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Die Hlle von Gretzenbach....

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Mit einem Brustgurt am Boden angekettetes Mutterschwein mit einem grossen, unbehandelten Geschwr:

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... und die Machenschaften des kantonalen Veterinramtes

von Erwin Kessler, Prsident VgT

Das Solothurner Veterinramt kmmerte sich jahrelang nicht um die katastrophalen Zustnde in dieser Schweinefabrik von Heinrich Tnnler in Gretzenbach. Die Mutterschweine waren fast ihr ganzes Leben in Einzelstnden (Brustgurtanbindung und Kastenstnde) zur Bewegungslosigkeit gezwungen - ein grauenhaftes Leben. Im Juli 1999 wurden die VgT-Nachrichten mit einem Bericht ber diese "Hlle von Gretzenbach" im ganzen Kanton Solothurn in alle Briefksten verteilt. Hierauf berichteten verschiedene Medien ber diesen Fall (nicht jedoch die Aargauer Zeitung, wie blich!). Unter dem Druck der ffentlichkeit wurde der Betrieb letztes Jahr endlich saniert. Wenige Wochen nach dem Umbau schrieb der Solothurner Tierschutzinspektor Mario Kummli einer emprten Leserin der VgT-Nachrichten, Kastenstnde habe es in diesem Betrieb nie gegeben. Damit wollte er den Eindruck erwecken, der VgT habe Missstnde angeprangert, die es gar nie gegeben habe. Im spteren Gerichtsverfahren hat Kummli dann zugegeben, nie selbst in diesem Betrieb gewesen zu sein und seine auf amtlichem Papier verbreitete Behauptung, es habe dort keine Kastenstnde gehabt, nur von Schweinezchter Tnnler gehrt zu haben. Unglaublich, aber wahr! Mit dieser Unverfrorenheit Kummlis erreichte die jahrelange Auseinandersetzung zwischen dem VgT und dem Veterinramt einen Hhepunkt. Darauf reagierte ich mit einem Flugblatt, mit dem die Bevlkerung ber die Machenschaften Kummlis informiert wurde. Hierauf klagte mich Kummli wegen angeblicher Ehrverletzung ein. Das Verfahren wurde aus juristischen Grnden nach Blach im Kanton Zrich verlegt - Pech fr Kummli, der mich im Kanton Solothurn einklagte und erwartete, von der Solothurner Justiz wie blich gedeckt zu werden. Die Blacher Richterin stellte hingegen fest, dass Kummli tatschlich eine krasse Unwahrheit verbreitet habe und sie mich deshalb sicher nicht verurteilen werden. Sie riet Kummli, die Klage zurckzuziehen und setzte hiefr eine Frist an, welche bei Redaktionsschluss noch nicht abgelaufen war. Kummli kann frhlich solche aussichtslosen Prozesse gegen Tierschtzer fhren; die Kosten mssen unfreiwillig die Steuerzahler des Kantons Solothurn tragen. Wir werden die Leser der VgT-Nachrichten und die ganze Bevlkerung des Kantons Solothurn in einer spteren Ausgaben ber den Fortgang dieses Verfahrens informieren.

Den Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes und das Vertuschen von Missstnden durch Tierschutzinspektor Kummli beobachte ich schon seit Jahren. Auf den Vollzugsmissstand im Kanton Solothurn wurde ich 1991 aufmerksam als ich dahinter kam, dass viele Landwirte die Khe in gesetzwidriger, tierqulerischer Weise lebenslnglich ohne Auslauf an der Kette hielten. Das Solothurner Veterinramt unternahm nichts dagegen, duldete solche Missstnde wissentlich auf mindestens 200 Betrieben und erteilte sogar rechtswidrige Ausnahmebewilligungen. Im Jahr 1993 berichtete ich darber in den VgT-Nachrichten (www.vgt.ch/vn/9302/vn93-2.htm). Am 6. Juli 1996 stellte ich dem Solothurner Veterinramt einen Entscheid der Bezirksanwaltschaft Zrich zu, worin das Erteilen solcher Ausnahmebewilligungen fr die Nichteinhaltung der Auslaufvorschrift fr Rindvieh als Amtsmissbrauch beurteilt wurde, gesttzt auf ein Rechtsgutachten. Hierauf behauptete Kummli, im Kanton Solothurn seien "nie irgendwelche Sonderbewilligungen, welche gltiges Recht verletzen wrden" erteilt worden, gegen Fehlbare wrde vielmehr "rigoros" vorgegangen. Dass dies gelogen war, stellte spter sogar die Staatsanwaltschaft fest.

In Kienberg im Kanton Solothurn hielt Landwirt Belser seine Khe und Klber lebenslnglich in einem dunklen Stall an der Kette - krass gesetzwidrig. Am 19. August 1993 reichte ichdem Veterinramt eine Anzeige ein. Im Herbst 1997 war immer noch alles gleich. Belser rechtfertigte sich damit, dass er noch andersweitig berufsttig sei (Agent bei der Schweizer Mobiliar-Versicherung) und keine Zeit habe, das Vieh auf die Weide zu lassen; Kummli habe ihm deshalb eine Sonderbewilligung erteilt.

Belser ist kein Einzelfall, nur ein Beispiel von vielen (www.vgt.ch/vn/9801/kienberg.htm). ber ein in Kienberg wohnhaftes VgT-Mitglied waren wir aber ber den Fall Belser besonders gut informiert und konnten einwandfrei verfolgen, dass nach unserer Anzeige jahrelang nichts geschah. Am 15. September 1997 reichte ich deshalb gegen Tierschutzinspektor Kummli eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch und Missachtung von Tierschutzvorschriften ein. Artikel 18 der eidgenssischen Tierschutzverordnung verlangt fr angebundenes Rindvieh zeitweiligen Auslauf. Da Kummli vom Solothurner Politfilz stndig gedeckt wird, hatte ich keine grosse Hoffnung auf einen Erfolg dieser Anzeige. Ich wollte damit eigentlich nur einmal mehr dokumentieren, mit welcher Justiz- und Verwaltungswillkr der Tierschutzvollzug systematisch hintertrieben wird (www.vgt.ch/justizwillkuer/index.htm). Nun geschah ein Wunder: Gegen Kummli wurde ein Strafbefehl wegen fahrlssiger Widerhandlung gegen die Tierschutzvorschriften erlassen. Trotz erwiesenem Tatbestand erhob Kummli - auf Kosten der Steuerzahler vom Rechtsdienst des Volkswirtschaftsdepartementes untersttzt - Einsprache gegen diesen Strafbefehl. Hierauf wurde er vom Prsident desRichteramtes Solothurn-Lebern, Frank Urs Mller, freigesprochen. Nun geschah ein zweites Wunder: Gegen diesen Freispruch legte die Staatsanwaltschaft am 6. September 1999 Berufung ans Obergericht ein wegen willkrlicher Sachverhaltsfeststellung und willkrlicher Rechtsanwendung. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Bestrafung Kummlis gesttzt auf Artikel 29 Ziffer 2 des Tierschutzgesetzes. Dieser Artikel hat folgenden Wortlaut: "Wer in anderer Weise dem Gesetz oder den darauf beruhenden Vorschriften ... vorstzlich oder fahrlssig zuwiderhandelt, wird mit Busse bestraft."

Wunder geschehen nur selten. Vor dem Obergericht ging es nun mit der seit Jahren gewohnten Willkr, mit der Missstnde in Staat und Stllen normalerweise gedeckt werden, weiter. Das Obergericht sprach Kummli frei mit der Begrndung, der vom Staatsanwalt angefhrte Artikel 29 sei zu unbestimmt. Diese Begrndung ist nicht nur fadenscheinig, sondern auch ganz klar falsch, denn die Tierschutzverordnung des Kantons Solothurn konkretisiert in 109 den Artikel 29 der eidgenssischen Tierschutzverordnung. Einmal mehr wurden Kummlis Machenschaften mit krasser Willkr gedeckt. Immerhin hat aber der Staatsanwalt an der Hauptverhandlung festgehalten, dass Kummli im oben erwhnten Schreiben vom 19. Juli 1996 den "falschen Eindruck erweckt" (im Klartext gelogen) habe, er gehe Missstnden "rigoros" nach.

Gemss einem Bericht im Oltener Tagblatt vom 1.10.97 versprach Kummli ffentlich, bis Ende 1997 werde er alle Betriebe kontrollieren. Vor dem Untersuchungsrichter gab er dann spter zu, bis 1999 noch nie in der Schweinefabrik Tnnler ("Hlle von Gretzenbach") gewesen zu sein, einer der grssten und schlimmsten im Kanton!

Am 5. Dezember 1995 nahm die Solothurner Regierung auf Antrag von CVP-Regierungsrat Thomas Wallner zur geplanten Revision der eidgenssischen Tierschutzverordnung ablehnend Stellung. Die (wenigen) geplanten Verbesserungen gingen zu weit und wrden entschieden abgelehnt, liess Wallner verlauten. Dass einem derart tierschutzfeindlichen Vorsteher des Landwirtschaftsdepartementes ein Tierschutzverhinderer wie "Tierschutzinspektor" Kummli nur recht ist, berrascht nicht, stellt aber eine Bankrotterklrung von Rechtsstaat und Demokratie dar. Immerhin wurde das eidgenssische Tierschutzgesetz, dessen Durchsetzung Typen wie Regierungsrat Wallner und Tierschutzinspektor Kummli verhindern, vom Schweizervolk mit einer berwltigenden Mehrheit gutgeheissen, und dieses Gesetz schreibt vor, dass den Bedrfnissen der Tiere in bestmglicher Weise Rechnung getragen werden msse und dass Tierhalter fr das Wohlbefinden der Tiere zu sorgen haben. Mit dieser gesetzlichen Vorschrift ist die lebenslngliche Kettenhaltung von Khen und Klbern ganz klar nicht vereinbar.

Wie der Landwirtschafts- und Politfilz bei der Verhinderung des Tierschutzvollzuges in geradezu mafioser Weise zusammenarbeitet und sich gegenseitig deckt, zeigen Kummlis Zeugen, die im Gerichtsverfahren in Blach zu seinen Gunsten falsch aussagten. Der Besitzer der Hlle von Gretzenbach, Heinrich Tnnler, log als Zeuge, es habe in seinem Betrieb nie Kastenstnde gegeben. Diesen Gefallen machte er Kummli vermutlich dafr, dass dieser die katastrophale Tierhaltung all die Jahre ber unbehelligt liess. Tnnlers falsche Zeugenaussage wurde von dessen Tierarzt Christian Casura mit der gleichen Lge gedeckt, offenbar abgesprochen. Gegen beide - Tnnler und Casura - habe ich Anzeige wegen falscher Zeugenaussage eingereicht. Das Verfahren gegen Casura findet in Blach statt und steht noch in der Anfangsphase. Das Verfahren gegen Tnnler wurde im Kanton Solothurn gefhrt und ist zur Zeit vor Bundesgericht hngig.. Obwohl es sogar heute noch Kastenstnde im Betrieb Tnnler gibt und man nur hinzugehen braucht, um dies festzustellen, stellte der Solothurner Untersuchungsrichter R Montanari die Strafuntersuchung gegen Tnnler ohne jede Untersuchungshandlung ein mit der willkrlichen Begrndung, der Tatverdacht sei "offensichtlich unzureichend" und es knne "ausgeschlossen werden, dass sich der Verdacht durch allfllige weitere Beweiserhebungen erhrten lasse". Dies, wie gesagt, obwohl die von Tnnler abgeleugneten Kastenstnde sogar heute noch zu sehen sind fr jeden der Augen hat. Die Zeugenaussage der VgT-Vizeprsidentin, welche die fotografisch dokumentierten Kastenstnde im Betrieb Tnnler ebenfalls gesehen hatte, wurde von Untersuchungsrichter Montanari einfach ignoriert, und das Solothurner Obergericht deckte diese Willkr (verantwortliche Oberrichter: Frey, Jeger, Lmmli).

*

Der Schlendrian des Solothurner Veterinramtes

Im Herbst 1991 begannen wir damit, Landwirte, die ihre Khe tierqulerisch und gesetzwidrig dauernd an der Kette hielten, beim Veterinramt des Kantons Solothurn anzuzeigen. Dass wir die Namen unserer Informanten nicht bekannt gaben, um diese vor Racheakten der gewerbsmssigen Tierquler zu schtzen, bezeichnete Kantonstierarzt Wffler in einem Schreiben vom 6. Oktober 1991 an den VgT als "anonymes Denunziantentum", anstatt dankbar zu sein fr Hinweise, da er ja von Amtes wegen verpflichtet war, fr die Einhaltung der Tierschutzvorschriften zu sorgen. Im gleichen Schreiben teilte er uns mit, dass er nicht verpflichtet sei uns zu informieren, was er aufgrund unserer Anzeigen jeweils veranlasse, seine Massnahmen wrden sich "nach der Zumutbarkeit fr Mensch und Tier sowie nach der Verhltnismssigkeit" richten. Damit hatte er uns ein fr allemal mitgeteilt, was sich in all den Jahren danach immer wieder zeigte: das Tierschutzgesetz werde im Kanton Solothurn nur nach Gutdnken des Kantonstierarztes angewendet oder eben berhaupt nicht, weil im Landwirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn das Tierschutzgesetz als unverhltnissmssige Zumutung fr die Tierhalter betrachtet wird. Diese undemokratische, rechtsstaatfeindliche Einstellung, mit einem vom Volk demokratisch und mit berwltigenden Mehr gutgeheissenen Tierschutzgesetz nach Gutdnken umspringen zu knnen, ist das Markenzeichen des Solothurner Tierschutz-Nichtvollzuges.

Bereits im Mai 1992 hatten wir genug von dieser rcksichtslosen Einstellung, mit welcher die Missachtung des Tierschutzgesetzes offen geduldet wurde. Weil die Medien schon damals geringes Interesse an Missstnden zeigten, wenn es "nur um Tiere" ging, wollten wir die Bevlkerung mit folgendem Zeitungs-Inserat sensibilisieren:

Aufruf an die Bevlkerung

Der Solothurner Kantonstierarzt duldet Missstnde, wo Khe ihr Leben lang vorschriftswidrig dauernd angebunden sind. Die Tierschutzvorschriften verlangen, dass angebundene Khe und Rinder an mindestens 60 Tagen pro Jahr Auslauf erhalten - wenig genug, aber nicht einmal das wird konsequent durchgesetzt. Um gegen diese verbreitete Tierqulerei etwas unternehmen zu knnen, sind wir auf die Mithilfe der Bevlkerung angewiesen. Zeigen Sie Zivilcourage und Verantwortungsgefhl. Melden Sie uns bitte solche Tierhalter. Diskretion wird zugesichert.
Verein gegen Tierfabriken

Dieses Inserat wurde von der Solothurner Zeitung und vom Blick zensuriert.

Am 29. April reichten wir dem Regierungsrat die folgende (hier gekrzte) Disziplinarbeschwerde gegen Kantonstierarzt Wffler ein:

Kantonstierarzt Wffler duldet bei seiner Amtsausbung in unzulssiger Weise die Missachtung von Artikel 18 der Tierschutzverordndung (Auslaufvorschrift fr angebundenes Rindvieh) und damit eine brutale Vergewaltigung der Tiere (Leben an kurzer Kette) - und dies, wie er in einem Schreiben selbst zugegeben hat, aus rein wirtschaftlichen Grnden...  Dieser Artikel 18 ist im Jahr 1981 ohne Uebergangsfrist inkraft getreten, weil es sich dabei um eine grundlegende, unverzichtbare Forderung handelt: ,,Rindvieh, das angebunden gehalten wird, muss sich zeitweilig ausserhalb der Standpltze bewegen knnen." Ausnahmen hat der Bundesrat bei der letzten Revision der Tierschutzverordnung erneut nicht zugelassen. Es ist eine Anmassung sondergleichen, wenn der Solothurner Kantonstierarzt glaubt, hier die hrtere Haltung des Bundesrates korrigieren zu mssen.

Die Richtlinien des Bundesamtes fr Veterinrwesen erlutern die Auslaufvorschrift: "Platz fr Bewegung bieten Weiden und Laufhfe. Kann ein Weidebetrieb nicht nachgewiesen werden, so ist ein Laufhof einzurichten." Kantonstierarzt Wffler, welcher das dauernde Angebundensein von Rindvieh in vielen Fllen toleriert und ein Leben an der Kette fr die Tiere als ,,zumutbar" betrachtet, handelt ohne ,entsprechende gesetzliche Kompetenz. Eine solche Person ohne Verstndnis fr das Leiden der Tiere und ohne Respekt vor dem Gesetz ist fehl am Platz als Kantonstierarzt. Er begnstigt einzelne Tierhalter und erfllt damit sogar den Straftatbestand des Amtsmissbrauchs... Khe ein Leben lang an kurzer Kette zu halten, ihre Bewegungsmglichkeiten gewaltsam auf Aufstehen und Abliegen zu beschrnken, stellt eine Grausamkeit an wehrlosen, empfindsamen Lebewesen dar. Dies offenbart ein erschreckendes Mass an seelischer Abgestumpftheit und eine vllig einseitige und verfehlte berbetonung menschlicher, sprich: wirtschaftlicher Interessen gegenber dem Leiden der Tiere. Dem krperlich-seelischeri Dauerleiden der Tiere steht auf der Seite der Tierhalter schlimmstenfalls nur gerade die Unbequemlichkeit eines Berufswechsels gegenber. Nicht nur aus tierschtzerischen Grnden werden knftig viele zu kleine und zu ungnstig strukturierte Betriebe aufgegeben werden mssen; das entspricht der offiziellen Landwirtschaftspolitik gemss dem 7. Landwirtschaftsbericht des Bundesrates. Auch darber setzt sich Kantonstierarzt Wffler hinweg. Beihilfe bei gewerbsmssiger Tierqulerei und Missachtung von gesetzlichen Vorschriften kennzeichnen seine Amtsfhrung. Das ruft nach einschneidenden Disziplinarmassnahmen.

In anderen Fllen rechtfertigt Dr Wffler das dauernde Anbinden von Masttieren "aus Grnden der Unfallverhtung"... Tierhalter, welche weder ber eine Gruppenhaltung noch ber geeignete, sichere Auslaufmglichkeiten verfgen, knnen halt Masttiere nicht so lange msten, bis es gefhrlich wird. Es sind im brigen ohnehin wenig begabte Tierhalter, welche mit lteren Masttieren nicht mehr zu recht kommen. Viele Landwirte weiden ihren Muni Zusammen mit den Khen friedlich auf der Weide...

Es muss vermutet werden, dass im Kanton Solothurn massenhaft Rindvieh ein Leben an der Kette, ohne zeitweilige Bewegungsmglichkeiten verbringt. Allein aus einem einzigen Dorf (Nunningen) wurden uns sieben Flle gemeldet. Kantonstierarzt Wffler besttigt in seinem Brief, dass der Tatbestand zumindest in einigen Fllen zutrifft... Das stellt einen gravierenden, pflichtwidrigen Nicht-Vollzug von Artikel 18 dar, und das nun schon seit ber 10 Jahren...

Wir ersuchen Sie, sehr verehrte Herren Regierungsrte, auch die ehrverletzenden Aeusserungen von Dr Wffler in seinem Schreiben an uns zu verurteilen. Weil wir die Namen unserer Informanten zu deren Schutz vor den blichen Drohungen, Einschchterungen und Belstigungen seitens der angezeigten Tierhalter (welche gegenber Tier und Mensch oft die gleiche rcksichtslose, gewaltsame Einstellung zeigen) nicht bekanntgeben, berhuft uns Dr Wffler mit arrogant-herablassenden Aeusserungen. Er unterstellt uns "miesen Charakter" und "mangelnde Fachkenntnisse", spricht von "anonymem Denunziantentum". Davon kann keine Rede sein; bei mutwilligen falschen Anzeigen wren wir selbstverstndlich bereit, Namen bekannt zu geben und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen zu lassen. Ferner bezeichnt uns Dr Wffler als "Ignoranten", welche den Unterschied zwischen domestizierten und wildlebenden Tieren nicht sehen wollten. Dieser Vorwurf ist vllig aus der Luft. Mein Buch Tierfabriken in der Schweiz erschienen 1991 im Orell Fssli Verlag, drfte klar machen, dass ich als Prsident des Vereins gegen Tierfabriken eine rationale und wissenschaftlich fundierte Einstellung zum Nutztierschutz vertrete. Auch in der Anspielung auf die Studiogast-Sendung von Radio DRS, wo ich zum Tierschutzvollzug interviewt worden bin, versucht mich Dr Wffler in seinem Schreiben mit der Formulierung, ich fordere bei Verletzung von Artikel 18 ein "sofortiges Tierhalteverbot" als Extremisten zu diffamieren. Das Wort "sofort" hat Dr Wffler zugefgt; es kommt im Interview (fr dessen Sachlichkeit mir brigens zahlreiche Persnlichkeiten, auch Tierrzte, gratuliert haben) in diesem Zusammenhang berhaupt nicht vor. Eine Cassette mit dem vollstndigen Interview liegt bei...

Noch bevor diese Disziplinarbeschwerde von der Solothurner Regierung beantwortet worden war, sahen wir uns veranlasst, gegen Wffler eine weitere Beschwerde einzureichen (www.vgt.ch/vn/9302/vn93-2.htm).

Am 15. Juni 1993 nahm die Regierung (hauptverantwortlicher Regierungsrat: P Hnggi) zu den beiden Disziplinarbeschwerden Stellung. Darin wird der Sachverhalt, insbesondere die Duldung der Missachtunge der Auslaufvorschrift, zugegeben. Mit einer Blabla-Begrndung wird dann aber festgehalten, Wffler habe keine Dienstpflichten verletzt, sein Verhalten sei vertretbar. Das Bundesamt fr Veterinrwesen, das die Oberaufsicht ber den Tierschutzvollzug in den Kantonen ausben sollte, gab dem Solothurner Nichtvollzug noch Rckendeckung. Der VgT berichtete im August 1993 in den VgT-Nachrichten ber diesen von Bund und Kantonsregierung gedeckten Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes im Kanton Solothurn ( www.vgt.ch/vn/9302/vn93-2.htm#Solothurn). In der Zeitschrift "Natrlich" erschien im Oktober 1993 unter dem Titel "Das Kuh-Glck hngt vom Auslauf ab - Erwin Kessler ber die Opfer der staatlichen Agrar-Politik" (www.vgt.ch/pressespiegel/931001.htm) ein grosser Bericht, worin auch die offene Missachtung der Auslaufvorschrift durch die Tierschutzbehrden dargestellt wird

Am 7. September 1994 wurde Wffler zu einer Busse von 500 Fr, einer Parteientschdigung von 1500 Franken, einer Genugtuung von 500 Fr. sowie zur bernahme der Gerichtskosten verurteilt worden, weil er VgT-Prsident Erwin Kessler ffentlich als Psychopathen beschimpfte. (www.vgt.ch/vn/9411/vn94-11.htm#Kantonstierarzt)

Am 5. Dezember 1995 zeigte die Solothurner Regierung, vertreten durch Landammnnin Cornelia Feg-Hitz, ihre tierverachtende Einstellung in aller Deutlichkeit in ihrer Vernehmlassung zur Revision der eidgenssischen Tierschutzverordnung, indem sie auch die minimalste Verbesserung der vllig ungengenden, grobe Massentierqulerei immer noch erlaubenden Tierschutzverordnung strikte ablehnte, mit Worten wie: "... wir lehnen den Revisionsentwurf mindestens fr den Teil Landwirtschaft entschieden ab...".

Am 17. Juni 1996 machte der VgT in einem Presse-Communiqu einen weiteren ans Tageslicht gekommenen Fall dauernd angebundener Khe, diesmal Dulliken, bekannt. Unter dem Druck der Publizitt, welche dieser Fall erhalten hatte, wurde dieser Tierqulerstall schliesslich amtlich gerumt.

Mit Schreiben vom 6. Juli 1996 machte der VgT das Solothurner Veterinramt auf einen Entscheid der Bezirksanwaltschaft Zrich aufmerksam, worin - gesttzt auf ein Rechtsgutachten - Ausnahmebewilligungen zur Auslaufvorschrift als amtsmissbruchlich beurteilt wurden. Der Solothurner Tierschutzinspektor Kummli hatte hierauf die Kaltbltigkeit, in einem Antwortschsreiben zu behaupten, im Kanton Solothurn sei noch nie eine solche rechtswidrigen Ausnahmebewilligung erteilt worden und so zu tun, als sei eine Verletzung der Auslaufvorschrift nie geduldet worden. Angesichts dieser vlligen Uneinsichtigkeit und Kaltbltigkeit Kummlis erstattete der VgT umgehend Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch, unter Hinweis auf den Regierungsratsentscheid, worin zugegeben wurde, dass die Auslaufvorschrift bei 200 Solothurner Landwirtschaftsbetrieben nicht durchgesetzt worden sei. Am 20. Januar 1997 stellte Untersuchungsrichter C Ravicini die Strafuntersuchung ein, ohne irgend eine ernsthafte Anstrengung unternommen zu haben, der Sache nachzugehen, wie dies seine Amtspflicht wre (Amtsmissbrauch ist ein Offizialdelikt, das von Staates wegen untersucht und verfolgt werden muss).

Im Mrz 1997 wurde in den VgT-Nachrichten erneut ber den Solothurner Tierschutz-Nichtvollzug berichtet und auf einen Entscheid der Bezirksanwaltschaft Zrich hingewiesen, wonach es den Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfllt, wenn der Kantonstierarzt Ausnahmebewilligungen fr die Nichteinhaltung der Auslaufvorschrift gewhrt (www.vgt.ch/vn/9702/staat.htm).

Am 15. September 1997 erstattete der VgT erneut Strafanzeige gegen den amtsmissbruchlichen Tierschutz-Nichtvollzug, namentlich durch Tierschutzinspektor Mario Kummli. Anlass war die ber Jahre offen geduldete Missachtung der Auslaufvorschrift in Kienberg, wobei sich der verantwortliche Tierhalter glaubhaft auf eine mndlich erteilte Erlaubnis durch Kummli sttzte. Eindeutig belegt war, dass Kummli zumindest von der Nichteinhaltung der Auslaufvorschrift wusste und jedenfalls nichts dagegen unternahm. Am 4. Oktober 1997 wurden dem Untersuchungsrichteramt Solothurn zwei weitere analoge Flle gemeldet, welche Kummli duldete. Am 19. Mai 1999 wurde Kummli von Gerichtsprsident Frank Urs Mller frei gesprochen. Hierauf geschah ein Weltwunder: Die Staatsanwaltschaft beurteilte diesen Freispruch als willkrlich (falsche Sachverhaltsdarstellung, falsche Rechtsanwendung) und reichte dagegen Kassationsbeschwerde ein, womit der Fall zur Neubeurteilung an das Obergericht ging (www.vgt.ch/news_bis2001/990913.htm).

Im Januar 1998 wurde in den VgT-Nachrichten ber neue Flle in Kienberg im Solothurner Jura berichtet, wo Khe mit Wissen und Duldung des Solothurner Veterinramtes lebenslnglich an der Kette gehalten wurden (www.vgt.ch/vn/9801/kienberg.htm). In der gleichen Ausgabe der VgT-Nachrichten wurde auch ber die tierqulerische Schweinehaltung an der kantonalen Landwirtschaftsschule Wallierhof berichtet - Missstnde, die von Kantonstierarzt Wffler ebenfalls geduldet wurden (www.vgt.ch/vn/9801/sau_so.htm).

In den VgT-Nachrichten vom Mai 1998 berichtete ein Leser unter dem Titel "Risotto auf dem Bauernhof" - dafr keine Zeit fr die Tiere" ber seine Beobachtungen zum Solothurner Tierschutz-Nichtvollzug (www.vgt.ch/vn/9803/vn98-3.htm#Risotto).

Im November berichtete der VgT in einer Medienmitteilung, dass das Untersuchungsrichteramt Solothurn die auf Anzeige des VgT hin erffnete Strafuntersuchung gegen einen der gewerbsmssigen Tierquler in Kienberg eingestellt habe. Wie alles getan wurde, um nichts Gesetzwidriges festzustellen bzw auch nur zur Kenntnis zu nehmen, zeigte einmal mehr, wie der Solothurner Politfilz sich beim Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes gegenseitig deckt und alles Unternimmt, um die Tierhalter vor dem Tierschutzgesetz zu schtzen (www.vgt.ch/news_bis2001/981116.htm).

Im November 1998 dann zur Abwechslung einmal eine erfreuliche Erfolgsmeldung: Der Schweinestall der Solothurner Landwirtschaftsschule Wallierhof wurde tierfreundlich umgebaut - aber nicht weil die Tierschutzbehrden eingeschritten wren, sonder vielmehr sogar gegen diese, dank dem durch die Bekanntmachung der Missstnde durch den VgT entstandenen ffentlichen Druck (www.vgt.ch/vn/9806/vn98-6.htm).

Ebenfalls in den VgT-Nachrichten vom November 1998 erschien eine mit Farbbildern dokumentierte Reportage, wie - neben dem Erfolg bei der Landwirtschaftsschule - die allgemeinen Tierschutz-Missstnde im Kanton Solothurn weitergehen (www.vgt.ch/vn/9806/vn98-6.htm). Unter anderem wurde auch ber die tierqulerische Schweinehaltung des Schwesternheimes “St Elisabeth" in Zuchwil (gehrt dem Kloster Ingenbohl) berichet (www.vgt.ch/vn/9806/vn98-6.htm) sowie ber eine ble Rindermast in Dulliken, fr welche die Gemeinde sogar noch Landwirtschaftsgebude verpachtet. Ebenfalls in dieser Ausgabe der VN erschie ein Bericht ber das Dulden lebenslnglicher Ankettung von Khen durch die Solothurner Regierung (www.vgt.ch/vn/9806/vn98-6.htm).

Im Mai 1999 verffentlichte der VgT im Internet unter dem Titel "Kloster, Lgen und Frauen-Power" wie sich ausgerechnet eine JournalistIN (vom Solothurner Lokalradio 32) zugunsten ihrer Karriere vllig unsensibel zeigte gegenber der tierqulerischen Kastenstandhaltung von Schweinemttern in der Tierfabrik des Schwesternheimes St Elisabeth (www.vgt.ch/news_bis2001/990510.htm).

Am 14. August 1999 besuchen zwei getarnte VgT-Aktivisten die "Hlle von Gretzenbach" und sprachen mit dem Teufel, pardon: mit dem Tierfabrikbesitzer Heinrich Tnnler. Anschliessend beschwerte sich der VgT bei der Solothurner Regierung darber, wie die dortigen krassen Missstnde vom Veterinramt jahrelang passiv duldeten und am Schluss auch noch ableugnete, um den Tierschutz-Schlendrian vor der ffentlichkeit zu verbergen (www.vgt.ch/news_bis2001/990817.htm).

Die VgT-Nachrichten vom Juli 1999 waren erneut dem Kanton Solothurn gewidmet:
- ble Tierfabriken im Kanton Solothurn - von den Behrden geduldet, von den Medien verschwiegen (www.vgt.ch/vn/9904/solothurn.htm)
- Die Hlle von Gretzenbach - Bilder aus einem schrecklichen Tier-KZ im Kanton Solothurn (www.vgt.ch/vn/9904/gretzenbach.htm)
- Tierqulerische Zustnde in der Schweinefabrik des katholischen Schwesternheimes St Elisabeth des Klosters Ingenbohl (www.vgt.ch/vn/9904/st-elisabeth.htm)
- Der Ruttigerhof bei Olten (www.vgt.ch/vn/9904/ruttigerhof.htm)
- Ahnungslose Solothurner Bevlkerung: Wie die Medien die Missstnde totschweigen (www.vgt.ch/vn/9904/medien.htm)

Am 13. September 1999 schrieb Landammann Thomas Wallner, Vorsteher des Solothurner Volkswirtschaftsdepartements, dem VgT, die Kritik am Veterinramt entbehre "jeglicher Grundlage" und der Regierungsrat stehe "voll und ganz hinter seinen Beamten", im Betrieb Tnnler in Gretzenbach werde kein einziges Schwein angebunden. (Arrogant unterschlagen wurde, dass die Mutterschweine noch angebunden waren, als wir unsere erneute Beschwerde vom 17. August 1999 an den Regierungsrat verfassten!) Diese unverfrorene Antwort drfte Kummli entworfen habe, denn diese Art mit tuschenden Halbwahrheiten zu lgen ist sattsam bekannter Kummli-Stil. Kummli selbst schrieb einer Leserin der VgT-Nachrichten, welche sich ber die im Kanton Solothurn geduldete Massentierqulerei emprte, am 31. August einen hnlich verlogenen Brief, worauf dem VgT-Prsidenten der Kragen platzte und er Kummli in einem Flugblatt als Lgner bezeichnete.

Im November 1999 deckt der VgT einen neuen Solothurner Fall auf: Nichtvollzug des eidgenssischen Tierschutzgesetzes im Kanton Solothurn - unfhiger Kantonstierarzt: Kaninchen in Biberist haben "nicht genug gelitten" (www.vgt.ch/news_bis2001/991125.htm)

1999 trotz allen Widerstnden und Anfeindungen ein neuer VgT-Erfolg: Keine angeketteten Mutterschweine mehr in der Hlle von Gretzenbach (www.vgt.ch/vn/0002/gretzenbach-erfolg.htm)


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