VN2003-1

Der Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes
im Kanton Z�rich

Da die Regierung um politischer Interessen willen sogar schwere Tierfolter (Schlachten ohne Bet�ubung) bef�rwortet, kann es nicht �berraschen, dass der Tierschutz im Kanton Z�rich ganz allgemein im Argen liegt. Wir zeigen hier an einigen typischen Beispielen, wie der Verwaltungsapparat dieser unmenschlichen Regierung das Tierschutzgesetz mit F�ssen tritt.


In Buch am Irchel hielt ein Bauer seine K�he lebensl�nglich in einem alten, dunklen Stall angekettet, ohne den gesetzlichen Auslauf. Nur die Jungrinder liess er selten einmal auf die Weide. Auf Anzeige des VgT hin meldeten sich die kantonalen Beamten bei ihm zu einer �Kontrolle� an, fanden zwei Jungrinder auf der Weide und rapportierten: �Es war Rindvieh auf der Weide.� Die Anzeige des VgT sei haltlos. Damit war die Sache erledigt; f�r die Tiere ging das Leiden weiter. So �hnlich l�uft es immer im Kanton Z�rich. Das vom Volk mit grosser Mehrheit gutgeheissene eidgen�ssische Tierschutzgesetz bleibt toter Buchstabe.

Das kantonale Veterin�ramt dispensiert sogar viele Bauern ausdr�cklich von der Auslaufvorschrift und erm�chtigt diese per �Ausnahmebewilligung�, das Vieh lebensl�nglich dauernd an der Kette zu halten. Aufgrund einer Anzeige des VgT wegen Amtsmissbrauchs gegen das Veterin�ramt holte die Bezirksanwaltschaft ein Rechtsgutachten ein, das zum Schluss kam, dass solche Ausnahmebewilligungen rechtswidrig seien. Hierauf erliess die Bezirksanwaltschaft eine Einstellungsverf�gung, in welcher zwar festgestellt wurde, der Tatbestand des Amtsmissbrauchs sei zwar objektiv erf�llt, aber die verantwortlichen Veterin�rbeamten h�tten das halt nicht gewusst; es fehle deshalb am Vorsatz. Der Bezirksanwalt, der immerhin gewagt hatte, den Amtsmissbrauch festzustellen, war bald darauf nicht mehr Bezirksanwalt... Der Bundesrat �nderte bald darauf die Tierschutzverordnung und erm�chtigte die Veterin�r�mter, solche Ausnahmebewilligungen zu erteilen, was allerdings ebenfalls illegal ist, weil ohne gesetzliche Grundlage und der Bundesrat nicht befugt ist, das Tierschutzgesetz mit Ausnahmebewilligungen ausser Kraft zu setzen. Das Veterin�ramt f�hrt seine tierverachtende Unterst�tzung gewerbsm�ssiger Tierqu�ler weiter, doch das interessiert in einem Kanton, dessen Regierung das grauenhafte Schlachten von K�hen, K�lbern und Schafen bei vollem Bewusstsein offiziell bef�rwortet, niemanden. Es bleibt nichts anderes als die Empfehlung an die Konsumenten: �Pflanzenmargarine statt Butter - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe!� [Mehr zu diessem Fall unter www.vgt.ch/vn/9606/amtsmissbrauch.htm und www.vgt.ch/vn/9706/tsg.htm]

Jeder Bauer, der K�he h�lt, hat genug Land, um seinen Tieren Auslauf zu gew�hren. Sollte es um den Stall herum tats�chlich zu eng sein, so hat er jedenfalls grosse Wiesen, sonst h�tter er ja kein Gras und Heu, um die K�he zu f�ttern. F�r den Fall, dass der Weg vom Stall zu den Wiesen zu weit ist, gibt es fahrbare Melkst�nde, die es erm�glichen, die K�he den ganzen Sommer Tag und Nacht auf der Weide zu lassen und dort zu melken. Im �brigen ist niemand gezwungen, K�he zu halten, der nicht genug Landwirtschaftsland hat; es besteht ja ohnehin eine �berproduktion an Milch. In R�mlang zum Beispiel liegt der Hof Demuth auf offenem Felde. Demuth h�tte nur die Stallt�re zu �ffnen brauchen, um die K�he ins Freie zu lassen. Aber �ber Jahrzehnte hielt er seine Tiere gesetzwidrig immer angekettet im Stall. Nachdem diese rechtswidrige Tierqu�lerei bekannt wurde, schritt das Veterin�ramt nicht ein, sondern belohnte diesen gewerbsm�ssigen Tierqu�ler noch mit einer rechtswidrigen Sonderbewilligung, damit er ungest�rt so weiterfahren konnte. Diese Bewilligung wurde mit dem hohen Alter von Heinrich Demuth begr�ndet, obwohl schon lange seine Tochter den Betrieb f�hrte. In Anwesenheit eines TV-Teams knackte VgT-Pr�sident Dr Erwin Kessler demonstrativ die Anbindeketten, so dass die K�he im Stall herumlaufen konnten und wenigstens f�r kurze Zeit einmal ein rechtm�ssiger Zustand hergestellt wurde. Vom Bezirksgericht B�lach, unter dem Vorsitz von Vizepr�sident Andreas Fischer, EVP (die EVP bef�rwortet das grausame bet�ubungslose Sch�chten!), wurde Erwin Kessler wegen Hausfriedensbruchs und Sachbesch�digung zu Gef�ngnis verurteilt. Nicht verurteilt wurden Demuth, der jahrzehntelang das Tierschutzgesetz krass missachtete, und die korrupten Veterin�rbeamten, welche ihn dabei unterst�tzten. [Mehr zu diesem Fall unter www.vgt.ch/vn/0201/demuth-leisi-burkhalter.htm]

Fritz Burkhalter in Eschlikon ZH betreibt eine �ble Schweinemastfabrik:

Schweine liegen von Natur aus nie freiwillig im eigenen Kot. Hier sind sie mit Kotkrusten bedeckt, weil sie in der extremen Enge Kot- und Liegeplatz nicht trennen k�nnen. Alle diese in der Schweinefabrik Burkhalter auf Video festgehaltenen Zust�nde beurteilten das Z�rcher Veterin�ramt und das Statthalteramt Winterthur als "normal" und "gesetzeskonform".

Unten:  Krankes Schwein, das nur noch unter grossen Schmerzen aufstehen kann.

 

Weil die Tiere unter derart engen und dreckigen Umst�nden gehalten werden, dass sie total mit Kot verschmiert sind, reichte der VgT Strafanzeige ein und belegte den Sachverhalt mit Videoaufnahmen. Das Tierschutzgesetz schreibt vor: �Tiere sind so zu behandeln, dass ihren Bed�rfnissen in bestm�glicher Weise Rechnung getragen wird. Wer mit Tieren umgeht, hat, soweit es der Verwendungszweck zul�sst, f�r deren Wohlbefinden zu sorgen.� Schweine liegen bekanntlich nie freiwillig in ihrem eigenen Kot. Werden sie gezwungen, im Kot zu leben und zu schlafen, ist ihr Wohlbefinden derart gest�rt, dass dies als Tierqu�lerei qualifiziert werden muss. Artikel 2 der Tierschutzverordnung wird dadurch klar verletzt; er lautet: �Tiere sind so zu halten, dass ihre K�rperfunktionen und ihr Verhalten nicht gest�rt werden und ihre Anpassungsf�higkeit nicht �berfordert wird. F�tterung, Pflege und Unterkunft sind angemessen, wenn sie nach dem Stand der Erfahrung und den Erkenntnissen der Physiologie, Verhaltenskunde und Hygiene den Bed�rfnissen der Tiere entsprechen.� Trotz klarer Verletzung dieser Vorschrift wurde das Strafverfahren gegen Burkhalter eingestellt. Grund: Das kantonale Veterin�ramt beurteilte diese Zust�nde als normal und gesetzeskonform. Gesetzeskonform sind sie keinesfalls, normal nur, wenn man unter �normal� einfach die �bliche Tierqu�lerei verstehen will.

Der Schweinefabrik von Fritz Leisi, Unterwagenburg, in Oberembrach mit ihrer sauberen Fassade sieht man das sich im Inneren abspielende Tierelend von aussen nicht an:

 

Ware Tier: Immer wieder treffen wir kranke und verwesende tote Schweine an, um die sich niemand k�mmert. So auch bei Leisi in Oberembrach. Siehe das tote Schwein im oberen Bild in der Ecke oben rechts.

Die Tierschutzverordnung schreibt vor, dass kranke Tiere gepflegt und tier�rztlich behandelt oder euthanasiert werden m�ssen. Diese Vorschrift bleibt ebenso toter Buchstabe wie Artikel 2 des Tierschutzgesetzes: �Tiere sind so zu behandeln, dass ihren Bed�rfnissen in bestm�glicher Weise Rechnung getragen wird.� Die angeborenen Bed�rfnisse von Schweinen sind heute wissenschaftlich gut erforscht: sauberer Liegeplatz, Strohnest, Spielm�glichkeiten. Nichts von alledem findet sich in 90 Prozent der Schweinest�lle - geduldet vom Veterin�ramt, von den Justizbeh�rden und vom kantonalen Tierschutz-Anwalt, der von den angepassten Z�rcher Tierschutzvereinen nicht nach F�higkeit und Tierschutzengagement, sondern nach egoistischen pers�nlichen Interessen vorgeschlagen und von der tierverachtenden Z�rcher Regierung gew�hlt wurde.

Detail-Ausschnitt aus obiger Aufnahme aus der Schweinefabrik Leisi:
 

Mit Videoaufnahmen belegte der VgT die starke Verkotung der Tiere, die fehlende gesetzliche Besch�ftigungsm�glichkeit (Stroh oder �hnliches) und die offensichtlich fehlende Betreuung kranker Tiere. Die Anzeige hatte jedoch keine strafrechtlichen Folgen f�r Leisi. Dagegen wurde ein Tiersch�tzer wegen Hausfriedensbruch zu Gef�ngnis verurteilt, weil dessen Auto zwei Wochen, bevor die Stallt�re zwecks Filmaufnahmen aufgebrochen wurde, in der Gegend gesehen wurde. Aktivisten des VgT hatten damals �ber l�ngere Zeit durch die Fenster beobachtet, ob die Anzeige Wirkung habe und waren deshalb h�ufig in der Gegend. Leisi schrieb einmal eine Autonummer auf. Das reichte der B�lacher Willk�rjustiz schon f�r eine Verurteilung wegen Einbruchs. Die Videoaufnahmen dokumentieren, dass die Tiere so dicht gedr�ngt leben m�ssen, dass sie entgegen ihrem starken angeborenen Trieb, Kot- und Liegeplatz nicht auseinanderhalten k�nnen und deshalb am ganzen K�rper mit Kotkrusten bedeckt sind. Das kantonale Veterin�ramt meinte dazu, das Platzangebot sei "gut".  [Mehr zu diesem Fall unter www.vgt.ch/vn/0201/demuth-leisi-burkhalter.htm]

Werner Meyer, Lehrer an der kantonalen Landwirtschaftsschule in B�lach, hat in H�ri eine H�hnerfabrik.

Als in der Schweiz die grausame K�fighaltung von H�hnern verboten wurden, nutzte er die zehnj�hrige �bergangsfrist bis zum letzten Augenblick aus, bis er die Folterk�fige  1991endlich abschaffte:


H�hnerfabrik Meyer, H�ri, 1991

Nach der Abschaffung der K�figbatterien reichte der VgT eine Anzeige wegen fehlendem Tageslicht ein, weil Meyer die Fenster mit Brettern verdeckt hatte, um dem Kannibalismus unter den Tieren mit D�mmerlicht anstatt durch artgerechte Tierhaltung vorzubeugen. Veterin�rpolizist Ernst S�gesser rapportierte hierauf, die Fenster seien nicht mit Brettern abgedeckt, sondern nur stark verschmutzt(!). Es handle sich um einen �vorz�glich gef�hrten, modern eingerichteten Gefl�gelzuchtbetrieb�. Den Zustand der Fenster in diesem �vorz�glich gef�hrten Betrieb� zeigt die folgende Aufnahme - die Fenster unten mit Brett ern verdunkelt, oben mit dicker Dreckkruste:


Wie es den Tieren in diesem angeblich �vorz�glich gef�hrten Betrieb� geht, zeigen die folgenden Bilder aus dem Jahr 1999:

Die Konsumenten haben v�llig falsche Vorstellungen von "Bodenhaltung". Die Realit�t sieht meistens so aus wie hier in H�ri:

Oben: Solche H�hner legen Schweizer Eier aus Bodenhaltung - H�ri ist kein Einzelfall. Weil solche Zust�nde verbreitet und darum �normal� sind, unternehmen die Beh�rden nichts, schon gar nicht in einem Kanton, dessen tierverachtende Regierung sogar offiziell schwerste Tierfolter bef�rwortet. Diese H�hnerfabrik in H�ri erh�lt sogar noch �kologische Staatssubventionen f�r �besonders tierfreundliche Haltung� (BTS)!

Unten: Werbetafel der H�hnerfabrik H�ri

Weitere Abbildungen siehe www.vgt.ch/vn/9903/gefluegelhof-hoeri.htm

Die Tiere in der H�hnerfabrik H�ri befinden sich in einem katastrophalen Zustand. Sie verlieren ihr Gefieder. Die Z�rcher Kantonstier�rztin Dr Regula Vogel versteht entweder trotz ihres Namens nichts von V�geln oder ist so korrupt, dass sie ihr Wissen verschweigt. Jedenfalls hatte sie die Kaltbl�tigkeit zu behaupten, dieser katastrophale Gefiederzustand sei normal, es handle sich um die sog Mauser, dh die j�hrliche Erneuerung des Federkleides. Dieser unverantwortliche Persilschein f�r einen gewerbsm�ssigen Tierqu�ler (Meyer ist inzwischen pensioniert und hat seinen Betrieb verpachtet) ist eine glatte L�ge: Die Erneuerung des Federkleides geht kontinuierlich vor sich, die Tiere werden dabei nicht derart nackt. Gut sichtbar ist, dass auf den kahlen, rot entz�ndeten Stellen gar keine neuen Federn nachwachsen! Zudem legen die H�hner w�hrend der Mauser keine Eier. Die H�hner werden deshalb regelm�ssig vor der ersten Mauser geschlachtet. Es handelt sich hier ganz klar um einen krankhaften Federverlust infolge massiver �berforderung der Tiere durch schlechtes Stallklima, unnat�rliches Hochleistungsfutter, fehlende Sandbad- und Sonnenbadm�glichkeiten und �berz�chtung. In einem Punkt hat die Kantonstier�rztin allerdings unfreiwillig recht: Dieser Zustand ist tats�chlich normal, wenn man unter �normal� einfach die �bliche tierqu�lerische Intensivhaltung versteht. In den ersten Monate nach dem Einstallen von Junghennen sind diese noch h�bsch, aber schon nach einem halben Jahrsieht es in den meisten Betrieben so aus wie hier in H�ri, sehr oft auch in Betrieben mit sogenannter Auslauf- oder Freilandhaltung (mehr dazu unter www.vgt.ch/news/020812.htm). Essen Sie darum keine Eier und eihaltigen Produkte. Essen Sie vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe!


Coop-Naturaplan-Schweinestall der K�serei Wildberg: Krankes Schwein zum langsamen Verrecken in den Stallgang geworfen  - und das in diesem nicht isolierten Kaltstall bei tiefen winterlichen Temperaturen:

Der Schweizer Tierschutz STS, welcher mit der Kontrolle der Coop-Produzenten beauftragt ist, nahm diese Tierqu�lerei wie �blich in Schutz und half mit, dass eine Strafanzeige des VgT gegen diese eindeutige Verletzung der Tierschutzvorschriften im Sand verlief - wie im Kanton Z�rich �blich. Mehr �ber diesen Fall: www.vgt.ch/vn/0201/wildberg.htm

Nachdem der VgT die �blen Zust�nde in der Schweine- und Rindermast auf dem Landwirtschaftsbetrieb des kantonalen Kranken- und Pflegeheimes in Winterthur-W�lflingen �ffentlich kritisiert hatte, verkaufte der Kanton den Betrieb einfach an den Betriebsleiter, Stefan M�rki, der seither den Betrieb im gleichen Stil weiterf�hrt, selbstverst�ndlich unbehelligt vom kantonalen Veterin�ramt.

Die Mastrinder werden auf einem Vollspaltenboden gehalten:

Die Rinder verbringen ihr ganzes Leben auf diesem harten, einstreulosen Betonrost, ohne Weidegang. Leider erlaubt der Bundesrat diese tierqu�lerische Haltungsform. Das vom Volk mit grossem Mehr gutgeheissene Tierschutzgesetz bleibt weitgehend toter Buchstabe. Darum: Essen Sie vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe!

Mehr zu diesem Fall:
www.vgt.ch/vn/9902/wuelflingen.htm
www.vgt.ch/vn/9705/5jahre.htm
www.vgt.ch/news_bis2001/001125.htm
 

Oberste Verantwortliche f�r den Tierschutznichtvollzug im Kanton Z�rich ist die gr�ne Regierungsr�tin Verena Diener. W�hlen Sie diese nicht mehr!
 

Die Schweinefabrik der Tilsiter-K�serei Musterplatz in Bauma wurde vom Kanton Z�rich rechtswidrig ausserhalb der Bauzone bewilligt. Die Folgen sp�ren seither die Mutterschweine, die dort in Kastenst�nden eingesperrt sind. 1990 wurde der VgT von Wanderer auf diese Tierfabrik aufmerksam gemacht. Am 2. April 1991 lud der VgT zu einer Pressekonferenz an Ort und Stelle ein. Durch die Fenster konnten die Pressevertreter die in Kastenst�nden eingesperrten Mutterschweine und die Jungschweine mit abgefressenen Schw�nzen (Kannibalismus) sehen. Der damalige Besitzer stritt den Kannibalismus (eine in tierqu�lerischer Intensivhaltung auftretende Verhaltensst�rung) nicht ab, sondern meinte einfach, dem k�nne entgegengewirkt werden, indem er den Schweinen wieder einmal die Schneidez�hne abbreche.

Abbildung oben: Abferkelbucht in der Schweinefabrik der Tilsiter-K�serei Musterplatz in Bauma: Das v�llige Fehlen der gesetzlich vorgeschriebenen Stroheinstreu veranlasste den VgT zu einer Strafanzeige. In einem gef�lschten Rapport der Veterin�rpolizei wurde dieser Missstand unterdr�ckt. Die Z�rcher Beh�rden deckten sowohl den fehlbaren Tierhalter wie auch diese Beamten, welche ihr Amt dazu missbrauchten, gesetzwidrige Zust�nde zu verschleiern. Diese mafiosen Zust�nde im Kanton Z�rich wurden schliesslich auch noch vom Bundesgericht gedeckt. Im gesamten Verfahren interessierte sich keine einzige Instanz f�r die Zeugen-, Foto- und Video-Beweise.

Unten: Schweinefabrik der Tilsiter-K�serei Musterplatz in Bauma. Tierqu�lerische Kastenstandhaltung von Mutterschweinen. Heute, unter dem Label Coop-Naturaplan, sieht es noch genau gleich aus. Die gesetzlich vorgeschriebene Besch�ftigung fehlt, ebenfalls das in der Coop-Werbung versprochene Strohnest.
 

Auf Anzeige hin f�hrte die Kantonspolizei (FW Heller, Umweltschutzdienst der Kantonspolizei ) eine Alibi-Kontrolle durch und stellte dem Betrieb einen Persilschein aus, in welchem der Betrieb als vorbildlich gelobt wurde. Rapportiert wurde vieles, das gar nicht Gegenstand der Anzeige war, insgesamt enth�lt der Rapport 16 Fotos, davon 14 ausserhalb des Stalles! Der in der Anzeige beanstandete Sachverhalt, insbesondere die Abferkelbuchten mit der fehlenden Einstreu, wurden nicht fotografiert! Stattdessen �usserte sich der mehrseitige Rapport zu diesem zentralen Punkt nur mit einem einzigen, zudem unwahren Satz: "Die Abferkelbuchten sind mit speziell entstaubtem S�gemehl und Hobelsp�nen eingestreut und die Tiere besch�ftigen sich mit diesem Material." In Tat und Wahrheit hatte es nur in der Ferkelkiste Hobelsp�ne. Die Mutterschweine lagen auf dem nackten Boden. Deshalb wurde im Rapport gezielt irref�hrend allgemein von �Tieren� gesprochen. So werden in der Schweiz Polizeirapporte gef�lscht - gedeckt bis hinauf zum Bundesgericht: Die Strafuntersuchung gegen den angezeigten M�ster wurde eingestellt. Hierauf erstattete der VgT Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs und Beg�nstigung gegen den verantwortlichen Beamten der Kantonspolizei, FW Heller. Die Bezirksanwaltschaft Pf�ffikon untersuchte die Sache pflichtwidrig nicht; stattdessen wurden dem VgT wegen angeblich "ausgesprochen leichtfertiger, wenn nicht gar verwerflicher Anzeigeerstattung� die Verfahrenskosten �berbunden. Dieser Willk�rakt wurde dann vom Bezirksgericht, vom Obergericht und vom Bundesgericht mit haarstr�ubender Rechtsbeugung gedeckt. F�r die Beweise (Fotos, Videoaufnahmen, mehrere Zeugen) interessierte sich keine einzige dieser Instanzen. Alle beschr�nkten sich darauf, mit haltlosen Phrasen den verantwortlichen Kantonspolizisten FW Heller zu sch�tzen. Im Entscheid des Bundesgerichtes wurden die Tiere schon gar nicht mehr erw�hnt.

Verantwortlich f�r diese Missachtung des Tierschutzgesetzes und die politische Willk�rjustiz sind: die kantonale Tierschutzkommission unter Pr�sident Dr J�rg Hohl, der Pf�ffiker Statthalter K L�scher, Bezirksanwalt J Vollenweider, die Staatsanw�lte Dr M�ller, Felber und Antognazza, Bezirksrichter P Schneeberger, die Oberrichter H Meyer, Mazurczak(FDP), Weber(FDP) und die Bundesrichter Egli, Kuttler und Schmidt.

Der damalige Bauernsekret�r Rolf Gerber und heutige Chefbeamte beim Kanton schrieb im "Z�rcher Bauer" den folgenden verlogenen Bericht �ber diesen Fall:

Tiersch�tzer-Schweinereien
Der Tierschutz-Psycho hat wieder zugeschlagen. Erwin Kessler, erkl�rter Missionar f�r die Sache unserer Tiere, hat die Presse eingeladen. Nicht etwa zu sich privat zu einem informativen Dia-Abend mit Knusper-Geb�ck und Apero, sondern zum Stall seines neuesten Opfers in Sachen Tierschutz-Diffamierung, zu Ernst Staub, K�ser mit Schweinehaltung in Bauma. Angek�ndigt war der ungebetene Besuch ohnehin nicht, das entspricht nicht den Gepflogenheiten des edlen K�mpfers f�r menschlichen Umgang mit Tieren. Der hinterlistige Ueberraschungs-Coup fiel zu allem noch in die Zeit, da der verunglimpfte Ernst Staub sich die H�fte operieren lassen musste. Um so ungenierter konnten so die Journalisten unter der kundigen F�hrung von Tierschutz-Amokl�ufer Kessler auf der heimlich mitgestemmten Leiter einen l�sternen Blick tun durch die Oberlichter des teuer sanierten und mit viel Einsatz betriebenen Schweinestalles von Ernst Staub.
Wohl kaum ein Wort Kesslers davon, dass hier die Galtmohren regelm�ssig im Freien weiden, sobald es die Witterung zul�sst. Wohl kaum etwas davon, dass die Schweiz in Europa am weitesten ist in Richtung tiergerechter Tierhaltung und dass Z�rich innerhalb der Schweiz teure Pionierschritte eingeleitet hat, um das Tierschutzgesetz zu vollziehen. Wohl kaum etwas davon, dass die Zukunftsaussichten unseren Bauern �hnliches Kopfzerbrechen bereitet, wie die enge Tierhaltung von Staubs Ferli-Mohren. Laut Kantonstierarzt Marthaler soll es jedoch im nun verzeigten Betrieb nichts zu beanstanden geben.
Erwin Kessler, seines Zeichens Pr�sident des Vereins gegen Tierfabriken, und Verwalter von erklecklichen Summen meist gutgemeinter Spenden, treibt nun sein Unwesen wie ein rasender Roland im ganzen Land. Er strapaziert unsere Gerichte, kompromittiert Landwirtschaftsschulen, ruiniert b�uerliche Existenzen. Und dies alles als Kreuzritter eines heiligen Krieges f�r eine vermeintlich gute Sache. Es w�re h�chste Zeit, dass gem�ssigte Tiersch�tzer, die noch ein gesundes Mass f�r Zusammenh�nge und Verh�ltnism�ssigkeit haben, diesen Psychopathen zur�ckpfeiffen, um nicht die Glaubw�rdigkeit ihrer an sich n�tzlichen Organisationen aufs Spiel zu setzen. Anderfalls dr�ngt sich f�r diesen unter Tierschutz-Drogen stehenden S�chtling ein f�rsorglicher Freiheitsentzug bald einmal auf.
Rolf Gerber

Gerber wurde bald darauf Chef des Amtes f�r Landwirtschaft des Kantons Z�rich und ist inzwischen zum Chef des Amtes f�r Landschaft und Natur, welchem auch das Landwirtschaftsamt unterstellt ist, avanciert - nicht erstaunlich in einem Kanton, dessen tier- und naturverachtende Regierung grausamste Tierfolter offiziell bef�rwortet.

Heute �produziert� die Tilsiter-K�serei Musterplatz Coop-Naturaplan-Schweine. Es wurde ein teil�berdeckter Betonauslauf angebaut. Die Strohraufen waren bei wiederholten Beobachtungen immer leer, und die in der Coop-Werbung grossartig versprochene Stroheinstreu im Liegebereich fehlte. Die Tiere liegen auch im Winter auf dem praktisch nackten Zementboden (nur vereinzelte Strohhalme). Das ist nicht nur Betrug an den Konsumenten, sondern auch an den Steuerzahlern, denn dieser und �hnliche Betriebe erhalten Bundessubventionen f�r angeblich �kologische, besonders tierfreundliche Schweinehaltung, auch wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden - daf�r sorgt der Z�rcher Agro- und Politfilz. Dieser wird auch noch vom Schweizer Tierschutz STS unterst�tzt, welcher beauftragt ist, die Coop-Naturaplan-Betriebe zu kontrollieren. Seit Jahren deckt der VgT immer wieder solche Missst�nde in Coop-Naturaplan-Betrieben auf.

-> Coop nimmt Stellung zu den in den VgT-Nachrichten kritisierten Coop-Naturaplan-Betrieben

 

Das Elend der Kettenk�he

 
  


Oben links:
Vom VgT erfolglos angezeigter Kuhstall, in welchem die gesetzliche Stroheinstreu fehlt.

Oben rechts
�bliche Druckstelle am Gelenk bei Kettenk�hen als Folge des st�ndigen Liegens auf hartem Boden.

Unten:
Der scheinheilige Gegensatz: K�he an der Landwirtschaftsausstellung OLMA in tiefem Stroh!


Gem�ss geltenden Tierschutzvorschriften muss Rindvieh, das angebunden gehalten wird, regelm�ssig freien Auslauf erhalten, mindestens zweimal w�chentlich. Diese Vorschrift wird weitherum missachtet. Kettenk�he, die sich kaum je einmal bewegen k�nnen, sind im Z�rcher Unterland an der Tagesordnung. Die meisten stehen den ganzen langen Winter und grossteils auch im Sommer st�ndig an der Kette. Meistens ist das schwer zu beweisen, da sich die Nachbarn in der Regel scheuen, als Zeugen aufzutreten. Und wenn ein solcher gewerbsm�ssiger Tierqu�ler einmal �berf�hrt werden kann, erh�lt er - wenn �berhaupt - h�chstens eine Trinkgeldbusse, die er lieber bezahlt, als sein Verhalten zu �ndern. Ein solcher Fall ist Landwirt Heinrich Meier und sein Sohn Ren�, in Winkel bei B�lach (beim Sch�tzenhaus). Seit mindestens zehn Jahren missachtet er die Auslaufvorschrift und h�lt seine durch Enthornen verst�mmelten K�he fast immer an der Kette, zus�tzlich durch einen elektrischen �Kuhtrainer� so terrorisiert, dass sie sich nicht lecken k�nnen und Juckreizen permanent wehrlos ausgeliefert sind. Schon 1993 erhielt Meier auf Anzeige des VgT hin ein Trinkgeldbusse. Es ist f�r ihn offensichtlich einfacher, hie und da ein kleine Busse zu bezahlen, als die K�he zweimal in der Woche von der Kette zu lassen, wie es das Tierschutzgesetz verlangt. Nach l�ngeren Beobachtungen durch den VgT folgte letztes Jahr eine neue Anzeige. Meier erhielt wieder eine Trinkgeldbusse (500.- Fr). Die K�he merken auch diesmal nichts davon und stehen weiterhin an der Kette. Meier ist IP-Bauer und behauptet, er werde mindestens f�nf mal pro Jahr kontrolliert. Dass solche Kontrollen nichts wert sind, ist nicht neu.

Bei der �berwiegenden Mehrheit der angeketteten K�he, so auch bei Meier, fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Stroheinstreu. Die schweren Tiere liegen dann auf der nackten Stallmatte aus Hartgummi, was sehr oft zu schmerzhaft geschwollenen Gelenken bis hin zu offenen Geschw�ren f�hrt. Als der VgT einen solchen Landwirt anzeigte, brachte es der Z�rcher Tierschutzverhinderungsfilz aus Veterin�ramt, kantonalem Tierschutzanwalt und Strafbeh�rden - unterst�tzt vom Bundesamt f�r Veterin�ramt - fertig, das Strafverfahren versanden zu lassen. Rechtsanwalt Vogel-Etienne, Mitglied der kantonalen Tierschutzkommission, der den Betrieb besichtigt hatte, erkl�rte als Zeuge, dieser Zustand sei gesetzeskonform. Auch keine Einstreu erf�lle die Einstreuvorschrift, hiess es schliesslich. Mit dieser Rechtsbeugung wurde die �bliche Missachtung der Einstreuvorschrift sanktioniert. Damit fehlt die vorgeschriebene Einstreu weiterhin praktisch in jedem Kuhstall. So geht das immer beim Nichtvollzug des vom Volk schon vor �ber zwanzig Jahren mit grossem Mehr gutgeheissenen Tierschutzgesetzes. Das Z�rcher Veterin�ramt ist sogar soweit gegangen, Landwirte, die ihre K�he lebensl�nglich dauernd an der Kette halten, nicht zu verzeigen, sondern mit einer illegalen Sonderbewilligung zu decken. Als der VgT diese mafiose Praxis publik machte (www.vgt.ch/vn/9606 /amtsmissbrauch.htm), �nderte der Bundesrat kurzerhand die Tierschutzverordnung und erlaubt nun solche Sonderbewilligungen f�r Tierqu�ler.

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Weitere Berichte �ber den Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes im Kanton Z�rich:
- Tierfabriken in der Schweiz (Das Buch von Erwin Kessler)
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Schweinestall in Wildberg: Der Z�rcher Tierschutzverhinderungs-Filz deckt Tierqu�ler und bestraft Tiersch�tzer
- Der Z�rcher Tierschutzverhinderungs-Filz
- Beh�rdenfilz blockiert Tierschutz
- Tierfabriken im Kanton Z�rich
- Tier-KZs im Kanton Z�rich
- Die Z�rcher Kantonstier�rztin: unf�hig oder korrupt?
- Poulet-Fabrik in Embrach
- Kanton Z�rich - Tierelend in Kuhst�llen: Lebensl�nglich an der Kette


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