VN05-1, Februar 2005
Klösterliche Schweinefabrik Im Laufe der vergangenen 15 Jahre hat der VgT KZ-artige Zustände in zahlreichen klösterlichen Tierfabriken aufgedeckt. Zuerst haben die Klosterverantwortlichen jeweils die Missstände abgeleugnet und den VgT verunglimpft und verleumdet, später dann still und leise die Missstände saniert (siehe Erfolge des VgT) - bis auf einen einzigen Fall: Seit 1992 kämpft der VgT für die Befreiung dieses klösterlichen Tier-KZs und informierte mehrmals auch die Medien über diese klösterliche Massentierquälerei. Doch der Fall wird von den meisten Medien totgeschwiegen. Neue Aufnahmen vom September 2004 zeigen die anhaltende gewerbsmässige Tierquälerei dieses Klosters: Tierquälerische Intensivtierhaltung in hoher Dichte auf Vollspaltenböden in der Tierfabrik des Schwesternheimes St Elisabeth. Die Tier werden gehalten wie in ausländischen Tierfabriken in Ländern ohne Tierschutzgesetz. Das ist die Realität hinter
der verlogenen Werbung: ESSEN SIE HEUTE VEGETARISCH - IHRER GESUNDHEIT UND DEN TIEREN ZULIEBE! Aufnahmen September 2004 Oben: Mutterschweine haben einen starken, angeborenen Trieb, vor der Geburt ein Nest zu bauen. In diesem christlichen Tier-KZ müssen die Muttertiere auf dem harten, nackten Zementboden bzw Gitterrost gebären und ihre Jungen säugen. Wie seelisch blind müssen diese Klosterleute sein, wie heuchlerisch-degeneriert ihre Kirche. Unten: Ein wenig Güte
ohne alle Religion taugt tausend mal mehr als alle Religion ohne Güte. Die endlose Geschichte um dieses klösterliche Tier-KZ begann 1991 In einem grossen Inserat in der Landwirtschaftszeitung "Die Grüne" im Juli 1991 suchte das Kloster Ingenbohl einen Betriebsleiter für den Gutsbetrieb St Elisabeth mit "90 Zuchtsauen und 270 Aufzuchtplätzen". Auch der VgT las dieses Inserat und nahm den Betrieb unter die Lupe und reichte dann, am 29. April 1992, beim Solothurner Veterinäramt eine Anzeige gegen dieses klösterliche Tier-KZ ein. Gleichzeitig stellte der VgT den Medien eine Fotodokumentation über die KZ-artigen Zustände in diesem klösterlichen Betrieb zur Verfügung. Die amtliche Kontrolle ergab zahlreiche Verstösse gegen das Tierschutzgesetz. Die regimehörige Solothurner-Zeitung unterdrückte den Skandal schon damals und bis heute.Einige wenige andere Medien berichteten: 19. Mai 1992: Dezember 1992: Januar 1993: In einem mehrseitigen Schreiben vom 18. März 1993 an den Bischof Wüest, Solothurn, schilderte der VgT die ganze Tragik dieses klösterlichen Gutsbetriebes. Es wurde mit einer nichtssagenden Antwort des Bischofvikars abgefertigt. Nach mehrmaligem Hin und Her wurde eine Sanierung der Schweinehaltung in Aussicht gestellt. Tatsächlich erfolgte bald darauf ein grosser Umbau und beim VgT - an anderen Fronten stark engagiert - wurde angenommen, damit seien nun tierfreundliche, eines Klosters würdige Verhältnisse hergestellt. Schweine-Fabrik St Elisabeth: von der grünen Wiese sehen die Tiere nie etwas. Im Jahr 1998 musste der VgT jedoch zu seiner grossen Enttäuschung feststellen, dass der Betrieb keineswegs tierfreundlich saniert, sondern vorallem vergrössert worden war. Der VgT informierte über das Internet die Meiden, doch der Fall wird seither von den Medien totgeschwiegen. Nur die Leser der VgT-Medien erfahren davon. Weil der VgT in seinen Zeitschriften und im Internet (www.vgt.ch) immer wieder aufdeckt, was andere Medien totschweigen, wird VgT-Präsident Erwin Kessler ständig mit Staatswillkür terrorisiert (siehe den langen Katalog der Justizwillkür gegen ihn und den VgT). Im Herbst 2004 veröffentlichte der VgT die neuen Aufnahmen, welche die anhaltend tierquälerische Schweinehaltung in dieser klösterlichen Schweinefabrik belegen, reichte das Kloster eine Klage wegen "Hausfriedensbruch" ein, anstatt endlich eine tierfreundliche Haltung einzurichten. Mit der Anzeige hatte das Kloster allerdings ein kleines Problem: Es ist unbekannt, wer die Fotoaufnahmen in seinem Tier-KZ gemacht hat. VgT-Präsident Erwin Kessler wurde polizeilich befrag. Er hat die Aussage verweigert. Am 17. November ist deshalb die Ermittlung per Verfügung des Untersuchungsrichteramtes Solothurn eingestellt worden. Juristisch war es sowieso kein Hausfriedensbruch, weil das Fotografieren dieser Missstände, welche von den Behörden rechtswidrig geduldet werden, durch das überwiegende öffentliche Interesse gerechtfertigt war. Dem öffentlichen Interesse, Missstände und amtspflichtwidrige Untätigkeit der Behörden aufzudecken, stehen nur die privaten Interessen des Klosters, diese Missstände zu vertuschen gegenüber. Das öffentliche Interesse überwiegt in einem solchen Fall eindeutig (siehe zB "Zum Rechtfertigungsgrund der Wahrung berechtigter Interessen" von Prof Franz Ricklin, in: "Strafrecht, Strafprozessrecht und Menschenrechte", Festschrift für Stefan Trechsel). Berichte zum Schweine-KZ St Elisabeth in den VgT-Medien, welche von anderen Medien unterdrückt wurden: November 1998: März 1999: Mai 1999: Dezember 1999: Januar 2000: Mai 2001: Dezember 2001: "Dank" dem Schweigen der Medien und der systematischen Sabotierung des Tierschutzgesetzes durch Veterinäramt und Regierung des Kantons Solothurn, gedeckt vom Bundesamt für Veterinärwesen, kann dieses Tierelend hinter Klostermauern bis heute weitergehen. Die Verantwortlichen:
Mehr zum Thema: Die Erfahrungen des VgT mit dem Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes im Kanton Solothurn: www.swiss1.net/facts/amtsstuben/tierschutz/solothurn.ch Essen Sie heute vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe! * Zum Schluss: Nonnen
vom Hl. Kreuz im NAGRA-Felslabor |