20. Juli 2001, aktualisiert am 15. Oktober 2002: Vorsorgliches richterliches Verbot: Krauthammers j�dische Hetzschrift darf seit dem 14. Oktober 2002 nicht mehr verkauft werden Das Bezirksgericht M�nchwilen hat mit Verf�gung vom 14. Oktober 2002 dem Autor der Dissertation "Das Sch�chtverbot in der Schweiz 1854-2000" und dem Verlag Schulthess Juristische Medien AG vorsorglich bis zur Erledigung des Hauptverfahrens verboten, diese als Buch erschienene Dissertation weiterzuverbreiten. Das Gericht h�lt fest, Krauhammer habe den Nachweis seiner Behauptung, Erwin Kessler habe Kontakte zu Neonazis gehabt, nicht erbringen k�nnen.
VgT-Pr�sident Erwin Kessler hatte dieses vorsorgliche Verbot am 20.7.2002 mit folgendem Gesuch verlangt: In Sachen Erwin Kessler, Pr�sident Verein gegen Tierfabriken, Im B�el 2, 9546 Tuttwil, Kl�ger gegen 1. Pascal Krauthammer, Gladbachstr 50, 8044 Z�rich, Beklagter 1 2. Schulthess Juristische Medien AG, Zwingliplatz 2, 8022 Z�rich, Beklagter 2 betreffend
Pers�nlichkeitsverletzung ersuche ich um folgende vorsorgliche Massnahme: Den Beklagten sei vorsorglich zu verbieten, die Dissertation
"Das Sch�chtverbot in der Schweiz 1854-2000" des Beklagten 1,
einschliesslich des vom Beklagten 2 herausgegebenen Bandes 42 der Reihe "Z�rcher
Studien zur Rechtsgeschichte", bis zur Erledigung des Hauptverfahrens weiter zu
verbreiten, Begr�ndung: Auf Seite 262 des Buches, auf welches sich das vorliegende Begehren um vorsorgliche Massnahmen bezieht, steht: "In Anbetracht seines institutionalisierten Antisemitismus und Rassismus erstaunt es kaum, dass Erwin Kessler intensive Kontakte zu rechtsextremen und revisionistischen Szenen pflegte." Auf Seite 267 unten wird diese Verleumdung wiederholt: "Nachweislich unterhielt Kessler Kontakte zur Schweizer Neonazi- und Revisionistenszene." Durch die Verkn�pfung eines angeblich "institutionalisierten Antisemitismus und Rassismus" mit angeblich "intensiven Kontakten zu rechtsextremen und revisionistischen Szenen" wird mir Sympathie zu rechtsextremem und neonazistischem Gedankengut unterstellt. Etwas anderes kann in den Augen des Durchschnittslesers jedenfalls nicht gemeint sein. In Tat und Wahrheit habe ich keinerlei Sympathien zu Neonazis je gehabt, mich nie in irgendeiner Weise f�r diese interessiert und auch nie Kontakte mit Neonazis gehabt, schon gar nicht "unterhalten". Es handelt sich um eine frei erfundene, perfide Verleumdung. Der Klarheit willen ist festzuhalten, dass Neonazis und Revisionisten sowohl gesinnungsm�ssig wie auch personell verschiedene gesellschaftliche Kreise bilden. (Wie weit sich Neonazis und Rechtsextreme Kreise �berschneiden, braucht hier nicht gekl�rt zu werden; zu beiden hatte ich nie Kontakte.) Die Behauptung enth�lt zwei unabh�ngige Aussagen: Kontakte zu Neonazis/Rechtsextremen UND Kontakte zu Revisionisten. Ein einziges Mal hatte ich einen Kontakt mit dem Herausgeber von "Recht+Freiheit", der dann erst sp�ter wegen revisionistischen �usserungen verurteilt worden ist. Bei diesem einzigen Kontakt ging es jedoch �berhaupt nicht um revisionistisches Gedankengut, sondern um eine geplante Volksinitiative zur Abschaffung des Antirassismus-Maulkorbgesetzes. Nach diesem einzigen Kontakt zog ich mich wieder zur�ck. Dass in der Zeitschrift "Recht+Freiheit" wiederholt einzelne meiner Publikationen aus dem Internet wiedergegeben wurden - die nichts mit revisionistischem Gedankengut zu tun hatten - kann ja wohl nicht im Ernst so ausgelegt werden, ich h�tte Kontakte zu Revisionisten unterhalten. "Kontakte unterhalten" bedeutet nach allgemeinem Sprachgebrauch eine �ber l�ngere Zeit andauernde aktive (!) pers�nliche Beziehung. Zudem wird mit der Formulierung "In Anbetracht seines institutionalisierten Antisemitismus und Rassismus..." in direkter Verbindung mit diesen angeblichen Kontakten unterstellt, es habe sich gesinnungsm�ssig (inhaltlich) um antisemitische bzw rassistische Kontakte gehandelt - eine absolut unwahre Behauptung, die zudem den Vorwurf deliktischer Konspiration einschliesst. Auf Seite 253 steht: "... Tiersch�tzer Erwin Kessler. Sein krasser Rassismus und Antisemitismus, ohne den die VgT-Nachrichten der Bedeutungslosigkeit anheimgefallen w�ren...." Diese Behauptung enth�lt einen schweren Deliktvorwurf, n�mlich permanente rassistische Bet�tigung �ber Jahre; nur so w�re es m�glich, den VgT-Nachrichten mittels Rassismus "Bedeutung" zu verleihen. Gem�ss Bundesgerichtspraxis ist der Wahrheitsbeweis f�r Deliktvorw�rfe durch entsprechende rechtskr�ftige Urteile zu erbringen. Was diesbez�glich vorliegt (Urteil im sogenannten Sch�chtprozess), ersch�pft sich in der rechtskr�ftigen Feststellung, dass von 126 in der Anklageschrift (Beilage 3) aufgef�hrten S�tzen aus den VgT-Nachrichten, 14 die Rassismusstrafnorm verletzt haben sollen. (Der Fall ist zur Zeit vor dem Europ�ischen Gerichtshof f�r Menschenrechte h�ngig und damit noch nicht f�r alle Zeiten abgeschlossen. Ein erstes solches Verfahren des VgT gegen die Schweiz endete k�rzlich mit einer Verurteilung der Schweiz wegen Verletzung der Meinungs�usserungsfreiheit - soviel sind Bundesgerichtsurteile wert.) Wegen 14 S�tzen, die als rassendiskriminierend beurteilt wurden, zu behaupten, der Kl�ger betreibe einen "krassen Rassismus und Antisemitismus", auf dem allein die Bedeutung der seit Jahren mehrmals j�hrlich erscheinenden VgT-Nachrichten beruhe, stellt - angesichts der Tatsache, dass ich alleiniger Redaktor dieser Zeitschrift bin - eine schwerwiegende Verunglimpfung sowohl meiner pers�nlichen Ehre wie auch meines tiersch�tzerischen Engagements und meiner beruflich-tiersch�tzerischen Arbeit dar. Es d�rfte zumindest im Thurgau gerichtsnotorisch sein, dass die Bedeutung des VgT und damit auch seiner Zeitschrift nicht prim�r vom Thema Sch�chten abh�ngt. Dies wird schon beim kurzen Durchbl�ttern der VgT-Nachrichten (Beilage 4: die 24 Ausgaben von 1998 bis Mai 2001) sowie von Pressever�ffentlichungen �ber den VgT (Beilage 5: eine Auswahl an Pressever�ffentlichungen �ber den VgT aus den Jahren 1998 bis 2001) offenkundig. Diese Dokumente widerlegen ganz klar einen in meiner VgT-Arbeit und in den VgT-Nachrichten angeblich vorherrschenden Rassismus, welcher die ganze Bedeutung ausmache. Auf Seite 262 steht die Verleumdung: "Mit verschiedenen Textstellen propagierte Kessler ein Zerrbild des Talmud, wonach dieser alle Juden verpflichte, Christen zu sch�digen oder zu vernichten. Die Propaganda erinnert unweigerlich an die Brosch�re 'Der tiefsittliche Ernst des Talmud und Schulchan Aruch. Auch ein Beitrag zur Sch�chtfrage', die Keller-J�ggi kurz vor der Abstimmung zur Sch�chtinitiative von 1893 herausgegeben hatte. Obwohl die 'Talmud-Zitate' schon bei ihrem ersten Auftreten als Manipulation und F�lschung widerlegt und als antisemitische Agitation entlarvt worden sind, werden sie offensichtlich noch heute von extremen Antisemiten verwendet. Auf diese Weise ist die Sch�chtfrage von einer judenfeindlichen Konstante gepr�gt, die in der Schweiz mit Keller-J�ggi ihren bedeutenden Anfang fand. Deren Kontinuit�t wird durch Erwin Kessler und seine Nachfolger auch im 21. Jahrhundert garantiert sein." [Krauthammer hat inzwischen zugegeben, dass die von Erwin Kessler zitierten Textstellen aus dem Talmud NICHT gef�lscht sind. Siehe Verfahren gegen die Neue Luzerner Zeitung.] Ein Mensch der mit schlimmen, gef�lschten Zitaten arbeitet, um andere schlecht zu machen, ist ein charakterloser Lump. Die unwahre Behauptung, die von mir ver�ffentlichten Zitate aus dem Talmud seien gef�lscht, stellt deshalb eine sehr schwere Verleumdung dar, um so mehr als diese unter dem M�ntelchen der Wissenschaftlichkeit und der Autorit�t der Universit�t Z�rich daherkommt. Der Tages-Anzeiger hat in seiner Buchbesprechung diese Stelle aus Krauthammers Dissertation hervorgehoben, ich w�rde mit falschen Talmudzitaten operieren (Beilage 7). Nach Einleitung meiner Klage wegen Pers�nlichkeitsverletzung hat die Tages-Anzeiger-Redaktion diese Verleumdung sofort zur�ckgenommen (Beilage 12) - wahrscheinlich nach R�cksprache mit Krauthammer. Damit d�rfte diese Verleumdung bereits gen�gend als solche erkennbar sein. Allein schon diese schwere Anschuldigung gebietet es, die weitere Verbreitung dieser Dissertation in der jetzigen Form vorl�ufig zu unterbinden. Das Buch muss zwingend �berarbeitet und - falls ohne diese Verleumdungen �berhaupt noch interessant und der damit verfolgten Absicht zweckdienlich - allenfalls neu gedruckt werden. Verleumderisch ist ferner auch die Behauptung, ich w�rde "ein Zerrbild des Talmud, wonach dieser alle Juden verpflichte, Christen zu sch�digen oder zu vernichten," verbreiten. Mit dem Begriff "Zerrbild" wird in diesem Zusammenhang unterstellt, ich w�rde eine schlimme Unwahrheit dar�ber verbreiten, zu was der Talmud alle Juden verpflichte. Dies ist absolut unwahr. Alle von mir jemals ver�ffentlichten Zitat haben im Textzusammenhang keineswegs einen anderen Sinn, als den, welche sie als isolierte Zitate vermitteln. Darum vermitteln sie kein "Zerrbild", sondern tats�chliche Talmud-Lehren. Dass der Talmud extrem rassistische Lehren gegen alle Nichtjuden enth�lt, wie sie in den fraglichen Zitaten beispielhaft durchaus richtig wiedergegeben werden, ist keine Erfindung von Antisemiten: Der in Israel lebende j�dische Professor Israel Shahak hat diesen Talmud-Rassism im Zusammenhang mit der menschenverachtenden Unterdr�ckung der Pal�stinenser in Israel in seinem Buch "J�dische Geschichte - j�dische Religion" (Beilage 13) dokumentiert - ersch�tternde Fakten, die zu ver�ffentlichen sich die Schweizer Medien unter dem seit einigen Jahren herrschenden Antirassismus-Terror nicht getrauen. Ich habe mir von der Redaktion einer israelischen Zeitung best�tigen lassen, dass Prof Israel Shahak eine ernstzunehmende, seri�se Pers�nlichkeit ist. * Es ist allgemein bekannt, dass es sehr schwierig ist, einmal verbreitete Verleumdungen sp�ter zu beseitigen, insbesondere wenn es sich um ein Buch handelt, das in privaten und �ffentlichen Bibliotheken verbreitet worden ist und dort weder zur�ckgeholt noch berichtigt werden kann. Eine Urteilspublikation - wie im Hauptverfahren als Notl�sung beantragt - ist ein einmaliges Ereignis. Damit k�nnen sicher nicht alle bisherigen und zuk�nftigen Leser dieses Buches erreicht werden. Es droht deshalb ein nicht leicht wieder gut zu machender Schaden im Sinne von ZGB 28 c. Die einzig m�gliche und wirksame Schutzmassnahme ist die beantragte vorl�ufige Unterbindung der Weiterverbreitung dieses Buches. Man k�nnte einwenden, die verleumderischen S�tze machten nur einen kleinen Teil des Buches aus, weshalb ein vorl�ufiges Verbot des Buchvertriebes als unverh�ltnism�ssig erscheine. Dem ist entgegenzuhalten, dass ein solches quantitatives, an Seitenanzahlen orientiertes Denken schon deshalb unangemessen ist, weil das relativ d�nne Schlusskapitel "Die moderne Antisch�chtbewegung" in der �ffentlichkeit auf ungleich viel gr�sseres Interesse st�sst, als der ganze Rest des Buches. Das wird belegt durch die inzwischen erschienenen Buchbesprechungen in Tageszeitungen, welche genau die in diesem Schlusskapitel enthaltenen Verleumdungen zitierten (Beilagen 6 und 7). Die Verleumdungskampagne gegen mich stellt zudem den abschliessenden H�hepunkt des Buches dar und reicht bis zum letzten Satz (vor der Zusammenfassung), in dem ich noch einmal namentlich erw�hnt werde. Eine vorl�ufige Verhinderung der Weiterverbreitung des Buches ist deshalb geboten und verh�ltnism�ssig. Materiell-Rechtliches: Die geltend gemachten Verleumdungen stellen allesamt klare Pers�nlichkeitsverletzungen dar. Widerrechtlich sind sie, weil es f�r falsche Tatsachenbehauptungen keine Rechtfertigung gibt. Prozessuales: Gem�ss ZPO � 172 Ziffer 1 und � 174 ist �ber vorsorgliche Massnahmen aus ZGB 28 c durch den Bezirksgerichtspr�dienten im summarischen Verfahren zu entscheiden. Gem�ss � 43 findet vorg�ngig kein Vermittlungsvorstand statt. Schlussbemerkungen: Es ist befremdend, dass eine durchwegs einseitig-subjektive, derart verleumderische Arbeit �berhaupt als Dissertation angenommen wurde. Dies l�sst sich aus der Ferne nur so erkl�ren, dass der verantwortliche Professor wohl gar nicht anders konnte, wollte er sich nicht dem Vorwurf des "Antisemitismus" aussetzten, der als Zauberwort ben�tzt wird, um j�dische Interessen durchzuzw�ngen. Der j�disch-amerikanische Politologe Norman Finkelstein, dessen Verwandtschaft gr�sstenteils in Nazi-KZs umgekommen ist und dem schon deshalb gewiss keine antisemtische Gesinnung nachgesagt werden kann, hat in seinem Bestseller "Die Holocaust-Industrie" (Beilage 8) ausf�hrlich dokumentiert, wie sich j�dische Kreise angeblich "im Namen von Holocaustopfern" r�cksichtslos bereichert und ganze Nationen erpresst haben, indem Einwendungen sofort mit Antisemitismus-Vorw�rfen erstickt wurden. Im Umgang mit dem Thema Sch�chten passiert �hnliches: Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund verlangt die Aufhebung des Sch�chtverbotes, und um dieses Ziel zu erreichen, wurde nun eine manipulierte, verleumderische Dissertation produziert, die angeblich nachweist, dass das Sch�chtverbot nichts mit Tierschutz zu tun habe, sondern nur auf dem in der Schweiz angeblich grassierenden Antisemitismus beruhe. Danach sollen die schweizerischen Tierschutzorganisationen, die das Sch�chten seit �ber 100 Jahren bek�mpfen, allesamt nur immer Antisemiten gewesen sein, welche Tierschutz nur vorgeschoben haben. Diese absurden Behauptungen, die in diesem Buch mittels ungeheuerlichen Tatsachenverdrehungen angeblich "wissenschaftlich" nachgewiesen werden, gipfeln in den Verleumdungen gegen mich, da ich aktueller Exponent bin des �ber hunderj�hrigen Kampfes der schweizerischen Tierschutzvereine gegen das Sch�chten. Es besteht auch heute noch eine einhellige Ablehnung des Sch�chtens durch die massgeblichen Tierschutzorganisationen der Schweiz, jedoch gibt es nicht viele, die sich getrauen, dies trotz des herrschenden Antirassismus-Terrors �ffentlich laut und deutlich zu verk�nden. Immerhin hat k�rzlich ein Sprecher des "Schweizer Tierschutzes" im Tages-Anzeiger das Sch�chten als Tierqu�lerei beurteilt und sich dagegen verwahrt, alle Gegner des Sch�chtens seien Antisemiten (Beilage 10), und Prof Debrot, Pr�sident des Tierschutzvereins des Kantons Waadt, hat im sog Sch�chtprozess �ffentlich f�r mich Partei ergriffen. Grunds�tzlich prozessiere ich nur im Notfall wegen Ehrverletzungen. Die vorliegenden Verleumdungen sind jedoch derart krass, dass ich nicht das Risiko eingehen kann, durch Verzicht auf eine Klage den Anschein entstehen zu lassen, Angst vor dem Wahrheitsbeweis zu haben oder gar stillschweigend Einverst�ndnis zu bekunden. Die j�dischen Diffamierungskampagnen gegen mich lassen keinen Zweifel, dass ein Verzicht auf eine Klage fr�her oder sp�ter als "Beweis" f�r die Richtigkeit dieser Verleumdungen breitgeschlagen w�rde. Besonders gravierend sind diese Verleumdungen, weil sie - unter Berufung auf eine Dissertation - als wissenschaftlich erwiesene Tatsache pr�sentiert wurden. Die Verbreitung von Verleumdungen und Diffamierungen hat jedenfalls nichts mit Wissenschaft zu tun und untersteht deshalb auch nicht der Wissenschaftsfreiheit. Im �brigen findet jede Freiheit dort ihre Grenze, wo sie rechtswidrig wird und die pers�nliche Freiheit anderer verletzt. Dass diese Verleumdung als wissenschaftliche Arbeit getarnt ist, macht die Sache umso gravierender und verlangt erst recht nach wirksamen Schutzmassnahmen. Dr Erwin Kessler, Pr�sident VgT Beilagen:
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