tierquälers Ulrich Kesselring: Erwin Kessler wehrt sich mit einer Beschwerde gegen die missbräuchliche "Schweiz-Aktuell"-Sendung "Zwei Querulanten in jahrelangem Streit"  

Der Parteifilz hat sein unanfechtbares Machtwort gesprochen und der Staatsanwaltschaft verboten, eine Strafuntersuchung gegen den verantwortlichen Reigerungsrat Schönholzer zu eröffnen. Fast alle Medien . einschliesslich die Schweizerische Depeschenagentur SDA und alle Tamedia-Produkte wie Tages-Anzeiger, 20minuten etc, haben bis auf die folgenden wenigen Ausnahmen schön brav einseitig nur die verlogene offizielle Begründung dieses Entscheides publik gemacht und unsere Stellungnahme dazu unterdrückt (> VgT-News dazu):
- Tele Top, 25. Januar 2018
- Tele Ostschweiz, 25. Januar 2018
- Thurgauer Zeitung, 26. Januar 2018
- Blick, 26. Januar 2018

Das Machtwort der Politiker verletzt die verfassungsmässige Gewaltenteilung:
Ist die Staatsanwaltschaft noch handlungsfähig? Fragen die sonst niemand stellt.
Und die Antwort der Generalstaatsanwaltschaft

Akte Hefenhofen: Der Fall Kesselring, Gerichtsakten ausgewertet, NZZ 24., 26. und .... Oktober 2018


- Blick: Alle sind schuld, aber niemand muss gehen
- Blick: Kuscheln vor einem Tierquäler
- Tele Ostschweiz TVO (Video, Interview mit Erwin Kessler)

- St Galler Tagblatt online
- St Galler Tagblatt online (Video, Interview mit Erwin Kessler)
- NZZ
- Tages-Anzeiger
- Thurgauer Zeitung/St Galler Tagblatt
- Leserbrief in der Thurgauer Zeitung: Blut an den Händen...

 

Anzeige von Ulrich Kesselring gegen Erwin Kessler wegen angeblichem öffentlichem Aufruf zu Gewalt

Erwin Kessler habe dem Staat Thurgau mit einem Bürgerkrieg gedroht. Die Wahrheit sieht etwas anders aus, wie die Staatsanwaltschaft nun in der interessanten Nichtanhandnahmeverfügung vom 4. Januar 2021, mit welcher die Anzeige zurückgewiesen hat, erläutert.

 

 

 


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